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Adbusting: Da muss man sich schon vergewissern, was da beworben wird Foto: Sebastian Wells

Repression gegen AdbustingWilder werben

In Berlin sind Adbustings, also politisch verfremdete Werbeplakate, keine Kleinigkeit: Sie sorgten für Hausdurch­suchungen und einen Gerichtsprozess.

Gareth Joswig
Von Gareth Joswig aus Berlin

K eine zehn Meter hinter Anna und Jan steht ein Mannschaftswagen der Polizei. Doch die im Wagen sitzenden Polizist:innen passen nicht auf. Weder schöpfen sie Verdacht, als zwei unscheinbare Personen mit Käppis, Warnwesten, Handschuhen und einer Plakatrolle aus Plastik über der Schulter in ihre Richtung gehen, noch als diese sich an der Werbevitrine einer Bushaltestelle zu schaffen machen. Der Kasten mit Glasscheibe liegt am Washingtonplatz direkt vor dem Hauptbahnhof – mit Blick auf das Kanzleramt. Trotz einer Unwetterwarnung sind an diesem Samstag recht viele Menschen unterwegs.

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Dennoch merkt niemand, dass exakt in diesem Moment die Kommunikationsguerilla zuschlägt: Jan öffnet die Werbevitrine mit einem modifizierten Sechskant-Rohrsteckschlüssel aus dem Baumarkt. Zusammen mit Anna hängt er das alte Plakat ab und steckt es an die Seite des Schaukastens. Dann öffnet Jan seine Plakatrolle und holt ein neues Poster raus. Zusammen befestigen die beiden das große, weiße Plakat im Schaukasten. „Kasernen zu Kinos, Kneipen und Krankenhäusern. 13. Juni – Tag ohne Bundeswehr – ausgedient“, steht darauf mit schwarzer Schrift. Darunter ist noch das Schwarze Kreuz der Bundeswehr zu sehen, in dem ein pinkfarbener Pfeil steckt.

Statt Werbung für Harry-Potter-Hörbücher hängt nun ein anti­militaristisches Plakat hinter der Glasscheibe

Dann schließen sie den Kasten wieder, er rastet mit einem lauten Knacken ein. Nach nur einer Minute ist die Aktion vorbei. Statt einer Werbung für Harry-Potter-Hörbücher hängt nun ein antimilitaristisches Plakat hinter der Glasscheibe der Werbevitrine.

Anna und Jan sind Adbuster:innen. Ihre richtigen Namen wollen sie nicht verraten. Das Wort Adbusting kommt aus dem Englischen von „Advertisement“ wie Werbung und „to bust“ wie zerstören. Sie verfremden und überkleben Werbebotschaften im öffentlichen Raum, um staatliche Strukturen, insbesondere Sicherheitsbehörden wie Geheimdienste, Bundeswehr und Polizei zu kritisieren und lächerlich zu machen. Neben institutionellem Rassismus und Polizeigewalt sind häufig auch Sexismus, Kapitalismus, Konsum sowie die Allgegenwart von Werbung im Alltag selbst Ziel von Kritik in Adbustings.

Unterwegs sind Anna und Jan am Nachmittag des 13. Juni 2020. Eigentlich ist heute Tag der Bundeswehr, eine Art Tag der offenen Kasernentore, an dem sich das Militär als moderner Arbeitgeber präsentieren will. Weil aber in diesem Jahr wegen der Coronapandemie sämtliche Festivitäten und Akte der Selbstbeweihräucherung des Militärs ausfallen, feiern ihn Aktivist:innen mit ihrer Plakataktion erst recht – und zwar als „Tag ohne Bundeswehr“ und Sprüchen, die auf all die schlechten Eigenschaften des Militärs hinweisen sollen.

Glaubt man einigen Sicherheitsbehörden, sind Anna und Jan fast so etwas wie Linksterrorist:innen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz ordnet im Jahresbericht 2018 Adbustings im Kapitel „gewaltorientierter Linksextremismus“ ein – allerdings ohne jegliche Belege für die insinuierte Gewalttätigkeit dieser Protestform. Eine kleine Anfrage der Linken im Bundestag ergab Ende Februar 2020, dass in vier Adbusting-Fällen sogar das überregionale Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) informiert wurde. Das wurde 2011 als Reaktion auf das Behördenversagen nach der Selbstenttarnung des NSU gegründet, um Ermittlungen gegen Rechtsterrorismus zu verbessern.

Drei der Meldungen an das Terrorabwehrzentrum wurden vom Berliner Verfassungsschutz gemacht, wie kürzlich eine Kleine Anfrage der Linken im Abgeordnetenhaus ergab. Der Grund dafür: Auf Adbustings wurde dazu aufgerufen, sich an regulär angemeldeten Demonstrationen zu beteiligen. Bei einer davon ging es ausgerechnet um das Ende des NSU-Prozesses am 19. Juli 2018 – ganz so, als sei es „linksextremistisch“, gegen mangelnde juristische und staatliche Aufklärung von Rechtsterrorismus zu protestieren.

Die Berliner Staatsanwaltschaft zeigte nicht weniger Ermittlungseifer, als sie ein Verfahren wegen Adbusting sogar zur Anklage brachte. Drei Beamt:innen des Staatsschutzes waren an Ermittlungen über einen Zeitraum von vier Jahren beteiligt, wie eine weitere Linken-Anfrage nach einem unverhältnismäßig erscheinenden Prozess am Amtsgericht Tiergarten ergab. Ermittler:innen machten zwei Hausdurchsuchungen und glichen Fingerabdrücke an Plakaten in verschiedenen Bundesländern ab.

Anklage erhob die Staatsanwaltschaft wegen schweren Diebstahls und Sachbeschädigung, worauf im Falle einer Verurteilung zwischen drei Monaten und zehn Jahren Haft stehen. Auch aufgrund der während des Prozesses offenkundig werdenden Unverhältnismäßigkeit mit gestohlenen Werbeplakaten wurde das Verfahren im November 2019 gegen eine Auflage von 120 Sozialstunden eingestellt.

Aber es gibt noch weitere Adbusting-Fälle in Berlin, bei denen DNA-Spuren gesichert, Hausdurchsuchungen gemacht und Fingerabdrücke genommen wurden. Die taz konnte im Zuge von Recherchen mit einer Betroffenen sprechen und verschiedene Ermittlungsakten einsehen.

