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Häusliche Gewalt und UmgangsrechtAuf schmalem Grat

Väterverbände kritisieren einen Report und eine Studie, die eine Rechtlosigkeit alleinerziehender Mütter gegenüber den Behörden beklagen. Und Experten?

Steiniger Weg Foto: Stella Mai/plainpciture

Berlin taz | Gegen die Journalistin Marie von Kuck entlud sich Hass und Wut. Vor ein paar Wochen hat sie in einem Feature für den Deutschlandfunk das Thema Gewalt gegen Frauen aufgegriffen und dabei kritisch auch über die Rolle von Behörden berichtet. Nun hat sie kaum noch Ruhe vor empörten Väterrechtlern. „Geschichten von Frauen zwischen Gewalttätern, Familiengerichten und Jugendamt“, hieß es in der Ankündigung des Hörfunkbeitrags, „von Frauen, gefangen zwischen der Angst vor Gewalt und der Sorge um ihre Kinder“. Titel der Sendung, die nach wie vor in der Mediathek verfügbar ist: „Ihre Angst spielt hier keine Rolle.“

Es ist ein heißes Eisen, erst recht seit sich SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag auf einen wichtigen Satz verständigt haben: „Wenn häusliche Gewalt festgestellt wird, ist dies in einem Umgangsverfahren zwingend zu berücksichtigen.“

Väterverbände hier, alleinerziehende Mütter dort – der Streit tobt. Er erreicht auch Journalist:innen, die sich wie Marie von Kuck intensiv mit dem Konflikt befassen. Ein Väterrechtler, laut „Wikimannia“ der ehemalige Geschäftsführer der inzwischen aufgelösten Männerpartei Deutschlands, schrieb von Kuck in drohendem Ton: „Wann verstehen Medienleute, dass dieses System sich gegen sie wenden wird, wenn es mal soweit sein wird?“

Auch der Väteraufbruch (VAfK), einer der wichtigsten Lobbyverbände der Väterrechtler, kritisierte in einer mehrseitigen Stellungnahme das Feature von Marie von Kuck in scharfen Worten. Autorisierte Zitate von Bundesvorstandsmitglied Markus Witt seien „dem ursprünglichen Kontext entrissen“ und „gezielt missbraucht“ worden, um einem Report des Hamburger Soziologen Wolfgang Hammer den Weg zu ebnen, erklärte der Verband. Witt spricht von einer „seit Monaten geführten Desinformationskampagne“.

Verweis auf genetische Elternschaft

Auch die taz hatte Anfang April über Hammers Studie berichtet, laut der ideologische Vorstellungen unter Richtern, Anwälten und Jugendämtern dazu führen, dass man Kinder zu Unrecht von ihren Müttern trennt. Alleinerziehende Mütter, so Hammers Fazit, wären im Umgang mit dem Jugendamt „erheblichen Risiken“ ausgesetzt.

VAfK-Vorstand Witt war in dem DLF-Feature mit folgenden Sätzen zur Sicht von Kindern auf ihre Eltern zitiert worden, in denen es auch um häusliche Gewalt ging: „Das Kind hat keine anderen und es wird diese in der Regel dann auch lieben. Und selbst in Fällen, wo vielleicht tatsächlich Dinge passiert sind mit Gewalt, Missbrauch oder Ähnliches … Man weiß, dass auch diese Kinder diesen Elternteil immer noch lieben. Da merkt man, wie tief auch das drinne ist. Wenn Kinder sich entwickeln, brauchen sie Antworten. Nicht nur verbal. Und diese genetischen Antworten können tatsächlich auch nur die genetischen Eltern liefern.“

Es ist ein schmaler Grat, auf dem sich der Väteraufbruch und seine Mitstreiter bewegen. Einerseits versichert VAfK-Vorstand Witt, häusliche Gewalt dürfe „unter keinen Umständen“ als tolerierbar angesehen werden. Andererseits sagt er, dass die Türen des Vereins „für jeden offen“ stünden: „Selbst wenn in Einzelfällen tatsächlich gewalttätig gewordene Elternteile uns hinzuziehen, lässt dies keinen inhaltlichen Rückschluss auf die Haltung unseres Vereins zu.“ Es sei „zu begrüßen, wenn Elternteile ihr Verhalten reflektieren und unter Umständen auch Initiative zeigen, ihr Verhalten zukünftig zu verändern“.

Wo der Väteraufbruch die Grenzen zieht, wenn sich gewalttätig gewordene Männer an ihn wenden, ist nicht ganz klar. In den Beratungsrichtlinien des Vereins wird Verständnis bekundet für Väter, die „durch eine Scheidung alles verlieren: ihre Familie, die Partnerin, die Kinder“. Dies sei eine „besondere psychische Belastungssituation“, heißt es. Der VAfK gibt zu: „Äußerlich reagieren Männer auf diese Gefühle vereinzelt aktionistisch und aggressiv, teilweise mit Wut und Gewalt oder auch depressiv, bis hin […] zum Suizid.“

Studie als „Geschwurbel“ kritisiert

Hilft der Väteraufbruch in solchen Fällen, dass Männer ihr Gewaltproblem in den Griff bekommen? Oder bietet er auch Strategieberatung, um Väter, die ihre Frauen verprügelt haben, bei der Durchsetzung von Umgangsrechten zu unterstützen? Relativiert er so Partnerschaftsgewalt?

Sicher ist: Die Väterverbände munitionieren sich – auch für ihre Lobbyarbeit bei der neuen Bundesregierung. Die Studie von Wolfgang Hammer sei „Geschwurbel“, moniert etwa „Eltern für Kinder im Revier“. Es ist eine Initiative, die auch der Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) vorwirft, „Eltern-Kind-Entfremdung“ – so das Schlagwort – als „Form psychischen Kindesmissbrauchs“ zu leugnen oder sogar zu fördern.

