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Iranische Aktivistin über Asyl„Das Bamf interessiert wirklich nur, ob du stirbst“

Nur wenn anderswo der sichere Tod drohe, sagt Sahar Hazrati, darf man hier auf Asyl hoffen. Jetzt wird über ihren Antrag erneut entschieden.

Hofft, dass ihr politisches Engagement doch auch anerkannt wird: Sahar Hazrati Foto: Daniel Chatard
Katharina Schipkowski
Interview von Katharina Schipkowski

taz: Frau Hazrati, waren Sie schon mal im Gefängnis?

Sahar Hazrati: Im Iran schon drei Mal. Beim ersten Mal war ich 16 und musste elf Tage in einer Zelle verbringen. Ich hatte an einer Demo für Bildungsfreiheit teilgenommen. Ich hatte damals einen Kalligrafiekurs gemacht und der Dozent hatte uns mobilisiert. Einer der Teilnehmer wurde mittlerweile hingerichtet.

taz: Aber nicht wegen der Teilnahme an der Demo, oder?

Hazrati: Nein, nicht nur. Die Behörden fanden auf seinem Handy eine islamkritische Website, die er betrieb. Wir waren damals alle noch unbedarft und hatten unsere Handys dabei. Es waren die Anfänge der Widerstandsbewegung.

Im Interview: Sahar Hazrati

Der Mensch

Sahar Hazrati ist 30 Jahre alt und kämpft seit sechs Jahren in Deutschland um Asyl. Im Iran engagierte sie sich gegen das Mullah-Regime, wurde drei Mal verhaftet und floh. In Hamburg lebt sie mit ihrer viereinhalbjährigen Tochter in einer Unterkunft für Geflüchtete im Stadtteil Jenfeld.

Das Asylverfahren

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte ihren Asylantrag schon zwei Mal ab. Den Bescheid, in dem die Behörde auch eine Abschiebung in den Iran androhte, erhielt Hazrati am 16. September 2024, dem zweiten Todestag von Jina Mahsa Amini, deren Tod im iranischen Gefängnis 2022 die „Frau-Leben-Freiheit“-Proteste im Iran ausgelöst hat. Hazrati klagte gegen den Bescheid und erwirkte vor dem Verwaltungsgericht eine aufschie­bende Wirkung, bis das Gericht jetzt im April erneut über ihren Fall entscheidet.

taz: Wie kamen Sie dazu, sich gegen das iranische Regime zu engagieren?

Hazrati: Als ich 13 oder 14 war, diskutierte ich über Chatprogramme wie We-Chat über antireligiöse Themen. Feminismus war damals noch nicht so populär, aber antireligiöse Themen zu besprechen, war genauso gefährlich. Später besuchte ich einen Lesekreis in Teheran, wo wir linke Dich­te­r*in­nen lasen. Da lernte ich interessante junge Leute kennen und schloss mich einer Partei an. Das waren Regimegegner*innen, allerdings keine besonders progressiven. Später entwickelte ich mich weiter, auch über soziale Medien. Ende 2017, Anfang 2018, gingen die „weißen Mittwoche“ los. Wir protestierten mit weißen Schals um die Schultern gegen das Kopftuch.

taz: Wann entschieden Sie sich, das Land zu verlassen?

Hazrati: Als ich zum dritten Mal festgenommen wurde. Das war nach einem weißen Mittwoch, es war ziemlich brutal. Stundenlang fuhren sie mich mit einer Augenbinde durch die Stadt, sodass ich nicht wusste, wo ich war. Meine Familie wusste es auch nicht. Meine Eltern riefen jeden Abend in der Wache an, in der ich tatsächlich auch war, aber man leugnete es ihnen gegenüber. Ich wurde dort auch gefoltert.

taz: Wie lange waren Sie dort?

Hazrati: Nach einer Woche wurde ich rausgelassen. Einen Monat später war ich in Deutschland.

taz: Konnte man die Folterspuren da noch sehen?