Insbesondere das auf Linksextremismus spezialisierte Dezernat des Staatsschutzes, das LKA 521, betreibt einen unverhältnismäßigen Aufwand bei der Verfolgung offenkundig geringfügiger Bagatelldelikte. Der Verfassungsrechtler Andreas Fischer-Lescano bezeichnet die überzogene Ermittlungspraxis als „hanebüchen“ und „unverhältnismäßig“ und spricht von einem „Justiz- und Politikversagen“.

Anna und Jan kennen die Repressionsgeschichten der Kolleg:innen. Wohl auch deswegen pumpt während ihrer Protestaktion jede Menge Adrenalin durch ihre Blutbahnen. „Der kritischste Moment ist nicht der, wenn wir die Vitrine öffnen und das alte Plakat abnehmen, sondern der, wenn wir das neue entrollen“, sagt Jan später, „ab diesem Zeitpunkt kann man sehen, dass wir keine Mitarbeiter der Werbefirma sind.“

Protest zwischen Kunst und Politik

Adbusting: Mit Adbusting bezeichnen Aktivist:innen das bewusste Verfremden, Überkleben oder Verfälschen von Werbeplakaten und -postern. In dem beim Unrast Verlag erschienenen Bildband „Unerhört! Adbusting gegen die Gesamtscheiße“ mit Analyseteil ordnen Aktivist:innen Adbusting als eine Protestform „irgendwo zwischen Kunst und Politik“ ein. Ein etwas weiterer Begriff für Adbusting ist auch Culture Jamming, eine sich mit Werbung und Logos beschäftigenden Kunstform. Dabei werden Werbestrategien und -formen übernommen und karikiert – häufig mit konsumkritischer Absicht.

Kommunikationsguerilla: Adbusting sieht sich häufig auch in der Tradition der Kommunikationsguerilla, in der durch Information, Desinformation oder subversive Kommunikation versucht wird, etablierte Denkstrukturen zu durchbrechen. Häufig wird etwa eine Tradition zu den antiautoritären Spontis der 70er hergestellt, ebenso gibt es eine Nähe zu Hackerkultur oder anarchistischen oder situationistischen Ansätzen. Heute aktive Gruppen sind etwa das Peng!-Kollektiv oder das Zentrum für Politische Schönheit.

Und Anna und Jan haben Pech: Unglücklicherweise rollt genau in dem Moment, als die Vitrine mit dem neuen Poster wieder geschlossen ist, und die beiden zügig von der Bushaltestelle weggehen, ein Polizeiauto heran und hält an einer roten Ampel direkt vor den beiden Aktivist:innen.

Nach einigen langen Sekunden schaltet die Ampel auf Grün. Dann fährt das Polizeiauto wieder an. Zum Glück für die beiden Aktivist:innen haben die Beamt:innen die Aktion nicht bemerkt. Später sagt Jan: „Die Warnwesten machen unsichtbar. Die funktionieren fast wie der Unsichtbarkeitsmantel bei Harry Potter.“ Anna sagt: „Das sind so die kleinen Momente, die Spaß machen: Dass wir uns das getraut haben, obwohl die Polizei in der Nähe war.“

Nach der Werbevitrine vor dem Hauptbahnhof überqueren die beiden in ihren Warnwesten auf der Fußgängerbrücke die Spree und laufen durchs Regierungsviertel. Auch dort warten noch ein paar Schaukästen. Insgesamt tauchen an diesem Tag innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings 29 solcher Plakate in ­Vitrinen der Wall GmbH auf – einige davon haben Anna und Jan aufgehängt. Weitere Poster befinden sich vor Schloss Bellevue, am Checkpoint Charlie, am Zoo und vielen weiteren prominenten Orten. Der Tag der Bundeswehr ist auch in anderen Städten für Kommunikationsguerillas Großkampftag: Ähnliche Aktionen finden in Dresden, Freiburg und Hildesheim statt.

Die neue Bundeswehr-Kampagne ist irgendwie anders Foto: Sebastian Wells

Lediglich einige Passant:innen merken zunächst, dass irgendetwas an der vermeintlichen Bundeswehrwerbekampagne faul ist. An der Bushaltestelle in der Nähe des Kanzleramtes steht eine Familie mit drei Kindern direkt neben dem Schaukasten mit dem neuen Poster und wartet auf den Bus. Nachdem die Vitrine wieder verschlossen ist, betrachtet ein Junge das Plakat: Ein Multiple-Choice-Kästchen lädt zur Rekrutierung: „Vorbildung: Nazi-Prepper, Sexist, Gewaltaffin (Mehrfachnennung erwünscht!)“. Der Junge, er ist vielleicht zwölf, hält eine Tüte Snacks in der Hand und kann sich keinen Reim drauf machen, wie es scheint.

Beim Aufhängen eines weiteren Plakats an der Bushaltestelle gegenüber hält ein Fahrradfahrer und schaut interessiert dabei zu, wie Anna und Jan ein „Bei uns kannst du auch ohne Corona sterben“-Poster aufhängen. Irritiert blicken sich die beiden um, als der Mann vom Rad steigt. Ein Zivilpolizist? Nein: Er habe Sympathie für die Aktion, sagt der Radfahrer. Er habe bereits ein verfälschtes Plakat in der Nähe entdeckt und es fotografiert. Polizist:innen hätten etwas ratlos davor gestanden und nicht gewusst, was sie machen sollten, berichtet er, bevor er weiterfährt und noch „viel Spaß“ wünscht.

Ob sie schon mal von der Polizei beim Adbusting erwischt wurden? „Nein“, sagt Jan, einmal sei es allerdings sehr knapp gewesen.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls

Frida Henkel (richtiger Name der Redaktion bekannt) ging es da anders. Im Rahmen der Recherche erreicht die taz sie per Telefon. Sie erzählt, dass sie zusammen mit einer Freundin im Juni 2019 bei einer Adbustingaktion von zwei Zivilpolizisten erwischt wurde. Sie wollten ebenfalls tagsüber ein verfremdetes Plakat der Bundeswehr aufhängen. Darauf war statt des Slogans „Dienst an der Waffe geht auch ohne Waffe“ zu lesen: „Kein Dienst an der Waffe geht ohne Waffe – Mach, was wirklich zählt: Rheinmetall blockieren! Bundeswehr kaputtmachen!“ Sie sei wegen besonders schweren Falls des Diebstahls angezeigt worden, so Henkel.

