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Gericht stoppt LangstreckenblitzerFreiheit für Raser

Das Verwaltungsgericht in Hannover erklärt Section Control für rechtswidrig. Niedersachsens Innenminister muss die Anlage sofort abschalten.

Am Ende der Strecke warteten bislang die Blitzer: Section Control bei Hannover Foto: dpa

Hannover taz | Das Verwaltungsgericht Hannover hat den deutschlandweit ersten Langstreckenblitzer namens Section Control gestoppt. Rechtsanwalt Arne Ritter, der auf der Strecke fast täglich unterwegs ist, hatte gegen das niedersächsische Pilotprojekt geklagt. Er sieht sich von der Anlage, die auch dann für einen kurzen Zeitraum Kennzeichen speichert, wenn Fahrer*innen nicht zu schnell unterwegs sind, in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.

Das niedersächsische Innenministerium testet seit Mitte Januar zwischen Gleidingen und Laatzen auf 2,2 Kilometern die Alternative zu herkömmlichen Blitzern und ermittelt dort die durchschnittliche Geschwindigkeit von Autos auf der Strecke. Nach dem Urteil muss das Ministerium die Anlage, in die es bisher rund 450.000 Euro gesteckt hat, jedoch sofort abschalten.

Richter Michael Rainer Ufer gab dem Kläger Recht. Es gebe derzeit keine Rechtsgrundlage für Section Control. Diese ist im geplanten, niedersächsischen Polizeigesetz zwar vorgesehen, es wird aber ohnehin wegen umfassender Kritik seit Monaten überarbeitet.

FDP fordert Entschuldigung

Dass sich das Innenministerium für den Pilotbetrieb auf die polizeiliche Generalklausel beruft, die besagt, dass die Polizei notwendige Maßnahmen treffen kann, um eine Gefahr abzuwehren, hält Ufer nicht für zulässig. Es stehe der Polizei frei, an der Strecke herkömmliche Blitzer aufzustellen.

Auch die niedersächsische Datenschutzbeauftragte Barbara Thiel (CDU) hatte die Abschaltung der Anlage gefordert: „Ich halte das für einen guten Tag für die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger.“ Der FDP-Abgeordnete Jörg Bode forderte, dass sich Innenminister Boris Pistorius (SPD) bei den Bürger*innen entschuldigt, „in deren Grundrechte er zu Unrecht zehntausendfach am Tag eingegriffen hat“.

Ministeriumssprecherin Svenja Mischel kündigte an, dass die Anlage umgehend abgeschaltet werde. Das Ministerium prüfe weitere rechtliche Schritte. Eine Berufung ist möglich.

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67 Kommentare

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  • Die möglicherweise fehlende Rechtsgrundlage durch den Gesetzgeber schaffen und die Anlage so schnell wie möglich wieder aktiveren!

    Es darf nicht sein, dass Raserei wichtiger als Menschenleben ist, nur weil ein Informationsschnipsel für ein paar Minuten in einem Gerät existiert. Möge der Kläger doch auch noch seinen Mitmenschen verbieten lassen, sein Kennzeichen oder - oh Gott - sein Antlitz zu betrachten, um dann den Eindruck im Kurzzeitgedächtnis informationell freiheitsraubend auszukosten.

    • @Sarah Hunker:

      Ich muss Ihnen da wiedersprechen. Raserei ist natürlich kein Kavaliersdelikt und sollte bestraft werden. Ich selbst wünsche mir das oft, wenn ich mit 60 Sachen zuviel von jemanden überholt wird.

      Andererseits darf es überhaupt nicht sein, dass anstandslos Bilder von mir gemacht, zentral gespeichert und verarbeitet werden und ich nur darauf vertrauen kann, dass damit kein Mist angestellt wird.

      Es ist überhaupt nicht verhältnismäßig und wenn ich sehe was in den vergangenen Jahren alles auf dem Weg gebracht wurde um uns immer mehr zu filmen, zu folgen, zu überwachen, dann kann ich dem Staat nicht vertrauen. Selbst wenn es jetzt nicht missbraucht wird, so wird optimal der Weg geebnet für Zeiten, in denen wir eine ganz andere Regierung haben.

      Es gibt andere gute und vor allem günstige Lösungen: Raserei muss mehr bestraft werden. Es ist unglaublich wie günstig man hier davonkommt mit Raserei. So tut es dem schuldigen weh, der Staat bekommt dafür bisschen Geld und die anderen müssen nicht paranoid durch dieGegend fahren.

      • @Henrik WM:

        Ich gebe Ihnen recht, dass in diesem Lande die Tarife für Verkehrsvergehen nicht besonders motivieren, sozial- und lebensverträgliches Fahrverhalten an den Tag zu legen. Allein mir fehlt der Glaube, dass der Autoschmuser-Andi oder einer seiner nächsten Nachfolger sich für eine Verschärfung einsetzen wird. Daher möchte ich, dass die niedersächsische Anlage lieber heute als morgen wieder läuft.

