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Familie und Flüchtlingsrat protestierenAbschiebung in den Femizid?

Bayern will am Mittwoch eine 67-Jährige in den Iran abschieben. Dabei wartet dort ihr Ex-Mann, der ihr nach Familienangaben mit dem Tod droht.

Die Frau sitzt aktuell in Abschiebehaft in Hof. Für Mittwoch ist ihre Abschiebung angesetzt Foto: dpa

Berlin taz | Am frühen Morgen des 4. Juni klopfte es an der Tür von Frau B. in Nürnberg. Die Polizei stand in ihrem Zimmer. Kurz darauf wurde die 67-jährige Iranerin in Abschiebehaft nach Hof gebracht. „Sie durfte nicht einmal ihre Sachen packen“, erzählt ihre Nichte der taz. „Ihr wurden Handschellen angelegt, und sie haben ins Polizeiauto gebracht.“ Am kommenden Mittwoch soll Frau B. nach dem Iran abgeschoben werden – in ein Land, das sie vor 14 Jahren verlassen hat, um der Gewalt ihres Ehemanns zu entkommen.

Die Familie von Frau B. berichtet, dass der Ex-Mann von der bevorstehenden Abschiebung erfahren habe. Er habe über ihren Sohn erneut Todesdrohungen ausgesprochen: Er freue sich, dass seine Frau herkomme, sie solle jedoch schon mal ihr Testament schreiben. „Ich habe wirklich Angst um ihr Leben“, sagt die Nichte mit zitternder Stimme.

Frau B. sei jung zwangsverheiratet worden. „Sie hat sehr früh gemerkt, dass dieser Mann kein liebevoller Ehemann ist, sondern gewalttätig.“ Selbst von ihrem Vater bekam sie keine Hilfe. Eine Scheidung war für Frau B. nie möglich: In der Islamischen Republik Iran muss der Mann zustimmen. Bis heute gilt sie dort rechtlich als mit ihm verheiratet. Schutz oder ein familiäres Netz im Iran gibt es für sie nicht mehr – ihre Angehörigen leben fast vollständig in Deutschland.

Trotz jahrelanger Bemühungen wurde Frau B. vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kein Schutzstatus zuerkannt. Seit 2013 versucht sie, ihre Verfolgungsgründe geltend zu machen. Auch gesundheitliche Gründe führten nicht zu einem Bleiberecht: Obwohl eine mittelschwere Depression ärztlich diagnostiziert wurde, erfüllten die Atteste nicht die hohen gesetzlichen Anforderungen.

Hinzu kommt eine Bewährungsstrafe aus dem Jahr 2019. Damals erhielt Frau B. wegen Passlosigkeit und unerlaubten Aufenthalts einen Strafbefehl über drei Jahre auf Bewährung. Solche Verfahren werden laut dem Bayerischen Flüchtlingsrat häufig eingestellt, da die Beschaffung iranischer Ausweisdokumente als unzumutbar gilt. Der Iran verlangt dafür die Abgabe einer Reue- und Freiwilligkeitserklärung. Frau B. hatte gegen den Strafbefehl aber keinen Widerspruch eingelegt – aus Angst vor den finanziellen Folgen. Nun gilt sie in Deutschland als Straftäterin.

23 Femizide in einem Monat

„Bayerische Behörden kon­struieren eine sogenannte Straftäterin, um sie bedenkenlos abzuschieben“, sagt Johanna Böhm vom Bayerischen Flüchtlingsrat. „Es ist ein Skandal, dass Bayern eine von Gewalt betroffene Frau in ein Land abschiebt, das selbst systematische Gewalt gegen Frauen ausübt.“

Die Menschenrechtslage im Iran bleibt alarmierend. Laut der Menschenrechtsorganisation Hengaw wurden dort allein im Mai 23 Femizide erfasst. ­Zudem wurden mehr als 550 Hinrichtungen in den ersten fünf Monaten des Jahres ­dokumentiert. Dennoch wurde der Abschiebestopp Ende 2023 nicht verlängert. Im ersten Quartal 2025 wurden bereits fünf Menschen nach dem Iran abgeschoben.

