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Liberaleres AbtreibungsrechtKeine Reform von Paragraf 218

Eine Teillegalisierung von Abtreibungen wird es nicht geben. Der Rechtsausschuss des Bundestages debattierte am Montag – ohne Ergebnis.

Aktivistinnen im Dezember 2024 in Berlin: Die dreistündige öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses verlief kontrovers Foto: Sebastian Gollnow/dpa

BERLIN taz | Eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts wird in Deutschland vor der Bundestagswahl nicht mehr kommen. Die öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses dazu endete am Montagabend, ohne dass eine weitere Sitzung angesetzt wurde. Diese wäre nötig gewesen, um das Gesetz noch am Dienstag im Plenum zur Abstimmung zu bringen.

Diskutiert wurde ein Gesetzentwurf von Abgeordneten der SPD, Grünen und Linken, der Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren und den Paragrafen 218 weitgehend abschaffen will. CDU und FDP lehnten den Entwurf ab. Insbesondere bei der FDP war im Vorfeld unklar gewesen, wie sie sich positionieren würde. Die Fraktion gilt in der Frage der Abtreibungsliberalisierung als gespalten. Ein von der FDP berufener Sachverständiger betonte demnach die Notwendigkeit der Reform, während eine andere Sachverständige den Entwurf als verfassungswidrig erachtete. Schon vor der Anhörung war allerdings bekannt geworden, dass die FDP-Abgeordneten eine Sondersitzung zur Abstimmung über den Gruppenantrag nicht unterstützen würden.

Die In­i­ta­to­rin­nen Ulle Schauws (Grüne) und Carmen Wegge (SPD) zeigten sich enttäuscht. In einer gemeinsamen Erklärung kritisierten sie: „Dass Union und FDP nicht gewillt sind, übliche parlamentarische Vorgänge zu ermöglichen, ist der parlamentarischen Praxis unseres hohen Hauses nicht würdig und ein fatales Signal für unsere Demokratie.“ Der von 328 Abgeordneten unterzeichnete Gruppenantrag zeige eine ausgewogene, moderate und konsensfähige Lösung auf.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Abbrüche künftig in den ersten drei Monaten einer Schwangerschaft rechtmäßig sind. Krankenkassen sollen die Kosten übernehmen. Die Beratungspflicht bliebe bestehen, allerdings ohne die derzeit geltende Wartepflicht von drei Tagen zwischen Beratung und Abtreibung. Regelungen für Abbrüche nach drei Monaten sollen aus dem Strafgesetzbuch ins Schwangerschaftskonfliktgesetz verlagert werden. Paragraf 218 würde nur noch den Schutz vor nicht selbstbestimmten Abbrüchen regeln.

Kontroverse Anhörung

Die dreistündige Anhörung verlief kontrovers, selbst unter Fachleuten der gleichen Disziplin. Einige hielten den Entwurf mit Verweis auf den Schutz ungeborenen Lebens als verfassungswidrig, andere sahen ihn als grundgesetzkonform. Auch die Versorgungslage ungewollt Schwangerer in Deutschland war ein zentrales Thema.

Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf betonte, der Entwurf sei aus ihrer Sicht grundgesetzkonform. „Er trägt den Grundrechten der Schwangeren Rechnung, vor allem dem Persönlichkeitsrecht für einen Abbruch in der Frühphase.“ In dieser Zeit trete das Lebensrecht des Embryos hinter dem Recht der Schwangeren zurück, denn bis zur Lebensfähigkeit sei der Embryo existentiell vom Organismus der Schwangeren abhängig. Brosius-Gersdorf war Mitglied der von der Ampelregierung eingesetzten Kommission zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs.

Arbeitsrechtler und Ethikratsmitglied Gregor Thüsing, Sachverständiger der Union, bezweifelte die Verfassungsmäßigkeit. Er verwies auf frühere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Brosius-Gersdorf hielt mehrmals dagegen: Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts stünden dem Gesetzgeber nicht im Wege.

