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AfD-nahe JustizDie rechten Richter von Gera

Seit Jahren schafft das Verwaltungsgericht Gera Freiräume für Neonazis, NPD und AfD. Die Rechtssprechung geht zulasten von Asylbewerbern.

Das Geraer Gerichtsgebäude: Für Afrikaner ist es hier fast unmöglich, Asylverfahren zu gewinnen Foto: Bodo Schackow/dpa/picture alliance

Hamburg taz | Dieter Laudenbach ist nicht nur Inhaber des in Gera beliebten Cafés Graf Zeppelin, sondern auch ein thüringischer AfD-Landtagsabgeordneter mit Ambitionen. 2018 kandidierte er für den rechtsextremen Landesverband von Björn Höcke für den Posten des Oberbürgermeisters, scheiterte aber im zweiten Wahlgang.

Unter den Gästen seiner damaligen Wahlparty waren auch der Vizepräsident des Verwaltungsgerichts, Bengt Fuchs, und der Pressesprecher des Gerichts, Bernd Amelung, Letzterer mit Frau und Tochter. Berührungsängste mit dem AfD-Wirt haben die beiden Richter auch sonst offenbar nicht: Sie essen häufig im Grafen Zeppelin zu Mittag, es liegt in der Nähe des Gerichts.

Indizien deuten darüber hinaus sogar auf eine freundschaftliche und ideologische Nähe von Fuchs und Amelung zur in Thüringen als gesichert rechtsextrem eingestuften AfD. Auf der Facebook-Freundesliste von Richter Amelung stand damals unter anderem der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner, der ebenfalls dem offiziell aufgelösten Höcke-„Flügel“ zugerechnet wird. Auf der Freundesliste des AfD-Wirts Laudenbach stand seinerzeit der Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Gera Fuchs und bis heute der Richter Amelung.

Zuständig sind die beiden AfD-nahen Juristen für Asylrecht. Die sich aufdrängende Frage: Schlägt sich die Nähe der beiden ranghohen Verwaltungsrichter zum AfD-Milieu in einer restriktiven und rechtslastig wirkenden Asylrechtssprechung nieder?

„Mindestens tendenziös“

In einem „Forderungspapier zur Justiz in Thüringen“ aus dem April 2022 beklagen neun Vereine aus der Flüchtlingshilfe eine „Entscheidungspraxis“ des Verwaltungsgerichts Gera in Asylverfahren, die „mindestens eine tendenziöse Rechtsprechung vermuten lässt“. Unter Rechtsanwälten sei es ein „offenes Geheimnis“, dass es dort fast unmöglich ist, Asylverfahren afrikanischer Kläger zu gewinnen. Im Fadenkreuz der Kritik stehen die Richter Fuchs und Amelung. MDR-Recherchen und eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag bestätigen die Praxiserfahrungen der Anwälte und Flüchtlingshelfer.

Nach der Asylstatistik der Bundesregierung lagen die Aufhebungsquoten von Asylbescheiden von Fuchs und Amelung deutlich unterhalb des Bundesdurchschnitts. 2016 betrug die Schutzquote beim Herkunftsland Eritrea bei Fuchs' Vorgänger über 18 Prozent. Als er 2017 die Zuständigkeit für das Land übernahm, sank sie auf knapp unter 1 Prozent – gegenüber knapp 9 Prozent im Bundesdurchschnitt. Bei Nigeria betrug das Missverhältnis der Schutzquoten knapp über 1 Prozent bei Fuchs im Vergleich zu gut 6 Prozent im Bundesdurchschnitt.

Ähnliche Diskrepanzen gibt es bei Richter Amelung: Beim Herkunftsland Elfenbeinküste entschied seine Kammer seit 2014 in unter einem Prozent der Verfahren zugunsten der Asylbewerber. Der Bundesdurchschnitt lag bei gut 6 Prozent. Beim Herkunftsland Libyen gingen die Verfahren bei Richter Amelung zu gut 6 Prozent zugunsten von Schutzsuchenden aus, der Bundesdurchschnitt betrug 14 Prozent. Die linke Bundestagsabgeordnete Clara Bünger ist überzeugt, dass die geringen Schutzquoten mit der „rechten Einstellung“ der beiden Asylrichter zusammenhängen.

Politisch neutrale Argumentationsmuster

Bengt Fuchs, Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Foto: Martin Schutt/dpa/picture alliance

Die Praxis der Richter in Gera ist offenbar politisch und hinterlässt den Eindruck der Rechtslastigkeit. Zugleich überschreitet sie dabei jedoch nicht die Grenzen des rechtlich Vertretbaren. Denn um die Asylansprüche abzuweisen, verwendeten die beiden Richter in der Regel politisch neutrale Argumentationsmuster:

Entweder hielten sie den Vortrag eines Asylbewerbers für „nicht glaubwürdig“ oder sie nutzten für Ablehnungen von Asylansprüchen Textbausteine, nach denen die Vorträge der Kläger „detailarm, vage und unsubstantiiert“ waren. Das sind Schulbeispiele für die Möglichkeit von Richtern, mit politisch neutralen Wertungen mutmaßlich politisch angestrebte Ergebnisse zu produzieren, etwa Zuwanderung zu begrenzen.

