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Paritätsgesetz in BrandenburgMein Laden, meine Leute

Kommentar von Daniel Godeck

In Brandenburg verhandelt das Verfassungsgericht über das Paritätsgesetz. Die Argumente der Quotengegner zeugen von Scheinheiligkeit.

Parité tut nicht weh, finden die Befürworter:innen Foto: dpa

M al angenommen, die Inhaberin der Lieblingskneipe nebenan wird vom Staat kurzerhand dazu verpflichtet, 50 Prozent des Personals mit Frauen und 50 Prozent mit Männern zu besetzen − man kann sich ausmalen, dass sie dies als bevormundenden Akt auffasst, auch wenn sie selbst Parität womöglich sogar gut findet. Doch es bleibt ein harter Eingriff in das, was man unternehmerische Freiheit nennt.

Die eigene Freiheit beschränkt, als Opfer staatlicher Schikane − so haben sich am Donnerstag auch die Beschwerdeführer des Paritégesetzes vor dem Brandenburger Verfassungsgericht inszeniert. Die rechtsextreme Splitterpartei NPD und ihre große etablierte rechtspopulistische Schwester AfD klagen dort gegen die Frauenquote, die im brandenburgischen Landeswahlrecht seit Kurzem gilt. Die Pflicht, künftig alle Listenkandidaten abwechselnd mit Männern und Frauen zu besetzen, geißelten sie als grobe Verletzung der Parteienfreiheit.

Gewiss, jede Form des staatlichen Eingreifens muss gut begründet sein. In Sachen Frauenquote werden im Herbst die Potsdamer Richter entscheiden. Doch davon abgesehen offenbart diese Argumentation die Bigotterie der Paritätsgegner. Sie berufen sich auf das hohe Gut der Parteienfreiheit, in Wahrheit geht es ihnen aber vor allem darum, die Quote unbedingt zu killen, weil es für ihre Männerclubs – in der AfD ist nicht mal jedes fünfte Mitglied weiblich – sonst ziemlich düster aussähe. Paritätische Wahllisten kriegen sie nicht so leicht voll. Womit deren eigene Defizite offengelegt sind.

Ziemlich treffend ist, was die Rechtsvertreterin der Parité-Regelung am Donnerstag im Gerichtssaal gesagt hat: „Parteien sind keine Privatvereine.“ Nur: Genau als solche verstehen sich die Quoten-Gegner, als eine Mischung aus Sportverein und Debattierclub. Mein Laden, meine Leute, meine Satzung, da will ich mir doch nicht in die Listenaufstellung reinreden lassen. Schon gar nicht von ganz oben.

Keine autonom wurschtelnden Gebilde

Doch anders als die Kneipe nebenan sind Parteien nicht irgendwelche Gebilde, die völlig autonom vor sich hin wurschteln können. Als staatliche Akteure haben sie einen eindeutigen Partizipationsauftrag, oder, um das Parteiengesetz zu bemühen: „Sie fördern die Teilnahme von Bürgern am politischen Leben.“

Idealerweise sorgen sie selbst dafür, dass die Werte, die im Grundgesetz verankert sind, geschützt respektive gefördert werden. Menschenwürde, Toleranz, Freiheit. Bei der Geschlechtergerechtigkeit ist bis heute viel Luft nach oben, wie der Blick in die Parlamente hierzulande zeigt. Darüber täuschen auch die längst praktizierte paritätische Listenaufstellung von Grünen und Linken nicht hinweg. Ebenso wenig die CDU, die inzwischen mit einer parteiinternen Frauenquote liebäugelt. Wenn alle Parteien ihrem pluralistischen Auftrag gerecht würden, etwa durch freiwillige Quoten, bräuchte es kein Paritätsgesetz. Und schon gar nicht die scheinheiligen Verhinderungsversuche seiner Gegner.

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26 Kommentare

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  • "Mal angenommen, ..."

    Ich würde in einem Artikel der sich auf Argumente von wem auch ever bezieht , eine kurze Beschreibung des/der Argumente hören wollen

    Die Bequakelung eigener Annahmen /Soßen interessiert mich eigentlich gar nicht. Leckere Rezepte finden sich im Netz zuhauf.

  • Ich sehe das sogar eher andersherum. Wenn es einem Kandidaten/Kandidatin aufgrund des Geschlechts verwehrt wird für einen bestimmen Listenplatz zu kanidieren, kann die gesamte Liste als nicht verfassungsgemäß entstanden zurückgewiesen werden.