        Man sollte den Informationsgehalt von Autobildern nicht überschätzen. Kriminelle Organisationen können sie auf einfachste Weise selbst anfertigen und müssen sie nicht staatlichen Stellen beziehen. Und wenn unsere Demokratie den Bach runter ginge, wäre unser Getippse hier schon allemal viel interessanter.

        Damit Sie mich nicht falsch verstehen: Natürlich müssen die Informationen einwandfrei sicher (lokal) gespeichert und gelöscht werden. Sie wie wir das von Ärzten, Banken, Behörden, Freunden etc. erwarten und durchaus auch gewährleistet sehen. Ein minimales Restrisiko vermag keiner auszuschließen, aber die Folgen sind nicht vergleichbar mit denen von Atomkraftwerken, Chemieanlagen, Aufzügen, Flugzeugen und nicht zuletzt von Autorasern.

        • @Sarah Hunker:

          Mir gefällt Ihre Antwort :-). Ihre Argumente sind gut und nachvollziehbar. Ich schreibe das nur damit Sie wissen, dass Ihre Meinung gelesen und wertgeschätzt wird. Ist leider selten heutzutage :-)

          Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende :-)

  • Demnächst werden vor einer Demo alle Teilnehmer gefilmt, identifiziert und im Falle, dass keine Steine fliegen, werden die Daten sofort (zwinker!) wieder gelöscht. Im Falle von Straftaten hat man die Täter sobald nur der Zipfel einer Jacke erkennbar ...

    Wollen wir das auch????

  • In der Tat! Obwohl in dem Artikel sogar die Problematik der fehlenden Rechtsgrundlage ausdrücklich erwähnt wurde, scheint sie von der Redakteurin jedoch nicht begriffen worden zu sein. Wie sonst, käme es sonst zu der selten blöden Überschrift?



    Kein Wunder, daß damit Laien (also in diesem Fall von juristischer Sachkunde unbeleckte Personen) gleich mal auf die falsche Schiene gehoben werden.



    Insofern bin ich wahrscheinlich den User FVADERNO zu scharf angegangen.

    • @Crisanto:

      Die Überschriften passen häufiger mal nicht. Manchmal widersprechen sie sogar dem Inhalt

      Sie stammen wohl meist nicht vom Autor, sondern die Onlinerdaktion denkt sie sich aus.

      Und die liegt eben manchmal daneben.

      • @rero:

        Danke für die Information. Dann hätte ich der Redateurin tatsächlich unrecht getan. Den Artikel selbst will ich nämlich gar nicht beanstanden.

    • @Crisanto:

      Die Überschriften verkaufen den Artikel. Wer will schon wissen, dass es bei der SC-Einführung nur um einfache langweilige Schlamperei handelt. Das ganze wird kommen, sobald die juristischen Grundlagen gelegt sind.

      @taz wie siehts mit einem Bericht über den Einsatz von SC im Ausland aus: Effektivität?, Problem beim Datenschutz? ...

    • @Crisanto:

      Also, ich bitte Sie, wir hatten internationalen Frauentag! :-)

  • „Freiheit für Raser“ ist mal wieder komplett am Ding vorbei. An den zulässigen Höchstgeschwindigkeiten dort wurde doch nichts geändert und Geschwindigkeitsübertretungen werden durch dieses Urteil keineswegs toleriert. Nur - nicht alles, was technisch machbar ist, muss dehalb auch gleich immer legal sein.

  • Wenn Niedersachsen sein Polizeigesetz entsprechend verändert oder verschärft, dann kann die Section -Control wohl auch dort durchgeführt werden.

    Ich habe doch das Urteil dazu vom BVerG verlinkt, auf das sich das Verwaltungsgericht Hannover beruft.

  • Das Gericht folgt wohl dem alten Slogan: Freie Fahrt für freie Bürger. Der Richter wird jetzt wohl Ehrenmitglied des ADAC!

    • @fvaderno:

      Immer problamatisch, wenn die Laien bei einem juristischen Sachverhalt meinen mitgackern zu müssen.



      Lowandorder hat doch das Urteil weiter unten verlinkt.



      Der einstweiligen Verfügung wurde in bezug auf den Einzelkläger nur deshalb entsprochen, weil es einer - erforderlichen - Gesetzesgrundlage ermangelte. Und das stimmt im übrigen!



      Bleibt zu hoffen, daß dieses so schnell wie möglich nachgeholt wird, denn bei Section Control handelt es sich nach meinem Dafürhalten um ein absolut sinnvolles Verfahren.



