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IStGH erlässt Haftbefehl gegen NetanjahuWanted wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen

Der Internationale Strafgerichtshof hat Haftbefehl gegen Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu erlassen. Er steht seit Monaten unter Kritik.

Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und der Ex-Verteidigungsminster Yoav Gallant. Es bleibt abzuwarten, ob sie in Deutschland einreisen dürfen Foto: Abir Sultan/ap

Berlin taz | Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat Haftbefehle für die Akteure einiger Konfliktparteien im Gazakrieg ausgestellt. Gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu, den Ex-Verteidigungsminister Joav Galant sowie den militärischen Hamas-Anführer Mohammed Deif wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Netanjahu und Galant werden auch Aushungern als Mittel der Kriegsführung, Mord und Verfolgung vorgeworfen. Das teilte das Gericht in Den Haag am Donnerstag mit.

Netanjahu und Galant seien als zivile Vorgesetzte für das Kriegsverbrechen des vorsätzlichen Angriffs auf die Zivilbevölkerung in Gaza strafrechtlich verantwortlich. Das Büro von Netanjahu nannte die Haftbefehle antisemitisch. Israel erkennt den IStGH nicht an. Die Hamas wiederum verkündete, die Befehle sollten auf alle israelischen Anführer ausgeweitet werden.

Der Chefankläger, Anwalt Karim Khan, hatte die Haftbefehle im Mai beantragt. Gegen mehrere Hamas-Anführer wegen des Überfalls und der Tötung von Zi­vi­lis­t*in­nen und des Kriegsverbrechens der Geiselnahme am 7. Oktober 2023 in Israel und wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit von Israels Regierung in Gaza.

Khan hatte ursprünglich auch Haftbefehle für den Hamas-Anführer in Gaza, Jahia Sinwar und den politischen Hamas-Chef Ismail Hanijeh beantragt. Beide wurden vom israelischen Militär und Geheimdienst getötet. Ob al-Masri noch lebt, ist fraglich. Israel hatte erklärt, ihn bei einem Luftangriff getötet zu haben. Die Hamas hat das weder bestätigt noch dementiert. Vorsorglich erließ der Strafgerichtshof den Haftbefehl.

Amnesty kritisiert die Bundesregierung

Men­schen­rechts­ver­tei­di­ge­r*in­nen sehen in dem Erlass den Versuch, die Glaubwürdigkeit des internationalen Rechtssystems wiederherzustellen. „Niemand steht über dem Völkerrecht: keine Anführer bewaffneter Gruppen, keine Regierungsangehörigen, seien sie gewählt oder nicht, keine Militärangehörigen“, sagte Agnès Calla­mard, Generalsekretärin von Amnesty International, im Mai. Amnesty hatte die Bundesregierung kritisiert, völkerrechtswidrige Handlungen der israelischen Regierung nicht als solche zu benennen und so die Arbeit des Strafgerichtshofs zu beschädigen. Die Ermittlungen leitete die US-Anwältin Brenda J. Hollis. Sie war bereits Teil des Ermittlungsverfahrens gegen Russlands Präsidenten Wladimir Putin. Das Gericht hatte im März 2023 einen Haftbefehl gegen Putin erlassen.

Das Beispiel Putin zeigt, dass ein vorliegender Haftbefehl nicht unbedingt dafür sorgt, dass Kriegsverbrecher hinter Gitter kommen. Putin reiste Anfang September in die Mongolei. Ein Land, das den Strafgerichtshof anerkennt. Trotzdem nahm die Mongolei Putin nicht fest. Der Haftbefehl wurde bisher nicht vollstreckt.

Die 124 Staaten, die den Strafgerichtshof rechtlich tragen, sind nun verpflichtet, Netanjahu, Galant und Deif festzunehmen und an den Gerichtshof in Den Haag auszuliefern. Diese Pflicht gilt auch für Deutschland. Unter Völ­ker­recht­le­r:in­nen ist allerdings umstritten, ob die völkerrechtliche Immunität eines Präsidenten oder Regierungschefs eine Verhaftung ausschließt. Der IStGH hat entschieden, dass die Immunität nicht bei seinen Haftbefehlen gelte. Er hat aber keine Möglichkeit, einen Staat zur Verhaftung Netanjahus zu zwingen.

