Impfpflicht und Moralphilosophie: Grenzen der Freiheit
Liberale Philosophen lehrten uns, warum eine allgemeine Impfpflicht moralisch geboten ist. Manche Liberale von heute scheinen das vergessen zu haben.
I m Jahr 1905 führte der US-Bundesstaat Massachusetts eine Pflicht zur Impfung gegen die Pocken ein. Die Krankheit forderte dort zu der Zeit viele Todesopfer. Der aus Schweden stammende Pastor Henning Jacobsen verweigerte die Impfung für sich und seinen Sohn. Ihm wurde eine Geldstrafe auferlegt.
Dagegen zog er vor den Supreme Court, wo er argumentierte: „Falls eine Person es als wichtig erachten sollte, dass keine Impfung in ihrem Fall durchzuführen ist, obwohl die Obrigkeit diesbezüglich anderer Meinung ist, liegt es nicht in ihrer Macht, die Person mittels Zwang zu impfen.“
Das Gericht wies die Klage ab: „Die durch die US-Verfassung gewährte Freiheit verleiht dem Einzelnen nicht das absolute Recht, jederzeit und unter allen Umständen frei von Einschränkungen zu sein. Es gibt mannigfaltige Einschränkungen, die jede Person um des Gemeinwohls willen über sich ergehen lassen muss.“
Ein gutes Jahrhundert später soll in Deutschland eine Impfpflicht gegen Sars-CoV-2 eingeführt werden. Von ihren Befürwortern wird sie mit der aktuellen Notlage begründet: „Erste Untersuchungen zeigen, dass vor allem Booster-Impfungen auch gegen diese Mutation [Omikron; Anm. des Verf.] eine gute Wirkung entfalten können. Deshalb ist spätestens jetzt eine allgemeine Impfpflicht unabdingbar“, sagte beispielsweise Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD).
Die Frage der moralischen Pflicht
Derartige, auf die aktuelle Situation und den medizinischen Nutzen verweisende Begründungen hätten Jacobsen nicht überzeugt, denn er war sich der Notlage durchaus bewusst. Um Jacobsen und seine geistigen Nachfolger umzustimmen, müssen wir grundsätzliche Fragen klären: Gibt es eine moralische Pflicht, sich gegen Corona impfen zu lassen? Wenn dem so ist, darf der Staat diese Pflicht von seinen Bürgern einfordern?
Die Moralphilosophen Alberto Giubilini, Thomas Douglas und Julian Savulescu begründeten in einem 2018 veröffentlichten Essay, weshalb es unmoralisch sei, sich nicht gegen gefährliche, ansteckende Krankheiten impfen zu lassen. Die Impfverweigerung sei unmoralisch, weil sie nicht auf einer verallgemeinerbaren Regel basiere (was wäre, wenn jeder so handelte?) und weil sie das Wohlergehen aller Betroffenen nicht maximiere, sondern gefährde.
Jahrgang 1997, Studium der Sinologie und Philosophie, lebt in Hamburg.
Wenn der Einzelne die moralische Pflicht hat, sich impfen zu lassen, folgt daraus jedoch nicht, dass der Staat dazu verpflichtet sei, eine allgemeine Impfpflicht einzuführen. Ehebruch gilt ebenfalls als moralisch verwerflich und trotzdem sollte der Staat keine Treuepflicht einführen. Vor allem Liberale weisen darauf hin, dass nicht jedes unmoralische Verhalten vom Staat sanktioniert oder verboten werden darf.
Warum sollte der Staat nun ausgerechnet beim Impfen dem Einzelnen die Entscheidung nehmen? Vereinfacht gesagt: Weil die Nicht-Impfung nicht nur Einzelnen, sondern der Allgemeinheit schadet. Impfverweigerer gefährden nicht nur sich selbst, sie schaden auch anderen – vor allem jenen, die sich nicht impfen lassen können, sowie bereits Geimpften, die einen Impfdurchbruch mit schwerem Verlauf zu befürchten haben. Ferner belasten sie durch ihre deutlich höhere Hospitalisierungsrate das Gesundheitssystem auf Kosten der Allgemeinheit, von den Folgeschäden ganz zu schweigen.
„Die Schädigung anderer verhüten“
Schaden und Gefahr ziehen in jeder liberalen Ethik die Grenze der individuellen Freiheit. Staaten, andere Institutionen und Personen dürfen dann und nur dann die Freiheit des Einzelnen beschneiden, wenn er oder sie anderen Menschen Schaden zufügt.
Dieses Prinzip geht auf den britischen Philosophen John Stuart Mill zurück, der 1859 schrieb: „Dass der einzige Zweck, um dessentwillen man Zwang gegen den Willen eines Mitglieds einer zivilisierten Gesellschaft rechtmäßig ausüben darf: die Schädigung anderer zu verhüten.“
In Anbetracht dieser liberalen Grundüberlegung, die einige Liberale und Konservative heutzutage vielleicht vergessen haben, stellt eine Impfpflicht keine „unzulässige Einschränkung der Freiheit“ dar. Wer sich nicht gegen eine tödliche, ansteckende Krankheit mit einem effektiven Impfstoff impfen lässt, schadet ohne triftigen Grund den Menschen in seinem Umfeld.
Prinzip der „sauberen Hände“
Ein Einwand gegen die Anwendung des Schadensprinzips auf das Impfen könnte so lauten: „Von mir geht doch keine direkte Gefahr aus, ich stecke keinen an!“ Tatsächlich ist es so, dass ein Ungeimpfter nicht unbedingt großen Schaden anrichten wird. Er muss weder sich noch andere anstecken. Das Nicht-Impfen ist vielmehr eine kollektive schädliche Handlung.
Der libertäre US-Philosoph Jason Brennan argumentierte in einem 2019 erschienenen Aufsatz, dass es unmoralisch sei, sich an solchen kollektiven Aktivitäten zu beteiligen, selbst wenn der Einzelne keinen Schaden anrichtet. Denn dadurch verletze der Einzelne das Prinzip der „sauberen Hände“ (clean hands principle).
Angenommen, ein Rechtsradikaler, der sich an einem Anschlag auf ein Asylheim beteiligt, rechtfertige sich: „Ich habe zwar Steine geworfen, aber keiner wurde durch meine Steine verletzt.“ Wäre er moralisch gesehen unschuldig? Nein, denn er begeht Unrecht im Kollektiv. Er macht seine Hände schmutzig.
Oder junge Leute, die mit 150 km/h durch die Innenstadt rasen, werden von der Polizei gestoppt und rechtfertigen sich so: „Wir haben doch keinen verletzt, das wollten wir auch gar nicht.“ In diesem Fall gäbe es keine Geschädigten, außerdem hätten sie im Gegensatz zu dem Rechtsradikalen nicht die Intention, andere zu verletzen – sie wollten nur ein bisschen „cruisen“. Warum sollten wir ihre Handlung trotzdem verwerflich finden? Weil sie ein hohes, nicht rechtfertigbares Risiko in Kauf nahmen, dass jemand großen Schaden erleidet.
Wenn demzufolge Liberale anerkennen müssen, dass Impfverweigerer anderen schaden, dieser Schaden sehr groß und vermeidbar ist – dann müssen sie Brennans Konklusion teilen: Der Staat ist dazu berechtigt, den Impfverweigerern eine Impfung vorzuschreiben, also eine allgemeine Impfpflicht einzuführen.
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