„Frau B. wäre erneut der Gewalt ihres Ex-Mannes ausgesetzt – mit potenziell tödlichen Folgen“, so Böhm. „Geschlechtsspezifische Gewalt wird in vielen Fällen immer noch nicht ernst genommen. Das muss sich endlich ändern.“

Der Gesundheitszustand von Frau B. hat sich in der Abschiebehaft verschlechtert – vor allem psychisch. „Sie fühlt sich wie ein Schwerverbrecher, wie ein Mörder, der weggesperrt wurde“, erzählt die Nichte. „Sie sperren die Zelle nachts tatsächlich ab. Ihr geht es überhaupt nicht gut.“

Sie fordert politische Unterstützung für ihre Tante. „Ich weiß nicht, wie der deutsche Staat sich das verzeihen kann, wenn sie ermordet wird“, klagt sie und betont gleichzeitig: „Meine Tante ist kein Einzelfall“. Sie fordert: Politik soll Frauen stärken, die sich in schwierigen Situationen befinden.

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41 Kommentare

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  • Das Engagement war bis auf weiteres erfolgreich: Laut innn.it - Petitionsunterschriften innerhalb 1 Tag von u. 500 auf ü. 12000 gestiegen - wurde die Abschiebung von Frau B. heute kurz vor Abflug ausgesetzt und sie konnte nach Hause zurück. Danke an den Bay. Flüchtlingsrat, innn.it und die TAZ!



    Gerettet ist Frau B. damit noch nicht: Man muss den Fall weiter kritisch und handlungsbereit verfolgen! Innn.it bittet daher weiter um Unterschriften:



    innn.it/keine-abschiebung-von-frau-b-s

  • Es gibt eine Petition innn.it/keine-absc...u-b-s?action=draft und Tipps vom bayrischen Flüchtlingsrat: www.fluechtlingsra...rau-b-in-den-iran/

  • Da weiß man vor Wut und Entsetzen echt nicht mehr weiter. Ich bin echt fassungslos. Leider nicht erstaunt, aber fassungslos.

  • "23 Femizide in einem Monat"

    Der Weiße Ring schreibt, dass in DE fast täglich en Femizid begangen wird. Mit 30 Femiziden pro Monat is DE daher absolut kein sicheres Land für Frauen und bei weitem unsicherer als der Iran.

    weisser-ring.de/me...ungen/21-11-2024-2

    • @Rudolf Fissner:

      Und was genau hat das mit dem im Artikel beschriebenen Schicksal zu tun?

      • @HopeDrone:

        Die "23 Femizide pro Mona" sind eine eigens n der taz hervorgehobene Zwischenüberschrift. Wenn mit der Zahl hervorgehoben werden soll, dass speziell Frauen wegen ihres Geschlechts in vermehrten Maße getötet werden, dann muss man sich schon Fragen wieso man Deutschland in der Beziehung mit höheren Zahlen für sicherer hält.

    • @Rudolf Fissner:

      Die 23 Fälle sind die, die überhaupt ans Licht kommen. Und die Chance, ungeschoren mit dem Mord durchzukommen, ist im Iran wesentlich höher.

      Wichtiger ist noch ein anderer Unterschied. In D kann sich eine Frau von einem gewalttätigen Mann scheiden lassen. Im Iran nur mit viel Glück. Frau muss nicht unbedingt ermordet werden, um in der Hölle zu landen...

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Das Scheidungsrecht wird aber nun von niemanden als Grund für Asyl genannt.

        Sicher ist der Status der Frau in vielerlei Richtungen, in rechtlicher oder sozialer Sicht im Iran wesentlicher schlechter als in DE.

        Die im Artikel verwendeten Femizidzahlen zeigen aber, das die Zahl der tödlichen Gewaltopfer in DE wohl höher sind.

