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Sprechen über FluchtWer flieht, hat Gründe

Kommentar von Uta Schleiermacher

Eine sprachliche Unterscheidung zwischen Vertriebenen und Migranten steht uns nicht zu. Solche Begriffe suggerieren Dringlichkeiten und schaffen Kluften.

Kein Weiterkommen: Ein Junge an der belarussisch-polnischen Grenze im Dezember 2021 Foto: Maxim Shemetov/reuters

I n unserem Sprechen und Denken über Flucht taucht ein alter Begriff gerade wieder neu auf: die Vertriebenen. So spricht etwa die Bundespolizei inzwischen konsequent von Vertriebenen, wenn es um die Flüchtlinge aus der Ukraine geht. Ähnlich – allerdings weniger konsequent – Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU). Sein Bundesland behelfe sich gerade „mit pragmatischen Lösungen“ bei der „Unterbringung und Versorgung der Vertriebenen“, erklärte er Anfang März, als täglich mehr Menschen aus der Ukraine auch nach Brandenburg flohen.

Dass nun von Vertriebenen die Rede ist, hat einen schädlichen Effekt. Es suggeriert einen Unterschied zwischen dieser Gruppe von Flüchtlingen und Flüchtlingen aus anderen Regionen. Damit entsteht eine tiefe Kluft. Es lässt die Fluchtgründe jener anderen Gruppen, die andere Grenzen überwinden (müssen), weniger dringlich erscheinen. Allen, die sich für eine grundsätzliche Gleichbehandlung geflüchteter Menschen einsetzen, muss das gegen den Strich gehen.

Noch schärfer zutage tritt diese Kluft im Sprechen über die Menschen, die seit dem vergangenen Herbst versuchen, über Belarus nach Polen und Deutschland zu kommen. Viele mit dem Ziel, Asyl zu beantragen. Für sie setzte sich der Begriff Migranten durch – nicht nur in Mitteilungen der Bundespolizei, sondern zunehmend auch in den Medien. Das Wort schwappte auch auf andere Gruppen über. „Migranten“ sind im öffentlichen Diskurs nun zunehmend auch die Menschen, die unter Todesgefahr über das Mittelmeer Richtung Europa fliehen.

Wer von Flüchtlingen als Migranten spricht, entpolitisiert ihr Anliegen und lässt ihr Schutzbedürfnis als wenig berechtigt erscheinen. Wenn bei Vertriebenen ein Zwang hinter ihrem Schicksal angedeutet wird – wer „vertrieben“ wird, kann schließlich kaum etwas anderes tun, als seine Sachen zusammenzuraufen und zu fliehen –, dann lassen Begriffe wie Migrant und stärker noch der besonders abwertende Begriff Wirtschaftsflüchtling die Flucht als frei gewählt oder selbst verschuldet erscheinen. Doch das ist eine Bewertung, die uns hier im globalen Norden nicht zusteht.

Massenzustromsrichtlinie spricht von „Vertriebenen“

Ein zusätzlicher Effekt des Begriffs Vertriebene ist, dass er die als solche bezeichneten Flüchtlinge aus der Ukraine näher heranrückt an die deutsche Geschichte. Sie gehören zu einer Gruppe, mit der sich auch diejenigen gut identifizieren können, die ihre Großeltern oder Eltern als Vertriebene des Zweiten Weltkriegs sehen. Denn von rechtlicher Bedeutung war der Begriff Vertriebene bisher nur im Zusammenhang mit dem Bundesvertriebenengesetz von 1953. Es fasste unter Vertriebene deutsche „Staatsangehörige“ oder sogenannte „Volkszugehörige“, die ihren Wohnsitz im Zusammenhang mit den „Ereignissen des Zweiten Weltkriegs“ verloren hatten.

Polnische Beamte umstellen Menschen an der Grenze zu Belarus Anfang September 2021 Foto: Czarek Sokolowski/ap

Dass Flüchtlinge aus der Ukraine überhaupt einigen als Vertriebene gelten, hat einen rechtlichen Grund. In der am 3. März von der EU in Kraft gesetzten „Massenzustromsrichtlinie“, nach der Menschen aus der Ukraine nun in der EU aufgenommen werden, ist – in der deutschen Fassung – schon im ersten Artikel tatsächlich von „Vertriebenen aus Drittländern“ die Rede – und nicht etwa von Zugeströmten. So begründet auch die Bundespolizei ihre Verwendung dieses Begriffs.