Im Nachgang hatte sie mit Post, also einer Vorladung oder einem Strafbefehl, gerechnet. Aber es kam härter, wie Henkel erzählt: Drei Monate später stand im Morgengrauen ein halbes Dutzend Polizist:innen für eine Hausdurchsuchung vor der Tür ihrer Wohnung, in der sie zusammen mit ihrer Mutter wohnt.

Allerdings ist Henkel nicht anzutreffen, weil sie sich zu diesem Zeitpunkt bei ihrem getrenntlebenden Vater aufhält. Die Polizist:innen durchsuchen die Wohnung dennoch nach Beweismitteln wie Plakate, Werkzeug, Kameras, Handys und Tablets – finden aber nichts. Zeitgleich durchsuchen sie ebenso erfolglos die Wohnung ihrer Freundin. Danach schüchtern die Polizist:innen Henkels Mutter ein und fragen nach dem aktuellen Aufenthaltsort ihrer Tochter, wie Henkel erzählt. Ihre Mutter sagt den Polizist:innen, dass sich ihre Tochter beim Vater befinde. Die Beamt:innen wollen daraufhin auch die Wohnung des Vaters durchsuchen. Laut Henkel sagen sie der Mutter, dass sie unter keinen Umständen ihre Tochter warnen dürfte.

Kurz darauf befinden sich die Polizist:innen auch vor der Haustür ihres Vaters und wecken dort Henkel. „Ich dachte, ich bin im falschen Film“, sagt sie. „Es ist vollkommen unverhältnismäßig und übertrieben, so krass in meine Privatsphäre einzudringen – die haben uns doch auf frischer Tat ertappt, dann braucht man doch keine Hausdurchsuchungen – was für Beweise brauchten die denn noch?“, fragt Henkel.

Sie fühlt sich auch Monate nach der Hausdurchsuchung noch empfindlich in ihrer Privatsphäre verletzt. „Die haben Fotos von allen Räumen gemacht, sogar von Wäschekammer und vom Wäscheständer. Dort sind total viele irrelevante Sachen, die niemanden was angehen“, sagt sie. Weil Henkel die Situation so schnell wie möglich beenden will, gibt sie den Polizist:innen fünf Plakate, die sich in der Wohnung befinden. Werkzeug sei keines dagewesen. Dafür beschlagnahmten die Polizist:innen allerdings noch Henkels Smartphone. „Noch schlimmer aber finde ich, dass meine Eltern da mit reingezogen wurden und dass die Polizei es wagt, wegen Adbustings meiner Mutter zu drohen“, so Henkel.

Nachdem die taz mit Henkel telefoniert hat, schickt sie eine Kopie des Durchsuchungsbeschluss. „Wegen besonders schweren Falls des Diebstahls“, steht auf dem Dokument. Die Ermittlungen geführt hat die für Linksextremismus zuständige Staatsschutzabteilung des LKA, das Dezernat 521.

Fragwürdige Prioritäten

Es ist nicht das erste Mal, dass der Berliner Staatsschutz mit einer fragwürdigen Prioritätensetzung auffällt. So hatte der Berliner Staatsschutz wenige Monate vor dem Anschlag 2016 auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz die Observation des islamistischen Terroristen Anis Amri eingestellt – um stattdessen zwei Linke aus der Hausbesetzerszene um die Rigaer Straße 94 zu beobachten. Ebenso sorgte ein ehemaliger Mitarbeiter des Berliner Staatsschutzes für Schlagzeilen, weil er 2017 offenbar Drohbriefe gegen 42 Linke schrieb und dafür sensible Informationen aus der Polizeidatenbank sammelte. Er soll damit gedroht haben, persönliche Daten an rechtsex­treme Organisationen weiterzuleiten. Seine Freundin, ebenfalls Polizistin beim Staatsschutz, half ihm wohl dabei.

Das Verfahren gegen Henkel wird drei Monate nach der Durchsuchung im Dezember 2019 immerhin eingestellt. Ihre Freund:innen hätten ihr gratuliert, aber bei ihr sei Wut und das Gefühl zurückgeblieben, erheblich in ihrer Privatsphäre verletzt worden zu sein, sagt Henkel. Nach langem Nachdenken will sie jetzt gegen die Durchsuchung klagen. Zusammen mit ihrem Anwalt bereitet sie gerade rechtliche Schritte gegen die Maßnahme vor.

„Kasernen zu Kinos, Kneipen, Krankenhäusern“ Foto: Sebastian Wells

Sie dürfte dabei keine allzu schlechten Chancen haben, wie der Juraprofessor Andreas Fischer-Lescano einschätzt. Der Rechtswissenschaftler von der Uni Bremen ist empört über die Ermittlungspraxis und beharrt auf seinem Verfassungsblog auf der Unverhältnismäßigkeit solcher Repressionen gegen Adbusting. Die taz zeigte Fischer-Lescano den Durchsuchungsbeschluss von Henkel, den ein Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Tiergarten unterschrieben hat. Fischer-Lescano sagt: „Dass ein Gericht sich für so etwas hergibt, hätte ich nicht für möglich gehalten. Es ist ja eine Sache, wenn Sicherheitsbehörden wie die Polizei durch Kritik getriggert werden. Aber dass sich ein Gericht auf so dünner Grundlage an solchen Grundgesetzwidrigkeiten beteiligt, finde ich skandalös.“

„Hausdurchsuchungen wegen Adbusting sind völlig unverhältnismäßig“, sagt Fischer-Lescano. Solange man das Plakat nicht entwende und der Zustand also reversibel sei, liege nicht einmal eine Straftat vor, so Fischer-Lescano zur taz. Und bei der Entwendung eines Plakats „liegt schon gar kein schwerer Diebstahl vor, weil das voraussetzt, dass der Wert eines Plakats die Bagatellgrenze übersteigt“.

Das Bundesverfassungsgericht sage klar, dass es bei Ermittlungen eine Verhältnismäßigkeit geben müsse. Eine Hausdurchsuchung sei ein schwerer Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und in die Privatsphäre. „Das ist bei solchen Bagatellsachen bereits in der Ermittlungsarbeit unzulässig. Ebenso sind genetische Tests in solchen Verfahren unverhältnismäßig“, sagt Fischer-Lescano.

