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Neues Abtreibungsgesetz in TexasPrämie für Frauenfeinde

Carolina Schwarz
Kommentar von Carolina Schwarz

Abtreibungswillige anzuzeigen, ist im US-Staat Texas fortan ein lukratives Geschäft. Kaum sechs Wochen bleiben Frauen noch, um sich zu entscheiden.

Demonstrantinnen in Austin, Texas im Mai 2021 Foto: Imago

B is zum letzten Moment hatten Fe­mi­nis­t:in­nen versucht, das Abtreibungsgesetz im US-amerikanischen Bundesstaat Texas zu verhindern. Sie scheiterten. Im Mai schon hatte der republikanische Gouverneur Greg Abbott den Entwurf zur sogenannten „Heartbeat Bill“ unterzeichnet, obschon 20 Abtreibungskliniken dagegen geklagt hatten. Doch ein Bundesgericht verhinderte kurz vor Inkrafttreten eine Anhörung.

Seit Mittwoch also sind Schwangerschaftsabbrüche in Texas verboten, sobald der Herzschlag eines Fötus erkennbar ist. Das kann schon in der sechsten Schwangerschaftswoche der Fall sein, also zu einem Zeitpunkt, an dem viele Frauen noch gar nicht wissen, dass sie schwanger sind, deshalb kommt das neue Gesetz einem Abtreibungsverbot gleich.

In erster Linie ist das texanische Gesetz ein Sieg für christliche Fundamentalist:innen, die seit jeher versuchen, die körperliche Selbstbestimmung von Frauen massiv einzuschränken. Verstärkt wird es dadurch, dass das Gesetz nicht von Behörden durchgesetzt werden soll, sondern von US-Bürger:innen, die künftig Ab­trei­bungs­hel­fe­r:in­nen, wie Ärzt:innen, Pflegepersonal oder auch eine Freund:in, die die Schwangere zum Abtreibungstermin fährt, verklagen dürfen.

Haben die Klä­ge­r:in­nen vor Gericht Erfolg, sollen sie nicht nur die Gerichtskosten erstattet bekommen, sondern zusätzlich eine Prämie von 10.000 US-Dollar erhalten. Die Hexenjagd gegen all diejenigen, die dazu beitragen, dass Schwangere sicher abtreiben können, kann beginnen. „Das Prinzip, das Gesetz mithilfe von Mit­bür­ge­r:in­nen anstatt mit Behörden durchzusetzen, kann die seit 1973 geltende Regelung „Roe v. Wade“, die Abtreibungen bis zur 22. bis 24. Woche möglich macht, umgehen.

Am Ende hätte allein der Supreme Court ins texanische Gesetz eingreifen können. Doch dieser, der durch die von Donald Trump ernannten Richter noch konservativer geworden ist, ließ die vorgeschrieben Frist verstreichen. Gefährlich ist das neue Gesetz nicht nur für Texas, wenn das Modell Schule macht.

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Carolina Schwarz
Ressortleiterin taz zwei
Ressortleiterin bei taz zwei - dem Ressort für Gesellschaft und Medien. Schreibt hauptsächlich über intersektionalen Feminismus, (digitale) Gewalt gegen Frauen und Popphänomene. Studium der Literatur- und Kulturwisseschaften in Dresden und Berlin. Seit 2017 bei der taz.
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89 Kommentare

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  • und jetzt heben hier mal alle in der Kommentarspalte die Hand, die eine Gebärmutter haben!



    Sorry, nicht, dass ich euch keine Meinung zugestehe aber gerade beim Thema Schwangerschaft finde ich es ziemlich vermessen als Mann darüber entscheiden zu wollen ob das jetzt moralisch schlimm oder ganz schlimm ist, abzutreiben. Und solche Debatten 2021 in der taz - kopfschüttel -

    • @RosaLux:

      Als dankenswerterweise NICHT abgetriebener Sohn meiner Mutter und Vater eines ebenfalls nicht abgetriebener Kindes sehe ich das etwas anders. Von beiden Entscheidungen bin ich hochgradig betroffen.

      Wir - Männlein wie Weiblein und Diverse - können und werden die finale Entscheidung über die Austragung oder Abtreibung im Einzelfall der betroffenen Frau nicht streitig machen. Aber die ethische Frage geht uns alle an. Der Knackpunkt bei dem Streit ist ja gerade, dass das Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren NICHT der einzige Aspekt ist, der dabei mitspielt.

    • @RosaLux:

      Vielleicht sollten sich auch alle melden, die es lebend aus der Gebärmutter heraus geschafft haben.

      Oder wir verzichten auf das Meldespiel und gehen im Jahr 2021 davon aus, dass Leute auch verschiedene Positionen nachvollziehen können. Sonst sind nämlich jegliche Debatten obsolet.

  • Dazu braucht es keinen langen Kommentar.



    Geborenes oder ungeborenes menschliches Leben ist für mich das höchste Gut und gleich wertvoll.

  • Wenn das der „freie Westen“ und die tolle Selbstbestimmung der Frauen dort sein soll, dann kann ich nur sagen - sowas hätte genausogut auch von den Taliban kommen können.

    • @Rainer B.:

      Diese Art von Relativierungen braucht es nicht. Überlegen Sie bitte mal für sich selbst - Sie müssen es hier nicht mitteilen - ob Sie lieber im Westen oder unter den Taliban leben möchten. Ich denke die Antwort ist einigermaßen klar.

      • @Nikolai Nikitin:

        Anders als Sie, relativiere ich hier gar nicht, sondern stelle nur Anspruch und Wirklichkeit gegenüber. Dabei ist festzustellen, dass Frauenrechte in Texas/USA nicht weniger fragil sind, als Frauenrechte in Afghanistan. Statt Selbstbestimmung der Frauen über ihr eigenes Leben, findet man doch in beiden Ländern massive Bestrebungen hin zur Fremdbestimmung der Frauen. Ich lehne sowas grundsätzlich ab - ganz egal wo.

  • Es geht doch nur vordergründig um Abtreibungen.



    Offensichtlich soll hier ein neuer lukrativer Geschäftszweig und ein neuer politischer Stil etabliert werden, der wachsamen Bürgern das Denunzieren vergoldet.



    Der religiöse Fanatismus in den USA ist nmE schlimmer als der der Taliban weil er sich in einem "demokratischen" Staat abspielt.



    Ich bin gespannt, in welchem Zweig der Gesellschaft dieses Prinzip als nächstes angewandt wird.

    • @Hartmut Wolff:

      Das Prinzip gibt´s auch hier schon. Denken Sie an das Abmahngeschäft der Deutschen Umwelthilfe.

    • @Hartmut Wolff:

      Nuja, der Streit um das Abtreibungsrecht ist schon einer der leidenschaftlichsten und langlebigsten Konflikte in den USA. Da ist die Schwelle zum "Der Zweck heiligt die Mittel" nicht nur bei den Fanatikern niedriger als in anderen Bereichen.