Auf Nachfrage der taz räumen die Richter Fuchs und Amelung ein, „Stammgäste“ im Cafe Graf Zeppelin zu sein. Fuchs bestreitet eine „Nähe zur AfD“, Amelung sieht im Umgang mit dem AfD-Wirt Laudenbach keine „verfassungsfeindlichen Tendenzen“ – was allerdings auch niemand behauptet hat.

Die Asylrechtssprechung ist aber nicht der einzige Bereich, der in Gera Fragen aufwirft. Auch die Entscheidungspraxis des Präsidenten des Verwaltungsgerichts Gera, Michael Obhues, als Vorsitzender der 1. Kammer ist politisch umstritten. Diese hat einer Neonazi-Gruppe und der NDP (heute „Die Heimat“) über Jahre erstaunlich viel Raum für Demonstrationen, Protestaktionen und rechte Rockkonzerte eröffnet.

In Jena durfte die NPD Märsche im Gedenken an die Reichspogromnacht und an den Tod von Hitlerstellvertreter Rudolf Heß durchführen. Die Neonazi-Gruppe „Thügida/Wir lieben Ostthüringen“ durfte Hitlers Geburtstag am 20. April 2016 mit einem Fackelzug in Jena feiern. Das Gericht kassierte dabei immer wieder zuvor verhängte Versammlungsverbote des damaligen SPD-Oberbürgermeisters Albrecht Schröter.

Braunen Anmeldern wird geglaubt

Typisch für diese Gerichtsbeschlüsse ist, dass die Kammer den Vorträgen der braunen Anmelder eher glaubte als denen des Oberbürgermeisters – wenn sie zum Beispiel vorgaben, mit Demos die Meinungsfreiheit zu verteidigen oder gegen „linken Terror“ zu protestieren, obwohl sie tatsächlich Hitler oder Heß huldigen wollten. Dass die offiziell genannten Demonstrationsziele nur zur Tarnung vorgeschoben waren und die Proteste in Wirklichkeit Tarnversammlungen für braune Anliegen waren, hielten die Verwaltungsrichter in Gera für nicht hinreichend belegt.

Der Vorsitzende der jüdischen Landesgemeinde Thüringen, Reinhard Schramm, hat dafür kein Verständnis. Aus seiner Sicht war der „thematisch enge Zusammenhang dieser Tage für alle offensichtlich“: „Das Ignorieren des Gedenkens an diese Mordnacht (Reichspogromnacht), die der Ausgangspunkt zum Völkermord wurde, betrachte ich als Verhöhnung der Opfer“, sagte Schramm. Die Folge dieser Spruchpraxis: Zwischen 2006 und 2016 hatte sich Jena zur einem Protesteldorado für NPD und Neonazis entwickelt.

Dass es durchaus auch anders ginge, zeigt ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg. Es hielt das Verbot einer NPD-Demonstration unter dem Motto „Gegen Polizeiwillkür“ aufrecht, weil diese in Wirklichkeit eine „getarnte Rudolf-Heß-Gedenkveranstaltung“ war.

Rechtslastige Spruchpraxis

Gegenüber der taz hat Präsident Obhues den Vorwurf einer rechtslastigen Spruchpraxis zurückgewiesen. Er verteidigt sie mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Versammlungsfreiheit. Dabei hat die Frage, ob eine NPD-Demonstration eine Tarnveranstaltung ist oder nicht, nichts mit dieser zu tun.

Im März 2021 hat das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz den AfD-Landesverband als „erwiesen rechtsextremistisch“ eingestuft. Die AfD Thüringen klagt seit August 2023 gegen einzelne Passagen des Verfassungsschutzberichts, hat aber gegen die Einstufung als gesichert rechtsextrem keine Rechtsmittel eingelegt. Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Gera unter dem Vorsitz von Präsident Obhues ist dennoch nicht von der Einstufung überzeugt. Das zeigt sich in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren, in dem ein Sportschütze gegen den Entzug seines Waffenscheins wegen seiner AfD-Mitgliedschaft geklagt hatte.

Hier kam die Kammer im August 2023 nebenbei zum Ergebnis, dass die Verfassungsschützer bislang nicht „tragfähig nachgewiesen“ hätten, dass der Thüringer AfD-Landesverband „erwiesen rechtsextremistisch“ sei. Der AfD-Sportschütze durfte seine Waffenbesitzkarte vorerst behalten. Was politisch längst Konsens ist, sollte rechtlich nicht belegbar sein: dass der Höcke-Landesverband die rechtsextremistische Herzkammer der AfD ist.

Ohne Not hinterfragte die Obhues-Kammer in der Entscheidung die Professionalität des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz. Dem Verfassungsschutzbericht 2021 und einem Vermerk der Behörde attestierte sie „mangelhafte quantitative und qualitative Verdichtung“, „unzureichenden Begründungen“ und eine vom Amt „favorisierte Auslegungsvariante“, sprich Voreingenommenheit.