Die Niederlande seien bereit, den Haftbefehl gegen Netanjahu zu vollstrecken, berichteten niederländische Medien. Von der Bundesregierung kam zunächst keine Stellungnahme. Im Mai hatte der Sprecher der Bundesregierung gesagt, wenn die Entscheidung über einen Haftbefehl gegen Netanjahu ergangen sei, „müssen wir damit umgehen.“

Mitarbeit: Christian Rath

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39 Kommentare

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Kommentarpause ab 30. Dezember 2024

Wir machen Silvesterpause und schließen ab Montag die Kommentarfunktion für ein paar Tage.
  • Meiner Meinung nach ist es wichtig, dass ein anerkannter Gerichtshof endlich mal überprüft, wie weit eine demokratische Regierung gehen darf. Egal, ob das Gericht zu Gunsten von oder gegen Bibi entscheiden würde, wir alle wüssten danach zumindest, was angemessene Selbstverteidigung ist. Selbstverständlich kann sich ein Gericht irren oder voreingenommen sein. Mir kommt es gerade aber so vor, als würden für Otto Normalverbraucher, der keiner religiösen Gemeinschaft angehört, andere Regeln gelten als für Mitglieder einer Regierung, die jüdischen Glaubens sind. Vorbehalte gegen gewisse Mitglieder der aktuellen israelischen Regierung zu haben, hat nichts mit Antisemitismus zu tun. Nehmen wir z.B. mal einen Itamar Ben-Gvir als Beispiel. Wäre es nicht viel eher bedenklich, wenn man gegen diesen keine Vorbehalte hätte? Ich erwarte, dass ein Gericht eine Bewertung abgeben darf, ohne dafür angefeindet zu werden, und dass Deutschland den Haftbefehl anerkennt. Im Vorfeld hätte ich mir auch etwas Besseres gewünscht, als einen Haftbefehl, nachdem das Kind in den Brunnen gefallen ist, umso interessanter werden aber die "klaren" Worte unserer deutschen Politiker in den nächsten Tagen sein.

  • Der Moment, wenn man alle in einen Sack stecken kann, damit endlich die Erwachsenen übernehmen.



    Und dann der Eine so: "Ih, mit dem will ich nicht in einen Sack!"



    Und der Andere: "Ich will, dass alle seine Freunde mit in unseren Sack kommen..."

  • Ich nehme mal an das Deutschland jetzt die Waffen Lieferungen einstellen muss



    und das müsste für ein paar mehr Länder gelten. Das könnte positiv zijn.

  • Hat dieses Urteil mal rein realistisch betrachtet,nicht eh nur einen rein symbolischen Charakter? Wie wahrscheinlich ist es, dass Netanjahu,Putin oder Hamas-Führer verhaftet werden und wer würde sich das überhaupt trauen,selbst wenn es (auch nur sehr theoretisch) die Gelegenheit dazu gäbe?

    • @DC Fix:

      Es gibt noch kein Urteil, nur einen Haftbefehl.

  • Ich hoffe, dass bei einem Prozess auch militär-strategische Gesichtspunkte berücksichtigt und neutrale Militär-Fachleute gehört werden.

    • @*Sabine*:

      Das wird so kommen und war bislang schon so, dass faktenorientiert auf Rechtsgrundlagen agiert wird inkl. Verteidigung.



      jurawelt.com/recht...tur-kritik-faelle/



      Bei dgvn.de aktuell:



      "Es ist insoweit zu begrüßen, dass die Bundesregierung öffentlich auf die Unabhängigkeit des Gerichts hingewiesen und erklärt hat, dass man sich an Recht und Gesetz halten werde. Dies sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, hat sich die Bundesrepublik Deutschland doch zu Recht stets für das Völkerrecht und die internationale (Straf-)Justiz eingesetzt. Befremdlich sind hingegen die Äußerungen des CDU-Bundesvorsitzenden Friedrich Merz. Zum einen wäre es keineswegs ein Skandal, wenn Deutschland einem ICC-Ersuchen auf Verhaftung eines Beschuldigten nachkommen würde...."