Von Expertenseite gibt es unterschiedliche Reaktionen auf die Debatten. Die Neue Richtervereinigung erklärte, Hammers Analyse zum Familienrecht sei „kein seriöser Beitrag zur Diskussion“. Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, sagte hingegen der Schwäbischen Zeitung, die Studie liefere wichtige Hinweise auf Schwachstellen bei Familiengerichten und Jugendämtern.

In diesem Bereich erfahrene Rechtsanwältinnen kennen zahlreiche Fälle, in denen erlittene Gewalt bei der Lösung von familiären Konflikten ausgeblendet wird, sowohl von der Justiz als auch von den Jugendämtern. Die Rechtsanwältin Christina Clemm twitterte vor ein paar Tagen: „Väterrechtler, die sich nicht explizit gegen #GewaltGegenFrauen und patriarchale Strukturen einsetzen, interessieren sich nicht für das Wohl der Kinder, sondern für ihre eigenen Rechte.“ Die Rechtsanwältin Asha Hedayati empfahl die Reportage von Marie von Kuck als „wirklich gutes und starkes Feature zu Partnerschaftsgewalt und wie schwer es Frauen gemacht wird, sich und ihre Kinder zu schützen“. Sie warb: „Das sollten alle Fa­mi­li­en­rich­te­r:in­nen und Jugendämter in Deutschland hören.“

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57 Kommentare

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  • Gewalt in der Partnerschaft, meist von Männern gegen Frauen, ist ein schwerwiegendes Problem, aber nicht die einzige Form von häuslicher Gewalt und vor allem nicht das Hauptthema, wenn es um das Kindeswohl geht.

    Meines Wissens ist es erst so seit 2000 illegal, das Eltern ihre Kinder verprügeln - und fragen Sie mal Leute, die in den Neunzigern geboren sind, ob die Eltern da plötzlich den Erziehungsstil geändert haben. Wer vorher verprügelt wurde, wurde auch danach noch verprügelt. Das war keine Seltenheit und es ging auch von Eltern aus, die untereinander nie gewalttätig waren.

    Mittlerweile ist das seltener geworden - aber ich denke mal, die Mehrheit in unserer Gesellschaft wurde als Kind von den Eltern verprügelt. Das heißt nicht, dass alle diese Leute ihre Eltern hassen, das tun die wenigsten. Es heißt auch nicht, dass man sich wünscht, man wäre aus der Familie genommen worden, das hätte in vielen Fällen noch mehr Leid verursacht. Man muss eingreifen, klar. Abgesehen von sehr krassen Fällen, in denen es eine ultima ratio braucht, sollte man die Bindung von Eltern und Kindern aber nicht zerreißen.

    Übrigens ist es ein bisschen unsachlich, den Fokus so stark auf gewalttätige Väter zu richten. Es gibt auch Frauen, die ihre Kinder verprügeln.

  • Es könnte ja so einfach sein, wenn man die Sache einmal differenziert betrachtet. Leider artet es allzu häufig in unzulässigen Verallgemeinerungen aus. Dabei steht (zu Recht) im Art. 1 des Grundgesetzes ein oft zu wenig beachteter Satz: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Bedauerlicherweise verstehen viele Richter zu wenig von der nationalen Geschichte und von der Philosophie hinter diesem Grundsatz moderner Rechtsstaaten. Denn auch in Ratgebern zu häuslicher Gewalt ist stets nur von Schuldzuweisungen die Rede. Wer die europäische Geschichte aufmerksam studiert hat, weiß, dass es dafür zwei unterschiedliche Motivatoren gibt: Die einen fühlen sich machtlos, die anderen selbst schuldig. Weder das eine noch das andere ist zwangsläufig männlich oder weiblich. Beides oder auch nur eines davon kann in unterschiedlichen Konstellationen in einer Beziehung vorkommen. Vor allem in Deutschland sind Männer überdurchschnittlich häufig hysterisch (typ. Kontrollverhalten). Da es hierbei um Herrschaft geht, sind insbesondere auch Richter hierzulande oft von diesem Charakterzug betroffen. Da aber jeder sich selbst positiv sehen will, kommt es schnell zu dieser Vereinseitung auf der Motivebene, sodass am Ende völlig willkürliche Urteile fallen. Tatsächlich rückt man mit einem hysterischen Richter nahe an den Faschismus heran, sodass hier auch eine gewisse Frauenfeindlichkeit unterstellt werden kann. Allerdings gibt es auch wieder die "Reaktionsbildung" die alles in das Gegenteil verkehren kann. Schlussendlich gibt es kein Patentrezept, aber dafür sind Richter da. Das Problem ist hier vielmehr, dass letztere das in sie gesetzte Vertrauen nicht verdienen, da sie oft selbst zu wenig von diesen psychodynamischen Erfahrungen mitbringen. Stattdessen entscheiden sie anhand ihrer Vorurteile, welche Bottom-Up über die Zeit gewachsen sind, anstatt wie das Verfassungsgericht fordert, Theoriegeleitet aus einem tieferen Verständnis heraus, nämlich Top-Down. Dafür wäre Selbstreflexion nötig.

  • Ich habe eine Bekannte, wo es Gewalt durch den Ehemann gab, das hat langjährige Folgen gehabt, es ist extrem bitter.

    Leider kenne ich aber auch Fälle, wo Frauen genau dieses Thema genutzt haben, um im Familiengericht sich durchzusetzen. Nach meinem Kenntnisstand wird dort gar nicht groß etwas überprüft, wenn Anwälte schreiben, der Mann sei "psychisch auffällig", was bedeutet, der Mann war selbstmordgefährdet oder musste in die Psychiatrie oder hat eine Psychotherapie abgebrochen, hate sehr große psychische Probleme, und zwar alles in einem Maß, dass die Erziehung des eigenen Kindes zweifelhaft ist. Dazu noch Gewalt in der Ehe / Elternschaft andeuten ...