Irritierender Ton

Den Jenaer Staatsrechtler Michael Brenner irritiert die Tonalität des Beschlusses: „Es ist ungewöhnlich, wenn ein Landesgericht eine Landesbehörde in so drastischer Form zerlegt. Das ist für ein Verwaltungsgericht nicht angemessen.“

Brenner ist mit seiner Irritation nicht allein: Im wohltuenden Kontrast zum Beschluss der Geraer Verwaltungsrichter urteilte der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts Thüringen im Februar 2024. Er kam zwar zum selben Ergebnis, sah aber „anders als das Verwaltungsgericht Gera durchaus Tatsachen“, nach denen der „AfD-Landesverband Thüringen Positionen vertritt, die den elementaren Grundsätzen der Verfassung entgegenstehen“.

Im Zentrum der Kontroverse der beiden Gerichte stehen unterschiedliche rechtliche Bewertungen der politischen Dominanz des Landesvorsitzenden Björn Höcke im Thüringer Landesverband. Nach Ansicht der Geraer Verwaltungsrichter sind seine Äußerungen zwar „gewichtige Indizien für die Gesamtausrichtung“ der Partei, dürften aber angesichts der „regelmäßig komplexen Strukturen politischer Parteien“ nicht „schematisch“ auf die ganze Partei übertragen werden. Demgegenüber fand der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts Thüringen es als „sachgerecht“, die „politische Ausrichtung einer Partei an den unwidersprochenen öffentlichen Äußerungen ihrer auf höchsten Ebenen bestimmenden Repräsentanten (Höcke) zu messen“.

Zulasten der wehrhaften Demokratie

Diese wurzeln nach Meinung des Oberverwaltungsgerichts in einer „Grundeinstellung, die mit den wesentlichen Verfassungsgrundsätzen der Menschenwürde, Religionsfreiheit, Gleichbehandlung und dem Demokratieprinzip nicht mehr vereinbar ist“. Auch hier dasselbe Phänomen: Von zwei vertretbaren Auslegungen des Waffengesetzes entscheidet das Verwaltungsgericht Gera zugunsten der AfD und zulasten der wehrhaften Demokratie.

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40 Kommentare

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  • Tja, vielleicht sollte man wieder das in den 70zigern so beliebte Berufsverbot wieder aufleben lassen. Für die Judikative ebenso wie die Exekuitiveund natürlich die Bundeswehr.

  • Die essen in einem "beliebten Cafe" in Gera. Das einem AfDler gehört.

    Die glauben nur sehr wenigen Asylsuchenden aus Afrika ihre Geschichte von der politischen Verfolgung.

    Ganz klar: Rechte, AfD-nahe Richter. Kein Zweifel.

  • Ich plädiere dafür dass man im Journalismus-Studium einen Schein in Statistik erschlagen muss.

    Abweichungen von 8 % oder 5 % zu einem Bundesdurchschnitt sind quasi nichts.

    Bereits für die einzelnen Bundesländer sind Abweichungen vom Bundesdurchschnitt zu erwarten.

    Dass die Entscheidungen einzelner Richter vom Bundesdurchschnitt im einstelligen Prozentbereich abweichen, ist normal.

    Das Gegenteil wäre besorgniserregend, weil es gegen eine unabhängige Justiz sprechen würde.

    Hinzu kommen noch weitere Faktoren, die unterschiedliche Quoten bewirken könnten.

    Womöglich entscheiden die Ausländerbehörden unterschiedlich, so dass in Bundesländern mit unangemessen strengeren Entscheidungen der Ausländerbehörde mehr Ivorer oder Libyer Erfolg vor den Gerichten haben.

    Aus unterschiedlichen Gründen könnte die Zusammensetzung der Asylbewerber aus einem Staat abweichend sein.

    Eine Rolle spielt auch die Gesamtzahl der Fälle.

    Hätte Herr Amelung im Jahre 2017 nur über insgesamt 15 Libyer entschieden, wäre die Abweichungsquote in der Realität nur ein Fall.

    Die Aussage „Nach der Asylstatistik der Bundesregierung lagen die Aufhebungsquoten von Asylbescheiden von Fuchs und Amelung deutlich unterhalb des Bundesdurchschnitts.“ lässt sich mit den im Artikel genannten Zahlen nicht belegen.

    Der Rest des Artikels wirkt in der Argumentation stichhaltiger, mich hat Herr Wagner da als Leser aber bereits verloren gehabt.

  • Schlimm diese rechte Hegemonie, die wirkt so wie selbstverständlich, v.a. in den Behörden des Landes.



    Solche Recherchen sind wichtig.



    In Bremen gab es einmal vor 20 Jahren den Versuch einen Verwaltungsrichter der Befangenheit zu überführen, der bei Partys Sprüche über Afrikaner zum besten gab.

  • Verwaltungsrichter essen häufig bei afd-nahem Gastronom...