        • @Rudolf Fissner:

          "Die im Artikel verwendeten Femizidzahlen zeigen aber, das die Zahl der tödlichen Gewaltopfer in DE wohl höher sind."

          Den offiziellen Zahlen nach. Wie viele Frauen bei "bedauerlichen Unfällen", im Iran sterben, wissen wir nicht. Jedenfalls ist dort der Druck, solche "Unfälle" zu untersuchen, kaum vorhanden. Es ist also schon sehr kühn, sich ausgerechnet die 23 rauszupicken.

          Und natürlich verbietet sich auf Grund der Lage von Frauen im Iran, Afghanistan, Saudi-Arabien und ähnlichen Ländern eine Abschiebung von Frauen von vorn herein. Es gehört zu den Peinlichkeiten unseres Landes, dass sie trotzdem möglich sind.

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Trotzdem klingt Deutschland nicht nach einem guten Land, um vor einem Femizid hinzuflüchten.

        • @rero:

          Also wenn ich zwischen dem Iran und D wählen müsste, würde ich mich, wie wohl 99% der Frauen hier, für Deutschland entscheiden. Nicht nur, aber auch weil es in Deutschland für Männer viel schwieriger ist, ihre Frauen stillschweigend um die Ecke zu bringen.

          Ach so. Wann wurde in Deutschland zuletzt ein Frau vom Staat ermordet, weil sie sich nicht an Bekleidungsvorschriften halten will?

          • @warum_denkt_keiner_nach?:

            99% der Polinnen würden sich aber gegen Deutschland entscheiden.

  • Unterschreibe die Petition auf innn.it: Keine Abschiebung von Frau B. in den Iran: Schutz statt Rückführung in Gewalt!

  • Ganz ehrlich, was kritisiert jetzt der Artikel eigentlich.



    Auf der einen Seite wird seit Tagen gegen die Nichteinhaltung der europäischen Gesetzgebung Dublin III, sowie dem dazugehörigen Verwaltungsgerichtsurteil gewettert, welches Innenminister Dobrindt nicht allgemeingültig umsetzen würde. (Was es auch nicht ist)

    Auf der anderen Seite wird in diesem Artikel und in den Kommentaren "begeklagt", dass die Behörden sich strikt an die vorgegebene Gesetzeslage halten, denn für den Fall eines gewaltätigen Mannes gibt es nunmal kein Asylgrund.

    Zugegeben das mag/ist in diesem Einzelfall schwere Kost, dennoch ist es gesetzeslage. Hinzu kommt das Frau B. straffällig geworden ist. Das ist Fakt, da bringt es auch nichts die möglichen Umstände für die Passlosigkeit und unerlauben Aufentaltes zu erläutern. Das hätte in einem Einspruchsverfahren vorgetragen werden, was nicht erfolgte.



    Somit ist es absolut nachvollziehbar und auch zwingend geboten die rechtsstaatlichen Gesetze und Vorgaben zu vollstrecken, das erwarte ich als Staatsbürger dieses Landes.



    Weiterhin bezweifel ich, dass hier das Bay. Innenministerium irgendetwas mitbekommen hat.

    Wie wäre die stellung einer Härtefallpedition?

    • @AuchNeMeinung:

      Die Rechtslage lässt schon eine andere Entscheidung zu. Mann will nur nicht...

  • Die Union bereitet den Boden für die AfD und merkt es nicht einmal.

    • @Bernhard Dresbach:

      Doch doch.

  • Machen wir uns doch mal ganz bewusst: ein bayrischer CSU Protagonist im Ministerrang ignoriert deutsche Gerichtsurteile, einfach so. Wen wundert es denn noch, dass solche Ungeheuerlichkeiten im "Frei"staat Bayern Tagesordnung sind? Wenn die so weitermachen -mit Unterstützung der gesamten Union und den Rechts-Medien, dann haben wir das sehr bald bundesweit. Lehrneister in solchen Entwicklungen sitzen in Moskau, Budapest, Buenos Aires, Kairo, Pjöngyang und Washington...