    Solche Sätze schreiben viele Anwälte an Familienrichter und oft genug gehen die durch und bleiben. Dann läuft es so, der Umgang wird entweder beobachtet, begleitet oder er wird stark gekürzt, auf einen Nachmittag, Übernachtungen sind dann nicht vorgesehen etc. Unterhalt muss natürlich gezahlt werden, mind. €420 pro Monat.

    Eine Quelle des Unheils sind m.M. die Jugendämter (ASD), weil dort oft das Personal fehlt, vielerorts sind die Mitarbeiter überlastet, jung und unerfahren. Schon aus arbeitstaktischen Gründen wollen sie es maxiaml einfach haben, nehmen einfach die Aussage, der Mann ist psychisch schwer angeschlagen und bauen dann alles darauf auf. Kinder unter 14 werden durch Verfahrensbeistände vertreten und von denen schauen viele vor allem auf ihr Homorar, dass es schnell und effizient über die Bühne geht. Wenn es Kritik gibt, werden die Ellenbogen ausgefahren.

    Ich glaube, es geht gar nicht um Gewalt, sondern es geht um ein System, was schlecht funktioniert und wo sich mit List und Tücke extrem viel gewinnen lässt. Der gewalttätige, erziehungsfähige Mann gegen die gute, anständige, verprügelte Mutter, dieses Bild schaffen Anwälte mit großer Brillianz. Und sie gewinnen mit diesen Bildern ...

    und wo es Gewinner gibt, da sind auch Verlierer, ob sie nun wirklich geschlagen haben oder nicht - die Väter.

  • Es gab schon einige lesenswerte Artikel zu dem Thema. (Die Väter-Mafia etc.). Das Statment entspricht nicht nur meiner persönlichen Erfahrungswelt in höchstem Maße, sondern liegt ja auf der Hand, dass es hier um Machterhalt und Machtverteilung geht. Und die ist nunmal männlich - auch in unserer Gesellschaft. Niemand wird das ernsthaft in Frage stellen und jede Studie über das Geschlechterverhältnis bei Machtstrukturen in unserer Gesellschaft würde das empirisch bestätigen. Väterverände müssen quasi sturm laufen, abgekoppelt von den tatsächlichen Gründen, um die es hier geht, denn sie sind es gewöhnt, jeden cm ihrer Macht zu verteidigen. Frauen haben es eher nicht gelernt sich zusammenzurotten und für ihre Rechte einzutreten und manche neigen sogar dazu, sich eher noch im "anderen Lager" Hilfe zu suchen. Davon mal abgesehen, spielt auch viel Resignation hier eine Rolle. Und einfach die fehlende Zeit, sich strukturell mit diesem Problem einer fehlenden Mütterlobby auseinanderzusetzen. Es wird sowas von Zeit, dass sich auch im Bewusstsein von uns Frauen hier etwas ändert. Wir müssen auch Lobby lernen!!

    • @Sophie14:

      Wie bitte? Das Familienministerium fördert extrem einseitig Mütter-Lobby-Verbände und als einmal ein Väterverband Geld bekommen sollte oder Frau Giffey ein "Männerthema" regeln wollte, gab es einen Riesen-Aufstand. In diesem Bereich sind Frauen weit besser vernetzt.

  • Ich empfehle jeder/m Kommentator:in hier, sich den Beitrag im Deutschlandfunk anzuhören. Wem der Fokus auf männliche Gewalttäter zu einseitig ist, kann das gerne durch neutralere Begriffe ersetzen, ich bin mir sicher, dass gewalttätige Frauen genau so vorgehen, wie diese Männer. Und wenn wir mal die ideologischen Debatten zwischen Männer und Frauen beiseite lassen, und uns auf das Kindswohl konzentrieren, scheint die Krux des Ganzen darin zu liegen, dass deutsche Familiengerichte ein gemeinsames Sorgerechtals als unabdingbar für das Wohlergehen des Kindes ansehen, wobei sie zwar die Verweigerung des Umgangsrechts eines Elternteils durch den anderen als psychische Gewalt gegen das Kind ansehen, hingegen aber in der Partnerschaft stattfindende Gewalt nicht als psychische Gewalt gegen das Kind werten, dass diese ja mit ansehen muss und dadurch erheblich traumatisiert wird. Es stellt sich generell die Frage, warum auch insbesondere die Jugendämter vorangegangene Anzeigen von Gewalt gegen Ehepartner ignorieren, und damit die Gefahr ignorieren, dass sich der aggressive Elternteil auch gegenüber der Kinder nicht im Griff hat.

    • @Lleyn:

      Die Verweigerung des Umgangsrechts aus Gründen der Rache/Bestrafung des Vaters IST psychische Gewalt.

      Wenn einem Kind der Umgang wirklich nicht zugemutete werden kann, wird er ausgeschlossen, weil das Kind selbst die entsprechende Reaktion zeigen wird - man fängt bei solche Konstellationen immer mit begleiteten Kontakten an, wo Fachkräfte genau hinschauen.

      Wenn aber die Mutter für das Kind entscheidet, es solle den Vater nicht mehr sehen, greifen Jugendamt und Gericht zu Recht ein.

  • Keine Form von Gewalt hat in der Kindheit etwas verloren, doch jede sollte betrachtet werden. Eltern-Entfremdung sollte nicht relativiert, körperliche Züchtigung sanktioniert, Besitzansprüche bezüglich Kind und ex-partnerschaftliche Rachegelüste erkannt und geahndet werden. Die Komplexität lässt also nur einen Schluss zu: Jeder Fall muss für sich und mit höherem Aufwand betrachtet werden. Eine Generalformel der Schuld gibt es hier nicht. Verbände polarisieren, doch dem sollte nicht allzu viel Gewicht verliehen werden.

