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Höckes SA-SatzWer findet sich da schon wieder

Björn Höcke steht in Halle vor Gericht, weil er mutmaßlich bewusst eine Parole der SA verwendet hat. Schon der erste Prozesstag hatte es in sich.

Björn Höcke am Gericht in Halle, 18. April 2024 Foto: Fabrizio Bensch/reuters

Halle taz | Für gewöhnlich beginnen Strafprozesse damit, dass die Staatsanwaltschaft ihre Anklage verliest. Beim Auftakt im Prozess gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke vor dem Landgericht Halle war das anders. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, er habe bewusst die verbotene SA-Parole „Alles für Deutschland“ in einer Wahlkampfrede verwendet.

Mit mehreren Anträgen zögerten seine Verteidiger die Verlesung der konkreten Anklage stundenlang hinaus. Kurz nachdem die Staatsanwaltschaft sie dann vorgetragen hatte, endete der erste Prozesstag. Inhaltlich war er nicht, zur Sache ging es trotzdem.

In der Anklage geht es um eine Rede von Höcke, die dieser Ende Mai 2021 vor etwa 250 Zu­hö­re­nden in Merseburg hielt. Damals unterstützte er seine Par­tei­kol­le­g:in­nen im benachbarten Bundesland Sachsen-Anhalt beim Landtagswahlkampf. Zum Ende seiner Rede sagte er, das Wahlkampfmotto aufgreifend: „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland.“

Bei den letzten drei Worten handelt es sich um die verbotene Parole der sogenannten Sturmabteilung (SA), einer paramilitärischen Organisation mit zeitweise Hunderttausenden Mitgliedern. Nach 1933 verlor sie zwar an Einfluss, doch zuvor organisierte sie rassistische Propaganda und setzte dabei die rechte Ideologie mit teils tödlicher Gewalt um.

Verboten

In Deutschland ist die Verwendung der Parole verboten. Wie bei allen verfassungswidrigen und terroristischen Organisationen ist es strafbar, die Kennzeichen zu verwenden – auch die Parolen. Wer sie doch verwendet, muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen.

Am Donnerstag in Halle äußerte sich der Angeklagte Björn Höcke nicht zu den Vorwürfen. Er war in dunklem Anzug mit blauer Krawatte im Gerichtssaal erschienen und trug in der Hand ein paar Karten, als sei er auf eine lange Rede vorbereitet. Auf den Kärtchen zu sehen: das Logo der AfD im Thüringer Landtag.

Der bekannte Politiker saß zwischen seinen drei Verteidigern auf der Anklagebank, hinter ihm Personenschutz. Den Kopf betont bedächtig auf die linke Hand gestützt, verfolgte Höcke, wie seine Anwälte einen Antrag nach dem anderen stellten.

Gleich mit dem ersten setzte die Verteidigung den Ton. Die Staatsanwaltschaft kritisierte diesen Antrag umgehend als „verpackte“ Eröffnungsrede. Aber sein Inhalt könnte trotzdem ein Hinweis auf die Verteidigungsstrategie des AfD-Politikers sein.

Seine Anwälte beantragten, der Prozess solle digital aufgezeichnet werden. Sie hätten unter anderem Sorge, dass der Angeklagte in einem politisch motivierten Prozess verurteilt werde. Der Vorwurf einer „politischen Geheimjustiz“ ließe sich durch eine Aufzeichnung entkräften. Zudem sei unklar, wie die bisherige Berichterstattung das Gericht beeinflusst habe.

Vier Pausen

Der Vorsitzende Richter Jan Stengel ordnete daraufhin zur Beratung die erste von vier Pausen an. Danach lehnte er den Antrag ab. Eine gerichtliche Tonaufnahme entspreche nicht dem geltenden Recht. Zudem bestehe keine Gefahr, dass dem Angeklagten ein unfaires Verfahren droht. Später sagte Richter Stengel noch, Höcke stehe frei, sich nach dem Prozess auch an das Verfassungsgericht zu wenden.

