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Nach den Reichsbürger-RazzienFehde ums Waffenrecht

Die terrorverdächtigen Reichsbürger besaßen etliche Waffen. Die FDP will trotzdem keine Gesetzesverschärfung. SPD und Grüne machen nun Druck.

Frankfurt, 7. Dezember: Polizisten vor der Wohnung von einem der durchsuchten Terrorverdächtigen Foto: Tilman Blasshofer/reuters

Berlin taz | Es war ein ganzes Pistolen- und Gewehrarsenal, das die Beamten bei dem Sachsen fanden, als sie vor anderthalb Wochen bundesweit zu Razzien gegen terrorverdächtige Reichsbürger ausrückten. Kein Wunder: Der Mann ist Waffenhändler. 20 Waffen durfte er legal privat besitzen, 43 gewerblich. Nun gehört der Händler zu den Beschuldigten. Und die Ermittler müssen klären, ob seine Waffen auch für die Terrorpläne vorgesehen waren.

Und nicht nur bei ihm wurden Waffen gefunden. Mehr als 90 Waffen wurden bei den Razzien bei den 54 durchsuchten Beschuldigten beschlagnahmt, 44 davon Schusswaffen. Und mindestens 10 davon waren in illegalem Besitz, wie nun das Bundesinnenministerium dem Innenausschuss des Bundestags mitteilte.

Womöglich wurden aber noch nicht einmal alle Waffen entdeckt: Denn laut Nationalem Waffenregister waren den Durchsuchten 94 legale Waffen zugeordnet – die meisten dem Waffenhändler. Aber auch die festgenommene AfD-Politikerin und Richterin Birgit Malsack-Winkemann soll legal einen Revolver und Gewehr besessen haben. Den Beschuldigten werden Putschpläne und die beabsichtigte Bildung von „Heimatschutzkompanien“ vorgeworfen.

Schießtraining im April in Bayern

Einige der Festgenommenen sollen bereits Anfang April auf einem bayerischen Schießstand auf dem Oschenberg bei Bayreuth trainiert haben – teils unter Klarnamen, teils unter Pseudonym. Laut Spiegel waren die nun Festgenommenen Peter W. und Rüdiger von P. dabei, beide frühere Soldaten. W. soll auch an Überlegungen der Gruppe beteiligt gewesen sein, den Bundestag zu stürmen.

Als Betreiber des Schießplatzes war zuletzt der frühere Waffenhändler Dieter W. eingetragen. Für taz-Nachfragen war er nicht erreichbar, seine Frau legte am Telefon einfach auf. Gegenüber der Frankenpost bestritt W., die Festgenommenen zu kennen, kritisierte die Durchsuchungen aber als „maßlos übertrieben und aufgebauscht“.

Innenministerin Nancy Fae­ser (SPD) hatte nach den Razzien erklärt, sie wolle die Reichsbürgerszene weiter entwaffnen und das Waffenrecht verschärfen. Verboten werden soll der Besitz kriegsähnlicher halbautomatischer Waffen. Zudem sollen sich Sicherheits- und Waffenbehörden enger austauschen. Der Gesetzentwurf geht laut Faeser in Kürze in die Ressortabstimmung. Es ist ein Plan, den sie bereits im Frühjahr verkündete, der durch die vielen legal besessenen Waffen der Festgenommenen nun aber neue Dringlichkeit bekommt.

Justizminister Buschmann gegen Waffenrechtsverschärfung

Die FDP jedoch blockiert eine Waffenrechtsverschärfung schon länger. Und auch Justizminister Marco Buschmann (FDP) betonte nun, das Waffengesetz sei bereits streng genug und müsse nur besser durchgesetzt werden. Wenn sich Menschen illegal Waffen beschafften, würden auch strengste Waffengesetze nicht weiterhelfen. Schon Faesers Vorgänger Horst Seehofer (CSU) war mit einer Waffenrechtsverschärfung gescheitert – am Widerstand der Waffenlobby und der Unionsfraktion.