    • @zeroton :

      Es geht hier um körperliche Gewalt, die den Frauen nachweislich durch ihre Männer angetan wurde, nicht um irgendwelche Rachegelüste. Hören Sie sich den Beitrag im Deutschlandfunk an und ich bin mir sicher, Sie werden ihren Kommentar hier ändern wollen.

      • @Lleyn:

        Der Beitrag muss ich keiner Weise abgeändert werden, sage ich aus der Praxis. Der Beitrag schlägt einfach einen etwas größeren Bogen, was alles für ein Kind schädlich ist - und da kommt es durchaus vor, was Zeroton beschreibt. Sogar wenn die Mutter Opfer von Gewalt wurde, legitimiert das nicht, ein Kind vom Vater zu trennen, wenn dieses Kind selbst weiter eine gute Bindung zum Vater hat. Die Frage des Umgangs sollte keine Bestrafungsmethode sein, zumal eben das unschuldige Kind bestraft wird.

  • "Das Kind hat keine anderen und es wird diese in der Regel dann auch lieben. Und selbst in Fällen, wo vielleicht tatsächlich Dinge passiert sind mit Gewalt, Missbrauch oder Ähnliches … Man weiß, dass auch diese Kinder diesen Elternteil immer noch lieben. Da merkt man, wie tief auch das drinne ist. Wenn Kinder sich entwickeln, brauchen sie Antworten. Nicht nur verbal. Und diese genetischen Antworten können tatsächlich auch nur die genetischen Eltern liefern.“

    Allein durch diesen galoppierenden Bullshit disqualifizieren sich diese "Männer-Rechtler", die im Grunde antifeministische, frauenfeindliche Höhlenbewohner sind.

    • @Jim Hawkins:

      Dieser "Bullshit" ist schlicht wahr. Es gibt oft genug Kinder, die ihren Papa oder Opa nicht anzeigen wollen, sondern "es soll nur aufhören" - weil sie ihn nicht ins Gefängnis schicken wollen. Weil sie eben vieles an ihm lieben....

      Ich arbeite in diesem Bereich und natürlich gilt das nicht generell, ist aber auch keine seltene Ausnahme.

      • @Dr. McSchreck:

        Mir ging es in erster Linie um die "genetischen Antworten".

        Das ist Blut ist dicker als Wasser Quatsch.

        • @Jim Hawkins:

          okay, das sehe ich ähnlich. Wobei auch dieser Punkt manchmal zutrifft.

        • @Jim Hawkins:

          Woher haben erwachsene Kinder, die sich manchmal durch die halbe Welt schlagen, um ihren biologischen Vater/Mutter kennenzulernen, eigentlich diesen Ihrer Meinung nach ideologisch verwerflichen Trieb ?

          • @Berrybell:

            Keine Ahnung. Ich habe meinen biologischen Vater nie kennen gelernt. Er lebte nur zehn Kilometer von uns entfernt. War mir trotzdem egal. Warum auch nicht? Was ist denn daran so interessant? Die Macht der Gene?

      • @Dr. McSchreck:

        Es gibt auch Frauen, die von ihren Partnern (oder besser Tyrannen) regelmäßig grün und blau geschlagen werden und trotzdem immer wieder hingehen, weil sie ihn "lieben". Er kann ja auch so "nett" sein. Tatsächlich handelt es sich aber um psychische Abhängigkeit, die die Abhängige nach und nach vollständig zerstört.

        Nicht jede "Liebe" ist gut.

        • @warum_denkt_keiner_nach?:

          ...deshalb entscheiden Familiengerichte ja auch nicht pauschal, sondern sehen sich den Einzelfall an. Wenn aber ein Kind eine gute Bindung an den Vater hat und nur die Mutter Angst (oder Besitzansprüche), dann kann Umgang problemlos stattfinden.

          Hat das Kind dagegen wegen der erlebten Gewalt Angst, findet er eher nicht statt oder allenfalls in Begleitung und dann wird geschaut, ob das Kind "auftaut" oder sich verweigert und im zweiten Fall wird der Umgang erst mal ausgesetzt. Es gibt hier keine pauschalen Lösungen.

  • Grundsätzlich werden in Deutschland täglich tausende Urteile gefällt. Da muss sich ein Familiengericht innerhalb kürzester Zeit ein Bild von der Situation machen, es kennt die Beteiligten nicht und kann auch nicht per Röntgenblick sehen wer lügt und wer nicht, also hält man sich an Fakten. Gibt es kein Strafurteil gegen den Mann ist er defakto für das Gericht erstmal unschuldig und es wird ein gemeinsames Sorgerecht vereinbart, völlig logisch, denn es steht ja Aussage gegen Aussage. Dass es immer Fälle gibt wo das nicht passt ist traurig aber unvermeidlich. Es gibt keine perfekte Gerechtigkeit. Mann kann hier nur den Frauen raten bringt den Kerl vor Gericht und erwirkt ein Urteil, danach kümmert euch um das Sorgerecht.

    • @McMercy:

      Sie sollten sich das Feature des Deutschlandfunks anhören. Die Frauen haben ihre Männer angezeigt, und trotz gut dokumentierter körperlicher Verletzungen bei den Frauen wurden die Verfahren eingestellt. Ein Anwalt sagt sogar, dass er selber kein Verfahren zu häuslicher Gewalt kennt, in dem es zu einer Verurteilung kam. Bei den beiden porträtierten Frauen waren die Männer jeweils von der Polizei der Wohnung verwiesen worden, gegen einen Mann gab es ein mehrmonatiges Kontaktverbot. Es steht also mitnichten Aussage gegen Aussage, und diese Frauen haben alle ihre rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft.

    • @McMercy:

      Es geht hier eher um die Frage des Umgangs, also das Recht, sein Kind zu sehen. Hier ist die Rechtslage tatsächlich so, dass Kinder ein Recht haben, beide Elternteile zu erleben und beide Elternteile, ihr Kind zu sehen, solange es dem Kind nicht schadet.