Auf die erste Ablehnung folgten Beanstandungen und Beschwerden. Aber am Ende wurden alle Anträge der Verteidiger Höckes abgelehnt. Staatsanwalt Benedikt Bernzen kritisierte zudem den Umgang der Anwälte von Höcke. Als er zum ersten Mal ansetzte, um die Anklage vorzutragen, hatte ihn Höcke-Anwalt Ulrich Vosgerau unterbrochen.

Höcke selbst zeigte sich entspannt, obwohl mehrere hundert Demonstrierende zu Beginn der Verhandlung vor dem Justizzentrum in Halle gegen ihn protestierten. Im Saal saßen nicht nur 45 Journalist:innen, sondern auch Un­ter­stüt­zer:in­nen des rechtsextremen Politikers. Höcke winkte nach der zweiten Pause ein-, zweimal ins Publikum.

Ein zweiter Fall war am Mittwoch vom Verfahren abgetrennt worden. In diesem hatte Höcke in Gera bei einer Rede „Alles für …“ gesagt, aber statt selbst das letzte Wort in den Mund zu nehmen, hatte er eine Handgeste zum Publikum gemacht. Das vervollständigte daraufhin vielstimmig: „… Deutschland!“ Die Staatsanwaltschaft hat beantragt, dass der Fall wieder aufgenommen wird.

Die nächste Verhandlung steht in der kommenden Woche am Dienstag an. Richter Stengel ließ anklingen, dass im weiteren Prozessverlauf auch der Auftritt von Höcke bei Welt TV eine Rolle spielen könnte. Dort hatte Höcke vor einem Millionenpublikum behauptet, die SA-Parole sei nur ein „Allerweltsspruch“. Auf X (früher Twitter) klagte er hingegen bezüglich der Anklage, „in Deutschland wird jeder Patriot als Nazi diffamiert“, das solle verhindern, „dass Deutschland sich wiederfindet“. Wie sich Deutschland in der Parole der SA wiederfinden solle, erklärte er nicht. Aber im Laufe des Prozesses will er sich auch noch ­äußern.

Hinweis: In einer früheren Version stand, die Staatsanwaltschaft habe eine Tonaufzeichnung beantragt. Das stimmt nicht, es war die Verteidigung des Angeklagten Björn Höcke. Wir haben das korrigiert und bitten, den Fehler zu entschuldigen.

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26 Kommentare

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  • taz: "In Deutschland ist die Verwendung der Parole verboten. Wie bei allen verfassungswidrigen und terroristischen Organisationen ist es strafbar, die Kennzeichen zu verwenden – auch die Parolen."

    Dass man diese 'drei Worte' in dieser Reihenfolge nicht sagen darf, das wusste ich auch nicht, und ist mir auch erst bekannt geworden, seitdem das mit Björn Höcke durch die Medien geht - aber ich bin ja auch kein Geschichtslehrer wie der Thüringer AfD-Chef. Was ich allerdings merkwürdig finde ist, dass man diese 'drei Worte' unter Strafe gestellt hat (mit dem jetzigen Wissen, dass es sich um eine SA-Parole handelt, dann natürlich zu Recht), aber man es bis dato immer noch nicht geschafft hat, eine offensichtlich sehr rechtsextreme Partei endlich mal zu verbieten. Wenn die einfachen Bürger (und ich zähle mich auch dazu) zu wenig von der Zeit 1933 - 1945 wissen (z.B. Nazi-Parolen, …), dann ist das zwar tragisch - und hier müsste man mal gegensteuern - aber wenn unsere demokratischen Volksvertreter hier auch total versagen und nicht endlich mal gegen so eine Partei geschlossen vorgehen, dann ist es kein Wunder, dass eine Partei wie die AfD in Deutschland ihr Unwesen treiben kann.

