Prozess um Vergewaltigung in Freiburg: Anklage gegen 11 Männer
Eine Frau zeigt mehrere Männer wegen Vergewaltigung an. Unter den Verdächtigen: Geflüchtete. Vielen schien der Fall schnell klar – bis zum Prozess.
E s ist ein verregneter Abend im Oktober 2018, als die Situation in Freiburg im Breisgau zu kippen droht. Mehrere Tausend Menschen marschieren mit Transparenten und Trillerpfeifen durch die Altstadt, Polizisten patrouillieren auf Pferden. Beamte haben die Kaiser-Joseph-Straße, die Einkaufsmeile der badischen Studentenstadt, mit Transportern verbarrikadiert. Zwei Lager stehen sich im Dauerregen gegenüber. Die einen rufen „Merkel muss weg“, sie tragen Banner mit der Aufschrift „Grenzen schützen, Leben retten“. Die anderen – fast zehnmal so viele – schlagen leisere Töne an. Bei ihnen steht: „Nein zu sexueller Gewalt. Nein zu jeglicher Gewalt. Nein zu Stigmatisierung“.
Die Tat, die zu diesen Protesten führte, liegt zu diesem Zeitpunkt bereits zwei Wochen zurück. Die Polizei hatte die Öffentlichkeit erst mit Verzögerung darüber informiert, was in der Nacht zum 14. Oktober 2018 in einem Gebüsch vor einer Freiburger Disco geschehen sein soll: ein „schwerer sexueller Übergriff durch mehrere Tatverdächtige“, heißt es in der offiziellen Pressemitteilung.
Die Polizei nennt die Nationalität einiger Tatverdächtiger, die zu diesem Zeitpunkt bereits in U-Haft sitzen: ein Deutscher, sieben Syrer. Schnell macht jedoch ein anderer Begriff in sozialen Medien, aber auch Medienberichten die Runde: „Gruppenvergewaltigung“.
Dann kommt es zur Anklage gegen insgesamt elf Männer. Der Vorwurf: Vergewaltigung in Tateinheit mit unterlassener Hilfeleistung. Bei zwei Angeklagten kommt gemeinschaftliches Handeln mit Rauschgift hinzu, einem wirft die Staatsanwaltschaft zusätzlich Anstiftung zur Vergewaltigung vor. Was war in der Nacht geschehen?
26. Juni 2019: Schon am frühen Morgen drängen sich Fernsehteams vor dem Landgericht Freiburg. Die mediale Aufmerksamkeit ist groß; inzwischen existiert sogar eine englischsprachige Wikipedia-Seite zum „2018 Freiburg gang-rape“. Entsprechend streng sind die Sicherheitsvorkehrungen: Am Eingang müssen Besucher einen Metalldetektor passieren; im Innenhof patrouillieren Polizisten mit Maschinenpistolen. Angeklagt sind: acht Syrer, ein Iraker, ein Algerier und ein Deutscher. Juristisch haben die Nationalitäten wenig Relevanz. Doch die Freiburger Polizei hatte sie frühzeitig veröffentlicht.
Die Beschuldigten werden im Landgericht nacheinander in den Gerichtssaal geführt, in Hand- und Fußfesseln, weil einer von ihnen seinen Haftprüfungstermin genutzt hatte, um aus dem Fenster zu springen (er wurde später wieder gefasst). Das mutmaßliche Opfer, Melanie Eber*, ist Nebenklägerin. Sie ist nur einmal, bei ihrer eigenen Zeugenaussage anwesend.
Die Staatsanwaltschaft beginnt, die Anklageschrift zu verlesen. Sie schildert den Beginn der Nacht, deren Verlauf Zeugenaussagen später ergänzen.
Der Tatort ist ein Gebüsch im Industriegebiet Nord, nur wenige Meter vom Eingang der Diskothek Hans-Bunte-Areal entfernt. Dort tanzen am 13. Oktober 2018 ein paar Hundert junge Menschen. Ecstasy und andere Drogen sind im Umlauf, der Name der Party: „Umsonst&Drinnen“. Unter den Gästen ist Melanie Eber. Die 18-Jährige ist zum ersten Mal in dem Freiburger Technoclub. Zusammen mit ihrer Freundin Carlotta Müller will sie Party machen. Beide haben gute Laune, kaufen eine herzförmige Ecstasy-Pille. Auf der Tanzfläche lernen sie Majd H. kennen, einen charmanten Syrer, der gut Deutsch spricht und den Frauen ein Getränk spendiert.
