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Polizei-Techniken gegen SitzblockadenMit dem Finger gegen die Nasenscheidewand

Die Polizei nutzt Schmerzgriffe, um linke Straßenblockaden aufzulösen. Ju­ris­t:in­nen sehen Verstöße gegen die Menschenwürde und sprechen teils von Folter.

„Da war überall einfach nur Schmerz.“ Die Polizei setzt verstärkt auf „Nervendrucktechnik“, hier bei einer Demo in Berlin Foto: Christian Ditsch

Dresden taz | Geschrei, Gezerre, Schläge, sitzende De­mons­tran­t:in­nen und behelmte Polizist:innen. Es ist unübersichtlich auf der Kreuzung in der Dresdener Innenstadt, als sich eine geöffnete Hand über das Gesicht von Mila Linde legt und fest zudrückt.

An diesem 15. Februar, einem Samstag, haben sich mehrere hundert Menschen auf die Straße gesetzt, auch Linde. Sie wollen einen der größten Aufmärsche von Neonazis in Europa blockieren, den sogenannten „Gedenkmarsch“, 80 Jahre nachdem die Alliierten im Zweiten Weltkrieg Dresden bombardierten. Schätzungsweise 2.000 Neonazis und andere Rechtsextreme zogen in diesem Jahr durch die Stadt, etwa doppelt so viele Menschen protestierten dagegen.

Um die Demonstrationsfreiheit der extremen Rechten durchzusetzen, räumt die Polizei in Dresden die antifaschistischen Sitzblockaden. Bevor die Beamten bei ihr sind, überlegt Mila Linde kurz, selbst aufzustehen, doch entscheidet sich dagegen. Der Neonaziaufmarsch soll es so schwer wie möglich haben. Aber wenn die Polizei sie wegträgt, will sie sich nicht wehren, so erzählt es Linde wenige Tage danach der taz am Telefon. Eigentlich heißt sie anders, möchte aber anonym bleiben, um nicht ins Visier der Po­li­zis­t:in­nen zu geraten.

Irgendwann sind die Be­am­t:in­nen bei ihr. Sie heben Linde vom Asphalt. Aber was dann kommt, daran erinnert sich Linde nur bruchstückhaft: Eine Hand in ihrem Gesicht, starker Druck auf ihrem Kiefer, ihrer Schläfe, von beiden Seiten. „Wie genau, da bin ich nicht sicher“, sagt sie. „Da war überall einfach nur Schmerz.“

Manchmal fällt das Wort „Folter“

Was Linde beschreibt, klingt nach einer „Nervendrucktechnik“, wie es bei der Polizei heißt. Sie selbst nennt es „Schmerzgriff“. Beide Bezeichnungen meinen grob gesagt dasselbe: Handgriffe, die meist aus dem Kampfsport stammen und die Teile der Polizei als Zwangsmittel einsetzen. Beamte drücken dann etwa mit den Fingern von unten gegen die Nasenscheidewand oder auf die Lymphknoten. Zum Einsatz kommen die Techniken bei Festnahmen oder wenn die Polizei, wie im Fall von Linde, Sitzblockaden räumt. Der Schmerz soll Betroffene etwa dazu bringen, sich selbstständig aus einer Sitzblockade zu entfernen.

Ob die Polizei das darf, ist strittig. Rechts­wis­sen­schaft­le­r:in­nen mahnen, Schmerzgriffe seien unverhältnismäßig, es fehle an gesetzlichen Grundlagen, und Griffe, die nur Schmerzen erzeugen, verletzten Menschenrechte. Manchmal fällt sogar das Wort „Folter“. Aber juristisch eindeutig ist die Situation nicht.

Zwei Verwaltungsgerichte haben sich in diesem Jahr mit Klagen gegen sogenannte Schmerzgriffe beschäftigt und kamen zu unterschiedlichen Urteilen. Das Amtsgericht Ansbach wies im Februar eine Klage ab, das Berliner Verwaltungsgericht erklärte einen Monat später die Anwendung der Technik in einem anderen Fall für unverhältnismäßig. Beide Male hatten Klimaaktivisten dagegen geklagt, dass sie mithilfe von Schmerzgriffen aus einer Sitzblockade entfernt wurden.