Die Ampel-Koalitionspartner machen jetzt Druck auf die FDP. „Nancy Faeser arbeitet an klugen Vorschlägen für mehr Sicherheit“, sagte SPD-Innenexperte Sebastian Fiedler am Montag der taz. Man dürfe nicht bestehende Vorschriften oder den Kampf gegen illegale Waffen gegen diese Ideen ausspielen. „Ich kann allen Ampelpartnern inklusive den Freunden in der FDP nur raten, nicht vorbehaltlos der Waffen- und Schützenlobby hinterherzulaufen.“

Auch der Grüne Konstantin von Notz betonte, die Razzien zeigten, dass Reichsbürger und Rechsextreme noch immer viel zu leicht an Waffen kämen. „Das Problem müssen wir dringend angehen.“ Er forderte die FDP auf, sich einer besseren Durchsetzung und möglichen Verschärfung des Waffenrechts „nicht von vornherein zu verschließen“. Auch im Ampel-Koalitionsvertrag sei eine Evaluation des Waffenrechts vereinbart worden. „Dies angesichts der jüngsten Ereignisse nun nicht zu tun, wäre schlicht absurd.“

Ein zweiter Plan von Faeser ist dagegen auf dem Weg. Nach den Razzien legte die Innenministerin auch einen Gesetzesentwurf für eine Verschärfung des Disziplinarrechts vor, um extremistische Beamte wie die Richterin Malsack-Winkemann schneller aus dem Dienst zu entfernen. Hier äußerte Justizminister Buschmann keine Einwände.

Menschen mit staatsfeindlicher Gesinnung frühzeitig zu identifizieren und aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen, sei „entscheidend“, erklärte der FDP-Mann. Für Faesers Vorstoß werde man daher „eine vernünftige Lösung finden“. Eine Entfernung aus dem öffentlichen Dienst müsse aber die Ausnahme bleiben und „höchste rechtliche Standards erfüllen“. Effektiver Rechtsschutz und rechtliches Gehör der Betroffenen blieben unverzichtbar, so Buschmann. Das sichert auch Faesers Gesetzentwurf zu.

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25 Kommentare

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  • Auf unseren Straßen sterben täglich 8 Menschen mit und durch das Auto. Der Preis der Freiheit?



    Das Auto als Waffe? Könnt man bei Einigen annehmen. Und ist ja in Fußgängerzonen auch schon so passiert.



    Es wird offensichtlich nicht genug kontrolliert.



    Immer mehr Autos haben weder Zulassung, Versicherung, noch technische Mindestnormen. Die Fahrer nahe am Piratenstatus.



    Da ist er, der schlanke Staat.



    Und die das sehr gut wahrnehmen, kaufen sich halt eine Waffe. Leugnen als Polizisten den Staat, geben Ausweise aus, errichten Königreiche. Wer wäre zuständig für diese Vögel?



    Da wird hin und her geschoben.



    Was sehr gut funktioniert, der Einzug der Lohnsteuer.

  • Ich muss den Herren von der FDP und Union hier ausnahmsweise Recht geben. Die Forderung nach der Verschärfung des Waffenrechts bleibt hier maximal unscharf. Und das liegt daran, dass es kaum etwas zu verschärfen gibt. Schon heute muss ein Waffenbesitzer über das Merkmal der Zuverlässigkeit verfügen und ein Bedürfnis nachweisen. Erlischt eines davon, entfällt auch die Besitzerlaubnis. Vollautomatische Waffen unterliegen dem Kriegswaffenkontrollgesetz und sind für Privatpersonen ohnehin Tabu. Halbautomatische Waffen dürfen zwar auch von Jägern und Sportschützen besessen werden, hier gibt es aber sehr strenge Auflagen für die Bestückung des Magazins. Bleibt noch die Repetierbüchse oder eine Flinte - damit wird wohl niemand ernsthaft eine Revolution anzetteln wollen.

    Dass ein Waffenhändler oder Büchsenmacher über mehrere Dutzend Waffen verfügen können muss, um seiner Tätigkeit nachgehen, dürfte jedem einleuchten. Im Gegensatz zu vielen Jägern oder Sportschützen gehen diese Personen meiner Erfahrung nach sehr sorgfältig mit Waffen um, eben weil ihre berufliche Existenz daran hängt.

