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EU-Regelungen für AbtreibungenBeim Abbruch von Schwangerschaften hört die EU auf

Eva Fischer

Kommentar von

Eva Fischer

Die EU-Kommission hat die Forderungen nach einem Hilfsfonds für ungewollt schwangere Eu­ro­päe­rin­nen abgelehnt. Die Begründung ist absurd.

Immer wieder protestieren Frauen in Polen für das Recht auf Abtreibung, wie hier in Warschau am 8. März 2025 Foto: Piotr Lapinski/imago

S ind Polinnen und Malteserinnen ungewollt schwanger, müssen sie das Land verlassen. Sie leben in den beiden EU-Ländern mit den härtesten Abtreibungsgesetzen. Polen erlaubt seit 2020 nur noch bei Vergewaltigung oder Inzest eine Abtreibung bis zur zwölften Woche oder wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist. Das Abtreiben von fehlgebildeten Ungeborenen ist verboten.

Noch strenger ist es in Malta: Eine Abtreibung ist nur erlaubt, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist und es keine andere Möglichkeit gibt. Diese Ausnahme gibt es erst seit Sommer 2023; zuvor war eine Abtreibung ohne jede Ausnahme verboten.

Doch auch in vielen anderen EU-Ländern, in denen die Abtreibungsrechte für Frauen weniger streng sind, müssen viele für einen Schwangerschaftsabbruch lange und teure Wege auf sich nehmen: da sich Ärz­t:in­nen oder Kliniken weigern, Abtreibungen durchzuführen; da Fristen kürzer sind als im Nachbarland. Laut Schätzungen reisen jährlich Zehntausende Eu­ro­päe­r:in­nen ins Ausland, um einen Abbruch durchführen zu lassen.

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Über eine Million Menschen finden das nicht in Ordnung. Eine Petition der Organisation „My Voice, My Choice“, erhielt entsprechend viele Unterschriften, sodass sich die EU-Kommission damit beschäftigen musste. Konkret forderten die In­itia­to­r:in­nen einen Fonds für Frauen, die an ihrem Wohnort keine Abtreibung durchführen lassen können und deswegen in eine andere Region oder EU-Land reisen müssen.

Nur eine vorgeschobene Begründung

Doch die EU-Kommission sieht keinen Handlungsbedarf. Die Begründung: Es sei Sache der nationalen Regierungen, Frauen aus bestehenden Sozialtöpfen zu unterstützen, teilte die Brüsseler Behörde am Donnerstag mit. Und generell sei Gesundheitspolitik Sache der Mitgliedsländer.

Das ist natürlich eine vorgeschobene Begründung. Ein Land, das das Leben eines Ungeborenen über das Selbstbestimmungsrecht der Frau setzt und Abtreibung schwierig oder unmöglich macht, wird sicherlich auch keine Sozialtopfgelder in die Hand nehmen, um eine Abtreibung im Ausland mitzufinanzieren.

Ergänzende Kompetenz in der Gesundheitspolitik

Es ist richtig, dass Gesundheitspolitik eine nationale und keine EU-Kompetenz ist, aber das hat die EU-Kommission in der Coronapandemie auch nicht vom Handeln abgehalten. Schlicht, weil der politische Wille dafür da war. Aber auch, weil die EU in Gesundheitsfragen durchaus unterstützend und ergänzend handeln darf.

Zudem widerspricht der derzeitige Abtreibungsregeln-Flickenteppich der Ur-Idee der EU, die Lebensverhältnisse der Eu­ro­päe­r:in­nen anzugleichen. Demnach sollte sich also eine Polin in keiner schlechteren Welt wiederfinden als eine Niederländerin. Wenn es doch so ist, besteht vonseiten der EU Handlungsbedarf.

Daher: Hätte die EU-Kommission das Vorhaben als wichtig erachtet, wäre die Einrichtung eines solchen Fonds möglich gewesen. Die EU greift nämlich immer wieder gerne in die juristische Trickkiste, wenn man politisch etwas unbedingt umsetzen will, aber einzelne Mitgliedsländer nicht mitspielen. Bei Frauenrechten hört dieser Wille einer gemeinsamen EU aber anscheinend auf.

