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Pro und Contra Paragraf 219aIst die Koalition das wert?

Lukas Wallraff
Dinah Riese
Kommentar von Lukas Wallraff und Dinah Riese

Das „Werben“ für Schwangerschaftsabbrüche ist verboten. Für den Koalitionsfrieden mit der Union will die SPD daran nichts ändern.

„§ 219a muss weg“: Wenigstens die Demo-Teilnehmer*innen sind sich einig Foto: imago/IPON

L aut Paragraf 219a ist das „Werben“ für Schwangerschaftsabbrüche verboten. Die SPD wollte das ändern. Jetzt aber lässt sie doch nicht über ihren Antrag zu Paragraf 219 a abstimmen – um den Koalitionsfrieden zu wahren. Ist es das wert?

Ja

Natürlich wäre es schön, wenn die SPD einfach schnell zusammen mit FDP, Grünen und Linken den frauenfeindlichen Paragrafen 219a streichen könnte. Es wäre schön, wenn ÄrztInnen nicht mehr bestraft würden, weil sie (straffreie) Abtreibungen öffentlich anbieten.

Trotzdem ist es gut, dass die SPD jetzt darauf verzichtet, diese Gesetzesänderung gegen den Willen ihrer Koalitionspartnerinnen CDU und CSU im Bundestag durchzudrücken. Der Schaden wäre zu groß. Ein Pakt der SPD mit der Opposition zur Abschaffung eines Paragrafen könnte zur Abschaffung der Regierung führen, noch bevor sie richtig anfängt.

Gerade weil die Kampagne „§ 219 a muss weg“ so erfolgreich läuft und viel Resonanz findet, ist auch die Gegenseite auf den Bäumen. Die verbliebenen konservativen Christen in- und außerhalb der Union sind so aufgeregt, dass sogar Angela Merkel vielleicht tatsächlich lieber Neuwahlen riskieren würde, als einen Koalitionsbruch der SPD bei diesem Thema hinzunehmen. Das kann man stur oder verrückt nennen, aber auch versuchen zu verstehen. Vielleicht ist es sogar gut für die Gesellschaft. Eine Union, die noch mehr linksliberale Wünsche klaglos erfüllen würde als bisher unter Merkel, ließe rechts noch mehr Platz für wirklich gefährliche Gestalten.

Und es wäre extrem optimistisch, zu erwarten, dass bei Neuwahlen eine Mehrheit herauskäme, die liberaler tickt. Zumal die SPD bei einer schnellen Scheidung die schlechteren Karten hätte. Denn Koalitionsvertrag ist Koalitionsvertrag. Wer ihn bricht, ist am Zerwürfnis schuld. Anders kann eine Koalition schlicht nicht funktionieren. Die SPD will ja auch nicht, dass die Union den Familiennachzug für Flüchtlinge zusammen mit AfD und FDP komplett aussetzt.

Der Fehler der SPD ist deshalb nicht ihr jetziger Rückzieher. Der Fehler war, dass sie noch vor einer Woche einen anderen Eindruck erweckt und die Abschaffung des Paragrafen 219a in Aussicht gestellt hat. Mag sein, dass zwischendurch auch die Union ein Okay signalisiert hatte. Aber das ist Schnee von gestern. Seit Mittwoch ist die neue Regierung im Amt. Und die muss sich darauf verlassen können, dass niemand Alleingänge macht.

Statt auf die SPD zu schimpfen – was immer leicht ist –, sollten die GegnerInnen des Paragrafen 219a ihre schwungvolle Kampagne weiterführen. Dass solche Kampagnen keineswegs chancenlos sind, wurde bei der Ehe für alle bewiesen. Ist der Druck groß genug, gibt Merkel nach. Oder die Mehrheiten ändern sich. Und hoffentlich auch Koalitionen.

Lukas Wallraff

Nein

Was die SPD da veranstaltet, ist, gelinde gesagt: Mist. Es ist Mist für die Ärzt*innen, die den Schikanen selbsternannter Lebensschützer*innen ausgesetzt sind. Es ist Mist für ungewollt schwangere Frauen, die auf der Suche nach Information sind. Und es ist Mist für die SPD, falls diese noch mal irgendwem erzählen will, man könne sich auf sie verlassen.

Die Mehrheit für eine Streichung des Paragrafen 219a war zum Greifen nah. SPD, Grüne und Linke wollen ihn abschaffen, auch die FDP war schon beinahe mit an Bord. Zu diesem Sinneswandel hatten wochenlange Gespräche zwischen den Fraktionen geführt, in denen nicht zuletzt die SPD auf die Liberalen eingeredet hatte. Und kaum ist es so weit, erklären die Sozialdemokrat*innen: Hups, also wir sind dann doch raus. Ein Rückzieher sei das keineswegs, betont man nun fleißig, immerhin werde die schwarz-rote Regierung einen eigenen Vorschlag erarbeiten.

Was dabei aber herauskommen soll, ist fraglich. Es ist wohl nicht zu pessimistisch geschätzt, wenn man sagt: nichts. Man habe immer noch die „feste Absicht, Rechtssicherheit zu schaffen“, erklärt SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles. Aber wie soll das möglich sein mit einem Koalitionspartner, der schon mehrfach betont hat, die jetzige Situation sei genau richtig, so wie sie ist? Die Union will nicht nur keine Werbung für Abtreibungen – was übrigens niemand will; sie will auch partout an der Strafe für Ärzt*innen festhalten, die darüber informieren, dass sie diese durchführen.

Seit November hat die SPD immer wieder beteuert, wie wichtig eine Änderung der aktuellen Gesetzeslage sei. Wie sehr man für die Rechte der Frauen einstehe – und die der Ärzt*innen. Die Sozialdemokrat*innen hatten mit der Union abgemacht, ihren Gesetzentwurf doch noch einzubringen.

Die Union aber verhält sich plötzlich frei nach dem Motto: Gestern haben wir es euch erlaubt, liebe SPD, aber jetzt wollen wir das lieber doch nicht mehr. Klar, denn der Fraktion von CDU und CSU steigen die eigenen Abgeordneten aufs Dach.

Das Skandalöse ist aber, dass die SPD sich den Stimmungsschwankungen ihrer Koalitionspartner unterordnet – und damit pünktlich zur Wiederwahl der Kanzlerin ziemlich deutlich zeigt, wie wenig Gewicht sie in der neuen Koalition haben wird.

Wenn die SPD sich nicht mal bei bereits getroffenen Abmachungen mit der Union durchsetzen kann – wer soll ihr dann glauben, dass mit ihr die nächsten Jahre irgendwelche fortschrittliche Politik zu machen ist? Eine solche Koalition ist, wie gesagt: Mist.

