Hamburger Prozess um „Schülerlotsen“: Zu Recht beleidigt?
Weil er einen Polizisten als „Schülerlotsen“ bezeichnet hatte, ist Ale Dumbsky wegen Beleidigung angeklagt. Am Dienstag hat der Prozess begonnen.
Der Vorfall ereignete sich bei einer Kontrolle der verhängten Coronamaßnahmen: Weil Betreiber:innen des Anarchisten-Ladens in der Balduinstraße auf St. Pauli Crêpes durch die Eingangstür nach draußen verkauft haben, entstand der Eindruck, dass diese nicht eingehalten würden. Rund 20 Beamt:innen waren bald vor Ort, sagte Dumbsky der taz im Oktober. Der beleidigte Polizist soll vor dem Ausspruch „Schülerlotse“ dadurch aufgefallen sein, dass er verkündet habe: Was Recht ist und was nicht, entscheide die Polizei.
Der Prozess begann mit einer 45-minütigen Erklärung des Angeklagten. Mit bloßem Auge sei nur schwer die „Ehrverletzung“ in der Verwendung des Begriffs „Schülerlotse“ zu erkennen, sagte er – völlig unabhängig davon, ob und wer denn nun den Begriff tatsächlich in Anwendung gebracht habe. Die Verteidigung führte im Anschluss aus, dass es sich um eine „sehr verquere Selbstwahrnehmung“ seitens des Polizisten handeln müsse, wenn dieser sich durch die Begrifflichkeit des „Schülerlotsen“ persönlich beleidigt fühle.
Die Beweisaufnahme brachte am ersten Prozesstag erst einmal nicht viel Neues: Der betroffene Polizeibeamte G. sagte lediglich, dass der Angeklagte Dumbsky in die damalige Situation hinein – also nicht individuell zuzuordnen – den Begriff „Schülerlotsen“ gesagt haben soll. Und, dass der Angeklagte sehr laut gewesen sein soll.
Auf die Frage, warum er beleidigt sei, antwortete der Beamte, dass man über den Begriff sicherlich streiten könne. Aber im Kontext der damaligen Situation habe er sich beleidigt gefühlt, weil er die Begrifflichkeit als Degradierung empfunden hätte: Er sei damit zu einer Art Hilfsangestellten gemacht worden.
Die Zeugenvernehmung konnte am Dienstag nicht beendet werden. Der Prozess geht am Freitag, den 10. Dezember weiter.
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