piwik no script img

Energiewende bizarr in BayernSelbstversorgung verboten

Ein bayerischer Unternehmer darf an sonnigen Tagen keinen Strom für den Eigenbedarf erzeugen. Sonst droht Schadensersatz.

Eigentlich hat der Feinkostbetrieb in Bayern mit seiner Photovoltaikanlage alles richtig gemacht Foto: Jochen Tack/imago

Freiburg taz | Es ist gängige Praxis: Netzbetreiber stoppen bei Netzüberlastung die Einspeisung von Solarstrom. In Bayern sorgt nun jedoch ein Fall für Aufsehen, in dem ein Stadtwerk einem Unternehmen bei Sonnenschein die Photovoltaikanlage komplett abschaltet. So verhindert es sogar die Stromerzeugung für den Eigenbedarf. Ausgerechnet an sonnigen Sommertagen muss der Betrieb nun deutlich teureren Netzstrom zukaufen. Zuerst hatte der bayerische Rundfunk über den Fall berichtet.

Eigentlich macht die Metzgerei Feinkost Keller in Langenbach im Landkreis Freising alles richtig: Um die Stromrechnung des Betriebs spürbar zu senken, investierte Augustin Keller vor zwei Jahren in eine große Photovoltaikanlage auf den Firmendächern. Mit einer installierten Leistung von 216 Kilowatt bringt sie gut 200.000 Kilowattstunden im Jahr. Die Anlage wurde so konzipiert, dass sie das Netz kaum beansprucht, denn rund 80 Prozent des Stroms sollte direkt im Unternehmen verbraucht werden. „Ich habe sogar einige Abläufe im Betrieb neu organisiert, um energieintensive Arbeitsschritte bevorzugt in die Mittagsstunden zu legen, wenn ich eigenen Solarstrom habe“, sagt der Firmenchef. Rechnen sollte sich die Anlage durch den deutlich reduzierten Bezug von Netzstrom. Die Einspeisevergütung für den Überschussstrom sei für die Kalkulation kaum relevant, sagt Keller, sie sei nur „das Zuckerl obendrauf“. Energiewende, wie sie sein soll.

Doch Keller hatte die Rechnung ohne die Überlandwerke Erding gemacht, die in Langenbach das Netz betreiben. Denn immer, wenn das Netz durch die vielen Solaranlagen Oberbayerns überlastet ist, stellt das Überlandwerk die PV-Anlage des Feinkostbetriebs von Ferne komplett ab. „Zehn Minuten vorher bekomme ich eine Mail“, sagt der Unternehmer. Ginge es nur darum, die Einspeisung zu stoppen, weil das Netz überlastet ist, hätte Keller nichts dagegen. Wenn Strom nicht mehr abfließen kann, weil das Netz das physikalisch nicht zulässt, bleibt keine andere Wahl. Zudem wäre das für ihn auch kein Verlust, da Anlagenbetreiber für abgeregelte Mengen vom Netzbetreiber entschädigt werden.

In Langenbach jedoch legt das Überlandwerk gleich die ganze Solaranlage still, oft für sechs oder sieben Stunden am Tag. So kann der Metzgereibetrieb gerade in den ertragreichsten Mittagsstunden seinen Eigenbedarf nicht mehr durch günstigen Solarstrom decken, sondern muss teureren Netzstrom zukaufen. An einem sonnigen Tag kann das Zusatzkosten von 500 Euro bedeuten. Bei mitunter zehn solcher Sperrtage in einem Monat kommen Beträge zusammen, die für einen kleinen mittelständischen Betrieb bedrohlich sind. Technisch sei das Problem ganz einfach lösbar, sagt der Anlagenbetreiber. Man müsse lediglich in der Software der Steuerung ein Häkchen anders setzen und schon werde nicht mehr die gesamte Anlage abgeschaltet, sondern nur die Einspeisung unterbunden – was rein physikalisch gesehen auch das Einzige ist, was das Überlandwerk überhaupt zu interessieren hat.

