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Rassismusvorwürfe gegen JugendamtKindeswohl in Gefahr

Viele Inobhutnahmen seien ungerechtfertigt, weil Behörden häufig aufgrund von Vorurteilen arbeiten, kritisieren antirassistische Organisationen.

Jugendämter handel nicht im Sinne des Kindeswohl, auch wenn es ihre Aufgabe ist Foto: dpa

Berlin taz | Kinder durch Zwang ihren Eltern zu entziehen, gilt als letztes und schärfstes Mittel der Jugendämter, um das Wohl Heranwachsender zu schützen. Doch gerade bei migrantischen Familien wird die sogenannte Inobhutnahme oftmals viel zu leichtfertig eingesetzt, kritisierten antirassistische Initiativen bei der Veranstaltung „Plötzlich ist das Kind weg – Rassismus bei Inobhutnahmen durch das Jugendamt“ am Freitagabend.

„Die Jugendämter sind Hilfseinrichtungen, deren Aufgabe die Sicherung des Kindeswohls ist. Doch meistens kommt es seitens der Jugendämter zu einer viel größeren Kindeswohlgefährdung, sagt eine Sprecherin von Space2grow, einem Projekt für geflüchtete und migrierte Frauen, das zusammen mit der Kampagne für Opfer von Polizeigewalt (KOP) und der Beratungsstelle für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt Reach Out die Veranstaltung organisiert hat.

Im Jahr 2022 ist die Inobhutnahme von Kindern in Deutschland um 40 Prozent gestiegen; migrantische Familien sind hier überproportional betroffen.

Marie Melior, Rechtsanwältin für Familienrecht, sagte: „Bei Essen und Sprache fängt der Rassismus bereits an. Wenn das Kind zum Beispiel nur arabisches Essen bekommt und mit der Mutter kein Deutsch spricht, gilt dies bereits als eine Kindeswohlgefährdung.“ Dies seien Gründe genug, um eine Kindesentziehung einzuberufen.

Verlust von Kultur

Die Maßnahmen würden für die Eltern ein Entzug von Autorität und Kultur bedeuten: Die Familien sind unter Beobachtung, es wird alles notiert, es werden Protokolle über die jeweiligen Betroffenen geführt, und diese dürften aus datenschutzrechtlichen Gründen ihre eigenen Akten nicht einsehen.

In den meisten Fällen wehren sich die Betroffenen nicht, da sie Angst haben, ihre Kinder nie wiedersehen zu dürfen, heißt es von den antirassistischen Initiativen. Ein weiteres Problem seien Sprachbarrieren. Die Dokumente, Beratungsgespräche und Gerichtsverfahren seien alle auf Deutsch. Auch bei den Jugendämtern wird das sprachliche Unverständnis als mangelnde Kooperationsbereitschaft ausgelegt. Auch das führe nicht selten zu Kindesentzug.

Marie Melior berichtete von einem Gerichtsverfahren gegen eine junge Mutter. Die Frau habe kein Deutsch verstanden, weshalb Melior anfing zu dolmetschen. Daraufhin sei sie vom Richter zurechtgewiesen worden; es sei keine Übersetzung vorgesehen. Das Urteil des Richters: Die Frau brauche eine Therapie, sei unzurechnungsfähig. „Und so wird in den meisten Fällen entschieden. Die Betroffenen verstehen die Sprache nicht und können nicht reagieren. Dies aber wird als Unzurechnungsfähigkeit eingestuft.“

Die Teilnahme an rassismuskritischen Weiterbildungen für So­zi­al­ar­bei­te­r:in­nen wäre eine Möglichkeit, die Situation zu verbessern, schlägt Melior vor. Auch würde es helfen, wenn mehr Dol­met­sche­r:in­nen eingestellt werden, um die sprachliche Barriere aufzuheben. Die Organisationen würden gern intensiv mit den Jugendämtern zusammenarbeiten, aber dies sei aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht machbar. Das Problem, kritisieren sie, sei in erster Linie ein politisches. Statt Kürzungen sozialer Infrastruktur bräuchten Betroffene mehr Beratungsstellen.

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30 Kommentare

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  • Rassismus und Klassismus kommen auch und gerade in Behörden vor, ja. Das Ideal einer irgendwie "bürgerlichen Mittelstandsexistenz" ist als Norm tief verankert. Da kommt es zu Fehleinschätzungen und zu falschen Entscheidungen, selten bewusst so gewollt und oft genug, gerade im Bereich des Jugendamts, aus dem simplen Grund, dass man nicht für schwere Folgen bei Kindern verantwortlich sein möchte, weil man _nicht_ rechtzeitig gehandelt hat.