      Trotzdem interessant zu sehen, daß das Recht auf informelle Selbstbestimmung für Einige, die sonst vehement dieses verteidigen, einfach mal so zur Seite geschoben wird. Rechtsstaat, mögen die sich sagen, da ist einfach mal drauf gesch...

  • Reine Werbemassnahme fuer seine Kanzlei!



    rechtsanwalt-verkehr.de/

  • Gut, aber das Löschen durch mehrfaches Überschreiben mit Zufallsmustern ist seit Jahren Standard bis hin zu hochgeheimen Anwendungen. Das ist völlig automatisierbar umzusetzen, technisch besteht da gar kein Hinderungsgrund.

    Im konkreten Falls sind die Daten ein ganz kurzer alphanumerischer String, eben das Kennzeichen. Das zu überschreiben ist de facto in Echtzeit möglich, wir reden da ja selbst an einer starkbefahrenen Strasse von vielleicht fünf Kennzeichen pro Sekunde, also 100 Byte/Sekunde. Grob geschätzt.

    Aber es bedarf halt einer entsprechenden gesetzlichen Regelung.

    • @TurboPorter:

      Die wird kommen.

      Und technisch ist auch noch ne menge drin. Verschlüsselte Kennzeichen bei Eintritt und gegebenenfalls ein old School-Foto bei Austritt aus der Section für Wagen mit verschlüsseltem Kennzeichen.

  • Wer will in einer Orwellschen Gesellschaft leben?

    • @Karl Johansson:

      Bei Orwell hatten alle Menschen Autos und fuhren auf Autobahnen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung?

      In welchem Werk von Orwell war das?

  • 9G
    90857 (Profil gelöscht)

    Vergleiche mit anderen Ländern hinken, was die Philosophie des Schnellfahrens betrifft.

    In keinem anderen zivilisierten Land der Welt ist diese "Philosophie" eines (teoretisch unbegrenzten Schnellfahrens so in die DNA der Menschen eingeschrieben;

    vom seeligen FJS und dem damaligen "Freie Fahrt für freie Bürger" bis zu jüngsten Diskussionen über ein Tempolimit wegen des Klimawandels. Sachliche Argumente zählen nicht, wenn es um Philosophie (wahlweise Ideologie) geht.

    • 9G
      90857 (Profil gelöscht)
      @90857 (Profil gelöscht):

      War früher oft in den USA und bin heute nicht selten in anderen europäischen Ländern unterwegs; erst vor wenigen Tagen aus Italien via der Schweiz zurück gekommen.

      Bin eindeutig für ein Tempolimit, weniger wegen des insgesamt nur wenig geringeren Schadstoffausstoßes, sondern wegen der Kultur des sicheren und entspannten Fahrens auf langen Strecken.

      Ansonsten und für das urbane Umfeld nutze ich fast ausschließlich den OPNV; bin daher auch kein Freund individueller E-Mobilität, welche ja genau darauf abzielt.

  • Die Section Control kenne ich aus diversen Ländern und habe kein Problem damit. Es ist vermutlich die effektivste Methode gegen Raserei und ist keine Abzocke!



    U.a. in Österreich gibt es die SC vor und hinter einigen Tunneln. In USA gibt es das sogar aus der Luft.

    • @Uwe Waterkant:

      Für mich gibt es einen wesentlichen Unterschied zwischen einer Überwachung des Internetverkehrs (Verbindungsdaten etc.) und der Section Control, denn zweites sammelt (temporär) lediglich die Angabe, dass ich zu einer bestimmten Zeit dort gefahren bin. Nichts über Interessen, Hobbys, Suchbegriffe usw.



      Das halte ich im Austausch für einen ruhigen Verkehrsfluss und vor allem weniger Unfälle und somit weniger Verletzte und Tote für vertretbar. Und im Vergleich zur überraschenden Radarkontrolle geht es nicht um monetäre Abzocke, sondern um Verkehrssicherheit.



      Da sollte manfrau schon mal hinsichtlich informeller Selbstbestimmung die Kirche im Dorf lassen. Zumal 99% aller Leute allein durch die Nutzung von Google und Android und „normalen“ Browsern bewusst und unbewusst extrem viele Informationen über sich selber preisgeben.

    • @Uwe Waterkant:

      Wissen Sie dies mit der SC aus der Luft, oder vermuten Sie dies einfach nur.



      Ich hörte davon auch schon häufig und man sieht ja auch die entsprechenden Hinweisschilder; doch "passiert" ist mir -klopf-klopf-klopf- bislang noch nichts. :-)

      • @tazeline:

        In Österreich gibt es die SC definitiv.



        In USA am Boden und in der Luft. Anders als bei uns kann man sich in USA ja die Information über (fast) alle Geschwindigkeitskontrollen im Internet ansehen. Die Polizeibehörden veröffentlichen Sie dort vorher. In vielen (oder allen?) Bundesstaaten ist diese Information sogar gesetzlich vorgeschrieben.