    Liebe geht halt durch den Magen.... ;-)

  • "Beim Herkunftsland Elfenbeinküste entschied seine Kammer seit 2014 in unter einem Prozent der Verfahren zugunsten der Asylbewerber. Der Bundesdurchschnitt lag bei gut 6 Prozent. Beim Herkunftsland Libyen gingen die Verfahren bei Richter Amelung zu gut 6 Prozent zugunsten von Schutzsuchenden aus, der Bundesdurchschnitt betrug 14 Prozent. "

    Offensichtlich muß es dann ja auch Richter bzw. Kammern geben, die deutlich überdurchschnittlich Asylanträgen aus diesen Ländern stattgeben.



    Da wüßte ich auch gern mehr über die Richter und ihren politischen Hintergrund.

  • Deutschland war bisher ein Rechtsstaat, hier jedoch zeigt sich die Gefahr eines Rechten Staates....

  • Bei Ländern, wo die bundesdeutsche Quote unter 10 Prozent liegt, wäre vielleicht eine andere Frage zu stellen, jedenfalls kann in dieser Größenordnung eine Quote an einem kleinen Gericht keinerlei statistische Relevanz haben.

    • @Dr. McSchreck:

      Statistische Auswertungen zu nutzen, um Gerichtsurteile politisch zu bewerten, ist sehr fragwürdig. Das geht nur über Einzelfallbetrachtung.

      • @Ahnungsloser:

        Sach mal so: Ein Kollege Behördenleiter - kriegt dafür übers Maul • s.u. Woll!



        Für einen Journalisten - Handwerkszeug



        Mit begrenzter Aussagekraft!



        (Ansonsten gilt auch insoweit wiedermal



        Schreck laß nach - 📉;)

        • @Lowandorder:

          Man muss auch grundsätzlich verwertbare Statistiken schon differenziert betrachten. Im Artikel werden je Richter zwei Herkunftsländer herauspickt und nur für diese isoliert die Abweisungsquoten betrachtet. Absolute Fallzahlen oder auch die globalen Abweisungsquoten der Kammern bleiben unerwähnt. Das ist noch nicht, was ich einen "schlüssigen Vortrag" nennen würde, und da kommt in der Einzelfallbetrachtung jenachdem wirklich was eher Harmloses raus.

          Einen geplanten Fackelzug(!) am 20. April NICHT als "Geburtstagsfeier" zu erkennen, ist dagegen schon eine Nummer. DEN Beschluss würde ich mir als Justizminister oder OVG-Präsident ganz sicher mal kritisch ansehen und mich mit allgemeinen Richterplatitüden zurückhalten.

          • @Normalo:

            Versammlungsverbote in Deutschland durchzusetzen ist eine harte Nuss. Da reicht ein Hinweis auf das Datum der Demonstration nicht aus. Und das die Richter die Zusammenhänge zwischen Datum und Absicht der Demonstration nicht erkennen, können sie nicht wirklich glauben.

            • @Sam Spade:

              Ich glaube es auch nicht ("zu erkennen" war hier formell gemeint). Im Gegenteil gehe ich davon aus, dass die betroffenen Verwaltungsgerichte bereits erwarten, dass ihnen vor dem 20. April ein Gerangel zwischen Rechten und Polizeibehörden um Versammlungsverbote ins Haus steht, und entsprechend schon in den Startlöchern für etwa notwendige Eilentscheidungen stehen.

              Dass sie es dann immer noch nicht ganz einfach haben, mit der unterstellten politischen Intention der jeweiligen Versammlungsveranstalter ein Verbot zu begründen, sehe ich auch ein. Nur ist halt die Kombi aus Datum UND Fackelzug schon ein sehr offener Fingerzeig, wo die Reise hingehen soll.

  • "Die Praxis der Richter in Gera ist offenbar politisch und hinterlässt den Eindruck der Rechtslastigkeit."

    Dass die Justiz nach Rechts tendiert, ist gar nichts Neues. Dass es jetzt Rechtsextrem wird, OK, das ist was Neues, da stellt sich die Frage nach dem Umgang.



    Und auch nach den Begriffen, die von der AfD verwendet werden, was da eigentlich lost ist und wie sich das langfristig auswirken wird.



    Aber es wäre naiv zu glauben, dass dieses Thema nicht noch brenzliger wird. Wenn dier AfD Städte regiert, dann haben sie auch langfristig immer mehr Möglichkeiten, Staatsanwaltschaften, Gerichte und Staatsschutzabteilungen zu entschärfen.



    Und darum geht es bei der AfD ja auch, die wollen gerne die Neonazis- und Kameradschaftszene entkriminalisieren, bzw. viele davon so runterbrechen, dass es harmlos ist und nicht mehr mit so einer Intensität bearbeitet werden muss.



    Und die Rhetorik, die Anleihen an die SA von Höcke, das zeigt schon einen radikalen Weg der Bagatellisierung auf: Da gibt es jetzt studierte Menschen, wie Höcke, die rechtsextreme Ideen öffentlich verbreiten und dass dann in Verfahren bagatellisieren wollen. Und das zu einem politischen Show-Prozess verwandeln, zeigt auf, dass es gefährlich wird.