    Ich halte dennoch den Artikel für zu einseitig und für deutlich zu wenig fundiert. Auf wessen Aussage beruht etwa die Geschichte von der vermeintlichen Inobhutnahme* bei arabischem Essen und nichtdeutscher Sprache? Ist das nicht stark verkürzt und eher polemisch bis populistisch? Ist es die Aussage von Eltern, die etwas so verstanden haben? Hat jemals ein Jugendamt oder Familiengericht exakt dies in seine Begründung geschrieben?



    *Und weshalb wird hier nicht von Inobhutnahme gesprochen, sondern von Kindesentziehung, was eine Straftat darstellen würde?

    Hat die Autorin sich mit dem SGB VIII auseinandergesetzt? Hat sie mit Vormündern von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten, mit Jugendmigrationsdiensten, mit Familienrichter*innen, mit Jugendamtsmitarbeiter*innen gesprochen?

    Es hilft dem Anliegen, nämlich rassistische und klassistische Grundhaltungen, ob bewusst oder ungewollt, bei Jugendämtern zu verringern, nicht, wenn auf Basis einer einzigen Tagung auf "Jugendämter" im Allgemeinen geschlossen wird und die anekdotischen Aussagen einer RA'in fürs gesamte Land gültig sein sollen.

  • Wenn man alle Kinder aus Haushalten in denen nicht Deutsch gesprochen wird, und kein deutsches Essen gekocht wird, in Heime stecken würde, wären die längst überfüllt. Zuhause darf das jeder so halten wie er möchte. Das ist auch gut so.

  • Vielleicht sollte man nicht immer gleich so breit und wahllos austeilen, wenn man von interessierter Seite farbenfrohe Bilder über "Missstände" zugespielt bekommt. Vor ein paar Jahren waren die Jugendämter noch viel zu lasch, ließen Kinder angeblich sehehden Auges verwahrlosen und hatten viel zu wenig Mitarbeiter, geschweige denn durchgriffswillige.

    Seither sind ihre Ressourcen nicht wirklich mehr geworden, und so ein Paradigmenwechsel in Richtung "Durchgriff" dürfte auch deutlich länger brauchen. Aber wenn wer "Diskriminierung!!" schreit, ist natürlich wieder Alles anders, und so richtig plausibilisieren muss man einen solchen, sich offenbar selbst begründenden Vorwurf ja nicht - weder im Einzelfall, noch in der Verallgemeinerung...

  • Ein Blick auf die Webseite des Statistischen Bundesamtes schafft hier direkt Klarheit und Erleichterung.

    In der Statistik wird unterschieden zwischen der regulären Inobhutnahme und der Regulären, wie auch nur vorläufigen Inobhutnahme nach einer UNBEGLEITETEN Einreise Minderjähriger. Die letzten Beiden Kategorien umfassen also keinen Entzug des Kindes, weil ohnehin kein Elternteil zugegen war, dem dieses hätte entzogen werden können. Ebene jene Kategorien machen aber quasi den gesamten Unterschied zwischen 2021 und 2022 aus.

    Es fällt mir schwer zu glauben, dass den fraglichen NGOs dieser Umstand nicht bekannt war. Diese Information springt einen förmlich an, wenn man es auch nur fertig bringt den ersten Absatz zu Ende zu lesen.

    • @Julius Anderson:

      Danke....gut recherchiert.

  • " Wenn das Kind zum Beispiel nur arabisches Essen bekommt und mit der Mutter kein Deutsch spricht, gilt dies bereits als eine Kindeswohlgefährdung."

    Gibt es belastbare Zahlen, wie oft Kinder mit dieser alleinigen Begründung aus Familien genommen werden?

  • 1. Jugendämter sind überlastet. Da macht man Fehler. Aber bisher dachte ich, wenn schon falsch, dann weniger eigene Arbeit.



    2. Das Erlernen der deutschen Sprache ist zumutbar. Benachteiligung mangels Sprachkenntnisse ist selbst verschuldet.



    3. Man sollte darüber nachdenken, Schöffen auch beim Vormundschaftsgericht vorzusehen.

    • @Christoph Strebel:

      "2. Das Erlernen der deutschen Sprache ist zumutbar. Benachteiligung mangels Sprachkenntnisse ist selbst verschuldet."

      Natürlich. Bei dem Überangebot an Sprachkursen...

      Übrigens ist es durchaus sinnvoll, ein Kind zweisprachig aufwachsen zu lassen. Das Mamma zu Hause eine andere Sprache spricht, bedeutet nicht, dass das Kind kein Deutsch kann.

