In Deutschland fehlen Spenderorgane. Eine Gruppe Bundestagsabgeordneter fordert eine Widerspruchslösung, um gegen den Mangel vorzugehen.
Solange Patient*innen nicht aktiv widersprechen, sollen ihre Behandlungsdaten Forscher*innen zur Verfügung stehen. Bislang ist Zustimmung nötig.
Die Widerspruchsregelung kommt nicht. Dabei gehen andere Länder ganz pragmatisch damit um. Die „Spendererkennung“ zählt.
Der Bundestag beschließt eine moderate Reform der Organspende und lehnt die Widerspruchslösung ab. Die Debatte ist nachdenklich und emotional.
Deutsche Bürger*innen werden künftig von Ärzt*innen und Behörden für Organspenden sensibilisiert. Ein weitergehender Entwurf war zuvor gescheitert.
Der Bundestag stimmt in dieser Woche über die künftige Regelung der Organspende ab. Wie sollte sie aussehen? Ein Pro und Contra.
Der Bundestag stimmt darüber ab, ob man automatisch OrganspenderIn wird. Die Beispiele anderer Länder zeigen, wie das funktioniert.
Bei der Abstimmung im Parlament über die Organspende konkurrieren zwei Gesetzentwürfe. Der Fraktionszwang ist aufgehoben.
Der Gesetzentwurf mit Widerspruchslösung ist ein Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht, sagt die Grünen-Politikerin Kirsten Kappert-Gonther.
Eine Abgeordnetengruppe hat einen alternativen Gesetzentwurf zur Organspende vorgestellt. Dieser setzt ein aktives Ja zu Lebzeiten voraus.
Eine Abgeordnetengruppe um Jens Spahn und Karl Lauterbach hat einen Entwurf für die sogenannte Widerspruchslösung vorgelegt. Der Plan stößt auf Kritik.
Nach einem Tiefpunkt 2017 ist im letzten Jahr die Zahl der Organspender*innen gestiegen. Neue Regelungen sollen die Situation weiter verbessern.
Derzeit noch gilt hierzulande bei Organspenden die Einwilligungslösung. Doch zumeist entscheiden die Angehörigen.