Steinmeiers Griechenland-Reise: Deutscher Starrsinn
Der Bundespräsident erinnert an die deutschen Kriegsverbrechen, will von Reparationen aber nichts wissen. Aber das Thema bleibt aktuell.
D ie dreitägige Hellasreise von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wird ihm im Gedächtnis haften bleiben. Nicht wegen „der Würdigung der Rolle (Griechenlands) beim Schutz der EU-Außengrenzen vor illegaler Migration“. Und dies, obgleich die Tumulte im Aufnahmelager Malakasa nahe Athen mit so verzweifelten „Ausweise, Ausweise“- sowie „Deutschland“-Rufen der sich an das Absperrgitter klammernden Geflüchteten Steinmeier dazu zwangen, seine dortige Visite abrupt abzubrechen. So viel Elend zu zeigen muss nun wirklich nicht sein!
Erinnern wird sich Steinmeier vor allem daran, dass das offizielle Athen seine Reparationsforderungen wegen der deutschen Weltkriegsverbrechen bekräftigte. Kein Land in Europa litt gemessen an seiner Größe so sehr wie Griechenland an den NS-Verbrechen.
Eine Million Menschen starben, das Land war total zerstört, archäologische Schätze wurden geklaut. Schmallippig sagte Steinmeier, Berlins offizielle Position vertretend: „Nein, wir zahlen nicht!“ Es geht aus Athens Sicht um 400 Milliarden Euro. Geht Berlin nicht auf Athen zu, haben – so sieht es ein Athener Parlamentsbeschluss im April 2019 vor – internationale Gerichte darüber zu entscheiden, falls die deutsche Seite unbeirrt an ihrem Starrsinn festhält.
Hanebüchen ist, gelinde gesagt, dass die FAZ in der heiklen Sache nun schreibt: „Wer heute noch in Zahlungsforderungen für historisches Unrecht denkt, der müsste im Übrigen auch mit Gegenforderungen leben. Nein, man soll nicht aufrechnen. Aber auch Verbrechen an Deutschen bleiben Verbrechen. Die Vertreibung und Ermordung von Millionen, der Bombenkrieg gegen die Zivilbevölkerung, die Misshandlung von Kriegsgefangenen und der Verlust eines Viertels des Staatsgebiets – auch das lässt sich nicht beziffern.“
Als ob Griechenland Deutschland überfallen hätte – und nicht umgekehrt. Würde das Blatt eine so irre Position ihres Autors aus dem Ressort „Staat und Recht“ im Fall Russland und seinen Überfall auf die Ukraine vertreten?
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