Beschluss von Schwarz-Rot: Drastische Einsparung bei der Informationsfreiheit
Die Koalition will Anfragen an Staat und Behörden beschneiden. Das sei der schwerste Angriff auf staatliche Transparenz, kritisiert die Initiative „Frag den Staat“.
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kna/taz | Die Bundesregierung will das Recht auf Informationsfreiheit einschränken. In den Beschlüssen der Koalition heißt es schöngefärbt, man wolle das IFG „weiterentwickeln und an die aktuellen Herausforderungen anpassen“. Und das unter Wahrung des Rechtes. Tatsächlich sind aber eine ganze Reihe von Einschränkungen geplant.
In den Beschlüssen des Koalitionsausschusses, die am Donnerstag in Berlin vorgestellt wurden, heißt es, dass Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen beschränkt werden soll, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft nachweisen können. Bisher war dieser Nachweis nicht nötig. Nicht-EU-Bürger:innen sollen komplett vom Auskunftsrecht ausgeschlossen werden. Falls doch Auskünfte erteilt werden, sollen darin die Namen von Mitarbeitenden in Zukunft geschwärzt werden. Und schließlich sollen die Gebühren für eine Auskunft erhöht werden können.
Das Informationsfreiheitsgesetz regelt die Auskunftsrechte, die Bürger gegenüber Bundesbehörden und anderen staatlichen Einrichtungen haben. Auch in einigen Bundesländern gibt es solche Gesetze. Sie geben der Bevölkerung das Recht, staatliche Stellen nach amtlichen Informationen zu fragen. Bislang mussten Antragsteller nicht begründen, warum sie Informationen abfragen. Schon jetzt beinhaltet das Gesetz zahlreiche Ausnahmen vom Recht auf Informationszugang, zum Beispiel, wenn personenbezogene oder sicherheitsrelevante Daten betroffen sind.
Änderungen könnte es nun auch bei Anfragen geben, die mit den Bereichen kritische Infrastruktur, Spionageabwehr, Terrorismusbekämpfung und wissenschaftliche Forschung zu tun haben. Hier sieht der Koalitionsausschuss einen „besonderen Schutzbedarf“, dem man „in Zeiten einer komplexen Bedrohungslage von innen und außen“ Rechnung tragen wolle.
Frag den Staat
Außerdem könnten die Gebühren für Anfragen steigen. Diese wolle man im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip anpassen, so der Koalitionsausschuss. Das könnte bedeuten, dass Antragsteller künftig sämtliche Kosten tragen müssten, die durch eine Anfrage entstehen.
„Das wäre eine Rolle rückwärts“
„Das ist der schwerste Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik“, kritisiert die Initiative Frag den Staat, die sich auf solche Anfragen spezialisiert hat, in einer Mitteilung. SPD und Union würden damit das Informationsfreiheitsgesetz faktisch abschaffen wollen, heißt es weiter. „Damit brechen sie nicht nur ihr eigenes Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, sondern beschädigen die Presse- und Informationsfreiheit massiv.“
Auch Oliver Wiedmann von Mehr Demokratie e. V., kritisiert, dass die Koalition das IFG „massiv beschneiden“ wolle: „Im Koalitionsvertrag war noch von einer Reform mit einem Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger die Rede. Nun droht eine massive Verschlechterung der Bürgerrechte. Das wäre eine Rolle rückwärts.“
Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD sich auf eine Reform des Gesetzes geeinigt. In den Verhandlungen hatte die Union seinerzeit eine Abschaffung gefordert. Das war am Widerstand der SPD gescheitert. Zur Reform hieß es im Koalitionsvertrag, das Informationsfreiheitsgesetz solle mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformiert werden.
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