Stigmatisierung könnte reduziert werden

Auch die Lebensrealitäten ungewollt Schwangerer spielten in der Anhörung eine Rolle. „Durch den Gesetzentwurf könnte Stigmatisierung für Schwangere und Ärz­t:in­nen reduziert werden“, sagte Wissenschaftlerin Rona Torenz, die zu den Erfahrungen ungewollt Schwangerer forscht. Eine Entkriminalisierung würde Hürden abbauen. Gynäkologe Matthias David widersprach: Er und seine Kol­le­g:in­nen seien nicht von Stigmatisierung betroffen, auch eine verschlechterte Versorgungssituation in manchen Gebieten sei nicht erkennbar.

Auf die Frage nach dem Stand der Debatte sagte die Vorsitzende des Deutschen Fraunerates, Beate von Miquel: „Wir diskutieren seit über 150 Jahren über den Paragraf 218. Wichtige und wertvolle Debatten sind geführt worden, Argumente sind auf ausgetauscht, die Fakten liegen auf dem Tisch – ich denke wirklich wir können abstimmen.“ Hervorhob sie insbesondere die Rechte der Frauen in der DDR, die ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch hatten, bis dieses 1993 eingeschränkt wurde.

Neben den sachlichen Auseinandersetzungen fielen immer wieder Sachverständige der AfD auf. So sprach der Sachverständige Kristijan Aufiero von der Anti-Abtreibungsorganisation ProFemina beispielsweise von „linksextremistischen Organisationen“, die die Liberalisierung des Abtreibungsrechts befürworteten. Ein auf der Zuschauertribüne sitzender Medienvertreter mit Nähe zur Lebensschutzbewegung musste mehrfach zur Ordnung gerufen werden.

„Die AfD hat mit ihren populistischen Instrumentalisierungen gezeigt, dass es ihr nicht um eine sachlich-rechtliche Debatte geht, sondern darum, ihre rückwärtsgewandte Ideologie gegen alle Frauen in diesem Land durchzusetzen“, sagte Clara Bünger (Linke) nach der Anhörung. Auch Ulle Schauws kritisierte gegenüber der taz, die Äußerungen der von der Gegenseite berufenen Sachverständigen seien teilweise schwer auszuhalten gewesen. Anstatt evidenzbasiert zu argumentieren, sei ausschließlich von Einzelbeispielen gesprochen worden.

Schauws sieht den Entwurf dennoch nicht als gescheitert: „Dass wir bis an diese Stelle gekommen sind, ist eine bemerkenswerte Leistung.“ Sie verwies auf den breiten Rückhalt in der Zivilgesellschaft. Umfragen zufolge befürworten rund 80 Prozent der Menschen in Deutschland eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Bereits vor der Anhörung hatten zivilgesellschaftliche Organisationen am Montagnachmittag einen Eil-Appell mit über 300.000 Unterschriften an Frauenministerin Lisa Paus übergeben.

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32 Kommentare

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  • "Your body, our choice" in der deutschen Variante. Christliches Menschenbild, hm? (Hier bitte ein Wut-Emoticon einfügen.)

  • Über 100 Jahre dieses Theater, mal sehen wann wir den Schritt in die Realität des 21. Jahrhunderts hinbekommen, ist ja wie bei den Islamisten hier.

  • Gruppenanträge, die nicht von den Vorsitzenden der Parteien oder Fraktionen unterstützt werden, haben es offenbar schwer. Die Ausschüsse des Parlaments haben Macht. Sie werden möglicherweise in Wahlkreises gewählt, die andere Mehrheiten erzeugen als die im Plenum zu einer Sachfrage.



    Also rege ich eine Änderung der Geschäftsordnung an: der Bundestag wählt einen "Hochmeister der Tagesordnung ", der eine zügige Bearbeitung von Gruppenanträgen in den Ausschüssen durchsetzen kann. Er kann auch Sonderausschüsse einrichten, wo nur 2 Kandidaten-Listen im Plenum zur Abstimmung stehen: wer für oder wer gegen den Gruppenantrag ist. Oder mehr nur nach Fuzzy- Logik wer starke oder schwache Ablehnung hat oder wer interessante Änderungswünsche hat.