Hazrati: Ja, ich habe sie bei meinem Interview im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) gezeigt. Mein Knöchel war noch ganz deformiert und blau. Die Person, die das Interview führte, war schockiert.

taz: Aber trotzdem lehnte sie Ihren Asylantrag ab?

Hazrati: Diese Anträge bestehen aus immer ähnlichen Satzbausteinen. Da wird nicht im Detail geprüft. Ich konnte damals auch noch kein Deutsch. Der Dolmetscher, der von Behördenseite damals dabei war, erklärte mir, ich hätte ja auch im Gefängnis bleiben und trotzdem am Leben bleiben können. Das Bamf interessiert wirklich nur, ob du stirbst, wenn du im Land bleibst. Wenn nicht, kannst du aus ihrer Sicht dort bleiben, auch wenn es zehn Jahre Knast für nichts bedeutet.

taz: Fiel es Ihnen schwer zu gehen?

Hazrati: Ich hätte es sogar hingenommen, weiter im Iran zu leben und die Konsequenzen zu tragen. Aber meine Familie sagte mir damals: Es ist das letzte Mal, dass wir dich aus dem Knast holen. Sie hatten einfach Angst um mich. Aber sie meinten es auch ernst. Wenn man ins Gefängnis geht, um sich nach jemandem zu erkundigen oder jemanden zu besuchen, muss man sich noch stärker verschleiern als ohnehin schon. Meine Mutter sagte, es reiche jetzt damit und sie würde das nicht noch mal machen. Ich hatte Angst, im Gefängnis zu versauern, falls ich nochmal festgenommen würde.

taz: Wo steht Ihre Familie politisch?

Hazrati: Meine Familie ist eigentlich nicht konservativ, wir sind ursprünglich kurdisch. Zu Hause haben unsere Eltern aber nie kurdisch mit uns gesprochen – aus Angst, dass wir draußen mit kurdischem Akzent sprechen und Repressionen bekommen. Sie waren sehr erleichtert, als ich das Land verließ.

taz: 2018 kamen Sie nach Hamburg und beantragten Asyl.

Hazrati: Der Antrag wurde schon zwei Mal abgelehnt. Zwei Mal war ich deswegen schon vor Gericht, im April ist der nächste Termin. Ich hoffe, mein politisches und exilpolitisches Engagement wird endlich als Fluchtgrund anerkannt.

taz: Was sagt das Bamf denn zu Ihrem Engagement?

Hazrati: Es wird gemeckert: Die Kundgebungen seien zu klein gewesen, hätten kaum Strahlkraft gehabt, oder ich sei nicht exponiert gewesen, dabei habe ich zahlreiche Veranstaltungen in Deutschland angemeldet. Einmal war jemand mit einer monarchistischen Flagge dabei, daraufhin meinte das Bundesamt, ich stünde auf Seiten monarchistischer Gruppen und würde mein Engagement falsch darstellen.

wochentaz

Dieser Text stammt aus der wochentaz. Unserer Wochenzeitung von links! In der wochentaz geht es jede Woche um die Welt, wie sie ist – und wie sie sein könnte. Eine linke Wochenzeitung mit Stimme, Haltung und dem besonderen taz-Blick auf die Welt. Jeden Samstag neu am Kiosk und natürlich im Abo.

taz: Und Ihr Engagement im Iran reicht auch nicht?

Hazrati: Im Iran habe ich eine Zeit lang jede Woche online Versammlungen organisiert und zusammen mit anderen Videos für Social Media produziert. Wir haben auch viele feministische Performances gemacht. Ich habe der Behörde und dem Gericht eine Liste mit Links von den Videos und Aktionen zusammengestellt, aber es hat sie nicht interessiert. Ein Mitarbeiter der Ausländerbehörde sagte mir, er hätte keine Zeit, sich die Links anzugucken.

taz: Ihr Fall wurde also nicht ernst ­genommen?