Dinah Riese

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Lukas Wallraff
taz.eins- und Seite-1-Redakteur
seit 1999 bei der taz, zunächst im Inland und im Parlamentsbüro, jetzt in der Zentrale. Besondere Interessen: Politik, Fußball und andere tragikomische Aspekte des Weltgeschehens
Dinah Riese
Ressortleiterin Inland
leitet das Inlandsressort der taz. Davor war sie dort seit Oktober 2018 Redakteurin für Migration und Integration und davor von 2016-17 Volontärin der taz Panter Stiftung. Für ihre Recherche und Berichterstattung zum sogenannten Werbeverbot für Abtreibungen, Paragraf 219a StGB, wurde sie mehrfach ausgezeichnet. Im März 2022 erschien von Gesine Agena, Patricia Hecht und ihr das Buch "Selbstbestimmt. Für reproduktive Rechte" im Verlag Klaus Wagenbach.
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47 Kommentare

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  • 18.03.2018

     

    Nach Spahns Umnachtung beim Hartz IV - Strafvollzug.

     

    Ist jetzt Spahn bereits schon als Bundesminister vollkommen durchgeknallt?

     

    Jetzt auch der Gesundheitsminister für die Frau als bedingungslose Gebärmaschine?

     

    Der bekennende Schwule und Gesundheitsminister Spahn über Abtreibungen: „Es geht um ungeborenes menschliches Leben“

     

    Im Streit um das Werbeverbot für Abtreibungen greift Gesundheitsminister Jens Spahn auf einem CDU-Parteitag Frauenrechtler an. Dabei wirft er ihnen unter anderem vor, mehr für Tiere als für menschliches Leben zu kämpfen. Spahn hat sich gegen ein Abschaffen des Paragrafen 219a ausgesprochen.

     

    Spahn sagte der "Bild am Sonntag": "Mich wundern die Maßstäbe: Wenn es um das Leben von Tieren geht, da sind einige, die jetzt für Abtreibungen werben wollen, kompromisslos."

     

    Frage: Was sagen und meinen eigentlich die (rechten) m/w Homophoben und bürgerlich-liberalen m/w Homosexuellen dazu?

     

    PS: Die mit der Union regierende hündische SPD hatte diese Woche darauf verzichtet, ihren Gesetzentwurf zur Streichung des Werbeverbots im Bundestag zur Abstimmung zu stellen. Als Kompromisslösung soll nun Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) einen Gesetzentwurf zur Reform des Strafrechtsparagrafen 219a vorlegen.

  • Ein paar Zitate aus dem Urteil des Amtsgerichts Gießen vom 24. November 2017 - 507 Ds 501 Js 15031/15 -

    ( //http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:8018226 ):

    • @Michael Laube:

      Die als Ärztin für Allgemeinmedizin tätige Angeklagte führt eine Arztpraxis in "...". In ihrer Praxis führt sie unter anderem Schwangerschaftsabbrüche durch. Sie betreibt eine Internetseite unter der Homepage "...". Auf dieser Homepage bietet sie, neben anderen medizinischen Leistungen, auch die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen an. Über den Link "Schwangerschaftsabbruch" wird dabei eine Pfd. zum Download angeboten, die allgemeine Informationen zum Schwangerschaftsabbruch sowie der Durchführung und den Methoden in der Praxis der Angeklagten enthält. Darin werden die Methoden, nämlich

       

      • operativ

       

      • mit örtlicher Betäubung

       

      • mit Vollnarkose

       

      • medikamentös

       

      beschrieben sowie die Gründe, die für oder gegen die jeweilige Methode sprechen. Auch wird ausgeführt, dass in der Praxis der Angeklagten alle darin beschriebenen Methoden des Schwangerschaftsabbruchs durchgeführt werden unter Hinweis auf Kostenübernahme durch die Krankenkassen oder bei Privatzahlerinnen. Zusammenfassend steht unter der Rubrik "Was müssen Sie mitbringen?

       

      • Beratungsbescheinigung über die nach § 219 StGB durchgeführte Beratung oder Indikation nach § 218 StGB.

       

      • Blutgruppennachweis

       

      • Versichertenkarte

       

      • Kostenübernahmebescheinigung oder Bargeld,

       

      • Überweisungsschein der Frauenärztin/des Frauenarztes".

       

      Die Webseiten der Angeklagten sind der Öffentlichkeit über die Internetsuchmaschine bei der Eingabe des Begriffes "..." frei zugänglich.

       

      Durch dieses Angebot strebt die Angeklagte die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen in ihrer Arztpraxis gegen Erhalt des üblichen ärztlichen Honorars an.

    • @Michael Laube:

      Die Angeklagte informiert jedoch nicht nur über den Schwangerschaftsabbruch, sie bietet gezielt ihre Tätigkeit als Ärztin an. Selbst eine aufklärende Information erfüllt den Tatbestand des § 219 a, wenn das Anbieten mit der Leistung verknüpft ist. Dabei ist es entgegen der amtlichen Überschrift des §§ 219 a StGB nicht notwendig, dass diese Informationen einen besonderen werbenden Charakter besitzen.

       

      Die Rechtsauffassung der Angeklagten, dass eine sachliche Information über die Bereitschaft eines Arztes, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, nicht den § 219 a StGB unterfalle, wird weder von der einschlägigen Rechtsprechung noch von der einschlägigen Kommentierung zu § 419 a StGB geteilt (vgl. Müko, StGB § 219 a, Rnd. Nr. 4; Fischer, § 219 a Rnd.Nr. 3; LG Bayreuth, ZfL 2007 Seite 16 ff.).

       

      Die Angeklagte handelt auch ihres Vorteils wegen. Es ist nämlich für Jedermann erkennbar, dass die Angeklagte es auf ihrer Internetseite nicht bei einer reinen Information der einzelnen Möglichkeiten über den Schwangerschaftsabbruch belässt, vielmehr ergibt sich daraus eindeutig, dass die Leistungen gegen ärztliches Honorar geleistet werden, nämlich entweder über die Krankenkassen oder durch Barzahlung, wobei das Bargeld direkt zum Termin mitzubringen ist. Das ist die klassische Form der Patientenakquise.

    • @Michael Laube:

      Dem legitimen Bedürfnis der betroffenen Frau nach Information über Ärzte, die bereit sind den Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen, wird ausreichend dadurch Rechnung getragen, dass sie nach ausführlicher Information durch die Beratungsstelle -bei Fortbestehen des Abtreibungswunsches- die Liste der zur Abtreibung bereiten Ärzte erhält. Durch dieses Schutzkonzept ist gewährleistet, dass die betroffene Frau eine ergebnisoffene Beratung erhält, die ihr Informationsinteresse erfüllt.

      • @Michael Laube:

        Ich erkenne in der zitierten (und mir schon vorher bekannten) Webseite nichts, was auf Werbung hindeutet. Es wird lediglich sachlich informiert, welche Methoden praktiziert werden, wie diese ablaufen und welche Unterlagen mitzubringen ist. Ja, und azu gehört auch, ob die Kosten übernommen oder werden oder privat bezahlt werden. Wo ist hier die Werbung? Wenn hier die Ärztin Rabatte etc.anbieten würde ja. So aber nicht. Frauen, die im übrigen vor ihrer Entscheidung beraten werden machen sich diese nicht leicht , und Ärztinnen machen es sich nicht leicht machen, diesen Entscheidungen eine Möglichkeit zur Durchführung zu geben. Damit diese Frauen nicht unnötig weiter von Ihnen und anderen Abtreibungsgegnern drangsaliert werden können, sollte Ihnen u.a.- der §129a aus der Hand genommen werden.