  • Vor einem halben Jahrhundert :

    Die Generaldebatte am 25. April 1974:

    Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) argumentierte ebenfalls, „Rechtsauftrag und soziale Wirklichkeit“ des seit gut hundert Jahre geltenden Paragrafen 218 hätten sich „auseinander entwickelt“. „Es gab viele dunkle Wege in die Illegalität, es gab viel Krankheit und Tod, die hätten vermieden werden können“, sagte Brandt.

    Der geltende Abreibungsparagraf habe diese „Übelstände“ aber nicht verhindert. „Der Paragraf 218 ist in dem, was er real bewirkte, ein schwer erträglicher Restbestand sozialer Ungerechtigkeit des vorigen Jahrhunderts“, sagte Brandt im Hinblick darauf, dass es vor allem eher mittellose Frauen waren, die die Folgen unsachgemäßer Eingriffe zu tragen hatten.

    • @M.D:

      ... das war damals in der Debatte um die Reform, aus der letzten Endes die heutige Fristenregelung hervorging. Damals war Abtreibung generell verboten, ohne Fristenregelung. Es besteht also keinerlei Relevanz für die heutige Debatte.

  • "Der Rechtsausschuss des Bundestages debattierte am Montag – ohne Ergebnis. "



    Das war zu erwarten. Die Fronten sind bei diesem Thema so verhärtet, dass ein Kompromiß nicht möglich scheint.

    • @Encantado:

      Was aktuell im Gesetz steht, IST doch ganz klar schon ein Kompromiss - und im Gegensatz zu dem neuen Vorschlag ein verfassungsrechtlich abgesicherter.

      • @Normalo:

        "Was aktuell im Gesetz steht, IST doch ganz klar schon ein Kompromiss"



        Stimmt. Was einmal mehr die Kompromißunfähigkeit der interessierten Parteien belegt.

      • @Normalo:

        Nein, das ist eben nicht der Fall. Es gibt ausreichend Verfassungs-Juristen, die die derzeitige Regelung für nicht vereinbar mit der Charta der Menschenrechte der Vereinten Nationen halten. Daher der Absatz das Abbruch-Recht zu reformieren.

      • @Normalo:

        Kompromisse haben kein ewiges Leben. Die Welt dreht sich weiter. Genau so wie sich die Rechtsprechung des BVG weiter entwickelt. Jetzt wurde verhindert, dem BVG ein neues Gesetz vorzulegen und seinen aktuellen Standpunkt zu erfahren.

        PS: Es war auch mal ein Kompromiss, die Todesstrafe nicht mehr öffentlich zu vollstrecken. Hat man später auch noch weiter verbessert 😉

  • Die Abstimmung ist, anders als der Artikel es suggeriert an der SPD gescheitert! Weil diese nicht möglicherweise mit der AFD abstimmen wollte.

    Siehe: www.zeit.de/gesell...ng-rechtsausschuss

    Zitat: "Die Initiatorinnen teilten im Anschluss an die Anhörung mit, sie strebten eine Abstimmung "nur mit einer klaren demokratischen Mehrheit" an. Ohne Unterstützung von Union und FDP riskiere man eine Zufallsmehrheit mit Stimmen der AfD. "Diese rote Linie überschreiten wir nicht", sagte die SPD-Abgeordnete Carmen Wege."

    • @Sengel:

      Dass die AfD diesen Zankapfel herschenkt, nur um mal wieder den Igel zum parlamentarischen Hasen zu spielen, war aber eher eine theoretische Möglichkeit. Praktisch kam es auf die FDP an, und die hatte im Voraus zwar Uneinigkeit zum Inhalt aber doch (bzw. vielleicht genau deshalb) eine ziemliche Abneigung gegen die Hast kommuniziert, in der diese kontroverse Frage durchs Parlament fliegen sollte.

  • Aus und vorbei



    Für lange Zeit - auch wenn das für mich keine Relevanz mehr hat im täglichen Leben - meinen Töchtern und zukünftigen Enkelinnen hätte ich die gleiche Selbstbestimmung gewünscht wie mir.



    Ich hatte zumindest bis 93 das Glück, frei zu entscheiden, bis dahin galt ja die Fristenregelung ohne Einschränkung im Osten.