    • @Christoph Strebel:

      zu 1) und 2) d'accord. Zu 3: Ok, machen wir das mal:

      Kindererziehung und Kindeswohl gehören zu jenen besonders durch subjektive Einschätzungen durchsetzten Themen, wo man nicht einmal Juristen braucht, als dass auf drei Köpfe regelmäßig vier unterschiedliche Meinungen kommen können. Zusätzlich neigen in Erziehungsfragen sehr viele Menschen dazu, sobald sie sich überhaut eine Meinung gebildet haben, dann auch gleich unberirrbare "Überzeugungstäter" zu werden. Drastischer ausgerdrückt gibt es in unserem Land, wenn man nach der Selbstwahrnehmung geht, mindestens so viele "perfekte Eltern" wie es "Bundestrainer" gibt.

      Von daher stelle ich es mir sehr schwierig bis unmöglich vor, durch ein Vormundschafts-Schöffengericht den "gesunden, nicht durch juristische Schemata verdorbenen Menschenverstand" wirklich in den jeweiligen Personen von (z. B. zwei) Schöffen auch nur annähernd repräsentativ abzubilden. Es geht ja vor Gericht darum, dem Einzelfall nach möglichst verlässlichen Maßstäben gerecht zu werden. Das erfordert neben einem möglichst(!) objektiven Standpunkt vor allem auch Offenheit. Da sind all Jene, die genau wissen, welches der einzig richtige Weg ist (egal, was die Millionen Andersdenkenden sagen), tendenziell eher Gefahr als Hilfe.

  • Meine Tochter arbeitet in Wohngruppen mit Kindern und Jugendlichen. Die Betreuten haben zu 95 % einen "biodeutschen" Hintergrund.



    Sie hat auch schon in anderen Bundesländern gearbeitet, ist bei Verhandlungen dabei und kann diesen Artikel keinesfalls bestätigen.

  • Das scheint mir unglaubwürdig. Klar sind Dolmetscher bei Gericht vorgesehen, nur als ein Beispiel. Das mit dem Essen glaube ich auch nicht. Wenn ich den Artikel richtig verstehe, stürzt er sich auf Aussagen einer Anwältin und gibt deren Aussagen zusammenfassend wieder. Bei einem so großen und wichtigen Thema hätte ich mehr Recherche erwartet.

    • @Strolch:

      Das wäre wünschenswert gewesen.

  • Es fehlt wohl an einer Überprüfung und Aktualisierung von Arbeitsrichtlinien für die Jugendämter. Von personeller und technischer sowie infrastruktureller Ausstattung ganz zu schweigen...

  • Ich arbeite in der Familienhilfe und habe daher fast täglich mit dem Jugendamt zu tun und noch nie ist mir untergekommen, das Kinder aus der Familie genommen werden, weil es nur arabisches Essen gibt oder die Eltern kein Deutsch sprechen. Bevor Kinder aus der Familie genommen werden, wird in der Regel auch ein sog. Clearing Verfahren durchgeführt, bei dem Fachkräfte wie Psychologen, Pädagogen und Kinderkrankenpfleger (oder Menschen mit ähnlicher Qualifikation) die Kinder und die Familie genau begutachten und die Gefahr einer Kindeswohlgefährdung einschätzen. Diese Einschätzung wird auch nicht vom Jugendamt vorgenommen. Es kommt also in den seltensten Fällen jemand vom Jugendamt zu den Leuten nach Hause und entzieht der Familie sofort die Kinder und schon gar nicht, weil arabisches Essen serviert wird.

  • Mir kommt das sehr seltsam vor und ich kenne es anders. Insbesondere würde ich fast ausschließen, dass die Art der Ernährung einen Einfluss auf das Sorgerecht haben kann und irgendein Gericht das mitmacht, spätestens beim OLG nicht mehr. Einzige Ausnahme, beim Kind läge eine körperliche Unverträglichkeit vor (etwa Nahrungsmittelallergien), über die man sich aus Gründen der Tradition und weil man Allergien für neumodischen Quatsch hält, den es gar nicht gibt, hinwegsetzt. Das würde aber bei in 25. Generation genauso gelten.

  • Meine Mutter hat sehr lange Sorgerechtsgutachten angefertigt. Die Kritik an den Jugendämtern geht bei ihr viel weiter: Nicht nur rassistische Stereotype werden unreflektiert angewandt, sondern sehr häufig auch soziale und sicher auch etliche weitere. (Die sozialen Stereotype haben nur meine Mutter immer am meisten aufgeregt: Man kann auch arbeitslos sein und einen geringen Bildungsstandard haben und trotzdem mit Fürsorge und Zuwendung seinem Kind das Wichtigste geben und eben alles, was die eigenen Ressourcen hergeben.)



