Abstimmung zur Organspende: Bundestag für moderate Reform
Deutsche Bürger*innen werden künftig von Ärzt*innen und Behörden für Organspenden sensibilisiert. Ein weitergehender Entwurf war zuvor gescheitert.
dpa/epd | Mit regelmäßigen Abfragen und der Einrichtung eines Online-Registers soll die Zahl der Organspender in Deutschland gesteigert werden. Der Bundestag stimmte am Donnerstag mehrheitlich für einen Entwurf einer Abgeordnetengruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock. Er sieht vor, dass Bürger künftig bei Behörden und Ärzten für Organspende sensibilisiert werden und ihre Spendebereitschaft in einem Online-Register festhalten können. Für den Entwurf stimmten 432 Abgeordnete, 200 stimmten dagegen. 37 enthielten sich.
Zuvor hatten die Parlamentarier mehrheitlich den Vorstoß einer Abgeordnetengruppe um Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) abgelehnt. Dieser hatte eine „doppelte Widerspruchslösung“ vorgeschlagen, wonach künftig jeder als Spender gelten sollte – außer man widerspricht. Der Gesetzentwurf fand aber keine Mehrheit. In namentlicher Abstimmung votierten 379 Abgeordnete dagegen, 292 Parlamentarier unterstützten ihn, 3 enthielten sich.
Gemeinsames Ziel beider Initiativen ist es, angesichts von rund 9.000 Patienten auf den Wartelisten zu mehr Organsspenden zu kommen. Die Zahl der Spender ging im vergangenen Jahr wieder leicht auf 932 zurück, nachdem 2018 noch 955 Menschen nach ihrem Tod Organe für andere Patienten überlassen hatten. Es gab aber weiterhin mehr Spender als beim bisherigen Tiefstand von 797 im Jahr 2017. Im vergangenen Jahr wurden 2.995 Organe an die Vermittlungsstelle Eurotransplant übergeben – vor allem Nieren, Lebern und Lungen.
Unabhängig von der Debatte über neue Regeln gilt seit vergangenem Jahr ein Gesetz, das die Bedingungen für Organspenden in Kliniken verbessern soll. Es sieht mehr Geld sowie mehr Kompetenzen und Freiräume für Transplantationsbeauftragte der Kliniken vor. Mobile Ärzteteams sollen kleineren Häusern ohne eigene Experten helfen, einen Hirntod als Voraussetzung für Organentnahmen festzustellen.
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