Hazrati: Nein. Das war eine sehr frustrierende Erfahrung. Vor Gericht war es auch nicht einfach. Ich war damals anwaltlich nicht so gut beraten. Wenn man neu hierher kommt und die Sprache noch nicht spricht, ist es nicht leicht, eine gute An­wäl­t*in zu finden. Ich habe schon zwei Mal die Anwältin gewechselt. Jetzt habe ich eine tolle Anwältin. Sie möchte aber nicht mit ihrem Namen in der Zeitung stehen, sonst wird sie mit Anfragen überrannt. Und sie möchte ungern Menschen wegschicken, die in Not sind.

taz: Leben sie derzeit noch in einer ­Geflüchtetenunterkunft?

Hazrati: Ja, seit 2018. Ich kam mit meinem Ex-Partner zusammen her, aber mittlerweile sind wir getrennt. Das ist auch nicht einfach. Wir haben zusammen Asyl beantragt, aber jetzt wollen wir natürlich getrennte Wege gehen. Für das Bamf wirkt man dann gleich unglaubwürdig. Wir haben eine viereinhalbjährige Tochter zusammen.

taz: Konnten Sie wenigstens eine räumliche Trennung erwirken? Das ist in einer Geflüchtetenunterkunft wahrscheinlich schwierig.

Hazrati: Wir lebten zusammen vier Jahre in einem Zimmer in einer Gemeinschaftsunterkunft, dann bekamen wir eine Zwei-Zimmer-Wohnung für Familien. Das war schon etwas besser. Als mein Ex-Partner auszog, durften meine Tochter und ich das freie Zimmer allerdings nicht nutzen. Eine fremde Person soll dort einziehen. Seit Monaten steht das Zimmer nun leer, während wir zu zweit mit Hund in einem Zimmer leben. Meine Tochter fragt mich jeden Tag, warum das Zimmer leer steht.

taz: Mittlerweile können Sie immerhin einen Deutschkurs machen, oder?

Hazrati: Ja, ich habe sechs Jahre lang für den Bildungsgutschein gekämpft. Jetzt kann ich endlich den Kurs machen, aber es ist eher eine Belastung. Wenn man mehr als 30 Prozent der Zeiten fehlt, fliegt man raus. Aber wenn meine Tochter krank ist, kann ich nicht hingehen. In Jenfeld sind wir isoliert, haben kein soziales Umfeld, das uns unterstützen kann.

taz: Ihr Ex-Partner kann nicht einspringen?

Hazrati: Das ist alles kompliziert. Er sieht unsere Tochter immer nur samstags, aber auch nicht besonders zuverlässig. Die ganze Care-Arbeit und Verantwortung hängt an mir. Aber so war es auch vor der Trennung.

taz: Was würden Sie gern arbeiten?

Hazrati: Im Iran war ich in einer humanitären Hilfsorganisation tätig. Wir sind in kleinere Städte gefahren und haben versucht, Frauen über ihre Rechte aufzuklären, etwa wenn sie häusliche Gewalt erleben. Damals hatte ich noch Wünsche und Träume. In Deutschland wollte ich Kfz-Mechanikerin werden. Durch den ganzen Stress habe ich meine Zuversicht verloren. Ich bin verzweifelt. Das einzige, was ich noch will, ist, eine starke Mutter für meine Tochter zu sein.

taz: Fühlen Sie sich in Deutschland entrechtet?

Hazrati: Meine Grundrechte werden mir verwehrt. Die Rechte, die mir in Deutschland weggenommen werden, sind andere als im Iran, aber letztlich läuft es auf das Gleiche hinaus.

taz: Wie meinen Sie das?

Hazrati: Im Iran kannst du ohne die Erlaubnis deines Vaters oder Bruders das Haus nicht verlassen. Du musst immer mit männlichen Übergriffen rechnen oder mit einer Verhaftung wegen inadäquater Kleidung. Aber zumindest kannst du selbst eine Wohnung mieten. Hier in Deutschland wird deine sexuelle Integrität nicht angetastet, Frauen werden nicht einfach angefasst. Aber als geflüchtete Person darfst du nicht mal die Stadt verlassen, geschweige denn eine Wohnung mieten!

taz: Sie fühlen Sich Ihrer Autonomie beraubt.

