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meine Kommentare
15.11.2024 , 18:03 Uhr
"Er hat diesen Gesellschaften in den vergangenen Jahrhunderten einen beispiellosen Wohlstand, Freiheit und Selbstbestimmung gegeben."
In der Gesellschaft, in der ich lebe, hat die Aufklärung den Kirchen die Freiheit und Selbstbestimmung gegen erbitterten Widerstand abgerungen. Freiheit und Wohlstand beruhen auf der Säkularisierung, nicht auf christlichem Glauben.
zum Beitrag11.11.2024 , 13:19 Uhr
Frauenhäuser sind Schutzräume gegen Gewalttäter. Es sind keine rechtsfreien Räume, also Schutzräume gegen den Rechtsstaat.
zum Beitrag10.11.2024 , 22:44 Uhr
Sie empfinden die Durchsetzung geltenden Rechts als übergriffig und als Merkmal einer Diktatur?
zum Beitrag08.11.2024 , 16:19 Uhr
Sehe ich auch so. Und um keinen Krieg führen zu müssen, müssen wir in der Lage sein, ihn zu gewinnen.
zum Beitrag28.10.2024 , 08:56 Uhr
das war nicht als Antwort auf Ihren Beitrag gemeint ...
zum Beitrag28.10.2024 , 08:28 Uhr
50-jährige sind keine Boomer.
zum Beitrag21.10.2024 , 12:57 Uhr
taz.de/Maennliche-...tsgewalt/!6036863/
zum Beitrag21.10.2024 , 11:37 Uhr
Das ist jetzt Satire, oder?
zum Beitrag20.10.2024 , 21:31 Uhr
Ah, es handelt sich also um eine selbstimmunisierende Hypothese. Danke für die Bestätigung.
Es wird der gesellschaftlichen Realität in keinster Weise gerecht, alles als ein ausschließlich geschlechtsspezifisches Problem zu begreifen. Versuchen Sie mal, Menschen nicht nur nach Ihren Genitalien zu beurteilen.
zum Beitrag20.10.2024 , 20:42 Uhr
Es gibt in Deutschland keine Privilegien für Männer. Männer bilden gar keine homogene gesellschaftliche Gruppe, weswegen das pauschale Andichten von Privilegien oder irgendwelchen anderen Eigenschaften schlicht diskriminierend ist.
zum Beitrag12.10.2024 , 19:11 Uhr
Absolut skandalös. Aber noch eklatanter ist der Speziesismus. Da gibt es nicht mal ein Alibi-Gegenbeispiel.
zum Beitrag12.10.2024 , 08:25 Uhr
Volle Zustimmung. Aber welchen Beitrag dazu könnten diese Redner liefern, die nicht einmal Raketen von Marschflugkörpern unterscheiden können.
zum Beitrag10.10.2024 , 10:18 Uhr
Die Gleichberechtigung ist nicht überfällig, sondern (außer bei der Wehrpflicht) längst erreicht. Ein Paritätsgesetz, also eine geschlechtsspezifische Gesetzgebung, stünde vielmehr im Widerspruch zur Gleichberechtigung.
Im übrigen wäre eine Geschlechterparität im Bundestag durch Regulierung der Kandidatur gar nicht zu garantieren, dafür müssten wir schon noch die gleiche und freie Wahl abschaffen.
zum Beitrag08.10.2024 , 15:52 Uhr
"Ein 20-jähriger, gebürtiger Berliner wiederum wird verdächtigt, Teil einer Gruppe gewesen zu sein, die im Juli in der Sonnenallee in Berlin-Neukölln mehrere Brände gelegt und Gegenstände zerstört haben soll.
Dennoch stellt sich die Frage, ob das schon eine Hausdurchsuchung rechtfertigt."
Genau so stellt der Artikel diese Frage aber.
zum Beitrag08.10.2024 , 14:21 Uhr
Das ergibt sich aus der Lohnsteuertabelle, das kann jeder selbst nachschauen. Je nach Lohnsteuerklasse mag dafür ein Lohnsteuerjahresausgleich erforderlich sein. Aber Lohnsteuerklassen lassen sich auch auf Antrag ändern.
zum Beitrag08.10.2024 , 08:50 Uhr
Das ist de facto schon so. Auf Mindestlohn zahlen Sie in der Regel keine Lohnsteuer, bei 40h und ohne Kinderfreibeträge evtl. einen minimalen Betrag.
zum Beitrag07.10.2024 , 22:43 Uhr
Die letzte Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ist nun seit Juni 2024 in Kraft. Was konkret halten Sie daran für nicht passend?
zum Beitrag26.09.2024 , 00:58 Uhr
Laut Bundeszentrale für politische Bildung haben 13% der Wahlberechtigten einen MiHiGru.
www.bpb.de/themen/...chte-im-bundestag/
Mit 11,4% der Mandate sind sie damit völlig angemessen repräsentiert.