  • 4G
    4813 (Profil gelöscht)

    Ich bin immer wieder erstaunt, wie viel taffe junge Frauen es gibt, die aber dann, wenn es um Karriere geht, keinen Bock auf die Jungsspiele haben.

    Das wird schon. Nur anders als eine Quote suggeriert.

  • Und ich meine, es geht im Kern um Menschen und nicht darum, dass Männer und Frauen pp Menschen sind.

  • 8G
    83379 (Profil gelöscht)

    Ich fände es besser wenn Parteien gezwungen werden Listenplätze nach dem Anteil zu vergeben wie sie Frauen und Männer in der Partei haben das wäre demokratischer als das hier. Das würde dann auch dazu führen das Parteien sich ehrlich machen müssten über ihren Appeal für Frauen.

    • @83379 (Profil gelöscht):

      Ich fände es noch besser, wenn die Parteien gezwungen wären, ihre Listenplätze anhand der Mitgliederwünsche zu vergeben... nennt sich Demokratie, glaub ich.

      Sonst hätten wir nämlich auch keinen weiblichen Bundeskanzler.

      • 8G
        83379 (Profil gelöscht)
        @Encantado:

        Ist mir auch lieber, aber meine Lösung ist mir lieber als dieses 50/50 Gesetz.

  • Und natürlich schön unterschlagen, dass auch FDP und Piraten geklagt haben, aber dann passt das Narrativ von den bösen Rechten ja nicht mehr so schön. Dass weite Teile der Linken es nicht verstehen, dass die Ablehnung des Paritätsgesetzes sich wohlbegründet quer durch das politische Spektrum zieht ist unverständlich. Aber so einseitig wie die Berichterstattung die AfD hervorhebt, so einseitig wird diese auch den "Sieg" einfahren und sich als Hüterin der Demokratie darstellen. Der Kollateralschaden dieser ideologischen Verbohrtheit mit dem Kopf durch die Wand Demokratie, Gleichberechtigung und das Wahlrecht der gerechten Sache unterordnen zu wollen, wird immens sein.

    Ansonsten sehr dürftig. Irgendwas von Männerclubs, Sportverein und Debattierclub schwadronieren ist angesichts der Tatsache, dass Frauen gemessen an ihrer politischen Beteiligung in den Mandaten deutlich überrepräsentiert sind, schon etwas mager. Angesichts der faktischen Bevorteilung von Frauen in fast allen Parteien von mangelnder Geschlechtergerechtigkeit zu sprechen, das ist scheinheilig und Bigotterie.

    Das Thüringer Verfassungsgericht hat übrigens festgestellt, dass das Paritätsgesetz u. a. gerade weil Parteien keine Privatvereine sind, verfassungswidrig sind. Sie unterliegen dem Demokratieprinzip des GG.

  • Ich bleibe dabei: Ich halte nichts von Quoten, und immer wieder wird Gleichstellung statt Gleichberechtigung gefordert.



    Wenn überhaupt eine verbindliche Quote, dann doch bitte angelehnt an dem Anteil der Frauen (hier kann jede andere quotierte Gruppe eingesetzt werden) in der jeweiligen Partei.

    • 8G
      85198 (Profil gelöscht)
      @WSChurchill:

      Gleichstellung steht im Grundgesetz als Staatsauftrag. Das nur so am Rande. Die Argumentation ist für mich so nicht schlüssig.

      • @85198 (Profil gelöscht):

        "Gleichstellung steht im Grundgesetz als Staatsauftrag."



        Tatsächlich? Wo?



        In Art. 3 steht da nix von.

        • @Encantado:

          Und was ist damit?

          "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

          • @Jim Hawkins:

            Tastächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung und Beseitigung von Nachteilen ist nun mal ganz was anderes als Gleichstellung und was das Paritätsgesetz macht. Eigentlich völlig klar und einfach.

          • @Jim Hawkins:

            @Jim Hawkins "Gleichberechtigung" ist etwas anderes als "Gleichstellung". "Gleichberechtigung" heißt einfach, dass gerne mehr Frauen Mitglied in politischen Parteien werden können und sich politisch engagieren und für pol. Ämter kandidieren können. Solange sie das nicht tun, ist eine Quote eine faktische Bevorteilung von Frauen. (Wenn z.B. in der CDU die Hälfte der Listenplätze an rund ein Viertel der Mitglieder verteilt werden)

        • @Encantado:

          Je öfter das einfach so behauptet wird, desto fester glaubt man vielleicht dran. Da wird dann darauf abgehoben, dass das GG nicht nur Gleichberechtigung, sondern "tatsächliche" Gleichberechtigung möchte. Dass auch tatsächliche Gleichberechtigung etwas völlig anderes als tatsächliche Gleichstellung ist und selbst diese sogar nur "gefördert" und nicht bedingungslos umgesetzt werden muss, geschenkt. Für tatsächliche Gleichberechtigung bin ich übrigens so sehr, wie ich gegen ein Paritätsgesetz bin.

