Einigung zwischen Union und SPD: Vorgezogene Neuwahlen am 23. Februar
Bei der vorgezogenen Bundestagswahl nach dem Scheitern der Ampelkoalition gibt es eine Einigung. Auch der Termin für die Vertrauensfrage des Kanzlers steht.
Scholz wollte die Vertrauensfrage ursprünglich am 15. Januar stellen, um eine Neuwahl Ende März herbeizuführen. Nach öffentlichem Druck hatte er sich am Sonntag kompromissbereit gezeigt. „Dass ich noch vor Weihnachten die Vertrauensfrage stelle, wenn das alle gemeinsam so sehen, ist für mich überhaupt kein Problem“, sagte der Kanzler in der ARD-Sendung „Caren Miosga“. Wenn es eine Übereinkunft der Fraktionschefs von SPD und CDU/CSU – Rolf Mützenich und Friedrich Merz – dazu gebe, werde er diese beachten.
Unionskanzlerkandidat Friedrich Merz hatte am Montag deutlich gemacht, dass er nach dem Scheitern der Ampel-Regierung nun eine vorgezogene Bundestagswahl im Februar anstrebt. In der Sitzung des Fraktionsvorstands von CDU/CSU nannte der Unionsfraktions- und CDU-Parteichef den 16. oder 23. Februar als gut zu erreichen, wie die Deutsche Presse-Agentur in Berlin aus Teilnehmerkreisen erfuhr. Die Union wollte ursprünglich den 19. Januar als Wahltermin. Am Montag und Dienstag führten Merz und Mützenich Gespräche darüber.
Kein Einspruch der Bundeswahlleiterin
Bundeswahlleiterin Ruth Brand hat gegen einen Termin im Februar für die vorgezogene Neuwahl des Bundestages keine Einwände. Die hier genannten Termine „halte ich für rechtssicher durchführbar“, sagte Brand am Dienstag in einer Sondersitzung des Wahlprüfungsausschusses des Bundestages. Die Umsetzung sei aus ihrer Sicht „beherrschbar“.
Gegen den Januar-Termin hatte Brand Bedenken geäußert. In der Ausschusssitzung bekräftigte sie, dass der von Merz dafür zunächst gewünschte Wahltermin am 19. Januar nach ihrer Einschätzung „schwierig“ gewesen wäre.
Brand erläuterte den Abgeordneten in der von SPD und Grünen beantragten Sondersitzung, welche Herausforderungen mit Vorbereitung und Durchführung der vorgezogenen Neuwahl verbunden sind, etwa durch die Verkürzung von sonst bei Wahlen üblichen Fristen. Sie stellte aber auch klar: „Ich bin sicher, dass sämtliche Wahlorgane, die Gemeinden, die Wahlhelfer und alle anderen an der Vorbereitung der Wahl beteiligten Personen alles in ihrer Macht Stehende tun werden, um eine bestmögliche Vorbereitung der Wahl unabhängig vom festzusetzenden Wahltermin zu gewährleisten.“
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