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Neue Grundsicherung tritt in Kraft„Das wird ein harter Kampf“

Die neue Grundsicherung sieht härtere Sanktionen vor. Das sei auch für Menschen mit Arbeit eine Bedrohung, sagt die Aktivistin Helena Steinhaus.

Susanne Memarnia

Interview von

Susanne Memarnia

taz: Frau Steinhaus, am 1. Juli tritt die „neue Grundsicherung“ in Kraft. Was ist für Sie die krasseste Neuerung?

Helena Steinhaus: Am Einschneidendsten sind sicher die neuen Sanktionsmöglichkeiten, die, wie Arbeitsministerin Bärbel Bas es formuliert, „bis an die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen ausgeschöpft“ werden. Es gibt unterschiedliche Meinungen, ob man sich dann wirklich noch auf der zulässigen Seite der Grenze befindet. Wir sehen das kritisch, wenn man 100 Prozent der Leistungen einstellt – inklusive der Kosten der Unterkunft. Das wird vielleicht gar nicht so viele Leute betreffen, aber die Drohkulisse, die hier aufgebaut wird, trifft natürlich alle.

taz: Warum sind die neuen Regeln Ihrer Meinung nach verfassungswidrig?

Im Interview: Helena Steinhaus

38, wurde als Kritikerin von Hartz IV und Bürgergeld bekannt. 2015 gründete die Sozialaktivistin und Autorin in Berlin den Verein Sanktionsfrei.

Steinhaus: Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 explizit Sanktionen bis maximal 30 Prozent des Regelsatzes erlaubt. Einzige Ausnahme: Wenn jemand ein unmittelbar vorliegendes Arbeitsangebot ablehnt, wenn also quasi der Vertrag schon zur Unterschrift vorliegt und man ablehnt. Nur dann dürfen 100 Prozent der Leistung gestrichen werden. Bei der neuen Grundsicherung heißt es nun trotzdem: Wer dreimal nicht zum Termin beim Jobcenter geht, bekommt gar nichts mehr. Die Regierung wendet dafür einen Trick an: Sie weicht auf den Erreichbarkeits-Paragrafen des Sozialgesetzbuch II aus. Danach erhält man nur Leistungen, wenn man nachweist, dass man „erreichbar“ ist – sonst gilt man nicht als bedürftig. Wer dreimal nicht kommt, gilt dann als „nicht erreichbar“. Man nennt es die „Nicht-Erreichbarkeits-Fiktion“.

taz: Begründet werden die härteren Sanktionen ja damit, dass sie nur Verweigerer treffen. Nach dem Motto: Andere müssen für ihr Geld auch arbeiten. Was erwidern Sie?

Steinhaus: Diese Sanktionen treffen die Falschen. Außerdem ist das Bürgergeld kein Gehalt oder Lohnersatz, sondern eine Grundsicherung, die man bekommt, weil man nachweislich in einer Notsituation ist oder nicht arbeiten kann.

taz: Wer Arbeitsangebote ablehnt, soll schneller als bisher den kompletten Regelsatz verlieren. Das finden Sie falsch?

Steinhaus: Genau. Wir bekommen zum Beispiel viele Nachrichten von Menschen, die ihre Angehörigen pflegen. Häufig sind das Mütter mit Kindern, die eine Pflegestufe haben. Denen sagt ihr Bearbeiter: „Sie machen bisher nur einen Minijob, ab jetzt müssen Sie fünf oder sechs Stunden am Tag arbeiten.“ Und wenn jemand diese Arbeit ablehnt, dann kann künftig die Totalsanktion greifen. Da kann man sich schon fragen, ob ein Sachbearbeiter wirklich dazu in der Lage ist zu beurteilen, ob diese Mutter, die häufig alleinerziehend ist, die Kapazitäten dafür hat, sechs Stunden am Tag zu arbeiten, neben den Kindern und der Extrapflege. Nur: Das liegt teilweise in seinem Ermessen, und formal muss man den Job annehmen, sonst gilt man als „Totalverweigerer“.

taz: Sind Sachbearbeiter wirklich so unterschiedlich: Die einen verständnisvoll, die anderen harte Hunde, die alles für zumutbar halten?