      Mit einem BK Merz wäre demnach die Compliance zu den Grundsätzen des Römischen Statutes offensichtlich volatil. Rechtsgrundsätze durch politische Einflussnahme zu relativieren und opportunistisch fallweise auszulegen, das widerspricht dem Konsens zur Achtung der Unabhängigkeit der Justiz und der Anerkennung neutraler (Vor-)Ermittlungen mit den entsprechenden Schlussfolgerungen.

      • @Martin Rees:

        Merz will hier über dem Gesetz stehen, dem Deutschland zugestimmt hat und zeigt damit, dass er kein Demokrat ist. Über dem Gesetz stehen Diktatoren, siehe z.B. auch Orban, der ja auch entgegen der Verlautbarung von Borell den Angeklagten Netanjahu sogar nach Ungarn eingeladen hat.

        Wenn man bedenkt, wer der nächste Bundeskanzler sein wird, dann weiß man auch, in welche Richtung es hier geht - auch ohne eine Regierungsbeteiligung der AfD.

    • @*Sabine*:

      Ja. Und vor allem hoffe ich, dass es tatsächlich zu einem Prozess kommen wird.

    • @*Sabine*:

      Glauben Sie denn, diese „militärisch-strategischen Gesichtspunkte“ machen aus einem schmutzigen Krieg einen heiligen oder moralisch astreinen? Da müssten Sie diese Gesichtspunkte schon aufzählen, damit wir darüber diskutieren können.



      Ich bin froh, dass die auf BEIDEN Seiten Verantwortlichen für diesen Krieg (wobei ja nicht klar ist, ob Deif überhaupt noch lebt) mit dem Haftbefehl zur Verantwortung gezogen werden sollen bzw. dass der IStGH mit diesem Schritt zumindest seinen Willen dazu bekundet hat.

      • @Abdurchdiemitte:

        "Glauben Sie denn, diese „militärisch-strategischen Gesichtspunkte“ machen aus einem schmutzigen Krieg einen heiligen oder moralisch astreinen?"

        Nein, das glaube ich nicht, weil meiner Meinung nach kein Krieg "heilig" oder "moralisch astrein" ablaufen kann. Ich gehe jedoch davon aus, dass Militärstrategen besser beurteilen können als jeder Andere und auch die UN, NGOs, Juristen, wir hier bei der taz usw., ob und welche akzeptablen Alternativen die jüdische/israelische Kriegspartei hat/hatte. Bei fast allem was passiert ist und meiner Einschätzung nach der Wahrheit entsprechen könnte, fiel mir keine akzeptable Alternative ein.

        Im Gegensatz hierzu hat die Gaza-Hamas-Iran-u.v.m.-Kriegspartei meiner Meinung nach eine Alternative, nämlich die Geiseln freilassen, keine Raketen auf Israel abschießen und die Waffen niederlegen. Sie erhalten sogar (angeblich oder tatsächlich?) freies Geleit ins Ausland. Mehr können sie meiner Meinung nach nicht verlangen, aber auch das können Profis besser beurteilen.

        Für den IStGH ist es meiner Meinung nach angenehm, dass die Haftbefehle für die andere Seite aufgehoben werden konnten. (Außer Deif, der vermutlich auch bereits Märtyrer ist.)

        • @*Sabine*:

          Bitte lesen Sie sich den Text noch mal genauer durch:

          ".....sowie den militärischen Hamas-Anführer Mohammed Deif wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit..."

          Es steht im Text das auch der Anführer der Hamas verhaftet werden soll.



          Ebenfalls im Text steht warum die anderen verantworlichen der Hamas NICHT verhaftet werden können:



          Für Tote gilt kein Haftbefehl.

          • @Keine Sonne:

            "Bitte lesen Sie sich den Text noch mal genauer durch:"

            Ich weiß, dass es den Haftbefehl für Herrn Deif, einen mutmaßlichen Märtyrer gibt, nur halte ich diesen Haftbefehl für einen Alibi-Haftbefehl, da man den Eindruck der Parteilichkeit vermeiden wollte.

