Anschuldigungen gegen „Mr Big“: Gerechte Gesellschaft?
Gegen Chris Noth erheben vier Frauen Missbrauchsvorwürfe. Prozesse wird es deswegen voraussichtlich nicht geben.
Wer in den vergangenen Tagen die Nachrichten über den Schauspieler Chris Noth verfolgt hat, bekommt das Gefühl: Das war’s für ihn. Er verliert seine Jobs und seine Reputation, Freund:innen distanzieren sich von ihm – und selbst seine Ehefrau soll sich von ihm zurückgezogen haben. All das sind Reaktionen auf Missbrauchsvorwürfe, die vergangene Woche gegen den 67-Jährigen, der den meisten durch seine Rolle als „Mr Big“ in „Sex and the City“ (SATC) bekannt sein dürfte, erhoben wurden.
Noth wurde nicht schuldig gesprochen. Es gab keinen Prozess gegen ihn, die Polizei hat keine Ermittlungen aufgenommen, nicht einmal Anzeige wurde bislang gegen ihn erstattet. Er selbst bestreitet alle Vorwürfe. Es steht also Aussage gegen Aussage, doch Konsequenzen bekommt Noth trotzdem zu spüren. Denn an die Stelle des Rechtsstaats tritt die Gesellschaft.
Aber ist das fair? Gilt denn nicht die Unschuldsvermutung – also dass jemand so lange als unschuldig gilt, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt? Muss Noth denn keinen Raum bekommen, sich gegen die schwerwiegenden Vorwürfe verteidigen zu können?
Es sind Fragen, die immer auftauchen, wenn mutmaßlich Betroffene sexualisierter Gewalt mit ihren Erfahrungen an die Öffentlichkeit gehen. Fragen, die viele problematische Strukturen in unserem Umgang mit sexualisierter Gewalt offenlegen, Fragen, für die wir aber als Gesellschaft noch keine Antwort gefunden haben. Die Vorwürfe gegen Chris Noth veranschaulichen das.
Ein Date
Letzte Woche Donnerstag, der Tag, an dem die dritte Folge des SATC-Reboots „And Just Like That …“ ausgetrahlt wurde, veröffentlichte der Hollywood Reporter einen Artikel, in dem zwei namentlich nicht genannte Frauen schwere Vorwürfe gegen Noth erhoben. Eine heute 40-jährige Frau, die in dem Text Zoe genannt wird, wirft Noth vor, sie 2004 in Los Angeles vergewaltigt zu haben. Der damals schon durch SATC sehr berühmte Noth soll sich mit der 22-Jährigen am Pool eines Gebäudes in West Hollywood verabredet und sie nach einem einvernehmlichen Kuss vergewaltigt haben. „Es war sehr schmerzhaft und ich habe ‚Stopp‘ geschrien, doch er hörte nicht auf. Als ich fragte: ‚Kannst du wenigstens ein Kondom benutzen‘, lachte er mich aus“, zitiert der Hollywood Reporter Zoe.
Die zweite Frau, die in dem Artikel Lilly genannt wird, sagt, sie habe Noth 2015 in einem New Yorker Club getroffen, in dem sie damals arbeitete. Als der 60-Jährige sie um ein Date bat, war sie „star-struck“ und ließ sich gerne darauf ein. Betrunken soll sie am Dateabend mit ihm in seine Wohnung gegangen sein, dort hätten beide Sex gehabt, wobei sie weinte. Als sie die Wohnung verlassen habe, habe sie sich „furchtbar“ und „total misshandelt“ gefühlt.
Noth streitet die Vorwürfe gegen sich ab. In einem Statement schreibt er: „Nein bedeutet immer nein, das ist eine Linie, die ich nicht überschreite. Die Begegnungen waren einvernehmlich.“ Er wisse nicht, warum die Geschichten gerade jetzt an die Öffentlichkeit gebracht würden. Aber was er wisse, ist: „Ich habe diese Frauen nicht missbraucht.“
Die beiden Frauen gaben gegenüber dem Hollywood Reporter an, sich nicht zu kennen. Noths Fernsehauftritt bei „And Just Like That …“ sowie der davon inspirierte und viral gegangene Werbespot des Fitness-Unternehmens Peleton hätten die unangenehmen Erinnerungen von damals wieder hervorgebracht.