        • @Uwe Waterkant:

          Die Überwachung aus der Luft in den USA ist natürlich nicht flächendeckend und wohl eher dünn gesät.



          Eine meiner Verwandten von der US Ostküste meinte, dass sie sich vor längeren Fahrten immer zuerst die Radarkontrollen u.ä. im Internet anschauen würde. Die filmische Darstellung der US-Polizisten mit der Radarkeule an der Straße wäre übertrieben. Ich bin selber mehrere tausend Meilen durch die USA bisher in 10 Bundesstaaten gefahren und hatte nicht einmal irgendein Problem mit solchen Kontrollen.

  • Guter Artikel, danke sehr. Hier geht es wirklich um Raserschutz. Es geht vergessen, dass in Brandenburg schon seit geraumer Zeit eine automatische Kennzeichenerfassung in Betrieb ist. Die Geschwindigkeitsmessanlage kann man ohne weiteres so auslegen, dass tatsächlich nur kurzzeitig gespeichert wird.

    Und die Section Control stellt nun einmal das einzige Mittel dar, Rasen auf bestimmten Strecken tatsächlich zu unterbinden.

    • @TurboPorter:

      "Die Geschwindigkeitsmessanlage kann man ohne weiteres so auslegen, dass tatsächlich nur kurzzeitig gespeichert wird."

      Das ist einfach sachlich falsch.

      Im Vermisstenfall Rebecca aus Berlin ist das auch nochmal erläutert worden. Das Auto des Schwagers ist durch Kesy registriert worden und Tage später ist auf die Daten zugegriffen worden.

      "Kennzeichen unverdächtiger Fahrzeuge werden wieder gelöscht, können aber nach einem entsprechenden richterlichen Beschluss erneut ausgelesen und gesichtet werden. Dieses Vorgehen ist durch das Polizeigesetz Brandenburgs (§36a) gedeckt."

      www.rbb24.de/panor...o-brandenburg.html

      • @Sven Günther:

        Kesy ist eben keine gerade keine Section Control.

        Deswegen bedarf es einer sauberen Regelung und Definition dafür, wie section control zu betreiben ist. Und deswegen hat das Gericht natürlich recht, wenn es das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage als Grund nimmt, die aktuelle Situation zu verwerfen.

      • @Sven Günther:

        Es muss klar sein, dass eine Widerherstellung schon rein logisch nur mit nicht gelöschten Daten erfolgen kann.



        Ich bin als Softwareentwickler tätig und weiß, dass häufig von der Löschung von Daten gesprochen wird, es sich tatsächlich aber um eine Kennzeichnung als „gelöscht“ handelt. Der Datensatz bzw. die Information ist für den Anwender nicht mehr verfügbar und wird als gelöscht bezeichnet. Wird auch als logisches Löschen bezeichnet.



        Natürlich kann jeder mit entsprechenden Rechten diese Daten trotzdem sehen und das Löschkennzeichen entfernen, sie also „wiederherstellen“. Dazu gehören neben dem Softwareentwickler, Programmierer, Admin auch Anwender mit speziellen Rechten (Polizei u.ä.).



        Darüberhinaus gibt es die s.g. physische Löschung der Datensätze. In dem Fall sind die Daten tatsächlich auf dem Speichermedium gelöscht und können von den o.g. Personen nicht gesehen oder geändert werden. Wenn man kleinlich ist, wird man sagen, dass auch diese Daten durch spezielle Datenrettungstools ganz oder teilweise wiederhergestellt werden können.



        Dann gibt es als letzte Stufe noch spezielle Löschtools zum Überschreiben des Speichermediums, die auch diese Wiederherstellung verhindern. Wer auf Nummer sicher gehen will, der zerstört den Datenträger physisch.

  • Das Gericht hat sich bei seinem Urteil auf ein Urteil des BVerG vom 18.12.2018 berufen:

    www.haz.de/Hannove...enradar-in-Laatzen

    BVerG:

    www.bundesverfassu...18_1bvr279509.html

  • Wir wissen aus dem Artikel nicht, ob es sich um eien Eilantrag auf vorlaeufigen Rechtsschutz handelt und ebensowenig, ob die Fahfzeugdaten laenger als die zwei oder drei Minuten gespeichert wurden, die bei Ueberwachung einer 2 km langen Strecke ausreichend waeren.



    Daher ist jede Beurteilung voreilig.

    • 9G
      90857 (Profil gelöscht)
      @meerwind7:

      Nun,

      der zuständige Richter hat offensichtlich "im Namen des Volkes" beurteilt und dann geurteilt. Wusste er mehr? Oder stellte er lediglich die immer gern mitschwingende Ideologie hinten an?

      Wenn eine Berufung möglich ist, so dürfen, müssen demnächst weitere Richter urteilen.