    • @Perkele:

      Maßlose Übertreibung macht sich schlecht, wenn man gegenüber dem dabei Angeprangerten Seriosität beansprucht und dann auch noch von der eigenen Sachdarstellung munter weiter extrapoliert. Ich muss nicht erwähnen, wo derartige Propagandamittel zum Standardrepertoire gehören. Sie haben genug relevante Städte aufgelistet.

      Zur Sache:



      Ihnen ist schon bekannt, dass die Gesetzgebung in Deutschland nicht bei den Gerichten liegt, oder? Daher ist auch nicht jedes Fallurteil gleich eine verbindliche Regelung für eine Vielzahl von Fällen, die ähnlich gelagert sein können oder auch nicht. Und in dem einen Fall, den das VG in Berlin entschieden hat, wird das auch voll respektiert. Es wird nur nicht als generelles "Abweisungsverbot" gesehen - weil das es eben auch nicht ist.

      Dass die Exekutive sich schuldig macht, wenn sie eine Rechtssprechung so stark eingschränkt berücksichtigt, dass es daraufhin negative Urteile hagelt, steht auf einem anderen Blatt. Das scheint aber bisher auch nicht der Fall zu sein, und - wie das Ausgangsurteil zeigt: Der Rechtsweg ist offensichtlich intakt und steht zur Verfügung. Also sparen Sie sich vielleicht mal die absurde Überdramatisierung.

      • @Normalo:

        Dazu sei die Lektüre im Fachmagazin LTO empfohlen, die analysiert das völlig anders. Selbstverständlich ist das Berliner VG-Entscheidung eine grundsätzliche Entscheidung mit Auswirkungen auf alle gleich gelagerten Fälle, da die Unionsrechtswidrigkeit nach diesem Urteil klar und unabhängig von dem Einzelfall feststeht.



        www.lto.de/recht/h...e-news-faktencheck

        • @Günter Picart:

          Es mögen grundsätzliche rechtliche Erwägungen in den Beschlüssen zum Tragen gekommen sein. Ob die das letzte Wort sind und auch der Überprüfung durch höhere Gerichte standhalten, ist allerdings alles Andere als sicher, geschweige denn dass es rechtskräftig feststünde. Dem Bürger steht der volle Rechtsweg offen, dem Staat auch.

          Dass in der weiteren Auseinandersetzung Aspekte zum Tragen kommen, die schlicht den Horizont der erstinstanzlichen (Eil-)Entscheidung übersteigen, ist dabei durchaus möglich. Insbesondere verlangen die Beschlüsse vom Staat, dass er sich so verhalte, als würde das Asylverfahren auf EU-Ebene eigentlich funktionieren - was in bloß "summarischen" Prüfung statthaft ist, aber in der Realität vielleicht etwas kurz gesprungen. WENN tatsächlich die eigentlich zuständigen EU-Länder hierher "durchgereichte" Bewerber für die Dauer des von ihnen getreulich durchgeführten Asylverfahrens auch zurücknehmen und im Abweisungsfall selbst ausweisen würden (oder sich ein solches Verhalten in einem praktikablen Zeitraum erzwingen ließe), gäbe es keine Diskussion. Das ist aber evident nicht der Fall, und Rechtssprechung für Wolkenkuckucksheim brauchen wir aktuell eher weniger.

          • @Normalo:

            Wenn es in der EU eine andere Möglichkeit der fairen Lastenverteilung als das "Durchreichen" gäbe, dann würde das System eventuell auch funktionieren.



            .



            Ja wäre Dublin nicht hoffnungslos dysfunktional oder wäre es wenigstens realpolitisch schlicht nicht reformierbar, ja dann...



            .



            Auch das muss bedacht werden.



            .