        • @Hans aus Jena:

          Das könnte daran liegen, dass Sie eine ziemlich enge Vorstellung davon haben, was Werbung ist.

           

          Das wird deutlich, wenn Sie meinen, dass es sich um keine Werbung gehandelt haben kann, weil die Ärztin keine Rabatte etc. angeboten hat.

           

          So etwas ist für die Einordnung als Werbung nicht notwendig.

           

          In den meisten Werbespots wird nur mit dem Produkt und Informationen über das Produkt geworben aber keine Rabatte etc. angeboten.

           

          Und letztendlich wird mit jeder Werbung auch sachliche Informationen über Produkt oder Dienstleistung vermittelt.

           

          Insofern schließt die Tatsache, dass die Ärztin sachliche Informationen vermittelte, nicht aus, dass es sich um Werbung handelte.

           

          Die unmittelbare Verknüpfung dieser Informationen über den Schwangerschaftsabbruch mit der von ihr angebotenen Dienstleistungen, insbesondere auch die Verknüpfung gleicht mit den Zahlungsmodalitäten, machen die Informationen - aus Sicht des Gerichts und auch aus meiner Sicht - zur Werbung.

           

          Denn hier hat erkennbar nicht mehr das Interesse, uneigennützig zu informieren, im Mittelpunkt gestanden.

           

          Das mag vielleicht auch ein Interesse gespielt haben.

           

          Motivbündel sind nichts ungewöhnliches.

           

          Entscheidend war hier aber, dass die Patientenakquise erkennbar auch eine nicht unwesentliche Rolle gespielt hat.

           

          Deshalb ist die Ärztin - völlig zu Recht - verurteilt worden - und das aber auch "nur" zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 150,-€.

           

           

           

          Ich behaupte im Übrigen nicht, dass sich alle Frauen die Entscheidung zu einem Schwangerschaftsabbruch leicht machen.

           

          Und mich würde interessieren, wie Sie auf die Idee kommen, ich wäre ein Abtreibungsgegner.

           

          Ich kann mich nicht entsinnen, mich gegen die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs ausgesprochen zu haben.

           

          Mir scheint, weil Ihnen die Argumente ausgehen, greifen Sie nun auf ad hominems zurück.

           

          Das ist allerdings ein Sophismus und entlarvt nur Ihre Unfähigkeit, weitere sachliche Argumente vorzubringen.

           

          Lieber greifen Sie jetzt mich an.

          • @Michael Laube:

            Hinsichtlich, was Werbung ist, liegen wir wirklich meilenweit auseinander. Wenn ich zum Arzt gehe, will ich vorher wissen, was ich mitzubringen habe und welche Kosten mich ewrwarten. Und eine Frau in der Situation wohl erst recht. Sie scheinbar nicht.

            Auf Ihren anderen Vorwurf an mich gestatte ich mir jedoch die Frage, wenn Sie hier und unter anderen Artikeln so ausgiebigst argumentieren, was denn Ihr Motiv sein könnte, es den Frauen so schwer machen zu wollen.

            • @Hans aus Jena:

              Ich bin nicht per se gegen einen Schwangerschaftsabbruch.

               

              Nur bin ich der Ansicht, dass das eine Abwägung zwischen Rechten der Frau und den Rechten des Nasziturus geben muss.

               

              Es dürfte unbestritten sein, dass die Rechte von Eltern eines Kindes Einschränkungen widerfahren - und zwar unabhängig davon, ob sie das Kind gewollt haben oder nicht.

               

              Eltern können eben ein Baby, sich auf ihr Selbstbestimmungsrecht berufend, nicht einfach verhungern lassen. Sie haben dem Baby gegenüber Verantwortung, die ihre Freiheitsrechte einschränken.

               

              Die Frage, die sich nun aus meiner Sicht stellt, ist, wo das anfängt.

               

              In meinen Augen ist ein Baby nicht erst schutzbedürftig, wenn der Geburtsvorgang abgeschlossen ist oder die Eröffnungswehen eingesetzt haben. Das kurz vor der Geburt stehende Baby ist genauso empfindungsfähig und damit schutzbedürftig und schutzwürdig, wie das gerade geborene Baby.

               

              Auf der anderen Seite neige ich nicht dazu, einen Zellklumpen, solange dieser nicht empfindungsfähiger ist, als die meisten Tiere, nur deshalb zu mystifizieren, weil sich dieser Zellklumpen vielleicht, wenn es nicht vorher zu einer Fehlgeburt kommt, zu einem potentiell empfindungsfähigen Menschen entwickeln könnte. Dies gilt erst Recht, weil ich weiß, dass in der Gruppe der 20– bis 29-jährigen Frauen sowieso etwa die Hälfte der befruchteten Eizellen spontan zugrunde gehen, es also zu einer Fehlgeburt kommt. Meistens merken die betroffenen Frauen das noch nicht einmal und halten das für eine Unregelmäßigkeit des Menstruationszyklus.

               

              Irgendwo dazwischen liegt für mich eine Grenze, bei der die Rechte der schwangeren Frau einfach zurück zustehen haben und die Tötung des Nasziturus nicht mehr mit dem Verweis auf die Rechte der schwangeren Frau gerechtfertigt werden kann.

               

              Aber das ist nur meine persönliche Meinung dazu.

            • @Hans aus Jena:

              Das Problem ist, dass ich die Ansicht anderer Menschen - auch wenn ich sie nicht teile - verstehen kann.

               

              Es gibt viele Menschen, die meinen, dass auch schon der Nasciturus ein Mensch ist und eine Menschenwürde im Sinne des Art. 1 GG hat, dass es dem Menschen nicht zustehe, zu bestimmen, wann ein Mensch kein Mensch ist und deshalb vernichtet werden darf.

               

              Deshalb ist im deutschen Recht der Nasciturus auch bereits Träger von Grundrechten.

               

              Und deshalb wird der Schwangerschaftsabbruch gemäß § 218 StGB als Tötung eines Menschen gesehen, unter den Voraussetzungen der §§ 218a ff. StGB aber nicht bestraft.

               

              Dabei richten sich die Regelungen zum Schutz des Nasciturus nicht gegen die schwangere Frau, weil Mann meint, die Frau unterdrücken zu müssen oder dass die Frau weniger wert sei, als der Mann.

               

              Es geht hier einfach um den Schutz ungeborenen menschlichen Lebens.

               

              Natürlich kann man anderer Meinung sein.

               

              Nur denke ich, dass es durchaus richtig ist, dass der Schwangerschaftsabbruch nicht als eine ganz normale medizinische Prozedur gesehen wird, die man durchführen lassen kann, ohne darüber nachzudenken.

               

              Ich finde es schon wichtig, dass man eine Frau durchaus dazu zwingt, kurz inne zu halten und darüber nachzudenken, was sie da vor hat, bewusst zu überlegen, welche grundsätzliche Einstellung sie zu dem ungeborenen Leben hat und ob sie meint, dass ihre eigenen Rechte so viel bedeutender sind, als die des ungeborenen Lebens, dass es eine Vernichtung rechtfertigt.