    ***Ist Friedrich Merz der AfD gegenüber etwa nicht abgeneigt? | Die Anstalt – ZDF*** www.youtube.com/watch?v=dicu7oVGmvU

  • Ob es so klug wsr, diesen Prozess zu führen? Wenn er sagt, er wusste es nicht,, kann mam ihm nicht das Gegenteil beweisen.

    So kann sich ein Obernazi wieder als Opfer präsentieren.



    Nicht gut!

    • @MIA R.:

      "Wenn er sagt, er wusste es nicht,, kann man ihm nicht das Gegenteil beweisen."



      Als Wiederholungstäter sollte das nicht sooo sehr problematisch sein. Im Zweifel wartet da ja noch ein gleichartiger Prozess auf ihn.



      "So kann sich ein Obernazi wieder als Opfer präsentieren."



      Das wird in jedem Fall passieren, ganz egal wie die Sache ausgeht.

  • "Politische Gesinnungsjustiz", das ist ein besetzter Begriff den Höckes Anwälte da ins Spiel bringen, der aber kaum zutreffen dürfte.

    Durch das Fallenlassen des zweiten Anklagepunktes in diesem Verfahren haben die Höcke Anwälte mehr als ein Etappenziel erreicht. Eine Freiheitsstrafe ist damit vom Tisch und die Gefahr gebannt, dass eine potentielle "Gesinnungsjustiz" nach einer Verurteilung mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten, Höcke die Bürgerrechte für diesen Zeitraum entzieht und damit auch die Teilnahme an der Landtagswahl in Thüringen verhindert.

    Es hat jetzt jedoch eher den Anschein, das der Prozess in dem Sinne für alle Beteiligten abgeschlossen werden soll, dass sich eine Revision erübrigt.

    Für diesen Fall würde der Prozess lediglich zur Schaubühne für Höcke herhalten, in der Form das er den Raum nur dafür nutzen würde um seinen Opferstatus zu kultivieren.

  • Absolut falsch. Sie kennen vielleicht die Binse "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Dies gilt im deutschen Recht nicht zwingend, da es den Verbotsirrtum gibt. Da muss aber die Person beweisen, dass sie es wirklich nicht wusste oder wissen könnte. Etwas, dass von natur aus sehr schwierig ist. Höcke müsste also beweisen, dass er als Geschichtslehrer nichts von der Geschichte und der Strafbarkeit des Satzes wusste.

    Siehe de.wikipedia.org/w...xcusat#Deutschland

    • @Klingbeil:

      Eine sogenannte Beweislastumkehr existiert im deutschen Strafrecht nicht.

      Zu dem Verbotsirrtum Paragraf 17 StGB gesellt sich noch der Erlaubnistatbestandirrtum, selbiger Paragraf. Zur Anwendung könnte, bei entsprechender Voraussetzung, aber auch Paragraf 16 StGB Vorsatzausschließender Tatbestandsirrtum kommen.

      Die Lehre von den negativen Schuldmerkmalen, die eingeschränkte Schuldtheorie bzw die Rechtsfolgenverweisende in Bezug auf die obigen Paragrafen spare ich einmal aus.

      Sie sehen, so einfach ist das Begründung nicht welche Paragrafen im deutschen Strafrecht zur Anwendung kommen und Wikipedia dafür garantiert nicht die beste Informationsquelle.

      Und ihr "absolut falsch" im Kommentar wurde meiner Ansicht nach etwas vorschnell gesetzt.

  • Höcke spielt den gebildeten Idioten, der Patriot ist, aber dafür vor Gericht landet, das kauft ihm niemand ab. Das Vortragen von NS-Gedankengut in einer Rede ist definitiv etwas anderes, als wenn ein Durchschnittsmenschen Mist redet. Das weiß Höcke, das weiß auch die AfD, für sie ist dieser Prozess traurigerweise auch eine Chance, ihren Patriotismus vorzutragen.



    Und was ist das eigentlich für ein Patriotismus, um den es hier geht, warum beansprucht eine neo-liberale Partei eine Position, als würde sie das ganze Volk vertreten.



