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Liberaleres AbtreibungsrechtKeine Reform von Paragraf 218

Eine Teillegalisierung von Abtreibungen wird es nicht geben. Der Rechtsausschuss des Bundestages debattierte am Montag – ohne Ergebnis.

Aktivistinnen im Dezember 2024 in Berlin: Die dreistündige öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses verlief kontrovers Foto: Sebastian Gollnow/dpa

BERLIN taz | Eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts wird in Deutschland vor der Bundestagswahl nicht mehr kommen. Die öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses dazu endete am Montagabend, ohne dass eine weitere Sitzung angesetzt wurde. Diese wäre nötig gewesen, um das Gesetz noch am Dienstag im Plenum zur Abstimmung zu bringen.

Diskutiert wurde ein Gesetzentwurf von Abgeordneten der SPD, Grünen und Linken, der Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren und den Paragrafen 218 weitgehend abschaffen will. CDU und FDP lehnten den Entwurf ab. Insbesondere bei der FDP war im Vorfeld unklar gewesen, wie sie sich positionieren würde. Die Fraktion gilt in der Frage der Abtreibungsliberalisierung als gespalten. Ein von der FDP berufener Sachverständiger betonte demnach die Notwendigkeit der Reform, während eine andere Sachverständige den Entwurf als verfassungswidrig erachtete. Schon vor der Anhörung war allerdings bekannt geworden, dass die FDP-Abgeordneten eine Sondersitzung zur Abstimmung über den Gruppenantrag nicht unterstützen würden.

Die In­i­ta­to­rin­nen Ulle Schauws (Grüne) und Carmen Wegge (SPD) zeigten sich enttäuscht. In einer gemeinsamen Erklärung kritisierten sie: „Dass Union und FDP nicht gewillt sind, übliche parlamentarische Vorgänge zu ermöglichen, ist der parlamentarischen Praxis unseres hohen Hauses nicht würdig und ein fatales Signal für unsere Demokratie.“ Der von 328 Abgeordneten unterzeichnete Gruppenantrag zeige eine ausgewogene, moderate und konsensfähige Lösung auf.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Abbrüche künftig in den ersten drei Monaten einer Schwangerschaft rechtmäßig sind. Krankenkassen sollen die Kosten übernehmen. Die Beratungspflicht bliebe bestehen, allerdings ohne die derzeit geltende Wartepflicht von drei Tagen zwischen Beratung und Abtreibung. Regelungen für Abbrüche nach drei Monaten sollen aus dem Strafgesetzbuch ins Schwangerschaftskonfliktgesetz verlagert werden. Paragraf 218 würde nur noch den Schutz vor nicht selbstbestimmten Abbrüchen regeln.

Kontroverse Anhörung

Die dreistündige Anhörung verlief kontrovers, selbst unter Fachleuten der gleichen Disziplin. Einige hielten den Entwurf mit Verweis auf den Schutz ungeborenen Lebens als verfassungswidrig, andere sahen ihn als grundgesetzkonform. Auch die Versorgungslage ungewollt Schwangerer in Deutschland war ein zentrales Thema.

Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf betonte, der Entwurf sei aus ihrer Sicht grundgesetzkonform. „Er trägt den Grundrechten der Schwangeren Rechnung, vor allem dem Persönlichkeitsrecht für einen Abbruch in der Frühphase.“ In dieser Zeit trete das Lebensrecht des Embryos hinter dem Recht der Schwangeren zurück, denn bis zur Lebensfähigkeit sei der Embryo existentiell vom Organismus der Schwangeren abhängig. Brosius-Gersdorf war Mitglied der von der Ampelregierung eingesetzten Kommission zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs.

Arbeitsrechtler und Ethikratsmitglied Gregor Thüsing, Sachverständiger der Union, bezweifelte die Verfassungsmäßigkeit. Er verwies auf frühere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Brosius-Gersdorf hielt mehrmals dagegen: Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts stünden dem Gesetzgeber nicht im Wege.

Stigmatisierung könnte reduziert werden

Auch die Lebensrealitäten ungewollt Schwangerer spielten in der Anhörung eine Rolle. „Durch den Gesetzentwurf könnte Stigmatisierung für Schwangere und Ärz­t:in­nen reduziert werden“, sagte Wissenschaftlerin Rona Torenz, die zu den Erfahrungen ungewollt Schwangerer forscht. Eine Entkriminalisierung würde Hürden abbauen. Gynäkologe Matthias David widersprach: Er und seine Kol­le­g:in­nen seien nicht von Stigmatisierung betroffen, auch eine verschlechterte Versorgungssituation in manchen Gebieten sei nicht erkennbar.

Auf die Frage nach dem Stand der Debatte sagte die Vorsitzende des Deutschen Fraunerates, Beate von Miquel: „Wir diskutieren seit über 150 Jahren über den Paragraf 218. Wichtige und wertvolle Debatten sind geführt worden, Argumente sind auf ausgetauscht, die Fakten liegen auf dem Tisch – ich denke wirklich wir können abstimmen.“ Hervorhob sie insbesondere die Rechte der Frauen in der DDR, die ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch hatten, bis dieses 1993 eingeschränkt wurde.