Das Überlandwerk Erding stellt sich stur

Entsprechend bestätigt auch der Verband kommunaler Unternehmen: „Selbst erzeugter und nicht für die Netzeinspeisung, sondern für den Selbstverbrauch bestimmter Strom muss nicht ‚gestoppt‘ werden, da er keinen Einfluss auf den Engpass im Versorgungsnetz hat.“

Doch das zuständige Überlandwerk Erding stelle sich stur, klagt Keller. Auch gegenüber der Presse bleibt der Netzbetreiber wortkarg. Die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage man die Anlage vollständig abschalte, anstatt einfach nur die Einspeisung zu stoppen, wehrt das Unternehmen ab: Man habe für eine Antwort darauf „derzeit keine personellen Ressourcen“. Offen bleibt damit auch die zweite Frage: Wie stehen die Stadtwerke zum Thema Schadensersatz? Einen solchen nämlich hält der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) in derartigen Fällen für angemessen. Regle der Netzbetreiber eine Photovoltaikanlage so weit ab, dass der Eigentümer zusätzliche Leistung aus dem Stromnetz beziehen muss, dann entstehe „für diese Bezugsleistung ein Anspruch auf finanziellen Ausgleich“, so der BSW-Solar. Passagen im Energiewirtschaftsgesetz legen diese Interpretation nahe.

Der Verband beruft sich zudem darauf, dass „im europäischen Energierecht die Eigenversorgung aus erneuerbaren Energien besonderen Vorrang“ genieße. Der Eigenverbrauch sei „geschützt durch die EU-Elektrizitätsbinnenmarktverordnung“. Daraus ergebe sich „die Verpflichtung für die Mitgliedsstaaten, in ihren Umsetzungsrichtlinien und Verfahrensweisen den Eigenverbrauch zu berücksichtigen und zu schützen“, erklärt BSW-Geschäftsführer Carsten Körnig. Metzgerei-Chef Keller will unterdessen weiterkämpfen. Auch an Politiker sei er schon herangetreten, sagt er. Bislang ohne Erfolg, doch die Hoffnung bleibt, dass er irgendwann den eigenen Strom ungestört nutzen kann.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

34 Kommentare

 / 
  • Es ist krass, wie beim derzeitigen Ausbaustand bereits solche Probleme auftauchen, so dass PV abgeschaltet werden muss.

    Was hat man da in DE verpennt. Warum wird aus den Überschüssen nicht Wasserstoff hergestellt?

  • Wen wundert das denn - in Bayern? Das ist CSU/FW Politik pur. Sie könnten helfen - wenn sie wollten.... Aber die wollen die Erneuerbaren einfach nicht haben, da fließt zu wenig Parteispende in die Kasse.

  • Die Einstellung, ob die Einspeisung unterbunden oder die Anlage komplett abgeschaltet wird, erfolgt in der PVSteuerung oder direkt in den Wechselrichtern. Hier sollte der Anlagenbetreiber ja selbst Zugriff haben, dazu braucht es den Versorger nicht. Sicherlich kann hier auch der Errichter helfen. Eine Rechtsgrundlage für eine vollständige Abschaltung gibt es meines Erachtens nicht, das käme ja einem Zwang zum Strombezug gleich.

  • Es gibt wohl nur eine "vernünftige" Erklärung. Die Abschaltung auch der Eigenversorgung soll einen zusätzlichen Verbraucher ins Netz bringen genau zu dem Zeitpunkt an dem "zuviel" Solarstrom von anderen Erzeugern eingespeist wird. HÄTTE man Stromtrassen ausreichender Kapazität zum Rest der Republik oder ins Ausland, KÖNNTE der Netzbetreiber den Strom in andere Teile der Republik abgeben. Das ist die zentrale Idee, seit es ein europäisches Stromverbundnetz gibt.



    Oh, Herr! Wirf Hirn vom Himmel! Und versuch, Bayern zu treffen!

