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Klimaaktivist gewinnt vor GerichtPolizei muss Räumung selbst zahlen

Die Polizei Berlin will für das Ablösen von der Straße Geld von der Letzten Generation. Geht nicht, finden Rich­te­r*in­nen in mindestens einem Fall.

Kleben gegen die Klimakrise: Protest der Letzten Generation Foto: Lennart Preiss/dpa

Berlin taz | Erst kleben, dann zahlen? Ein Aktivist der Klimaschutzgruppe Letzte Generation hat dagegen geklagt, dass die Polizei Berlin ihm das Ablösen von der Straße bei einer Sitzblockade mit festgeklebter Hand in Rechnung gestellt hat – und hatte Erfolg.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gab ihm recht, wie der Verein Rückendeckung für eine aktive Zivilgesellschaft, der die Letzte Generation rechtlich berät, am Freitag mitteilte. Das Gericht bestätigte die Entscheidung gegenüber der taz.

Das Land Berlin muss den Gebührenbescheid über 241 Euro nun zurückziehen. Bei der Letzten Generation gibt es Jubel. Denn: 1.300 solcher Gebührenbescheide gebe es insgesamt, hieß es. Die Ak­ti­vis­t*in­nen sehen sich darin bestätigt, dass die Polizei durch die Weitergabe der Kosten die Versammlungsfreiheit beschneide. Sie hoffen, dass es nicht nur bei der einen Rückzahlung bleibt.

Bekommt die Letzte Generation 300.000 Euro zurück?

„Das Gericht befasste sich mit einem Präzedenzfall, der jedoch auf alle weiteren Straßenblockaden der Letzten Generation in Berlin übertragbar ist“, heißt es in einer Mitteilung von Rückendeckung für eine aktive Zivilgesellschaft. Sie ist mit „Berlin muss 300.000 Euro an Letzte Generation zurückzahlen“ betitelt.

Aber: Längst nicht alle Ak­ti­vis­t*in­nen sind formal gegen den Gebührenbescheid vorgegangen. „Die vorangegangene Beschwerde ist jedoch die Voraussetzung dafür, nun das Geld rückerstattet zu bekommen“, räumt der Verein ein.

Beim Gericht heißt es sogar, die Entscheidung gelte nur für den Einzelfall. „Andere Bescheide können ja auf einer ganz anderen Rechtsgrundlage aufbauen“, sagte eine Sprecherin der taz. Dass wirklich 300.000 Euro an die Letzte Generation oder ihre Mitglieder zurückfließen, ist also unwahrscheinlich.

Der Streit vor Gericht zieht sich schon über mehr als ein Jahr. Schon im vergangenen September entschied das Verwaltungsgericht Berlin, dass die Polizei die Gebühren zu Unrecht erhoben habe. Die legte dagegen Beschwerde ein, aber kassierte nun die finale Absage vom Oberverwaltungsgericht.

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45 Kommentare

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  • Meine Güte das sind doch nur Peanuts, lustig wie das die Emotionen hier hochtreibt.

  • @RUDOLF FISSNER

    Sie haben ja komische Assoziationen.

    • @tomás zerolo:

      Es wird wohl eher der Niedergang der Klimabewegung infolge der LG-Aktionen und das Überlaufen der Jugend von der Klimabewegung hin zur AfD immer noch als Erfolg der LG assoziiert.

      Selbst die Spaß-PARTEI hat es besser hinbekommen mit Nichtstun einen Sitz im Europaparlament zu bekommen!

      Jede Partei wäre an solchen Ergebnissen, wie die Letzte Generation sie einfährt schon längst zerbrochen.

      Was da an Politik betrieben wird geht immer mehr in Richtung der Partei der Bibeltreuen Christen.

  • "Oha, wir sollen das also jetzt wieder mit unseren Steuergeldern bezahlen", schreit da der empörte Bürger. Dass der Bürger Milliarden Euro zahlt, die der Klimawandel jetzt schon verursacht, da macht sich aber mal wieder keiner Gedanken drüber.

    **Schätzungsweise 35 Milliarden Euro Schäden entstanden durch Hitze und Dürre in den Jahren 2018 und 2019. Die Folgekosten der Sturzfluten und Überschwemmungen im Juli 2021 summieren sich auf mehr als 40 Milliarden Euro. Weitere Schäden in Höhe von rund 5 Milliarden Euro wurden durch vereinzelte Sturm- und Hagelereignisse verursacht.**, hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 18.07.2022 geschrieben. Aber egal, denn das zahlt ja der kleine Steuerzahler, während die Wirtschaft weiterhin dafür sorgt, dass der Klimawandel genug CO2 bekommt, damit er noch größer und mächtiger werden kann.