      • @90857 (Profil gelöscht):

        Keine gesetzliche Grundlage für Verkehrsüberwachung mittels „Section Control“ – 7. Kammer gibt Eilantrag und Klage statt



        GERICHT UNTERSAGT DEM LAND NIEDERSACHSEN, DIE AMTLICHEN KENNZEICHEN EINES JEDEN VOM ANTRAGSTELLER UND KLÄGER GEFÜHRTEN FAHRZEUGES ZU ERFASSEN

        Die 7. Kammer hat am heutigen Tag dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sowie einer Klage stattgeben, mit denen der Antragsteller und Kläger begehrte, dass das Land Niedersachsen es unterlässt, Geschwindigkeitskontrollen hinsichtlich der von ihm geführten Fahrzeuge mittels der Anlage „Section Control“ auf der B6 in Laatzen zwischen den Anschlussstellen Gleidingen und Laatzen durchzuführen.

        Durch „Section Control“ werden die Kfz-Kennzeichen aller in dem überwachten Abschnitt einfahrenden Fahrzeuge erfasst. Auch wenn diese beim 2,2 km entfernten Ausfahren im sog. Nichttrefferfall gelöscht werden, bedarf es für deren Erfassung – sowohl im sog. Treffer- als auch im sog. Nichttrefferfall – einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage.

        Mit der Erfassung wird in das verfassungsrechtlich garantierte informationelle Selbstbestimmungsrecht eingegriffen. Für einen solchen Eingriff bedarf es stets – auch ungeachtet der jeweiligen Schwere des Eingriffs – einer gesetzlichen Grundlage. Dass „Section Control“ sich noch im Probebetrieb befindet, ändert hieran nichts. Dies folgt auch aus dem jüngsten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2018 zur automatisierten Kraftfahrzeugkennzeichenkontrolle zum Abgleich mit dem Fahndungsbestand.

        An einer solchen gesetzlichen Grundlage fehlt es hier. Dies zeigt sich nicht zuletzt darin, dass im Niedersächsischen Landtag ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Polizeirechts (LT-Drs. 18/850) eingebracht ist, in dem mit § 32 Abs. 8 NPOG-E eine Rechtsgrundlage geschaffen werden soll.…

        ff & Rest

        • @Lowandorder:

          Ob eine solche Rechtsgrundlage in die Gesetzgebungskompetenz des Landes Niedersachsen fällt oder der Bundesgesetzgeber tätig werden müsste, lässt die Kammer dahingestellt, da jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt weder auf Bundes- noch auf Landesgesetzesebene eine Ermächtigungsgrundlage existiert.

          Der Antragsteller und Kläger muss einen Eingriff in seine Rechte auch nicht während eines Probebetriebes von „Section Control“ hinnehmen. Aus dem Rechtsstaatsprinzip und dem Gewaltenteilungsgrundsatz folgt, dass die Exekutive nicht selbst so handeln darf, als hätte der Gesetzgeber sie hierzu schon ermächtigt. Der Staat ist auch nicht zwingend auf „Section Control“ angewiesen. Er kann die Verkehrsüberwachung bis zur Schaffung einer Rechtsgrundlage auch auf andere Weise durchführen.

          Das Land Niedersachsen kann hinsichtlich des Eilverfahrens in die Beschwerde gehen. Die 7. Kammer hat im Klageverfahren die Berufung zugelassen.

          Az.:

          7 A 849/19 (Klage)

          7 B 850/19 (Eilverfahren)

          unterm------



          www.verwaltungsger...-statt-174850.html

  • Aha, das Polizeiaufgabengesetzt wird also überarbeitet. Jede Wette, dass jede bürgerrechtsvergewaltigende Maßnahme drin bleibt - bis auf die, die Raser trifft.

    Im Übrigen sollte sich das Land Niedersachsen jetzt mal was gönnen und in kürzesten Abständen konvemtionelle Blitzer installieren.

  • Alternativvorschlag für den Kläger und den Richter: pauschal für jeden, der als Raser den Tod eines Menschen verschuldet, Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung. Grund: wenn ich zb als Elektriker sagen würde, ich mache jetzt Feierabend und überbrücke den Sicherungskasten um Zeit zu sparen, dann habe ich ein massives Problem wenn jemand zu Schaden kommt. Das ginge in Richtung Mord. Das Beispiel nehme ich jetzt mal weil auch sicher keiner von euch Lust darauf hat, beim einschalten eines defekten Gerätes tot umzufallen nur weil jemand gerade keinen Bock auf Sicherheitsrichtlinien hatte.

    • @sachmah:

      Die meisten Taeter haben kein Schuldgefuehl und unterschaetzen die von ihnen ausgehende Gefahr. Man nimmt Leuten ja auch nicht erst dann Waffen weg, wenn sie schon mal jemand erschossen haben.