Steinhaus: Das ist wirklich ein großes Problem. Viele Jobcenter-Mitarbeiter machen eine gute Arbeit, nach ihren Möglichkeiten. Umfragen zeigen: 30 Prozent der „Kunden“, wie sie genannt werden, sind zufrieden mit ihren Sachbearbeitern, 30 Prozent nicht. Aber: Wenn du einen Sachbearbeiter hast, mit dem du dich nicht verstehst, hast du nicht die Möglichkeit, jemand anderes zu bekommen. Und der Sachbearbeiter sitzt am längeren Hebel. Das kann bedeuten, dass er sagt: „Ach ja, Ihre Depressionen, so schlimm kann das doch nicht sein. Sie müssen sich jetzt nur ein bisschen anstrengen.“ Und dann wird keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr akzeptiert, um einen Termin im Jobcenter abzusagen, sondern nur noch eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung.

taz: Was heißt das genau?

Steinhaus: Ja, das sind so Feinheiten, die schwer zu verstehen sind. Schon jetzt werden viele Leute sanktioniert, obwohl sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beibringen. Denn die Jobcenter sagen immer häufiger, und mit der Grundsicherung soll das Programm werden, dass diese Bescheinigung nicht reicht und man eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung bringen soll. Ein Arzt soll also bescheinigen, dass man sich quasi nicht bewegen kann, man nicht von A nach B laufen oder fahren kann. Bei Depressionen zum Beispiel bekommt man die aber nicht zwangsläufig. Hier wird grundsätzlich etwas unterstellt – auch den Ärzten.

Die Drohkulisse wirkt bis in die Mittelschicht hinein. Es geht um Abstiegsängste. Wenn man keine andere Wahl hat, macht man auch schlechter bezahlte Arbeit

Helena Steinhaus, Sozialaktivistin

taz: Die Jobcenter beklagen, sie könnten Betroffenen oft nicht helfen und sie nicht in Jobs vermitteln, weil zu viele Termine versäumt würden. Ist da nichts dran?

Steinhaus: Viele denken vielleicht, was ist das Problem? Ich muss doch auch meinen Arzttermin einhalten oder zur Arbeit gehen. Aber das ist häufig nicht die Realität, in der sich die Menschen befinden, um die es geht. Jemand, der zum Beispiel psychisch krank ist, kann vielleicht nicht außer Haus gehen oder über seine berufliche Zukunft nachdenken. Manche können nicht einmal ihre Briefe vom Amt öffnen! Umgekehrt kann man davon ausgehen, wenn jemand wirklich das Amt ausnutzen will, dann geht er zu jedem Termin, „arbeitet“ brav mit und denkt sich was anderes aus, damit er unterm Radar bleibt. Dass man durch die Totalsanktionierung bei verpassten Terminen massenhaft Sozialbetrüger erwischt, ist unwahrscheinlich.

taz: Sie haben eben gesagt, die Drohkulisse der Totalsanktion wirkt auf viele. Können Sie das ausführen?

Steinhaus: Die Drohkulisse wirkt bis in die Mittelschicht hinein. Es geht um Abstiegsängste: Je schlechter die Grundsicherung ausgestaltet ist, desto weniger wahrscheinlich ist es, dass Ar­beit­neh­me­r:in­nen Forderungen stellen oder ihre Lohnarbeit niederlegen. Wenn man keine andere Wahl hat, macht man auch schlechter bezahlte Arbeit. Wir haben ja einen sehr stark ausgeprägten Niedriglohnsektor und die wenigsten, die in diesem arbeiten, würden sagen: „Ach, das Bürgergeld ist ja fast das Gleiche, was ich fürs Arbeiten bekomme. Dann nehm ich doch lieber Bürgergeld!“ Jeder weiß, dass man das lieber nicht macht.

taz: Dem neuen Gesetz zufolge sollen immerhin Kinder von 100-Prozent-Sanktionen gegen ihre Eltern ausgenommen sein.