    Aber lasst uns lieber weiterhin auf die Letzte Generation "einprügeln" und sie als Kriminelle hinstellen, dann muss man sich auch keine Gedanken über die Verursacher des Klimawandels machen (Großkonzerne, Flugzeuge, Autoverkehr und natürlich auch WIR selbst, denn WIR wollen ja auch nichts an unserem klimaschädlichen Lebensstil ändern).

    • @Ricky-13:

      Richtig. Immense Summen entstehen sowohl durch die Schäden infolge des Klimawandels als auch durch Maßnahmen, die gegen die Folgen getroffen werden müssen.

      Wie man angesichts dieser Folgen Beifall klatschen kann für eine moralische Nötigungs-Bewegung, die es geschafft hat, die Klimabewegung so grundlegend im Misskredit zu bringen, ist mir schleierhaft.

    • @Ricky-13:

      Vielleicht fragt die besorgte Bürgerschaft an dieser Stelle einfach nur, ob denn die begeisterten Kommentatoren auch Beifall klatschen würden, wenn demnächst Höckes Jugend, oder andere Klimkrisenleugner kostenlos, vom Radweg geflext werden müssten. Oder gilt die Freude über den Kostenerlass nur bei den Vergehen der eigenen Freunde?

      • @vieldenker:

        Nein, Beifallklatschen sicher nicht. Dennoch hat auch Höcke und seine Nazitruppe das Recht seine Meinung zu äussern und Veranstaltungen zu organisieren, solange er und sie nicht das Recht brechen. Was er und sie gerade bei learning by doing lernen müssen. Im übrigen würde er und sie dieses Freiheitsrecht uns nie zubilligen. Das ist eben der Unterschied zu Demokraten und den neuen Faschisten in unserem Land. Die Halten da wohl viel von Tradition und geistigem Zusammenhalt.

      • @vieldenker:

        "... auch Beifall klatschen würden, wenn demnächst Höckes Jugend, oder ..."

        Alle Achtung, denn da haben Sie sich ja etwas Feines aus den Fingern gesogen, um den Klimaschützern noch eins reinzuwürgen; oder weshalb werfen Sie harmlose Klimaschützer mit der "Höcke Jugend" in einen Topf? Was haben Sie eigentlich an den 80 Milliarden Euro nicht verstanden, die der Klimawandel laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz schon jetzt an Schäden in Deutschland verursacht hat?

        • @Ricky-13:

          Sie versuchen - einmal mehr - die Mittel und ihre Folgekosten über den Zweck zu heiligen. Das ist zum Einen nicht rechtsstaalich. Und zum Anderen steht der Beweis aus, dass die Klebeaktionen irgendeinen positiven Effekt auf die Klimaentwicklung haben. Vielmehr scheint nicht nur Herrn Fissner das Gegenteil der Fall zu sein. Mit ihrer Argumentation müsste man eigentlich den Klimaklebern noch ein paar zig Millionen Klimafolgeschäden in Rechnung stellen, weil sie mit ihren antagonisierenden Aktionen fortwährend den GEGNERN einer effektiv Klimapolitik in die Hände spielen.

          • @Normalo:

            Ich würde Ihnen ja gerne zeitnah antworten, aber als links-grüner Klimaschützer müssen meine Kommentare in der taz immer erst "begutachtet" werden, deshalb erspare ich mir das jetzt.

            • @Ricky-13:

              Eine Runde Mitleid. Lassen Sie sich von einem wertkonservativen Liberalen versichern: Es hat SEHR wenig damit zu tun, ob man immer schön entlang der Linie der Redaktion schreibt. Die Moderation ist - soweit ich das von außen erkennen kann - auch allemal genug beschäftigt, um nicht künstlich den Kreis der Moderierten groß zu halten. Es ist vielleicht eher umgekehrt: Wer gern gegen den Strom schwimmt, trainiert Sachlichkeit.

              • @Normalo:

                Ihre 'Sachlichkeit' ist ja bestens bekannt. Sie haben sicherlich immer das Gesetzbuch neben sich liegen und auch den Fremdwörterduden, damit sich das alles besonders 'sachlich' anhört, was Sie da schreiben.