  • Als der Bundesregierung das Geld knapp wurde, sparte sie zuerst bei der Förderung von Batterien. Genau die würde man hier besonders brauchen. - stationär, netzstabilisierd, groß, klobig, billiger statt leicht wie für Fahrzeuge und Werkzeuge oder Laptops.

  • Es ist schon absurd, statt nur die Einspeisung gleich die ganze Anlage abzuschalten, wenn es dazu nur des An- oder Abhackens einer Option in der Software oder einer Ergänzung der Anlage notwendig ist



    Ein typischer Fall, wie Monopolisten ihre Macht in für Kunden ungünstige Verträge umsetzen können.



    Entlarvend finde ich die Tatsache, dass der Fachkräftemangel (personeller Engpass) nicht mal mehr eine sachbezogene Antwort zulässt.



    Irritierend finde ich wie hier, "selbst Schuld", obwohl eigentlich jeder wissen müsste, wie viel Papierkram bei solch einem Projekt anfällt und wie viele Fallstricke darin enthalten sind oder der schlichte Standort in Bayern als Begründung für die Ablehnung einer sinnvollen unternehmerischen Investition herhalten muss.



    Das erklärt auch, warum wir in Deutschland so doll innovativ sind.

    • @2Cents more :

      Danke, seh ich genauso.

  • Bei diesem individuellen Sonderfall hilft wohl nur der Klageweg.

  • Viele Regelungen sind in einer Zeit entstanden, als das Stromnetz im Wesentlichen von Großkraftwerken betrieben wurde und die Klein-Erzeugungen Nebensache waren.

    Je mehr diverse kleine Erzeugungs-Anlagen ins Spiel kommen, desto mehr verschiebt sich das Spiel. Da macht der Solarstrom nicht mehr 5 oder 10 Prozent aus, sondern deutlich mehr und das EVU hat tatsächlich ein Problem mit vielem Strom (den es bei kleinen Anlagen nicht einfach abstellen kann).

    Ich rede jetzt unabhängig von den gesetzlichen Regelungen. Sondern suche nach Gerechtigkeit. Es kommt in so einem Fall tatsächlich nicht nur ein privates, sondern auch ein öffentliches Interesse ins Spiel. Gesamtgesellschaftlich wäre es ja gut, den regenerativ erzeugbaren Strom zu erzeugen und zu nutzen, durch Speicherung und Laststeuerung.

    Solange dies noch nicht vorhanden ist, kann der Überschuß, also der Verlust aus Nicht-Stromerzeugung derzeit nicht gleichmäßig verteilt werden aufgrund der derzeitigen Regelung. Allerdings würde ja auch nicht der Betriebsgewinn sozialisiert werden ...

    • @Brombeertee:

      Ich verstehe nich, worauf Sie mit dem gesellschaftlichen Interesse hinwollen.



      Wenn wir uns regenerativ versorgen wollen, müssen wir ein Mehrfaches der Spitzenleistung installiert haben.



      Hier geht es wohl eher darum das der Versorger den Umsonststrom auch noch teuer verkaufen kann.



      Der Börsenpreis wird ja an den Metzger sicher nicht weitergegeben.



      So geht das jedenfalls nicht.

    • @Brombeertee:

      Versteh ich nicht. Was ist der Unterschied zw. a) ‚nur Abregelung der Einspeisung‘, aber Eigenverbrauch ist möglich und b) Insolvenz, also keine Einspeisung und kein Verbrauch?

  • Neben dem offensichtlichem Problem der Fernabschaltung, was ebenso jeder Waermepumpe oder Wallbox mit verguenstigtem Zweitanschluss passieren kann, ist der entscheidene Satz dieser:



    "Zudem wäre das für ihn auch kein Verlust, da Anlagenbetreiber für abgeregelte Mengen vom Netzbetreiber entschädigt werden."