            Auf das Urteil dürfte das Ganze aber keine Auswirkung haben, denn nur weil jemand anderes sich nicht an das Gesetz hält hat dies keine Auswirkung auf das Gerichtsurteil.



            .



            Sonst könnte sich ja jeder vor Gericht mit "Aber mein Nachbar!" verteidigen.

      • @Normalo:

        Maßlose Übertreibung? Vielleicht - das sehe ich ein- im Falle von Pjöngyang, doch die anderen lasse ich genauso stehen.

        • @Perkele:

          Sie übertreiben mit ihrer Darstellung des Verhaltens von Dobrindt, und das wissen Sie auch. Er hat weder die Nichtanwendung des Urteils (auf die drei Einzelfälle, die es rechtlich tatsächlich betrifft) befohlen noch die Gewaltenteilung oder gar die Unabhängigkeit der Justiz infrage gesellt. Das ist einfach so keine Diskussion mehr sondern sinnlose Rabulistik.

          • @Normalo:

            Nein ich übertreibe ganz und gar nicht. Allein die Art und Weise wie Dobrindt und andere mit diesem Geschehen umgehen, das IST SCHON eine Verweigerung der Gewaltenteilung. Wieso können diese Herren das Urteil nicht einfach hinnehmen und kommentieren, dass man sich selbstverständlich an Recht und Gesetz hält und vorerst mal abwartet anstatt einfach weiterzumachen als sei nichts geschehen? Stattdessen werden NGO's als Drahtzieher einer obskuren Verschwörung beschuldigt und immer wieder und wieder betont "...man werde weiter so verfahren..." Wenn diese Fakten als "Übertreibung" bezeichnet werden, was soll denn dann noch kommen?

  • Wie wäre es, wenn ihr diese Berichte in Stein meißelt und dann Dobrinth an den Kopf werft? Oder den anderen Menschenrechtsgegnern.

  • Für die Erfüllung der gesetzl. geforderten Hürden bei humanitärem Aufenthalt wg. gesundh. Gründe muss man quasi halbtot sein UND das ganze in aller Ausführlichkeit vom Facharzt dokumentiert haben.



    Aber dass ein BAMF und das VG die geschlechtsspezifische Verfolgung bzw. den fehlenden Schutz vor dieser so vom Tisch wischen, wie hier zu vermuten ist, ist mal wieder unfassbar.



    Und die Vorstrafe? Weil die Frau den Pass nicht beschaffte oder verlängerte? Was sagt die Härtefallkommission? Folgeantrag? Facharztattest zur hochaktuellen Situation?



    Und das ganze mal ganz unabhängig von: In den Iran schiebt man keine Frau ab. Punkt. Für dieses Land sollte das gleiche gelten wie für Afghanistan: Die geschlechtsspezifische Verfolgung ist gesichert und damit Grundlage dür die Zuerkennung von Asyl nach dem Art. 16a GG (bei direkter Einreise auf dem Luftweg) oder Flüchtlingsstatus nach §3 AsylG (wenn durch Drittstaat eingereist).

    Aber hier gilt halt leider das, was @Bolzkopf schrieb.

  • Laut Artikel sind die Todesdrohungen glaubhaft.



    Da hat man überhaupt niemanden abzuschieben, ganz gleich ob Divers, Frau oder Mann, Straftäter oder nicht, alt, jung, krank oder gesund.

  • Unfassbares Unrecht! Und da regt man sich über Trumps ICE auf. Die Frau gehört ins Kirchenasyl.

    • @Günter Picart:

      Wenn das mal reichen würde.



      Das ungeschriebene Gesetz, dass die weltliche Macht sich an Kirchenrecht hält, ist eben ungeschrieben.



      In vielen Fällen gut so, in diesem Fall halt auch kein Rettungsanker mehr.

      • @Herma Huhn:

        In diesem Fall geht es deswegen nicht, weil die Frau schon in Abschiebehaft sitzt. Ansonsten wäre der Fall prädestiniert dafür. Kirchenasyl folgt auch nicht dem "Kirchenrecht", sondern ist ein humanitäres Korrektiv für staatliche Willkür und Überhärte, also ein Pfeiler, der das Rechtssystem vor Entgleisungen wie in diesem Fall absichert.