Neben den sachlichen Auseinandersetzungen fielen immer wieder Sachverständige der AfD auf. So sprach der Sachverständige Kristijan Aufiero von der Anti-Abtreibungsorganisation ProFemina beispielsweise von „linksextremistischen Organisationen“, die die Liberalisierung des Abtreibungsrechts befürworteten. Ein auf der Zuschauertribüne sitzender Medienvertreter mit Nähe zur Lebensschutzbewegung musste mehrfach zur Ordnung gerufen werden.

„Die AfD hat mit ihren populistischen Instrumentalisierungen gezeigt, dass es ihr nicht um eine sachlich-rechtliche Debatte geht, sondern darum, ihre rückwärtsgewandte Ideologie gegen alle Frauen in diesem Land durchzusetzen“, sagte Clara Bünger (Linke) nach der Anhörung. Auch Ulle Schauws kritisierte gegenüber der taz, die Äußerungen der von der Gegenseite berufenen Sachverständigen seien teilweise schwer auszuhalten gewesen. Anstatt evidenzbasiert zu argumentieren, sei ausschließlich von Einzelbeispielen gesprochen worden.

Schauws sieht den Entwurf dennoch nicht als gescheitert: „Dass wir bis an diese Stelle gekommen sind, ist eine bemerkenswerte Leistung.“ Sie verwies auf den breiten Rückhalt in der Zivilgesellschaft. Umfragen zufolge befürworten rund 80 Prozent der Menschen in Deutschland eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Bereits vor der Anhörung hatten zivilgesellschaftliche Organisationen am Montagnachmittag einen Eil-Appell mit über 300.000 Unterschriften an Frauenministerin Lisa Paus übergeben.

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67 Kommentare

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  • Wenn der Staat sich anmaßt ein Abtreibungsrecht ür Embryonen, innerhalb der ersten Schwangerschaftswochen bis zur 12. Woche regulieren zu dürfen, fragt sich - wann der Staat anfängt, ein Austragungsrecht von Embryonen, ob ja oder nicht - für mündige Bürger beschließen möchte.

  • Abtreibung ist bereits entkriminalisiert* :

    Die gerade in den letzten Jahren häufig zitierte Behauptung, „Straftat, die nur nicht bestraft wird“, beschreibt die Rechtslage der 70er bis 1993 und entstammt teilweise einer Vermischung mit dem Cannabisbesitz (bis letztes Jahr).

    Tatsächlich stellt §218 sogar ausdrücklich klar, dass es KEINE STRAFTAT IST (-solange die Beratung in Anspruch genommen wurde).

    („...wird nicht bestraft“, damit ist es i.V. mit §12 keine Straftat und nicht bloß „straffrei“ (das gibt es zwar auch, allerdings erst nach Verstreichen der Frist, wonach selbst dann noch von Strafe für die Schwangere abgesehen werden kann))

    Genau diese bewusste Klarstellung wird vielfach falsch zitiert, von denjenigen die stattdessen unbedingt die Formulierung „nicht rechtswidrig“ irgendwo in einem Gesetz stehen haben möchten.



    Und das führt leider in der Praxis erst zu der Aura des Verruchten, die man vorgibt, unbedingt bekämpfen zu müssen...

    In den 90/2000ern ging es daher auch meistens um die §§218a-219b, die das legale Verfahren regeln, was bei anderen Themen im BGB oder Fachgesetzen geregelt ist

    *es sei denn die Frist wird überschritten oder ohne Beratungsschein

  • "Your body, our choice" in der deutschen Variante. Christliches Menschenbild, hm? (Hier bitte ein Wut-Emoticon einfügen.)

    • @Minelle:

      "Your body, our choice" in der deutschen Variante. Christliches Menschenbild, hm? (Hier bitte ein Wut-Emoticon einfügen.)"



      Ich könnten Ihnen sicher besser folgen, wenn Sie zu Ihrem Statement noch hinzufügen würden, wer da über wessen Körper befindet und worüber Sie genau erbost sind.



      Denn soweit ich das sehe, liegt da genau die Streitlinie.

    • @Minelle:

      Ja, im christlichen Menschenbild gilt das Leben als schützenswert und beginnt in der Regel mit der Empfängnis. Das muss einem nicht gefallen und man muss dem nicht zustimmen, aber es ist das christliche Menschenbild nach der Lehre der meisten großen Kirchen (auch wenn nicht mehr alle evangelischen Kirchen da mitgehen).

      • @Agarack:

        Das Leben der Mütter ist damit offensichtlich nicht gemeint oder bestenfalls untergeordnet.