Hazrati: Total. Ich fühle mich wie eine Bürgerin zweiter Klasse. Die Behörden erwarten, dass man wie ein Roboter agiert und nur das tut, was sie einem sagen. So möchte ich nicht leben.

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34 Kommentare

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  • An solch offensichtlich falschen Bescheiden kann auch die Öffentlichkeit einmal praktisch sehen, was jeder Anwalt schon weiß, dass das BAMF nämlich aufgrund des öffentlichen Drucks im Ergebnis praktisch immer "nein", sagt, egal wie sorgfältig es seine Textbausteine in den ellenlangen Bescheiden herumwürfelt. Ohne die hoffnungslos überlasteten Verwaltungsgerichte geht praktisch nichts. Die Hürde der Anwaltskosten ist in diesem Sytem dabei fest als Sieb eingeplant: Wer sich schon den Anwalt nicht leisten kann, der muss halt zurück in den Flieger und von da weiter in seine alte Folterkammer.

    • @hedele:

      Bitter - aber wahr …anschließe mich

  • Für diese Frau ist das Asylrecht doch gedacht. Frau Hazrati kann nachweisen, dass sie sich im Iran gegen das islamistische Regime organisiert hat, deshalb mehrfach Haftstrafen erhielt und gefoltert wurde. Dennoch wird ihr eine Abschiebung in diese Diktatur angedroht, die willkürlich Todesstrafen gegen politische Gegner verhängt.

    Dagegen hatten die Attentäter von Brokstedt und Dresden subsidiären Schutz oder eine Duldung, obwohl sie Gewalttäter und Islamisten waren. Der Amokfahrer von München erhielt eine Aufenthaltsberechtigung, obwohl er sich einen Fluchtgrund nur ausgedacht hat. Und es gibt viele weitere Beispiele.

    Ich hoffe, dass die politische Mitte es schafft, das Asylsystem gründlich zu reformieren. Und dass Frau Hazrati in Deutschland bleiben darf und sich im Exil weiter für Frauenrechte engagieren kann.

  • Laut de.statista.com - im Jahr 2025 noch 637.938 unbesetzte, gemeldete Arbeitsstellen. Also ein Unding , wie hier mit arbeitswilligen Mitmenschen umgegangen wird !

  • "Aber als geflüchtete Person darfst du nicht mal die Stadt verlassen, geschweige denn eine Wohnung mieten!"

    Für anerkannte Asylberechtigte mit einem ausreichenden Arbeitseinkommen fallen in der Regel die Wohnsitzauflagen weg. Ausflüge machen darf man sowieso (bloß ins Heimatland ist das problematisch).

    Zwischen "einer Wohnung mieten" und "eine Wohnung vom Sozialamt bezahlt zu bekommen" besteht ein Unterschied.



    Dass Menschen hier leben dürfen, aber nicht arbeiten dürfen, und schon dadurch dem Sozialstaat auf der Tasche liegen, ist natürlich ein Unding.

    • @meerwind7:

      Natürlich ist das Arnbeitsverbot unsinn. Allerdings liegt in der Praxis nach etwa 3 Monate in allen Fällen eine Arbeitserlaubnis vor.

      • @Nachtsonne:

        Das initiale Arbeitsverbot soll folgendes Szenario verhindern. Deutsche Unternehmer lassen offensichtlich nicht asylberechtigte Saisonkräfte auf dieses Ticket einreisen, die dann noch vor dem negativen Bescheid das Land wieder verlassen.

    • @meerwind7:

      Sehe ich ähnlich. Ich halte Frau Hazrati angesichts der Informationen im Artikel für asylberechtigt, aber ihre Kritik am Ende des Interviews ist Humbug. Wohnsitzauflagen wurden für Asylbewerber unter anderem eingeführt, um die Soziallasten der Bundesländer zu verteilen. Wer genug verdient und keine Sozialleistungen erhält, kann die Aufhebung beantragen. Hier von Bürgerin zweiter Klasse zu sprechen ist Quatsch.