        Ist gerade ein TAZ-Artikel zu erschienen: taz.de/Kirchenasyl...er-Druck/!6089923/

        • @Günter Picart:

          "ein humanitäres Korrektiv für staatliche Willkür und Überhärte, also ein Pfeiler, der das Rechtssystem vor Entgleisungen wie in diesem Fall absichert."



          Das sog. Kirchenasyl hat keinerlei rechtliche Grundlage. Damit ist es weder Pfeiler noch Absicherung.

          • @Encantado:

            Doch natürlich. Es sichert ab, dass die staatliche Rechtsanwendung keine inhumanen bzw. unchristlichen Züge annimmt. Hab ich unter dem aktuellen Kirchenasylbeitrag auch erläutert. Ihre Behauptung spielt dafür keine Rolle und ist auch nicht richtig (es gibt ja Verabredungen und eine übliche Praxis, und es gibt die verfassungsrechtliche Rolle der Kirchen, das ist alles auch Teil des Rechts).

  • Die ach so christlichen Bayern mal wieder ...



    Strafrechtlich könnte man - leider jedoch erst nach einer eventuellen Tat - über Beihilfe zum Mord (StGB § 27) nachdenken.



    Was sagt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dazu? Gab es da nicht schon einmal ein Urteil zu einem ähnlichen Thema?

  • Wir leben in der Bundesrepublik des 21'en Jahrhunderts!



    Also bitte !



    Wir werden bedroht. Von überall ! Von allen! Wir müssen uns schützen !

    Und wenn das nicht sowieso eine Schutzbehauptung ist ... da kann ja jede(r) kommen !

    So.

    Im Grundgesetz heisst es in Art 16 "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht." Da steht nichts von wegen "von Kriminalität verfolgte" oder "mit dem Tode bedrohte" oder gar "dem Hungertod ausgesetzte" Nein. Steht da nicht.



    Also was geht es uns an, oder ?



    Die werden ja in der Heimat schon ein funktionierendes Rechtssystem haben, dass anschließend den Femizid angemessen bestraft !

    Außerdem ist kein Geld da um Menschenleben zu retten.

    Die Milliarden für die Maskendeals, die Millionen Entschädigung für die Pkw-Maut, Stuttgart 21, das hat Löcher in die Kasse gerissen !

    Da ist für so etwas Armseliges wie ein Menschenleben kein Geld mehr da.

    Pech eben .

    • @Bolzkopf:

      Danke, manchmal hilft nur bitterer Sarkasmus.

  • In den Iran und nach Afghanistan schiebt man keine Frauen ab. Diese Länder sind für Frauen die Hölle.

    • @shantivanille:

      Haben Sie da belastbare Zahlen. Die Rate der Frauentötungen liegt mit DE zusammen am "besseren" Ende.



      www.frauentag-noe....n-nein/mord-frauen

      Bei der Bedrohung durch Tod in islamischen Ländern spielen fast immer auch rassistische Sichten darauf eine Rolle.

    • @shantivanille:

      Oh, und nicht nur für Frauen.

    • @shantivanille:

      Da kann man getrost noch Pakistan, den einen oder anderen Ölstaat, Somalia... hinzufügen.



      Aber das BAMF schlägt gern vor, man könne immer noch INNERhalb des Landes einfach woanders hingehen und sich als Frau durchschlagen. Und wer wären wir, anderen Staaten in deren Gesetze reinzureden oder gar zu fordern, dass Frauen wirklich ganz "in echt" eigenständige Individuen seien und Männer das anerkennen müssen auch im Recht, ja, unabhängig von ihrem religiösen System. Ach, aber ach...

  • Ist halt Bayern, da fühlt man sich mit Femiziden so wohlig und heimelig vertraut.