      • @Agarack:

        Oh, das christliche Menschenbild, das alles aus grenzt, was nicht in die religiöse Ideologie passt? Frauen zum Beispiel. Und queere Menschen. Ach, und da ist ja auch noch Kirche mit ihrem tausendfachen Missbrauch von Kindern. Schwamm drüber? Wo ist denn bei der CDU die vielzitierte Nächstenliebe, wenn sie verbal auf Arme und Migranten einprügelt? Und das seit Jahrzehnten. Wo sind denn all die guten Christen bei Vergewaltigungsopfern, die ungewollt schwanger werden? Wo schützen sie das Leben, sobald es Forderungen an sie stellt? (Klima Natur, Kinder, Tiere). Deutschland ist doch ein säkularer Staat, religiöse Ideologie, gleich welche, hat in der Politik nichts zu suchen. Punkt.

        • @Minelle:

          "Kirche (...) Wo ist denn bei der CDU die vielzitierte Nächstenliebe, wenn sie verbal auf Arme und Migranten einprügelt?"



          Dass die Kirchen erst neulich deutlich verlautbart haben, dass sie mit dem Kurs der CDU nicht wirklich einverstanden sind, haben Sie aber mitbekommen, oder?



          Ihr pauschalisierender Rundumschlag ist einer konstruktiven Debatte deshalb eher nicht so dienlich.

          • @Encantado:

            Die "Kirchen" haben sich von dieser "Privatmeinung" zweier ihrer Vertreter recht schnell und deutlich distanziert. Nicht mitbekommen? Oder schon vergessen?

          • @Encantado:

            Oh ja, sehr glaubhaft. CDU und die Kirche sind zwei Altherrenvereine, von denen nie etwas progressives kommen wird. Und selbst wenn: Religion hat in der Politik immer noch nichts zu suchen. Ich erinnere da auch gerne an Armin Laschet, der mal gesagt hat, dass es Kommunismus ist, die Lebensbedingungen ärmerer Menschen zu verbessern. Sie sollten sich lieber um ein schönes Leben im Paradies kümmern. Engster Berater: Limpinski, ein Opus Dei Mitglied.

  • Über 100 Jahre dieses Theater, mal sehen wann wir den Schritt in die Realität des 21. Jahrhunderts hinbekommen, ist ja wie bei den Islamisten hier.

    • @Axel Schäfer:

      Auch nach dem Koran zieht die Seele erst 120 Tsge nach der Zeugung in das Kind ein !

    • @Axel Schäfer:

      Ich weiß nicht welche "Realität des 21. Jahrhunderts" Sie meinen, aber die die ich kenne hat die Frage ab wann ein neu entstandenes Leben als Mensch gilt und damit schützenswert ist, bis heute nicht hinreichend beantwortet.

      • @Tom Tailor:

        Ja, da ist Mensch bei der Sterbehilfe - im Alter tatsächlich schon ein Stück weiter....

  • Gruppenanträge, die nicht von den Vorsitzenden der Parteien oder Fraktionen unterstützt werden, haben es offenbar schwer. Die Ausschüsse des Parlaments haben Macht. Sie werden möglicherweise in Wahlkreises gewählt, die andere Mehrheiten erzeugen als die im Plenum zu einer Sachfrage.



    Also rege ich eine Änderung der Geschäftsordnung an: der Bundestag wählt einen "Hochmeister der Tagesordnung ", der eine zügige Bearbeitung von Gruppenanträgen in den Ausschüssen durchsetzen kann. Er kann auch Sonderausschüsse einrichten, wo nur 2 Kandidaten-Listen im Plenum zur Abstimmung stehen: wer für oder wer gegen den Gruppenantrag ist. Oder mehr nur nach Fuzzy- Logik wer starke oder schwache Ablehnung hat oder wer interessante Änderungswünsche hat.

  • Vor einem halben Jahrhundert :

    Die Generaldebatte am 25. April 1974:

    Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) argumentierte ebenfalls, „Rechtsauftrag und soziale Wirklichkeit“ des seit gut hundert Jahre geltenden Paragrafen 218 hätten sich „auseinander entwickelt“. „Es gab viele dunkle Wege in die Illegalität, es gab viel Krankheit und Tod, die hätten vermieden werden können“, sagte Brandt.

    Der geltende Abreibungsparagraf habe diese „Übelstände“ aber nicht verhindert. „Der Paragraf 218 ist in dem, was er real bewirkte, ein schwer erträglicher Restbestand sozialer Ungerechtigkeit des vorigen Jahrhunderts“, sagte Brandt im Hinblick darauf, dass es vor allem eher mittellose Frauen waren, die die Folgen unsachgemäßer Eingriffe zu tragen hatten.

    • @M.D:

      ... das war damals in der Debatte um die Reform, aus der letzten Endes die heutige Fristenregelung hervorging. Damals war Abtreibung generell verboten, ohne Fristenregelung. Es besteht also keinerlei Relevanz für die heutige Debatte.

