Klage gegen Julian Reichelts Medienfirma: Vor Gericht gegen Transfeindlichkeit
Die Journalistin Janka Kluge klagt gegen Julian Reichelts Medienunternehmen, das sie wiederholt fälschlicherweise als „Mann“ bezeichnet hat.
Das Landgericht Frankfurt entscheidet am Donnerstag, ob der von Julian Reichelt geführte Pleiteticker die trans Journalistin und Aktivistin Janka Kluge „Mann“ nennen darf. Im Pleiteticker bezeichnete Judith Sevinç Basad Kluge als Mann. Dagegen geht sie gerichtlich vor: „Für mich ist es die schlimmste Beleidigung“, sagt sie im Telefonat mit der taz. Ihr Anwalt Jaspar Prigge wies laut eigener Aussage vor Gericht auch auf die „negativen Auswirkungen von Misgendern auf Betroffene“ hin und verweist auf einen „Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht“.
Kluges Anwalt hatte eine Abmahnung an den Verlag geschickt. Der Verlag akzeptierte die Abmahnung nicht und Kluge zog vors Landgericht Frankfurt. Im März dieses Jahres hatte die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt schon eine einstweilige Verfügung gegen Rome Medien erlassen, Janka Kluge darf nicht als „Mann“ bezeichnet werden. Laut Kluges Anwalt Jasper Prigge war dies die erste einstweilige Verfügung, die nach dem Misgendern einer trans Frau in der Presse erwirkt wurde.
Seit seiner Kündigung als Chefredakteur von Bild versucht Reichelt über Rome Medien Einfluss zu nehmen. Dazu gehören die Blogs Pleiteticker und das Youtube-Format „Achtung, Reichelt“, in dem Reichelt erklärt, wie die Grünen angeblich den Kommunismus nach Deutschland bringen würden, wie staatstreu die Öffentlich-Rechtlichen seien und wie „Klimakleber“ Methoden der Mao-Diktatur nutzen würden.
Was der Pleiteticker mache, da ist sie sich sicher: „Das Ganze ist eine Kampagne.“ Um den ersten Gerichtsprozess herum wurden verschiedene rechte Medien auf die trans Frau aufmerksam. „Das ist hochgegangen“, sagt Kluge der taz. „Es geht nur darum, mich zu diffamieren. Sie sehen gar keinen anderen Sinn.“ In einem anderen Verfahren geht Kluge deshalb gegen einen AUF1-Mitarbeiter vor. AUF1 ist ein österreichischer TV-Sender für Verschwörungsgläubige. Einen Gerichtstermin hierzu gibt es noch nicht.
Kluge ist sich sicher, dass bei Rome Medien auch deshalb über sie geschrieben wird, weil sie sich für das Selbstbestimmungsgesetz einsetzt: „Diese Missachtung, die trans Menschen gegenübergebracht wird, rührt daher, dass ich mich für das Gesetz einsetze“, sagt Kluge. Bislang gilt das sogenannte Transsexuellengesetz, das für die 63-Jährige zwar „lebensrettend“ gewesen sei, doch bis heute brauchen trans Menschen dafür noch zwei psychologische Gutachten und ein Gerichtsurteil. Dabei müssen sie teils intimste Fragen beantworten.
Das Selbstbestimmungsgesetz soll das ändern und dafür sorgen, dass trans Menschen selbst ihren Geschlechtseintrag beim Standesamt ändern können. Einen ersten Entwurf für das Gesetz hat die Bundesregierung im Mai vorgestellt. Rechte Medien, Politiker_innen und Aktivist_innen setzen sich gegen das Gesetz ein, angeblich, um Frauen zu schützen – sodass teils auch konservative Politiker_innen wie Markus Söder (CSU) Falschinformationen über das geplante Gesetz verbreiten. Dabei sagt Kluge: „Ich bin eine der wenigen, die bereit ist, zu diskutieren über das Selbstbestimmungsgesetz.“
Mit welcher Begründung hat Rome Medien beim Landgericht Frankfurt Widerspruch eingelegt? Und will der Verlag im Zweifelsfall vors Oberlandesgericht ziehen? Auf eine Anfrage der taz reagierte Rome Medien nicht. In einem Video äußerte sich Julian Reichelt aber bereits im März: „Meine Kollegin Judith Basad hat es gewagt, den unbestreitbaren biologischen Fakt zu benennen, dass Janka Kluge ein biologischer Mann ist.“
Kluge dagegen sagt: „Ich bin biologisch ein Mann. Aber ich bin kein Mann. Wenn davor geschrieben wird, dass ich eine trans Frau bin, dann ist dem Medium die Geschlechtsmigration natürlich klar.“ Bevor Basad sie in besagtem Artikel des Pleiteticker als „Mann“ bezeichnete, schrieb sie nämlich zunächst von Kluge als „Transfrau“, weiterhin als „biologischen Mann“ und zum Ende hin nur noch als „Mann“.
Was die Verhandlung am Donnerstag angeht, zeigt sich Kluges Anwalt Prigge selbstsicher: „Die Gegenseite hat bislang keine neuen Argumente angeführt, sodass ich optimistisch bin. Da es sich um ein Grundsatzverfahren handelt, müssen wir aber davon ausgehen, dass sich auch das Oberlandesgericht mit dem Fall befassen muss.“ Das wäre mit einem Berufungsverfahren möglich.
Stand 15. Juni: Das Landgericht untersagt Rome Medien weiterhin, Janka Kluge als „Mann“ zu bezeichnen. Das Landesgericht Frankfurt wird voraussichtlich am 6. Juli dazu entscheiden. Rome Medien hat laut Kluge selbst noch vor Ort angekündigt, in Berufung zu gehen.
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