    Und das zugrundeliegende Problem ist, dass es immer noch keine standardisierte und zertifizierte Ausbildung für Jugendamtsmitarbeitende gibt, die sie für diese extrem verantwortungsvolle Aufgabe qualifiziert. Die meisten entscheiden mangels tieferer Kenntnisse "nach Bauchgefühl". Also nach Vorurteil.



    Da liegen rassistische Vorurteile sicher recht weit vorn, aber das Problem betrifft auch "biodeutsche" Familien und geht sehr viel tiefer.

    Im Übrigen auch umgekehrt: wenn alles blitzblank und das Kind immer ordentlich gekleidet ist, ist sicher auch sonst alles in Ordnung, so scheinen viele im Jugendamt zu denken. Ob Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch vorliegen, kann man aber nicht am gebügelten T-Shirt erkennen.

  • Ich bin selbst Sozialarbeiterin und habe u.a. mit dem Jugendamt und Familien unterschiedlichster kultureller Hintergründe zu tun. Die im Artikel beschriebene / behauptete "gängige Praxis" kann ich überhaupt nicht bestätigen. Im Gegenteil. Die völlig überlasteten Jugendämter überlegen es sich fünf mal, ob ein Kind fremduntergebracht werden kann - nicht zuletzt, weil es viel zu wenig Plätze gibt, um ständig Kinder in Obhut nehmen zu können. Dass es strukturellen Rassismus im System gibt - keine Frage! Und dass Richter:innen am Familiengericht teilweise wirklich unterirdisch urteilen kann ich aus der Praxis leider auch bestätigen. Dass aber ein Kind ausschließlich auf Grund von arabischem Essen und der Tatsache, dass zu Hause in der Familiensprache gesprochen wird, in Obhut genommen wird ist lächerlich zu behaupten. Da wurde wohl einiges andere weggelassen und aufgebauscht. Ich teile da eher die Einschätzung von "Passionsblumenstrauss". Es ist leider einfach auch wirklich ein Problem, dass Familien, die zu Hause kein deutsch sprechen - weil die Eltern es nicht können und auch nicht lernen - ihre Kinder nicht in die Kita schicken und auch sonst keine Kontakte haben, bei denen deutsch gesprochen wird. Das Problem immer nur im System zu suchen und auf Rassismus (den es natürlich AUCH gibt!) zu schieben, finde ich ziemlich einseitig. Rassismus ist das eine Problem. Das andere Problem sind Eltern, die in einem Land leben, dessen Sprache sie nicht sprechen (wollen) und das ist zum Leidwesen der Kinder - wenn auch kein Grund zur Inobhutnahme.

  • Die Beispiele sind nur sehr kurz geschildet, es könnte gut sein, dass es noch andere Sichtweisen gibt.



    Jugendämter gehen sicher nicht flächendeckend gehen migrantische Mütter und ihre Kinder vor. Allein schon aus Kostengründen. Jugendämter haben ein Budget und eine In-Obhutnahme kostet mittlerweile mehr als 4000 Euro im Monat.



    Und bei Verhandlungen im Jugendamt, erst recht vor Gericht, kann ein vereidigter Dolmetscher hinzugezogen werden. Andere Übersetzungen sind natürlich nicht gerichtsfest.

  • Bei dem benannten Beispiel zu einem Gerichtsverfahren stellt sich mir die Frage, inwieweit der Richter nicht von selbst eine offizielle Übersetzung hätte anordnen müssen?



    Meines Erachtens haben Beteiligte an einem Verfahren ein Recht darauf?! Siehe §§84-91 GVG (Gerichtsverfassungsgesetz-15.Titel Gerichtssprache)



    §85 "... Wird unter Beteiligung von Personen verhandelt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, so ist ein Dolmetscher zuzuziehen..."

    • @Schusters Bernd :

      Ja, diese Schilderung mit "keine Übersetzung vorgesehen" wirkt nicht plausibel, da liegt irgendein Missverständnis vor.

  • Das Hauptproblem sehe ich darin, das die Jugendämter nicht kontrolliert werden und machen können was sie wollen. Mitarbeiterinnen führen sich oft auf wie kleine Göttinnen, weil sie um ihre Macht wissen und Entscheidungen sind nicht nachvollziehbar.



    Einerseits werden Kinder ruckzuck aus Familien gerissen. Andererseits können Eltern ihre Kinder jahrelang missbrauchen und die Mitarbeiter sehen kein Grund zum einschreiten.