               

              Wenn die Frau darüber nachgedacht hat und sich dann so oder so entscheidet, ist das jedenfalls besser, als wenn sie darüber gar nicht nachgedacht hat, die großen Gewissensbisse dann aber kommen, wenn es zu spät ist.

               

              Nicht wenige Frauen machen sich nach einem Schwangerschaftsabbruch ganz große Vorwürfe, weil sie diesen rückblickend als Tötung eines Menschen - ihres Kindes - betrachten.

               

              Insofern dient die Konfliktberatung auch dem Schutz der Frau.

            • @Hans aus Jena:

              Es ist ganz verständlich, dass, wenn Sie zu einem Arzt gehen, Sie vorher wissen wollen, was Sie mitzubringen haben und welche Kosten Sie erwarten.

               

              Und unter normalen Umständen darf der Arzt Sie darüber auch ohne Probleme aufklären, indem er dies in seine Homepage schreibt.

               

              Nur wenn es um Schwangerschaftsabbrüche geht, darf er dies nicht ohne weiteres.

               

              Das ist auch nicht besonders schlimm.

               

              Denn erstens kann der Arzt Sie, wenn Sie anrufen, ihn einen Brief oder eine E-Mail schicken, individuell aufklären.

               

              Das ist dann nur bilaterale und damit nicht-öffentliche Kommunikation.

               

              Außerdem sieht das Gesetzt sowieso vor, dass, bevor ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt wird, es eine sogenannte Konfliktberatung geben muss.

               

              Und bei dieser werden ebenfalls alle notwendigen Informationen erteilt.

               

              Insofern gibt es keinen überragenden Grund, sich - ohne vorherige Konfliktberatung - wegen eines Schwangerschaftsabbruchs an einen Arzt zu wenden.

        • @Hans aus Jena:

          Sorry, Tippfehler §229a

  • Eva Högl wäre jetzt Ministerin und § 219 a StGB wäre reformiert, hätte sie am 24.11.2017 nachgedacht und ein Fraktionen überschreitendes Frauenbündnis gebaut. So hat sie es den reaktionären CDU-Frauen leicht gemacht. Aber die TAZ hat hier nicht gut berichtet; denn "ersatzlos" streichen, das war nie realistisch!

  • Solange ein, für Abtreibungen zugelassener Mediziner/in, schreibt, "ich nehme Abtreibungen vor", ist dies eine Information zu der Qualifikation der Praxis!

     

    Jede Frau die in Deutschland eine Abtreibung vornehmen lassen will, ist dazu Angehalten/Gezwungen, sich psychologisch Beraten zu lassen, unter anderem auch bei Pro Familia.

    Es ist nicht möglich einfach nur zum Arzt zu gehen und eine Abtreibung machen zu lassen.

     

    Eine Werbung wäre zum Beispiel mit einem niedrigeren Preis zu werben, oder eine schnellere Terminvergabe, obwohl diese sich auf Grund der Gesetze so oder so innerhalb der ersten 3 Monate ereignen muss. Es gibt Ausnahmen, bei denen auch eine spätere Abtreibung noch legitim ist, zum Beispiel schwere Schädigungen des Lebens der Mutter oder des Fötus bei der Geburt, Vergewaltigung bei Minderjährigen usw.!

     

    Einen Mediziner/in nur der Information halber, in der Praxis dürfen Schwangerschaftsabbrüche gemacht werden, nach $219a zu verurteilen zeugt von einer sehr rückwärtsgewandten Politik, aus der Zeit, aus der auch der Paragraph stammt!!!

     

    Was die SPD in dieser Angelegenheit betrifft, so sollte sie sich doch endlich entscheiden, ob sie nun eine Eigenständigkeit aufweisen will, oder nicht.

    Hat die CDU anfangs eine Zustimmung signalisiert, so sollte die SPD auch auf ihre Einlage bestehen und nicht schon jetzt zeigen, dass sie sich der Merkel CDU wieder bedingungslos unterordnet.

     

    Vieles im Koalitionsvertrag, was von der SPD ausgehandelt wurde, sind schließlich nur Absichtserklärungen, die, sollte die SPD nicht endlich Rückrat zeigen, von der CDU wieder einkassiert werden, so wie in der letzten GroKo bereits passiert.

     

    Die SPD scheint eben nur in die GroKo gegangen zu sein, da ihr ansonsten ein Leben unter ferner liefen als Zukunft geblieben wäre, so sind alle noch einmal für 4 Jahre, ääh 3 1/2 Jahre versorgt und nach ihnen die Sintflut!!!

  • Den Paragraph 2019a des StGB empfinde ich deshalb als frauenfeindlich, weil eine "sachliche" Information über Schwangerschaftsabbrüche nicht möglich zu sein scheint. Zumindest von behandelnden ÄrztInnen.

    Und ich finde es sehr weltfremd, ÄrztInnen zu unterstellen, sich in diesem expliziten Kontext der Kommerzialisierung schuldig zu machen. Als ob dies ein Miliarden Geschäft für die beteiligten ÄrztInnen wäre; als ob dies Prozedere wie ein Kinobesuch wäre.

    Es stört mich zutiefst, dass der Pararaph 219a dem Recht zur informationellen Selbstbestimmung der Frauen zuwiderläuft. Es kann nicht sein, dass die CDU/CSU argumentiert, dass selbst eine sachliche Information über Schwangerschaftsabbrüche zu dessen Verharmlosung beitrage. Ja, hier zeigt sich m.E. die ideologische Verblendung besonders religiöser, politischer Eliten.

    Aber mal zum obigen Artikel:

    Hm, "den Koalitiontsfrieden wahren"? Ehrlich? Da jammern doch alle, dass eine Unterscheidung zwischen den "Volksparteien" kaum mehr möglich sei und nun wird dies verunmöglicht, weil sonst der Koalitionsfrieden gefährdet sei. Eigentlich kann ich nur dem "Nein"-Abschnitt zustimmen. Meinem Eindruck nach vermittelt die SPD mit ihrem Hin- und Her eine Rückratlosigkeit, die nur auf Macht abzielt. Bei Wikipedia habe ich neulich gelesen, die SPD sei eine linke "Volkspartei". Als links empfinde ich die SPD schon länger nicht mehr, spätestes seit der Agenda-Politik. Oft zitiert, aber scheinbar passend..."wer hat uns verraten?"

    In diesem Fall hat die SPD ganz klar die Frauen verraten.

  • Das verstehe ich nicht. Ein CSU Minister bricht ungestraft die Vereinbarungen eines letzten Koalitionsvertrages um den Wünschen der chemischen Agrarindustrie nachzukommen und jetzt soll die SPD in dieser Sache hier um des lieben Frieden willens die Füße stillhalten?

     

    Groko ist halt doch Kacke. Nicht zuletzt weil jetzt auch noch eine extrem rechte bis rechtsextreme Partei Oppositionsführer spielen darf und man ihr inhaltlich entgegenkommt um den von ihr aufgestachelten Mob zu befriedigen.

    • @Victa:

      Hallo Victa,

      Was ist da nicht zu verstehen?

      Für die Gewinne der Industrie ist alles ok, was diese potentiell vergrößert. Dafür stehen die die C-Parteien.