                Das Bundesverfassungsgericht ist übrigens auch immer sehr sachlich, trotzdem hält kein Politiker oder Wirtschaftsmanager sich an die 'Sachlichkeit' des Klimaschutz-Urteil von unserem obersten Gericht. Und aus diesem Grund geht die LG auf die Straße und holt den Kleber aus der Tasche, denn die CO2-Konzentration ist schon auf über 420 ppm angestiegen. Die LG versucht die lethargischen Bürger aufzurütteln, aber die Bürger werden wohl erst aufwachen wenn es für sie und ihre Kinder und Enkelkinder zu spät ist und der Klimawandel die große Keule herausholt.

                Bundesverfassungsgericht (2021): „Indem der Gesetzgeber das Paris-Ziel in § 1 Satz 3 KSG zur Grundlage erklärt hat, hat er in Wahrnehmung seines Konkretisierungsauftrags und seiner Konkretisierungsprärogative das Klimaschutzziel des Art. 20a GG zulässig dahingehend konkretisiert, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.“

                • @Ricky-13:

                  Das ändert Alles nichts daran, dass der Zweck nicht die Mittel heiligt - auch nicht einer, der vom Bundesverfassungsgericht abgesegnet ist -, und dass DIESE Mittel erkennbar ungeeignet sind, um eine breite politische Prioritätenverschiebung zu bewirken.

                  Davon abgesehen ist leider das Staatsziel "Umweltschutz" zwar in der Verfassung festgeschrieben, aber auch da liegt der Hase beim "Wie" im Pfeffer. So wichtig das Ziel insgesamt ist, braucht halt doch jede einzelne Maßnahme eine demokratisch legitimierte Parlamentsmehrheit. Die gibt es für viele Maßnahmen nicht, und sie lässt sich auch durch ein Urteil aus Karlsruhe nicht ersetzen - und wie gesagt schon gar nicht durch eine radikale Minderheit, die über rechtswidrige Nadelstiche versucht Handlungsdruck aufzubauen.

    • @Ricky-13:

      Sorry, Sie prügeln auf den falschen ein.



      Meine Frau und ich wohnen seit Jahrzehnten in einem solarautarken Haus (PV, kein Netzanschluss, Beheizung ausschließlich mit Solarthermie und großem Wärmespeicher). Dank mehrerer Windparkbeteiligungen ist unsere CO2-Bilanz seit Mitte der 1990-er Jahre negativ.



      Geld, das in sinnlos provozierten Polizeieinsätzen verpulvert wird, kann nun mal nicht mehr für Hochwassersicherung im Ahrtal oder für den Netzausbau ausgegeben werden.

  • Mir ist nicht so recht klar, wie die Kosten eigentlich entstehen. Die Beamten bekommen doch ein Gehalt und werden nicht nach Akkordleistung bezahlt.Ob sie nun also Körperteile vom Asphalt lösen, Leute wegtragen, auf dem Amt Dokumente ausfertigen,usw., die Kosten für den Arbeitgeber bleiben gleich. Man könnte den zusätzlichen Materialverbrauch in Rechnung stellen, aber ich glaube nicht, das pro Person Speiseöl im Werte von Hunderten von Euro verbraucht wird.



    Falls doch ein sachdienlicher Hinweis: Man kann ganz normales Billigöl vom Discounter benutzen, es braucht kein hochwertiges kaltgepresstes Öl vom kleinem aber feinem Generationsagrarbetrieb. ;-)

  • "Polizei muss Räumung selbst zahlen"



    Also zahlen wir alle, mit unseren Steuergeldern. Und wenn das nicht reicht, kann man ja noch die Schuldenbremse aufheben.

  • Mich würde interessieren, ob dann Demonstrationsstrategien, die mit minimalen Aufwand maximale Kosten erzeugen, immer zulässig sind und ob Demonstrierende bei der Ausübung ihres Demonstrationsrecht nicht auch in der Verantwortung stehen, dabei Maß zu halten.

    • @Rudolf Fissner:

      So wie die deutschen Bauern?

      • @Sonnenhaus:

        FFF hat selbst Koalitionen mit den Bauern hinbekommen für Maßnahmen gegen den Klimawandel.

        Auch das ist heutzutage nach den LG-Nötigungen nicht mehr möglich.

        Auch ihre Frage interpretiere ich so, dass Sie nicht an Koalitionen mit Bauern gegen den Klimawandel interessiert sind.

        So kann das mit der Klimabewegung nicht weitergehen. Alle und jeden immer nur aggressiv anzugehen ist politisches Versagen.

      • @Sonnenhaus:

        Auch.

        Die Bauern meinten ja, von Klimaklebern lernen heißt siegen lernen.

