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Missbräuchliche GeschlechtsangleichungReine Provokation

Die verurteilte Neonazifigur Sven Liebich hat ihren Personenstand ändern lassen. In den Frauenknast kommt Liebich deshalb nicht unbedingt.

Vorwurf Volksverhetzung: Neonazifigur Sven Liebich auf einer Demo in Chemnitz 2018 Foto: Christian Mang/imago

Berlin taz | Die rechtsextremistische Provokationsfigur Sven Liebich hat ihren Personenstand von männlich auf weiblich ändern lassen. Als neuen Vornamen wählte Liebich Marla-Svenja. Da Liebich möglicherweise bald ins Gefängnis muss, stellen viele Medien die Frage, ob Liebich nun ins Frauengefängnis müsste. Doch das ist unwahrscheinlich. Wer das Geschlecht nur zu Provokationszwecken ändert, wird im Strafvollzug voraussichtlich weiter als Mann behandelt.

Liebich ist seit Jahrzehnten in Halle rechtsextremistisch aktiv, leitete eine Kameradschaft, meldete Demonstrationen an, hetzte in Blogs und betrieb einen Onlineshop. Dort konnte man etwa einen Baseballschläger mit der Aufschrift „Abschiebehelfer“ kaufen. Jetzt also will Liebich als Frau behandelt werden. Beim zuständigen Standesamt im sächsischen Schkeuditz ließ Liebich Ende vergangenen Jahres Personenstand und Vornamen ändern.

Während dafür früher zwei Sachverständigengutachten vorgelegt werden mussten, genügt seit dem 1. November 2024 eine Erklärung gegenüber dem Standesamt. So ist es im neuen Selbstbestimmungsgesetz der zerbrochenen Ampelkoalition geregelt. Den Betroffenen sollen so entwürdigende Prozeduren erspart bleiben. Schon 2008 wurde das Vorgängergesetz für verfassungswidrig erklärt.

Der Name Marla-Svenja Liebich wird nicht nur bei Behörden geführt. Auch der Wikipedia-Eintrag Liebichs wurde schon geändert. Laut Gesetz kann Liebich frühestens in einem Jahr den Personenstand erneut ändern. Wohl kaum jemand glaubt, dass Liebich das neue Gesetz nutzte, um endlich ein Coming-out als Frau zu realisieren. Die Mitteldeutsche Zeitung, die zuerst über den Fall berichtete, traf Liebich mit Vollbart an, der gilt als männliches Attribut. Noch 2023 warnte Liebich vor „Transfaschismus“ und hatte zuvor queere Menschen als „Parasiten der Gesellschaft“ beschimpft.

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Keine Folge des Selbstbestimmungsgesetzes

Als brisant gilt, dass Liebich möglicherweise bald die erste Haftstrafe verbüßen muss. Bisher war es immer bei Verfahrenseinstellungen, Geld- oder Bewährungsstrafen geblieben. Doch das Landgericht Halle hat Liebich im letzten Sommer wegen 18 Fällen von Volksverhetzung und anderen Äußerungsdelikten zu einer achtzehnmonatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig; Liebich hat Revision beim Oberlandesgericht Naumburg eingelegt, über die noch nicht entschieden ist. Eine weitere Haftstrafe droht in Leipzig. Dort hat das Amtsgericht Liebich zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung verurteilt. Auf einer Corona­demons­tration hatte Liebich mit anderen einen Fotografen angegriffen. Hier steht das Berufungsurteil des Landgerichts Leipzig aus.

In beiden Fällen gilt: Die Änderung des Personenstands ändert nichts an der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Sollten die Verurteilungen aber bestehen bleiben, dann wäre die Frage, in welcher Vollzugsanstalt Liebich die Strafen verbüßen muss. Diese Frage ist nicht neu und keine Folge des Selbstbestimmungsgesetzes. Auch bisher gab es trans Personen im Strafvollzug. Auch bisher gab es trans Frauen mit Penis, die im Frauengefängnis einsitzen. Wie bisher handelt es sich jeweils um Einzelfallentscheidungen.