  • "Das Büro von Netanjahu nannte die Haftbefehle antisemitisch."



    Weil Netanjahu geradezu die Verkörperung aller Juden darstellt, klar.



    "Die Hamas wiederum verkündete, die Befehle sollten auf alle israelischen Anführer ausgeweitet werden."



    Natürlich nur auf die, klar.

    Na ja, Kriegspropaganda.

    • @Encantado:

      ""Das Büro von Netanjahu nannte die Haftbefehle antisemitisch.""



      ""Die Hamas wiederum verkündete, die Befehle sollten auf alle israelischen Anführer ausgeweitet werden.""

      Für den IStGH, meine persönliche Einschätzung, die nicht stimmen muss, ist es gut, dass die Haftbefehle für die Vertreter der Gaza-Hamas-Iran-u.vm.-Kriegspartei fast gänzlich aufgehoben wurden, weil die Verdächtigen Märtyrer wurden. Ich denke, es ist für den IStGH, ebenso wie für die u.a. UN und ihre Unterorganisationen, einfacher, sich gegen die jüdische/israelische Kriegspartei bzw. deren Vertreter zu positionieren als gegen die Vertreter der Gaza-Hamas-Iran-u.vm.-Kriegspartei.

    • @Encantado:

      Eine Sache, die die Hamas mit Netanyahu (und leider einigen auch hier) verbindet, ist der Versuch einer arg denkverkürzten Zusammenfassung von Jude, Israeli, Israel und Israels Regierung.



      Nee, bitte immer sauber differenzieren.



      So leicht kann sich Netanyahu mit dieser schmutzigen Finte nicht herauswieseln.

      • @Janix:

        "... ist der Versuch einer arg denkverkürzten Zusammenfassung von Jude, Israeli, Israel und Israels Regierung."

        Ich gehe davon aus, es geht, wie bei mir auch, um "und/oder", weil es Schnittmengen gibt und keine ausgeklammert werden soll. Es muss nicht "denkverkürzt" sein, sondern ist eher der auch sprachlichen Komplexität und den 1.200 Zeichen geschuldet.

        Dass von beiden Kriegsparteien nur Vertreter der einen Seite vor dem IStGH angeklagt werden, wenn man den Alibi-Haftbefehl gegen Herrn Deif, der zwischenzeitlich Märtyrer wurde, unberücksichtigt lässt, finde ich aus mehreren Gründen falsch.

        U.a. entsteht dadurch der Eindruck, dass nach Aktenlage des IStGH nur von einer Kriegspartei evtl. Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verübt wurden. Für Israelkritiker und Propalästinenser, die teilweise das Pogrom des 07.10.23 und die Verbrechen der Gaza-Hamas-Iran-u.v.m.-Kriegpartei (auch gegen die eigene Bevölkerung) leugnen, ein hilfreiches Argument. Für mich Ausdruck der Befangenheit und mangelnden Objektivität des IStGH.

  • "Das Beispiel Putin zeigt, dass ein vorliegender Haftbefehl nicht unbedingt dafür sorgt, dass Kriegsverbrecher hinter Gitter kommen."



    Ich würde davon ausgehen, dass zunächst ein "preliminary", also vorläufig, "nicht hinter Gitter" stimmt und plausibel ist, denn diese Verbrechen verjähren nicht, wenn die Beweisführung das gerichtsfest auch mit Dokumenten und Zeugenaussagen hergibt.

  • In dieser Situation kann Deutschland eigentlich nicht anders als Netanjahu zu "bitten" das Land nicht zu betreten, bis dieser Haftbefehl aus der Welt ist.



    Gerade mit Deutschlands Geschichte wäre jede, wirklich jede Reaktion auf einen Besuch Netanjahus einfach nur falsch.

    • @Herma Huhn:

      Oder eine Rundmail an alle gesuchten Kriegsverbrecher, dass man eine gemeinsame Party schmeißt, bei der niemand was zu befürchten hat. In Augsburg-Gablingen.