Aber auch die hat es in Fällen von Adbusting in Berlin bereits gegeben, wie verschiedene linke Gruppen immer wieder durch Pressemitteilungen und Veröffentlichungen auf Indymedia darlegen. Eine Gruppe, die kontinuierlich von überzogener Repression wegen Adbusting berichtet, heißt Plakativ. Über sie hat die taz Einblick in anonymisierte Teile mehrerer Ermittlungsakten zu verschiedenen Fällen bekommen.

Die eingesehenen knapp 90 Seiten zeigen: Auch in weiteren Fällen ermitteln die Staatsschützer:innen des für Linksextremismus zuständigen LKA 521 übereifrig: Nachdem die Polizei vor rund einem Jahr auch in Tempelhof fünf verfälschte Plakate der Bundeswehr sichergestellt hat, lässt sie die Poster mit Aufschriften wie „Die Bundeswehr macht den Franco A.“ spurensicher verpacken und unterzieht sie kriminaltechnischen Untersuchungen. Die Ermittlerin weist die Suche nach daktyloskopischen Spuren, also Fingerabdrücken, an und bittet das Labor um die Sicherung von DNA-Rückständen.

Aktenkundig für Plakativ ist der Fall deshalb geworden, weil der Staatsschutz die Tempelhofer Plakate mit einem anderen Fall, nämlich dem von Henkel, verknüpfte. In beiden Fällen war die selbe Ermittlerin tätig. Die Akten zeigen auch, dass die Zivilpolizisten, welche Henkel und ihre Freundin erwischen, zuerst gar nicht wissen, um welche Straftat es sich bei Adbusting handeln soll. Erst nach einer Rücksprache mit dem LKA 521 fertigten sie eine Strafanzeige gegen die beiden an. Am Ende hat die Ermittlungsakte 120 Seiten.

Sachschaden für ein Plakat: 150 Euro

Sogar die Wall GmbH wird eigens von der Kriminaloberkommissarin angeschrieben und soll ein beiliegendes Formular ausfüllen und angeben, ob sie Strafantrag stellen wolle und „wie hoch der entstandene Sachschaden ist“. Die Wall GmbH lässt sich nicht lange bitten und erstattet Anzeige gegen eine Aktion, die sie angesichts ihrer rund 4.000 Werbevitrinen in Berlin von sich aus wohl gar nicht mitbekommen hätte. Als Sachschaden gibt die Firma für ein Plakat stattliche 150 Euro an.

Adbusting: Hier wirbt nicht die Bundeswehr Foto: Sebastian Wells

Auf Nachfrage der taz schreibt Wall, dass der Preis von Plakaten je nach Material und Format variiere – zwischen einstellig und knapp dreistellig. Die Verteidigung des zur Anklage gebrachten Adbustingverfahrens vom vergangenen Oktober ging in der Verhandlung hingegen von einem Sachwert von fünf Euro pro Plakat aus.

Im Wissen darum, dass ein Plakat jedenfalls kein allzu „besonders schwerer Diebstahl“ ist, reiten Ermittler:innen in der Akte dann vor allem auf dem politischen Tatmotiv herum. Ganz so, als wenn Staatskritik oder in diesem Fall Bundeswehrkritik erschwerend zum Diebstahl eines Posters hinzukäme und Meinungsbekundungen auf Plakaten per se strafbar seien.

„Antimilitarismus ist eines der traditionellen Themenfelder militanten linken Szene“, steht in einem fünfseitigen Zwischenbericht, mit dem ein Durchsuchungsbeschluss angeregt werden soll. „In der Bundeswehr sieht sie eine Organisation zur Durchsetzung imperialistischer Politik und kapitalistischer Interessen im Ausland.“ Werbekampagnen der Bundeswehr seien geeignete Ziele zur Sachbeschädigung, heißt es ganz so, als sei es verboten, gegen Waffenexporte und Militarisierung zu demonstrieren.

Genau diese Argumentation ist aus Sicht des Rechtswissenschaftlers Fischer-Lescano besonders problematisch, wie er sagt: „Es darf keine Strafverschärfungen wegen des Inhalts von Meinungsäußerungen geben, solange diese sich im Bereich der Meinungsfreiheit bewegen.“ Man könne seit Jahren beobachten, dass in Sicherheitsbehörden die Bereitschaft steigt, staatskritische Tätigkeiten von Links mit aller Härte zu verfolgen, während in anderen Bereichen Mittel und Bereitschaft fehlen. Fischer-Lescano sagt: „Es ist schon sehr auffällig, wie akribisch gegen Links ermittelt wird und was es doch immer wieder für Fehlstellen bei Ermittlungen gegen Rechts gibt – von den Neuköllner Brandanschlägen bis hin zu weiteren Untergründen.“

Tatsächlich ist das LKA 521 auch nur zuständig, wenn Polizeibeamt:innen politische Motive hinter Adbustings vermuten. Würden die Schaukästen einfach nur eingeschlagen oder Plakate ohne erkennbaren politischen Hintergrund geklaut, würden die Ermittlungen laut Linken-Anfrage bei den zuständigen Polizeiabschnitten bleiben – und wohl in der Regel ohne größeren Ermittlungsaufwand ergebnislos eingestellt. Wie kann es also bei einem noch geringeren Schaden von einem entwendeten Werbeplakat sein, dass dennoch ein Durchsuchungsbeschluss gegen Henkel erging? Das Amtsgericht Tiergarten erklärt auf Anfrage erst die Nichtzuständigkeit und dann auf allgemeine Nachfrage zum Tatbestandsmerkmal, dass man bereits von besonders schwerem Diebstahl ausgehen könne, wenn ein Gegenstand „durch ein Schloss gegen Wegnehmen besonders gesichert gewesen“ sei. Fragen zum konkreten Beschluss könne das Amtsgericht allerdings nicht beantworten.

Die Argumentation der Staatsanwaltschaft ist nicht weniger abenteuerlich: Gegen Henkel habe es den Verdacht auf besonders schweren Diebstahl und des Verdachts auf Sachbeschädigung gegeben, wie es von der Staatsanwältin Mona Lorenz auf Anfrage der taz heißt. Der Anfangsverdacht reiche bei Straftaten für eine Hausdurchsuchung aus. Bei der Aktion „soll ein nicht geringer Schaden entstanden sein, worunter auch die mangelnde Vertragserfüllung des Schaukasteninhabers fällt“, schreibt die Staatsanwaltschaft – nur um daraufhin mitzuteilen, dass das Verfahren mittlerweile wegen Geringfügigkeit eingestellt worden sei.