    Insofern sollte ein Verbot der AfD nicht einfach abgelehnt werden, sondern die Frage stellt sich. Anderenfalls könnte es sein, dass diese Partei in einem Teil Deutschlands radikal aufräumt und Bedingungen schafft, die für Neonazis und Kameradschaften freies Feld bieten.



    Es kommt beim Justizwesen m.M. sowieso noch dazu, dass viele Juristen eine rechte Weltsicht mitbringen, siehe Prozesse gegen Linke oder gegen Lina und welche U-Haftbedingungen gegen eine alte RAF-Frau verhängt werden. Meiner Meinung nach ist die Justiz mit linken politischen Menschen deutlich härter als mit rechten.

    • @Andreas_2020:

      Meiner Meinung nach ist bei der Justiz keine Tendenz nach "rechts" oder "links" erkennbar. Statistiken helfen da ebenso wenig wie das Ansammeln ausgewählter Einzelfälle.



      Erstens sind diese Zuordnungen ("rechts", "links") stark abhängig vom eigenen Standpunkt.



      Zweitens gibt es generelle Tendenz bestimmte Bereiche betreffend. Versammlungsverbote von Ordnungsbehörden haben so gut wie nie Bestand vor den Verwaltungsgerichten, egal, wer der Veranstalter oder die Anlässe für die Versammlungen sind. Und das ist auch erstmal gut so. Selbst erfahrungsgestützte Nachweise der Polizei über den vorhersehbaren gewalttätigen Verlauf einer Versammlung oder das höchstwahrscheinliche Zeigen verfassungsfeindlicher Symbole oder Verbreiten von Hass und Hetze genügt für ein Versammlungsverbot fast nie (bestenfalls gibt es Auflagen, die dann auch noch durchsetzt werden wollen). Dabei gehen die Gerichte über die Grenzen des schwer Erträglichen (in alle Richtungen) hinaus.



      Drittens urteilen Gerichte oft in bestimmte Richtungen. Beispiel: Arbeitsgerichte entscheiden in den meisten Fällen zugunsten der Arbeitnehmer.



      Viertens sind Urteile des Strafrechts immer als Einzelfall zu bewerten. Da spielen politische Überzeugungen oft nur eine untergeordnete Rolle oder sind eine von mehreren Aspekten.



      Woraus fünftens folgt: Das subjektive Rechtsempfinden hierzulande weicht sehr oft (massiv) von der tatsächlichen Rechtssprechung ab. Um hier Beispiele (auch aus dem "rechten" wie aus dem "linken" Spektrum) aufzuzeigen, reicht der Platz nicht.

      • @Vigoleis:

        Nein. Sobald Menschen klar rechts oder links sind, dreht der Wind, siehe NSU und diverse Taten von Neonazis, in denen eine merkwürdige Milde gewährt wird, inklusive Öffnung von Gefängnissen für Geheimdienste, die freizügig Nachlass anbieten, wenn jemand sich anwerben lässt. Und von Links das Gegenteil: Die werden hart Ran genommen, müssen in die Iso-Haft etc. Und Arbeitsgerichte urteilen oft zugunsten von Arbeitnehmern, weil die Klage einreichen, siehe DGB-Rechtsschutz, das folgt eher einer Sachlage.

      • @Vigoleis:

        Hola! & 👏 SAM SPADE - da schau her!

        “Dabei gehen die Gerichte über die Grenzen des schwer Erträglichen (in alle Richtungen) hinaus.“



        Ok Ok - warum nich auch mal out of order - wenn’s sachlich doch eh kurz vor Pippi is! Newahr

        Kl. Rat - auch wenn’s euch schwer fällt!



        Einfach wieder mal Brokdorf Beschluß Karlsruhe - FAZ beiseite & Schaum vom 👄 & => Däh lesens da => “Meinungs&Demonstrstionsfreiheit Unterpfand der Demokratie“! Woll



        de.wikipedia.org/w...Brokdorf-Beschluss



        & zur FAZ - ehrn Schwatt-Sur -



        Nehmens - Wolfgang Korruhn



        Hautnah. Indiskrete Gespräche, Econ Verlag, 1994. zur Hand und lesens mal sine ira et studio - Wie dort der ehna hoffentlich unverdächtige Senatspräsi Roman Herzog - dem übelnehmenden “Zivilisationsredakteur“ der FAZ Karl Korn - so auf ehra Linie - mal ziemlich direkt Bescheid stößt!



        de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_Korruhn



        (Sorry - mal wieder weggefunden - so kein Zitat!)

        ps - Habe einst - noch in Westfälisch Sibirien - “der linke widerborstige Kollege aus dem Sauerland!“;) - etliche Verbote von NPD-Demos mit eher konservativen Kollegen kassiert!



        Ein beliebter Trick - damit die VerwRi den schwarzen Peter hatten - war.