  • „Wenn das Kind zum Beispiel nur arabisches Essen bekommt und mit der Mutter kein Deutsch spricht, gilt dies bereits als eine Kindeswohlgefährdung.“ Dies seien Gründe genug, um eine Kindesentziehung einzuberufen.“

    Das ist ja schockierend und erinnert leider einen an längst vergangene Zeiten.



    Wichtig wäre eventuell, die Jugendämter einer höheren staatlichen Kontrolle zu unterstellen zu prüfen, inwiefern Jugendämter und Gerichte unabhängig voneinander agieren, Außerdem wäre es auch wichtig, die Mitarbeiter von Jugendämtern und Familiengerichten (insbesondere RichterInnen) auf AfD Mitgliedschaft zu überprüfen und gegebenenfalls aus den Einrichtungen oder den Gerichten zu entfernen.

  • Echt?



    Krasser Scheiss.



    Danke.

  • Ich habe beruflich sehr viel mit migrantischen Familien und Kinderschutz zu tun und kann diese Darstellungen nicht nachvollziehen. Meine eigenen Erfahrungen sagen, dass gerade bei Familien aus anderen Kulturkreisen manchmal aus Sorge vor Rassismus oder Missverständnissen oder aufgrund von Unsicherheit durch Sprachbarrieren zu oft weggeschaut oder aber nicht genau hingeschaut wird, eine Gleichbehandlung mit einheimischen Familien zum Wohl des Kindes gerade nicht stattfindet.

    • @Passionsblumenstrauß:

      so sehe ich das auch. Fehlende Deutschkenntnisse sind sicher ein Problem, aber man weist dann darauf hin, dass das Kind dringend in den Kindergarten gehen sollte, so es spielend leicht Deutsch lernen wird. Ein Grund für den Entzug der Sorge ist das nicht, schon gar nicht das Essen, wenn es nicht gesundheitsgefährndend ist.

  • Schwieriges Thema.

    UNd sicher ist das in jedem EInzelfall anders.-

    Dass fehlende Sprachverständigung zu falschen Entscheidungen führt kann aber vermieden werden, wenn die Justiz und das Jugendamt korrekt handeln.

    Die Fälle die ich persönlich kennengelernt habe , also im meinem Umfeld, sind gut gelaufen.

    Auf der anderen Seite steht auch immer die Möglichkeit ein Kind zu verlieren, wenn es nicht herausgenommen wird.

    Gute und vielfältige Hilfsangebote , engmaschige Betreuung, sind das A & O

  • Mich würde mal interessieren, ob bei dem Verfahren kein Dolmetscher dabei war und was ein Richter dagegen haben kann, dass die Anwältin für die Partei übersetzt - es sei denn, es besteht der Verdacht, sie übersetzt falsch. Aber dann braucht man erst recht einen Dolmetscher.

  • Schade, dass sich oft Vorurteile zu einem hohen Prozentsatz bestätigen 😜

  • Inobhutnahmen von Kindern sind immer grenzwertig und schwierig. Wenn es zusätzliche Schwierigkeiten durch Sprachbarrieren gibt, müssen diese ausgeräumt werden. Einen verallgemeinnernden Bericht wie diesen finde ich grenzwertig, er öffnet den Weg zu Verschwörungserzählungen in sozialen Medien so wie in Schweden. Schlussendlich muss das Kindeswohl entscheidem, nicht die Befürchtung, eine Inobhutnahmen könnte als Rassismus gewertet werden.

    • @Newjoerg:

      Natürlich muss das Kindeswohl entscheiden.



      Aber in wieweit ist arabisches Essen eine Gefährdung des Kindes???



      Und wie gefährdet eine Zweisprachige Erziehung ein Kind?



      Von Sprachexperten wird doch sogar empfohlen, mit dem Kind in der eigenen Muttersprache zu sprechen und stattdessen für entsprechend viele Kontakte mit Muttersprachlern des Aufenthaltslandes zu sorgen. Und das Jugendamt macht aus diesem empfohlenen Verhalten plötzlich eine Kindeswohlgefährdung???



      So etwas kann und darf nicht sein.



      Natürlich hat schon der erste Besuch häufig einen Grund. Ganz ohne Vorurteile wird also kein Mitarbeiter in das erste Familiengespräch gehen.



      Doch es ist wichtig, dass die Mitarbeiter des Jugendamtes die Kultur der Familie kennen, um ihre eignen Vorstellungen von dem, was für ein Kind gut und richtig ist, von den objekiven Mindeststandards trennen zu können.