  • "Der Rechtsausschuss des Bundestages debattierte am Montag – ohne Ergebnis. "



    Das war zu erwarten. Die Fronten sind bei diesem Thema so verhärtet, dass ein Kompromiß nicht möglich scheint.

    • @Encantado:

      Was aktuell im Gesetz steht, IST doch ganz klar schon ein Kompromiss - und im Gegensatz zu dem neuen Vorschlag ein verfassungsrechtlich abgesicherter.

      • @Normalo:

        "Was aktuell im Gesetz steht, IST doch ganz klar schon ein Kompromiss"



        Stimmt. Was einmal mehr die Kompromißunfähigkeit der interessierten Parteien belegt.

        • @Encantado:

          Nur simmer ehrlich: Der Reformvorschlag ist AUCH einer - nur halt nicht wirklich erkennbar ein besserer und das My näher an der Schutzverweigerung für das ungeborene Leben, das ihn unweigerlich in Konflikt mit dem Urteil von 1993 bringt.

      • @Normalo:

        Nein, das ist eben nicht der Fall. Es gibt ausreichend Verfassungs-Juristen, die die derzeitige Regelung für nicht vereinbar mit der Charta der Menschenrechte der Vereinten Nationen halten. Daher der Absatz das Abbruch-Recht zu reformieren.

        • @Hatespeech_is_not_an_opinion:

          Die Änderung hätte praktisch keine Folgen da es schon jetzt explizit keine Straftat ist, wenn die Frist eingehalten wird und die Beratung stattgefunden hat.



          Daran will auch der Vorschlag nichts wesentliches ändern.



          Eine „Rechtswidrigkeit“ steht auch so gegenwärtig in keinem Gesetz.

          Es ging seit 1993 eig. immer um die §§218a-219b, die das legale Verfahren regeln, - was insofern eine „Verstrafrechtlichung“/Kriminalisierung darstellt, als dass die redaktionelle Einordnung im StGB ungewöhnlich ist, da die Bed. für legales Verhalten normalerweise im BGB oder in Fachgesetzen geregelt sind.

          Im Falle der Fachgesetze finden sich sogar oft auch noch die Strafvorschriften in diesen selbst: Z.B. beim BtMG, wo nach den §§29ff. Drogenhandel mit bis zu 15 Jahren bestraft werden kann.

          Wo dann -bei Verschieben dieser §§ die Konsequenzen für Verstöße gegen Frist oder Beratungspflicht stünden, - im Fachgesetz oder im StGB, spielt doch insofern keine Rolle. Nach der der Erzählung der Änderungsbefürworter jedoch schon. Nur wäre demnach Drogenhandel auch, „entkriminalisiert“...

        • @Hatespeech_is_not_an_opinion:

          Meines Wissens hat Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sich da schon deutlich zurückhaltender positioniert und lediglich eine Radikallösung - nämlich ein Totalverbot - für unvereinbar erklärt, während Kompromisse wie der deutsche durchaus legitim seien. Man kann das natürlich auch anders auslegen - oder: unbedingt auslegen WOLLEN - aber eine zwingende Meinung ist das nicht.

          Davon abgesehen geht letztlich die Verfassung vor. Sie ermächtigt die deutsche Staatsgewalt nicht, sich durch internationale Verträge wie die Charta oder die europäische Menschenrechtskonvention über das hinwegzusetzen, was nach hiesiger Auslegung zur Achtung der Menschenwürde gehört. Und das ist eben NEBEN dem Selbstbestimmungsrecht ungewollt Schwangerer auch der "effektive" Schutz des ungeborenen Lebens - so zumindest das BVerfG, und das hat in der Frage das letzte Wort.

        • @Hatespeech_is_not_an_opinion:

          Ist Ihnen bekannt, dass die Charta der Menschenrechte vollkommen unverbindlich ist und sich daraus überhaupt keine Rechte ableiten lassen?

      • @Normalo:

        Kompromisse haben kein ewiges Leben. Die Welt dreht sich weiter. Genau so wie sich die Rechtsprechung des BVG weiter entwickelt. Jetzt wurde verhindert, dem BVG ein neues Gesetz vorzulegen und seinen aktuellen Standpunkt zu erfahren.

        PS: Es war auch mal ein Kompromiss, die Todesstrafe nicht mehr öffentlich zu vollstrecken. Hat man später auch noch weiter verbessert 😉

        • @warum_denkt_keiner_nach?:

          Zum Einen sind die Urteile des BVerfG keine Momentaufnahmen sondern verbindliche Auslegungen des Grundgesetzes, das auch die Legislative uneingeschränkt bindet. Das gilt insbesondere für Auslegungen des Artikel 1, den selbst eine einstimmige Entscheidung der Legislative nicht ändern könnte. Es ist zumindest legitim, sich daran zu halten (selbst wenn das zumindest seitens der AfD ganz klare Rosinenpickerei ist).