    Zum einen gibt es diesen Patriotismus gar nicht, es ist ein Schachzug, hinter Höcke steht ein Programm aus Augrenzung, Abgrenzung, Diffamierung und Abwertung von bestimmten Menschen. Das ist eben im Kern dem Wesen dessen, was die SA in den 1920ern und 1930ern zum Besten gab, fürs saubere Deutschland prügelt man zur Not den Rest der 'Deutschen' zusammen, den anderen Rest sperrt man ein.



    Hocke spielt hier sehr gekonnt seine Karten und setzt auf einen Märtyrerepos. Der könnte ihm aber flöten gehen, wenn die Richter ihn verurteilen, dann könnte er schnell viel verlieren.



    Und er ist eine Vorhut für den extremen rechten Rand, in seinem Windschatten sind längst auch die harten leute aus der Neonaziszene und die verbalisieren nicht nur ganz andere Sachen, die handeln auch praktisch. Die lassen Opfer und Tote übrig.

  • Höcke fährt wohl Trumps Strategie: Gerichtsverfahren erhöhen die Reichweite seiner "Botschaften", stärken seine Opfererzählung in seiner Fanbase und gewinnen hier und da geneigte neue Wähler, die erst jetzt auf diese Erzählung anspringen.

  • Schreibt Björn H. dann auch ein Buch im Knast - so wie sein Idol seinerzeit in Landsberg am Lech?

    • @Jürgen aus Nürnberg:

      Sein politisches Manifest hat er doch längst geschrieben: „Begrabt mein Herz an der Biegung des Flusses“, „Nicht zweimal in dieselbe Sch …“ - oder wie war das noch gleich?😉

    • @Jürgen aus Nürnberg:

      Bei Höckes Entwicklung und seinem Blick wird er wohl in Kürze davon überzeugt sein, er habe es geschrieben.

      Bei seinem Augen fällt mir immer Schillers Glocke ein:



      "In den öden Fensterhöhlen wohnt das Grauen..."

  • Höcke ist echt schlecht.



    ABER: Was jemand weiss oder eben nicht weiß, das kann nur derjenige selber wissen. Und wenn er sagt er wußte es nicht, dann kann man ihm das Gegenteil kaum beweisen. Aber genau dieser Beweis wäre für eine Verurteilung zwingend notwendig. Und wenn ich so unterschiedliche Meldungen meiner sozialistischen Freunde höre oder Sendungen sehe oder Beiträge lesen zum Thema, kommt immer wieder der Hinweis, das der angeklagte Sachverhalt den wenigsten Menschen bekannt ist, insbesondere der genaue Wortlaut! Niemand kannte die Parole vorher, einschließlich der übergrossen Mehrheit aller taz-Leser.

    • @Elias-Nathan Stern-Herrmann:

      "Was jemand weiss oder eben nicht weiß, das kann nur derjenige selber wissen. Und wenn er sagt er wußte es nicht, dann kann man ihm das Gegenteil kaum beweisen."



      Beim ersten Mal, ja.



      Bei einem Wiederholungstäter, der entsprechend darauf hingewiesen wurde, und sich für das erste Mal nicht entschuldigt hat, doch, da kann man von Vorsatz ausgehen.

  • Dieser Kerl ist so schlecht, es ist nicht zu glauben das so ein Mensch erfolgreicher Politiker sein kann.



    Mir kommt er immer wie ein ganz schlechter Schauspieler vor, der selbst den ganzen Mist nicht glaubt den er labert. Gibt ja Gerüchte er wäre von Verfassungsschutz, würde irgendwie passen. Gefährlich soll dieser Wicht sein? Nein, einfach nur ein Wicht.

    • @Notizen aus Taiwan:

      So ein "Wicht" war auch ein gewisser schmächtiger Brünetter mit geschmacksverirrtem Oberlippenbärtchen, der gerne über große, blonde, blauäugige Germanentypen schwärmte - bis zu einem gewissen Punkt. Den hat Höcke in den Augen seiner Anhänger längst überschritten.