    Für mich musste ich mir die Frage zwar nie stellen, aber ich hatte schon Freundinnen (wir alle waren in den frühen 20igern, studierten und hatten keinen Plan vom Leben), die das mussten und in die eine oder andere Richtung entscheiden konnten.



    Denen noch nicht von christlicher Lebensideologie das Hirn verkleistert war und in einem Geist groß geworden waren, dass es ihre Entscheidung ist, nur ihre.



    Denen zugetraut wurde, als junge Frauen nicht den leichtesten Weg zu nehmen (als wäre eine Abtreibung das).

  • Bemerkenswert, dass die "Parteien der Mitte" gerade jetzt fundamentalistische Positionen durchsetzen.

    • @Rudi Lipp:

      Das finde ich geht zu weit. Weder die aktuelle Gesetzeslage noch der Änderungsentwurf verdienen das Prädikat "fundamentalistisch". In beiden Fällen handelt es sich unbestreitbar um Kompromisse. Nur ist eben der eine konform mit der geltenden Rechtssprechung des BVerfG und der andere nicht.

  • Wenn die Umfragen stimmen, können die 80 Prozent ja am 23.2. entsprechend ihr Kreuzchen bei den entsprechenden Parteien machen. Dann kann der nächste Bundestag das Thema wieder aufgreifen.

    Die Frage der Verfassungsmäßigkeit der vorgeschlagenen Lösung wird sich dennoch wieder stellen und da wird sicher Karlsruhe das letzte Wort haben. Das letzte Urteil dazu hat bewusst sehr hohe Hürden für Abtreibungen gesetzt, damit diese nicht leichtfertig, sondern nur nach reiflicher Überlegung durchgeführt werden. Die Natur des Menschen und die Verfassung haben sich seitdem nicht geändert. Es gibt wenig Gründe, warum Karlsruhe heute anders entscheiden sollte als damals.

    • @Winnetaz:

      Warum verhindert man dann mit aller Kraft, dass das Gesetz auch nur zur Abstimmung kommt? Würde es beschlossen, dann könnte das BVG dazu urteilen und die Spekulationen würden aufhören. Aber wahrscheinlich ahnen die Gegner, dass das BVG einer Anpassung zustimmen würde...

    • @Winnetaz:

      "Die Natur des Menschen und die Verfassung haben sich seitdem nicht geändert."



      Die Natur des Menschen ist in diesem Fall ein Argument wofür? Fest steht, dass seit jeher Frauen unter Stigmatisierung und Kriminalisierung zu leiden haben. Das gehört beendet!

    • @Winnetaz:

      Karlsruhe hat immer wieder seine Rechtsprechung angepasst - auch dort ist man nicht befreit vom "Zeitgeist" und gesellschaftlichen Entwicklungen.



      Wenn die Richter nach Hause gehen, wohnen sie nicht im Elfenbeinturm.

      • @Romilia:

        Änderungen der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts sind eher die Ausnahme als die Regel. Die Gerichtsentscheidungen kennen keine Ablauffrist.

        Beim Thema Schwangerschaftsabbrüche ist fraglich, ob es überhaupt eine Änderung des Zeitgeistes oder eine gesellschaftliche Entwicklung gibt.

  • Kurz: 80 % der Bevölkerung sehen da Handlungsbedarf.



    Die Union nicht.



    Daher passiert nichts.



    Und die sind aktuell nichtmal in der Regierung.



    Falls noch jemanden unklar war was er wählt wenn er bei C sein Kreuz setzt ;)

    • @Das B:

      Dass die Union den Kompromiss immer schon - wenn überhaupt - mit Betonung auf dem Lebensschutz gesucht hat, ist doch eh Allen klar. Die AfD ist ein krakeeliger Newcomer in dem Lager. Von daher ist kaum zu erwarten, dass diese Episode irgendetwas am Ausgang der Wahl ändert.

      Das mit dem "80% sehen da Handlungsbedarf" würde ich entsprechend auch nochmal hinterfragen. Andere Umfragen ergeben, dass über 50% das genau NICHT tun, sondern den aktuellen Kompromiss im Gesetz so lassen wollen, wie er ist. Und so wird auch die Wahl ausgehen. Deshalb war ja eine solche Eile "geboten".