          Zum Zweiten: Haben Sie das Urteil von 1993 mal gelesen?Es gibt keine - also wirklich KEINE - neuen Argumente in dem Streit, die dort nicht eingeflossen wären. Nur zwei radikale Seiten, denen eigentlich jeder Kompromiss zuwider ist und von denen eine im Moment mehr Krach macht und in den Umfragen zu der konkreten Frage besser dasteht (aber bei der kommenden Wahl mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Mehrheit bekommt). Das mag politisch relevant sein, aber verfassungsrechtlich ist es das nicht.

          Mein Posting war aber vor allem gedacht, darauf hinzuweisen, dass die aktuelle Regelung mitnichten eine Radikallösung ist. Radikal ist nur die Rhetorik gegen sie (wie natürlich vice versa die Rhetorik der v. Storchs dieser Welt gegen den Reformvorschlag).

          • @Normalo:

            Das ist Ihre Auslegung. Ich hätte gern die aktuelle Auslegung des BVG. Warum sträubt man sich mit Händen und Füßen, diese herbeizuführen? Angst zu verlieren?

            Und wenn das BVG ein neues Gesetz verwirft, werde ich mich drein finden. Auch wenn ich schon mal unter wesentlich besseren Gesetzen zu diesem Thema gelebt habe. Nur ist eben das BVG die Autorität. Alles Andere sind nur Meinungen.

            • @warum_denkt_keiner_nach?:

              Leider können die Embryonen nicht befragt werden, ob sie bei " den " Eltern geboren werden mögen...

          • @Normalo:

            Spitzzüngige Ergänzung: Fanden Sie es auch statthaft, als in den USA der Supreme Court mit dem (dort nur halt rechtsdrehenden) Zeitgeist ging und die noch viel "antikere" Entscheidung Roe v. Wade drehte? Ich kann mich nicht erinnern, dass da hierzulande viel für die Veränderbarkeit von mal getroffenen Wertungen in solchen Streitfragen getrommelt wurde...

            • @Normalo:

              Ist die Lage entsprechend der amerikanischen Verfassung. Nicht schön, aber damit müssen die Amerikaner umgehen.

        • @warum_denkt_keiner_nach?:

          Jede Betroffene kann die geltende Regelung bis vors BVerfG bringen und erneut überprüfen lassen.

          Selbst die InitiatorInnen wollten das Gesetzesvorhaben nicht weiter verfolgen, da sich bis gestern Abend keine eindeutige Mehrheit gefunden hat und eine Gesetzesänderung nur mit den Stimmen der AFD möglich gewesen wäre.

          • @DiMa:

            Also stehen FDP und Union rechts der AfD?

            • @warum_denkt_keiner_nach?:

              Wie kommen Sie den auf diesen Schluß?

              Alles was klar ist, ist das vor der Abstimmung keine gesicherte Mehrheit zu Stande gekommen ist. Das passiert in einer Demokratie.

            • @warum_denkt_keiner_nach?:

              Die AfD-Fraktion hat in der Debatte zur ersten Lesung des Reformentwurfs durch die (davon nur begrenzt begeisterte, weil radikal "pro-life" eingestellte) Abgeordnete v. Storch klipp und klar ausrichten lassen, dass sie die aktuelle Gesetzeslage nicht für änderungsbedürftig hält. Alles deutet darauf hin, dass sie rein ideologisch wenn überhaupt, dann eher eine Verschärfung des Abtreibungsrechts befürworten würde.

              Nur ist die AfD parlamentarisch immer ein "Dark Horse" und ideologische Stringenz nicht wirklich ihr Markenzeichen. Große Teile ihrer Wählerklientel befinden sich dazu im Osten, wo man das Abtreibungsverbot gerne mal auf der Liste der vom West-Establishment oktroyierten Übergriffe führt. Und nichts hindert die einzelnen Abgeordneten im Ausschuss oder im Plenum theoretisch daran, dann doch der Reform zuzustimmen und ihr dadurch zu einer Mehrheit zu verhelfen - und sei es nur, um mal wieder mit den "Kartellparteien" Schlitten zu fahren.

              Diese Möglichkeit wollten die Initiatoren angeblich ausschließen. Mir klingt das angesichts der Emotionalität des Themas eher weit hergeholt und nach geordnetem Rückzug, aber es könnte auch was dran sein. Steckste nicht drin.

  • Die Abstimmung ist, anders als der Artikel es suggeriert an der SPD gescheitert! Weil diese nicht möglicherweise mit der AFD abstimmen wollte.

    Siehe: www.zeit.de/gesell...ng-rechtsausschuss

    Zitat: "Die Initiatorinnen teilten im Anschluss an die Anhörung mit, sie strebten eine Abstimmung "nur mit einer klaren demokratischen Mehrheit" an. Ohne Unterstützung von Union und FDP riskiere man eine Zufallsmehrheit mit Stimmen der AfD. "Diese rote Linie überschreiten wir nicht", sagte die SPD-Abgeordnete Carmen Wege."