In der Disco erzählt er den Frauen von Tattoos am Oberschenkel. Melanie Eber will sie sehen. „Aber doch nicht hier“, soll der damals 21-Jährige entgegnet haben. Sie beschließen, nach draußen zu gehen, damit er ungestört seine Hose herunterlassen kann. Carlotta Müller soll nicht begeistert gewesen sein, dass ihre Freundin mit einem Unbekannten vor die Tür geht, doch Melanie Eber beruhigt sie: „Du kannst mir vertrauen.“
Erst Stunden später wird sie auf einem Parkplatz hinter der Disco gefunden: weinend, mit zerrissener Strumpfhose und Hämatomen am ganzen Körper.
Für Staatsanwalt Rainer Schmid fing alles mit Majd H. an. Er habe Melanie Eber im Gebüsch zu Boden gerissen und vergewaltigt. Die habe sich wegen der Drogen – eventuell waren auch K.-o.-Tropfen im Spiel – nicht wehren können. „Er machte sich die von ihm selbst herbeigeführte Situation zunutze“, sagt der Staatsanwalt. Danach sei er wieder nach drinnen gegangen und habe anderen von der Frau im Gebüsch erzählt. „Es sprach sich nach einer Weile in der Diskothek herum“, sagt Schmid. Das Wort „Gruppenvergewaltigung“ benutzt der Staatsanwalt nicht – die Männer hätten Melanie Eber nacheinander missbraucht. Sie sei, sagt der Staatsanwalt, wehrlos gewesen.
Doch ganz so eindeutig, wie Schmid den Hergang schildert, ist die Sache zumindest juristisch nicht. Zwar hat die Polizei im Gebüsch zahlreiche Spermaspuren gefunden, die mehreren Angeklagten zugeordnet werden konnten. Doch Melanie Eber als wichtigste Zeugin kann sich an kaum etwas erinnern. Dass sie mit Majd H. nach draußen ging, weiß sie noch. Danach ist alles verschwommen. Das sagt sie selbst so aus, das berichten auch andere Zeugen.
Die Version der Angeklagten ist folglich komplett anders: Melanie Eber habe im Drogenrausch den Sex selbst eingefordert. Alle anderen Darstellungen gingen auf eine mediale Vorverurteilung zurück. Ein Anwalt berichtet von „krassen Übergriffen“ auf seinen Mandanten in der U-Haft; eine Pflichtverteidigerin ruft die Richter auf, ihre Emotionen unter Kontrolle zu halten – ein Appell, den sie selbst ungehalten vorträgt. An einem anderen Prozesstag berichten sie und die anderen Verteidiger von Drohanrufen, die sie erhalten hätten.
Zum ersten Mal Party im Club
Während die anderen Angeklagten auf Rat ihrer Anwälte schweigen, sagt Timo P. am vierten Prozesstag aus. Er hatte sich auch selbst bei der Polizei gemeldet. Der 26-jährige Deutsche will seine Version der Disco-Nacht schildern. Demnach hatte er mit seinem Kumpel Majd H. telefoniert und dieser ihn nach draußen ins Gebüsch gebeten. „Er brauchte Hilfe, weil da ein Mädchen war, das Sex wollte“, sagt P. Der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin fragt nach: Wieso Hilfe? „Weil sie die ganze Zeit gesagt hat, dass sie Sex will“, antwortet P. Melanie Eber habe mit heruntergezogener Strumpfhose dagelegen und ihn zu einem Blowjob verführt. „Wir sind nicht wie Monster über sie hergefallen“, beteuert P.
Schließlich erwähnt er ein angeblich existierendes Handyvideo, das im Verlauf des Prozesses immer wieder zur Sprache kommt: „Darauf sieht man, dass sie es wollte“, sagt P. Nur wo dieses Video denn ist, kann er nicht sagen. Trotz intensiver Suche taucht es nicht auf.
Auch andere digitale Spuren helfen kaum weiter. Zwar stellt die Polizei 365 DIN-A4-Seiten mit Whatsapp-Mitteilungen sowie Facebook- und Sprachnachrichten sicher, die sich die Angeklagten untereinander schickten. Dabei kommt jedoch wenig Konkretes ans Tageslicht. „Mein Herz blutet“, schreibt einer der Beschuldigten nach der Disco-Nacht. Ein anderer mahnt: „Nicht am Telefon!“ Ein Hinweis auf Schuld? Oder doch nur Angst, in der aufgeheizten Stimmung eines Verbrechens beschuldigt zu werden?
Um die junge Frau zu schützen, schließt das Gericht die Öffentlichkeit während ihrer Aussage aus. Was ihr zugestoßen sein soll, erfahren Prozessbeobachter nur gefiltert. Durch Kripobeamte, die Melanie Eber nach der Tat betreuten. Durch eine Rechtsmedizinerin und eine Biologin, die Blut- und Spermaspuren analysierten. Durch Disco-Besucher, die selbst nicht im Gebüsch waren, aber von dem Geschehen hörten. Weil Melanie Eber sich an kaum etwas erinnert, ist es ein zäher Indizienprozess, in dem auch die Polizei nicht immer gut wegkommt.