    • @Das B:

      Wenn es wirklich 80% der Bevölkerung wichtig ist, dass das Abtreibungsrecht liberalisiert wird, dann werden diese 80% ja bei der nächsten Wahl bestimmt entsprechend wählen und die Reform kommt dann eben in zwei Monaten.

      • @Agarack:

        Genau deshalb brauchen wir dringend Volksabstimmungen. Dann kann man CDU wählen und trotzdem endlich für ein vernünftiges Abtreibungsrecht stimmen.

    • @Das B:

      Schade. Wäre die Umfrage gut gemacht, hätten SPD, Grüne und Linke wahrscheinlich wohl bessere Chancen mehr Stimmen zu bekommen.

      Für die CDU wird es nichts ändern.

  • "Umfragen zufolge befürworten rund 80 Prozent der Menschen in Deutschland eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen."

    Eine breite gesellschaftliche Debatte hat noch gar nicht stattgefunden. Öffentlich bekannt ist auch nur eine Umfrage, iniziert vom Ministerium mit einer Befragung von rd. 2.000 Personen. "Umfagen" wäre dann falsch.

    Die von Frau Schwaus erhobene Kritik ist ebenfalls falsch. Das Thema befindet sich im üblichen parlamentarischen Verfahren.

    Im Übrigen hatten auch die SPD und die Grünen kein Interesse daran, das Ganze im Bundestag zum Abschluss zu bringen, wenn nicht ausreichend Stimmen von CDU und FDP sicher gewesen wären. Nicht auszudenken, was passiert wäre, wenn das Gesetz nur durch Zufallsstimmen der AFD zustande gekommen wäre.

    • @DiMa:

      Zunächst mal werden Umfragen immer in den Rahmen gemacht. Das nennt sich repräsentativ.



      Kritik kann niemals falsch, höchstens unberechtigt sein - darüber kann man dann streiten. Ich finde sie angebracht.

      • @Das B:

        Ungeachtet dessen bleibt es bei einer Umfrage.

        Eine Kritik ist dann falsch, wenn die damit verbundenen Behauptung falsch ist. Fakt ist, das Ganze befindet sich im normalen Gesetzgebungsverfahren.

        • @DiMa:

          1. Ist von Umfragen die Rede



          2. Die Behauptung ist das die notwendige Reform des Paragrafen 218 abgelehnt wurde, was ist an dieser Behauptung falsch?!



          3. Ist ebenso Fakt das bei Sache wie Asylrecht plötzlich alles ganz schnell geht.

          • @Das B:

            Zu 1:

            Es ist in diesem Zusammenhang nur eine Umfrage bekannt. Dann kann kaum von Umfrage gesprochen werden.

            Zu 2:

            Frau Schauws kritisiert nicht, dass das Gesetzesvorhaben gescheitert ist, sondern dass angeblich übliche parlamentarische Vorgänge nicht eingehalten worden wären, was unstrittig falsch ist.

            Zu 3:



            Beim Asyl ist bereits die erste Lesung gescheitert. Über diese Hürde ist das hier in Rede stehende Gesetz unlängst hinaus.

          • @Das B:

            1. Sind Umfragen mit Samples von 2000 Leuten zwar üblich, aber deshalb noch lange nicht automatisch aussagekräftig. Die Hälfte des Ergebnisses steckt in der Fragestellung - gerade wenn es um Nuancen geht. Können Sie den qualitativen Unterschied zwischen "nicht tatbestandsmäßig im Sinne der Verbotsnorm" (so die aktuelle Regelung) und "erlaubt" zutreffend und verständlich erklären?

            2. Die Reform wurde nicht abgelehnt. Stattdessen gab es keinen Antrag auf eine unübliche, daher "außerordentliche" Sitzung des Ausschusses, in der sie noch schnell ins Plenum geschossen hätte werden können. Das Verfahren war normal, der Entwurf kam halt zu spät, um ihn noch normal vor ende der Legislaturperiode durch den Bundestag zu schleusen.

            3. Whatabouttism, und was Merz da eingebracht hat, war auch kein Gesetz. Da gelten andere Regeln.