    Bleibt noch die Aufbewahrung: Hier muss seit einigen Jahren bereits ein Schrank Stufe 0 vorgehalten werden, wo früher noch wesentlich leichtere Modelle der Stufe A oder B ausreichend waren. Hinzu kommt, dass die Waffenbehörde befugt ist, jederzeit unangekündigt die vorschriftsmäßige Aufbewahrung zu prüfen. Macht sie im Mittel allerdings bloß alle 23 Jahre mal. Das verwundert nicht, wenn man weiß, dass in den meisten Landkreisen die Waffenbehörde aus 1,5 Vollzeitäquivalenten besteht.

    Ich frage die die Befürworter deshalb ganz offen: Wo wollen Sie sinnvoll verschärfen?

  • Wir brauchen keine neuen Gesetze, wir brauchen viel mehr Kontrollen. Und da diese Geld kosten, sollen die Waffenbesitzer die Kontrollen bezahlen, ähnlich wie beim Schornsteinfeger und beim TÜV.

    • @Rudi Hamm:

      Man zahlt als WBK-Besitzer und Jäger doch schon für die Kontrollen. Jede Kontrolle ist mit einem Entgeld versehen. Oder meinen Sie in Deutschland gibt es etwas kostenlos?

      • @Pilatus333:

        Danke, wusste ich nicht ist aber richtig so!

    • @Rudi Hamm:

      Das ist eine Gute Idee!

  • Wenn man für das Gewaltmonopol des Staates ist, sind Waffen in Privatbesitz immer illegal. Wer unbedingt Waffen haben will, müsste sich fragen lassen, wozu? Kein Vertrauen in den Staat? Es gibt ja auch noch andere Länder. Niemand muss Deutscher sein.

    • @Matt Gekachelt:

      Geht es vielleicht auch eine Nummer kleiner? Ohne Waffen in Privatbesitz ist z. B. keine Jagdausübung möglich. Diese ist jedoch in der Regel für forst- und landwirtschaftliche Flächen gesetzlich vorgeschrieben. Das Gewaltmonopol des Staates wird durch die Jagdausübung üblicherweise nicht infrage gestellt.

  • " [...] Das Ergebnis der Umfrage: 41,2 Jahre - so lange würde es rechnerisch dauern, bis die Behörden alle Waffenbesitzer bundesweit einmal kontrolliert haben. In einigen Bundesländern dauert es im Schnitt sogar mehrere hundert Jahre. Experten sprechen von einem Sicherheitsrisiko [...]"

    Quelle: www.tagesschau.de/...kontrolle-101.html

    Ich muss Herr Buschmann an der Stelle schon recht geben...



    Es ist mal wieder, wie so oft, nicht die Gesetzeslage das Problem - sondern die Durchsetzung.

  • "Er [von Notz, Grüne] forderte die FDP auf, sich einer besseren Durchsetzung und möglichen Verschärfung des Waffenrechts „nicht von vornherein zu verschließen“. "

    Für die Durchsetzung des Waffenrechts sind die Länder zuständig, speziell die dortigen Innenminister.

    "Die Gesetzgebungskompetenz für das Waffenrecht obliegt dem Bund. Für den Vollzug des Waffengesetzes, beispielsweise die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse, sind die Länder zuständig. In Niedersachsen führen die Landkreise, kreisfreien Städte, großen selbständigen Städte oder selbständigen Gemeinde als sog. untere Waffenbehörden das Waffengesetz aus. Sie unterstehen dabei der Fachaufsicht der Polizeidirektionen. Oberste Fachaufsichtsbehörde ist das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport." (z.B. NS, www.mi.niedersachs...enrecht-62354.html )

    In diesem Beispiel, Niedersachsen, ist die FDP nicht an der Regierung. Dort haben Grüne und SPD die Verantwortung für die Umsetzung.