    - Es wird gezahlt, wenn nicht geliefert wird,



    - Es wird gezahlt, wenn kein Bedarf besteht und der Preis an der Boerse negativ ist.

    Hut ab liebe gruene Energielobby: Fuer Nix abkassieren hat nichtmal die Oel- und Gaslobby hinbekommen. Es zahlt sich aus im Wirtschaftsministerium zu sitzen. Diese Problematik ist seit Jahren bekannt und Habeck macht nichts.

    • @elektrozwerg:

      Bezahlt wird sicher nur der Marktpreis und nicht der reale Bezugspreis.

    • @elektrozwerg:

      Falsch gefolgert. Warum wohl die Gewinnmarge bei Gas und Öl so hoch sein mag? Weil damit aus Dreck und auf Kosten unserer Gesundheit Milliarden gemacht werden.

    • @elektrozwerg:

      Das sind starke Anreize für Netzbetreiber, sich über Stromspeicher Gedanken zu machen, also genau richtig.

      • @Wonko the Sane:

        Wieso müssen Netzbetreiber sich da Gedanken machen? Speicher sind sauberer.

  • So, liebe Freunde, schaden wir mittelständischen Unternehmen und der Energiewende. Rational ist dran nichts. Der Vorteil zeigt sich einzig und allein auf der Bilanz des kommunalen Energieversorgers. Ich finde das grenzt schon an räuberischer Erpressung.

    • @Cochino:

      Das sind alte Gewohnheitsrechte als das Netz und die Erzeugung noch in Monopolhand lag. Das ist reines Machtverhalten und entbehrt jeglichem demokratischen Mintset. Noch dazu hat der Energieversorger seit Jahrzehnten versäumt sein Netz auszubauen und behilft sich nun mit Abschaltungen.



      eine der noch bestehenden Bremsen in der Energiewende sind die Netzbetreiber. Dies hat schon Hermann Scheer in seinem Veröffentlichungen vor 15 Jahren beschrieben. Das so etwas in Bayern und im besonderen im Destrict um Erding nun aufploppt war zu erwarten.

  • Der Unternehmer kann auf Inselbetrieb aufrüsten mit Pufferbatterie. Dann hat er das Problem nicht. Ansonsten ist am Verhalten der Stadtwerke nichts absurd wie hier unterstellt wird. Vielleicht mal bei Systemtechniker nachfragen bevor so ein Jammer Artikel rausgehauen wird

  • Überlandwerk Erding doof, Feinkostkeller gut und das Ganze in Bayern - war ja klar! Ist es wirklich so einfach? Nein, ist es tatsächlicht nicht. Hier wurde eine Anlage > 30KWp errichtet, d.h. eine eigenständige Energieerzeugungsanlage. In dem Fall regelt jeder Netzbetreiber in Deutschland seine Regularien (TAB genannt = technische Anschlussbedingungen) selbst. Dementsprechend uneinheitlich ist die Regelung. Eigenverbrauch ist hier keine selbstverständliche Annahme mehr. Die TAB der jeweiligen Netzbetreiber kann man üblicherweise per Download einfach einsehen. Bein Unklarheiten muss man sich VOR der Errichtung der Anlage mit dem Netzbetreiber kurzschließen und die Details schriftlich fixieren. Das hätte der Betrieb, der die Anlage errichtet hat, eigentlich wissen müssen. Warum stellt sich der Netzbetreiber denn überhaupt so an? Nun, es ist im Netz zuviel Strom da, der nicht gerade kostengünstig entsorgt werden muss. Hier entstehen also erhebliche Kosten, möglicherweise beim Netzbetreiber. Daher macht es für den Netzbetreiber Sinn den Kunden zur Abnahme von Strom aus seinem Netz zu zwingen, da dies möglicherweise seine Kosten für die Entsorgung der überschüssigen Energie senkt.

    • @Nachtsonne:

      Also in den TAB (gültig ab 1. Mai 2019) habe ich gerade geschaut; sie sind von einem Bundesverband erstellt und dort ist von Steuersignalen nur bzgl. Einspeiseleistung die Rede.

