Paritätsgesetz in Brandenburg : Mein Laden, meine Leute
In Brandenburg verhandelt das Verfassungsgericht über das Paritätsgesetz. Die Argumente der Quotengegner zeugen von Scheinheiligkeit.
M al angenommen, die Inhaberin der Lieblingskneipe nebenan wird vom Staat kurzerhand dazu verpflichtet, 50 Prozent des Personals mit Frauen und 50 Prozent mit Männern zu besetzen − man kann sich ausmalen, dass sie dies als bevormundenden Akt auffasst, auch wenn sie selbst Parität womöglich sogar gut findet. Doch es bleibt ein harter Eingriff in das, was man unternehmerische Freiheit nennt.
Die eigene Freiheit beschränkt, als Opfer staatlicher Schikane − so haben sich am Donnerstag auch die Beschwerdeführer des Paritégesetzes vor dem Brandenburger Verfassungsgericht inszeniert. Die rechtsextreme Splitterpartei NPD und ihre große etablierte rechtspopulistische Schwester AfD klagen dort gegen die Frauenquote, die im brandenburgischen Landeswahlrecht seit Kurzem gilt. Die Pflicht, künftig alle Listenkandidaten abwechselnd mit Männern und Frauen zu besetzen, geißelten sie als grobe Verletzung der Parteienfreiheit.
Gewiss, jede Form des staatlichen Eingreifens muss gut begründet sein. In Sachen Frauenquote werden im Herbst die Potsdamer Richter entscheiden. Doch davon abgesehen offenbart diese Argumentation die Bigotterie der Paritätsgegner. Sie berufen sich auf das hohe Gut der Parteienfreiheit, in Wahrheit geht es ihnen aber vor allem darum, die Quote unbedingt zu killen, weil es für ihre Männerclubs – in der AfD ist nicht mal jedes fünfte Mitglied weiblich – sonst ziemlich düster aussähe. Paritätische Wahllisten kriegen sie nicht so leicht voll. Womit deren eigene Defizite offengelegt sind.
Ziemlich treffend ist, was die Rechtsvertreterin der Parité-Regelung am Donnerstag im Gerichtssaal gesagt hat: „Parteien sind keine Privatvereine.“ Nur: Genau als solche verstehen sich die Quoten-Gegner, als eine Mischung aus Sportverein und Debattierclub. Mein Laden, meine Leute, meine Satzung, da will ich mir doch nicht in die Listenaufstellung reinreden lassen. Schon gar nicht von ganz oben.
Keine autonom wurschtelnden Gebilde
Doch anders als die Kneipe nebenan sind Parteien nicht irgendwelche Gebilde, die völlig autonom vor sich hin wurschteln können. Als staatliche Akteure haben sie einen eindeutigen Partizipationsauftrag, oder, um das Parteiengesetz zu bemühen: „Sie fördern die Teilnahme von Bürgern am politischen Leben.“
Idealerweise sorgen sie selbst dafür, dass die Werte, die im Grundgesetz verankert sind, geschützt respektive gefördert werden. Menschenwürde, Toleranz, Freiheit. Bei der Geschlechtergerechtigkeit ist bis heute viel Luft nach oben, wie der Blick in die Parlamente hierzulande zeigt. Darüber täuschen auch die längst praktizierte paritätische Listenaufstellung von Grünen und Linken nicht hinweg. Ebenso wenig die CDU, die inzwischen mit einer parteiinternen Frauenquote liebäugelt. Wenn alle Parteien ihrem pluralistischen Auftrag gerecht würden, etwa durch freiwillige Quoten, bräuchte es kein Paritätsgesetz. Und schon gar nicht die scheinheiligen Verhinderungsversuche seiner Gegner.
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen
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