      Wichtiger waeren Auflagen fuer mehrfach erwischte Raser, nur noch Autos mit automatischer Einhaltung von Tempolimits zu besteigen.

    • @sachmah:

      Liggers. Es gibt halt gelegentlich solcherart hinkende Vergleiche:

      Die ham nichemal Beine/Füße. Woll.

      unterm—-schon früh —-



      Hab ich gelernt - solcherart “Ja aber wenn-Spielchen“ der Fiktion in gerichtlichen Verfahren - doch doch.



      In die Tonne zu treten.

      kurz - Zu entscheiden. Ist immer der konkrete Fall. Nothing else.



      &



      Der Rest a fiction - is für die Galerie & Ideologiegetränkte. Sach ich mal. Liggers.

      • @Lowandorder:

        & womer trotz ernstem Anlaß grad am Witze reißen sinn - wa! Noch der.

        Davon sind selbst unsere Primadonnen in KA - jedenfalls gelegentlich - nicht ganz frei.

        Flurfunk N.N. anläßlich des bekannten Läpple/Nötigung-Urteils Karlsruhe.



        “Herrrr Kollege. Aber ich bitt Sie.



        Sie kommen morgens um 10 Uhr aus der Haustür. Wollen zur Senatsberatung. Und. Da!



        Da - Sitzen Tanzen Singen - Bagwhannis in ihren oranggelben Strampelanzügen



        Frage ich Sie - Herr Kollege - Ich frage Sie! Das - soll keine Gewalt sein?"

        unterm---- wer? klar sach ich nich ---



        Aber der sog. “Nagelmannsenat" - “Dritte Senat" der Hiwis - hat auch darin sein Betätigungsfeld & sich nicht ohne Grund mal eine Witz-Festschrift (sowieso die Besten;) - gewidmet.



        de.m.wikipedia.org..._Gottlob_Nagelmann



        Mit vielen launigen Quer&Kreuz-Verweisen (viel Spaß;) Na Mahlzeit 🥘

  • Nun da klar ist, dass die Tätergruppe bei der die größte Wahrscheinlichkeit besteht, dass man ihr zum Opfer fallen könnte aus dem Schneider ist, wäre es wünschenswert wenn entsprechernde auf Kollektivverdächtig basierende Systeme auch Andernorts angegasngen würden (vom Nackt-über den Gesichtsscanner bis zur Schufa)

    • @Euromeyer:

      Asche auf mein Haupt für meine ortokraviehische Tipserei!

      • @Euromeyer:

        2 Promille?

        • @Uwe Waterkant:

          ´Ist das Display zu klein, so ist die Sehkraft zu schwach´ - 2‰ wären aber passend gewesen, da haben Sie recht, ich habe ganz vergessen, dass Säufer noch tödlicher als Raser sind.(Nicht nur im Auto)

  • Ich schließe mich Ebertus2 mit allem Nachdruck an und verlange von der taz einen differenzierten und kritischen Umgang mit Überwachungstechnologien und dem Abbau von Bürgerrechten. Es gibt reichlich Technologien, Geschwindigkeitsüberschreitungen ohne Einschnitte bei Grundrechten festzustellen und zu ahnden. Das in mehreren Zusammenhängen aktuell ins Spiel gebrachte Scannen von Nummernschildern (siehe auch bspw. Dieselfahrverbote) ist ein weiterer Schritt in eine Überwachungsgesellschaft. Ein Narr, wer meint, dass die Daten einer solchen Anlage bspw. auf einer Strecke die zu einem G20-Gipfel führt, auch eines Tages geringfügig zweckentfremdet werden können.

    • 9G
      90857 (Profil gelöscht)
      @Odentom:

      Danke.

      Der Tenor des Artikels und auch manche Kommentare sind (für mich) ein weiteres Beispiel dafür, dass es mit den sonst doch so hochgehaltenen Bürgerrechten, Freiheitsrechten, Selbstbestimmungsrechten etc. nicht so weit her ist;

      wenn die davon Betroffenen (Einzelne oder Gruppen) ideologisch eher negativ konnotiert sind.

      Dann darf es von all' dem Guten, dem Hehren, dem Edlen auch etwas weniger sein.

    • @Odentom:

      Man muss ja nicht mit einem altem Diesel zum G 20 Gipfel fahren. Dann wird das Kennzeichen bei sinnvoller Auslegung auch nicht gespeichert oder nach ausserhalb der Kontrolleinrichtung uebertragen, in der bereits der Abgleich mit Zulassungs-Registerdaten stattfinden kann.

      Fuer schlechte Luft wird da schon durch Traenengas gesorgt. Diesel ueberfluessig.

  • "Freiheit für Raser", so kann man es natürlich sehen. Aber man kann es auch ganz anders sehen, nämlich als "etwas weniger Freiheit für Totalüberwachung unter falscher Flagge".

