Polizei unter Diskrimierungsverdacht: Pauschal gegen Sinti und Roma

Die Berliner Polizei steht im Verdacht, in ihrer Ermittlungspraxis Sinti und Roma zu stigmatisieren. Kein Einzelfall, sagen Wissenschaftler*innen.

Polizei in Berlin

Die Kriminalstatistik der Polizei Berlin wirft Fragen auf Foto: Imago Images/ Chromorange

BERLIN taz | Jemand gibt sich als Handwerker aus oder als Polizist, verschafft sich so Zugang zu einer Wohnung – und bestiehlt den, der dort wohnt. Dieses Phänomen wird in der Kriminalstatistik der Berliner Polizei (PKS) als „Trickdiebstahl in Wohnung“ bezeichnet. Man habe 86 Tatverdächtige ermitteln können, heißt es in der PKS 2017. Und dann kommen zwei Sätze, die der Berliner Polizei derzeit harsche Kritik einbringen: Bei den ermittelten Tatverdächtigen handle es sich „überwiegend um Angehörige der Volksgruppe der Sinti und Roma“. Diese „Familienclans“ lebten seit Jahren in Deutschland und besäßen „größtenteils die deutsche Staatsangehörigkeit“.

Eine solche „ethnische Kennzeichnung von Roma und Sinti durch die Polizeibehörden ist mit unserem Rechtsstaat nicht vereinbar“, kritisiert Romani Rose, Vorsitzender des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma. Die Linken-Politikerin und Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau findet die Angabe „verstörend“. Solche Veröffentlichungen seien „geeignet, in der Mehrheitsgesellschaft tief verwurzelte Vorurteile noch zu befördern“, sagt Pau. Das sei „inakzeptabel“.

Die Berliner Polizei ist nicht die einzige, in deren Veröffentlichung sich Hinweise auf Sinti*ze und Rom*nja finden. Erst Ende August erging in der bayerischen Polizei eine interne Dienstanweisung, eine solche Charakterisierung sei „grundsätzlich zu unterbleiben“, solange die „Erfüllung polizeilicher Aufgaben“ davon unberührt bleibe. Vorausgegangen war eine Untersuchung des Landesbeauftragten für Datenschutz, der bei anlasslosen Überprüfungen im Datenbestand der Polizei immer wieder auf die Begriffe „Sinti“ und „Roma“ gestoßen war.

2017 hat der Politikwissenschaftler Markus End vom Berliner Zentrum für Antisemitismusforschung bundesweit Pressemitteilungen der Polizei, aber auch in den Medien zitierte interne Papiere, Publikationen oder öffentliche Aussagen von Funktionsträger*innen untersucht. „Die zusammengetragenen Hinweise legen die Vermutung nahe, dass in Polizei- und Ermittlungsbehörden weiterhin antiziganistische Wissensbestände in Form von polizeilichem ‚Expertenwissen‘ gepflegt werden“, heißt es im Fazit.

„Keine personenbezogenen Daten“

Ein Muster, das sich auch im Fall Berlin andeutet. Es würden „keine personenbezogenen Daten zur Zugehörigkeit zu den Bevölkerungsgruppen Sinti und Roma verarbeitet“, heißt es in einer Antwort des Polizeipräsidiums auf eine Anfrage der Landesdatenschutzbeauftragten. Es werde nur die Staatsangehörigkeit erfasst – wie die Polizei in der PKS selbst betonte, handelt es sich in diesem Fall aber überwiegend um deutsche Staatsbürger*innen. Die Angabe, dass die Tatverdächtigen mehrheitlich Sinti*ze und Rom*nja seien, basiere auf der „fachlich fundierten Einschätzung“ der für gewerbsmäßige Bandenkriminalität zuständigen Fachdienststelle. Es handle sich um „über viele Jahre angeeignetes polizeiliches Fachwissen zu den genannten Bevölkerungsgruppen“, die Erkenntnisse stützten sich auch auf Ermittlungen zu „den Strukturen von Großfamilien und deren kulturellen Vorstellungen“.