      Ich sehe den Typen ja genau wie Sie: Ich kaufe es ihm schlicht nicht ab, habe auch nicht das Gefühl, dass der Hass und die Entschlossenheit in ihm wirklich so lodern wie in seinem mutmaßlichen Vorbild. Ihm fehlt defintiv diese unbeugsame "Dann sperrt mich halt ein dafür!"-Attitüde, die das Vorbild noch glaubhaft beherrschte. Bei ihm klingt es eher wie mittelmäßig auswendig gelernt und dann nachher "Mimimi, das hab ich doch nicht so gemeint, Ihr sperrt mich doch nicht deshalb jetzt ein, oder?".

      Aber ob Sie oder ich es ihm abkaufen, ist letztlich egal, wenn genügend Leute sich auch mit dem Demagogen-Darsteller zufrieden geben. Die wählen den trotzdem.

    • @Notizen aus Taiwan:

      Das Problem sind ja auch die vielen Menschen die diesen Wichten auf den Leim gehen und ihnen so Macht verleihen.

      • @Axel Schäfer:

        die Menschen "gehen solchen Rattenfängern" ja auf den Leim, weil diese geschickt das menschliche Verhalten ausnutzen. Nicht gradlinig heraus, keine felsenfeste Überzeugungen die gleich herausposaunt werden. eher Geraune, Andeutungen, wenns nicht gleich klappt, "war ja alles nicht so gemeint" und dann noch mal mit anderen Themen, ein soziales Umgarnen und das schrittweise Einführen von rechtslastigen Themen, Schritt für Schritt, niemand direkt und unmittelbar vor den Kopf stoßen (außer den als Feinden identifizierten), so kommt man bei Otto Normal über Small Talk, niedrigschwellige Marktplatz-Luftballonverteilaktionen an Menschen, mit hilfre der SmallTalkMechanismen, das nach dem Munde reden ausnutzend, erzeugt man Nähe, "die sind ja gar nicht so" Gefühle, dann kommt die Gegenseite und geht konfrontativ auf die Rechten los, und zack greift die Identifikation mit der "angegriffenen" Seite.



        Das ist normales menschliches Verhalten und hat mit Politik erstmal gar nichts zu tun.



        Links versemmelt es sich regelmäößig über die rein logische und konfrontative Argumentation, da wird erstmal eine Abwehr erzeugt. Rechts ist da geschickt, bedient genau die menschl. Reflexe. Ob bewußt oder unbewußt ist egal, es gibt aber Hinweise, dass es tatsächlich in Teilen strategisch geplantes Verhalten ist.



        Und Links oder auch die Mitte redet dann von verführten Menschen, die denen auf den Leim gegangen sind, wieder von oben herab, objektivierend... so gewinnt man keinen Blumenpott, so verschreckt man Menschen.

        • @nutzer:

          Gut beschrieben! Danke!

    • @Notizen aus Taiwan:

      gerade weil er so ist, ist er so gefährlich.

      • @nutzer:

        Und das hat man ja auch bei so manchem anderen schon gedacht und daneben gelegen...



        Die Antwort liegt wohl eher in der Psychologie... siehe Arno Grün Der Fremde in uns oder Erich Fromm, z.B. Die Anatomie der menschlichen Destruktivität.

  • das ist genau die Strategie, die die angeblich so rechtstreuen Nazis perfektioniert haben, verzögern, taktieren und lauthals nach Gesinnungsjustiz rufen. Inhaltlich, null.



    Die Anträge sind auch gar nicht in der Absicht gestellt worden irgendetwas zu erreichen, es ging nur um`s Stören. Mehr nicht.



    Der Versuch mit diesen Leuten auch einer regelbasierten Grundlage zu kommunizieren ist sinnlos, Es wird alles nur benutzt um eigene Ziele zu erreichen und andere zu stören.