Die Polizei antwortet auf eine Anfrage der taz zur Verhältnismäßigkeit der Ermittlungen bei Adbustings bis Redaktionsschluss nicht.

Vergeudung von Steuermitteln

Der Staatsrechtler Fischer-Lescano sagt dazu: „Der Durchsuchungsbeschluss ist ein Justizversagen.“ Es sei „hanebüchen“, einen solchen Ermittlungsaufwand zu betreiben, wenn schon die Strafbarkeit unklar sei: „Das ist eine Vergeudung von Steuermitteln und ein Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen.“

Immerhin: Im gerade veröffentlichten Verfassungsschutzbericht für 2019 taucht Adbusting nicht mehr auf. Dazu dürfte auch anhaltende Kritik in Medien und Politik geführt haben. Die Adbusting-Gruppe Plakativ freut sich darüber. Ein Sprecher, er nennt sich Klaus Poster, sagt kurz nach der Veröffentlichung: „Gewonnen! Das zeigt: Geheimdienstliche Hetze ist ein stumpfes Schwert gegen Kommunikationsguerilla.“ Aber irgendwie sei es auch schade, findet er: „Gerade 2020 ist der Geheimdienst ein beliebtes Ziel geworden und die Aktionen haben mehr Aufmerksamkeit als je zuvor erhalten.“ Abzuwarten bleibt, ob nun auch der Verfolgungsdruck sinkt.

Anna und Jan jedenfalls denken nun erst recht nicht daran, mit Adbusting aufzuhören. Jan sagt: „Adbusting ist von dem Recht auf freie Meinungsäußerung genauso geschützt, wie es das Recht gibt, die Stadt mit Werbung vollzuklatschen.“ Und sie sind damit offenbar nicht allein. Im Gegenteil: In Berlin kam es in diesem Jahr gefühlt zu mehr Aktionen als in den Jahren zuvor. Gerade während des Lockdowns schien Adbusting eine der wenigen nichtdigitalen Protestformen zu sein, die noch funktionierten.

Allerdings werden Anna und Jan wegen des hohen Verfolgungsdrucks auch weiterhin ordentlich Adrenalin ausschütten, wenn sie mit ihren Warnwesten unterwegs sind. Und das wohl auch zu Recht: Wenig später, unweit des Brandenburger Tors, wollen sie ein letztes Plakat für heute aufhängen: „Und dann gibt es die Bundeswehr nur noch im Museum – ausgedient“, steht drauf. Dieses Mal ist die Aktion ob des fließenden Verkehrs und damit auch zahlreicher Zeugen an der Straße Unter den Linden noch waghalsiger.

Direkt gegenüber eines Klohäuschen, an dem die Werbevitrine ist, sitzen mehrere Polizist:innen in einem Polizei-Bus – keine zehn Meter vom Plakat entfernt, aber ohne direkten Blick auf den Schaukasten. Und plötzlich biegt ein weiteres Polizeiauto auf die Straße ein und fährt geradewegs auf Anna und Jan zu, während sie bereits das Plakat ausgerollt haben. Sie bemerken das Polizeiauto und drehen sich in Richtung des Wagens um.

Ihre Bewegungen wirken nun auf einmal hektisch – erneut schaut sich Jan zum Polizeiauto um, als der Wagen an der Ampel auf Höhe des Plakats anhält. Die beiden bleiben direkt vor dem Plakat stehen und wurschteln weiter an dem Glaskasten herum. Die Ampelphase dauert eine gefühlte Ewigkeit.

Doch Anna und Jan haben noch einmal Glück: Die Ampel springt auf Grün, das Polizeiauto fährt weiter. Schnell verschließen die beiden die Vitrine, gehen eiligen Schrittes weiter und verschwinden hinter der nächsten Ecke.

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78 Kommentare

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Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

Wir machen Silvesterpause und schließen ab Montag die Kommentarfunktion für ein paar Tage.
  • Das hat mir einen Schreck gegeben. Ich habe solche Plakataustausche schon ein Paarmal gemacht, hier in Kanada. Einmal mit Fotos von Klimadesastern wie Überschwemmungen und so und unten stand: brought to you by "Shell" oder bei anderen Plakaten "BP" ... und das zweite Mal vor dem Hauptquartier von einer Firma "Teck", die eine neue, riesenhafte Fracking- operation anfangen wollte... Ich bilde mir ein, unsere Aktion war mit daran verantwortlich, dass sie schließlich ihren Antrag zurücknahmen... naja, und in einem Monat ziehe ich nach Deutschland zurück, also mal sehen...

    • @sofia Rodriguez:

      Na das ist doch mal ne Wucht. Wellcome

      unterm—- aus dem Skat —



      In Friedensbewegungszeiten - wurde solches sogar in Westfälisch Sibirien - vulgo Sauerland praktiziert. Handgemalte Teile. Herrlich.



      “Juristen für den Frieden“ mittenmang dabei. (Muß die Fottos irgendwo noch rumfliegen haben.) - 👺 -



      Das waren noch Zeiten. Normal.



      Aber hier lassens sich unter Fjutscher2 den letzten SDS-Vorsitzenden sich eine



      Grünen Schily - herbeiphantasieren.



      In der Tat/z - Das Letzte! Hirnies on tour.



      Im grünen Bayernkurier.



      &



      Svennieboy hat recht - “was da läuft ist -



      LÄCHERLICH.“ Korrekt. Normal. - 👹 -



      &



      Unser Berufsbot 🤖 kann immer noch nicht den § 242 StGB lesen - Gellewelle.



      “ Strafgesetzbuch (StGB) § 242 Diebstahl



      (1) Wer eine fremde bewegliche SACHE einem anderen in der Absicht wegnimmt, die SACHE sich oder einem Dritten rechtswidrig ZUZUEIGNEN, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.



      (2) Der Versuch ist strafbar.“ Däh!

      Wenigstens lesen! Nun. Aller Anfang ist schwer. Aber das wird. Normal Schonn.



      —— entre nous only - kerr -



      Von so Bonmots wie - Sondernorm: Stromdiebstahl (SACHE???) & dem Klausurgeck: - Dem Nachbarn Kohlen klauen & anschließend die Asche ihm in den Keller stellen - “Wie ist das strafrechtlich zu bewerten?"



      Mal ganz ab - wa! - 🤡 -



      & sodele -



      IM DeMisère - zu recht - "Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern.“ - 👻 -



      ('…& das Glasauge blickte menschlicher')

      kurz - Stay always sane - 💐 -

  • Da gebe ich Ihnen absolut Recht, diese Unwucht gibt es.