Trotzdem bleibt es problematisch. Solche juristischen Feinheiten bügeln wir auch sonst in der Alltagssprache und in den Medien oft glatt. Flüchtlinge dürften sich streng genommen nur die nennen, denen ein Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention zugesprochen wurde – es wäre also ständig zu unterscheiden zwischen Geduldeten, Asylsuchenden und subsidiär Schutzberechtigten. Das passiert teils auch. Tatsächlich wird der Begriff Flüchtlinge aber viel breiter verwendet, als es rein juristisch gesehen angemessen wäre.

So hat etwa auch die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl 2016 dargelegt, warum sie den Begriff Flüchtling bevorzugt – auch im Vergleich zu Geflüchtete*r. Denn hier ginge es eben um einen Begriff, der die politische Dimension offenlege und der es den Gegnern der Flüchtlinge schwer mache, deren Anliegen abzuwerten.

Alltagssprache ist ungenauer

Vertriebene ist überdies nicht der einzige Begriff, mit in dem die Flüchtlinge aus der Ukraine sprachlich abgesetzt werden. Denn auffällig oft sind sie außerdem Kriegsflüchtlinge. So spricht etwa Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) genauso wie die Berliner Integrationssenatorin Katja Kipping (Linke) von „Kriegsflüchtlingen“ aus der Ukraine, wenn sie ihre Anstrengungen schildern, sie auf die Bundesländer zu verteilen. Auch das wertet ihr Anliegen rein sprachlich gegenüber dem anderer Flüchtlinge auf.

Im juristischen Kontext ist es berechtigt, je nach Status der Flüchtlinge auch begrifflich zu differenzieren. In unser Alltagssprache ist das nicht immer sinnvoll und sollte sich auch in den Medien nicht durchsetzen. Oft ist auch ein einmal vergebener Status nur zeitweise gültig. Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge werden vor Gericht nicht selten korrigiert. So wird Menschen, die zunächst vielleicht nur geduldet waren, eine andere Schutzform zugesprochen. Wer aus der Ukraine nach Deutschland kommt, könnte hier theoretisch Asyl beantragen und wäre damit – rein rechtlich gesehen – ein*e Asylsuchende*r. Das zeigt, wie volatil die rechtliche Lage der Menschen ist, die alles hinter sich lassen, um ihr eigenes und das Leben ihrer Lieben zu retten.

In der englischen Fassung der Massenzustromsrichtlinie geht es übrigens um displaced persons – ein Begriff, der international viel allgemeiner verwendet und der nach dem Zweiten Weltkrieg geradezu der Gegenbegriff zu den Vertriebenen war. Selbst wenn Vertriebene aus rechtlicher Sicht passend wäre, werde ich diesen Begriff aus diesen Gründen nicht verwenden. Und es ist richtig, dass er bisher eher in Mitteilungen von Behörden auftaucht. In unsere Alltagssprache sollte er sich besser nicht einschleichen und im Sprechen der Medien sich nicht durchsetzen.

Wer flieht, hat Gründe. Darauf sollten wir uns einigen. Es steht uns nicht zu, diese im Einzelnen oder pauschal zu bewerten. Und persönlich möchte ich mich solidarisch mit den Menschen aus der Ukraine zeigen und diejenigen, die von dort fliehen unterstützen können, ohne dafür andere Menschen und ihre Fluchtgründe abzuwerten.

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15 Kommentare

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  • Viele Überlegungen kann man durchaus machen.



    Aber der entscheidende Satz:



    " Es steht uns nicht zu, diese [Fluchtgründe] im Einzelnen [...] zu bewerten"



    ist nicht haltbar.



    Es bedeutet nichts anderes, als das alle anderen ihre Lage bewerten dürfen und etwas machen dürfen (zb Flucht). Wir, als Kollektiv in D, dürften aber nichts daran hinterfragen, sprich keine eigenen Entscheidungen treffen. In der aktuellen Lage ist das der Traum von Putin und Konsorten.

  • Man sollte die unterschiedlichen Begriffe sehr bewusst verwenden, aber die Möglichkeit der Differenzierung ist gewollt und die Sprache bildet es ab.

  • Ich finde es wichtig, zu differenzieren.

    Flucht vor akut lebensbedrohenden Feinden auf der einen Seite - Aussicht auf einen Job oder einen besseres Leben auf der anderen. Wer beides in derselben Kategorie sieht und nicht willens oder nicht in der Lage ist, dafür zwei verschiedene Begriffe zu verwenden, der macht es sich zu leicht.

    Wer flieht, hat Gründe. Darauf können wir uns einigen. Aber nicht jede Art von Migration ist Flucht. Das wäre Populismus pur!