      • 1G
        14390 (Profil gelöscht)
        @Normalo:

        Wohl nicht nur in den USA. Auch hier in Deutschland ist der entsprechende gesellschaftliche Friede nur deswegen so relativ stabil, weil beide Seiten mit dem existierenden Kompromiß gleich unzufrieden sind, aber eine Verschlechterung ihrer jeweiligen Position befürchten, sollte das dieses Paket wieder aufgeschnürt werden.

  • Wird die EU jetzt über Sanktionen gegen Texas nachdenken?

  • Im Zweifel schlägt auch mein Herz für die Schwachen und Schutzbedürftigen, die ihre Stimme nicht selbst erheben können, obwohl auch ihr menschliches Herz schon schlägt.

    • @Winnetaz:

      Putzigerweise definiert an in Texas jetzt Leben nicht mehr als das Gegenteil vo Tod. Als medizinisch tot gilt jemand, bei dem kein Herzschlag und keine Gehirnaktivität nachzuweisen ist. Als lebend hingegen jemand, der Herzschlag besitzt. Intelligenz ist also kein Faktor menschlichem Lebens mehr. Und das ist wohl kaum ein Zufall.

      • @Kaboom:

        "Als medizinisch tot gilt jemand, bei dem kein Herzschlag und keine Gehirnaktivität nachzuweisen ist."



        Falsch, es muss keine Gehirnaktivität vorhanden sein UND durch z. B. eine starke Schädigung die Aussicht fehlen, dass diese wieder einsetzt.

        • @weaver:

          Das ist ganz schlicht Unsinn. Wenn es keinerlei Aktivität im Gehirn mehr gibt, gibt es in 100% der Fälle auch keine Chance, "dass diese wieder einsetzt". Eine solche gibt es nur, wenn zumindest im Stammhirn noch Aktivität vorhanden ist.

          • @Kaboom:

            Der Einwand von Weaver ist in zweierlei Hinsicht berechtigt:

            1. Erstens ist die Messung von Hirnaktivität nicht absolut sicher genug, um deren definitives Fehlen zu garantieren (qbi.uq.edu.au/brai...n-activity-people). Es wurde schon der Hirntod von Menschen diagnostiziert, die doch wieder erwacht sind und ein normales (oder je nach subjektiver Nahtod-Erfahrung, die sie dabei gemacht haben, sogar besseres) Leben geführt haben.

            2. Wenn wir bei Embryos von fehlender Hirnaktivität reden, meinen wir meist nur "sehr rudimentäre Hirnaktivität". Tatsache ist, dass diese seit der ca. 8 Woche messbar ist (www.irishtimes.com...abortion-1.3506968, Ich verlinke hier bewusst einen Artikel, welcher Abtreibung verteidigt). Das soll nicht bedeuten, es handelt sich hierbei bereits um einen Menschen, sondern soll darauf hinweisen, dass wir in sämtlichen Fällen von der Art der Hirnaktivität reden.



            Die bloße Existenz einer Hirnaktivität ist in all diesen Fällen so gut wie immer gegeben, weswegen es in dieser spezifischen Diskussion (Gehirnaktivität) mehr um die Frage geht, welche Grade sie erreichen könnte, wie wir diese bewerten, und welche Entwicklungsräume wir hier für relevant halten.



            Aber das ist halt nur ein einzelnes Puzzle-Teil eines ziemlich umfassenden Komplexes, bei dem auch die Selbstbestimmung der möglichen Mutter angemessen berücksichtigt werden muss.

        • @weaver:

          Kommt aber in diesem Zusammenhang auf das Gleiche raus.

          • @warum_denkt_keiner_nach?:

            Warum? Bei einem Embryo ist doch die Aussicht gegeben, dass es zu einer unbeeinträchtigten Hirnaktivität kommen wird.

            • @weaver:

              "...dass diese wieder einsetzt."

              Haben sie geschrieben.

              • @warum_denkt_keiner_nach?:

                Zu Recht.



                Sonst würde man nach ihrer Logik im Koma oder unter bestimmten Anästhesie-Formen das Recht auf Leben einbüßen.

                • @Anachronist87:

                  Wo noch kein Gehirn ist, kann es auch nicht wieder arbeiten. Der vergleich ist absurd.

                  • @warum_denkt_keiner_nach?:

                    In allen Fällen besteht in absehbarer Zukunft die berechtigte Aussicht auf ein funktionierendes Gehirn.

                    • @Anachronist87:

                      Besteht diese besteht auch bei einer einzelnen Eizelle. Wird trotzdem nicht immer etwas...

                      • @warum_denkt_keiner_nach?:

                        Eine Eizelle hat aber kein zentrales Nervensystem, welches bereits mit der Ausführung gewisser Grundfunktionen beginnt und sich dabei immer mehr entwickelt (in diesem Zusammenhang verweise ich auch auf meinen Kommentar über Neuroreduktionismus, den ich an "Kaboom" geschrieben habe)

                        Übrigens spielt die "Erfolgsrate" auf ein funktionierendes Gehirn für den grundlegenden Zweck dieser Diskussion keine Rolle (bei Einzelfällen mit medizinischen Besonderheiten ist das natürlich etwas anderes).



                        Oder können wir im Umkehrschluss ihrer Bemerkung annehmen, dass die höhere Aussicht des Embryos auf ein funktionierendes Gehirn (im Vergleich zur Eizelle) ein Argument für das Austragen des Kindes darstellt?

                        • @Anachronist87:

                          Es wird immer abstruser. Ein 6 Wochen alter Embryo ist meilenweit davon entfernt, ein Mensch zu sein.

                          Die Anwendung von Regeln, die für "fertige" Menschen gedacht sind, auf ihn anzuwenden, ist absurd. Egal wie weit sie es an den Haaren herbei ziehen.

                          Aber letztlich lenken diese Dinge auch nur von der Hauptfrage ab. Wer bestimmt über den Körper eine Frau? Ich bin der Meinung die Frau. Sie sind offensichtlich der Meinung, er ist eine Art Gemeineigentum.

                          Ich bezweifle, dass wir uns da einigen können.

                          • @warum_denkt_keiner_nach?:

                            "Ein 6 Wochen alter Embryo ist meilenweit davon entfernt, ein Mensch zu sein."

                            Sehen wir beide gleich. Aber er nähert sich immer weiter. Und an irgendeinem Punkt wird so ziemlich jede Person ihm zugestehen, die entscheidende Distanz überbrückt zu haben. Dann geht es nicht mehr "nur" um die Frau, sondern auch um jemanden , der theoretisch jeder von uns sein könnte. Dass wir uns fortwährend Gedanken um diesen Punkt machen, halte ich persönlich für sehr wichtig. gerade weil es sich eigentlich mehr um ein fließendes Spektrum handelt, welches von unterschiedlichen Menschen sehr unterschiedlich gelesen werden kann. Solche Diskussionen ehrlich und aufrichtig, unter Berücksichtigung aller Aspekte, zu führen, ist notwendig damit es weder zu solchen Extrempositionen wie in Texas führt, noch zu Gesellschaften in denen ungeborene Kinder als wertlose Zellhaufen betrachtet werden.