  • Apropos "Adbuster"

    Da wurde null bereits vorhandene Werbung "verfremdet überklebet, oder auf andere Weise umgestaltet, um so deren Sinn umzudrehen oder lächerlich zu machen." de.wikipedia.org/wiki/Adbusters

    Die vorhandenen Plakate waren laut Artikel null von Interesse und wurden im Schaukasten hinterlegt.

    Da war null Adbusting. Nicht eine einzige witzige Verfremdung oder Zerstörung von sexistischer, rassistischer oder sonstwelcher Werbung.



    Nur geizige Nutzung von und reindrängen in Werbeplätze ohne dafür ein paar Euros ausgeben zu wollen.

    • @Rudolf Fissner:

      Sagen Sie mal, dass die Plakate nicht wahnsinnig lustig sind und als ehemaliger BW Angehöriger hab ich über die Leute immer gelacht.

      Warum muss diesr Verfolgung sein?

      Auch wenn es manchmal in Taz untergeht, die BW ist Armee des Parlamentes, nur die entsendet sie.

      Aber was da läuft ist komplett lächerlich.

      • @Sven Günther:

        Ist mir wurscht, was da drauf stand. Auch als KDVer. Denn darum gehts nicht. Weil es nur ein schnödes Diebstahldelikt ist.



        Man hätte auch mal einfach im Bekanntenkreis zusammen legen können und sich einen oder je nach Spendenbereitschaft hunderte Werbeplätze kaufen können. Wenn man bewusst den anderen Weg wählt muss man mit der Straftat leben und nicht jammern. Das zu einer "Verfolgung" hochzustilisieren halte ich für ziemlich übertrieben. Das! halte ich für lächerlich.

    • @Rudolf Fissner:

      Vielen Dank, dass sie die TAZ-LeserInnen darüber aufgeklärt haben.



      Könnten sie nicht auch noch eine ihrer hochkompetenten Expertiesen über die TäterInnen veröffentlichen?

      • @Wagenbär:

        Wieso sollte das wichtig sein? Es ist doch nur ne schnöde Diebstahlsache.

        • @Rudolf Fissner:

          wenn es so ist, warum zum teufel wird die LKA 521 dann tätig.?



          Laut Bericht:.. " Tatsächlich ist das LKA 521 auch nur zuständig, wenn Polizeibeamt:innen politische Motive hinter Adbustings vermuten...."

          • @yurumi:

            Tja, da denken wohl ein paar "Linke", dass man mit Kleinkriminalität unterm Radar fahren kann bzw. dass man mit Kleinkriminalität Daddy Staat besonders toll vorführen kann. Auch so eine lächerliche Strategie.

            • @Rudolf Fissner:

              Aber Hr. Fissner. Sie widersprechen sich andauernd. Zuerst ist es politisch motiviert dann doch nur eine schnöde Diebstahlsache, die mir pluton nicht z tun hat und nun wieder die 'Linke'.



              können Sie sich endlich entscheiden.

              Oder sind für Sie alle Linke verbrecher..?

            • @Rudolf Fissner:

              Sind nicht schnöde Diebe einfach schnöde Diebe?



              Oder muss man zwischen "linken" Dieben und "rechten" Dieben und "?"Dieben unterscheiden?

  • Dies ist ein Antiterroranschlag des Asozialen Netzwerks! 🥊🦘

    • @Stephan Günther:

      Nö nur ein Diebstahl. Wenn man die Werbefläche gekauft hätte, wäre es ja langweilig, weil keiner es zur Kenntnis nimmt. Nicht der Inhalt ist wichtig, nur die Straftat. Oder haben Sie irgendwelche Diskussionen über die Inhalte beobachtet? Nur jammern sollte man nicht, wenn das Konzept dabei aufgeht und man dann auch nur wegen schnödem Diebstahl belangt wird.

      • @Rudolf Fissner:

        Bitte den Artikel lesen... LKA 521 nur zuständig, wenn politische Motive vermutet wird.

      • @Rudolf Fissner:

        TL : DL



        To long - Didn’t listen



        Hope you don’t mind

  • Das Problem des demokratischen Rechtsstaates und das ist unabhängig ob es um eine politisches "Verbrechen" geht oder nicht.

    Er ist wirklich gut darin Täter zu verfolgen, je einfacher und "schwächer" der Täter oder die Täter sind.



    "Plumpe" Taten, Ladendiebstahl oder Adbusting kann er einfach verfolgen und er tut das auch.

    Je schwieriger und zahlungskräftiger der Täter ist, desto schwerer tut er sich.

    Dazu muss ich nicht mal weit ausholen.



    Hier in Frankfurt gibt es ja regelmäßig größere Taten. Beispiel S&K, die eigenen Anleger um 240 Millionen Euro geprellt, aber die Justiz muss auch aufgrund der mangelnden eigenen Kapazitäten und Expertise sich auf einen Deal einlassen.

    www.fnp.de/frankfu...frei-10486745.html

    Das ist meiner bescheidenen Meinung eine Unwucht im Legalitätsprinzip und solche Verfahren befeuern das auch noch, da stimmt etwas in der Rechtssoziologie nicht.

  • Und ab 10:41 wird zurückgeschrieben .........

    • @Waldo:

      Sie wollen schnöden Diebstahl von Werbeorten mit dem zweiten Weltkrieg vergleichen. Gehts noch tiefer?

      • @Rudolf Fissner:

        Die Polizei und Staatsanwaltschaft sind diejenige die, wie Sie sagen, 'einen schnöden Diebstahl' zu einer plitischer und terroristischer Tat hoch stilisieren wollen.



        .... Und das wird in der Artikel kritisiert.

        Sehen Sie den Zaunpfahl immer noch nicht?

        • @yurumi:

          Das soll bei Adbusting generell "Terrorismus" sein?



          Ich glaube da verfallen Sie dem Wording von Rechtshampelmännern aus AfD und co. Sollte man sich nicht zu eigen machen.

          Was Sie wahrscheinlich meinen sind Adbusting Aktionen in denen "Polizeibeamte oder Angehörige der Sicherheitsbehörden als Verbrecher oder die Polizei als Instrument eines willkürlich agierenden Unrechtsre- gimes" dargestellt werden. www.verfassungssch...vsbericht-2018.pdf

          Adbusting ist ja kein Wert an sich. Es kommt dabei auch auf Inhalte an. Oder halten sie beispielsweise das Adbusting der Identitären Bewegung www.welt.de/vermis...Rueckkehr-auf.html für eine harmlose Sache?