      • @_Mephisto_:

        Sachlich haben Sie Recht, aber es ist doch offensichtlich, dass es sich um einen subjektiven Bericht einer Betroffenen handelt. Ihr Asylantrag wird abgelehnt, und nach Jahren in dem Status kann ich durchaus nachvollziehen, dass sie sich so fühlt. Auch wenn es inhaltlich falsch ist.

  • "... Der Dolmetscher, der von Behördenseite damals dabei war, erklärte mir, ich hätte ja auch im Gefängnis bleiben und trotzdem am Leben bleiben können. ..." Allein dass ist schon problematisch, denn ein Dolmetscher hat nur zu übersetzen nicht eigene Erklärungen abzugeben.

    • @Axel Schäfer:

      Die Dolmetscher werden aufgrund des großen Andrangs und der Kostenlast überall genommen, wo man sie finden kann. Sie versuchen nach kurzer Einweisung und Vereidigung sicherlich professionell zu arbeiten, aber oftmals kommt der Moment, in denen der Antragsteller verständnislos zurückfragt. Und dann entspannt sich oft eine Diskussion in der Heimatsprache, welcher der Anhörer längere Zeit erstaunt bis empört zuschauen muss. Der Dolmetscher ist dann natürlich ab diesem Moment kein neutraler Sprachmittler mehr, wie er es eigentlich sein sollte, sondern spricht ungewollt aus seiner persönlichen Erfahrung als Migrant zwischen den Stühlen.

    • @Axel Schäfer:

      👍👍 sofort eine Abmahnung an solche Mitarbeiter auszusprechen, wäre wohl Angesagt.

  • Gebt Personen einen Namen und die Glaubwürdigkeit ist einen großen Schritt weiter. Die Aussagen von Frau Hazrati lesen sich mehr als glaubwürdig - im Gegensatz zu vielen Wirtschaftsflüchtlingen, die in letzter Sekunde zum Christentum konvertieren.

    Das BamF tut viel zur Verfestigung der Situation, dass in Deutschland nicht zwischen echtem, politischen Asyl und vorgeschobebem unechtem wirtschaftlich intendierten Asyl unterschieden wird. So wird der Unterschied zwischen echtem Asyl und subsidiärem Schutz eingebnet. Der Grund, warum es in unserem Grundgesetz das Recht auf Asyl gibt, wird unkenntlich gemacht.

    Stattdessen diskriminiert das Amt ohne Unterschied, handelt gegen den Wesenskern der Verfassung. Die kürzlich erfolgten skandalösen Aussagen seines Präsidenten belegen diese verfassungsfeindliche Sicht.

    Was jenseits des Juristischen aber schlimmer ist: Diese unterschiedslose Behandlung von Asylsuchenden ist eine Steilvorlage für Rechtsextremisten. Sie ermöglicht es Rechtsextremisten ebenso unterschiedslos zu argumentieren. Schützenhilfe bekommen diese ausgerechnet von den Linken, für die wiederum jeder Flüchtling gut ist.

    Man hilft das Asyl zu retten, indem man differenziert!

    • @rakader:

      "Das BamF tut viel zur Verfestigung der Situation, dass in Deutschland nicht zwischen echtem, politischen Asyl und vorgeschobebem unechtem wirtschaftlich intendierten Asyl unterschieden wird. So wird der Unterschied zwischen echtem Asyl und subsidiärem Schutz eingebnet"

      Subsidiärer Schutz hat nichts mit "vorgeschobenem unechtem wirtschaftlich intendiertem Asyl" zu tun. Bei subsidiärem Schutz handelt es sich um eine Regelung, die Lücken in der Genfer Flüchtlingskonvention schließt und die von zum Beispiel Todesstrafe oder Lebensgefahr in kriegerischen Konflikten bedrohten Menschen adressiert. Häufig sind es Bürgerkriegsflüchtlinge, die subsidiären Schutz genießen.