    Die FDP ist in gerade mal zwei Landesregierungen vertreten, die Grünen in 12. Herr Notz scheint irgendwie nicht zu realisieren wer bei der Umsetzung des Waffenrechts mit eine besondere Verantwortung trägt. Es ist nicht die lütte FDP, es sind die Grünen.

    • @Rudolf Fissner:

      Schlimm genug, diese Auswüchse des Föderalismus. Der Staat macht sich so lächerlich. Flickenteppiche Überall. Wie bei Corona..Und das bei einem Land wie Deutschland - einem "Fliegenschiss" auf dem Globus.

  • Es scheint, als hätte die FDP niemals den Gedanken der Freiheit wirklich verstanden. Dieses wertvolle Gut, das durch die Aufklärung deutlich befördert wurde, wird von Rousseau, Kant oder Voltaire erklärt. Vielleicht werfen die FDP Mitglieder mal einen Blick in diese Werke.Es geht nicht um Egoismus oder Rücksichtslosigkeit sondern um Grundlagen des Zusammenlebens. Und Freiheit bedeutet auch Regeln zu haben, die das ermöglichen und sie zu beachten, damit sie allen dienen können. Waffennarren oder Raserei auf den Straßen gehören ganz sicher nicht zur "persönlichen Freiheit". Im Gegenteil.

    • @Perkele:

      "Waffennarren oder Raserei auf den Straßen gehören ganz sicher nicht zur "persönlichen Freiheit".



      warum ist dieser Satz komplett unsinnig?



      A - der Vergleich, die beiden Dinge haben nix miteinander zu tun.



      B - Waffen dürfen von Jägern und Sportschützen nur innerhalb des Bedürfnisses von A nach B transportiert werden.



      C - es obliegt dem Gesetztgeber die Grenzen der "Persönlichen Freiheit" zu definieren. und dies ist schon geschehen.

      • @Fritz Müller:

        Wieso unsinnig? Keineswegs! Nicht ich erkläre die Raserei und die Waffennarretei für "freiheitliche" Rechte, sondearn das ist ganz eindeutig die FDP. Die setzt die Ideen des Liberalismus mit billigstem Populismus gleich. Wer dem folgt hat es -ebensowenig wie die FDP- verstanden, um welchen Missbrauch des Begriffes "Freiheit" hier geht.

        • @Perkele:

          Es gibt doch aber für beides Regeln, was genau kritisieren Sie also? Das die Regeln nicht ausreichen? Dann sollten Sie das auch genauer ausführen, nicht einfach pauschal dahinposaunen dass die FDP angeblich keinerlei Regeln fürs Rasen und Waffenbesitzen möchte. Das ist faktisch falsch.

          • @M.Liberus:

            Ich behaupte ich auch gar nicht, dass die FDP keinerlei Regeln etwa im Straßenverkehr haben wil,. Gleichwohl benutzt diese Partei den Begriff der Freiheit um sich auf billigem, populistischem Weg Vorteile zu verschaffen. Ich bleibe dabei,: viele FDP Mitglieder -vor allem die Nomenklatura- hat sich von den wirklich wichtigen Merkmalen nicht oder nur sehr geringfügig beeindrucken lassen. Können Sie sich vorstellen, dass ein Philosoph wie Kant oder Voltaire sich auf solch niedriges Niveau begeben hätte?.

  • Wuff, wuff, wuff ... Beißreflex erfolgreich ausgelöst.

    Ob es Sinn macht oder nicht. Hauptsache man tut was.

    Anstatt uns vor solchen Spinnern zu schützen tönt man nur dumm rum.

    Es glaubt doch niemand ernsthaft, dass sich Menschen mit so abwegigen Gedankengängen durch irgendwelche Gesetze (die es ja schon gibt) abhalten liessen.

  • Ich benötige weder einen Revolver noch ein Gewehr zu Hause……

  • Wegen Unterbesetzungen in den Ämtern bestehen erhebliche Vollzugsdefizite. Die gesetzlich geforderten regelmäßigen Kontrollen der Waffenbesitzer fallen teilweise über Jahre aus.