          Natürlich sind extremistische Inhalte also auch weiter zu melden. Adbusting genauso wie Tweets oder Fratzebook-Beiträge.

          Aber im Artikel wurden solche Inhalte doch gar nicht angesprochen. Da gehts um harmlose Dinge wie (siehe Bild), dass die BW ins Museum gehört.

          • @Rudolf Fissner:

            Sie versuchen meine Argumentation zu diskreditieren, in dem Sie mich in der Ecke von AFD stecken möchten!? Plumpe Versuch.



            Sie weichen von Thema ab und möchten



            Meine Frage nicht beantworten:



            Warum wird die LKA 521 aktiv, wenn es sich um eine schnöde Diebstahlsache handelt?



            Es sind andere Fragen in Artikel zu denen Sie auch Stellungen sollten.



            Aber bitte ohne Ihre Gedönst und Voreingenommenheit von Links oder Rechts.

  • Wenn Guerilla Plakate wirklich was bringen sollen, dann müssten sie außerhalb von Großstädten kleben und gegen Naziparteien gerichtet sein.

    In einer Stadt werden sie wegen overload eh ignoriert.

    Der im Artikel beschriebene Polizeiaufwand, aber,gegen Adbusting ist verrückt unverhältnismäßig.

  • Ich finde sehr bemerkenswert, dass die Polizei und Staatsanwaltschaft nicht den gleichen Eifer bei der Verfolgung von Drohmailer von NSU 2.0 zeigen. Es wäre interessant zu wissen, ob und warum keine Haus Durchsuchungen von Polizeibeamten aus Frankfurt und jetzt aus Wiesbaden durchgezogen werden. Von Wiesbaden weiss man des es nicht gemacht wurden.

  • Mit zunehmenden Alter wundere ich mich über die politischen Hobbys der nachfolgenden Generationen. Reichte früher der Aufkleber „Atomkraft Neun Danke“ oder so, muss es heute schon ein professionell gestaltetes Plakat sein. Die Jugend hat es nicht leicht.

    • @TazTiz:

      Liegt vielleicht auch an den Möglichkeiten? Gibt so etwas wie Computersoftware, Bildbearbeitungsprogramme, recht günstige und einfache Möglichkeiten zum Druck usw. Whoow, Science-Fiction ;).

  • Es ist im Grunde genommen die alte Animal Farm-Diskussion, wer bei rot über die Ampel fahren darf und wer nicht.

  • "Fragwürdige Prioritäten"

    Wenn aus ??? Fakten werden ...

    Der verlinkte taz-Artikel hat ??? in der Überschrift. Aus dem "ob zum Zeitpunkt der Beendigung der Überwachung Amris noch andere Themen auf der Tagesordnung gestanden hätten" wird hier nun mal eben eine Prioritätenliste zusammen gebastelt.

    Geht das journalistische Unvermögen nun schon soweit, dass nicht mal mehr die eigenen taz-Artikel richtig gelesen werden?

    • @Rudolf Fissner:

      Warum lesen sie eigentlich mit solcher Sorgfalt ein journalistisch so "unvermögendes" Medium, wie die TAZ?

      • @Wagenbär:

        Gerade wegen des sorgfältigen Lesens tritt dieses Unvermögen zu Tage. Und genau an dieser Stelle können Sie sich selbst mal eine wichtige Frage stellen. ;-)

  • Mein Traum: Überhaupt keine Werbung für Private mehr im öffentlichen Raum. Das ist visuelle Aggression. Dann kann man schöne Sachen in die Kästen hängen und eventuelle Staatspropaganda immer noch verarschen.

    • @Karl Kraus:

      Kann man "visuelle Aggression" mit "optischer Gewalt" übersetzen?

      Das könnte dann ja eine ganz neue Kategorie beim Nötigungs-Tatbestand sein.



      Demnach könnten Plakate grundsätzlich als "Nötigung" verboten sein.

    • @Karl Kraus:

      "...Das ist visuelle Aggression...."



      Geht's nicht noch ein bisschen dramatischer?



      Großflächenplakate sind eh nur noch am Standrand erlaubt und Sie fühlen sich tatsächlich von Citylight-Postern an der Bushaltestelle visuell attackiert?

  • Es gibt keine Bagetellgrenzen bei Diebstahlsdelikten (auch nicht bei den besonders schweren Fällen). Wie kommt der Professor auf eine solche krude Einschätzung?

    • @DiMa:

      Das steht sogar im Gesetz, siehe Ramon.

    • @DiMa:

      Da gab es verschiedene Urteile dazu, am Beispiel NRW.

      Beschluss des OLG Hamm vom 18.07.2003, 2 Ss 427/03; ZAP EN-Nr. 695/2003).

      Faustregel NRW:



      "Sollte sich der Diebstahlswert, also der Wert der von Ihnen gestohlenen Sache, bis zu € 50 bewegen, so wird in der Regel von den Staatsanwaltschaften und den Gerichten das Verfahren eingestellt. Wann diese die Verfahren einstellen, ist den Behörden selbst überlassen. Es gibt keine festen Regeln diesbezüglich. Mit einer Einstellung des Verfahrens können Sie natürlich nur dann rechnen, wenn Sie noch nicht anderweitig vorbestraft sind."

      Das ist von Bundesland zu Bundesland aber auch wieder unterschiedlich. BaWü hat unter Grün-Schwarz 2018 den Kleinkriminalitätserlass gekippt, da lag die Grenze bei 25,- EUR. Die Mittellschichtswähler der Grünen klauen eben keine geringwertigen Güter, guter Wein geht ab der Grenze erst los...

      www.stuttgarter-ze...-0758f1368bda.html

    • @DiMa:

      Doch. Lesen Sie § 243 Abs. 2 StGB!



      Ein besonders schwerer Fall ist ausgeschlossen, wenn sich die Tat auf eine geringwertige Sache bezieht.

      Bitte keine juristischen Falschaussagen verbreiten.

      • @Ramón:

        @ Ramon, @ Dr. McSchreck, @Sven Günther

        Vielen Dank für die Hinweise. § 243 Abs. 2 ist mir in der Tat entgangen. Insoweit ziehe ich meine Kritik zurück.

