piwik no script img

Klage gegen EinstufungVerfassungsschutz nennt AfD vorläufig nicht mehr rechtsextrem

Der Verfassungsschutz macht eine „Stillhaltezusage“ und nennt die AfD vorläufig nicht mehr öffentlich „rechtsextremistisch“. Die spricht von einem „Teilerfolg“.

Ein Banner, der die Wahrheit spricht Foto: dpa

Berlin afp/dpa/taz | Das Bundesamt für Verfassungsschutz bezeichnet die AfD vorläufig nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung und setzt die Einstufung aus. Diese sogenannte Stillhaltezusage gilt, bis das Verwaltungsgericht Köln über den Eilantrag der Partei entschieden hat, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Wann es über den Eilantrag entscheiden will, gab es noch nicht bekannt.

Am Freitag hatte die Behörde nach einer jahrelangen Prüfung die Neubewertung der AfD vorgelegt. Grund für die Einstufung sei eine „die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei“, hieß es. Bis dahin war die AfD nur als Verdachtsfall geführt worden.

„Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar“, teilte der Verfassungsschutz in der vergangenen Woche mit. Die höhere Stufe senkt die Schwelle, ab der er seine Mittel der Beobachtung und Informationsbeschaffung einsetzen kann. Die Neubewertung befeuerte auch eine neue Debatte über ein eventuelles Verbotsverfahren gegen die Parteiein eventuelles Verbotsverfahren gegen die Partei.

Die AfD setzt sich juristisch gegen die Hochstufung zur Wehr. Sie reichte eine Klage und einen Eilantrag bei dem Kölner Gericht ein. Dieses ist zuständig, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz dort seinen Sitz hat. Es urteilte bereits 2022 zur Einstufung der AfD als Verdachtsfall und erklärte diese für rechtens, ebenso wie später das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster.

Die AfD-Vorsitzenden Tino Chrupalla und Alice Weidel bezeichneten die Stillhaltezusage als „Teilerfolg gegen den Verfassungsschutz“. Niedersachsens AfD-Landeschef Ansgar Schledde sieht im Umgang des Verfassungsschutzes eine politisch motivierte Kampagne. „Die Verantwortlichen – insbesondere im Bundesamt für Verfassungsschutz und in der Politik – müssen zur Rechenschaft gezogen werden“, sagte Schledde.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

15 Kommentare

 / 
  • Wie ist diese Stillhaltezusage nun politisch einzuordnen? In den Kommentaren hier schiessen lediglich die Spekulationen ins Kraut und wir haben nicht mal öffentliche Einsicht in das Papier.



    Das ist mir eindeutig zu wenig, um Mutmaßungen anzustellen. Das leitet nur Wasser auf die Mühlen der AfD.

  • Das ist doch mal hübsch.

    “ „Die Verantwortlichen – insbesondere im Bundesamt für Verfassungsschutz und in der Politik – müssen zur Rechenschaft gezogen werden“, sagte Schledde.“

    Liggers. Das versierte Gericht macht - was sich angesichts der erwartbaren Materialfülle unabweisbar anbietet - ne Stillhaltezusage einholen - & veranwortet das ganz von sich aus.



    Erwartbar solides Handwerk •

  • Wie kann man bei so einem wichtigen Thema nur so hin- und herschwänzeln? Ich kann so richtig das Weidlsche Feixen hören



    ..... Mann oh Mann!

  • Verfassungsschutz hat festgestellt dass die AFD gesichert rechtsextrem ist.Die AFD klagt dagegen.dann muss aber der Verfassungsschutz seine Feststellung erst zurückziehen wenn die Richter entscheiden dass die AFD nicht gesichert Rechtsextrem ist.und Eigentlich müsste die AFD doch stolz sein dass nun an oberster Stelle festgestellt wurde das sie rechtsextrem sind weil sie sich doch alle mühe geben das zu sein

  • Surprise! Not. Der Verfassungsschutz sollte sich umbenennen. In Faschistenschutz.

  • Ich hoffe, dass das Gutachten belastbare Inhalte hat und kein Schnellschuss war, um Faeser ein krönendes Jobende zu bescheren.



    Der Fall Arne Schoenbohm weckt da nicht gerade Zuversicht in eine überlegte und sorgfältige Arbeitsweise...



    Wenn die AfD später vor Gericht siegen sollte, dann wäre ein Verbotsverfahren auf Jahrzehnte hinaus undurchsetzbar.

    • @Desdur Nahe:

      Auch an Sie die Frage: ist es vorstellbar, dass Frau Faeser in Kauf genommen haben könnte, der VS-Behörde einen dermassen hohen Kollateralschaden zuzufügen - und damit der Bekämpfung des Rechtsextremismus einen Bärendienst zu erweisen -, nur um sich selbst damit ein „krönendes Jobende“ zu genehmigen?



      Also, man kann die Bilanz der scheidenden Bundesinnenministerin ja durchaus kritisch bewerten, aber das hört sich doch mehr nach Aufsitzen auf eine AfD-Erzählung an.

  • Meine Rede. Frau Faeser wollte noch einen raushauen. Niemand hat diese zusammengestückelten Zitate vorher gelesen und schon garnicht bewertet. Jetzt MUSS das BfV erst einmal die Füße stillhalten. Klar ist das ein Erfolg der AfD. Aber vielleicht wollte man genau das. Deswegen gilt: Erst denken, dann reden bzw. erst lesen und dann bewerten.

    • @Pico :

      Aber Sie haben diese „zusammengestückelten Zitate“ schon gelesen? Oder wie sonst kommen Sie zu dieser Beurteilung?



      Meine zweite Vermutung indes wäre wenig schmeichelhaft: Sie sind der AfD-Propaganda erlegen.



      Hinsichtlich der Vermutung Nr. 3 wäre meine Frage: welchen Vorteil hätte eine aus dem Amt scheidende Frau Faeser wohl davon, dem Staatsorgan des VS aufgrund ihres Vorgehens einen derart immensen Schaden zuzufügen?

    • @Pico :

      Sie haben nicht wirklich verstanden was eine Stillhaltezusage genau bedeutet! Die Stillhaltezusage vom Verfassungsschutz wurde nur abgegeben, weil man dem Gericht gegenüber Respekt zeigen möchte, das ist ein normales juristisches vorgehen, bei einer gerichtlichen Überprüfung! Ich weiß Respekt wird heute einfach nur überbewertet, nicht wahr.

      Ich bin mir sogar sehr sicher das es pro Verfassungsschutz ausgehen wird, ich kann es ganz simpel erklären. Als damals das NPD Verbot verhandelt wurde vor dem Bundesverfassungsgericht, war das alles Neuland. Bei den NPD Urteil hat das Bundesverfassungsgericht den Rahmen genau festgelegt an dem sich alles misst, und an diesen Rahmen entlang hat der Verfassungsschutz das Gutachten erstellt. Das hat zumindest ein Verfassungsrechtler gesagt, ich lasse mich gerne positiv überraschen!

  • Deutschlandweite Liste der Städte zu den Aktionen für ein AfD Verbot & Veranstaltungen am Sonntag den 11.05. für ein AfD Verbot unter :

    afd-verbot-jetzt/de/termine



    oder auch www.campact.de

  • Dilettantissmus ist eine Seuche aus Deutschland!



    Keinesfalls irgendwas anpacken, Leute, das geht schief!

  • Was ist denn das für ein Kasperltheater, was gilt nun ?

    • @Filou:

      Noch gilt unser Grundgesetz 😉