In Dresden gittert die Polizei an dem Tag im Februar, als Mila Linde gegen die Rechtsextremen demonstriert, schon früh am Morgen Teile der Innenstadt für den Straßenverkehr ab. Zwischen den Neonazis und den Ge­gen­de­mons­tran­t:in­nen stehen überall Beamte, laut Innenministerium sind mehr als 2.000 von ihnen aus neun Bundesländern im Einsatz. Insgesamt verläuft der Polizeieinsatz ruhig. Trotzdem ist Mila Linde nicht die Einzige, die der taz danach von Griffen berichtet, die vor allem Schmerzen verursachen.

Fast niemand traut sich zu klagen

Valide Zahlen gibt es nicht. Auch der Griff in Mila Lindes Gesicht wird in keiner Datenbank auftauchen. Zwar hält sie ihn für unverhältnismäßig, aber rechtlich dagegen vorgehen? „Das ist aussichtslos“, glaubt die Aktivistin. Die Gefahr sei größer, dann selbst ein Verfahren am Hals zu haben. Ähnlich äußern sich auch andere Betroffene gegenüber der taz.

Aber nicht nur Zahlen, auch eine umfassende rechtliche Bewertung der Technik fehlt. Dorothee Mooser hat im Jahr 2021 eine Doktorarbeit zum Thema vorgelegt. Es ist eine der wenigen wissenschaftlichen Arbeiten zu dem Thema. In ihrer Untersuchung kam Mooser zu dem Schluss: „Nervendrucktechniken stellen eine unzulässige Maßnahme der Polizei dar und können gegen Menschenrechte verstoßen.“

Den Protest gegen den „Gedenkmarsch“ der Neonazis in der sächsischen Landeshauptstadt Dresden begleitete unter anderem die Linke-Landtagsabgeordnete Juliane Nagel als parlamentarische Beobachterin. Bei einer der Blockaden hatten sich rund 200 Menschen auf die Straße gesetzt. Alle blieben zunächst auf dem Asphalt, als die Polizei sie aufforderte, zu gehen. Dann begannen die Beamten, Ak­ti­vis­t:in­nen aus der Blockade zu ziehen. Dabei kündigten sie Schmerzen an, drückten in Gesichter und verdrehten Arme. Nur die wenigsten standen von selbst auf.

Filmaufnahmen belegen: Während die einen offenbar ohne Schmerzen abgeführt wurden, heulten andere laut auf. Mit verzerrtem Gesicht presste eine Person unter lautem Schluchzen hervor: „Ich laufe ja schon!“ Die Brille war ihr unter die Nase gerutscht. Zwei Beamte überdehnten sichtlich ihre Handgelenke, während sie sie von der Blockade wegführten. „Fast geschafft“, sagte einer in beruhigendem Ton. Daraufhin ertönte ein weiteres Heulen.

Angeblich Verhältnismäßig

Nagel erkundigte sich zwei Tage später in einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung, inwieweit die Polizei Nervendrucktechniken oder Schmerzgriffe angewendet habe. Innenminister Armin Schuster (CDU) antwortete: Die Blo­ckie­re­r:in­nen hätten sich aneinander festgehalten oder untergehakt. In solchen Fällen sei Wegtragen nicht möglich, deshalb sei der „gezielte und kurzfristige Einsatz von Schmerzreizen“ notwendig gewesen. Das sei verhältnismäßig.

Ähnlich äußert sich auch die verantwortliche Polizeidirektion Dresden gegenüber der taz zu dem Einsatz. Grundsätzlich gelten demnach „die strengen Maßstäbe“ der Verhältnismäßigkeit. Die anwesenden Beamten würden jeweils prüfen.

Juliane Nagel zweifelt an der Verhältnismäßigkeit des Einsatzes in Dresden. Einzelne Beamte seien „rabiat“ gegen die Ak­ti­vis­t:in­nen vorgegangen, „und unterließen die Griffe auch nicht, als Protestierende intensiv auf Schmerzen hinwiesen“, kommentiert die Landtagsabgeordnete. Die Sitzblockade habe sich friedlich verhalten. Doch wie ist das mit der Verhältnismäßigkeit von Schmerzgriffen?

Das Berliner Verwaltungsgericht hat in seinem Urteil eine Antwort auf diese Frage geliefert. Sofern die Be­am­t:in­nen Sitzblockaden mit anderen Mittel auflösen könnten, seien Nervendrucktechniken nicht verhältnismäßig.