  • Aus Gründen, die gesondert zu analysieren wären, treten 'zu' wenig Frauen v.a. in Parteien wie CDU/CSU und AFD ein.

    Die Parteien sind aber das Reservoir für die Abgeordeten (und alle weiteren höheren Funktionen); die ENTSCHEIDENDE Frage ist also, wie hoch ist der Frauenenteil in den Parteien? Wenn überhaupt eine Quote, dann hätte diese sich nach diesem Frauenanteil in den Parteien zu richten - alles andere ist ungerecht.

    Die Parteien sind zwar keine 'Debattierclubs', sie sind aber auch nicht verpflichtet, den Anteil der Geschlechter in der Bevölkerung abzubilden.

    Exemplarisch hier die Zahlen für den Bundestag :



    Vergleicht man den Anteil der Frauen in den Parteien mit dem Anteil der Frauen im Parlament, so ergibt sich folgendes Bild:

    Frauenenteil in Parteien:



    Grüne 49,5%



    Linke 36,4 %



    SPD 32,6 %



    CDU 26,3 %



    FDP 23,7%



    CSU 20,7 %



    AFD 17,1 %



    de.statista.com/in...en-in-deutschland/

    Frauenanteil im deutschen Bundestag:



    Grüne 58,2 %



    Linke 53,6 %



    SPD 41,8 %



    CDU/CSU 19,9%



    FDP 22,5 %



    AFD 10,8 %



    de.wikipedia.org/w...undestag_seit_1949

    Zusammenfassend:

    „Aktuell (seit 2017) liegt der Frauenanteil bei drei Bundestagsfraktionen (Grüne, Linke, SPD) deutlich über dem Frauenanteil der jeweiligen Parteimitglieder, bei der FDP nahezu gleichauf und bei zwei Fraktionen (CDU/CSU, AfD) unter dem Frauenanteil der zugehörigen Parteimitglieder. „

    de.wikipedia.org/w...undestag_seit_1949

  • 8G
    83191 (Profil gelöscht)

    Wenn wir das Paritätsgesetz grundsätzlich angemessen finden, wird es schwer zu begründen warum es nur für Weiblich / Männlich gelten soll. Was ist mit den verschiedenen alternativen Geschlechtern oder solchen, die nicht klar einzuordnen sind ? Das grenzt dann an Diskriminierung. Wie wäre es statt dessen mit 33% Männlich, 33% weiblich und 33% divers ?..



    Nicht umsetzbar, oder? Soviele Diverse gibt es in den Parteien einfach nicht.

    Warum soll es dann mit einer Frauenquote von 20% innerhalb einer Partei eine Abgeordnetenquote von 50% geben? .. Ehrlich gesagt halte ich das für Käse. Meiner Meinung nach: In Abhängigkeit von der Zusammensetzung aller Parteimitglieder, müssen die Listen aufgestellt sein. Bei de einen Partei sind es 20% Frauenanteil, bei der Anderen 40%, bei der Nächsten 50% (± nen kleiner Anteil wg. Praxisnah). Wenn eine Partei einfach nicht attraktiv für ein anderes Geschlecht ist, sollte man ihr dadurch nicht das Leben erschweren oder sie arbeitsunfähig machen.

    Abgesehen davon klingt es sehr stark nach bürokratischen Verfahrenstricks um den politischen Gegner zu schwächen, anstatt ihn argumentativ oder mittels Inhalten zu zerlegen. Wenn Autokrat X sowas machen würde wären wir sicherlich dagegen ;-)

  • 8G
    85198 (Profil gelöscht)

    Ich sehe das mittlerweile sehr kritisch. Ein Gesetz, dass vorschreibt, dass eine Partei 50% Männer auf die Liste setzen muss? Dann sollen die Parteien, die dieses Gesetz verabschiedet haben, doch einfach mehr Frauen als Männer aufstellen, bis sich eine de-facto-Parität ergibt!