    • @Sengel:

      CDU und AfD sind beide gegen Abtreibung und haben zusammen eine Mehrheit im nächsten Bundestag. Das Gesetz könnte genauso schnell zurück geändert werden.

    • @Sengel:

      Dass die AfD diesen Zankapfel herschenkt, nur um mal wieder den Igel zum parlamentarischen Hasen zu spielen, war aber eher eine theoretische Möglichkeit. Praktisch kam es auf die FDP an, und die hatte im Voraus zwar Uneinigkeit zum Inhalt aber doch (bzw. vielleicht genau deshalb) eine ziemliche Abneigung gegen die Hast kommuniziert, in der diese kontroverse Frage durchs Parlament fliegen sollte.

  • Aus und vorbei



    Für lange Zeit - auch wenn das für mich keine Relevanz mehr hat im täglichen Leben - meinen Töchtern und zukünftigen Enkelinnen hätte ich die gleiche Selbstbestimmung gewünscht wie mir.



    Ich hatte zumindest bis 93 das Glück, frei zu entscheiden, bis dahin galt ja die Fristenregelung ohne Einschränkung im Osten.



    Für mich musste ich mir die Frage zwar nie stellen, aber ich hatte schon Freundinnen (wir alle waren in den frühen 20igern, studierten und hatten keinen Plan vom Leben), die das mussten und in die eine oder andere Richtung entscheiden konnten.



    Denen noch nicht von christlicher Lebensideologie das Hirn verkleistert war und in einem Geist groß geworden waren, dass es ihre Entscheidung ist, nur ihre.



    Denen zugetraut wurde, als junge Frauen nicht den leichtesten Weg zu nehmen (als wäre eine Abtreibung das).

  • Bemerkenswert, dass die "Parteien der Mitte" gerade jetzt fundamentalistische Positionen durchsetzen.

    • @Rudi Lipp:

      Das finde ich geht zu weit. Weder die aktuelle Gesetzeslage noch der Änderungsentwurf verdienen das Prädikat "fundamentalistisch". In beiden Fällen handelt es sich unbestreitbar um Kompromisse. Nur ist eben der eine konform mit der geltenden Rechtssprechung des BVerfG und der andere nicht.

  • Wenn die Umfragen stimmen, können die 80 Prozent ja am 23.2. entsprechend ihr Kreuzchen bei den entsprechenden Parteien machen. Dann kann der nächste Bundestag das Thema wieder aufgreifen.

    Die Frage der Verfassungsmäßigkeit der vorgeschlagenen Lösung wird sich dennoch wieder stellen und da wird sicher Karlsruhe das letzte Wort haben. Das letzte Urteil dazu hat bewusst sehr hohe Hürden für Abtreibungen gesetzt, damit diese nicht leichtfertig, sondern nur nach reiflicher Überlegung durchgeführt werden. Die Natur des Menschen und die Verfassung haben sich seitdem nicht geändert. Es gibt wenig Gründe, warum Karlsruhe heute anders entscheiden sollte als damals.

    • @Winnetaz:

      Die Sache ist, dass von diesen 80% die allermeisten die jetzige Lage schon für „legal“, halten.



      {Tatsächlich steht auch nirgendwo im Gesetz etwas von, „grundsätzlich verboten“; sondern nur Strafandrohungen für Verfahrensverstöße, -Frist überschritten oder kein Beratungsschein-. Auch nicht im Zivilrecht. Insofern spielt es effektiv keine Rolle, ob zusätzlich ausdrücklich „nicht rechtswidrig“ drinnen steht. Den Satz gibt es für den Sex vorher [für viele immer noch stigmatisiert und tabuisiert] nämlich auch nicht... Und trotzdem scheint es keinen zu stören. Sonst gebe es wohl gar keine ungeplanten Schwangerschaften... Insofern eine absolut theoretische Diskussion die praktisch keine Auswirkungen hat.

    • @Winnetaz:

      Warum verhindert man dann mit aller Kraft, dass das Gesetz auch nur zur Abstimmung kommt? Würde es beschlossen, dann könnte das BVG dazu urteilen und die Spekulationen würden aufhören. Aber wahrscheinlich ahnen die Gegner, dass das BVG einer Anpassung zustimmen würde...

    • @Winnetaz:

      "Die Natur des Menschen und die Verfassung haben sich seitdem nicht geändert."



      Die Natur des Menschen ist in diesem Fall ein Argument wofür? Fest steht, dass seit jeher Frauen unter Stigmatisierung und Kriminalisierung zu leiden haben. Das gehört beendet!

    • @Winnetaz:

      Karlsruhe hat immer wieder seine Rechtsprechung angepasst - auch dort ist man nicht befreit vom "Zeitgeist" und gesellschaftlichen Entwicklungen.



      Wenn die Richter nach Hause gehen, wohnen sie nicht im Elfenbeinturm.