    Wer glaubt Höcke ließe sich mit Argumenten oder einem Fernsehduell in die Enge treiben, der irrt, Höckes und auch seinen Anwälten geht es nicht um Wahrheit oder rhetorische Schlagfertigkeit, Nazis haben ein rein taktisches Verhältnis zur Wahrheit.

    • @nutzer:

      Liggers. “Nazis haben ein rein taktisches Verhältnis zur Wahrheit.“

      Schonn. Nur is das nicht strafbar und das gute Recht - jedes Angeklagten auf der Klaviatur der StPO rauf wie runter in die Tasten zu hauen! Woll



      & remember



      „Es war der inzwischen 85. Befangenheitsantrag der Verteidigung, der zu seiner erfolgreichen Ablehnung führte.

      Na? Wer war’s?

      unterm——-



      de.wikipedia.org/wiki/Theodor_Prinzing - ungern a ☕️☕️ - Gell!



      (btw - schonn erstaunlich - mit welcher Nonchalance die Tatsache - daß mit dem Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters Fußball gespielt worden war - ignoriert wird.



      Hingebogen “weil ihm noch nie ein Urteil “g’lupft worden war!“



      Der ewige Beischläfer war mangels einschlägiger Übung letzlich nicht in der Lage den Prozess ordnungsgemäß zuende zu führen!)

      • @Lowandorder:

        sicher dürfen sie das tun. sie nutzen eben das was möglich ist taktisch aus, nur sollte man das wissen und entsprechend ebenfalls taktisch reagieren... was mir jedoch immer wieder auffällt, wenn es um Nazis geht befällt die meisten eine unerklärliche Passivität und es wird versucht auf jedes noch so dumm ausgelegte Honigbrot argumentaiv einzugehen.

        • @nutzer:

          May be - first und das ist halt StrafProR!

          Im übrigen ist mir das zu sehr- sorry - Stammtischpauschal! Woll



          “„Wenn man überzeugt ist, dass der Täter der Täter ist, dann verurteilt man auch gerne, weil man weiß, der hat diese Strafe verdient, wenn ich nicht überzeugt bin, dann spreche ich frei", sagt der 64-Jährige im RTL-Interview. Er spricht von „Nervenkitzel“, aber auch von einer großen Belastung, wenn man in einem solch bedeutenden Prozess das letzte Wort hat.

          Beim Lübcke-Prozess ging es um den ersten Mord an einem aktiven Politiker durch einen Rechtsextremen in der Bundesrepublik. Und das war nicht das erste juristische Neuland, das Sagebiel in seiner Laufbahn betreten hat: 2012 verurteilte er Arid U. im ersten Islamisten-Prozess in Deutschland. Der 21-Jährige hatte am Frankfurter Flughafen zwei US-Soldaten erschossen, zwei weitere schwer verletzt.

          Dass er nie wieder eine Richterrobe tragen wird, hat Thomas Sagebiel noch nicht so ganz registriert. „Ich bin noch im Urlaubmodus“, sagt er lächelnd im RTL-Interview. Trotzdem ist es ihm wichtig, jetzt einen klaren Strich unter sein Leben als Richter zu ziehen. Nach 600 gefällten Urteilen – darunter einige historische – hat er sich den Ruhestand auch mehr als verdient.“



          Weggefährte Thomas Sagebiel



          &



          Sein BeisitzerNachfolger - darüber täuscht das andere Outfit nicht hinweg:



          Ist von ähnlichem Kaliber!

          kurz - Schaugnmer mal dann Sehgenmers scho - wie der Hallenser Spruchkörper - die Höcke 🐄 - vom Eis kriegt! Newahr.

          unterm——



          www.rtl.de/cms/fra...rteil-4748571.html



          & => mehr is nich drin =>



          www.blaetter.de/au...-alle-fragen-offen

           

        • @nutzer:

          Dieser Meinung bin ich auch!

    • @nutzer:

      Danke für deinen Kommentar, leider ist es genauso!