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Eva Fischer
Chefin vom Dienst
Jahrgang 1989; seit Anfang 2025 bei der taz, derzeit als Nachrichtenchefin und Chefin vom Dienst bei taz.de. Vorherige Stationen: u.a. EU-Korrespondentin in Brüssel beim Handelsblatt, Redakteurin für Internationale Politik beim Tagesspiegel, Redakteurin bei der ZDF-Talkshow "Markus Lanz". Wirtschaftspsychologie-Studium mit Schwerpunkt Arbeits- und Organisationspsychologie und dem Nebenfach Politikwissenschaft, Besuch der Holtzbrinck-Journalistenschule, gelernte Medienkauffrau Digital und Print beim Spiegel-Verlag.
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13 Kommentare

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  • Pragmatisch lässt sich davon ausgehen, dass Zugang zu Verhütungsmitteln, Aufklärung und Rechte für Frauen der Weg zu weniger Abtreibung ist, wenn das für jemanden ein wichtiges Ziel ist - was ja sein kann (Frei nach Frauke Brosius-Gersdorfs Analyse müsste, wenn denn mensch da von einem kleinen Menschen ausginge, die Menschenwürde und das Tötungsverbot voll gelten. Oder anders: es ist schon auch kompliziert).



    Noch mal: pragmatisch im Vorfeld Ressourcen für Aufklärung & Co. einsetzen, nicht Abtreibungen für Symbolpolitik einsetzen, dass Menschen gegen fast ihre gesamten Interessen doch rechts wählen.

    Wie weit aber die EU ihre Kompetenzen überschreiten darf? Darf sie nicht. Das lässt sich ändern, in unserer Zeit gerade zumal, wo die USA nicht mehr stützt und ein klarer Feind erst mal dauerhaft da ist. Doch dann geregelt.



    Wenn auch nur die Frauen in Polen alle eine in dem Punkte andere Partei gewählt hätten, sähe es bereits anders aus. Das ist derzeit die Entscheidungsebene!

  • Frauenrechte sind Menschenrechte. Aber die werden ja auch mit Füssen getreten.

  • Ich habe mich bei dem Artikel, der ursprünglich diese Petition behandelte schon gefragt, wieso das Ziel der Petition das gewählte war. Aus dem Problem: "Abtreibungen sind in manchen Ländern schwer bis unmöglich" wird die Lösung gefordert: "Geld, damit man in andere Länder reisen darf." anstatt "Abtreibungsregelungen allgemein weniger restriktiv gestalten". Ich verstehe, dass letzteres ein schwieriger Kampf ist, aber ich persönlich stecke lieber aktivistische Arbeit in den Kampf gegen die Abtreibungsgesetze anstatt in ein "Bitte bitte EU, gib uns doch wenigstens Geld, damit wir die Reise in ein anderes Land und die Abtreibung dort wenigstens gezahlt kriegen."



    Ich nehme aber an, als eines Mittel von vielen ist es nicht falsch, und ich hoffe, dass die Ersteller:innen der Petition die Petition selbst nicht als einziges Mittel sehen, um das Ziel "Mehr Frauenrechte" zu erreichen.

  • Ich hätte mir bessere Beispiele für die " Trickkiste" gewünscht.

    Corona war ein extrem Schlechts.

    Dass die EU versucht, supranationale Bedrohungen supranational zu lösen, ist logisch.

    Schwangerschaften sind keine supranationale Bedrohung.

    Die Angleichung der "Lebensverhältnisse" hat es in sich.

    Das kann bedeuten, dass man sich in der Mitte trifft.

    Gerade wenn es um Werte geht.

  • Wie der Artikel eigentlich selbst sagt: Die EU hat da keine Kompetenz, und die Länder würden es anders als bei Covid auch wohl nicht alle tolerieren.

    Dann muss in nüchterner Analyse eine Kampagne für mehr Entscheidung durch die Frau vielleicht mal bei Auslands- und Inlandspolen m/w/d ansetzen, um entsprechende ganz andere Wahlmehrheiten zu erzielen? Lassen wir Embryos und Gerichte da mal außen vor, so bliebe immer noch das Gesetzgebungsrecht des Parlaments und Vetorecht des Präsidenten anzupacken.

  • Unglaublich! Das sollte mittlerweile in der EU kein Thema mehr sein.



    Eine selbstbestimmte Entscheidung der (erwachsenen) Frau, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt der Schwangerschaft nach bestimmten Regeln sollte in unserer Zeit selbstverständlich sein!

  • Es ist absurd, dass die Autorin die Begründung für absurd hält.

    Die EU ist quasi ein Verein aus Staaten, an den die Mitglieder bestimmte Gesetzgebungskompetenzen übertragen haben; insbesondere im Bereich der Handelspolitik. Nur dafür ist die EU zuständig. Und nur in diesen Bereichen hat die EU auch einen Etat. Die EU ist kein Staat.