        Die Verwaltungsentscheidungen so schlecht zu begründen - daß die Rechtsmittel Erfolg haben mußten



        (entre nous gern eingeräumt!)

        unterm——🙀🥳🧐 —-btw —-



        Zum inkriminierten Satz oben: - mir ist schlicht unerfindlich - wieso damit ohne Vorwarnung - die bis dato sachliche Ebene & glatt ohne Not - ins stammtischhaft klischeehafte bleiert! Woll

      • @Vigoleis:

        Guter Kommentar. Die subjektive Beurteilung von Recht und Unrecht erfolgt naturgemäß unter anderen Gesichtspunkten als die Juristische. Von daher dürften Abweichungen die Regel sein.

      • @Vigoleis:

        Leider hat mein erster Kommentar heute früh für mich nicht erklärbar nicht die Gnade der Veröffentlichung erfahren.



        Das die Justiz hier nicht rechts sei, meinen Sie doch nicht Ernst? In meiner ostdeutschen Heimatstadt besteht die komplette AfD-Fraktion aus Volljuristen oder Polizeibeamten. Jeder Anwalt und Richter den ich hier kenne, war oder ist aktiver Kandidat für die Partei. Exekutive und Judikative sind bereits übernommen worden. Es fehlt eigentlich nur noch die eine Säule für die totale Machtübernahme.

        • @Šarru-kīnu:

          Gotteswillen!...das klingt extrem hart

          • @Andreas_2020:

            Aktuelle Zustimmungswerte für die AfD in unserem glücklicherweise nicht repräsentativen Wahlkreis liegen bei 52%. Bei meinem Vater auf dem Dorf waren es bei der letzten Wahl fast 80%. Hier wollen Sie nicht vor Gericht oder bei der Polizei landen, soviel ist sicher. Ich sitze gerade beim Frühstück und der Hausbesitzer gegenüber, stadtbekannter Rechter und Professor der Rechtswissenschaften an der hiesigen Uni hat gerade wieder die Schlesien und Deutschlandfahne auf dem Dach gehisst. Im Herbst gehen hier bei den Wahlen die Lichter aus. Es ist nur noch zum heulen.

  • Danke für diesen Artikel!

    Ich denke, den meisten Menschen ist nicht klar, dass Politik nicht (nur) im Parlament "gemacht" wird. Sie wird von der Exektuive gemacht und auch von Gerichten. Sie passiert real in Verwaltungsbehörden, die konkrete Entscheidungen treffen.

    Wenn bei einer Demo rechte Schlägertrupps auftauchen, was hilft den DemonstrantInnen dann ihre CDU- oder sonstwas Regierung wenn die PolizistInnen vor Ort auf Seiten des rechten Mobs agieren? Oder keiner der Täter verurteilt wird, weil die Gerichte so entscheiden -wie z.B. die widerlichen NSU2.0 Chatgruppen-PolizistInnen in Hessen, die fröhlich weiter ihren menschenverachtenden Mist teilen können. Auf Staatskosten.

    "Nie wieder" ist nicht jetzt. Nie wieder war schon vor Jahren.

  • Vielen Dank, dass Sie in dieser sachlichen und ausführlichen Form darüber berichten! Tatsächlich gibt es für Anwälte nur die Möglichkeit die Berufungszulassung zu erstellen- und dem Antrag wird fast nie stattgegeben. Vielleicht helfen Artikel wie dieser, dass beim OVG bei urteilen von Fuchs und Amelung künftig wenigstens zweimal hingegeben wird, bevor man einen solchen Antrag wie üblich abbügelt..

  • Ok. Glaube Lüge Statistik und glaub nur der die du selber gefälscht hast! Schonn

    Kehr mal im Netz durch => “JUSTIZ Gera: AfD-nahe Verwaltungsrichter urteilen deutlich öfter gegen Asylsuchende aus Afrika



    www.mdr.de/nachric...d-richter-100.html



    Zu Gast & “Erlaubt ist all das natürlich. Doch es spricht zumindest einiges dafür, dass Fuchs und Amelung den Positionen der in Thüringen als gesichert rechtsextremistischen AfD - samt ihren migrationskritischen Ansichten - nicht komplett abgeneigt gegenüberstehen oder zumindest standen.“



    andererseits



    “BRD-Gmbh? – nein danke!…



    Über mehrere persönliche Erlebnisse mit Reichsbürgern berichtete dabei Dr. Bengt Fuchs. Der Vizepräsident des Ver- waltungsgerichts Gera hat in seinen Ge- richtsverhandlungen regelmäßig Kon- takt mit Prozessparteien und Publikum, die der Reichsbürgerszene angehören oder nahestehen.…“



    www.sicherheitspol...e__April_2017_.pdf



    &



    7. DEZEMBER 2021 (der Flüchlingsrat)



    “Die Spitze des Eisbergs 2021 - die Nominierungen“ - (ein Preis)



    www.fluechtlingsra...-die-nominierungen



    “…(VG Gera)