        • @rero:

          Umgekehrt würde ein Schuh draus werden.

          Mit Anmeldungen von Demonstrationen wird aus einer gezielten Autobahnsperre ein voller Erfolg. Da kann sich jeder drauf einstellen.

          • @Rudolf Fissner:

            Ich glaube, Sie meinen mit Ihrem zweiten Kommentar etwas anderes, als ich mit meinem meinte.

            Die Polizei musste aber die Klimakleber vom Asphalt lösen, weil die es allein nicht mehr konnten.

            Insofern entfällt der Anlass zur Kosteneinforderung nicht.

            Für sich nicht festklebende Klimaaktivisten hätten Sie recht.

            Da wird aber sowieso nicht viel an Kosten eingefordert.

            Für angemeldete Demonstrationen muss man typischerweise nichts bezahlen.

            Ich hoffe, ich habe Sie richtig verstanden.

  • Die Kosten entstehen, die Frage bleibt, ob das Demonstrationsrecht auch die prinzipielle staatliche Kostenübernahme für eine notwendige zwangsweise Räumung umfasst. Das sollte dringend präzisiert werden, damit nicht jedes Gericht bei jedem Verein wieder neu entscheiden muss. Was das wieder kostet…

  • Oh Gott.

    • @Wonneproppen:

      Ja, worum geht's?



      :-)

  • Der entscheidende Punkt ist doch, dass die Verantwortlichen beim Land Berlin keinerlei persönliches finanzielles Risiko eingehen.



    Die Klimaaktivisten aber sehrwohl.



    Und daran muss was geändert werden.



    Zumindest sollten die Verantwortlichen aus eigenem Säckel alle Prozesskosten bestreiten.



    Erst dann wären alle vor dem Gesetze gleich.

    • @Bolzkopf:

      Die Logik habe ich nicht verstanden.

      Die Polizeibehörde ist dazu verpflichtet, die Leute vom Asphalt zu lösen.

      Für die Gesellschaft.

      (Dass auch die Klimaaktivisten meinen, sie tun es für die Gesellschaft, ändert daran nichts.)

      Dass die Behörde versucht, die Kosten beizutreten, wird allgemein als gerecht empfunden.

      Warum sollte da jemand persönlich für haftbar gemacht werden?

  • Wann bezahlen die Fußballvereine für die großen Polizeieinsätze, wenn es mal wieder handfester hergeht? Wann bezahlen die Bauern ihre Unfallgefährdung mit bäuerlichem Abfall auf den Strassen?



    Gut das diese Urteil gefällt wurde. Alles gegenteilige findet sich sonst üblicherweise in Ungarn, Belarus, Russland, China und den anderen Autoritären Staaten dieser Welt, und hat bei uns nicht`s verloren. Das schränkt nur die Versammlungsfreiheit ein. So etwas hatten wir in der Vergangenheit oft genug zerstörte unser Land, und zeriss Familien.



    Daher wurden nach dem sog. "1.000-jährigen Reich" entsprechende Gesetze formuliert, damit die Bürger sich frei versammeln können und nicht mit repressionen daran gehindert werden können.

    • @Sonnenhaus:

      Wie viel Millionen Steuern zahlen denn die Demonstranten im Gegensatz zu den den Fußballvereinen?

    • @Sonnenhaus:

      In Bremen zahlen die Vereine laut letztem Urteil bereits. www.swr.de/swraktu...richt-dfl-100.html

      Wollen Sie, dass das BVerG das wieder zurück nimmt und die Städte für Fußballhooligans zahlen müssen?

      • @Rudolf Fissner:

        Sie vergleichen gewinnorientierte Veranstaltungen, mit mehr als 5000 Zuschauern, mit Demonstrationen? Und selbst dann müssen nur die Mehrkosten für Personal bezahlt werden.

        • @Littleneo:

          Nein das macht zunächst Sonnenhaus.

          • @weather2018:

            Für Sie und Rudolf Fissner sind die Aktionen der LG wohl gewinnorientierte Veranstaltungen. Wenn das so wäre, ist mit wesentlich umfangreicherer Beteiligung zu rechnen. Selbst die "genötigten" Autofahrer würden vermutlich Ihre Verspätung hinnehmen, um die Gewinnbeteiligung abschöpfen zu können. Aus der Gewinnbeteiligung ergäbe sich bei vermuteter umfangreicherer Beteiligung ein höherer Steuerbeitrag als dies bei den Vereinen möglich wäre. Gleichfalls bestünde dann aber eine widerstrebende inhärente Korruptionshandlung, da mittels aktionsbedingter Steuerzahlung die Blockade und Auflösung bezahlt würde. Somit ein Unterbinden gesetzlich garantierter freier Meinungsäußerung.