    In allen anderen Bereichen sind die Nationalstaaten zuständig - so auch im Bereich des Abtreibungsrechts.

    Absurd ist insoweit allenfalls die Tatsache, dass das Parlament gewisse Tendenzen für dieses Projekt gezeigt hat - obwohl die Unzuständigkeit bekannt war. Aber was interessiert einen Parlamentarier schon eine Zuständigkeitsgrenze?

  • Die Grundaussage des Artikels ist falsch.

    Unter Corona unterstützte die EU die Mitgliedsländer in ihrem jeweiligen eigenständigen Bemühen, mit der Pandemie klarzukommen, d.h. die nationale Souveränität des jeweiligen Landes wurde respektiert.



    Hier wird vorgeschlagen, dass die EU kollektiv inhaltlich gegen jeweiliges Landesrecht verstoßen soll, auch wenn vertraglich diesbezüglich keine Kompetenz bei der EU liegt.

    M.E. macht es mehr Sinn, z.B. über den EuGH, einen Rechtstitel zu erstreiten, der dann für alle Mitgliedsländer gilt.

  • In beiden oben erwähnten Ländern, Polen und Malta übt die katholische Kirche einen starken Einfluss auf die Politik und das gesellschaftliche Leben aus. Der Katholizismus ist z.B. in der Verfassung Maltas als Staatsreligion verankert. Ob dies für Polen auch so gilt, weis ich nicht.



    Es ist also nicht verwunderlich, dass es in beiden Ländern ein sehr rigides Abtreibungsrecht gibt.

  • Die EU hatte bei Corona eine Rechtsgrundlage *, die hat sie hier nicht. Deshalb sind die im Artikel aufgestellten Vermutungen vollkommen fehl am Platz.

    * Nach Artikel 168 AEUV (Vertrag ueber die Arbeitsweise der EU) hat die EU bei grenzueberschreitenden Gesundheitsgefahren das Mandat die Mitgliedstaaten zu unterstuetzen, zu koordinieren und zu ergaenzen.

  • Es ist ein politisches Schmierentheater sondergleichen: Das Europäische Parlament hat längst erkannt, dass das Recht auf Abtreibung in die EU-Grundrechtecharta gehört, um Frauen in Polen oder Malta vor patriarchaler Willkür zu schützen. Doch was folgt darauf? Nichts als das ohrenbetäubende Schweigen der EU-Kommission und der Mitgliedstaaten.



    ​Während Abgeordnete für die Freiheit kämpfen, verstecken sich die EU-Regierungschefs hinter der „nationalen Souveränität“ – ein Codewort für die feige Duldung von Menschenrechtsverletzungen. In Polen sterben Frauen in Krankenhäusern, weil Ärzte mehr Angst vor Paragrafen als vor dem Tod ihrer Patientinnen haben. In Malta werden Frauen wie Schwerverbrecherinnen behandelt, wenn sie über ihren eigenen Körper bestimmen wollen.



    ​Ein Europa, das die Forderungen seines eigenen Parlaments ignoriert und Frauenrechte als Verhandlungsmasse für diplomatischen Frieden opfert, begeht Verrat an seinen eigenen Grundwerten. Wenn die EU nicht endlich handelt, ist die Grundrechtecharta das Papier nicht wert, auf dem sie steht.

    • @amigo:

      Auch das EU-Parlament muss sich an die EU Verträge halten und sich innerhalb der festgelegten Kompetenzordnung bewegen. Es ist also ganz egal, was das Parlament erkennt oder auch nicht, wenn es nicht zuständig ist.

      In Fragen, in denen ausschließlich die Mitglieder zuständig sind, ist Schweigen das einzig Richtige.

  • Nicht alle EU-Staaten mögen Abtreibung. Bis vor Kurzem war auch die Republik Irland gegen Abtreibung. In Polen ist die für Embryonen ungünstige Politik andere EU- Staaten ein ganz heißes Eisen. EU-Regeln hier würde man als grob übergriffig verstehen. Will jemand Polen überreden, aus der EU auszutreten ?



    Könnte ja auch mal umgekehrt kommen. Wer möchte , dass eine konservative EU-Mehrheit die Frauen in linksliberalen Ländern dominiert?



    EU nur da, wo es wirklich wichtig ist. Sonst bleibt es besser bei der Zuständigkeit der Einzelstaaten. Nicht dort die Zuständigkeit, wo ich gerade für mein Anliegen die Mehrheit habe.