Gewalt wird zur Normalität

Geklagt hatte der 21-jährige Klimaaktivist Lars Ritter. Im April 2023 hatte er sich mit etwa 40 Ak­ti­vis­t:in­nen der Letzten Generation auf eine Straße gesetzt, um den Autoverkehr zu blockieren. Videos zeigen, wie ein Polizist Ritter warnte, wenn er nicht selbstständig aufstehe, werde er tagelang nicht schmerzfrei kauen und schlucken können.

Als der Klimaaktivist ungerührt sitzenblieb, griff der Beamte unter seinen Kiefer, drückte, ein zweiter Polizist verdrehte Ritters Arm. Der schrie. Am Ende trugen die Beamten den Aktivisten am verdrehten Arm und an den Beinen von der Straße.

Ritter klagte dagegen und bekam recht. Im Urteil heißt es, es seien genug Einsatzkräfte vor Ort gewesen, um Ritter einfach wegzutragen. Das wäre ein milderes Zwangsmittel gewesen. Der Aktivist habe sich nicht gegen die Polizei gewehrt. Trotzdem betonte der vorsitzende Richter Wilfried Peters laut Medienberichten bei der mündlichen Urteilsverkündung, das Urteil könne nicht verallgemeinert werden. An der Zulässigkeit von Schmerzgriffen bestünde „kein Zweifel“. Die Schmerzen bei Nervendrucktechniken, so der Richter weiter, seien nicht der eigentliche Zweck, sondern Mittel zum Zweck.

Dass Schmerzen bei Nervendrucktechniken nicht der Zweck sind, sieht Hannah Espín Grau anders. Sie ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Kriminologie und Strafrecht der Goethe-Universität Frankfurt und forscht zu Gewalt bei Polizeibeamten. Während etwa bei Hebelgriffen der Schmerz als Nebenprodukt entstehe, seien bei „Nervendrucktechniken der Schmerz die eigentliche Maßnahme“, sagt sie.

Und genau das sei juristisch problematisch, denn die Maßnahme lasse sich damit nur bedingt unter die Regeln des unmittelbaren Zwangs fassen. Die betroffene Person gehe nicht durch den Schmerz an sich weg, sondern aus Angst vor weiteren Schmerzen. „Deshalb lässt sich diskutieren, ob diese Gewalt im Einzelfall eine Form der Folter oder der unmenschlichen Behandlung darstellt.“

Ein weiteres Problem, das ­Espín Grau kritisiert: Die Nervendrucktechniken trügen dazu bei, dass Po­li­zis­t:in­nen Gewalt als normal wahrnehmen. Die Schmerzen würden durch wenig Kraftaufwand erzeugt, und die Griffe hinterließen wenige sichtbaren Folgen. Entsprechend niedrig sei die Hürde. Doch entgegen der polizeilichen Wahrnehmung sei der Schmerz massiv und damit auch die Gewaltanwendung.

Und die Griffe wirkten zudem nicht nur auf die betroffenen Aktivist:innen, gibt Sarah Ahmad zu bedenken. Sie arbeitet an der Universität Tübingen als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Staatsrecht, Völkerrecht, Verfassungslehre und Menschenrechte und beschäftigt sich mit der Rechtmäßigkeit von Schmerzgriffen im versammlungsrechtlichen Kontext. Bür­ge­r:in­nen fühlten sich in der Folge von weiteren politischen Versammlungen abgeschreckt. Dieser „chilling effect“ sei eine Folge, „die in einem menschenrechtskonformen Gemeinwesen nicht eintreten darf“, erklärt Ahmad.

Über die Proteste in Dresden und was sie dabei erlebt hat, hat Mila Linde in den Tagen danach mit Bekannten gesprochen. Zum Verarbeiten. Manche waren mit ihr in Dresden, andere nicht. Sie glaube, es sei wichtig, nicht abzustumpfen, aber ­trotzdem handlungsfähig zubleiben. Ob sie nächstes Jahr wieder versucht, die Neonazis in Dresden zu blockieren? „Wenn’s ­irgend­wie möglich ist, ja.“

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22 Kommentare

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  • Dass der Zweck die Mittel heiligt kann auch irgendwann ganz fürchterlich nach hinten losgehen.

  • Ich wäre auf der Gegendemo auch gewesen, aber ich hätte mich nicht wegtragen lassen und mir wären auch keine Schmerzen zugefügt worden.