      • @Romilia:

        Änderungen der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts sind eher die Ausnahme als die Regel. Die Gerichtsentscheidungen kennen keine Ablauffrist.

        Beim Thema Schwangerschaftsabbrüche ist fraglich, ob es überhaupt eine Änderung des Zeitgeistes oder eine gesellschaftliche Entwicklung gibt.

  • Kurz: 80 % der Bevölkerung sehen da Handlungsbedarf.



    Die Union nicht.



    Daher passiert nichts.



    Und die sind aktuell nichtmal in der Regierung.



    Falls noch jemanden unklar war was er wählt wenn er bei C sein Kreuz setzt ;)

    • @Das B:

      Wenn sie fragen, „Sollte Cannabis legal sein?“, werden auch die meisten antworten, „Ja.“ ; obwohl es schon legal ist.



      Die Meisten halten es nämlich jetzt schon für legal und wissen nichts von dieser Formaldiskussion.

      Übrigens steht auch nirgends, dass Sex „nicht rechtswidrig“ ist. Nur Bestimmungen wann er strafbar ist. Vergw. etc.

      Für manche scheint aber (typisch deutsch) das Fehlen einer expliziten Genehmigung, schon „verboten“, zu bedeuten...

      • @Ruhrpott-ler:

        Keine Ahnung was sie damit Aussagen wollen.



        Der erste Satz passt doch, nur weil es legal ist kann man trotzdem eine Meinung haben ob es das sein sollte.



        Das Gesetze die schwammig formuliert sind oder, wie hier, mit Grauzonen arbeiten problematisch sind sollte Jeden klar sein.

    • @Das B:

      Dass die Union den Kompromiss immer schon - wenn überhaupt - mit Betonung auf dem Lebensschutz gesucht hat, ist doch eh Allen klar. Die AfD ist ein krakeeliger Newcomer in dem Lager. Von daher ist kaum zu erwarten, dass diese Episode irgendetwas am Ausgang der Wahl ändert.

      Das mit dem "80% sehen da Handlungsbedarf" würde ich entsprechend auch nochmal hinterfragen. Andere Umfragen ergeben, dass über 50% das genau NICHT tun, sondern den aktuellen Kompromiss im Gesetz so lassen wollen, wie er ist. Und so wird auch die Wahl ausgehen. Deshalb war ja eine solche Eile "geboten".

      • @Normalo:

        Ohne link ist so ne behauptete Umfrage nichts wert.



        Aber selbst dann sind diese 50% dacor damit wie es ist, nämlich das bis zu einen gewissen Zeitpunkt abgetrieben werden kann.



        Warum sollte das nicht ordentlich formuliert werden?



        Derzeit ist das Grauzonengemauschel das weder einen Rechtsstaat würdig, noch sicher vor plötzlicher Verschärfung ist.



        Der Union geht es nicht um Lebensschutz sondern ums Regieren - also Vorschreiben.



        Wer einmal lügt...

        • @Das B:

          In § 218a steht, dass der Tatbestand des § 218 nicht verwirklicht ist, wenn die 12 Wochen, die Beratungs- und die Arztpflicht eingehalten sind.

          www.gesetze-im-int...e/stgb/__218a.html

          Wo ist da die Grauzone?

          "Tatbestand nicht verwirklicht" heißt, dass die Verbotsnorm da nicht gilt - nicht bloß, dass von Strafe abgesehen wird. Es ist eine Mär, dass da irgendwo ausdrücklich "ist rechtmäßig" o. ä. stehen müsste, um das klarzustellen. Im Gegenteil wäre das handwerklich schlecht: Ein freier Bürger braucht keine ausdrückliche Erlaubnis von seinem Staat, um etwas tun zu dürfen. Es reicht völlig, dass das Tun nicht verboten ist. Und das stellt § 218a bereits hinreichend klar.

          Von daher stellt sich eher die Frage, was eigentlich die "Reformer" wollen. Sie können nicht so blöd sein, den aktuellen Gesetzestext nicht gelesen zu haben. Geht es möglicherweise auch nicht um effektiv mehr Freiheit sondern nur darum, behaupten zu können, man selbst habe sie erkämpft?

        • @Das B:

          "Warum sollte das nicht ordentlich formuliert werden?"

          Soweit d'accord. Aber eine im Schwangerschaftskonfliktgesetz versteckte Strafbarkeit ausschließlich für den Arzt ( den man damit so ganz nebenbei zum Hilfspolizisten macht, der die Zulässigkeit der Abtreibung prüfen muss - seine Patientin könnte sich ja dann im Gegensatz zu ihm nicht mehr strafbar machen) wollen Sie jetzt nicht ernsthaft als ordentliche Formulierung bezeichnen, oder?

    • @Das B:

      Wenn es wirklich 80% der Bevölkerung wichtig ist, dass das Abtreibungsrecht liberalisiert wird, dann werden diese 80% ja bei der nächsten Wahl bestimmt entsprechend wählen und die Reform kommt dann eben in zwei Monaten.