      Sie haben vollkommen Recht, dass die unterschiedlichen Schutzgründe in der öffentlichen Debatte undifferenziert verwendet und unzulässig unter dem Begriff Asyl zusammengefasst werden. Inwiefern das auch auf die Praxis des BAMF zutrifft, kann ich nicht beurteilen. Aber Frau Hazari ist meiner Laieneinschätzung nach eindeutig asylberechtigt.

    • @rakader:

      "Man hilft das Asyl zu retten, indem man differenziert!"

      Bezogen auf dem vorliegenden Fall wäre zwischen offensichtlich unberechtigten Asylbegehren, offensichtlich schwerwiegend bedrohten Menschen und - wie im beschriebenen Fall - Situationen dazwischen zu unterscheiden. Auch in der Behandlung ber Menschen und ihren Möglichkeiten, sich hier durch Arbeit eine Lebensstellung zu schaffen.

      • @meerwind7:

        Das wäre ein Punkt von vielen. Man muss es aber gar nicht so individualistisch machen. Vorprüfungen allein reichen schon aus - oder wollen Sie einen Migranten aus dem Kosovo mit einer Flüchtigen und am Leben bedrohten aus dem Iran gleichsetzen?

        Es geht darum das System zu verschlanken und nicht seine Dysfunktionalitäten fortzuschreiben. Das wäre gegenüber allen echten an Leib und Leben bedrohten Menschen gerechter. Und auch gegenüber der deutschen Wahlbevölkerung (auf die man in vielen Fällen nicht hören sollte).

  • Mich erinnert unsere Fluchtlingspolitik frappierend an die Fluchtlingspolitik der Alliierten in der Nazizeit. Viele, sehr viele, Menschen hätten gerettet werden können wenn man im Ausland mehr Verfolgte des Naziregimes aufgenommen hätte.

  • "Ich fühle mich wie eine Bürgerin zweiter Klasse"



    Sie ist keine Bürgerin Deutschlands, Sie ist wenn überhaupt Gast in diesem Land.



    Und bevor jemand das falsch verstehen möchte, Bürger ist man als Staatsangehöriger in Deutschland.



    Was erwartet Sie denn, das jeder der hier Asyl beantragt machen und tun kann was er will?

    • @Stazi :

      Ach was! Vagel Bülow

      “…Sie ist wenn überhaupt Gast in diesem Land…“



      Mal den Schaum abwischen - Danke.



      &



      Btw Ehna ist aber bekannt - daß im Grundgesetz - unserer Verfassung - die meisten Grundrechte als Menschenrechte konzipiert sind & zudem Völkerrecht in Schland unmittelbar geltendes Recht ist?!



      Na dann isses ja gut - ich dacht schon!



      always at your servíce



      & nochens



      Für Iran war ich nie zuständig.



      Es gehört aber zu den kompliziertesten Ländern. Allein deswegen - weil es bis zu fünf Völker umfasst. Ein „Kunstprodukt“ - geschaffen von 🇺🇸 um die Briten aus dem Ölgeschäft zu drängen.



      Daß Frau Sahar Hazrat als Asylberechtigte anzuerkennen ist - unterliegt nach allem was ich hier lese keinem Zweifel.



      & mit gut 20 Jährchen mal dafür zuständig:



      Auch daß die Bescheide des Bamf regelmäßig das Papier nicht wert sind - auf dem sie gedruckt werden •

      • @Lowandorder:

        "Ein „Kunstprodukt“ - geschaffen von 🇺🇸 um die Briten aus dem Ölgeschäft zu drängen."

        Hä? Die USA haben in den 1950er Jahren geholfen, die Regierung zu stürzen. Sie haben den Iran aber nicht geschaffen, auch nicht bei der Festlegung der Grenzen mitgewirkt.