    • @wxyz:

      Es gibt Stellen, an denen Überwachung Sinn macht, und solche, wo dies nicht der Fall ist.

      • @sachmah:

        ...aber es gibt in einem freiheitlichen Staat KEINE Überwachung von Unschuldigen, die durch ihre bloße "Sinnhaftigkeit" legitimierbar ist. Der Zweck heiligt nicht die Mittel.

        • @Normalo:

          Sie wissen schon dass man Sie zum Beispiel am Bankautomaten ebenso wie am Schalter für längere Zeit auf Video bannt?

          • @sachmah:

            Jawoll, aber das macht die Bank (mit der ich freiwillig eine Geschäftssbeziehung unterhalte), nicht der Staat, der mir keine Wahl lässt. Zudem ist der Überwachungsgrund höherwertig (solange Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht als schwere Straftat verfolgt werden).

            Davon abgesehen rechtfertigt nicht EIN Eingriff in ein Grundrecht automatisch jeden anderen, den man als ebenso politisch relevant bezeichnen mag oder nicht. Jeder braucht seine eigene Rechtfertigung.

  • 9G
    90857 (Profil gelöscht)

    Anstelle des provokanten Titels "Freiheit für Raser" hätte ich mir gewünscht, dass gerade hier bei der taz dieser deutlich aufscheinende Zielkonflikt thematisiert wird.

    Eben der, dass es möglicherweise auch in diesem Falle nicht richtig sein kann, eine Art Vorratsdatenspeicherung zu akzeptieren, weil ja alle, ausnahmslos alle Autofahrer bei Einfahrt in diesen Bereich registriert und gespeichert werden.

    Dass die Daten der nach Prüfung sich als "unschuldig" erwiesen habenden Delinquenten dann umgehend gelöscht werden, dass mag man glauben; oder eben nicht ...

    • @90857 (Profil gelöscht):

      Man kann so ein System ja gleich so auslegen, dass gleich nur max. ca. 50 Kennzeichen gespeichert werden koennen, was bei normal befahrenen Strassen fuer die Dauer von 2-3 Minuten Fahrtzeit auf 2 km ausreichen duerfte.

    • @90857 (Profil gelöscht):

      Naja Schuster bleib bei deinem Leisten

      Hat Andrea Maestro - sich halt gedacht.



      “Seit April 2017 Niedersachsen Korrespondentin der taz. Schwerpunkte sind Themen wie Asyl und Integration, Landwirtschaft und Tierschutz.“

      kurz - Da mähtste nix. Newahr.



      Normal.

      • 9G
        90857 (Profil gelöscht)
        @Lowandorder:

        Nun, immerhin steht im Artikel, dass es für diese Art der Überwachung keine Rechtsgrundlage gibt.

        Insofern und jenseits von ideologischem Ballast funktioniert die Judikative der abendländisch-aufgeklärten Moderne.

        • @90857 (Profil gelöscht):

          Schonn.

          Aber die Überschrift - “Gericht stoppt Langstreckenblitzer Freiheit für Raser“



          &



          Der Tenor des Artikels zeigt:

          Wie schon häufiger inne taz zeigt auch diese Autorin.



          Daßse auch beim Grundrecht auf informationelle Freiheit - wenns doch die eigene Ideologie stört - wa.



          Ganz beie Exekutive is. Newahr.



          Normal.

          unterm——dess paschd scho—-



          Die einst völlig unvorhersehbare Entscheidung auf die Klage zweier Anwältinnen. Hat dem diese fulminante & so richtige Entscheidung Karlsruhes - in aller Öffentlichkeit rechtfertigenden exIM & KA-Präsi Ernst Benda - CDU - den anstehenden Präsi EuGH gekostet. Aus reiner Rache. Ja.



          &



          Die inne Exekutive - wie ein Weggefährte anlässlich eines Besuches von KA Jahrende später im IM schallend lachend-ungläubig berichtete - “beißen darob noch (bis) heute in die Tischkante!“ Nothing else.



          &



          Versuchen - quod erat demonstrandum



          Wie grad wieder - mit allen erdenklichen Mitteln - & damit letztlich entgegen dem Amtseid = Pflicht zum Schutz der Bürgerrechte - diese Entscheidung immer wieder & sehenden Auges - wie hier ja mehr als offen auf der Hand liegend.



          Auszuhebeln! Newahr.



          Normal.



          Njorp.

          That’s fact & So geht das. •

          • @Lowandorder:

            & dazu & Ihrem ja durchaus berechtigten Vertrauen in die Judikative - war ja dreizig Jährchen dabei - hm;)

            Unser No No NostandsNo auffe Hofgartenwiese & Benda - Wir kommen Benda Ha Ha Ha.