    • @Herma Huhn:

      "Gerade mit Deutschlands Geschichte wäre jede, wirklich jede Reaktion auf einen Besuch Netanjahus einfach nur falsch."

      Nach Gerichtsverfassungsgesetz gilt "Funktionelle Immunität hindert nicht die Erstreckung deutscher Gerichtsbarkeit auf die Verfolgung von Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch.“

      Bedeutet nichts anderes als das Amtsträger beim Verdacht von Völkerstraftaten nicht von der Immunität geschützt sind.

      Insofern stellt sich die Frage nach der Reaktion oder eine Einteilung in richtig oder falsch erst gar nicht. Es gibt auch keinen Ermessensspielraum wie evtl. in der Mongolei.

      Bei der Einreise nach Deutschland würde der Haftbefehl noch am Flughafen vollstreckt werden.

      • @Sam Spade:

        "Bei der Einreise nach Deutschland würde der Haftbefehl noch am Flughafen vollstreckt werden."



        Würde oder müsste? Spannende Frage.

        Offene Frage: unterliegen Staatsoberhäupter von Staaten, die den IGH nicht anerkannt haben, überhaupt dessen Gerichtsbarkeit?

        • @Encantado:

          Der Haftbefehl müsste am Flughafen vollstreckt werden. Es geht nicht um den IGH, sondern um den IStGH. Die Frage ist nicht offen.

        • @Encantado:

          Auf direkte Nachfrage bestätigt der deutsche Regierungssprecher : Käme Netanjahu nach Deutschland würde der Haftbefehl vollstreckt.



          Da läuft ein riskanter Poker : Netanjahu könnte z. B. am Jahrestag der Auschwitz Befreiung im Januar versucht sein, zu sagen: gehe mit und will sehen. Und kommen. Mitten im deutschen Wahlkampf.

        • @Encantado:

          Würde er über einen deutschen Flughafen einreisen, hätte die Bundespolizei rechtlich keine andere Wahl als den Haftbefehl ersteinmal zu vollstrecken.

          Eine Intervention der deutschen Regierung gegen die Vollstreckung wäre insofern töricht, da Deutschland die Römischen Statuten ratifiziert und die Gerichtsbarkeit des Weltgerichtshof anerkannt hat. Wer will das rechtlich verantworten und notfalls seinen Kopf dafür hinhalten? Denn auch Regierungen stehen nicht über dem Gesetz.



          Bis vor kurzem half in solchen Fällen die Immunität, doch diesbezüglich wurden die nationalen Gesetze angpasst.

          Natürlich kann Netanjahu vor Gericht gestellt werden. Justizia fragt nicht danach, welcher Staat welche gerichtliche Instanz anerkannt hat. Der Arm der Justiz ist lang.

          Und in diesem Fall beruht die Anklage ja auch auf Kriegsverbrechen die nicht auf nationalen Territorium begangen wurden.

          Hinzu kommt, dass die Palästinenser die Verträge ratifiziert haben und ihnen ein Sonderstatus vor dem Weltgerichtshof zugesprochen wurde.

          Und auch die deutsche Justiz kann Gerichtsverfahren einleiten für z. B. Kriegsverbrechen die am anderen Ende der Welt begangen wurden.

        • @Encantado:

          Ja diese Staatsoberhäupter unterliegen der Gerichtsbarkeit des IStGH (IGH ist ein anderer Gerichtshof vor dem die Klage wegen Völkermord läuft) wenn die vorgeworfenen Taten in einem Land stattgefunden haben, dass den Gerichtshof anerkannt hat. Palästina hat die Römischen Statuten bereits 2015 unterschrieben und 2021 hat der Gerichtshof seine Zuständigkeit für die palästinensischen Gebiete anerkannt. Und soweit mir bekannt ist, wurde im Statement des Gerichtshofs auch nochmal darauf eingegangen, da einige Länder u.a. Deutschland wie auch schon zuvor, versucht haben zu verhindern, das der Gerichtshof eine Zuständigkeit für die besetzten Gebiete anerkennt.



          Die Ukraine hatte damals im ad-hoc Verfahren Untersuchungen auf dem eignen Statsgebiet zugestimmt und die Gerichtsbarkeit des IStGH anerkannt, ansonsten gäbe es keinen Haftbefehl gegen Putin.