    Aber nein, dazu müsste man(n) selbst ja Konsequenzen ziehen.Da ist es doch viel einfacher, eine Männerquote per Gesetz festzuschreiben. Nicht, dass irgendwann mal noch Frauen das Sagen haben. Das fehlte noch. ;-)

    Will man(n) der Feministischen Partei DIE FRAUEN wirklich sagen, dass sie die Hälfte ihrer Listenplätze an Männer vergeben sollen? Wieviele Männer sind dort denn überhaupt "Mitfrau"?

    Die neue Partei LINKS in Wien, die von ehemaligen Grünen, SPÖ-Mitgliedern und Kommunist:innen gegründet wurde, hat auf ihrer Liste 7 Frauen und 2 Männer. Ein Paritätsgesetz würde dazu führen, dass mindestens zwei Frauen ihren Listenplatz verlieren.

    Diese völlig einseitige Perspektive auf die Problemstellung ist ungenügend.

    • @85198 (Profil gelöscht):

      Ich sehe das ähnlich, eine Partei muss ihre Struktur selbst bestimmen können. Solange eine Partei für Frauen und Männer gleichermaßen offensteht, ist die Kandidatenaufstellung Sache der Mitglieder. Wenn eine solche Partei dann vom Wähler gewählt wird, ist das zu akzeptieren. Das muss man in der Demokratie eben aushalten.

      Der Bürger hat schließlich die Wahl eine solche Partei dann auch NICHT zu wählen.

      • @Phili:

        "Solange eine Partei für Frauen und Männer gleichermaßen offensteht, ist die Kandidatenaufstellung Sache der Mitglieder."



        Auch und gerade wenn nicht... gibt es überhaupt eine Vorschrift, dass eine Partei jedem offenzustehen hat?



        Soweit ich das weiß, ist eine Partei bestehend ausschließlich aus Männern oder ausschließlich aus Frauen oder ausschließlich aus diversen durchaus denkbar. Da führt ein Paritätsgesetz geradewegs ins Absurde...

  • Ich bin dafür bei allen Wahlen die Möglichkeit von kumulieren und panaschieren einzuführen. So können die Wähler durch stimmenhäufeln, bzw. streichen von Kandidaten aktiv bestimmen welche Kandidaten auf den Listen ein Mandat bekommen und welche nicht.



    Und vor allem gibt es dann keine sicheren Listenplätze mehr.

    Nur unter dieser Voraussetzung halte ich eine paritätische Listenbesetzung für Verfassungskonform.

    Die Zusammensetzung der Parlamente wird in einer Demokratie nun mal von den Wählern bestimmt und nicht von den Parteien.

    • @Argonaut:

      "Nur unter dieser Voraussetzung halte ich eine paritätische Listenbesetzung für Verfassungskonform."



      Versteh ich nicht - wieso kommt dabei plötzlich eine Verfassungskonformität zustande?

      • @Encantado:

        Momentan wählt man die gesamte Liste mit einer Stimme, und wenn nach dem Gesamtergebnis 5 Sitze errungen wurden, kommen die ersten 5 Listenplätze ins Parlament.



        Beim kumulieren wählt man nicht nur die Liste, sondern auch einen Listenkandidaten, und dann kommen nicht die Listenplätze 1-5 ins Parlament, sondern die 5 von der Liste, die am meisten Kandidatenstimmen bekommen haben.



        Da kann dann auch der letzte der Liste ins Parlament kommen und der erste nicht.



        Gibt es teilweise bei Landtagswahlen schon, ich meine, Bayern hat das, und Hamburg auf jeden Fall.



        Aber da können dann auch 70% Frauen auf der Liste sein und trotzdem keine einzige gewählt werden.



        Oder andersrum, der Wähler entscheidet halt, wer von der Liste gewinnt, und nicht die Partei, die die Liste aufstellt

  • Quote, jetzt!

    Auch ich träume von einer Gesellschaft, in der es das Zeug nicht mehr braucht. Aber wir sind noch nicht da, wir müssen dafür arbeiten!

  • Ok, dass muss in Zukunft z.B. eine Feministinnenpartei Ihren Vorstand mit 50% Männern besetzen und ein Gayclub sein Personal mit 50% Frauen.



    Was ein Unsinn!

  • 4G
    4813 (Profil gelöscht)

    Aber wenn es eine Reichenpartei (FDP), Gläubigenpartei (CDU), Arbeiterpartei (SPD) gibt, dann will vielleicht jemand eine Frauenpartei oder eine Männerpartei gründen. Eine Arierpartei (AfD) gibt es ja auch schon. Was dann?