Der Anspruch, dass Personen ohne Staatsbürgerschaft im Parlament repräsentiert sein mögen, ist mangels passiven Wahlrechts absurd.
zum Beitrag23.09.2024 , 12:43 Uhr
In diesem Fall müssen wir uns wohl diesbezüglich keine Sorgen machen. Nach der Scharia wird für eine Vergewaltigung normalerweise das Opfer bestraft, und die wird ja nicht abgeschoben.
zum Beitrag20.09.2024 , 12:47 Uhr
Daraus läßt sich leider keinerlei Rückschluß darauf ziehen, wieviele Kollegen solche Aussagen tätigen.
zum Beitrag19.09.2024 , 13:26 Uhr
"allerdings verwehren ihnen die 'Wessis' bzw die Westparteien die Möglichkeit mitzuwirken"
Dieses Feindbild ist völlig konstruiert. CDU, SPD, Linke, Bündnis90/Grüne sind keine Westparteien, und die AfD keine Ostpartei. Die Parteien, die in Ostbundesländern Koalitionen gegen die AfD bilden wollen, sind von Ossis gewählt, nicht von Wessis.
Übrigens, die deutsche Regierung sitzt immer noch in Ostberlin, und die Regierungschefin war 16 Jahre eine Ossi.
zum Beitrag17.09.2024 , 22:45 Uhr
Ach es geht ihnen nicht um den Inhalt, sondern nur darum, durch rhetorischen Sieg ihre gefühlte intellektuelle Überlegenheit zu demonstrieren? So in der Tradition angelsächsischer akademischer Debattierklubs? Ja dann viel Spaß weiterhin.
zum Beitrag17.09.2024 , 22:19 Uhr
Wer in allem sofort Rassismus wittert, weil er offensichtlich in keiner anderen Kategorie denken kann, offenbart damit eine der schlimmsten Formen des Rassismus, nämlich die, die sich im Gewand der moralischen Überlegenheit versteckt.
zum Beitrag17.09.2024 , 21:11 Uhr
Würde ein deutscher Händler das andersherum machen, wären Sie der erste, der "Rassismus" schreien würde ...
zum Beitrag17.09.2024 , 21:08 Uhr
Sie verwechseln da was. Das Defizit besteht gerade nicht bei mir, ich habe den Begriff nicht in die Debatte eingeführt, sondern seine Verwendung beanstandet.
zum Beitrag17.09.2024 , 21:07 Uhr
Ja, weiß ich. Leider weiß die Initiative das noch nicht.
zum Beitrag17.09.2024 , 21:05 Uhr
Ach hören Sie doch auf, ständig die Rassismuskeule zu schwingen, wie armselig.
In dem Beitrag, auf den ich geantwortet habe, ging es ganz sachlich um überzogene Ansprüche, und in meiner Antwort auch.
Warum hat er denn was gegen Belgien? Vermuten Sie da keinen Rassismus? Warum eigentlich nicht?
zum Beitrag17.09.2024 , 17:30 Uhr
"er hat andere Sorgen: Aktuell fürchtet er seine Abschiebung nach Belgien."
Das scheint so. Belgien ist ihm auch nicht gut genug.
zum Beitrag17.09.2024 , 16:31 Uhr
"Die Bezahlkarte ist in höchstem Maße rassistisch"
Das ist Unsinn. Die Bezahlkartenregelung gilt gleichermaßen für alle Asylbewerber. Asylbewerber ist keine Rasse. Da fehlt es der Initiative wohl an sachlichen Kritikpunkten. Entlarvend.
zum Beitrag13.09.2024 , 18:21 Uhr
Das Urteil setzt detailliert auseinander, daß man das IZH als extremistisch bezeichnen darf, weil diese Bezeichnung sachlich richtig ist, also das IZH extremistisch ist.
Ihr wiederholter Verweis auf das Strafrecht ist ein Strohmann. Das IZH kann nicht strafrechtlich relevant auffällig werden, da auf einen Verein als juristische Person das Strafrecht überhaupt nicht anwendbar ist.
zum Beitrag13.09.2024 , 14:31 Uhr
Das 47-seitige Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg als "vage Feindmarkierung" zu verunglimpfen ist abenteuerlich.