    Die Rechtsextremen hatten nunmal das Demonstrationsrecht. Von ihrem Recht konnten sie nur in diesem Moment Gebrauch machen. Die einzige Institution in Deutschland, die das Recht hat unmittelbaren Zwang und verhältnismäßige Gewalt anzuwenden ist die Polizei. Diese wird die Gegendemonstranten sicherlich mehrmals gewarnt haben und auch darauf hingewiesen haben, dass die Räumung schmerzhaft wird.

    Für den Protest gegen die Erlaubnis der "rechtmäßigen" Demo der Rechten kann die Polizei nicht. Da ist sie der falsche Adressat.

    • @André Schlebes:

      Aber ich habe doch immer nur gehorcht! So zu tun als wäre die Polizei immer auf der Seite des Guten ist absurd. Die Polizei stützt die Macht. Nicht mehr und nicht weniger. Soll abgeschoben werden, wird abgeschoben. Soll geprügelt werden, wird geprügelt. Zuweilen Polizei auch gerne mal ohne rechtliche Grundlage Wohnungen per Kamera überwacht oder wegen zwei Hanfpflänzchen morgens um 6 Wohnungen stürmt (jetzt gerade nicht - morgen vielleicht wieder, je nachdem was die Macht sagt).

  • "Bürger fühlten sich in der Folge von weiteren politischen Versammlungen abgeschreckt."



    Das fühle ich mich nicht. Aber ich widersetze mich auch niemals Anweisungen, daher hat die Polizei keinen Grund gegen mich gewaltsam vorzugehen.

  • Wen wundert das eigentlich? Wer glaubt ernsthaft, dass etliche Polizisten sich, insbesondere wenn das Ziel der Demo nicht in das rechte Weltbild passt, an Recht und Gesetz halten?



    Warum wird dann ständig Front gegen die Indentifizierbarkeit gemacht.

    • @Flix:

      Tja, das Vermummungsverbot gilt halt nicht für die Büttel, denn sonst könnten sie ja nicht straflos agieren.

  • Bei uns unterrichten Polizisten Kinder in Ju Jutso. Da lernen die auch, solche Griffe zu machen. Finde ich sinnvoll, zur Selbstverteidigung.

  • Wahrscheinlich kann man sich bei Interesse und Zugang hier durchaus informativ vertiefen in eine Problematik mit hohen Fallzahlen aus einer Studie:



    "Handbuch polizeiliches Einsatztraining Chapter



    Rechtswidrige polizeiliche Gewaltanwendung: Interaktionen, Risikofaktoren und Auslöser"



    Bei springer.com



    "Overview



    Editors:



    Mario Staller, Swen Koerner



    Unter Mitwirkung des Who-ist-Who der polizeilichen Konflikt- und Einsatzforschung und des Einsatztrainings



    Zahlreiche Beispiele aus dem polizeilichen Alltag und der Trainingspraxis



    Für die weitere Optimierung eines evidenzbasierten und reflexiven polizeilichen Einsatztrainings"



    Dazu fand ich



    "Die Daten und Befunde stammen aus einer Online-Befragung von Personen (N = 3373), die polizeiliche Gewalt erlebt haben, die sie als rechtswidrig bewerteten, die 2018 im Rahmen des DFG-Projekts „Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamt*innen“ durchgeführt wurde."



    Also gibt es auch Zahlen zu Fakten. Ob es bei derartigen Zwangsmaßnahmen auch unerwartete Probleme gab, wie sie von anderen Körperstellen des Menschen bekannt sind, wäre zur recherchieren.

    www.spektrum.de/le...ft/reflextod/10828

  • Wie soll den die Polizei solche Blockaden sonst auflösen?

  • Und wenn der Beamte einen Bandscheibenvorfall nachweisen kann, der ihm das einfache Wegtragen unmöglich macht?



    Wie viel Gewicht ist einem Polizeibeamten zuzumuten? Bei Postboten sind es glaube ich 30 Kilo, das wäre bei manchen Demonstranten mit 4 Beamten immer noch überschritten. Wo soll der fünfte zugreifen?



    Auch wenn wir in einem Rechtstaat leben, machen es sich manche mit ungenehmigten Blockaden auch ein wenig zu einfach.



    Es gibt legale Möglichkeiten der Gegendemonstration.