    Schon heute können „Reichsbürger“ und ähnliches Clientel „theoretisch“ keine Schusswaffen legal erwerben, die Möglichkeiten die schon länger durch eine zurückliegende Gesetzesänderung geschaffen wurden, nicht ausgereizt. Grund: Personalmangel .

    Insofern halte ich diese Diskussionen für ein Ablenkungsmanöver, um vom eigenen Vollzugsversagen abzulenken.

    Was würde passieren, wenn man alle legale Waffen einzieht? Genau, nichts, die Beschaffungsmöglichkeiten am Schwarzmarkt sind wegen des Ukrainekriegs so gut, wie zum Zeitpunkt des Zusammenfalls des Ostblocks und dem Ende des Jugoslawienkriegs.

    Vollziehen sie, Frau Ministerin, das bestehende Recht endlich, das reicht aus um diesem Personenkreis die Waffen zu entziehen und denen erst keine Waffen zu genehmigen und lenken sie bitte nicht vom Vollzugsversagen ab.

    • @MichaFr:

      Zuständig für die Umsetzung des Waffenrechts sind die Polizeien der Länder und die dortigen Waffenbehörden.



      Ihr Vorwurf an die Bundesinnenministerin ist daher falsch.

      • @Philippo1000:

        1.) Es sind nicht die Polizeien, sondern die Landratsämter



        2.) volle Zustimmung zur Meinung von MICHAFR. Es gibt genug Regeln, man muss sie nur umsetzen.



        Beispiel gefällig? Ich besitze Waffen (als Jäger) und bei jeder Verlängerung meines Jagdscheines (alle 3 Jahre) werde ich "offiziell" überprüft... Zumindest benötige ich ein grosses Führungszeugnis (besorgt die Behörde) und fülle ich einen Fragebogen aus, in dem z.B. u.a. die Fragen stehen, ob ich Mitglied einer verfassungfeindlichen Partei bin oder wg. häuslicher Gewalt verurteilt wurde.(Wäre alles ein Grund, mir den Jagdschein und damit die waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu entziehen).



        Inwieweit die Angaben überprüft werden: keine Ahnung.



        und



        3. wie oft Sportschützen überprüft werden ? Theoretisch alle 5 Jahre, aber nach 10 Jahren im Schützenverein wird wohl nur noch die Mitgleidschaft in demselben geprüft.



        Wobei: Reichsbürger dürften auch keine Sportwaffen besitzen



        www.bdsnet.de/ress...nloads/waffenrecht für sportschützen 2021.pdf

  • "Und auch Justizminister Marco Buschmann (FDP) betonte nun, das Waffengesetz sei bereits streng genug und müsse nur besser durchgesetzt werden. Wenn sich Menschen illegal Waffen beschafften, würden auch strengste Waffengesetze nicht weiterhelfen."



    Zweimal Floskeln, die durchs Wiederkäuen ned besser werden. Öffentlichwirksame Taten hats genug gegeben um die Gesetze "besser" anzuwenden und jede (Schuß-)Waffe auf dieser Welt war irgendwann mal irgendwo "legal".

    • @Hugo:

      Und noch ein Gesetz, und noch ein Gesetz, und noch ein Gesetz.



      Was soll das bringen ohne Kontrollen?

    • @Hugo:

      Der Mann hat Recht. Das beste Gesetz nützt nichts,wenn es nicht angewendet bzw. durchgesetzt wird. Und was man nach deutschen Waffenrecht legal besitzen darf, sind i.d.R. Jagd- oder Sportwaffen. Mit denen kann man zwar auch Menschen töten,aber im Kampf gegen mit vollautomatischen Waffen (Maschinengewehre,etc)ausgerüstetes Militär ,hat man damit echte Nachteile. Das gilt für Armbrüste um so mehr!

    • @Hugo:

      Welche Floskeln? Wenn man Gesetze macht, muss man diese auch durchsetzen und vollziehen, und dass die Kleinwaffen, die wir in die Ukraine entsenden, jetzt teilweise über den Schwarzmarkt von Kriminellen zurück nach West-Europa gelangen, halte ich für ein ernstes Problem. Da geht es auch um vollautomatische Kriegswaffen.