Eine Erosion rechtsstaatlicher Standards? Der Verein hat den Rechtsweg erfolglos beschritten, und durch Verzicht auf eine Berufung seine Akzeptanz des Urteils zum Ausdruck gebracht.
zum Beitrag13.09.2024 , 09:38 Uhr
Die Ausweisung von Ausländern ohne Rechtsanspruch auf Aufenthaltsbewilligung ist keine Bestrafung, sondern steht einem souveränen Staat einfach so zu.
zum Beitrag13.09.2024 , 08:38 Uhr
Da gibt es keine vage Feindmarkierung. Das IZH verfolgte nach Einschätzung des Verfassungschutzes verfassungsfeindliche Ziele, diese Einschätzung wurde vom LG Hamburg am 30.6.23 bestätigt. Ein Verbot und die Ausweisung von Mottafeh waren daher geboten. Im übrigen hat Herr Mottafeh als iranischer Staatsbürger keinerlei Anspruch auf Aufenthalt in Deutschland, eine Ausweisung bedarf keiner Rechtfertigung.
zum Beitrag11.09.2024 , 10:55 Uhr
Ich bin ein Mann, und ich unterdrücke niemanden, auch keine Frau. Damit ist die Aussage "Männer sind Unterdrücker" logisch widerlegt (und ich bin nicht mal der einzige).
Ist halt ein Problem mit so pauschalen Diffamierungen, sind mit einem Gegenbeispiel leicht zu entkräften ;-)
Es läßt sich sicherlich auch noch ein Beispiel eines unterdrückten Mannes in DE finden, um auch den zweiten Teil der Aussage zu widerlegen.
zum Beitrag10.09.2024 , 12:04 Uhr
"Aber sie sind trotzdem die Unterdrücker, nicht die Unterdrückten."
Das ist ein logischer Denkfehler. Unterdrücker sind oft Männer, aber Männer sind nicht Unterdrücker. Nicht alles, was grau ist, ist ein Elefant.
zum Beitrag10.09.2024 , 11:58 Uhr
"Ja. Weil sich die Herren auch gern gegenseitig umbringen."
Es ist also weniger schlimm, wenn ein Mann einen Mann tötet, als eine Frau? Danke für die Bestätigung.
zum Beitrag09.09.2024 , 22:39 Uhr
"Geliefert hätte sie auch, wenn sie endlich ein praktikables Einwanderungssystem präsentiert hätte." Ich denke schon, mit der Novelle des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes vom Juli 2023 ist das erfolgt.
zum Beitrag09.09.2024 , 20:48 Uhr
"Das Leben von Frauen ist noch immer weniger wert"
Das Gegenteil ist der Fall. Die Opfer von Gewalttaten sind mehrheitlich Männer, aber für Frauen als Opfer wird eine erhöhte Aufmerksamkeit reklamiert, ja sogar ein eigener Begriff definiert.
Auch sonst in der Gesellschaft ist das Leben von Männern weniger wert. Männer erledigen die gefährlichen Tätigkeiten in der Gesellschaft, fast alle tödlichen Arbeitsunfälle treffen Männer. Die Lebenserwartug von Männern ist kürzer, aber der Medizin wird vorgeworfen, sich nicht genug um Frauen zu kümmern. Im Krieg sterben überwiegend Männer, aber die Öffentlichkeit beklagt bevorzugt das Schicksal von Frauen und Kindern.
Ja, es ist so, dass Täter überwiegend Männer sind. Aber Männer sind fast ausnahmslos eben auch keine Täter.
Die Gesellschaft in Deutschland ist keineswegs misogyn, sondern im Gegenteil misandrisch eingestellt. Wie dieser Artikel eindrücklich bestätigt.
zum Beitrag26.07.2024 , 12:09 Uhr
Vielen Dank, Ihr Beitrag erspart mir, wie so oft, eigentlich eine eigene Antwort.
Ich möchte nur hinzufügen, daß das alles ein alter Hut ist, ich habe bereits in den 80er Jahren mit 17 meinen Wehrdienst angetreten, da mich das sonst ein Studienjahr gekostet hätte.
zum Beitrag24.07.2024 , 12:21 Uhr
Es wird überhaupt nicht gegen Menschen vorgegangen, sondern gegen Organisationen. Die Anschuldigungen der Verfassungsfeindlichkeit und des Extermismus ist nicht aus den Fingern gesaugt, sondern bereits in früheren Verfahren gerichtlich festgestellt.
Aus den Fingern gesaugt ist die Behauptung, es würden Gerichte umgangen, der Rechtsweg wurde mehrfach bemüht, allerdings erfolglos.
zum Beitrag19.06.2024 , 11:43 Uhr
"Also sind die Geflüchteten aus der Ukraine offenbar arbeitsunwillig."