  • Da ist es wieder, das Land der unbegrenzten Möglichkeiten.



    Unbegrenzte Intoleranz.



    Unbegrenzter Rassismus.



    Unbegrenzte Empathilosigkeit.



    Unbegrenzte Waffenverkäufe.



    Besuchen Sie Texas!

    • @Ber.lin.er:

      Da ist was Wahres dran. Freiheit wäre nicht Freiheit, wenn sie nicht die Möglichkeit eröffnen würde, auch alle möglichen Dinge falsch zu machen. Und die Menschheit wäre nicht die Menschheit, wenn es nicht igendwo auch eine Gegend gäbe, wo die Leute wirklich mehrheitlich von dieser Möglichkeit auch weidlich Gebrauch machen. Leider ist Texas nicht die einzige solche Gegend...

  • Ich finde an dieser Stelle wichtig zu erwaehnen, dass es eben nicht mal 6 Wochen sind, sondern 4 ab Befruchtung und 2 ab verpasster Periode. So wird das halt gezaehlt. Weniger, wenn man eine laengere Periode hat. Wenn man unregelmaessige Perioden hat, dann hat man natuerlich gleich Pech.

    Das macht es normalen Arbeitnehmern so gut wie unmoeglich, eine Abtreibung vornehmen zu lassen. Durch andere wahnsinnige Gesetze wird naemlich auch bestimmt, dass man im Prinzip mal zwei Tage freinehmen muss, weil man erstmal nen Ultraschall haben muss, wo einem der Zellklumpen persoenlich vorstellt wird und dann am naechsten Tag wiederkommen muss. Es gibt ueber den Daumen gepeilt weniger als 10 Kliniken (mein Gedaechtnis sagt 4?), die Abtreibungen vornehmen, die sind alle geballt in der selben Region. Man muss also auch ein Auto haben, oder jemanden kennen, der dann auch zwei Tage freinehmen kann, wenn man nicht von da ist. Und bitte bedenken dabei, dass ein grosser Anteil von Arbeitnehmern in den USA weniger als 10 Urlaubstage im Jahr hat, das beinhaltet auch schon die Krankentage. Und die so kurzfristig zu nehmen ist auch nicht gern gesehen und wird vielmals auch einfach abgelehnt oder mit Kuendigung bestraft. Ach und natuerlich muss man den Termin so kurzfristig bekommen. Und all das fuer einen "Eingriff" der nur bedeutet, zwei Pillen zu schlucken und dann nen bisschen Bauchschmerzen zu haben. Also man kann das wirklich nicht mit medizinischer Notwendigkeit begruenden.

    Ist natuerlich alles gar kein Thema, wenn man Geld hat. Dann fliegt man in einen zivilisierten Staat und laesst die Abtreibung vornehmen. Effektiv produziert dieses Gesetz also Armut.

  • 1G
    14390 (Profil gelöscht)

    Abtreibung ist kein Menschenrecht! Ganz im Gegenteil, Abtreibung ist ein klarer Angriff auf die grundlegenden Menschenrechte, das Recht auf Achtung der Würde des (ungeborenen) Menschen und das Recht des (ungeborenen) Menschen auf Leben und körperliche Unversehrtheit.



    Sieht das deutsche Bundesverfassungsgericht ebenso, da schon mit der Nidation schützenswertes menschliches Leben bejaht wird, das Träger der Grundrechte aus Art. 1 GG und Art. 2 GG ist.



    Allerdings hat sich der Gesetzgeber zu dem in Deutschland geltenden liberalen Abtreibungsrecht durchgerungen, das mit dem einzigartigen Konstrukt arbeite, daß eine objektiv und subjektiv strafbare Handlung dennoch unter gewissen Voraussetzungen straffrei bleibt.

    • @14390 (Profil gelöscht):

      Ihnen ist schon klar, dass es den Republikanern nicht um den Schutz von Leben geht (siehe Positionen zur Todesstrafe, Gesundheitsvorsorge, Waffenrecht), sondern um die soziale Kontrolle über weibliche Körper, wie sie in patriarchalen, theokratischen und autoritären bzw. faschistischen Gesellschaften üblich ist. Eine Mehrheit von GOP-Wählern und Politikern gehört einer oder mehrerer dieser Strömungen inzwischen an.

      • @hessebub:

        Das mag sogar sein, nur ist es immer schwierig, jemandem in die Parade zu fahren, wenn seine bösen Absichten mit zugkräftigen ethischen Argumenten verfolgt. Dazu bedarf es schon einer differenzierteren Herangehensweise als dem Hinweis auf die niederen Beweggründe.

        Das gilt für alle Fälle, in dneen moralische Argumente aus verdäöchtiger Quelle kommen: Wenn ein Pharmakonzern sich mit dem Argument, abertausende Leben retten zu können, für die Zulassung eines neuen Medikamentes einsetzt, wird man ja auch erstmal schauen, ob dieses Medikament entsprechend mehr nutzt als schadet, und es nicht von vornherein in die Tonne treten, weil der Pharmakonzern ja offensichtlich hinter schnödem Mammon her ist, oder?

    • 0G
      04332 (Profil gelöscht)
      @14390 (Profil gelöscht):

      Das (ungeborene) Leben ist bis zur Durchtrennung der Nabelschnur ein Körperteil der Mutter, und über diesen Körperteil kann sie frei verfügen. Man möchte fast sagen: selbstverständlich frei verfügen.

      Wer sich um (ungeborenes) Leben Sorgen macht, der bedenke, dass Spermien gezielt auf Eizellen zusteuern, also zumindest ein Stück weit lebendig sind. Also los, liebe Lebensfreunde, tut was Gutes, rettet Millionen, haut Wichsern auf die Griffel.

      • @04332 (Profil gelöscht):

        "...Das (ungeborene) Leben ist bis zur Durchtrennung der Nabelschnur ein Körperteil der Mutter, und über diesen Körperteil kann sie frei verfügen...."



        Ich bin ja wirklich kein Abtreibungsgegner aber Ihre Aussage ist, gelinde gesagt, grauenhaft. Ein Baby kurz vor der Geburt ist ein vollständiger Mensch und kein Körperteil der Mutter. Und es ist es auf jeden Fall schon, wenn es als Frühchen auf der Säuglingsstation überleben kann. Die Grenze vom Körperteil zum Menschen dürfte fliessend sein.



        Dürfte, Ihrer Meinung nach, eine Mutter auch noch im 9. Monat abtreiben?

      • 1G
        14390 (Profil gelöscht)
        @04332 (Profil gelöscht):

        Nein, die werdende Mutter kann über diesen "Körperteil" nicht frei verfügen: schlagen Sie hierzu bitte einmal den Begriff des "nasciturus" nach, dann wird die Diskussion mit Ihnen ein wenig einfacher, da Ihnen derzeit offensichtlich Grundlagenwissen zu diesem Thema fehlt.