Das Justizministerium in Sachsen-Anhalt betont, dass es weder einen Automatismus gebe noch ein Wahlrecht. Bei Gesprächen vor Haftantritt werde geprüft, ob eine „missbräuchliche“ Änderung des Personenstands vorliegt. Für Aufsehen sorgte jüngst eine Umfrage der Zeitung Die Welt bei Landesjustizministerien. Danach gab es in den letzten Jahren vier sexuell motivierte Übergriffe durch zwei trans Frauen in Sachsen und Niedersachsen auf weibliche Mitgefangene.

Auch wegen solcher Fälle wird die Justiz die Provokateursperson Liebich wohl kaum in einem Frauengefängnis unterbringen. Liebich tat laut Bild inzwischen kund, mit „strafbewehrten Unterlassungsansprüchen“ gegen alle vorgehen zu wollen, die Liebich als Mann bezeichnen oder mit dem abgelegten Vornamen ansprechen. Liebich kann sich dabei im Ansatz auf das Selbstbestimmungsgesetz stützen, das ein ausdrückliches Offenbarungsverbot eingeführt hat. Es gibt allerdings eine Ausnahmeklausel für Fälle des „öffentlichen Interesses“.

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37 Kommentare

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  • Jajaaja..supi gesetz ist das toll. Aber wehe die falschen nehmen ihre rechte wahr. Amüsante diskussionen die zum thema gefuehrt werden. :-D

  • "... traf Liebich mit Vollbart an, der gilt als männliches Attribut. "



    Genau wie bei Conchita Wurst ;-)

  • Ganz offensichtlich handelt es sich hier um pure Provokation von jemanden, der die Transbewegung lächerlich machen will.

    Und trotzdem zeigt es Probleme auf die einfach bestehen und von denen ich nicht mal weiß, ob es überhaupt eine Lösung geben kann. Schließlich ist ja explizit gewünscht, dass es keine von manchen als entwürdigend angesehene Prüfung der. Anpassung gibt. Also was nun? Wer bestimmt was missbräuchlich ist und anhand welcher Kriterien? Also doch wieder eine Prüfkommission? Für den Anfang wäre es vielleicht ganz gut so einem rechten Provokateur keine Bühne zu geben, aber nachdem es auch hier steht vermute ich es ist zu spät und dieses Wesen hat die Aufmerksamkeit bekommen die er wollte. Sehr schade eigentlich.

  • Gleiches Recht für alle!,- so einfach!

  • "vier sexuell motivierte Übergriffe durch zwei trans Frauen"

    Es wurde doch immer behauptet, dass trans Frauen keine Gefahr darstellen, wenn sie Zutritt zu geschützten Frauenräumen bekommen. Dieses Argument wurde jetzt wohl widerlegt.

    Diese Fälle sind umso problematischer, weil es bei trans Frauen in Frauengefängnissen um eine sehr kleine Gruppe geht - und selbst da gibt es schon mehrere sexuelle Übergriffe.

    • @gyakusou:

      ‚Es wurde doch immer behauptet, dass trans Frauen keine Gefahr darstellen, wenn sie Zutritt zu geschützten Frauenräumen bekommen. Dieses Argument wurde jetzt wohl widerlegt.‘

      Allein auf Grund dieser Aussage aus dem Ministerium kann man das mE nicht schließen. Was fehlt, sind folgende Daten: wie viele Transpersonen gab es seit Einführung des Gesetzes überhaupt in diesen Gefängnissen bei wie vielen gefangenen Personen insgesamt, und wie viele Fälle sexuell motivierter Angriffe gab es in diesen Frauengefängnissen insgesamt (also aller Personen auf alle Personen).

  • Es ist doch offenkundig, dass es sich um eine reine Provokation und Verhöhnung des Rechtsstaats handelt - warum dann springt taz über das Stöckchen und druckst bei pronominal rum?

    • @Wurstprofessor:

      Najaaa. Deadnaming etc kann halt ganz schoen teuer werden. Eigene medizin und so. :-)

    • @Wurstprofessor:

      Weil vor dem Gesetz alle gleich sind bzw. sein sollten, die Person Liebich wohl recht klagefreudig ist und wir es letzten Endes ja doch nicht wissen warum diese Personenstandsänderung durchgeführt wurde.