    • @Nachtsonne:

      "Daher macht es für den Netzbetreiber Sinn den Kunden zur Abnahme von Strom aus seinem Netz zu zwingen, da dies möglicherweise seine Kosten für die Entsorgung der überschüssigen Energie senkt."

      Ja, ok, nur dann müsste der Netzbetreiber den Kunden für seine erbrachte Leistung (Energiesenke in Zeiten des Stromüberflusses zu sein) entlohnen, nicht zur Kasse bitten. Ich kann die Müllabfuhr ja auch nicht zur Kasse bitten wenn ich Müll loswerden will.

  • Vielleicht muss der Metzger mal in seinen Vertrag schauen.



    Möglicherweise hat er dort der Komplett-Abschaltung zugestimmt, um dafür an anderer Stelle günstigere Bedingungen zu bekommen.



    Vertragswechsel sollte innerhalb einer üblichen Kündigungsfrist möglich sein.



    Für das Energieunternehmen hat der bestehende Vertrag natürlich erhebliche Vorteile. Nicht nur, dass er keinen zusätlich eingespeisten Strom bekommt, er sorgt auch dafür, dass er einen großen Verbraucher ins Spiel bringt, der überschüssigen Strom aufnehmen kann.



    Der Metzger sollte darauf bestehen, dass zur Zeit der Abregelung der Strompreis negativ ist. Dann könnte es ihm recht sein, wenn seine Solarpaneele nicht mehr liefern.

    • @Herma Huhn:

      Bei der Netzeinspeisung gibt es immer nur einen Netzbetreiber. Diese ist Ortsabhängig.

      Es gibt daher keine Möglichkeit des Vertragswechsels.

      Es gibt keine Grundlage, die gesamte Anlage abzuschalten.

      • @DiMa:

        Wenn es in dem Vertrag so eine Klausel gibt, kann wan den kündigen und mit dem selben Versorger einen neuen Vertrag ohne diese Klausel schließen - so verstehe ich den Vorschlag...

    • @Herma Huhn:

      Interessanter Gedanke!

      Der die Vermutung nahelegt, dass der Verband viele solche Verträge mit schlecht informierten Kund*innen geschlossen hat und es sich um ein Geschäftsmodell handelt.

      Ein fragwürdiges.

      • @ke1ner:

        Gerade weil man sich den Netzbetreiber nicht aussuchen kann.

    • @Herma Huhn:

      Ich frage mich eher, wie das geht, dass der Netzbetreiber soweit Zugriff auf die Anlage hat, dass er sie komplett abschalten KANN.

      • @Francesco:

        Der Verteilnetzbetreiber ist für die technische Seite der Energielieferung zuständig. Er beaufsichtigt Zähler, Umspannwerke, Überlandleitungen und eben auch PV-Anlagen. Beim Bau von PV-Anlagen werden immer auch Vorrichtungen zur zeitweisen Abschaltung für den Fall der Netzüberlastung eingebaut.

    • @Herma Huhn:

      Seit wann kann man sich den Netzbetreiber aussuchen?

    • @Herma Huhn:

      Dem Netzbetreiber kannst Du doch nicht kündigen.

      • @Glücksstein:

        Doch indem man/frau seine Anlage zu einer Off-grid Anlage macht. Bei der geschilderten Anlage scheint nicht mehr viel Technik dafür zu fehlen.

    • @Herma Huhn:

      Das Problem ist der Netzbetreiber, den kann man nicht wechseln.

    • @Herma Huhn:

      Es geht hier offenbar um die Netzbetreiberin, nicht den Energieversorger. Die kann man nicht wechseln, die ist einfach für die Region zuständig. Zumindest bei Privatanschlüssen hat man auch keinen Vertrag mit der.



      Ich vermute dass der Herr Metzger einen anderen Energieversorger hat, sodass der von der hohen Stromrechnung profitiert.