        Alternativ können Sie auch einmal in einem meiner weiter unten stehenden Kommentare nachlesen, wie die Position des Bundesverfassungsgerichtes hierzu aussieht (BVerfGE 88, 203 - Schwangerschaftsabbruch II).

    • @14390 (Profil gelöscht):

      Sie übersehen möglicherweise, dass das Bundesverfassungsgericht diese heutige Regelung in dem gleichen Urteil mehr oder minder für zwingend erklärt hat.

      Es ist halt nicht so, als wäre ein generelles Abtreibungsverbot KEIN Eingriff in die Würde des Menschen - hier der der werdenden Mutter, die ihren Bauch zu Recht für sich reklamiert. Von daher ist es nach deutschem Verfassungsverständnis unmöglich, hier eine reinrassig einseitige Entscheidung in die eine oder andere Richtung zu treffen. Auf beiden Seiten stehen höchste, eigentlich uneinschränkbar garantierte Grundrechte.

      Der gefundene Kompromiss ist daher, die Wertung der Abtreibung als Tötung von (ungeborenem) Leben aufrecht zu erhalten, den ungewollt schwangeren Frauen aber das nötige Maß an Handlungsfreiheit ohne strafrechtliche Konsequenzen zu eröffnen. Ich fand's immer schon eine echte salomonische Meisterleistung, was die Richter sich da haben einfallen lassen - auch wenn es natürlich den Kompromisslosen auf BEIDEN Seiten der Kontroverse immer unerträglich erscheinen wird. Auch das ist ein Merkmal eines guten Kompromisses zwischen zwei unvereinbaren Positionen.

      • 1G
        14390 (Profil gelöscht)
        @Normalo:

        Doch, diese klare und eindeutige Positionierung des Bundesverfassungsgerichtes gibt es in BVerfGE 88, 203 - Schwangerschaftsabbruch II:

        „3.Rechtlicher Schutz gebührt dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter. Ein solcher Schutz ist nur möglich, wenn der Gesetzgeber ihr einen Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich verbietet und ihr damit die grundsätzliche Rechtspflicht auferlegt, das Kind auszutragen. Das grundsätzliche Verbot des Schwangerschaftsabbruchs und die grundsätzliche Pflicht zum Austragen des Kindes sind zwei untrennbar verbundene Elemente des verfassungsrechtlich gebotenen Schutzes.



        4. Der Schwangerschaftsabbruch muß für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten sein (Bestätigung von BVerfGE 39, 1 (44)). Das Lebensrecht des Ungeborenen darf nicht, wenn auch nur für eine begrenzte Zeit, der freien, rechtlich nicht gebundenen Entscheidung eines Dritten, und sei es selbst der Mutter, überantwortet werden.“

        • @14390 (Profil gelöscht):

          ...und wer weiterliest, ist klar im Vorteil:

          "7....Die Grundrechtspositionen der Frau führen allerdings dazu, daß es in Ausnahmelagen zulässig, in manchen dieser Fälle womöglich geboten ist, eine solche Rechtspflicht nicht aufzuerlegen. Es ist Sache des Gesetzgebers, solche Ausnahmetatbestände im einzelnen nach dem Kriterium der Unzumutbarkeit zu bestimmen. Dafür müssen Belastungen gegeben sein, die ein solches Maß an Aufopferung eigener Lebenswerte verlangen, daß dies von der Frau nicht erwartet werden kann (Bestätigung von BVerfGE 39, 1 [48 ff.])." ...

          9. Die staatliche Schutzpflicht umfaßt auch den Schutz vor Gefahren, die für das ungeborene menschliche Leben von Einflüssen aus dem familiären oder weiteren sozialen Umfeld der Schwangeren oder von gegenwärtigen und absehbaren realen Lebensverhältnissen der Frau und der Familie ausgehen und der Bereitschaft zum Austragen des Kindes entgegenwirken....







          11. Dem Gesetzgeber ist es verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht verwehrt, zu einem Konzept für den Schutz des ungeborenen Lebens überzugehen, das in der Frühphase der Schwangerschaft in Schwangerschaftskonflikten den Schwerpunkt auf die Beratung der schwangeren Frau legt, um sie für das Austragen des Kindes zu gewinnen, und dabei auf eine indikationsbestimmte Strafdrohung und die Feststellung von Indikationstatbeständen durch einen Dritten verzichtet..."

          Ergo:



          Einfach aufhören zu lesen, wenn man gefunden hat, was man gerne lesen möchte, giltet nicht. Was sie da sehen, sind sowieso nur Leitsätze. Das eigentliche Urteil enthält eine komplette Blaupause für die heute im StGB zu verwirklichte Beratungsregelung. Wäre es bei den Leitsätzen geblieben, die Sie da zitieren, hätte das Gericht diese Reglung auch schon längst wieder kassiert.

    • @14390 (Profil gelöscht):

      Die Krux ist, dass auch und gerade Gesetze wie jetzt in Texas, Abtreibungen nicht verhindern, sondern nur illegal und damit gefährlicher machen. Ich bin deshalb als Abtreibungsgegner ebenfalls gegen derartige Regelungen.

      Wenn die Texaner, weil sie so christlich sind oder sein wollen, wirklich etwas Gutes tun wollen, dann müssen sie mehr tun, als Verbote aussprechen: nämlich Frauen wirklich helfen, sowohl materiell als auch durch zwischenmenschlichen Beistand. Die Menschenwürde von Mutter und Kind ist gleichberechtigt.

      Auch in Deutschland wird Schwangeren viel zu wenig geholfen, wenn sie (warum auch immer) über Abtreibung nachdenken. Die deutsche Regelung ist ein schmerzhafter Kompromiss. Mit mehr Hilfsangeboten würden sich aber viel mehr Frauen für das Kind entscheiden. Aber wir lassen sie viel zu oft alleine.

    • @14390 (Profil gelöscht):

      Verlinken Sie doch mal eine allgemeingültige Definition davon, was menschliches Leben ist. Gehirnaktivität gehört IMHO dazu. Die beginnt bekanntlich in KW 24.

      • @Kaboom:

        Verlinken SIE sie doch - oder sparen Sie sich die Mühe lieber. Es gibt zuviele verschiedene Begriffe davon, was "Menschsein" ausmacht, und zuviel davon ist nicht messbar. Würde z. B. ist schlicht und ergreifend kein biologisches oder biologisch begründbares Phänomen - ABER für die Frage, ob sein Träger als Mensch schützenswert ist, ein Alles entscheidendes Kriterium. Es ist daher unwahrscheinlich, dass es je so eine allgemeingültige Definition geben wird.

        • @Normalo:

          Eigentlich ist die Sache hochgradig banal, nur passt sie eben nicht zwischen die ideologischen Scheuklappen von selbsternannten Lebensschützern. Menschliches Leben "erlischt", bzw. ein Mensch wird für tot erklärt, wenn keine Gehirnaktivität und kein Herzschlag mehr nachweisbar sind. Entsprechend ist es logisch, von menschlichem Leben zu sprechen, wenn Gehirnaktivität und Herzschlag nachweisbar sind.