Steinhaus: Ich kann darüber nur lachen, denn das ist jetzt schon so – und trotzdem trifft man auch jetzt schon die Falschen. Es ist so, dass aktuell jede dritte Sanktion indirekt ein Kind trifft. Grundsätzlich gilt: Man kann nicht das Portemonnaie der Eltern von dem der Kinder getrennt sehen. Wenn einem Elternteil seine Grundsicherung plus sein Anteil an den Wohnkosten gestrichen wird, kommt zwangsläufig die ganze Familie in Gefahr. Denn Miete und Essen müssen ja trotzdem bezahlt werden, zur Not eben von der Grundsicherung der Kinder.

Sanktionsfrei

Der Verein Sanktionsfrei macht politische Lobbyarbeit für Bezieher von Bürgergeld, ab Juli „Grundsicherungsgeld“. Zudem hilft er Betroffenen von Sanktionen und anderen Kürzungen finanziell und juristisch. In den vergangenen Monaten hat Sanktionsfrei monatlich insgesamt zwischen 50.000 und 80.000 Euro „Überbrückungshilfen“ ausgezahlt, meist waren es Beträge zwischen 200 und 300 Euro. Finanziert wird das ausschließlich über Spenden. Die Zahlungen sind teils zinsfreie Darlehen, die später zurückgezahlt werden – sonst könnte das Jobcenter sie als Einnahme anrechnen –, teils Schenkungen nach dem „Tafelparagrafen“ im Sozialgesetzbuch II. Der regelt, dass Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind, das angerechnet wird. (sum)

taz: Mit der Reform kommt auch der „Vermittlungsvorrang“ zurück: Es wird wieder wichtiger, die Leute schnell in Arbeit zu bekommen, statt ihnen Weiterbildung zu ermöglichen. Was ändert sich dadurch in der Praxis?

Steinhaus: Der Vermittlungsvorrang war im Bürgergeld zwar nicht abgeschafft, aber doch in den Hintergrund getreten. Im Vordergrund stand zumindest offiziell die Qualifizierung. Das hat in der Praxis nicht wirklich stattgefunden, weil Qualifizierung kostet ja Geld, das die Jobcenter häufig nicht haben. Aber zumindest sind dadurch insgesamt weniger Sanktionen ausgesprochen worden, weil man eher guckte: Was brauchen die Leute? Das machte auch Sinn, weil viele Menschen im Bürgergeld nicht so gut qualifiziert sind.

taz: Und nun?

Steinhaus: Nun bekommt die Vermittlung in Arbeit wieder Vorrang, egal in welche, egal wie schlecht bezahlt. Das ist natürlich keine langfristig gute Lösung: Man hat vielleicht einen Job, aber wenn er schlecht bezahlt ist, ist man nach wie vor abhängig von Sozialleistungen, also Aufstockung. Aber man darf ihn nicht ablehnen, weil man dann sofort total sanktioniert wird. Diese Kombination aus Vermittlungsvorgang und „Arbeitsverweigerer-Regelung“ ist wirklich der Gipfel der Unverschämtheit.

taz: Ihr Verein ist viel vor Gericht, um die Rechte von Betroffenen durchzusetzen. Werden Sie klagen gegen die neue Grundsicherung?

Steinhaus: Ja, werden wir. Aber es ist nicht leicht, bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Man braucht dafür einen wirklich guten Fall. Bei Hartz IV hat es 17 Jahre gedauert, bis das meiste der Sanktionspraxis als verfassungswidrig eingestuft wurde. Ich hoffe, dieses Mal wird es nicht so lange dauern. Aber das wird ein harter Kampf.