      Der schwierige Punkt ist die Frage, woran es liegt, wenn ein Kind einen Elternteil nicht sehen will - das kann den Grund haben, dass der andere Elternteil das blockiert - oder dass das Kind schlimmes erlebt hat und Angst hat. Dies zu unterscheiden ist nicht ganz einfach, zumal der Elternteil, wo das Kind lebt, ja viele Möglichkeiten hat, es zu beeinflussen (was aber eben nicht der Grund sein muss).

      Jedes Gericht wird den Versuch machen, Umgang herzustellen und wenn eine Mutter dies von Anfang an blockiert, vielleicht falsche Beschuldigungen erhebt o.ä. - dann kommt es zu dem Risiko, das im Artikel angesprochen wird, dann wird gesagt, dass ihr "Bindungstoleranz" fehlt und es kann sein, dass sie das Sorgerecht verliert. Kommt aber sehr selten vor.

      Zum Glück akzeptieren die meisten Eltern aber, dass ein Kind kein Eigentum ist, sondern das Recht hat, auch den Ex-Partner weiter zu lieben.

  • Das Problem liegt in den geschilderten Fällen doch darin, dass die Misshandlungen nie verurteilt wurden. Solange gilt der Vater dann als unschuldig. Es ist also nicht ein Problem des Familiengerichts sondern ehr der Staatsanwaltschaft die hier keine Anklage erhebt. Man muss sich natürlich fragen ob der Anwalt die Frauen hier richtig beraten hat. Man kann Anklagen auch erzwingen und wenn die Beweise vorliegen hat man da auch gute Chancen. Die Misshandlungen wurden dokumentiert, man wird auch Zeugen beibringen können wenn sich alles so verhalten hat. Da muss die Staatsanwaltschaft tätig werden, so ganz plausibel klingt mir das alles nicht. Man muss den Vater auch nicht in die Wohnung lassen, man kann das Kind draussen übergeben oder bei der Übergabe Zeugen dabei haben.

    • @McMercy:

      Es gibt aber selten Zeugen der unmittelbaren Gewaltanwendung, und wenn, dann sind es die Kinder und denen wird nicht geglaubt. Und es geht ja nicht nur um die Übergabe der Kinder, es geht auch um gemeinsam zu treffende Entscheidungen, und dass das Jugendamt besonders bei den betroffenen Frauen genau hinsiehr, wie sehr sie sich bemühen, weil sie durch die Anzeige ihrer gewalttätigen Ehemänner bereits in Verdacht stehen, eine Eltern-Kind-Entfremdung herbeiführen zu wollen.

    • @McMercy:

      Die fraglichen Delikte wie z.B. Körperverletzung sind "Antragsdelikte", d.h. die Staatsanwaltschaft macht von sich aus erst mal gar nichts. Das Opfer muss die Tat anzeigen. Dazu kann man nur dringend raten. Gewalttätiges Verhalten nur vor dem Familiengericht zu erwähnen, reicht also nicht aus.

      Insofern ähnelt die Debatte manchen metoo-Fällen, die zwar über die Presse lanciert und breitgetreten werden, aber nie zur Anzeige gebracht wurden. Das sollte jedoch der allererste Schritt sein.

      • @Winnetaz:

        2 Anmerkungen: zum einen kommt es gar nicht so selten vor, dass Frauen die Anzeige sogar zurücknehmen, um die Beziehung zu retten - was dann irgendwann doch nicht gelingt.

        Zum anderen kann selbstverständlich auch jemand, der wegen Körperverletzung an der Mutter bestraft wurde, seine Kinder sehen, wenn man erwarten darf, dass es sich normalerweise benehmen kann und seine Kinder nicht schlagen oder brutal behandeln wird. Notfalls erst in begleiteter Form, dass sich Fachkräfte er mal ein Bild machen können.

  • Ausgewogenheit



    Was mir bei diesen Kinder/Mütter/Väter Debatten immer sehr fehlt, ist die Ausgewogenheit.



    Auch Frauen können bekanntermaßen sehr destruktiv auf Kinder und Partner Gewalt ausüben, ob physische Gewalt oder psychische Gewalt.



    Die Empfänger dieser Gewalt durch Frauen sind dann meist psychisch auf lange Sicht oder irreversibel deformiert.



    Sie sind dann in ihren Menschsein stark auf Dauer beschnitten (Kinder) oder für viele Jahre stark depressiv und oft nie wieder "der alte fröhliche Mensch" (Väter).

    • @Effigia:

      Es gibt unzählige Studien, die belegen, dass in einer überwältigenden Mehrheit von Fällen häuslicher Gewalt die Täter männlich sind. Aber natürlich gibt es auch weibliche Täter, und ich nehme an, dass sie bei Sorgerechtsstreitigkeiten genauso vorgehen, wie die gewalttätigen Männer.

  • Aus der Perspektive eines Menschen bei dem die Vorzeichen der allgemeinen Vorurteile genau umgekehrt waren (Mutter Gewalttätig, Vater erhielt Sorgerecht und war ein guter Vater) kann ich sagen, dass die Perspektrive der meisten Berichte zu dem Thema schon sehr Männerfeindlich sind.

    Die Fragen zur Gewalt gegen Kinder die bei Männern wie selbstverständlich gestellt werden, werden bei Frauen kaum thematisiert. Auch wird so getan, als wäre sexualisierte Gewalt per se schlimmer als psychische oder physische Gewalt. Hier kommt es eigentlich immer auf den Einzelfall an. Aber der Gesetzgeber hat hier einen sehr einseitigen Fokus festgelegt. Und zwar einseitig auf den Bereich, der mehrheitlich von Vätern verübt wird.



    Die Formen von Gewalt die Kinder von Müttern erfahren werden trivialisiert.



    Und wenn Mütter ihre Kinder schlagen wird ihnen dennoch seltener das Sorgerecht oder das Umgangsrecht aberkannt, als einem Vater in vergleichbaren Fällen.