          • @Kaboom:

            Für Sie mag das banal sein, weil Sie sich für den Zweck dieser Debatte auf eine Position zurückziehen, welche ich hier als Neuroreduktionismus bezeichne: Sie machen den Wert und die Rechte eines Menschen an seiner Hirnaktivität und seinen Hirnzuständen fest. Dazu drei Anmerkungen:



            1.Können Sie tun, aber wundern Sie sich nicht, wenn andere Menschen andere Kriterien verwenden. Manche berücksichtigen das Potential und die Zukunft des Fötuses, oder denken an unfruchtbare Eltern, oder messen einfach dem Akt der menschlichen Lebenserschaffung eine hohe Bedeutung bei. Für viele widerspricht der Neuroreduktionismus auch ihrem Gefühl, dass unschuldiges Leben als schützenswerter betrachtet wird als gereifte Menschen mit „höherer Hirnaktivität“, welche im Verlauf des Lebens meist schon ein gewisses Maß an „Schuld“ auf sich geladen haben.



            2.Wie genau Hirn- und Bewusstseinszustände korrelieren, ist recht schwer zu sagen. Rudimentäre Hirnaktivität beginnt in den Wochen 6-8, Empfindungsvermögen scheint sich in den Wochen 12-16 auszubilden, und integrierteres Verhalten ab der 23 Woche (www.nytimes.com/20...thical-brain.html), aber wie wollen wir das qualitativ beurteilen? Vertrauen wir unseren Vergleichen genug, um alle ethischen Bedenken auszuräumen?



            3.Und wie gehen wir dann mit der geringen Hirnaktivität niederer Tiere um? Und haben auch erwachsene Menschen unterschiedlichen Wert, basierend auf ihrer Hirnaktivität, oder ziehen wir nur für Embryos eine klare Linie aber ignorieren in anderen gesellschaftlichen Kontexten die Hirnaktivität?



            Wie gesagt, wenn sich für Sie keine moralischen Probleme ergeben, ist das schön für Sie. Aber so geht es nicht allen. Nur weil manche Abtreibungsgegner sehr beschränkt an die Sache rangehen, ist die Debatte gesamtgesellschaftlich trotzdem nicht banal.

      • 1G
        14390 (Profil gelöscht)
        @Kaboom:

        Schlagen sie einmal den Begriff "nasciturus" nach, dann wissen Sie, was das Bundesverfassungsgericht im Sinne des Art. 1 GG (Würde des Menschen) und des Art. 2 GG (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit) für "menschliches Leben" hält.

        • @14390 (Profil gelöscht):

          Das BVerfG urteilt auf Basis der aktuellen Gesetzeslage.



          Das diese nicht zwangsläufig dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand entspricht, dürfte die schlichte Tatsache beweisen, dass hierzulande eine Frau erst seit 1962 ein eigenes Konto eröffnen darf.

          • @Kaboom:

            Die "Gesetzeslage", auf denen diese Rechtsprechung beruht, sind die ersten beiden Artikel des Grundgesetzes. Die werden nicht geändert, solange es dieses Grundgesetz gibt.

            Der Zeitgeist mag sich ändern und damit die Auslegung der Artikel durch das Gericht. Aber dass es das Konzept vom "ungeborenen Leben" in absehbarer Zeit gänzlich drangibt, sehe ich nicht. Dafür gibt es auch keinen sachlichen Grund - außer dass es Abtreibungswilligen im Weg ist.

        • @14390 (Profil gelöscht):

          Diese Urteile, die Du hier fleißig zitierst sind bereits in die Strafvorschriften des StGB geflossen, daher erübrigt sich die Diskussion über einzelne Begründungen.



          Im Übrigen ist ein Schwangerschaftsabbruch im Rahmen der Fristenlösung und Beratungsregelung weder objektiv noch subjektiv eine strafbare Handlung.



          Selbst nach dem Verstreichen dieser Frist und im Rahmen der Indikationslösung ist es nicht einmal rechtswidrig.



          Dem nasciturus gebührt mittelbarer (straf)rechtlicher Schutz gemäß $$218 ff., kein direkter über $$212ff. StGB.

  • Die Begriffe 'Frauenfeinde' und 'Hexenjagd' halte ich trotz der berechtigten Kritik an der texanischen Gesetzgebung in dieser Sache für unangebracht. Wer sich für den Schutz ungeborenen Lebens, etwa aus christlich-konservativer oder auch aus humanitärer Sichtweise, einsetzt, handelt aus grundsätzlichen Motiven und muss noch lange keine Frauen hassen oder Hexen jagen wollen.

    • @Nikolai Nikitin:

      'christlich-konservativ' ist ein Synonym für frauenfeindlich

      • @Stub:

        "humanitär" aber nicht

    • @Nikolai Nikitin:

      Doch die Begriffe sind völlig richtig.

      Und das Gesetz ist das genaue Gegenteil von Humanität. Das wird laut über die Taliban geschimpft, aber einige "Christen" verhalten sich nur unwesentlich besser.

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Was ist verwerflich an dem Ansinnen, menschliches Leben zu bewahren? Das um jeden Preis durchzuziehen, auch um den der völligen Unterordung des Selbstbestimmungsrechts eines Menschen, ist zweifelsohne rücksichtslos - aber auch nicht rücksichtsloser, als umgekehrt das Lebensrecht eines Ungeborenen als inexistent, irrelevant oder jedenfalls sekundär vom Tisch zu fegen. Und auch das geschieht auf Seiten der Verbotsgegner in bester ethischer Absicht, unterstelle ich mal.

        Man kann nun natürlich unterschiedlicher Ansicht darüber sein, was "menschliches Leben" ist und insbesondere wann es beginnt. Und sicher sind religiöse Überzeugungen dafür kein objektiver Maßstab. Aber leider ist es auch verdammt schwer, AUSSERHALB von weltanschaulichen/ metaphysischen Überlegungen einen solchen Maßstab zu finden. Menschenwürde - und damit auch der Vorgang ihrer individuellen Entstehung - ist halt kein naturwissenschaftlich nachweisbares Phänomen.

        Nichts Genaues weiß man also nicht. Aber die Frage im Unwägbaren zu lassen, verbietet sich für einen Rechtsstaat, wenn es um so hohe Rechtsgüter geht, für die er einen absoluten Schutzauftrag hat. Er kann es nicht einfach jedem Einzelnen überlassen, das mit sich selbst auszumachen und danach zu handeln. Was eine Demokratie hingegen zulassen kann und muss, ist dass der Einzelne zu dieser Frage eine Meinung hat, diese kundtut und auch danach abstimmt. So geschehen in Texas, so unerträglich das Resultat aus hiesiger Sicht auch ausfällt. Bei uns wäre so eine Entscheidung kaum möglich, weil das Abtreibungsrecht mehr oder minder Buchstabe für Buchstabe vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben ist. Ist das wirklich so viel besser?