    Mit Richter Bengt Fuchs ist am VG Gera ein Richter für Asylverfahren von Flüchtlingen aus Afrika zuständig, der offen mit der AfD sympathisiert. 2018 etwa nahm er an der Wahlparty der Partei teil. Dass sich diese Nähe zu rechten Kreisen auch in seinen Urteilen niederschlagen kann, verwundert kaum. Das vor kurzem erschienene Buch „Rechte Richter“ hat sich der Journalist Joachim Wagner etwas näher mit seiner Urteilspraxis befasst und kommt dabei zu besorgniserregenden Feststellungen. Bei Flüchtlingsorganisationen und Rechtsanwälten habe „sich der Eindruck verfestigt, dass Asylverfahren mit Flüchtlingen aus Afrika“ insbesondere bei Richter Fuchs fast nie zu gewinnen“ seien.…ff

    • @Lowandorder:

      ff

      Und El Presidente - der Kollege Behördenleiter - Michael Ophues - ? -



      “Schramm kritisiert Richter Obhues



      2017 — ERFURT/GERA. Scharfe Kritik am Präsident des Verwaltungsgerichts Gera, Michael Obhues, übt der Vorsitzende der Jüdischen Landesgemeinde ...



      www.pressreader.co...31/281857233262890



      & Däh ein interessantes Echo -



      Der Präsident des Oberverwaltungsgerichtes, Hartmut Schwan, stellt sich hinter seinen Kollegen Michael Obhues, der Präsident Geraer Verwaltungsgerichtes ist. Schwan reagiert damit auf die Kritik, die Jenas OB (!) Albrecht Schröter (SPD) an einer Obhues-Entscheidung geäußert hatte. Dabei ging es darum, dass das VG Gera unter dem Vorsitz von Obhues die Neonazi-Demonstration am Hitlergeburtstag, 20. April, gestattete.



      www.tlz.de/politik...ng-unsachlich.html



      & => Läßt passend ne Binse vom Stapel:



      “Es ist Aufgabe der Richter, auf Grundlage der Verfassung und der Gesetze nach sorgfältiger Abwägung zu entscheiden“, sagt Hartmut Schwan, Präsident des Oberverwaltungsgerichtes in Weimar“ Ach was! (Eine Binse deswegen - weil damit die Entscheidung in keinster Weise der Kritik enthoben. Woll!)

      Tja. Leninsche Frage: “Was tun?“ & Ob!



      Mit Statistiken im Bereich der Justiz soweit sie die Rechtsprechung betreffen tu ich mich mehr als schwer mit Rückdicht auf die verfassungsverbürgte richterliche Unabhängigkeit und!- meine diesbezüglichen Erfahrungen.

      Als Asylverfahten noch nur im bayrischen VG Ansbach angesiedelt waren. Ja lang her!



      Da waren sog KDV-Verfahren im Focus!



      & Däh! Der hier schon mehrfach erwähnte Kollege aus Westlich Sibirien



      strahlend: das WBA hätte ihm mal bis auf den BE (EinzelRi noch in weiter Ferne!) überreicht! Auf rechtlichen Hinweis💡!🤣 - Ok! Dann eben nicht!



      (“Lässt sich vorlegen! Gibt zurück!“;))((

      Nein. Hier sind die Anwälte gefordert!



      “Wieviel lassen die Herren denn in Karlsruhe arbeiten?“

      • @Lowandorder:

        Ps & Reminiszenz -

        Das ist sicher am Anfang viel Arbeit und mit Sorgfalt und wenig Salär verbunden!



        Aber die Wirkkrsaft ist nicht zu unterschätzen. Newahr.



        “Und?“ - Augenverdrehend:“ Klar - immer wieder! Und nicht der einzige!“



        Er war mal einer meiner ersten Kollegen



        - dem Ausländer Untermenschen waren (also Italiener Spanier Griechen usw!;(



        Und gegen den anderen - hab ich Fußball gespielt!;)



        (🤫 vllt beerbt ihn ja mal einer meiner öh “Ziekinder“?) 🤫 -

  • Das ist nichts neues in Deutschland. Eine ähnliche Situation trug sich letztes Jahr am Verwaltungsgericht Dresden zu. Dann 2019 im hessischen Giessen, ein drastischer Fall bei dem letztendlich das Bundesverfassungsgericht intervenierte und nicht zu vergessen der Fall um den sächsischen Richter und AfD Bundestagsabgeordneten Jens Maier.

    Richter in Deutschland sind aus guten Gründen weisungsunabhängig. Ist der Rechtsbeistand eines Asylbewerbers der Auffassung, das ein Einzelrichter oder eine Kammer gegen das Neutralitätsprinzip gemäß Art. 97 Abs. 1 und 2 GG verstößt, steht ihm der Rechtsweg offen einen Befangenheitsantrag gegen den Einzelrichter oder da es in diesem Fall anscheinend um zwei Richter geht, gegen die Kammer zu stellen.

    Nach § 42 Zivilprozessordnung (ZPO) kann ein Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden. Die Besorgnis der Befangenheit ist begründet, wenn ein Grund gegeben ist, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters anzunehmen. Wenn das Gericht die Besorgnis der Befangenheit für begründet erachtet, scheidet der Richter aus dem Prozess aus.