            Tatsache ist vielmehr.



            Die Kostenrechnung dient allein der Abschreckung eine nach Gesetzesgrundlage zugestandene Versammlung unzulässig einzuschränken. Daher auch mein Hinweis auf die Autokraten in anderen Ländern. An deren Verhalten und Verständnis sind wir mittlerweile schon sehr nahe dran.

            • @Sonnenhaus:

              Ähm. Das mit den Fußball haben Sie doch aufs Tablett gebracht??!!

              • @Rudolf Fissner:

                Möglich. Doch verschluckt haben sich andere daran, oder?

  • Ich halte die Klimakleberaktionen für alles andere als hilfreich für die Sache, um es klar zu sagen: Schädlich für die Akzeptanz des Klimathemas in breiten Bevölkerungskreisen.



    Der Protest dagegen ist aber von der Versammlungsfreiheit gedeckt - und die wiegt höher als die Kostenfrage der Polizei. Das Urteil ist auf der ganzen Linie zu begrüßen.

    Ich hoffe, dieses Urteil ist ein Fanal für weitere Überlegungen der Polizeibürokratie Kosten der Allgemeinheit in Rechnung zu stellen. Dazu gehören auch Fußballspiele. Auch Fans demonstrieren für ihren Verein und das kann die Polizei nicht Kommunen in Rechnung stellen. Es ist ihre verdammt Pflicht Fangruppen auseinanderzuhalten.

    Wenn dieser Pfennig-Mentalität nicht Einhalt geboten wird, werden demnächst Gegendemonstrationen gegen die AfD in Rechnung gestellt. Wenn ich es richtig weiß, hat es solche Überlegungen tatsächlich schon gegeben.

    • @rakader:

      Nachtrag: Die Unsitte Polizeikosten in Rechnung zu stellen, folgt einer unseligen Tradition in Deutschland, unliebsamen Protest mundtot zu machen.

      Erinnert sei hier an die Proteste gegen den Nato-Doppelbeschluss, als Blockierer der Raketenbasen von Pershing und Cruise Missiles in den 80ern mit Landfriedensbruch kriminalisiert wurden und danach nicht mehr in den Staatsdienst konnten, erinnert sei an linke Gegendemonstranten gegen die NPD (Tübingen), die mit der rechtlich fragwürdigen Konstruktion "putative Notwehr" kriminalisiert und in die Nähe von Terroristen geschoben wurden. Diesen Vorgang habe ich damals hautnah miterlebt, meine Religionslehrerin war davon betroffen. Die Zeitschrift "Stern" sammelte damals über 100.000 Mark für die Verteidigung ein und die Klage wurde abgewiesen. Bei Erfolg der Kissinger-Regierung (Nazi-Richter) hätte ein Berufsverbot gedroht.

      Insofern: Dieses Verhalten der Polizei ist alles andere als demokratisch unbedenklich.

      • @rakader:

        Kommt halt immer auf das "Wie" an. Wenn Protest nicht als gezielte Nötigung organisiert und von Sachbeschädigungen absieht, kommt auch keine Rechnung vom Staat. Ich habe selbst ein paar Protestaktionen organisiert, und mehr als ein paar Basecaps als Souvenir für die begleitende Polizei hat es nicht gekostet.

        • @Normalo:

          Schon klar. Es kommt aber auch auf die Klagebegründung der Justizbehörden an.

  • Nun, es war ja auch die Polizei, die unbedingt "diese Leute" weghaben wollte. Also muss sie das auch bezahlen.

    Klingt logisch, ne?

    • @tomás zerolo:

      Warum bezeichnen Sie Menschen, die andere Menschen nötigen und deshalb von der Straße entfernt werden als "diese Leute" (Sie zitieren nicht!).

      Das ist das Framing a'la "Asoziale" der extremen Rechten.



      Selbst beim kleinsten Kleinkriminellen (was in diesem Fall nicht zutrifft) ist solch ein Nazi-Wording daneben.

    • @tomás zerolo:

      Sollte man dann denen recht geben, die fordern, dass eine Umleitung eingerichtet wird und die Leute kleben gelassen werden?

  • unglaublich



    Und das soll noch ein Rechtsstaat sein?

    • @Andere Meinung:

      Der Rechtsstaat ist kein "wünsch dir was" für ihre schrägen Vorstellungen.