        • @Normalo:

          "das Ansinnen, menschliches Leben zu bewahren"

          Wirklich ein gelungene Umschreibung für den Wahn, anderen eine Zwangsgeburt vorzuschreiben - um das Kind dann in einer überbevölkerten Welt mittels liberaler Waffengesetze, Raubtierkapitalismus und Umweltzerstörung zu töten ...

          • @Stub:

            Ganz dünnes Eis. Sie sind mit Ihrer Argumentation gefährlich in Richtung Euthanasie unterwegs. Ob ein Kind am Ende ein lebenswertes Leben führen kann, ist ganz sicher zum Zeitpunkt der Schwangerschaft noch nicht geklärt und auch niemandes Urteil unterworfen - außer vielleicht dem des fertigen Menschen.

            Und "Wahn" stimmt eben nicht. Es ist - wenn man sich mal auf das (hierzulande verfassungsrechtlich verbindliche) Verständnis einlässt, dass ein Embryo "ungeborenes Leben" ist - ein Tötungsverbot. Würden Sie das Verbot, z. B. geborene Säuglinge zu töten, auch "Wahn, andern das Zwangsweiterleben vorzuschreiben" nennen?

        • @Normalo:

          LOL, putzigerweise endet das "Ansinnen, menschliches Leben zu bewahren" bei den selbsternannten Lebensschützern mit der Geburt. Anschließend lieben diese Leute es, die Nachkommen anderer Leute (bei den eigenen Kindern sieht das in aller Regel anders aus) in den Krieg zu schicken, oder das Waffenrecht so zu gestalten, dass die Chance, auf vorzeitige Beendigung des Lebens der anderen Kinder möglichst hoch ist

          • @Kaboom:

            So bescheuert die Umsetzung des texanische Gesetzes auch ist, die reale oder unterstellte Motivation von Verfechtern eines Standpunktes sollte für dessen Gültigkeit nicht von Belang sein.



            Mal als Selbsttest für Sie: Würde eine AfD-nahe Stiftung gezielt Immigranten in großem Maßstab darüber aufklären, wie problemlos und unbedenklich Abtreibungen doch sind, wäre dann die Thematik ebenfalls so simpel und eindeutig für Sie?

          • @Kaboom:

            Schön,dass Sie es witzig finden. Ich versuche mal, sachlich zu bleiben:

            Zum Einen ist die Frage, ob für die Lebenden genug getan wird, irrelevant für die Beurteilung, ob Lebensschutz in der Schwangerschaft ethisch verwerflich ist. Ich würde den Vergleich eher unter "Whataboutism" einordnen.

            Zum Zweiten ist ein Schwangerschaftsabbruch immer final wirksam. Währenddessen macht ein gefährliches Leben noch nicht automatisch einen frühen Tod. Und tritt ein solcher durch Gewalteinwirkung ein, ist Texas AUCH bekannt dafür, da ein sehr lockeres Händchen mit drakonischen Strafen zu haben. Anders ausgedrückt: Das Leben dort mag hart und möglicherweise kurz sein, aber sein straftrechtliche Schutz ist so konsequent ausgebaut wie selten woanders.

            Zum Dritten sind die putzigen (Lieblingswort von Ihnen?) Texaner nunmal mehrheitlich der Ansicht, dass privater Waffenbesitz eher lebensverlängernd wirkt und die Militärlaufbahn ein Dienst an der Allgemeinheit und als solches eine löbliche, vom Individuum allerdings auch völlig autonom zu treffende Entscheidung ist. Ob man diese Ansichten teilt, ist natürlich jedem selbst überlassen. Aber auch hier: Ganz so inkonsequent, wie Sie das offenbar darstellen wollen, sind die Texaner nicht.

        • @Normalo:

          Die letzte Frage kann man klar beantworten: JA.



          Ihre Beiträge finde ich übrigens richtig gut!

          • @DrG1969:

            Danke für die Blumen, dann hake ich mal bei ihrem "JA" ein:

            Ich bin da etwas skeptischer. Die Texaner haben die von Roe vs. Wade (und der für sie wonnigen Aussicht, dass der aktuelle Supreme Court diese Entscheidung kassieren könnte) eröffneten Spielräume zuungunsten abtreibungswilliger Schwangerer genutzt. Das ist für unsere progressive Abtreibungslobby natürlich ein Drama und ein weiteres klares Zeichen dafür, dass Demokratie nur zum Wohle Aller funktioniert, wenn die Stimmberechtigten alle schön links denken.

            Umgegkehrt machen sie sich aber wahrscheinlich nicht klar, dass selbst wenn die Verbotsgegner eine 2/3-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat hätten, sie den pösen § 218 und die meisten seiner Begleitvorschriften wahrscheinlich nicht abschaffen könnten, ohne das postwendend aus Karlsruhe kassiert zu bekommen. Wir haben seit Schwangerschaftsabbruch II schlicht KEINEN demokratischen Handlungsspielraum mehr in der Frage, denn Würde und Leben gehören zu den Grundrechten mit "Ewigkeitsgarantie". Also könnte man auch die Rechtssprechung der BVerfG dazu nicht z. B. mit einer abtreibungsfreundlichen Verfassungsänderung aushebeln - Karlsruhe locuta, causa finita.

            Das mag manchem, nach verlässlicher Obrigkeit dürstenden, Deutschen gut schmecken. So ein Richter als Inhaber des letzten Wortes und der moralischen Oberkeule ist ja kein König und damit auch kein verachtenswerter Autokrat, also kann man IHN ruhig über Aller Köpfe hinweg bestimmen lassen. Dann is jut, und man weiß, wie man nichts falsch macht. Aber als Demokrat finde ich das schon zumindest bedenkenswert.

        • @Normalo:

          Schauen Sie sich bitte mal die sonstige Politik der Republikaner in Texas an. Sie werden merken, dass die gleichen Leute, die unter allen Umständen das schützen wollen, was, wenn es gut läuft, mal menschliches Leben wird, keine Probleme haben, real existierende Menschen, darunter viele Kinder mit äußerster Brutalität zu behandeln, wenn sie versuchen, aus Lateinamerika nach Texas zu kommen. Dabei wird auch gern der Tod von Kindern in Kauf genommen. So viel bigotter Heuchelei kann man nur entgegen treten.

          Und ja. Dabei geht es auch um Weltanschauung. Es geht um eine Weltanschauung, die Menschen verachtet und Frauen zum Gemeineigentum ohne Selbstbestimmung erklärt. Frauen sind aber mehr, als Gebärmuttern auf 2 Beinen. Sollte im 21. Jahrhundert langsam mal angekommen sein.

          Nur so nebenbei. Da werden Jagdprämien ausgelobt!

          • @warum_denkt_keiner_nach?:

            Da haben Sie ja nicht durchgehend unrecht, aber Sie weichen der Komplexität der Fragestellung aus, wenn Sie diese auf die mangelhafte moralische Integrität einiger Abtreibungsgegner runterbrechen.



            Das texanische Gesetz ist weit davon entfernt, sich dem Thema auf eine sinnvolle und differenzierte Weise zu nähern, und die Bevölkerung quasi zur Kopfgeldjagd zu ermutigen, ist eine ziemlich beängstigende Entwicklung (wenn auch passend zum Image, dass man meist von Texas im Kopf hat).