  • Dieser Kampf um die politisch korrekte Sprache wird immer nervender. So habe ich doch gerade diesem Artikel als Neuigkeit entnommen, dass es doch richtiger sein soll, den alten Begriff "Flüchtling" statt der Neusprech-Wortschöpfung "Geflüchtete*r" zu verwenden. Dieser verkrampfte Kampf um die Sprache ist einfach nur übel und hilft niemanden.

  • Ist ne Meinung.



    Nun hab ich ne andere:



    Es ist ein großer Unterschied, ob jemand vorübergehend eine Herberge benötigt, weil ihm die Heimat zerbombt wird (und er gerne wieder zurück möchte sobald es geht), oder ob jemand auf Dauer einen neuen Lebensort sucht.



    Hilfe ist freiwillig.



    Man kann sich frei entscheiden, dem einen zu helfen und dem anderen nicht.



    Die Autorin mag das nicht gut finden, doch jeder kann das eigenständig beurteilen.



    Sachliche Unterschiede zu leugnen, ist dann schädlich.



    Denn es behindert die Nothilfe für den einen, sobald das dauerhafte Teilen mit den anderen nicht gewünscht wird.

    • @mensch meier:

      Genau richtig!

    • @mensch meier:

      Die unbürokratische und vorerst bedingungslose Aufnahmebereitschaft der Nachbarländer für Flüchtlinge aus der Ukraine ist absolut richtig. Falsch bleibt das weiter so der Abwehr gegen Flüchtlinge aus anderen Kriegen, deren Leben aufgrund von Hautfarbe oder Religion von EU-Ländern abgewehrt wird und zwar völlig unabhängig der Fluchtursache. Allein von 2014-2020 starben 20.000 Menschen auf der Flucht in die EU auf dem Mittelmeer. Tod durch unterlassene Hilfeleistung mit Stopp der staatlichen Seenotrettung und die Behinderung und Kriminalisierung privater Seenotrettung. Eine EU-Direktive sorgt seit 2001 dafür, dass auch Kriegsflüchtlinge keine Flugzeuge und und Fähren mehr benutzen können (außer sie haben ein Businessvisum, humanitäre Visa für gibts nämlich auch nicht mehr). Man trieb in die Arme Krimineller. Viele die es schafften, vegetieren dann in absichtlich abschreckenden, inhumanen Massenlagern in Mittelmeeranrainer Staaten, fast die Hälfte sind Kinder. Dabei werden zuerst eben nicht ihre Fluchtursachen geprüft, sondern ob man sie in Drittstaaten, wie die Türkei (die bereits 3,7 Millionen syrische Flüchtlinge beherbergt) abschieben kann. In den Jahren vor dem Ukraine Krieg war der größte neue Fluchtverursacher in Flüchtlingszahlen Syrien. Mit Hilfe von Russland. Knapp 7 Millionen flohen vor den russischen Bombardements der Städte (Syrien war Vorbild für die Strategie in der Ukraine) und dem syrischen Folterregime. Schätzungen zu Folge erwartet die EU jetzt 4-9 Millionen ukrainische Flüchtlinge. Die meisten wollen in der Nähe bleiben.Aus Syrien flohen 5,6 Millionen in direkte Nachbarländer nur etwa 1 Million weiter in die EU. Diese 1 Million war dem reichsten Kontinent der Welt "zu viel". Wer willkommen ist und wer nicht ist weder geografisch (Mariupol-Berlin: 2000 Kilometer, Aleppo-Berlin: 2600 Km) noch wirtschaftlich zu erklären. Europa hat in der Geschichte bisher von JEDER Zustrombewegung wirtschaftlich profitiert, sondern nur mit Ideologie und Rassismus.

    • @mensch meier:

      Sehr guter, intelligenter Kommentar.

  • Die Unterscheidung, welche die Autorin hier so schmäht, is im Grundgesetz und in sämtlichen völkerrechtlichen Konventionen festgeschrieben. Die Ursache für eine Flucht ist damit entscheidend für den Aufenthaltstitel im Aufnahmeland, ob es der Autorin nun passt oder nicht.

    Der Begriff "Wirtschaftsflüchtling" ist insoweit nicht abwertend sondern rechtlich zwecks Einordnung notwendig.

  • Sorry, aber die Menschen, die Lukaschenko als Druckmittel für die EU missbraucht haben, haben einen entscheidenden Unterschied zu den Ukrainern. Die Ukrainer sind aus ihrem Land vertrieben worden und dann in relativ nahe liegende Länder geflohen- und das sind eben Polen, Moldau, Litauen, Deutschland, Rumänien.