  • . Das Gesetz sieht nun mal keine Prüfung vor, ob ich mein Geschlecht tatsächlich wechseln möchte. Es war nach erklärtem Willen der Verantwortlichen geradezu Hauptanliegen, dass "entwürdigende" Prüfungen, wie sie in früheren Gesetzen vorgesehen waren, entfallen. Als entwürdigend wurde offenbar schon die harmlose Kontrollfrage Frage empfunden, ob das Ganze nicht vielleicht nur ein Trollversuch ist.

    • @Alterchen:

      2 Gutachten sind keine harmlose Kontrollfrage. Ob sie entwürdigend sind, steht auf einem anderen Blatt. Das hing wohl hauptsächlich von den Gutachtern und den Gerichten ab.

    • @Alterchen:

      Nein. Als entwürdigend wurde nicht "schon die harmlose Kontrollfrage Frage empfunden, ob das Ganze nicht vielleicht nur ein Trollversuch ist."

      Denn...denkt man Ihre vordergründig harmlose rhetorische Kontrollfrage durch, so bleiben Sie schuldig, über die Realität, die konkrete Ausgestaltung der "harmlosen Kontrollfrage", die Strukturen, Person, Funktion der "harmlose Kontrollfragen" Stellenden, die Praxis der "harmlosen Kontrollfragen" zu sprechen.

      Und wie entwürdigend, anmassend, fachlich, sachlich fehlerhaft die Frage der "harmlosen Kontrollfrage" in der Praxis, dem echten tatsächlich wirklichen Leben - der wirklich echten Realität von statten ging.

      Nun kann man vielleicht in anderen Bereichen die "harmlose Kontrollfrage" akzeptieren, was man denn in den Taschen habe. Auch akzeptieren, man habe sein Tasche vor betreten des Ladens in ein Schliessfach zu schliessen. Denn schliesslich sei man ja nicht persönlich gemeint, geht die Geschäftsführung pauschal davon aus, dass es sich bei Kundinnen und Kunden um Ladendiebe und -diebinnen handelt. Während sie Millionen dafür ausgibt zu behaupten, man sei König.

  • Ein sehr schwieriges Thema.



    Ich bin wirklich dafür, dass jeder Mensch das Recht hat so zu leben wie und als was er/sie/es möchte. Aber die persönliche Freiheit hört da auf, wo sie die Freiheit eines anderen einschränkt. Es gibt einen Grund, warum es FRAUENgefängnise gibt. Und das ist wahrscheinlich nicht, um auf "emotionaler Ebene" besser auf Frauen einzugehen, sondern schlicht um sie vor Übergriffe zu schützen. Ohne Erfolg wenn man biologische Männer dort ebenfalls einsperrt wie man sieht.

    Männern sollen (zurecht) auf das Sicherheitsempfinden von Frauen Rücksicht nehmen (Straßenseite wechseln abends etc.) obwohl die weit überwiegende Mehrheit nichts böses im Sinn hat. Aber das ist halt Rücksicht und man bricht sich damit als Mann keinen Ast ab.



    Aber dann aushalten, wenn ein biologischer Mann in intimen Räumlichkeiten wie Umkleiden oder Toiletten ist?



    Ich finde es den biologischen Frauen nicht fair gegenüber. Und ich glaube, das Frauengefängnis ist schlimm genug, auch ohne die Gefahr von Mithäftlingen vergewaltigt/geschwängert zu werden.

  • Alle können alle Aspekte des Falls beurteilen, alle wissen genau, was hier passiert. Es hängt nur von Plattform und peer group ab, ob und wie ehrlich sich dazu geäußert wird.

  • Wenn ein Gesetz so einfach „missbraucht“ werden kann, taugt es nichts.



    Fälle wie diese tragen gewiss nicht zum Vertrauen in den Staat und seinen Gesetzen bei.

    • @Paul Schmitt:

      Die Gesellschaft sollte den Typ jetzt einfach auch als Frau behandeln. Dann steht er am ersten Tag, an dem er das rückgängig machen kann, schon 0.01 Uhr vor der Tür.

  • Geliefert wir bestellt

    Es liegt nun eben nicht an uns zu entscheiden ob jemand als Mann oder Frau gelten möchte sondern an der jeweiligen Person. Weitere Prüfung nicht vorgesehen.