    Ich kann als Scheidung"kind" nur dafür plädieren, dass der Wille des Kindes im Vordergrund stehen muss, wenn es um den Kontakt zu den Eltern geht. Auf keinen Fall der Wille der Mutter oder des Vater. Und hier muss der Staat von Anfang an helfend eingreifen. Zur Not bis zum Entzug des Sorgerechtes (nicht des Umgangsrechtes). Denn diese psychische Gewalt gegen Kinder, also Kindesentzug, bleibt praktisch immer ungeahndet.

    • @Wolfgang Lange:

      Es geht hier aber nicht um Fälle von körperlicher Gewalt gegen Kinder, sondern um Mütter, denen Gewalt von den Vätern der Kinder angetan wurden und die trotzdem das Sorgerecht verloren haben. Und wenn Sie schon ansprechen, dass psychische Gewalt genauso schlimm ist, wie körperliche, was glauben Sie dann, was es mit den Kindern macht, wenn sie jahrelang miterleben müssen, wie der Vater gewalttätig gegen die Mutter ist?

    • @Wolfgang Lange:

      Grundsätzlich haben Sie natürlich recht. Das Geschlecht des gewalttätigen Elternteils sollte nicht ausschlaggebend für die Rechtsprechung sein. In meiner Familienhistorie 1., 2. und 3. Grades gab's fast alle Konstellationen. Gewaltätiger (Stief-)Vater, töchtermissbrauchender Vater, gewalttätige Mutter, psychisch gewalttätige Mutter, und dazu die jeweiligen Gegenstücke, liebevolle Mütter oder (Stief-)Väter, die irgendwie versucht haben, ihre Kinder vor den Partnern in Sicherheit zu bringen. Es hat nicht immer geklappt, aber seit damals™️ hat sich einiges in der Rechtsprechung getan.

      Ein Verwandter von mir, derzeit noch ein Kind (nein, nicht meines), will seine gewalttätige Mutter nicht mehr sehen, und das Familiengericht hat das verstanden. Der Vater hat das Sorgerecht. Manchmal funktionieren die Behörden doch.



      (Theoretisch hat sie Umgangsrecht, aber da das Kind sie partout nicht sehen will, hat sie erstmal Pech gehabt. Den Rest ihrer Familie besucht das Kind gelegentlich, aber nur, solange sie nicht über die Mutter reden - "Na komm, so schlimm war's doch nicht!" - dann ist wieder wochenlang Sendepause.)

  • Gewalt durch Frauen



    Um alle diese wichtigen Debatten vom Geruch des Tendenziösen zu befreien, sollte immer auch als Argument vorkommen, dass es durchaus auch Gewalt durch Frauen gibt. Sei es physische Gewalt durch Frauen den Partnern oder den Kindern gegenüber oder aber psychische Gewalt durch Frauen den Partnern oder dem Kinde gegenüber, die diese auf zerstörerische Weise einengt bis zur Zerstörung des Selbstwertgefühls hin und z.B. zu Angstpsychosen führend.

    • @Effigia:

      ...ergänzen möchte ich die psychische Gewalt, die Bindung zum Vater zu zerstören, ganz bewusst, ob aus Rache an ihm oder weil man sich so sehr mit dem Kind verbunden fühlt, dass man die unterschiedlichen Bindungen (enttäuschte Ex-Geliebte, Tochter bzw. Sohn) nicht trennt.

      Diese fast symbiotischen Mütter sind eine echte Gefahr für die seelische Gesundheit ihrer Kinder, die meinen, weil sie verletzt wurden, müssten sie auch das Kind vor dem bösen Mann beschützten (und allem anderen bösen auch).

  • Mein Halbbruder kann seine eigene Tochter nicht sehen. War eine einfache Trennung. Er nie was falsch gemacht, volles Sorgerecht. Gerichte, Jugendamt, Polizei, alle geben ihm Recht. Natürlich darf er.

    Aber die macht halt einfach die Tür nicht auf, wenn er kommt. Briefe, Pakete, landet alles im Müll.

    Seit neun Jahren. Wo ist da die Gerechtigkeit?

    • @Wonneproppen:

      Da ist keine Gerechtigkeit, und das tut mir sehr leid für Ihren Halbbruder. Aber was hat das mit Frauen zu tun, denen in der Ehe Gewalt angetan wurde, und die trotzdem das Sorgerecht verloren haben? Soll das irgendwie ein Quid pro quo sein, nach dem Motto, wenn Ihr Halbbruder keinen Umgang mit seinem Kind haben darf, dürfen diese Frauen das eben auch nicht?

      • @Lleyn:

        Es hat damit zu tun, dass es Lobby-Organisationen gibt, die sich allein am Geschlecht orientieren, wer "der/die Gute" ist. Insoweit ist es immer wichtig, dieses Narrativ zu durchbrechen. Es gibt Mütter, die aus eigensüchtigen Motiven den Vater vom Kind fernhalten und es gibt Väter, mit denen es für das Kind eine Zumutung wäre, Umgang haben zu müssen. Aber beides ist die Ausnahme.

    • @Wonneproppen:

      der Mutter hätte schon lange das Sorgerecht entzogen werden müssen - aber jetzt ist es vermutlich schon zu spät. Sie hat aber ihr Kind massiv geschädigt (und seines).

    • @Wonneproppen:

      In 9 von 10 Fällen bekommt die Mutter vor (dem Familien)Gericht "Recht". Aber was sagt solche Statistik schon über den Einzelfall aus ...

      • @Herr Lich:

        Es würde mich interessieren, woher Sie diese „Statistik“ haben.

