Der Bundestag hat die Abschaffung des Informationsverbots für Abtreibungen nach Paragraf 219a beschlossen. Eindrücke aus dem Plenarsaal.
Der Bundestag hat die Abschaffung des Informationsverbots für Abtreibungen beschlossen. Die Urteile gegen Ärzt*innen werden aufgehoben.
Am Freitag soll das Informationsverbot für Abtreibung fallen. Die Ärztin Kristina Hänel kämpft schon jahrelang gegen den Paragrafen.
Justizminister Marco Buschmann präsentiert den Gesetzentwurf zur Streichung des Paragrafen 219a. Die Union zweifelt an der Rechtmäßigkeit.
Erneut ist ein Gynäkologe angeklagt: Der Mediziner aus dem Münsterland informiert auf seiner Webseite über Abtreibungen.
Seit 150 Jahren ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland strafbar. Was würde passieren, wäre der Paragraf 218 abgeschafft?
Die Ärztin Hänel wurde wegen Paragraf 219a, der Werbung für Abtreibung verbietet, rechtskräftig verurteilt. Nun zieht sie vors Verfassungsgericht.
Noch kein Jahr alt ist die Reform des Paragrafen, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet. Nun schwenkt SPD-Frauenministerin Giffey um.
Das Bundesverfassungsgericht soll über eine Klage zum Abtreibungsrecht entscheiden. Gerichtsinterne Manöver könnten dabei den Ausschlag geben.
Die Ärztin Bettina Gaber ist rechtskräftig verurteilt, weil sie über Abtreibungen informiert. Nun wendet sie sich an das Bundesverfassungsgericht.
Trotz neuer Gesetzeslage wurde Kristina Hänel erneut für schuldig befunden. Die Ärztin hatte im Netz über Schwangerschaftsabbrüche informiert.
Das Kammergericht Berlin hat die Revision einer Berliner Ärztin gegen ihre Verurteilung verworfen. Sie ist damit rechtskräftig verurteilt.
Sie ist das Gesicht des Kampfes gegen Paragraf 219a. Gewonnen hat sie ihn noch nicht: Im Dezember muss die Ärztin Kristina Hänel wieder vor Gericht.
Kristina Hänel ist bekannt als „die Abtreibungsärztin“. Sie spricht über den Zusammenhang zwischen Rechtsextremismus und der Ächtung von Abtreibungen.
In Gießen bewerben Evangelikale auf städtischen Bussen einen Verein, der ungewollt Schwangere berät. Dahinter stecken sogenannte Lebensschützer*innen.
Die Bundesärztekammer hat eine sehr lückenhafte Übersicht darüber erstellt, wer Abtreibungen durchführt. Die Ärztin Kristina Hänel steht nicht darauf.
Die Reform von 219a bringt nichts außer maximaler Rechtsunsicherheit. Das Bundesverfassungsgericht muss Klarheit schaffen.
Die Ärztin Kristina Hänel wurde verurteilt, weil sie über Schwangerschaftsabbrüche informierte. Ihr Weg zum Verfassungsgericht wird nun länger.
Erstmals seit der Paragraf geändert wurde, steht wieder eine Ärztin vor Gericht. Juristin Ulrike Lembke über die Chance, dass es noch zu einem besseren Gesetz kommt.