    Die anderen sind tatsächlich freiwillig in den Flieger nach Belarus gestiegen und hätten dort Asyl erhalten können. Oder in der Nähe der Herkunftsland Asyl suchen.

    • @Kartöfellchen:

      Ich weiß nicht, aus welchen Gründen diese Debatte geführt wird. Offensichtliches wird ausgeblendet und in einen Brei mit anderem vermischt. Was ist denn bitte falsch am Wort "Vertriebene". Die Ärztin, Bibliotekarin, der Taxifahrer, Bierverkäufer aus Cherson, Mariupol etc. wollten NICHT gehen (wäre auch kein Problem gewesen, da die Ukraine visafrei ist), sie wurden vertrieben, mussten abhauen. Andere verlassen ihre Heimat, um Arbeit zu suchen, wirtschaftliche Gründe.

  • Doch, die Bewertung von Fluchtgründen steht „uns hier im globalen Norden“ zu.

    Für ein Einwanderungsland ist sie sogar wichtig.

    Denn mit dem Flüchtlingsstatus sind auch Leistungen der gesellschaftlichen Solidarität verbunden.

    Den anderen bleibt nur die Option, sich mit einem gesuchten Beruf in Deutschland um einen Job zu bewerben. Transferleistungen erhalten sie typischerweise nicht.

    Um hier Gerechtigkeit zu schaffen, ist es unabdingbar, Fluchtgründe zu bewerten.

    Erst wenn irgendwann jeder, der hier leben will, kommen und diese Solidarität genießen darf, wird die Bewertung obsolet.

    Der Begriff „Migrant“ setzte sich immer mehr durch, weil nicht mehr jeder, der hier Asyl beantragt, der allgemeinen Vorstellung vom „Flüchtling“ entspricht.

    Der Begriff „Kriegsflüchtling“ hebt umgekehrt hervor, dass es sich hier um Menschen handelt, die dem allgemeinen Bild entsprechen.

    Hier wird ein Problem sichtbar.

    Je größer die Kluft zwischen dem Bild vom Flüchtling und den Menschen, die real kommen, wird, umso gefährdeter ist das Asylrecht.

    Denn die Aufnahme von Flüchtlingen erfordert einen gesellschaftlichen Konsens. Dabei ist Glaubwürdigkeit von grundlegender Bedeutung.

    Die Durchsetzung von „no border“ unter dem Deckmantel einer ausgeweiteten Definition des Begriffs „Flüchtling“ kann nach hinten losgehen, wenn der Eindruck entsteht, dass Aktivismus versucht, den demokratischen Konsens auszuhebeln.

    Lieber Überzeugen statt Tricksen. Das ist langfristig nachhaltiger.

    Beim Lesen des Artikels habe ich mich irgendwann gefragt, ob die Autorin Fluchtgründe deshalb nicht bewertet haben möchte, weil diese im Einzelfall selbst in ihrer Wahrnehmung fraglich sind.

  • Wenn nicht "Migrant" - was ist dann die korrekte Bezeichnung für jemanden der nur wegen hoher Arbeitslosigkeit sein Land verlässt und anderswo einen Job sucht? Es ist nichts verwerfliches daran aus wirtschaftlichen Gründen zu migrieren.

    • @Descartes:

      Es ist nichts verwerfliches daran aus wirtschaftlichen Gründen zu migrieren. - absolut.

      Ebenso wenig ist es verwerflich, derartige Migranten abzulehnen, z.B. weil das Aufnahmeland gerade Flüchtlinge aus einem Kriegsgebiet aufnehmen muss und damit schon gut beschäftigt ist.

      Differenzierung ist wichtig, um denen helfen zu können, die es wirklich bitter nötig haben. Darum wurde 2015 für Syrer die Grenze aufgemacht. Das war richtig so. Genauso richtig ist es nun im Fall der Ukrainer. Für Migranten, die quasi als "Trittbrettfahrer" einer Krise immigrieren wollen, sollten normale Einreise- und Aufenthaltsregeln gelten, was auch Abweisung oder Ausweisung bedeuten kann.

  • 0G
    03998 (Profil gelöscht)

    Die Dringlichkeit ist durchaus gegeben, wenn sich in drei Wochen mehrere Millionen auf den Weg machen.Geflüchtete, Flüchtlinge, Migranten, Zugeströmte, Vertriebene - vielleicht sollten wir es doch mit dem englischen "refugees" versuchen bevor sich keiner mehr traut etwas zu sagen, weil der Begriff ja falsch sein und mit allem möglichen aufgeladen sein könnte.