Eine Erklärung, die Markus End äußerst problematisch findet. „Solche Äußerungen legen nahe, dass wir es hier mit einem strukturellen Problem von Antiziganismus in den Ermittlungsbehörden zu tun haben“, sagt er. Dabei gehe es nicht darum, ob einzelne Polizist*innen rassistisch seien. „Aber hier werden Angehörige einer bestimmten Gruppe kausal mit Kriminalität in Verbindung verbracht.“

In der Berliner Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2018 taucht ein Eintrag über Sinti*ze und Rom*nja nicht mehr auf. Dem Senat sei „durchaus bewusst“, dass der „notwendige Schutz einzelner Bevölkerungsgruppen vor Diskriminierung sowie der Bildung von Vorurteilen und Ressentiments“ und das „legitime Informationsbedürfnis staatlicher Stellen“ ein Spannungsfeld darstellten, erklärt die Senatsverwaltung für Inneres in einer Antwort auf eine schriftliche Anfrage des FDP-Abgeordneten Bernd Schlömer. Man habe das nun abgewogen und entschieden, „auf die Erwähnung dieser ethnischen Zugehörigkeit zu verzichten“. Politikwissenschaftler End reicht das nicht. „Natürlich ist es gut, wenn solche Äußerungen nicht mehr veröffentlicht und dadurch auch nicht weiter zitiert werden, etwa in Medienbeiträgen“, sagt er. „Das ändert aber noch nichts daran, dass solche Daten weiterhin generiert und in Polizeistrukturen genutzt werden.“

Welche Folgen ein solches vermeintliches Expertenwissen habe, zeigten die Ermittlungen nach dem NSU-Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter im Jahr 2007, sagt End. Damals fand man die DNA einer „unbekannten weiblichen Person“ am Tatort – DNA, die man über Jahre überall in Deutschland, Österreich und Frankreich im Zusammenhang mit Straftaten fand. Die Polizei fahndete aktiv unter Sinti*ze und Rom*nja. „Vernehmung aller Zigeuner, die zur Tatzeit auf der Theresienwiese campiert haben“, schrieb ein Beamter der Sonderkommission seinen Kolleg*innen. Nach einem Lügendetektortest attestierten Psychologen, der Verdächtige sei ein „typischer Vertreter seiner Ethnie, wo Lügen zur üblichen Sozialisation gehört“. Ende 2008 stellte sich heraus, dass die DNA durch die Spurensuche mit verunreinigten Wattestäbchen an all die verschiedenen Tatorte gelangt war.

Im Berliner Fall hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Beschwerde bei der Berliner Datenschutzbeauftragten eingereicht. „Wenn die Polizei davon sprechen kann, dass die Verdächtigen ‚überwiegend‘ Sinti und Roma sind, dann muss sie das in irgendeiner zählbaren Form erfassen – und das wäre aus unserer Sicht klar rechtswidrig“, sagt Lea Beckmann, Juristin bei der GFF. Ethnische Herkunft und Volkszugehörigkeit seien nach datenschutzrechtlichen Grundsätzen sogenannte „besondere Kategorien“ von personenbezogenen Daten. „Das ist quasi eine rote Flagge, Daten dieser Kategorie dürfen aufgrund der offensichtlichen Missbrauchsgefahr nur unter sehr hohen Voraussetzungen erhoben werden.“ Die Polizei dürfe diese nur erfassen, wenn sie sonst die Polizeiarbeit gar nicht wahrnehmen könne oder sie dadurch Leben retten könne. Da das nicht erfüllt sei, so Beckmann, sei ihr keine Konstellation vorstellbar, in der die ethnische Herkunft der Tatverdächtigen erhoben werden dürfte.

Tatverdächtige bezeichneten sich in der Vernehmung „selbst als Angehörige dieser ethnischen Gruppe“, erklärt die Senatsverwaltung die Daten in der Antwort auf die FDP-Anfrage. Auch hier müsse es aber einen inhaltlichen Zusammenhang zur Tat geben, sagt Beckmann. „Und wenn die Polizei schließlich diese individuellen Fallbeschreibungen auswertet und dann veröffentlicht, dass die Tatverdächtigen überwiegend dieser oder jener ethnischen Herkunft sind, dann ist das erst recht rechtswidrig.“

Auch Georgi Ivanov vom Jugendverband Amaro Foro beklagt, es sei nach wie vor nicht klar, wie die Polizei die Zuordnung vornehme. „Wir sehen hier die Gefahr willkürlicher und intransparenter Zuschreibungen“, sagt er. „Aufgrund der stigmatisierenden Wirkung ist das aus der Sicht einer Roma-Selbstorganisation als katastrophal zu werten.“

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