Beispielsweise gibt es da diese Merkwürdigkeit: Gegen Majd H., den Mann mit den Tattoos, lag zum Zeitpunkt der Tat ein Haftbefehl vor. Vollzogen wurde er nicht – aus „ermittlungstaktischen Gründen“, wie ein Beamter im Zeugenstand aussagt. Man habe die Wohnung von H., der als Drogendealer in Verdacht stand, weiter observieren wollen, um potenzielle Hintermänner zu entlarven. Hätte ihn die Polizei direkt verhaftet, wäre die Nacht im Gebüsch nie passiert.
Am sechsten Prozesstag sagt Melanies Freundin Carlotta Müller vor Gericht aus. Der Richter fragt, ob sie auf der Anklagebank jemanden wiedererkenne. „Schauen Sie sich die Männer genau an“, sagt er und lässt die Beschuldigten aufstehen. Carlotta muss passen. Nur Alaa A., der mutmaßliche Ecstasy-Verkäufer, kommt ihr bekannt vor. Sicher ist sie sich aber nicht.
Deutlich besser erinnert sich die Zeugin, wie sie ihre Freundin auf einem Parkplatz hinter der Disco wiederfindet. Ein Streifenwagen der Polizei parkte in unmittelbarer Nähe, herbeigerufen wegen einer Schlägerei, wie der Ermittlungsleiter später aussagen wird. Doch Melanie Eber will nicht zu den Beamten gehen. „Sie war dazu psychisch noch nicht in der Lage“, sagt Carlotta Müller. Am folgenden Tag erstattet sie dann Anzeige.
In der Tatnacht übernachten beide bei Muhanad M., einem jungen Syrer, der Melanie Eber aus dem Gebüsch geholfen hat. Die 18-Jährige bezeichnet Muhanad M. in der besagten Nacht sogar als „Retter“ und „Engel“.
Doch auch bei ihm ist die Sache nicht ganz so eindeutig. Als die Freundin ihre Aussage macht, sitzt auch Muhanad M. auf der Anklagebank. An seinem Rücken wurden Kratzspuren gefunden, zudem hat Timo P. ihn bei der Polizei belastet. Ist er wirklich ein selbstloser Retter? Oder war er zuvor auch Täter? Versuchte er, wie der Richter fragt, Melanie Eber auf dem Heimweg zu küssen? Oder hat er nur nach einem Kuss gefragt? Es sind solche Feinheiten, die bei der juristischen Aufarbeitung zählen. Carlotta Müller erinnert sich nicht mehr. Sie sagt: „Melanie hat sich bei ihm beschützt gefühlt. Also bin ich mit.“ Sie sagt auch: Melanie Eber „ist, ich will nicht sagen, naiv“. Sie beschreibt ihre Freundin als offen und herzlich, als jemanden, der eigentlich nur auf Dorffeste geht. Die Nacht in Freiburg war der erste Besuch in einer Disco, die erste Party mit Drogen.
Im Laufe des Verfahrens werden vier von elf Angeklagten aus der Untersuchungshaft entlassen. Bei einem sah das Gericht keine Fluchtgefahr mehr gegeben. Bei drei anderen keinen ausreichenden Tatverdacht. Von ihnen wurden keine DNA-Spuren am Tatort gefunden. Sie waren in U-Haft gekommen, weil Mitangeklagte sie bei der Polizei belastet hatten. Doch auch die wollten nur vom Hörensagen gewusst haben, dass die Beschuldigten an der Tat beteiligt waren – reine Indizien, wie die Staatsanwaltschaft schließlich einräumt. Darunter auch Muhanad M., der „Engel“, bei dem die Mädchen übernachteten. Sie sind nun wegen unterlassener Hilfeleistung beschuldigt.