            &



            Da waren nicht nur Böll &s Friedensklärchen dabei. Nö - auch ausgewiesene (Verfassungsrechts)Profs wie Ehmke Hesse Häberle et al.

            Hatte doch genau in diesem Notfalls! Rücksichts&verfassungslos “über die Zäunefressen“! Seinen bis heute berechtigten Grund.

            unterm—-bis hin dazu daß —-



            Peter Häberle inne JZ - zu allgemeiner Empörung der Carl-Schmitt-Fronde - in seinem Beitrag zur Entscheidung KA zur NotstandsVerfassung - recht deutlich - insinuierte.(s. Aufschrei!;)



            Ob es sich dabei nicht um einen (ersten) Fall einer verfassungswidrigen Verfassungsrechtsprechung handle!



            Soweit mal.

            Ende des Vorstehenden

    • @90857 (Profil gelöscht):

      Die Anlage speichert nicht "Autofahrer", sondern Fahrzeugkennzeichen. Nein, das ist nicht dasselbe.

      • 9G
        90857 (Profil gelöscht)
        @Peter Osten:

        Oh, kein Frontfoto mehr vom ggf. ertappten Raser?

        Und den "Strafzettel" bekommt dann das Auto, nicht der Halter. Ist ja nicht dasselbe ...

        • @90857 (Profil gelöscht):

          Der Ablauf ist m.W. folgendermaßen:



          1. Messstelle 1 erfasst das Kennzeichen und Uhrzeit1.



          2. Messstelle 2 erfasst das Kennzeichen und Uhrzeit2 und vergleicht die Daten.



          3a. Wenn (Uhrzeit2 – Uhrzeit1) zu niedrig ist, dann wird das beliebte Foto gemacht.



          3b. Andernfalls werden die Daten (angeblich) gelöscht.

          • 9G
            90857 (Profil gelöscht)
            @Zwieblinger:

            Danke.

            Dann sollte es ja kein Problem sein, und wie noch im Artikel ventiliert, genau diesem Ablauf eine Rechtsgrundlage zu verpassen.

            Kann mir als alter Programierer und IT-Admin (im Ruhestand) allerdings vorstellen, dass dies technisch nicht ganz trivial ist; nicht zuletzt, weil zu allen sich in dem Messbereich befindlichen Fahrzeugen aktuelle Daten mitgeführt und verglichen werden müssen, der finale "shot" dann noch in der zeitlichen und räumlichen Distanz stattfinden muss.

        • @90857 (Profil gelöscht):

          Man könnte bei chronischen rasern das Auto verschrotten. Ohne Insassen natürlich.

          • 9G
            90857 (Profil gelöscht)
            @sachmah:

            Gemach, noch diesseits des Verschrottens ...

            Irgendwo gelesen, dass Stadtkämmerer sich bereits Sorgen um die fest eingeplanten Einnahmen machen, weil weniger gerast und geblitzt wird.

            • @90857 (Profil gelöscht):

              Da - Saarense was! Wollnichwoll.

              Hab mal an ~~so ~~einer Entscheidung schmunzelnd mitgewirkt.



              &



              Das ging so. In einem großen Flächenland konnte mal die Einstufung in die Höhe der gestaffelten Kindergartenbeiträge - in Selbsteinschätzung vorgenommen werden.



              Ein pfiffiger & darob ob durchschlagenden Erfolges auch gerade beförderter Bediensteter bzw der Stadtkämmerer waren - eben weil längst eingeplant.



              Stocksauer - als ihnen diese NachschnüffelPraxis contra legem um die Ohren flog.



              &



              In Bas Sax ist frauman da ja besonders gefährdet.



              Als ja das bekannte "right or wrong my country" - wie ja gerade als Schimäre dorten zu Schanden geritten.



              Nicht zuletzt im Hannöversch/Welfischen/von&Türzu - seine tiefen - scheint`s ja bis zu den tazis - doch doch - unausrottbaren Wurzeln hat. Newahr.



              Normal.

              unterm----da wo heute noch die Spatzen auf dem Rücken



              de.wikipedia.org/wiki/Mountbatten



              &



              de.wikipedia.org/w..._(Adelsgeschlecht) - Mischpoche halt. Woll.



              Fliegen. Gelle.



              ------



              "BeschreibungMischpoke, auch Mischpoche oder Muschpoke, ist ein auf das hebräische מִשְׁפָּחָה zurückgehender Jiddismus in der Bedeutung ‚Familie, Gesellschaft, Sippschaft‘, der Anfang des 19. Jahrhunderts in der abwertenden Bedeutung ‚Gesindel, Diebesbande‘ in die deutsche Umgangssprache übernommen wurde." wiki - Paschd scho.

      • @Peter Osten:

        In Deutschland schon. Wir haben hier die Menschenrechte auf Autos ausgedehnt.