        • @Francesco:

          Die Vereinigten Staaten hingegen galten als vertrauenswürdigere ausländische Macht und die Amerikaner Arthur Millspaugh und Morgan Shuster wurden von den damaligen Schahs sogar zu Generalschatzmeistern ernannt . Während des Zweiten Weltkriegs wurde Persien von Großbritannien und der Sowjetunion , beides Verbündete der USA, überfallen . Die Beziehungen blieben jedoch nach dem Krieg positiv, bis in die späteren Jahre der Regierung von Mohammad Mossadegh , der durch einen von der CIA organisierten und vom MI6 unterstützten Putsch gestürzt wurde . Darauf folgte eine Ära enger Allianz zwischen dem autoritären Regime von Schah Mohammad Reza Pahlavi und der US-Regierung. [ 1 ] Persien war einer der engsten Verbündeten der USA während des Kalten Krieges . [ 7 ] [ 8 ] [ 9 ] Nach der iranischen Revolution von 1979 kam es zu dramatischen Wendepunkten und Meinungsverschiedenheiten zwischen den beiden Ländern .



          en.wikipedia.org/w...d_States_relations



          usw usf

    • @Stazi :

      Ihr Kommlentar macht mich ein bisschen fassungslos. Die Frau ist seit 2018 in Deutschland, hat die ersten vier Jahre mit Mann und Kind in einem Zimmer in einer Gemeinschaftsunterkunft gelebt, darf aller Wahrscheinlichkeit nach nicht arbeiten, kann erst jetzt einen Integrationskurs machen. Nach dem, was sie im Interview erzählt, ist sie eindeutig vor Folter und Verfolgung geflohen, dennoch wird ihr Asylantrag immer wieder abgelehnt. Sie weiß seit Jahren nicht, wie es weitergeht, darf aufgrund der Residenzpflicht die Stadt nicht verlassen und hat kaum Möglichkeiten, sich zu integrieren. Was sie möchte, ist wahrscheinlich nicht mehr als ein sicherer Aufenthaltsstatus, Deutsch lernen, arbeiten und mit ihrer Tochter in eine eigene Wohnung ziehen. Ihr Leben leben also. Das ist Ihrer Meinung nach zu viel verlangt?

    • @Stazi :

      Kein Asylsuchender kann in der BRD tun und machen, was er/sie will.

      • @aujau:

        Niemand kann in der BRD tun und lassen was er/sie/es will.



        Niemand kann Nirgendwo tun und lassen was er/sie/es will.

        Aber diese Frau ist ja meilenweit davon entfernt einfach nur zu tun und zu lassen was sie will.

        Aber doch!



        Eines will sie ganz sicher tun und das wollen wir alle: Leben !

        • @Bolzkopf:

          und @aujau, @sàmi2, @Lovando:



          Leider werden offensichtlich auch hier bei taz.de die rechten Bots täglich mehr. Gerade drum: Danke für den Einsatz.

  • Bitte geben Sie die Hoffnung und Zuversicht nicht auf



    Das sie ihr Anliegen hier in der Tageszeitung darstellen durften stimmt mich hoffnungsvoll



    Auch wenn sie es geschafft haben in eine Funktionierende Demokratie zu Flüchten



    Heißt es noch lange nicht dass sie auch



    Vermeintlich gerecht behandelt werden



    Ein schlimmer Satz der für mich den Trend der Zeit Spiegelt

  • Tolles Interview. Besonders für die Ausländerbürokratie in Deutschland (und ihre Unterstützer) entlarvend. Viele Leute, die sich wortreich gegen Ausländer und ihre Rechte positionieren oder sie relativieren, haben überhaupt keine Ahnung, wie Ausländer- und Flüchtlingsbehörden in Deutschland die Menschen behandeln.

    • @Günter Picart:

      Jede ausländische Staatsangehörige die in Deutschland einen Asylantrag stellt erhält ein Asylverfahren mit allen gesetzlichen Ansprüchen die damit verbunden sind, einschließlich eines Klagerechts vor dem zuständigen Verwaltungsgericht. Jede Asylbewerberin erhält eine persönliche Anhörung, welche mehrere Stunden dauern können in denen er oder sie ihren Fall vorbringen kann. Das die genannte Person ihre zweifache Ablehnung auf den Dolmetscher schiebt ist mit erheblicher Wahrscheinlichkeit eine rein subjektive Schutzbehauptung. Wenn die gesetzlichen Vorrausetzungen für eine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nicht glaubhaft vorliegen muss diese abgelehnt werden.