          Und der Haftbefehl muss vollstreckt werden wenn man noch irgendetwas auf internationale Gesetze gibt, schlimm genug das der Westen immer öfter an der Untergrabung des Völkerrechts beteiligt ist, wenn sie nicht gleich ganz Gesetze brechen. Und ich bin mir sicher das es auch dafür eine Strafe gibt, wenn man den Haftbefehl nicht vollstreckt.

          • @Momo Bar:

            Interessante Sichtweise. Ein paar Fragen dazu:

            Wen meinen Sie mit "den Westen"? Meinen Sie damit auch Länder, die an der Seite Palästinas stehen (zB Norwegen, Irland und Spanien)?

            In welchen Fällen untergräbt denn der Westen Ihrer Meinung nach das Völkerrecht?

            Wer steht "dem Westen" denn gegenüber? Der sog. globale Süden? Gehören Iran, Russland und andere Unrechtsstaaten dazu? Bzw. inwieweit verhält sich der globale Süden den integerer als "der Westen"? Oder ist insoweit nur die Opposition zu Israel relevant?

            • @Fisherman:

              Westliche Staaten haben immer wieder das Völkerrecht gebrochen. Schröder selbst hat den Angriff auf Jugoslawien als völkerrechtswidrig bezeichnet. Hinzu kommen die Angriffe "westlicher Staaten" auf Afghanistan, Irak, Libyen, Syrien... Für keinen dieser Angriffe gab es ein UNO-Mandat. Diese Kriege sind also völkerrechtswidrig. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob das angegriffene Land von uns als "Unrechtsstaat" eingestuft wird oder nicht. Die Angriffe bleiben Völkerrechtsverletzungen. Daran ändert sich auch nichts, wenn wir uns als Befreier und Demokratiebringer rühmen. Ich gebe aber zu, dass die Bezeichnung "der Westen" sehr pauschal ist und Länder wie Island oder Norwegen sich bisher aus völkerrechtswidrigen Kriegen herausgehalten haben.

            • @Fisherman:

              Völkerrechtswidriger Irakkrieg? Folter in Abu Ghuraib? Kein Due process in Guantanamo? Kriegsverbrechen die durch Chelsea Manning aufgedeckt wurden? Welche Verantwortlichen standen dafür vor Gericht? Hat sich eine der westlichen Demokratien dafür stark gemacht das die Opfer Gerechtigkeit erfahren? Was ist mit der ständigen Einmischung in die territöriale Integrität und politische Souveränität anderer Staaten? Allein bei den USA ist die Liste da Meilenlang... aber wehe jemand anderes macht es.



              Ich würde nie behaupten der globale Süden ist integerer, aber immerhin wollen die auch nicht ständig anderen etwas von Werten erzählen. Welche sollen das eigentlich sein? Das man seinen Reichtum auf der Ausbeutung und Unterdrückung anderer Länder und Völker aufbaut? Das man deren Ressourcen ausbeutet und deren Umwelt verschmutzt? Bei der Wirtschaft drückt der Westen doch immer aller Augen zu wenn es um Menschenrechte/ Völkerrecht/ Umweltstandards geht. Und für Staaten wie Iran/ Russland gibt es zu Recht Sanktionen bei Völkerrechtsbruch/ Menschenrechtsverletzungen bei demok. Staaten komischerweise nie.



              Und es gibt eine Definition von westl. Staaten/ westl. Welt- Wikipedia gibt gern Auskunft.

          • @Momo Bar:

            "Ja diese Staatsoberhäupter unterliegen der Gerichtsbarkeit des IStGH wenn die vorgeworfenen Taten in einem Land stattgefunden haben, dass den Gerichtshof anerkannt hat."



            Eine klare Antwort, danke.



            "IGH ist ein anderer Gerichtshof vor dem die Klage wegen Völkermord läuft"



            Meine Schuld. Ich war lediglich zu faul den Namen voll auszuschreiben und habe abgekürzt ohne weiter drüber nachzudenken.