        Ungeachtet dessen bleibt die Einschätzung des Professors krude, da es beim Diebstahl nicht auf eine mögliche Reversibilität ankommt. Ansonsten wäre die unbefugte Ausleihe straflos.

  • Ich heiße Adbusting ausdrücklich gut. Es ist eine sympathische, kreative Protestform, die niemandem weh tut.

    Mangelnde Vertragserfüllung des Werbetreibenden - das läßt sich wohl nur schwer in Euros bemessen. Strafrechtlich relevant ist's eher nicht.

    • @kditd:

      Das lässt sich gut in Euro bemessen, da der Werbende für jeden Tag einen bestimmten Geldbetrag zahlt. Ich bin mir recht sicher, dass man es dann nicht so sportlich sieht, wenn man selber derjenige ist, dessen Werbung verschwindet. Die hier geschilderte Vorgehensweise (Hausdurchsuchung) scheint allerdings in der Tat mit Kanonen auf Spatzen geschossen.

      • @Strolch:

        Eine Hausdurchsuchung ist auch bei Diebstahlsdelikten ein völlig normaler Vorgang.

  • ... und das Spendenkonto?



    Kinder, ihr seit Salz in den Wunden der Gesellschaft und das muss eine Demokratie abkönnen.

    • @Tinus:

      Warum sollte eine Demokratie Diebstahl nicht weiter verfolgen?

  • Ich heiße Adbusting nicht gut. Aber ich würde das Plakat sauber zusammenrollen und unten im Schaukasten liegen lassen. Dann ist auch kein Diebstahl da... Sofern das Schloss nicht beschädigt ist, fehlt es an der Sachbeschädigung. Dann wäre zumindest die Strafbarkeit vom Tisch.

    • @Strolch:

      Siehe Artikel. Das vorhergehende Plakat wurde im Schaukasten hinterlegt .



      Adbusting und die Verfremdung von Werbung im öffentlichen Raum ist ja schon recht lange als Kunstform anerkannt.



      Das jedoch ein solcher Druck auf die Akteure ausgeübt wird ist so dermaßen typisch.



      Wie war das mit Seehofer ? Die Polizei und die Justiz braucht keine Kontrolle, sie bricht und beugt keine Gesetze ? Das wäre ja ungesetzlich.

      • @Waldo:

        as vorhergehende Plakat wurde im Schaukasten hinterlegt .

        Das habe ich schon gelesen, aber wenn man nichts mitnimmt, ist kein Diebstahl da. Dies scheint also nicht der Regelfall zu sein, dass die Plakate da bleiben.

        • @Strolch:

          Doch die bleiben da, deswegen werden die Verfahren ja nahe zu ausnahmslos eingestellt. Es wird nur davor mit massiven maximal halblegalen Repressionen gegen die Täter vorgegangen um sie von Wiederholung abzuschrecken. Mit Verlaub: Sie scheinen nicht verstanden zu haben worum es in dem Artikel geht.

          • @Lev Bronštejn:

            Sie werfen hier ein paar Fälle aus dem Artikel in einen Topf, ohne zu wissen, ob gegen die, die das Plakat drinnen ließen, ermittelt wurde, und ob die, gegen die ermittelt wurde, das Plakat drinnen blieb.

  • "„Adbusting ist von dem Recht auf freie Meinungsäußerung genauso geschützt, wie es das Recht gibt, die Stadt mit Werbung vollzuklatschen.“

    Das ist völliger Quatsch. Wenn die Stadt mit Werbung "vollgeklatscht" wird, zahlt der Werbetreibende dafür und nicht zu knapp. Und der Vitrinenbetreiber zahlt Steuern und alles basiert auf vorher einholte Genehmigungen.



    Auch wenn manches Adbusting sehr kreativ und witzig ist, sollten die Adbuster und deren Fans sich schon klar machen, dass es illegal ist und sich um eine Straftat handelt. Sich hier auf freie Meinungsäußerung zu berufen, ist schlicht kindisch.



    Ob die Exekutive dafür aber schwere Geschütze wie Hausdurchsuchungen etc. auffahren sollte, ist eine ganz andere Debatte.

    • @Stefan L.:

      Welche Straftat soll das sein, wenn das "echte" Plakat nicht mitgenommen und der Schaukasten nicht beschädigt wird?

      • @Berliner Berlin:

        Mal sehen was du sagst wenn ein gemieteter Plakatplatz mit dem Thema Frieden schaffen ohne Waffen mit Adbusting verunglimpft wird.



        Jeder sollte sich an gewisse Gepflogenheiten und Gesetze halten.

      • @Berliner Berlin:

        Es wurde der Werbeplatz gestohlen. Die Werbung wurde dort entfernt und der Platz sich angeeignet.

        • @Rudolf Fissner:

          Ist der "Diebstahl eines Werbeplatzes"



          (Rudolf Fissner)



          denn eine Straftat nach dem StGB?

        • @Rudolf Fissner:

          Mit dem kl. BGB - solltens denn doch noch warten. Gellewelle&Wollnichwoll.



          Gern&Dannichfür …servíce - 👹 -

          • @Lowandorder:

            Sie als Jurist könnten doch mal die Gesetzeslage genauer erläutern. Darf man an kostenpflichtigen Werbeplätzen so eben seine Plakate gegen bereits vorhandene austauschen? Was sagt ihr kl. BGB dazu?

        • 0G
          01349 (Profil gelöscht)
          @Rudolf Fissner:

          Wäre es doch nur Diebstahl, das Blaue vom Himmel herunterzureden...

          • @01349 (Profil gelöscht):

            Nun ja,der Artikel spricht von Diebstahl.

        • @Rudolf Fissner:

          @Fissner: Sie sollten als Adbuster tätig sein. Sie sind sehr kreativ..

          • @yurumi:

            Wessen Werbeplatz ... ?

      • @Berliner Berlin:

        Ob das nun eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit ist, kann ich nicht sagen, ich bin kein Jurist. Adbusting sabotiert aber einen legalen Vertrag zwischen dem Citylight-Aufsteller und dem Werbetreibenden. Letzterer bezahlt für sein Plakat und bekommt aber nicht die vereinbarte Leistung.



        Das mag man im Fall der Bundeswehr-Werbung für moralisch richtig, frech und witzig halten, legal wird es dadurch trotzdem nicht und wird auf keinen Fall vom Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt. Dazu müssten die Adbuster quasi selber Citylight-Vitrinen mieten um ihre Botschaft zu kommunizieren.