            Aber das bedeutet nicht, man sollte Abtreibung gleich als total unbedenkliche und selbstverständliche Angelegenheit auffassen, und alle Leute, welche Vorbehalte dagegen haben, zu Frauenhassern und Unterdrückern erklären.



            Letztlich stehen sich hier die Selbstbestimmungsrechte der Frau an ihrem Körper und die Grundrechte des Ungeborenen gegenüber, und da den genauen Rahmen auszutarieren, wo, wann und inwieweit die einen die anderen überwiegen, umfasst so viele Dimensionen (ethisch, medizinisch, neurologisch, philosophisch und sogar metaphysisch), dass ich mich aller simplen Antworten tunlichst enthalten würde.



            Und in diesem Zusammenhang halte ich es durchaus für angebracht, sich die moralischen Komplikationen von Abtreibungen immer wieder zu vergegenwärtigen, ohne diese gleich mit solchen lächerlichen Mitteln zu verbieten.

            • @Anachronist87:

              So komplex ist das Thema nun auch wieder nicht. Frau ist entweder schwanger oder nicht. Und man kann ihr entweder zubilligen, über ihren Körper selbst zu entscheiden oder ihren Körper zum Gemeineigentum erklären.

              • @warum_denkt_keiner_nach?:

                Die Entscheidung über den eigenen Körper ist schonmal Bestandteil des Problems, das stimmt.



                Wer darf für, oder über, den Körper entscheiden, der in der Schwangeren heranwächst, da er es offensichtlich nicht selbst kann?

                Nebenbei bemerkt können Sie sich den simplen rhetorischen Kniff, zur Bestätigung Ihrer eigenen Meinung diese mit einer absurden Gegenposition zu kontrastieren, an dieser Stelle sparen. Aus der Schule sind wir wohl alle schon raus.

                • @Anachronist87:

                  "Wer darf für, oder über, den Körper entscheiden, der in der Schwangeren heranwächst, da er es offensichtlich nicht selbst kann?"

                  Auf jeden Fall die Person, die am nächsten dran und am meisten betroffen ist.

                  Am wenigsten selbst ernannte Moralwächter. Besonders, wenn diese in anderen Fällen menschliches Leben mit Füßen treten. Bei Hinrichtungen ist Texas echt gut.

                  • @warum_denkt_keiner_nach?:

                    "Auf jeden Fall die Person, die am nächsten dran und am meisten betroffen ist."

                    Dass das nicht rechtsstaatlich ist, sollte schon der Vergleich zu z. B. Komapatienten mit Heilungspotenzial klarstellen: Das Recht eines Menschen sein Leben zu führen, steht nicht zur Disposition IRGENDWELCHER Anderer - Näheverhältnis egal. Wir haben in Deutschland eine Regelung, die anerkennt, dass es der Schwangeren unzumutar sein kann, ihren Teil zum Weiterleben des Embryos (und des Kindes, das aus ihm wid) zu tun. Die Texaner sehen das mehrheitlich anders. Wahrscheinlich basiert das auf ihrer etwas rigoroseren, komprissavereseren Art, solche moralischen Fragen zu sehen.

                    Ein Beispiel dafür: Hinrichtungen sind natürlich eine archaische, nicht zu billigende Art, Verbrechen zu ahnden. Man sollte aber immerhin zugestehen, dass sie in Texas auch nur Leuten drohen, die sich selbst zum Entscheider über Leben und Tod eines Anderen aufgeschwungen haben. Einmal mehr: Harsch, kompromisslos, aber konsequent.

              • @warum_denkt_keiner_nach?:

                Eine Schwangere ist nicht nur für ihren eigenen Körper verantwortlich, sondern nach ethischen Maßstäben für den ihres Kindes. Sorry, bitte keine grobe Vereinfachung und Banalisierung menschlichen Lebens.

                • @Nikolai Nikitin:

                  "... sondern nach ethischen Maßstäben..."

                  Und für diese Maßstäbe sind Sie zuständig?

                  Nein. Man darf durchaus andere ethische Maßstäbe haben.

                  • @warum_denkt_keiner_nach?:

                    Natürlich darf man das. Aber es ist nur recht und billig, wenn diese auch von anderen Menschen herausgefordert werden. Dadurch entwickeln wir uns nämlich. Sowohl als Individuen, als auch als Gesellschaft.

                    • @Anachronist87:

                      Aber bitte nicht Rückwärts...

                      • @warum_denkt_keiner_nach?:

                        Gemachte Schritte zu überdenken, zu hinterfragen und zu korrigieren ist auch ein Weg vorwärts.

                        • @Anachronist87:

                          Sie meinen ernsthaft, Frauen zu entmündigen, ist ein Weg vorwärts?

                          Es wird immer schwieriger werden, Frauen zu finden, die diesen Weg mitgehen. Mit den entsprechenden Perspektiven zu Fortpflanzung :-)

                          • @warum_denkt_keiner_nach?:

                            Nochmal: Es geht nicht darum, Frauen zu entmündigen, sondern ein Bewusstsein dafür zu wecken, dass zu Freiheit auch Verantwortung gehört.

                            Nehmen wir mal Ihre Anspielung auf den Umstand, dass eine Frau sich auch ohne Mann (Samenspende vorausgesetzt) fortpflanzen kann. Sie verweisen ganz genüsslich auf dieses Privileg der Frau, und wie der Mann quasi in dieser Hinsicht von ihr abhängig ist. Gleichzeitig wollen Sie aber von einer mit diesem Privileg verbundenen Veranwortung nichts wissen, indem sie diese mit dem Argument "Unterdrückung" von sich weisen. Sie picken sich in moralischer Hinsicht die Rosinen raus, und das ist für solche Debatten echt schädlich.

                            Ich persönlich möchte jedem Menschen das Recht auf Abtreibung einräumen, aber ich möchte auch dass sie dieses mit der entsprechenden Umsicht, Reife und Verantwortung ausüben.

                      • @warum_denkt_keiner_nach?:

                        Wenn man vor einem Abgrund steht, ist Vorwärts aber die noch schlechtere Idee. Der Unterschied zwischen den Ansichten ist, ob man da einen Abgrund (und die Gesellschaft schon gefährlich nah am Rand) sieht oder nicht. DARÜBER sollte es sich lohnen zu diskutieren. Sie würden doch auch von einem Klimaleugner nicht akzeptieren, dass der Initiativen für Konsumeinschränkungen als "rückwärtig" abkanzelt und seiner immer CO2-intensiveren Wege zieht, oder?

                        • @Normalo:

                          Hier geht es aber darum, ob der Körper einer Frau ihr auch gehört. Die Idee, dass es nicht so ist, ist eindeutig ein Rückschritt.