    Dieses Recht steht allen perGestzt nun mal so zu. Das nun bei rechtsextremen hier gesagt wird das wäre ja nur Vorf7hrung finde ich ehrlich gesagt unangemessen. Ein Bart ist keinIndiz für Mann -nur weil jemand dadurch eben eher männlich gelesen wird muss das nicht zutreffen, das es hier nun extra aufgeführt wird -nicht OK.

  • Wie oft hat Beatrix von Storch bzw. die AfD darauf beharrt, dass MdB Tessi Ganserer ein Mann sei, weil sie noch die männlichen Geschlechtsmerkmale hat, obwohl TG eine Transgenderperson ist. Würde man den gleichen Maßstab auch an die Person Liebich anlegen, so müsste Liebich seitens der AfD und den anderen Rechten ebenfalls unbedingt als Mann betrachtet werden. Ich bin mir absolut sicher, dass das von denen tatsächlich auch so gesehen wird und der Staat anhand des Selbstbestimmungsgesetzes lediglich vorgeführt werden soll. Das finde ich wirklich schändlich und es schadet den guten Absichten des Gesetzes ungemein! Es verhöhnt all jene, die ihre Rechte aus diesem Gesetz wahrnehmen wollen. Ich fände es deshalb auch nicht in Ordnung, dürfte Liebach die Haftstrafe in einem Frauengefängnis absitzen. Ich kann nur hoffen, dass das Gericht das auch so sieht.

    • @Sabine Hofmann-Stadtländer:

      Frau Liebich ist nicht Teil der AfD aber ich gebe ihnen recht, die ganze Aktion ist nur Provokation. Blöderweise zeigt sie aber ein echtes Problem auf, wenn es keine Kontrollen gibt kann auch ein queer feindlicher Neonazi mit Vollbart sich zur Frau machen wenn er das möchte, die Gründe sind dabei egal.

    • @Sabine Hofmann-Stadtländer:

      Schliesse mich Ihrer Einschätzung an. Und ja, hoffentlich gelangt die Entscheidungsfindung nicht in die Hände rechtsextremer Richter.

    • @Sabine Hofmann-Stadtländer:

      Sogar dieser Artikel beharrt darauf das die Person ein Mann ist:



      "Die Mitteldeutsche Zeitung, die zuerst über den Fall berichtete, traf Liebich mit Vollbart an, der gilt als männliches Attribut."

      Obwohl z.b. conchita wurst das gegenteil beweist...

      ein gesetz das so leicht lächerlich gemacht werden kann, sollte es nicht geben.

    • @Sabine Hofmann-Stadtländer:

      Ihren Scharfsinn in Ehren. Lieblich verhöhnt hier jedoch nicht in erster Linie diejenigen, die dieses Gesetz in Anspruch nehmen. Vielmehr führt er diejenigen vor, die dieses Gesetz verabschiedet haben und dieses, entgegen aller Warnungen vor missbräuchlicher Nutzung, ohne grundlegende Schutzmechanismen ausgestattet haben.

  • Worin liegt der Sinn eines Gesetzes wonach jede(r) das eingetragene Geschlecht relativ einfach ändern kann, wenn danach doch wieder durch Gerichte oder andere Einrichtungen entschieden wird was das Geschlecht ist?

  • > Die Mitteldeutsche Zeitung, die zuerst über den Fall berichtete, traf Liebich mit Vollbart an, der gilt als männliches Attribut.

    Das ist ja auch eine Meinung zu der Frage "wann ist man eine Frau?", die ich eher in der EMMA als in der taz verortet hätte.

  • Vielleicht liegen Ursachen seines Hasses und seiner Wut ja tatsächlich in seinem falsch zugeschriebenen Geschlecht.

  • Was bitte soll das? Da hat man uns gerade mühsam beigebracht, daß man den alten Namen einer Transgenderperson nicht offenbaren soll und dann nennt ihr die Frau Marla-Svenja Liebich mit ihrem alten Vornamen "Sven". Auch Rechtsradikale sind Menschen mit Rechten!

    Ist doch schön, wenn jetzt auch rechtsradikale zu ihrer Geschlechtsidentität stehen. Die Grünen haben sehr dafür gekämpft die unwürdigen Prüfungen und Fragen, wenn man seine Geschlechtsidentität ändern will abzuschaffen!

    Ich finde es schon empörend, das die Transgenderidentität von Frau Liebich hier so öffentlich gemacht wird, nur weil Sie als Rechtsradikale in den Knast muss. Das ist doch praktisch Rufmord.