  • 0G
    03998 (Profil gelöscht)

    Es greift zu kurz, wenn misshandelnde Väter oder auch völlig verantwortungslose Väter komplettes Kontaktverbot bekommen. Ein Vater, der sein Kind liebt wird sich auch unter Aufsicht mit dem Kind treffen wollen. Und das vielleicht zum Anlass nehmen sich zu ändern. Dafür muss es dann auch Wege geben. Hier könnte der VafK ins Spiel kommen und Methoden entwickeln. Ein Vater der nicht zahlt sollte wie früher dafür bestraft werden. Dadurch haben Frauen einen unmöglichen Stress. Das ist einfach nicht fair.



    Kinder haben ein Recht auf ihre Väter und auch ein Recht daraf, dass sich beide Eltern auf die Bedürfnisse des Kindes einstellen. Sie sollten auch unbedingt die Möglichkeit haben eine Beziehung zum getrennten Elternteil zu haben sofern diese vorher schon in deren Leben präsent waren, sonst wird der abwesende Elternteil idealisiert oder dämonisiert, woraus alle möglichen Probleme entstehen können.

    • @03998 (Profil gelöscht):

      "Ein Vater, der sein Kind liebt wird sich auch unter Aufsicht mit dem Kind treffen wollen. Und das vielleicht zum Anlass nehmen sich zu ändern."

      Halte ich für unwahrscheinlich, schließlich hatte er ja vorher schon genug Gelegenheit, aber offenbar keinerlei Motivation, sich zu ändern.

      Beispiel: Meine Mutter gab ihrem jähzornigen, gewalttätigen (auch mir gegenüber) Ex-Mann noch eine Chance, nahm ihn dem gemeinsamen Sohn zuliebe wieder auf, und hätte dies beinahe mit ihrem Leben bezahlt (glücklicherweise waren grade Handwerker im Haus).



      Er hat seinen Sohn damals wohl wirklich geliebt, jedenfalls sind die von ihm geknipsten Foto-Alben aus dieser Zeit voll mit Bildern vom Filius (ich war höchstens mal im Hintergrund zu sehen). Hat nichts geändert.

    • @03998 (Profil gelöscht):

      Dass gewalttätige Väter ein Kontaktverbot bekommen, ist richtig und wichtig.



      Stichwort Retraumatisierung der Mutter und Kinder (die kriegen sowas ja auch mit). Vor allem haben Kinder auch ein Recht darauf, selbst zu entscheiden, ob sie weiterhin Kontakt zu einem Elternteil wollen.



      Vereine wie der VAfk sind da schlicht kontraproduktiv und diesen Gruppen geht es vor allem darum, die eigene Verfügung über ihre Exfrauen und Kinder sicherzustellen.

      • @Piratenpunk:

        Väteraufbruch ist genauso wichtig wie Verbände für Alleinerziehende - für diejenigen, die sich völlig richtig verhalten und trotzdem drangsaliert werden. Leider übertreiben es aber beide Seiten mit der Lobby-Arbeit manchmal und stehen Leuten bei, die ihren Kindern eher schaden als nützen....

      • @Piratenpunk:

        Mit der Entscheidung der Kinder ist das so eine Sache. Das Gericht trifft sich ja nicht jede Woche und fragt das Kind erneut, sondern sowas wird einmal festgelegt und bleibt ganz lange so, auch wenn das Kind sich vielleicht 3 Tage später anders entscheiden würde. Deshalbt ist begleiteter Umgang erstmal gut und richtig. Und man muss den Ex auch nicht in die Wohnung lassen. Der kann draussen warten oder man bringt das Kind oder hat halt zum vereinbarten Termin einen Zeugen da, das geht alles wenn man will.

      • @Piratenpunk:

        Meine alleinerziehende Mutter hat meinen Bruder und mich verprügelt.



        In Folge dessen beantragte mein Vater das Sorgerecht und erhielt es auch. Somit kann ich ihnen als Kind eines gewalttätigen Elternteiles sagen, dass Sie keine Ahnung haben.



        Ich hatte danach ein zweiwöchiges Besuchsrecht bei meiner Mutter und bin sehr froh darum, dass der Kontakt nicht abgebrochen ist.



        Ich plädiere dafür, dass man die alleinerziehenden Elternverbände aus der Diskussion rausschmeißt und sich auf die Erfahrungen von Erwachsenen konzentriert, die so etwas als Kinder erlebt haben.



        Im Einzelfall kann es Sinn machen das der Kontakt zu einem gewalttätigen Elternteil abgebroachen wird. Die Entscheidung sollte aber, wenn immer möglich beim Kind liegen. Und im Idealfall psychologisch begleitet werden.



        Denn nicht selten wird Druck auf das Kind ausgeübt, damit dieses "freiwillig" angibt den Kontakt nicht mehr zu wollen.

        • @Wolfgang Lange:

          sehr wichtiger Beitrag.

      • @Piratenpunk:

        Das hat leider mit der Realität so gar nichts zu tun.

  • Ich bin mit dem Väteraufbruch einmal in Kontakt gekommen, da ich Hilfe und Beratung suchte, die das Jugendamt mir als Scheidungsvater (keine Gewalt im Spiel, trotzdem wurde mir der Kontakt zu dem Kindern vorenthalten) leider vorenthielt. Ich fand eine Gruppe misogyner, verbitterter Männer vor, die sich in einer Logik völliger Ablehnung und Opposition gegen alles was Mutter oder Amt ist befanden.



    Damit möchte ich auf zweierlei hinweisen: Der Väteraufbruch ist ein höchst suspekter Verein, und: je nach Konstellation leiden Väter und Mütter unter den Auswüchsen der derzeitigen Strukturen. Dies soll nicht die beschriebenen Mißstände gegenüber Frauen relativieren, sondern aufzeigen, dass das gesamte System der Jugendhilfe von Grund auf einer Neuaufstellung bedarf, damit niemandem aufgrund von Willkür Kinder entzogen werden.

    • @Ijon Tichy:

      Das glaube ich ihnen gerne. Was aber auch nicht sonderlich überraschend ist. Das gleiche erleben sie übrigens, wenn sie sich mit Frauen unterhalten die durch den Kindsvater Ungerechtigkeiten erfahren haben.