      • @MaCo:

        Grau ist alle Theorie. In der Praxis sieht es dann so aus, dass die offizielle Fehlerquote der BAMF Bescheide 30% beträgt.

        Das BAMF wälzt gerne die Verantwortung bei komplexer gelagerten Fällen auf die Gerichte ab. Und diese bekommen es dann mit den abstrakten Satzbausteinen des BAMF zu tun und sollen auf Basis dessen sich ein Bild machen und eine objektive Beurteilung g vornehmen. Funktioniert nicht immer einwandfrei, wie das Beispiel im Artikel aufzeigt.

        Es ist anhand der Informationen auch kaum nachvollziehbar, dass eine junge Frau die im Iran mehrfach wegen politischer Aktivitäten im Gefängnis saß und gefoltert wurde hier 7Jahre lang um Anerkennung ihres Rechts auf Asyl kämpfen muß.

        • @Sam Spade:

          Auch Ihnen sollte eigentlich aufgefallen sein, dass sämtliche Angaben ausschließlich auf Aussagen von Frau Hazrati beruhen. Es ist natürlich ihr gutes Recht, ihre eigene Sicht der Dinge darzulegen. Nur kann man aus der zweimaligen Ablehnung des Asylbescheids durchaus auch den Schluss ziehen, dass ihre Darstellung möglicherweise nicht plausibel oder widersprüchlich gewesen ist. Auch der zweimalige Wechsel der Anwältin kann ja durchaus andere Gründe gehabt haben - etwa weil diese ihr erklärt haben, dass ihre juristischen Chancen gering sind. Es wundert mich doch etwas, mit wie wenig Informationen Sie sich zufrieden geben, um dennoch ein Urteil zu fällen.

          • @Schalamow:

            Sie sind echt der heutige Preisträger der braunen Spekulatiuskette! 🙀🥳

            Na Mahlzeit



            (Zur Information - wasse betreiben - nennt sich unter Profis unzulässige



            Sachverhaltsquetsche! Newahr



            Normal Schonn • ;((

          • @Schalamow:

            Es ist relativ einfach, gemäß UN Antifolterkonvention darf niemand in ein Land ausgewiesen werden indem ihm die Folter droht.

            Es ist belegt, dass sie im Iran mehrfach wegen politischer Aktivitäten im Gefängnis saß und wie in diesem Staat mit inhaftierten Frauen umgegangen wird dürfte ihnen bekannt sein. Mehr braucht es nicht für ein Bleiberecht.

            Die anderen aufgeführten Aussagen hinsichtlich des Umfangs ihrer Aktivitäten etc sind rechtlich nicht von Bedeutung.

            Zu ihren Bemerkungen nur folgendes.

            Da haben ihre Anwälte anscheinend einen schlechten Job gemacht und daher hat sie gewechselt. Kommt vor und ist kein Kriterium das gegen sie spricht.

            Und ein zweifach abgelehnter Antrag vom BAMF ist nun wirklich kein Kriterium. Die Arbeit dieser Institution dient nun wirklich seit längerer Zeit nicht mehr als Maßstab für die Menschenrechte.

      • @MaCo:

        Also in meinen Augen sind dokumentierte Verletzungen durch im Herkunftsland durchgeführte Folter durchaus ein extrem guter Grund Asyl zu gewähren.

        Wer da nicht (an)erkennt, dass die "Flüchtlingseigenschaft glaubhaft vorliegt", sollte definitiv nicht über Asylanträge entscheiden!

      • @MaCo:

        Und diese Entscheidungen werden natürlich absolut objektiv gefällt, die an den Entscheidungen beteiligten Personen sind in jeder Hinsicht neutral und deshalb unfehlbar?