„Mit einer Perle nach draußen“
Auch andere Dinge bleiben unklar. Warum hörte der Türsteher nichts, obwohl der Disco-Eingang nur 15,9 Meter neben dem Gebüsch liegt? Er selbst macht den Lärmpegel dafür verantwortlich. „Die Leute rauchen, reden, lachen“, sagt er vor Gericht. „Die sind stark alkoholisiert.“ Dann räumt er ein, dass außer ihm nur ein weiterer Kollege an besagtem Abend Dienst hatte – zwei Sicherheitskräfte für rund 300 Gäste. Aber auch er verstrickt sich in Widersprüche. Zunächst erzählt er, das Personal lasse betrunkene Frauen grundsätzlich nicht allein nach Hause gehen. Später sagt er: „Wenn jemand mit ’ner Perle nach draußen geht, frage ich nicht nach.“
Der Sicherheitsmann ist nicht der Einzige, der die Aufklärung erschwert. Viele Zeugen können oder wollen sich nicht genau an das Geschehen erinnern. Manche revidieren ihre Aussagen, die sie bei der Polizei gemacht hatten. Eine Orgie? Daran könne er sich nicht erinnern, erzählt der Kumpel eines Beschuldigten. „Über so was reden Jungs nicht.“
Eine 27-jährige Disco-Besucherin, die kurz nach der Tat zu Protokoll gab, Alaa A. habe ihr Ecstasy verkauft, ist sich nun nicht mehr sicher. „Ich brauche frische Luft“, sagt sie zum Richter, als dieser sie auf die Diskrepanz hinweist. Und: „Ich bin ein bisschen genervt von den Fragen.“ Die Frage, ob die Zeugin vor jemandem Angst habe, läuft ins Leere. Sie wisse einfach nichts mehr, sagt sie.
Nur die Ex-Freundin von Majd H. wird konkret: Sie beschreibt vor Gericht, wie sie am Morgen nach der Disco-Nacht mit Alaa A., dem mutmaßlichen Drogendealer, im Zug nach Hause gefahren ist. Dabei habe er ihr erzählt, dass mehrere Männer eine Frau im Gebüsch vergewaltigt hätten. Rückfrage des Richters: Hat er explizit das Wort „Vergewaltigung“ benutzt? „Ja“, sagt die Zeugin. Auf Majd H., ihren Ex-Freund, ist sie ebenfalls nicht gut zu sprechen. Dieser habe sie geschlagen und sei mit seiner gesamten Familie ins Drogengeschäft verstrickt – eine Aussage, der der Angeklagte vor Gericht energisch widerspricht.
Andererseits: Auch Majd H., mit dem die Nacht im Gebüsch ihren Anfang nahm, hat eine Biografie voller Grautöne. Im Sommer 2018, wenige Monate vor der Technoparty, versuchte ein Mann eine Studentin in einem Freiburger Park zu vergewaltigen. Majd H. und seine Kumpels stellten den Tatverdächtigen und übergaben ihn der Polizei. Das schildert sein Verteidiger vor Gericht.
Wie Majd H. haben die meisten Beschuldigten Vorstrafen. Auch Muhanad M., der Melanie Eber aus dem Gebüsch half, wurde schon wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
Wie glaubwürdig sind die Angeklagten also? Und welche Rolle spielt ihre Staatsangehörigkeit? Juristisch eigentlich keine. Gesellschaftlich aber schon, solange Politik damit gemacht wird, dass Geflüchtete angeblich eine Gefahr darstellen. Deshalb kommt die Tatsache, dass es sich bei den meisten Angeklagten um Geflüchtete handelt, immer wieder zur Sprache, mal unterschwellig, mal direkt. „Man wird immer dem deutschen Mädchen glauben, nie dem syrischen Flüchtling“, soll einer der Männer bei seiner polizeilichen Vernehmung gesagt haben. Womöglich eine berechtigte Angst, vielleicht auch nur eine geschickte Taktik.
Der psychiatrische Gutachter hält die Version des mutmaßlichen Opfers für glaubhaft. Angesichts der Mischung aus Alkohol und der hochdosierten Droge sei es „psychopharmakologisch“ nicht möglich gewesen, organisiert zu handeln, sich kontrolliert zu bewegen. Von seiner Einschätzung wird am Ende vermutlich viel abhängen.
Derweil hat das Interesse an dem Prozess nachgelassen. Wegen der Pandemie wurde er mehrfach unterbrochen – einige der Beteiligten mussten in Quarantäne. Seit Mitte Mai läuft die Verhandlung in einem Veranstaltungssaal weiter. Die Staatsanwaltschaft fordert fünfeinhalb Jahre Haft für Majd H.; die Strafforderungen für die anderen variieren zwischen mehreren Jahren und Freispruch. Ob das Gericht den Anträgen folgt, wird sich zeigen. Das Urteil soll am 23. Juli ergehen.
* Die Namen des mutmaßlichen Opfers und ihrer Freundin haben wir zu ihrem Schutz geändert.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Partei stellt Wahlprogramm vor
Linke will Lebenshaltungskosten für viele senken
Syrische Geflüchtete in Deutschland
Asylrecht und Ordnungsrufe
Paragraf 218 im Rechtsausschuss
CDU gegen Selbstbestimmung von Frauen
Doku über deutsche Entertainer-Ikone
Das deutsche Trauma weggelacht
Sednaya Gefängnis in Syrien
Sednaya, Syriens schlimmste Folterstätte
Schwarz-Grün als Option nach der Wahl
Söder, sei still!