Unter Klarnamen
Mittlerweile erhebt eine dritte Frau, die sich Ava nennt, gegenüber dem Daily Beast Vorwürfe, Noth soll sie 2010 missbraucht haben. Die Schauspielerin Zoe Lister-Jones berichtet unter Klarnamen bei Instagram von übergriffigem Verhalten Noths am Set von „Law and Order“.
Kurz nachdem die Vorwürfe veröffentlicht wurden, zog Peleton das Werbevideo wieder zurück. Der millionenschwere Verkauf von Noths Tequilla-Marke wurde auf Eis gelegt. Seine Agentur ließ ihn fallen, und der Sender CBS gab bekannt, dass Noth mit sofortiger Wirkung keine weiteren Episoden mehr für die Serie „The Equalizer“ drehen werde.
Am Dienstag reagierten dann auch die drei SATC-Schauspielerinnen mit einem kurzen Statement auf Instagram. Cynthia Nixon, Sarah Jessica Parker und Kristin Davis schreiben darin: „Wir sind zutiefst erschüttert über die Anschuldigungen gegen Chris Noth.“ Und weiter: „Wir unterstützen die Frauen, die ihre schmerzvollen Erfahrungen mit der Öffentlichkeit geteilt haben. Wir wissen, dass das sehr schwer sein muss, und sprechen ihnen dafür unsere Anerkennung aus.“ Von Parker, die vor der Kamera jahrelang ein Paar mit Noth gespielt hat, ist bekannt, dass sie mit dem Schauspieler privat gut befreundet war.
Sexualdelikte der Art, die Noth vorgeworfen werden, verjähren sowohl in Los Angeles als auch in New York nach rund 10 Jahren. Nur einer der Fälle könnte also noch vor Gericht kommen. Doch da die Betroffene keine Anzeige erstattet hat, wird auch das nicht passieren. Laute Unterstützer:innen im privaten oder beruflichen Kontext hat Noth momentan nicht. Man kann sich dabei natürlich fragen, ob das fair ist. Doch es ist wichtig festzuhalten, dass die Situation für die Betroffenen niemals fair ist. Diese sind in der Regel verletzt und traumatisiert, erzählen sie von ihren Erfahrungen, wird ihnen häufig nicht geglaubt. Oder noch schlimmer: Ihnen wird unterstellt, sie würden lügen, um daraus Profit zu schlagen.
So einfach wie möglich
Und selbst wenn Betroffene beschließen, juristisch gegen den Täter vorzugehen, haben sie damit meist keinen Erfolg. Der Prozess ist dabei für viele retraumatisierend: Immer und immer wieder müssen sie ihre Erfahrungen schildern, detaillierte Nachfragen beantworten und begegnen dabei meist unsensiblen Polizeibeamt:innen, Staatsanwält:innen und Richter:innen. Zu einer Verurteilung kommt es dabei fast nie, in Deutschland beispielsweise wird nur bei einer von 100 Vergewaltigungen der Täter auch verurteilt.
Bei einer zu Recht geltenden Unschuldsvermutung wird die Situation niemals hundertprozentig fair sein. Denn Machtmissbrauch und sexualisierte Gewalt finden meist hinter verschlossenen Türen und ohne Zeug:innen statt. Und selbst wenn nicht, sind die Täter oft so mächtig, dass sie von ihrem Umfeld gedeckt werden.
Deswegen ist es wichtig, es den Betroffenen so einfach wie möglich zu machen. Konkret könnte das bedeuten: Das Ende der juristischen Verjährung in Fällen von sexualisierter Gewalt, Videoaussagen statt ein erzwungenes Aufeinandertreffen von Täter und Opfer vor Gericht, sensiblere Beamt:innen sowie eine komplette Übernahme der Anwalts- und Prozesskosten für Betroffene. Solange das nicht der Fall ist und unser politisches und juristisches System sich nicht besser für Opfer sexualisierter Gewalt ausrichtet, sollte man sich nicht wundern, wenn die Gesellschaft ihre Konsequenzen daraus zieht.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Haftbefehl gegen Netanjahu
Sollte die deutsche Polizei Netanjahu verhaften?
Sourani über das Recht der Palästinenser
„Die deutsche Position ist so hässlich und schockierend“
Buchpremiere von Angela Merkel
Nur nicht rumjammern
Deutscher Arbeitsmarkt
Zuwanderung ist unausweichlich
Deutschland braucht Zuwanderung
Bitte kommt alle!
Netzgebühren für Unternehmen
Habeck will Stromkosten senken