      Frauenrechte?

      Schert keinen. Auch und besonders nicht die Kanzlerin.

  • Bestimmte Abstimmungen im Bundestag, die mit besonderen ethischen Grundüberzeugungen korrelierten, wie zu Sterbehilfe und eben Schwangerschaftsunterbrechungen, waren in der Vergangenheit immer frei und keinen Fraktions- und Koalitionszwängen unterworfen. Dies war eine der wenigen Angelegenheiten, wo das (verfassungsmäßig garantierte) Gewissen einer/s Abgeordneten wirklich respektiert wurde. Warum nicht in diesem Fall? - die SPD hätte darauf bestehen müssen und können. Nein die Koalition wäre daran nicht gescheitert, dafür wollte die CDU diese selbst zu sehr. Schade für die Frauen im Lande, die im übrigen in diesem Fall sehr wohl verantwortungsvoll entscheiden.

    • @Hans aus Jena:

      Damit wird die AfD zum Zünglein. Gar nicht gut.

  • Das ist nicht "vielleicht sogar gut für die Gesellschaft" sondern Ausdruck einer rückständigen patriarchalen Gesellschaftsstruktur. Wieso soll es Ärzt*innen nicht erlaubt sein für eine straffreie Handlung Informationen öffentlich zu machen? Es ist ja nicht nur so, dass die Ärzt*innen welche einen Abbruch durchführen nicht nur keine "Werbung" dafür machen dürfen, wobei der Begriff Werbung hier völlig fehl am Platze ist, sondern dass sie nicht einmal öffentlich darüber informieren dürfen, dass sie den Abbruch überhaupt anbieten. Sicherlich gibt es informierte Frauenärzt*innen welche an Kolleg*innen oder Fachberatungsstellen vermitteln können, aber prinzipiell gibt es viel zu wenig Stellen die einen Abbruch letztendlich durchführen. Sich selbst darüber informieren zu können, bzw. die Veröffentlichung, dass Abbrüche von diversen Ärzt*innen durchgeführt werden, würde Frauen* Macht geben. Und das scheint nicht im Interesse dieser Gesellschaft zu sein. "Stabile" Regierung hin oder her. Die Entscheidung den Paragraphen 219a nicht zu ändern hat auch eine Wirkung auf diese Gesellschaft. Und diese zeugt nicht von feministischer Aufgeklärtheit, sondern von Patriarchalen Strukturen.

  • 3G
    33293 (Profil gelöscht)

    Schon wieder so viele Meinungen bei einem so privaten Thema, mit schmerzlichen Entscheidungen, die immer irgendwie nicht 'richtig' sind - Stille.

    • @33293 (Profil gelöscht):

      Schon blöd, wenn so private Frauensachen in die Öffentlichkeit geraten.

      Früher war es ihre Sache und sie sind bei Bedarf einfach die Treppe runter gefallen oder war das auch nicht richtig?

  • Die die Kampagne „§ 219 a muss weg“ ist ein Beispiel dafür, wie hysterisch diese Gesellschaft geworden ist.

     

    Vielleicht sollte man sich den § 219a StGB einfach mal durchlesen. Er lautet im Absatz 1:

     

     

     

    Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise

     

    1. eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder

     

    2. Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung

     

    anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

     

     

     

    Was heißt das?

     

    Es heißt, dass § 219a StGB also nicht verbietet,

     

    • Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen

     

    • Frauen über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren

     

    • oder auch öffentlich Informationen über Schwangerschaftsabbrüche anzubieten.

     

    Ein jeder Arzt kann also mit einer schwangeren Frau ganz unbefangen über Schwangerschaftsabbrüche reden und ihr alle möglichen Informationen zur Verfügung stellen.

     

    Ein jeder Arzt kann auch eine Homepage mit (objektiven) Informationen über Schwangerschaftsabbrüche ins Netz stellen.

     

    Nur darf er dies eben nicht tun, um so potentielle Kunden zu werben.

     

    Solange ein Arzt dies nicht eines Vermögensvorteils wegen tut und die Informationen nicht grob anstößig sind, ist der Straftatbestand auch nicht erfüllt.

     

    § 219a Abs. 1 StGB richtet sich damit nicht gegen die Frau.

     

    § 219a Abs. 1 StGB richtet sich damit auch nicht gegen die Möglichkeit der Frau, Informationen über einen Schwangerschaftsabbrüche zu erlangen.

     

    Vielmehr richtet sich § 219a Abs. 1 StGB gegen die Kommerzialisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, dass damit öffentlich geworben wird.

     

    Aber Tatsachen und Argumente zählen in dieser Debatte anscheinend nicht.

     

    Die ganze Debatte ist vollkommen hysterisch.

    • 7G
      76530 (Profil gelöscht)
      @Michael Laube:

      Ich erfreue mich stets an der Sachlichkeit Ihrer Kommentare. Schade nur, dass Sie damit lediglich Diejenigen erreichen, die beim Denken und Schreiben ohnehin rationale Gedanken mehr zu schätzen wissen als Gefühlsintensität. Für die anderen ist es nur Wasser auf ihre Mühlen der Denkschablonen und Vorurteile.

    • @Michael Laube:

      Wo Sie von Tatsachen und Argumenten sprechen, erkläre ich Ihnen mal das Problem an ihren Behauptungen:

      "Ein jeder Arzt kann auch eine Homepage mit (objektiven) Informationen über Schwangerschaftsabbrüche ins Netz stellen. "

      Das, wovon Sie schreiben, sei möglich, ist es eben nicht! Es geht nicht darum, dass eine Ärztin auf ihre Homepage schreibt, alle sollen zu ihr kommen, weil sie die besten, günstigsten was weiß ich Abtreibungen macht. Es geht keineswegs um Geheische, es geht um objektive Information. Das Problem ist, dass selbst der Passus: "In unserer Praxis werden Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen" unter diesen Paragrafen fällt und sich diejenigen strafbar machen, die diese Information bereitstellen. Denn genau so eine Geschichte brachte ja alles ins Rollen. Wenn das für Sie bereits grob anstößig ist, ist die Sache natürlich hinfällig, aber Hysterie kann ich da nicht erkennen, weil es um reale Einschränkungen geht. Die Möglichkeit zum Schwangerschaftsabbruch darf nicht auf der Homepage auftauchen, in keinster Form. So wird das gegenwärtige Recht ausgelegt und das ist doch sehr fragwürdig.

      • @emanuel goldstein:

        Die Frage, die sich doch stellt, wenn ein Arzt auf seiner Homepage schreibt: "In unserer Praxis werden Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen" ist, warum er das schreibt.

         

        Geht es ihm tatsächlich darum, Frauen zu informieren, wo sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen können?

         

        Das doch wohl kaum.

         

        Denn wenn es ihm darum ginge, dann würde er nicht nur auf seine eigene Praxis verweisen.

         

        Wenn es ihm darum gehen würde, Frau zu informieren, wo sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen können, würde er alle Praxen und Kliniken (der Region) aufführen, damit sich Frauen wirklich informieren können.

         

        Vor allem könnten dann die Frauen auch eine informierte Entscheidung darüber treffen, wo sie hingehen können.