    • @Herma Huhn:

      Der Beamte mit Bandscheibenvorfall usw. wird zu so einem Einsatz gewiss nicht eingeteilt, für den gibts auch noch eine andere Aufgabe!

  • "Bür­ge­r:in­nen fühlten sich in der Folge von weiteren politischen Versammlungen abgeschreckt."

    Muss nicht sein. Man kann gut demonstrieren und sich dabei an die Anweisungen der Polizei halten. Dann muss man keine Angst vor Schmerzen und auch nicht vor einer Anzeige wegen Widerstand haben. Das hat jeder Teilnehmer einer Demo selber in der Hand.

    • @Micha.Khn:

      Das ist so nicht richtig.

  • www.focus.de/panor..._id_193520272.html



    Der Einsatz der Schmerzgriffe ist nicht juristisch "strittig" sondern absolut legal.

    Die Blockaden sind rechtswidrig und es wird mehrfach sehr deutlich angeordnet (nicht gebeten), die Blockade aufzulösen. Blick ins Versammlungsrecht hilft weiter: Den Anordnungen der Polizei ist Folge zu leisten.".

    • @Wonneproppen:

      Haben Sie den Artikel eigentlich auch gelesen oder ist das einfach Pech beim denken?



      e.g. „ Ritter klagte dagegen und bekam recht. Im Urteil heißt es, es seien genug Einsatzkräfte vor Ort gewesen, um Ritter einfach wegzutragen. Das wäre ein milderes Zwangsmittel gewesen.“

    • @Wonneproppen:

      Ist strittig, siehe TAZ Beitrag, VG Ansbach versus VG Berlin.

    • @Wonneproppen:

      Sitzblockaden sind nicht per se rechtswidrig, es kommt dabeiu immer auf den Einzelfall an. Abzuwägen ist stets das Demonstrationsrecht bzw. Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, dass nicht nur mit einer mittelbaren Blockade des Autoverkehrs einhergehen kann, sondern eine solche ggf. auch als legales Mittel des Protests nutzen kann. Die Rspr des BVerfG ist hier sehr differenziert www.juwiss.de/21-2023/

    • @Wonneproppen:

      „Der Einsatz der Schmerzgriffe ist nicht juristisch "strittig" sondern absolut legal.“

      Wie kommen Sie zu der Aussage?



      Der Link gibt dies nicht her. Der Artikel hier verweist jedoch explizit auf unterschiedliche gerichtliche Entscheidungen.

      Gegendemonstrationen samt Blockaden sind ebenfalls Versammlungen gemäß des Versammlungsrechts und somit afaik nicht rechtswidrig. Statt diese aufzulösen gibt es auch weichere Mittel, wie die ursprüngliche Versammlung umzuleiten oder stationär stattfinden zu lassen.

    • @Wonneproppen:

      Das heißt noch nicht (überzogene) Gewaltanwendung, um dagegen vorzugehen.

      • @Ciro:

        Überzogene Schmerzgriffe beurteilen nicht Sie sondern die Gerichte. Viele Schmerzgriffe sind halt legal

        • @Marcelo:

          Ja, zum großen Teil ist dann dann Auslegung der Rechtsprechung. Hoffentlich wird dann unterschieden zwischen Schmerzen um der Schmerzen willen (die Frage nach der Grenze zu Folter ist hier angebracht) und Schmerzen, die Begleiterscheinung von Polizeigriffen sind.

    • @Wonneproppen:

      Süßer Name für eine schmerzhafte Ideologie.

      Aber wie das Verwaltungsgericht schon richtig festgestell hat:

      "Sofern die Be­am­t:in­nen Sitzblockaden mit anderen Mittel auflösen könnten, seien Nervendrucktechniken nicht verhältnismäßig."

      Und es ist mein gutes Recht als Bürger zu demonstrieren, auch mit Sitzblockaden, sicherlich kann mich die Polizei des Platzes verweisen, mich auch wegtransportieren und mir am Ende eine Ordnungsstrafe geben, aber sie haben nicht das Recht Folter anzuwenden, nicht wenn ich als Demonstrant friedlich bin und keinerlei Gewalt anwende.

      Was sie hier fordern ist ein Polizeistaat. Aber wenn es denn irgendwann so sein soll, bitte, nur werden diejenigen, die am lautesten diesen gefordert haben, am Ende die größten Nachteile davontragen, da diese sich meisten am allerwenigsten an geltendes Recht halten ;)

      MfG