      Dennoch würde niemand den Alleinerziehenden Verbänden die mehrheitlich von Frauen geleitet werden ein gesellschaftliches Mitspracherecht absprechen. Nur weil viele der Mittglieder misandrisch geworden sind.



      Deshalb ist es ja so wichtig, dass hier ein möglichst neutrales Gericht entscheidet.



      Man kann hier nur auf die ekelhafte Schlammschlacht zwischen Johnny Depp und Amber Heard verweisen.

      • @Wolfgang Lange:

        Soweit ich weiß, es geht es zwischen Johnny Depp und Amber Heart nicht um gemeinsame Kinder, also hat der Prozess hier in der Debatte nichts verloren. Was die „neutralen Gerichte“ angeht, die urteilen eben mitnichten zum Wohl des Kindes, wenn sie die Gewalt eines Elternteils gegen ein anderes (unabhängig vom Geschlecht) ignorieren, denn mit ihrem Beharren darauf, dass ein Kind beide Eltern zu seinem Wohl unbedingt braucht, ignorieren sie die psychische Gewalt und das daraus resultierende Trauma des Kindes, das ihm durch das Miterleben der körperlichenGewalt durch den einen Elternteil an dem anderen zugefügt wurde. Sie ignorieren auch die Gefahr, dass der Elternteil, der gewalttätig gegen den Partner geworden ist, auch gewalttätig gegen die Kinder werden könnte, da er sich bei Konflikten ja offensichtlich nicht unter Kontrolle hat.

    • @Ijon Tichy:

      Ich war scheinbar in einer vergleichbaren Situation und war einmal beim Väteraufbruchtreffen.



      Auf mich wirkten die Herren hilf- und antrieblos. Einen weiteren Besuch habe ich mir gespart.



      Kontaktaufnahmeversuche (mit "höheren" Stellen) hatten nur den Erfolg auf einem eMail-Newletter Verteiler zu landen. Eine Antwort bekam ich nie.

      Ich denke es hängt ganz stark von den regionalen Vertretern ab.

    • @Ijon Tichy:

      Danke für Stimmungsmache.



      Ich ahtte auch mit dem Väteraufbruch Kontakt. Ich bekam eine total reele - sogar etwas zurückhaltende - Beratung in Umgangssachen und erlebte eine Einrichtung, wo Väter sich austauschen können und es gemeinsame Spieletage für Väter mit ihren Kindern gibt.



      Nichts war misogyn, nichts war verbittert (wobei die deutsche Familienrechtslandschaft allen Grund zur Verbitterung bietet) und es gab auch keine vollkommene Opposition gegen irgendwas, sondern sogar Kooperationen mit Familienrichterinnen.

      Was man als Vater im Kontext des deutschen Familienrechts aushalten muss, entspricht dem, was Väterverbände aushaltten müssen. sie werden stets in die Ecke der Frauenfeinde und Maskulinisten gerückt. Stattdessen könnte man ja mal klarmachen, dass der Kampf für Gleichberechtigung niocht plötzlich falsch ist, wenn er von Männern geführt wird.

    • @Ijon Tichy:

      Das ausschließliche Ziel muss das Kindeswohl sein.

      • @Paul-Werner:

        wer definiert, was Kindeswohl ist? ...wenn die Kinder noch nicht einmal frühe Mitsprache gewohnt sind? Um das Kindeswohl werden schlimme Schlachten gefochten. Und ja: exzessive tätliche Gewalt ist schlimm. Aber auch eine nicht-geöffnete Haustür kann physische + seelische Gewalt bedeuten....

      • @Paul-Werner:

        Da stimme ich voll und ganz zu. Zudem würde ich die Gewalt gegen die Mutter durch den Vater immer als mögliche Kindeswohlgefährdung einschätzen, die es zu überprüfen gilt. Der Entwicklung eines Kindes wird durch die dauerhafte gewaltförmige Atmosphäre im Elternhaus definitiv gefährdet / geschädigt. "Erheblicher Schaden für die Entwicklung" ist zu erwarten.

      • @Paul-Werner:

        Das ist natürlich richtig. Aber der Begriff "Kindeswohl" ist in seinem Wohlklang fast ein bisschen irreführend. Wenn ein Kind in der Situation ist, dass eine Inobhutnahme in Betracht gezogen wird, ist das Kind von Wohlergehen schon sehr weit entfernt. Was dann noch bleibt, ist nur die Wahl des geringeren Übels bzw. optimistisch gedacht, der besseren Perspektive. Aber das ist oftmals schwer einzuschätzen. Die wenigsten Fälle sind eindeutig pro Inobhutnahme. Die Trennung von den Eltern ist fast immer ein schmerzhafter Eingriff für das Kind, auch wenn diese nicht gut mit dem Kind umgehen (Inobhutnahmen finden ja nicht nur bei massiver körperlicher Gewalt oder sexuellem Mißbrauch statt, sondern auch bei weniger gravierenden Kindeswohlgefährdungen). Das heisst, es muss auch möglichst klar sein, dass der Verbleib in der Familie wirklich noch schlimmer ist. Wenn es noch eine Chance auf Verbesserung innerhalb der Familiendynamik gibt, ist der Verbleib in der Familie oft die bessere Lösung (auch für das Kind!).

      • @Paul-Werner:

        Natürlich behauptet jeder, das ihm/ihr das Wohl des Kinder an erster Stelle kommt. Das Problem ist nur, dass jeder je nach Ideologie was anderes darunter versteht. Und dadurch, dass dies so schwammig ist, ist es auch im höchsten Maße anfällig für Manipulation und Ungerechtigkeiten.

      • @Paul-Werner:

        Diesen Grundsatz werden ihnen ALLE beteiligten Parteien unterschreiben. Und trotzdem kommen sie keinen Schritt weiter. Jeder versteht darunter etwas anderes.