         

        Wenn aber eine Frau durch Zufall nun auf die Homepage des Arztes gelangt und dort liest, dass er Schwangerschaftsabbrüche durchführt, dann weiß sie nur, dass er Schwangerschaftsabbrüche durchführt.

         

        Wenn sie dann, weil dieser Arzt keine anderen Praxen und Kliniken aufführte, zu denen die Frau auch gehen könnte, von keinen weiteren Praxen und Kliniken weiß, zu denen sie gehen könnte, dann hat sie gar keine Wahl, als entweder zu diesem einen Arzt zu gehen oder weiter zu suchen.

         

        Eine (selbstlose) Information darüber, wo eine Frau einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen kann, sieht anders aus.

         

         

         

        Warum also schreibt ein Arzt "In unserer Praxis werden Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen"?

         

        Damit Frau wissen, dass bei ihm Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden.

         

        Damit schwangere Frauen dann zu ihm gehen und er dann die Schwangerschaftsabbrüche durchführen kann.

         

        Damit er so daran verdient.

         

        Und ja, das ist strafbar.

         

         

         

        Würde er selbstlos - also ohne einen Vermögensvorteil anzustreben - über Schwangerschaftsabbrüche und darüber, wo überall solche Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden können, informieren, wäre das nicht strafbar.

      • @emanuel goldstein:

        So richtig schlüssig scheint mit Ihre Antwort nicht zu sein.

         

        Ich schrieb, dass ein jeder Arzt auch eine Homepage mit (objektiven) Informationen über Schwangerschaftsabbrüche ins Netz stellen kann.

         

        Sie widersprechen und meinen, dass das eben nicht möglich sei, dass ein Arzt, der auf seiner Homepage schreibt, dass in seiner Praxis Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, sich strafbar macht.

         

        Das sind aber zwei unterschiedliche Sachen:

         

        Objektive Informationen über Schwangerschaftsabbrüche, die etwa auf einer Internetseite zur Verfügung gestellt werden, um über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren und nicht, um einen Vermögensvorteil zu erlangen, sind nicht gleichzusetzen mit der Information eines Arztes, dass er Schwangerschaftsabbrüche durchführt.

         

        Noch einmal: Es geht vor allem darum, ob Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zur Verfügung gestellt wird, um einen Vermögensvorteil zu erzielen oder um einfach nur selbstlos zu informieren.

         

        Wenn etwa jemand auf einer Internetseite, um Frauen zu informieren, wo sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen können, die Adressen entsprechender Praxen und Kliniken zur Verfügung stellt, ist das auch nicht strafbar, solange das eben nicht geschieht, um damit einen Vermögensvorteil zu erzielen.

         

        Wenn das aber geschieht, um einen Vermögensvorteil zu erzielen, dann ist es strafbar.

         

        Und wenn ein Arzt auf seiner Homepage nur schreibt, dass er Schwangerschaftsabbrüche durchführt, ansonsten aber überhaupt keine anderen allgemeinen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche anbietet, liegt es nahe, dass er hier nur Werbung in eigener Sache gemacht hat, dass es ihm vor allem darum ging, Patienten zu werben und durch die so durchgeführten Schwangerschaftsabbrüche das Vermögen zu mehren.

         

        Wäre es ihm darum gegangen, selbstlos zu informieren, hätte er zum einem mehr Informationen angeboten und zum anderen auch andere Praxen und Kliniken aufgeführt.

         

        Und ja: Dass das strafbar ist, damit habe ich kein Problem.

        • @Michael Laube:

          Sie liegen aufgrund der ergangenen Urteile schlicht falsch. Die betroffenen Ärztinnen haben keine Werbung geschaltet. sondern nur innerhalb ihre Leistungen der Praxis aufgelistet (die entsprechende Webseite hatte ich mir angeschaut). Sie unterstellen ihnen lediglich ein ökonomisches Interesse daran, weil Sie jegliche Homepage als Werbung verstehen. Ich nicht. Wenn ich eine ärztliche Leistung (die an sich legal ist), als Patient suche, möchte ich auf einer Webseite des Artztes erfahren, ob er sie macht oder nicht, und nicht über Umwege, quai unterm Tisch, weitergereicht bekommen. Ärzte zu verpflichten, alle anderen Ärzte aufzulisten - nicht einmal ärztekammern haben alle informationen und entsprechende Überblicksseiten sind aus gutem Grund in Österreichbund nicht in Deutschlans angesiedelt. Was Sie wollen ist, Frauen es in ihrer Situatiuonen nur schwer zu machen. Diese haben es aber mit Ihrer Enzscheidung schon schwer genug, Und nein, Sie haben dann keine Webung am Frühstückstisch dazu, das ist billige Polemik.

          • @Hans aus Jena:

            Ich gehe eher davon aus, dass Sie falsch liegen.

             

            Wenn Sie meine zwei Kommentare vom 14.03.2018 von 22:56 Uhr und von 23:12 Uhr gelesen hätten, müssten Sie wissen, dass nichts von dem, was Sie mir unterstellen, stimmt.

             

            Aus dem, was ich da erklärt habe, ergibt sich, dass ich nicht jegliche Homepage als Werbung verstehe.

             

            Aus dem, was ich geschrieben habe, ergibt sich, dass ich die Information auf der Homepage eines Arztes "In unserer Praxis werden Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen" deshalb als Werbung und nicht als uneigennützige Information verstehe, weil, wenn ein Arzt wirklich daran interessiert wäre, schwangere Frauen darüber zu informieren, wo sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen lassen können, er nicht nur eigennützig nur sich selbst nennen würde, sondern alle Möglichkeiten, damit die Frau dann frei wählen kann.

             

            Wenn ein Arzt so informieren würde, müssten Frauen Informationen nicht unterm Tisch erhalten.

             

            Und sie hätten dann die Möglichkeit, sich den Arzt aussuchen zu können, zu dem sie gehen wollen.

             

            Und Frauen objektive Informationen zur Verfügung zu stellen - und nicht nur das, was für die eigene Praxis relevant ist - würde es Frauen wesentlich einfacher machen.

             

            Ihr Argument, dass ein Arzt gar nicht weiß, welche anderen Ärzte auch noch Schwangerschaftsabbrüche anbieten, überzeugt mich nicht.

             

            Wenn es tatsächlich sein Interesse ist, uneigennützig über Schwangerschaftsabbrüche und darüber, wo man solche vornehmen lassen kann, zu informieren, muss er sich halt erkundigen.

             

            Das ist doch genau das, was die Frau, wenn sie nicht den erstbesten Arzt nehmen will, auch machen muss.

             

            Nur muss es dann jede Frau machen, die einen Arzt sucht.

             

            Wenn der Arzt aber das einmal macht und die Informationen uneigennützig zur Verfügung stellt, hat er vielen Frauen viel Arbeit erspart.

             

            Und genau darum geht es doch, wenn man Frauen uneigennützig informieren will.

             

            Und es muss im Übrigen noch nicht einmal ein Arzt sein. Jeder kann das machen.