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9 Kommentare

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  • Es ist doch nicht per se das Bürgergeld, was den Unmut hervorruft, sondern alles das, was noch zusätzlich bezahlt/erstattet wird. Es gibt durchaus Menschen, welche Vollzeit arbeiten (wollen) und nur etwas mehr als die 2409€ im Monat bei Mindestlohn haben, davon aber auch noch Miete, Auto/Bus und die Ausstattung für die Kinder zahlen müssen. Und bekommen dann mit, wie sich Bürgergeldempfänger beklagen, das sie nicht genug erhalten. Klar kann man in beiden Fällen sagen: "Selber schuld" Augen auf bei der Berufswahl bei dem einen und nicht so anstellen für ein leistungsloses Leben bei den anderen. Trifft den Kern aber nicht unbedingt.



    Dann wäre es besser einen Pauschalbetrag in Höhe des entsprechenden Netto-Mindestlohnes und auch der Bürgergeldempfänger muss davon die Ausgaben für Miete, Mobilität und eventuelle Kinder selber tragen.

  • Armes Deutschland. wegen der paar gesparten Euro werrden die ärmsten noch mehr getreten während man die mit dem goldenen Löffel geborenen lieber in Ruhe läßt.



    Ja, wer eine(n) Lobby(isten) hat...

  • Man sollte bei der Diskussion nicht vergessen, dass jemand, der Sozialleistungen erhält, Diesel von anderen Menschen bekommt, die dafür arbeiten. Möglicherweise müssen die, um ihren Lohn zu erhalten, regelmäßig zur Arbeit gehen. Es wäre gut vorstellbar, dass diese beitragszahler Ein gewisses Unverständnis entwickeln, Wenn ein beitragsempfänger es nicht schafft, einen von drei Terminen wahrzunehmen Beim Amt.

  • Der Zwangscharakter Vermittlungsvorrang wird erst durch Arbeitsagentur Sanktionsregime rechtswirksam relevant und offenbart politisch gewollte Umverteilung von Unten nach Oben für Lohnsubvention ohne Bedürftigkeitsnachweis noch Businessplan kommunaler, kirchlicher, staatlicher Arbeitgeber zulasten Arbeitnehmerschaft, Rentenanwartschaft in prekärem Arbeitsmarkt in Deutschlands, den es so entgegen EU-, WTO-Regeln in anderen EU Ländern nicht gibt als Wettbewerbsvorteil ohnehin subventioniert deutscher Exportwirtschaft zulasten übriger Welthandelspartner. Da tut es Not im Namen regeblasiert freien Handels, Wandels, Verkehrs von Personen, Dienstleistungen, Gütern, Technologie-, Wissenstransfer, dass deutsche Gewerkschaften, wie in anderen EU-Ländern, vor EU-, WTO Gerichten, BVG klagen können gegen prekäres Arbeitsmarkt Sanktionsregime, in vorherigen Stand von 1948 vor Gründung Bundesrepublik 1949 versetzt werden, ihr politisches Streikrecht wahrnehmen, wie damals November 1948 gegen Währungsreform TriZonen Währungskommissar Prof. Ludwig Erhard nach Währungsschnitt 1 DM zu 10 Reichsmark bei Lohnstopp, Preise für Lebensmittel, Mieten, Immobilien, Grund, Boden, Industriegüter freizugeben

  • Wenn die taz Merz oder Spahn mal dreimal nicht erreicht, auch 100 Prozent Gehalt einbehalten. Das wäre dann fair. Die müssen ja auch auf Presseanfragen antworten.

  • „In schlecht bezahlte Jobs…“

    Irre ich mich, oder ist der aktuelle Mindestlohn 13,90€/Stunde, auch für nicht qualifizierte und darf nicht unterschritten werden?

    • @ToMuch:

      Auf dem Papier darf der Mindestlohn nicht unterschritten werden, es gibt aber genug Möglichkeiten, wie zum Beispiel unbezahlte Überstunden...

    • @ToMuch:

      Sie können Vollzeit Mindestlohn arbeiten und sind trotzdem auf Transferleistungen angewiesen (mit Kindern). Mindestlohn ist gleichbedeutend mit schlechter Bezahlung. Weniger geht ja auch legal gar nicht.

    • @ToMuch:

      Langzeitarbeitslose sind da ausgeschlossen.