          • @warum_denkt_keiner_nach?:

            Niemand hat gesagt, dass der Souverän einer Demokratie stets weise und moralisch konsequent entscheidet (wobei ein Texaner natürlich spitz darauf hinweisen könnte, dass illegale Einwanderer sich eigenverantwortlich in die Schusslinie bringen, ein Embryo aber nichts dafür kann, dass, wie und wann er gezeugt wurde). Demokratie heißt eben gerade nicht, dass politische Entscheidungen von einer übergeordneten Vernunft oder Ethik diktiert werden.

            Und ja, ich finde gerade diese Kopfgeld-Idee genauso abartig wie Sie - obwohl nicht "abartig" für Texas (oder anderswo im US-Süden). Da ist die archaische "Wanted dead or alive"-Herangehensweise mit entsprechendem Kopfgeld halt noch Teil eines verbreiteten Gerechtigkeitsempfindens.

            Ähnliches gilt für die bewusste Unterwanderung des grundsätzlichen Schutzes der Entscheidungsfreiheit von Schwangeren, den Roe vs. Wade im Sinne hatte. Die sollte - Lebensdefinition hin oder her - eines US-Bundesstaates unwürdig sein.

            Mir ging es nur um die pauschale Gleichsetzung von jeder Abtreibungsgegnerschaft mit Frauenfeindlichkeit. Dafür sehe ich keine Grundlage, denn Abtreibungsgegner gibt es überall, nicht nur in Texas, und sie sind eben NICHT alle nur darauf aus, Frauen zu unterdrücken.

            • @Normalo:

              "Mir ging es nur um die pauschale Gleichsetzung von jeder Abtreibungsgegnerschaft mit Frauenfeindlichkeit."

              Es geht aber hier ausdrücklich um Texas und das dortige Gesetz. Und dieses ist an Abartigkeit kaum zu übertreffen. Also sind die Begriffe "frauenfeindlich" und "Hexenjagt" völlig angebracht.

      • 1G
        14390 (Profil gelöscht)
        @warum_denkt_keiner_nach?:

        Gegner des Rechts auf Abtreibung kämpfen für den Schutz ungeborenen Lebens. Wenn Sie das ernsthaft mit den Taliban gleichsetzen, dann empfehle ich die Anschaffung eines neuen moralischen Kompasses - Ihr derzeitiger scheint irreparable beschädigt!

        • @14390 (Profil gelöscht):

          Gegner des Rechts auf Abtreibung kämpfen gegen das Recht auf Selbstbestimmung von Frauen. DAS ist die Essenz der Geschichte.

          • @Kaboom:

            Würden Sie auch sagen: "Die Essenz der Befürwortung von Rockfestivals ist der Kampf für Lärmbelästigung."??

            Das Eine bringt nunmal das Andere mit sich. Die "Essenz" ist daher im Zweifel mehrteilig, die Prioritäten der Teile untereinander subjektiv. Wer durch ein Verbot eingeschränkt ist, sieht vor allem das Verbot. Dass dieses aber auch einen Schutzzweck haben kann, und es dem Anderen primär um diesen gehen könnte, sollten, denke ich, denkende Menschen auch einsehen können - zumindest, wenn sie einem gewissen hormonell herausfordernden Alter entwachsen sind, in dem selbstredend alle Einschränkungen im Leben nur existieren, um SIE zu quälen (mein trotz aller Widernisse NICHT abgetriebener Sohn ist gerade in dem Stadium...).

            • @Normalo:

              Gegenfrage: Sollen Frauen die abgetrieben haben, strafrechtlich verfolgt werden? Wenn der "Schutz des Lebens" vorgeht, es sich bei einem Fötus ab der Einnistung in die Gebärmutter um menschliches Leben handelt, dann reden wir über Mord. Und es gibt nur eine Konsequenz: Frauen, die abgetrieben haben in den Knast. Lebenslänglich. Und da gibts keine Ausnahmen. Weder bei schwersten Behinderungen, noch bei Vergewaltigung. DAS ist nämlich ihre Position zu Ende gedacht.

              Und das will man, oder man will es nicht.

              • @Kaboom:

                Die Rechtslage in Deutschland zeigt aber, dass es auch mit weniger Entweder-Oder-Extremismus geht.



                Und ganz allgemein ist die Vorstellung solcher harten Grenzen in dieser Debatte kontraproduktiv, da es sich bei der Embryonalentwicklung ja um einen fließenden Vorgang handelt.



                Das macht es auch so schwierig, weil Menschen es gewohnt sind mit definitivem Ja oder Nein zu hantieren. Unser Verständnis für allmähliche Übergänge wird in den allermeisten Fällen nämlich kaum beansprucht und daher auch selten trainiert.

          • @Kaboom:

            Alle? Prinzipiell? Oder wollen Sie es sich nur einfach machen?

            • @Anachronist87:

              Natürlich alle. Und natürlich prinzipiell.

              • @Kaboom:

                Inwieweit würden Sie dann die Rechtslage zu dem Thema in Deutschland ändern?

                Es ist ein Unterschied, ob man prinzipiell gegen Abtreibung ist, oder möchte dass sich diese Entscheidung in einem rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmen bewegt, welcher der Komplexität des Themas angemessen ist. Dass dies in Texas nicht der Fall ist, realisieren die meisten vernünftigen Menschen.



                Aber fänden Sie es auch in Ordnung, wenn wir als Gesellschaft in dieser Hinsicht überhaupt keine moralischen Grenzen verhandeln würden, sondern stattdessen auch Maßnahmen schulterzuckend hinnehmen, welche zum Tod eines mehr als habjährigen Embryos führen würden?

                Wenn wir nahezu selbstverständlich davon ausgehen, dies würde wohl nicht oder fast nie vorkommen, dann ist auch dies ein Resultat des rechtlichen Rahmens, den wir uns bisher zu diesem Thema erarbeutet haben.



                Und den Wert dieses Rahmens sollten wir anerkennen. Aber wir müssen auch immer darauf achten, dass er nicht solche absurden Auswüchse wie in Texas annimmt.

        • @14390 (Profil gelöscht):

          "Gegner des Rechts auf Abtreibung kämpfen für den Schutz ungeborenen Lebens."

          Nein. Das Gesetz in Texas geht viel weiter. Es geht darum Frauen auf einem wichtigen Gebiet völlig zu entmündigen. Und das Ganze garniert mit Jagdprämien. So etwas ist durchaus auf der Linie der Taliban. Nur weil radikal christliche Unterdrücker ein anderes altes Buch schwingen, sind die nicht besser.

  • Muss es nicht Frauenfeind;innen heissen?

    • @Peter Panter:

      Nein, das wäre total unwoke. Identitätspolitisches Einmaleins:

      a) Nur gute Menschen haben ein Recht darauf, gegendert zu werden.

      b) Frauenfeindlichkeit ist kein genderbares Phänomen, weil die Identität der Opfer ausschließt, dass Menschen mit gleicher Identität Täter sein können.

      c) Frauen, die für Abtreibungsverbote sind, kann es ohnehin nicht geben, weil das die Logik der generellen Frauenfeindlichkeit von Abtreibungsgegnern stören würde (siehe b)).

      [/Satire]