            • @Michael Laube:

              Ich entnehme Ihren ganzen Kommentaren nur, dass Sie es den Frauen so schwer machen wollen, wie nur möglich. Und nein, die Erwähnung auf der Homepage eiens Arztes, dass auch Abtreibungen in seiner Praxis durchgeführt werden bleibt eine sachliche Information, die Sie und andere eben kriminalisieren wollen.

        • @Michael Laube:

          Ah, nun verstehe ich Ihren Punkt. Unter diesen Voraussetzungen gibt es keine objektive Information, denn ich gehe tatsächlich davon aus, dass der behandelnde Arzt über seine Praxis informiert.

          Daraus ergibt sich für mich allerdings die Frage wieso legale Leistungen in Deutschland nicht auch öffentlich angeobten werden können? Das ist doch bigott, Schwangerschaftsabbrüche zu erlauben, aber den Zugang zu erschweren. Aber vielleicht ist das auch genau der Versuch, die Rechte von Frauen zu stärken und gleichzeitig jene zu befrieden, denen Abtreibungen zuwider sind.

          • @emanuel goldstein:

            Sie fragen, warum manche legale Leistungen in Deutschland nicht auch öffentlich angeboten werden dürfen.

             

            Ich denke, dass das etwas mit Ethik zu tun hat.

             

            Es gibt Leistungen, die zwar legal in dem Sinn sind, dass sie nicht verboten sind, die aber als sittlich problematisch betrachtet werden.

             

            Dazu muss man wissen, dass Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes zwar die allgemeine Handlungsfreiheit konstituiert, diese aber auch einschränkt. Er lautet:

             

             

             

            Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

             

             

             

            Man kann zu Leistungen wie der Prostitution, dem Glücksspiel , dem Schwangerschaftsabbruch, der Sterbehilfe oder dem Verkauf von gesundheitsschädlichen Stoffen, wie etwa Tabak, Alkohol oder gewaltverherrlichenden oder pornografischen Schriften, Videos oder Computerspiele u.ä. stehen, wie man will.

             

            Man wird aber wohl nicht bestreiten können, dass solche Leistungen durchaus als sittlich problematisch anzusehen sind.

             

            Und gerade der Schwangerschaftsabbruch, bei dem es immerhin darum geht, ungeborenes Leben zu vernichten, ist nicht unproblematisch.

             

            Das muss auch der zugeben, der für sich diesen Konflikt dahingehend auflöst, dass er das Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Frau

            über das Recht des Nasziturus stellt.

             

            Und in solchen Fällen macht es - aus meiner Sicht - durchaus Sinn, zumindest darüber nachzudenken, Werbung für solche Dienstleistungen zu verbieten und einen Verstoß gegen dieses Verbot unter Strafe zu stellen.

             

            Und so ist ja nicht nur die Werbung eines Arztes für seine Schwangerschaftsabbruch-Dienste verboten.

             

            Auch Werbung für Tabakprodukte, für Alkohol oder für Glücksspiel ist - und das nicht nur in Deutschland - reglementiert.

             

            Denn nicht alles, was nicht unter Strafandrohung verboten ist, ist deshalb gleich ethisch und sittlich harmlos.

          • @emanuel goldstein:

            Vielleicht ist der Begriff "objektiv" etwas ungünstig gewählt.

             

            Was ich mit diesem Begriff meine, sind vor allem allgemeine Informationen, die sich eben nicht nur auf die eigene Arztpraxis beziehen.

             

            Und der Zugang zum Schwangerschaftsabbruch würde ja nicht erschwert werden, wenn ein Arzt uneigennützig darüber aufklären würde, wo überall (in der Region) ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden kann.

             

            Ganz im Gegenteil: Der Zugang zum Schwangerschaftsabbruch bzw. zu Informationen darüber, wo (in der Region) ein solcher durchgeführt werden könnte, würde dadurch erleichtert werden.

             

            Und da stellt sich ganz wieder die ganz einfache Frage:

             

            Wenn es dem Arzt darum ginge, Frauen allgemein und uneigennützig darüber zu informieren, wo sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen können, warum nennt er dann nur seine eigene Praxis?

             

            Für die Frauen wäre es doch so viel einfacher, wenn er selbstlos alle Möglichkeiten (in der Region) auflistet, wo Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden können.

             

            Wenn die Frau diese Informationen hat, kann sie frei entscheiden, wo sie hin geht.

             

            Nur geht sie dann eben unter Umständen nicht zu dem Arzt, der ihr diese Informationen gegeben hat.

             

            Und das liegt natürlich nicht in dessen Sinn, denn dann kann er nichts verdienen.

             

            Und für Ärzte, die solche Schwangerschaftsabbrüche durchführen, dürfte es natürlich ein wenig Aufwand bedeuten, herauszufinden, welche anderen Ärzte auch Schwangerschaftsabbrüche durchführen.

             

            Aber da sie in Ärztekammern organisiert sind, dürfte es den Ärzten wesentlich leichter fallen, seine Kollegen zu befragen, als es den Frauen fallen würde, die gerade Ärzte suchen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.

             

            Und der Arzt müsste diese Arbeit nur einmal machen.

             

            Andersherum muss die Arbeit von jeder Frau, die Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, sucht, erneut gemacht werden.

             

            Und deshalb ist - vollkommen zu Recht - der Hinweis nur auf die eigene Praxis eine unerlaubte Werbung.

    • @Michael Laube:

      hysterisch - das ist ein Wortspiel, gell?

       

      (Natürlich ist die Debatte hysterisch, das sind zur Zeit alle Debatten)

       

      Das einzige Problem ist doch, dass ein Arzt nicht seine angebotenen Leistungen auf seine Homepage stellen kann, selbst dann nicht, wenn es nur ein paar bullet points sind:

       

      * Zyklus- und Hormondiagnostik

      * Ultraschall

      * Beratung zu Verhütungsmitteln

      * Brustkrebsdiagnostik

      * Schwangerschaftsabbruch

      ...

       

      Dass DAS dann schon als Werbung "seines Vermögensvorteils wegen" gilt, ist doch übertrieben.

       

      Andererseits weiß ich nicht, warum die Frauen nicht einfach ihren Gynäkologen fragen. Lieber anonym im Internet suchen?

      • @Cededa Trpimirović:

        Im Prinzip bestätigen Sie nur meine Ansicht.

         

        Wenn ein Arzt, wie Sie es beispielhaft wiedergegeben haben, die Leistungen darstellt, die er anbietet, ist das natürlich Werbung in eigener Sache.

         

        Und grundsätzlich ist dies auch nicht verboten.

         

        Nur beim Schwangerschaftsabbruch macht der Gesetzgeber eine Ausnahme, weil der Schwangerschaftsabbruch eben nicht eine Dienstleistung wie jede andere ist.

         

        Oder wollen Sie behaupten, dass der Schwangerschaftsabbruch ethisch, moralisch, sittlich sich nicht etwa von einer Ultraschalluntersuchung oder einer Brustkrebsdiagnostik unterscheidet?

         

        Also ich sehe da schon einen erheblichen Unterschied, der es durchaus rechtfertigt, für das Werben mit solchen Dienstleistungen unterschiedliche Regelungen zu haben und für eine besonders ethisch, moralisch, sittlich problematische Dienstleistung sogar ein Werbeverbot auszusprechen.