      • @Agarack:

        Genau deshalb brauchen wir dringend Volksabstimmungen. Dann kann man CDU wählen und trotzdem endlich für ein vernünftiges Abtreibungsrecht stimmen.

        • @warum_denkt_keiner_nach?:

          Sie wissen doch selbst, dass wir ein "vernünftiges Abtreibungsrecht" eigentlich längst haben. Die Hype - von BEIDEN Seiten - um diesen Reformentwurf ist doch im Vergleich zu den inhaltlichen Differenzen zwischen geltendem Recht und Reformvorhaben völlig überzogen! Und DA wollen Sie mit einer Volksabstimmung ran??

          • @Normalo:

            Sie machen den Hype doch selber mit. Auf der Seite der Union.



            Die ganzen Demonstranten usw haben natürlich keine Ahnung. Hätten die mal sie gefragt...

            • @Das B:

              Ich mache keine Hype mit, wenn ich sage "Dieses Reformvorhaben bringt uns nicht weiter, also lassen wir es doch einfach." Und von den Demonstranten kann ich nur bestätigen, dass sie ein MEINUNG haben und offenbar finden, dass es an Verbrechen grenzt, die nicht zu teilen. Dass das auch Evidenz von AHNUNG ist, kann ich nicht bestätigen.

    • @Das B:

      Schade. Wäre die Umfrage gut gemacht, hätten SPD, Grüne und Linke wahrscheinlich wohl bessere Chancen mehr Stimmen zu bekommen.

      Für die CDU wird es nichts ändern.

  • "Umfragen zufolge befürworten rund 80 Prozent der Menschen in Deutschland eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen."

    Eine breite gesellschaftliche Debatte hat noch gar nicht stattgefunden. Öffentlich bekannt ist auch nur eine Umfrage, iniziert vom Ministerium mit einer Befragung von rd. 2.000 Personen. "Umfagen" wäre dann falsch.

    Die von Frau Schwaus erhobene Kritik ist ebenfalls falsch. Das Thema befindet sich im üblichen parlamentarischen Verfahren.

    Im Übrigen hatten auch die SPD und die Grünen kein Interesse daran, das Ganze im Bundestag zum Abschluss zu bringen, wenn nicht ausreichend Stimmen von CDU und FDP sicher gewesen wären. Nicht auszudenken, was passiert wäre, wenn das Gesetz nur durch Zufallsstimmen der AFD zustande gekommen wäre.

    • @DiMa:

      Zunächst mal werden Umfragen immer in den Rahmen gemacht. Das nennt sich repräsentativ.



      Kritik kann niemals falsch, höchstens unberechtigt sein - darüber kann man dann streiten. Ich finde sie angebracht.

      • @Das B:

        Ungeachtet dessen bleibt es bei einer Umfrage.

        Eine Kritik ist dann falsch, wenn die damit verbundenen Behauptung falsch ist. Fakt ist, das Ganze befindet sich im normalen Gesetzgebungsverfahren.

        • @DiMa:

          1. Ist von Umfragen die Rede



          2. Die Behauptung ist das die notwendige Reform des Paragrafen 218 abgelehnt wurde, was ist an dieser Behauptung falsch?!



          3. Ist ebenso Fakt das bei Sache wie Asylrecht plötzlich alles ganz schnell geht.

          • @Das B:

            Zu 1:

            Es ist in diesem Zusammenhang nur eine Umfrage bekannt. Dann kann kaum von Umfrage gesprochen werden.

            Zu 2:

            Frau Schauws kritisiert nicht, dass das Gesetzesvorhaben gescheitert ist, sondern dass angeblich übliche parlamentarische Vorgänge nicht eingehalten worden wären, was unstrittig falsch ist.

            Zu 3:



            Beim Asyl ist bereits die erste Lesung gescheitert. Über diese Hürde ist das hier in Rede stehende Gesetz unlängst hinaus.

          • @Das B:

            1. Sind Umfragen mit Samples von 2000 Leuten zwar üblich, aber deshalb noch lange nicht automatisch aussagekräftig. Die Hälfte des Ergebnisses steckt in der Fragestellung - gerade wenn es um Nuancen geht. Können Sie den qualitativen Unterschied zwischen "nicht tatbestandsmäßig im Sinne der Verbotsnorm" (so die aktuelle Regelung) und "erlaubt" zutreffend und verständlich erklären?

            2. Die Reform wurde nicht abgelehnt. Stattdessen gab es keinen Antrag auf eine unübliche, daher "außerordentliche" Sitzung des Ausschusses, in der sie noch schnell ins Plenum geschossen hätte werden können. Das Verfahren war normal, der Entwurf kam halt zu spät, um ihn noch normal vor ende der Legislaturperiode durch den Bundestag zu schleusen.

            3. Whatabouttism, und was Merz da eingebracht hat, war auch kein Gesetz. Da gelten andere Regeln.