    Die im Artikel erwähnten Textbausteine zur Urteilsverkündung stellen dabei argumentativ und juristisch keine große Hürde dar.

    Unterm Strich, ein guter Artikel der Aufklärung betreibt, aber letztlich keinen Skandal aufdeckt, da es schon mehrere derartige Vorfälle gegeben hat.

    Der Kommentar des zitierten Oberbürgermeister s und die Aussagen anderer Aktivisten sind für mich hingegen schwer nachvollziehbar, da ihnen die komplette Klaviatur an Rechtsmitteln zur Verfügung steht. Man sollte sie nur richtig ausspielen.

    Und der im Artikel erwähnte Staatsrechtler aus Jena müsste doch anhand der Einzelfälle im Asyl-und Versammlungsrecht am besten beurteilen können, ob die Praxis der Richter in Jena rechtslastig ist oder nicht.

    • @Sam Spade:

      "aber letztlich keinen Skandal aufdeckt, da es schon mehrere derartige Vorfälle gegeben hat."

      Ein Skandal sei kein Skandal, weil es schon mehrere derartige gegeben habe?



      Ganz schwache Argumentation.

      • @spaltarsch:

        Nicht wenn man die ursprüngliche Bedeutung des Wortes in eine juristische Analyse miteinbezieht.

        Zum besseren Verständnis:

        "Ein Skandal ist ein Missstand, der nach einhelliger Ansicht der Urteilenden bedeutend ist, vermeidbar gewesen wäre, durch schuldhaftes Verhalten hervorgerufen wurde und deshalb allgemeine Empörung hervorruft“

        Ein schuldhaftes Verhalten wurde den Richtern bisher nicht nachgewiesen. Daher kein Skandal, aber ein unschöner Vorfall nicht nur hinsichtlich des Ansehens der Justiz.

        Wenn sie sich etwas mit Rechtsfragen befassen, wissen sie auch das schon ein einzelnes Wort, welches hinzugefügt oder ausgelassen wird eine Änderung des Sachverhaltes bewirken kann. Dadurch lernt man sorgfältig bei der Wortwahl zu sein.

        Ist halt das Gegenstück zu Marktschreierei!

  • Vorteil unserer Demokratie ist die freie Presse, welche rechtslastige Richter entlarven kann.



    Genau deshalb will die AfD ja den ÖRR abschaffen, damit einige den faschistischen Umbruch nicht bemerken.



    Die AfD Wähler hat es bereits erwischt.

  • Was genau wirft man den Richtern jetzt vor? Dass sie eine Asylquote nicht erfüllen? Die Wahl des Lokales, in dem sie zu Mittag essen? Dass manche Beobachter irgendwie ein schlechtes Bauchgefühl haben?

    • @Lars Sommer:

      Fehlende Neutralität. Der Grundstein um einer Tätigkeit als Richter nachzugehen.

      Und hinsichtlich des Versammlungsverbots. Parteinahme. Verletzt ebenfalls das Neutralitätsprinzip.

  • Was soll den nun konkret passieren? Sollen alle Richter deren Entscheidungen Journalisten nicht gefallen aus dem Staatsdienst entfernt werden?



    Da bleiben nicht mehr viele übrig…

    Ich wäre da sehr vorsichtig mit Forderungen und „Verdacht“, wenn Gruppenvergewaltigungen nur zu Bewährungsstrafen führen könnte man auch an der „Gesinnung“ der Richter zweifeln.

    • @Notizen aus Taiwan:

      Das ist ja auch passiert - die Richterin in diesem Gruppenvergewaltigungs-Prozess wurde in der Presse angeprangert und in hat (Mord)Drohungen erhalten... das volle Programm.

      Natürlich ist die Justiz unabhängig, aber ebenso natürlich darf man über sie berichten.

    • @Notizen aus Taiwan:

      Sehr richtig ! Die Justiz muss als 3.Staatsgewalt unabhängig sein und bedarf keiner jounalistischen Forderungen, Verdächtigungen und politischer Einmischung. Es gibt linke,rechte und neutrale Urteile.

      • @Barthelmes Peter:

        Unabhängig ja, dazu muss sie aber auch blind sein und der im Beitrag erwähnte Richter scheint zumindest einäugig zu sein. Dieses zu benennen und Aufklärung zu betreiben ist eine der Aufgaben des Journalismus. Und den Job hat die taz gut gemacht!

    • @Notizen aus Taiwan:

      Ohne dem letzten Absatz wäre ich mitgegangen . Der Rest ist wieder tendenziös . So kann man nicht ernsthaft diskutieren.

      • @Mr Ambivalent:

        In welcher Welt sind Gruppenvergewaltigungen tendenziös? Das ist das schrecklichste was Menschen tun können in allen meinen Vorstellungen.

        • @Notizen aus Taiwan:

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          • @spaltarsch:

            Danke für die klaren Worte, seh ich auch so