    • @Semon:

      Das Offenbarungsverbot ist natürlich hinfällig, wenn man so etwas selbst in die Welt hinaus posaunt. Im vorliegenden Fall ist das ja auch den Sinn der PR Aktion.

  • Wer den Vorgang als "Missbräuchliche Geschlechtsangleichung" bezeichnet hat das neue Gesetz nicht verstanden. Jeder hat demnach das Recht, den Geschlechtseintrag zu ändern und die Hintergründe dürfen nicht hinterfragt werden. Eine Änderung wegen innerer Einstellung ist genau so zulässig wie eine verlorene Wette.

    Auch eine in diesem Fall bereits angekündigte Einschätzung anhand phänotypischer Merkmale führt aufs Glatteis, da dies insbesondere bei Interpersonen zu kritischen Entscheidungen führen könnte.

    Und wenn Frau Liebich jetzt in einen Männerknast kommen sollte, dann ist wohl absehbar, dass sie Frauentoiletten und Frauenduschen einklagen wird. So what.

  • Man kann eine Frau nicht in einem Männerknast einsperren, und rechtlich gesehen handelt es sich hier um eine Frau. Das hat die Koalition verbockt, mit Anlauf voll ins Fettnäpfchen oder eher ins Fettfass. Keinerlei Überprüfung, ob es jemand bei der Geschlechtsänderung ernst meint oder eine Farce draus macht. Geschädigt werden dann letzten Endes die, die wirklich im falschen Geschlecht geboren und gelebt haben, jetzt das Geschlecht ändern wollen und mit solchen Typen wie Herr/Frau/Divers Liebich in einen Topf geworfen werden.

    • @Offebacher:

      "Das hat die Koalition verbockt..."

      Die Übergriffe, von denen berichtet wurde, waren:

      "...in den letzten Jahren..."

      Das Selbstbestimmungsgesetz trat aber erst am 01.11.24 in Kraft. Sie können also kaum mit dem Gesetz in Zusammenhang stehen.

  • Wenn einem ein Spiegel vor's Gesicht gehalten wird spielt es eigentlich kaum eine Rolle wer den Spiegel hält.

  • Deadnaming und Vollbart als männliches Symbol. Ähm ja. Aber wieso braucht es diesen rechten Heini, damit die taz mal über sexuelle Übergriffe von Transfrauen in Gefängnissen berichtet? Nur wenn man offen über Probleme redet, kann man Lösungen finden und vor allem nimmt das den Rechten den Wind aus den Segeln.

    • @Mendou:

      Wie viele sexuelle Übergriffe gibt es denn insgesamt in Frauengefängnissen? Ist ja nicht so, als wären dort nur Engel versammelt.

  • Wurden die Warnungen vor missbräuchlicher Verwenundung des Gsetztes vor dessen inkraftreten nicht als halt- und grundlos zurückgewiesen?

    • @Christian Deinhart:

      Aber missbräuchlich Verwendung ausgerechnet durch strunzdeutsche Hetzlinge? Damit war nun nicht zu rechnen.

      • @Der Versteher:

        Bin mir nicht sicher ob sie das ironisch meinen, aber aus meiner Sicht war es durchaus absehbar, das Transfeinde den Wegfall von Überprüfungsmechanismen nutzen um Betroffene und Staat zu trollen oder sogar zu einer Rücknahme zu zwingen. Ich denke aber auch, daß es ein verschwindend geringer Anteil sein dürfte und die Berichterstattung genau das ist worauf sie abzielen. Von daher: Don't feed the trolls

      • @Der Versteher:

        War es nicht? Für mich war genau mit sowas zu rechnen, denn wer sollte sonst ein Interesse daran haben, das Gesetz in Misskredit zu bringen und ins Lächerliche zu ziehen? Das Problem ist jetzt aber, dass niemanden das Recht zusteht, Frau Liebig das Frausein abzusprechen, denn das Gesetz sieht ja explizit keine Tests oder Kontrollen mehr vor. So wie das Gesetz konzipiert ist, muss man mit Missbrauch leben, denn wo will man die Grenze ziehen? Wenn man Frau Liebig das Frausein abspricht, kann es nämlich jeden treffen