         

        Ich finde es erschreckend, wenn jemand, der den Schwangerschaftsabbruch so mit anderen Dienstleistungen aufzählt, als handele es sich hierbei um eine ganz normale Dienstleistung wie jede andere auch.

    • @Michael Laube:

      Kann man als normaler Mensch so interpretieren.

       

      Fakt ist das Menschen wegen dieses Paragraphen angezeigt werden, und ob ein Richter das auch so interpretiert ist nicht vorgegeben.

       

      Also wäre es doch sinnvoll es mindestens so zu formulieren das die Interpretation eineindeutig für alle und jeden klar ist und keinen Spielraum läßt - im Sinne der Betroffenen, d.h. Schwangere und Ärzte.

      • @danny schneider:

        Also ich kenne keine gerichtliche Entscheidung, in der ein Gericht das anders gesehen hat, als ich es hier darstelle.

         

        Insbesondere geht das Amtsgericht Gießen bei seiner Verurteilung der Kristina Hänel (http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:8018226), soweit ich das weiß, von nichts anderem aus.

         

        Es stellte sich lediglich hinter die Entscheidung des Gesetzgebers, dass ärztliche Informationen über Abtreibungsoptionen nicht ärztlichen Leistungen wie einer Mandel- oder Blinddarmoperation gleichzustellen seien.

         

        Und dem stimme ich zu.

         

        Wenn Sie eine Entscheidung kennen, bei der jemand, der ohne Gewinnabsicht über Schwangerschaftsabbrüche informierte, verurteilt wurde, teilen Sie mir bitte dieses Urteil mit.

         

        Wenn Sie sich aber die Rechtsprechung zu § 219a StGB ansehen, werden Sie feststellen, dass die nicht besonders umfangreich ist, dass also nicht ständig Menschen in Deutschland verurteilt werden, weil sie Werbung für Schwangerschaftsabbrüche machen.

         

        Bei juris habe ich genau eine Entscheidung dazu gefunden, die des Arbeitsgerichts Gießen.

         

        Bei dejure.org (https://dejure.org/gesetze/StGB/219a.html) habe ich 7 Entscheidungen gefunden, bei denen der § 219a StGB eine Rolle gespielt hat.

         

        Dazu gehören aber auch Entscheidungen von Gerichten, die keine Strafgerichte sind, wie etwa die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1998 (http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs19981027_1bvr230696).

  • Ich bin ja absolut für die Abschaffung des Paragraphen 219a, aber deshalb auf eine Regierungsbeteiligung zu verzichten, finde ich doch etwas übertrieben. Es ist ja nicht so, dass Schwangere sich nicht über Schwangerschafsabbrüche informieren können. Es gibt Pro Familia. Wer die nicht kennt, sollte doch wohl eine/n Frauenarzt/ärztin haben, die a) im Gespräch wohl informieren darf - zumindest aber auch Pro Familia verweisen.

    • @mlevi:

      Frage:

       

      Ist Ihnen klar, dass der § 219a StGB verhindert, dass Sie - etwa morgens beim Frühstück mit der ganzen Familie, ihre kleinen Kinder sitzen am Tisch, der Fernseher läuft nebenbei - im Fernsehen eine Werbung etwa für eine Abtreibungsklinik sehen, die ihre Dienste anbietet und in dem Werbespot beschreibt, wie effizient bei ihr solche Abtreibungen durchgeführt werden?

    • @mlevi:

      Darf ich fragen, warum Sie "absolut für die Abschaffung des Paragraphen 219a" sind?

       

      Sie sagen es ja selbst: Frauen kommen ohne Probleme an alle Informationen über Schwangerschaftsabbrüche.

       

      Sie können mit ihrem Arzt reden.

       

      Sie können andere Organisationen aufsuchen, die in solchen Angelegenheiten beraten.

       

      Sie können Informationen im Internet und Sachbüchern finden.

       

      Und es ist auch nicht verboten, über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich oder durch Schriften zu informieren - solange dies nicht eines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise geschieht.

       

      Also was genau stört Sie am § 219a StGB?

       

      Woran hindert Sie der § 219a StGB?

       

      Woran hindert der § 219a StGB eine (schwangere) Frau?

      • @Michael Laube:

        Und die Frauen sollen dann die einzelnen Praxen persönlich abklappern und überall erklären, dass sie einen Abbruch wollen und ob sie den dort machen können? Das klingt richtig scheiße und ist wohl kaum verhältnismäßig, wenn die einfache Information auf der Webseite dies verhindern kann.

        • @siri nihil:

          Das war nie so und das ist auch im Moment nicht so.

           

          Wenn Sie zu ihrem Gynäkologen gingen weil Sie einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung zögen, dann würde dieser Sie an jemanden verweisen, der Sie umfassend über die Folgen und Möglichkeiten des Abbruchs aufklären würde. Sie müssten sich da um gar nichts kümmern.

           

          Aber google hätte Ihnen das auch gesagt, wenn Sie es hätten wissen wollen. Und mal fünf Minuten googlen sollte für jemanden, der sich mit Gedanken an einen Schwangerschaftsabbruch trägt auch erwartbar sein.

           

          Diese hysterische Art ist es, gegen die @Michael Laube so sachlich anschreibt.

        • @siri nihil:

           

           

          Sie haben absolut Recht:

           

          Es wäre "richtig scheiße", wenn Frauen die einzelnen Praxen persönlich abklappern und überall erklären müssten, dass sie einen Abbruch wollen, um zu erfahren,ob sie den dort machen lassen können?

           

          Hätten Sie sich allerdings mit dem, was ich geschrieben habe, auseinandergesetzt, wüssten Sie, dass das nicht das ist, für das ich argumentiere und auch nicht das ist, was der § 219a StGB bewirkt.

           

          Ich empfehle Ihnen, auch mal meine Kommentare vom 14.03.2018 von 20:09 Uhr, 22:56 Uhr und 23:12 Uhr zu lesen.

  • Alles doch nur „Gedöns“ für die Macher in der SPD. Hauptsache der Olaf und seine GenossInnen konnten sich noch mal unter Merkels Hosenanzug retten. Jetzt heißt es für die SPD, bloß nicht anzuecken, denn sonst steht am Ende doch noch die Neuwahl, die man ja fürchtet wie der Untote das Kreuz, das Licht, den Knoblauch und den Holzpflock.

  • Die naive Propagierung des Schwangerschaftsabbruchs vergisst, dass nicht nur das Ungeborene stirbt, sondern dass bei den jeweiligen Frauen komplexe Regelsysteme abrupt abgebrochen werden, mit der Gefahr der Instabilität und des Überschießens, also der damit möglichen vielfältigen Gesundheitsbeeinträchtigungen für die Frauen.

    • @Jakob Labolg:

      Wer bitte propagiert den Schwangerschaftsabbruch? Sie klingen so, also würden Frauen abtreiben, weil sie das als elegantere Verhütungsmethode betrachten. Ich kenne, die sich diesen Entschluss nicht schwer überlegt hat (und ich kenne einige) und dabei natürlich auch über die Gefahr des Eingriffs an sich informiert wurde. Also: Was reden Sie da?