Das mag nicht für alle gelten, aber es gibt dafür in der Tat Hinweise: taz.de/Ukrainische...BCchtlinge+putzen/
zum Beitrag17.05.2024 , 19:37 Uhr
Der Bebauungsplan wurde doch nach der Bürgerbefragung geändert, um den Kritikern entgegenzukommen. Das heißt, das Ergebnis der Bürgerbefragung wurde akzeptiert, gegen andere Aspekte abgewogen, ein Kompromiss erarbeitet und dieser durch ein demokratisch legitimiertes Gremium beschlossen. Was ist daran bitte absurd? Das ist Demokratie aus dem Lehrbuch.
zum Beitrag14.05.2024 , 11:32 Uhr
die pauschale Einstufung jeglicher industrieller Produktion, und hier insbesondere von Elektroautos, als "sinnlos und umweltschädlich" ist legitim, aber eben keine mehrheitsfähige Position und auch bar jeder plausiblen Alternative.
zum Beitrag13.05.2024 , 22:43 Uhr
Habeck versteht genau, worum es denen geht. Und darum wehrt er sich dagegen, dass diese kleine Minderheit in undemokratischer Manier und mit rechtswidrigen Mitteln ihre Ideologie durchsetzen will, und damit noch Innovation und die Energiewende behindert und Arbeitsplätze vernichtet.
zum Beitrag11.05.2024 , 07:39 Uhr
"Meine Güte, was soll man denn dann zu den Grünen sagen wo der Wirtschaftsminister nicht weiss (bzw wusste) was eine Insolvenz ist?" Tatsächlich hatte er recht. Der Normalfall der Geschäftsaufgabe ist keineswegs die Insolvenz.
zum Beitrag05.05.2024 , 08:51 Uhr
"German staring" ein wissenschaftlicher Fachbegriff? Ich konnte keine seriöse Veröffentlichung zu dem Begriff finden. Ich denke, "Pseudopsychologie" ist dafür sehr treffend.
zum Beitrag27.04.2024 , 18:56 Uhr
Es gab nie einen Verzicht auf russisches Gas. Russland hat die Lieferverträge gebrochen und die Lieferungen eingestellt. Als Energielieferant kämen sie daher nicht mehr in Frage, selbst wenn ihre Pipeline nicht gesprengt worden wäre.
zum Beitrag27.04.2024 , 18:41 Uhr
Dummerweise stand weder die patriarchale Struktur vor Gericht, noch wäre die Zerstörung derselben eine Maßnahme des strafrechtlichen Instrumentariums.
Das Versagen der Justiz im ersten Verfahren wird ja nun aufgearbeitet. Sollte das von Ihnen empfundene Unrecht nicht mit den Mitteln der Judikativen geahndet werden können (was derzeit noch gar nicht feststeht), wäre das dann nicht eher ein Versagen der Legislative?
zum Beitrag25.04.2024 , 20:32 Uhr
Auch in den Tarifverträgen der Wirtschaft weden Stellen nach Stellenbeschreibungen eingruppiert, die Qualifikation des Mitarbeiters geht in die Einstufung nicht ein.
Jenseits dieser Einstufung können Sie gar nichts einfordern. Wenn Sie mehr Geld wollen, müssen Sie eine höher eingestufte Stelle erlangen oder länger arbeiten.
zum Beitrag25.04.2024 , 20:22 Uhr
"Alleinerziehende (die in der Mehrheit eben Mütter sind*)" Im Gegensatz zu dem im Artikel beschriebenen Fall, in dem anders als die Bild-Niveau-Schlagzeile insinuiert überhaupt keine geschlechtsspezifische Diskriminierung vorliegt, ist dies allerdings die Folge einer systematischen Diskriminierung der Männer, denen im Fall einer Trennung fast immer die Kinder entzogen werden. Danke dass sie darauf hinweisen.
zum Beitrag16.04.2024 , 01:12 Uhr
Sie wissen aber schon, dass der Atomausstieg von der Schwarz-Gelben Koalition beschlossen und von der Regierung Merkel auch bis auf drei KKWs vollzogen wurde? Und die Laufzeit der verbleibenden drei KKWs von Habeck verlängert wurde?
zum Beitrag31.03.2024 , 22:24 Uhr
Danke für die interessanten Quellen.
zum Beitrag31.03.2024 , 13:46 Uhr
Es geht ja nicht nur um die konkreten Maßnahmen, die mögen im nächsten Krisenfall andere sein. Vielmehr tut eine Aufarbeitung auf der Metaebene Not. Mit welchen Methoden wollen wir Krisensituationen begegnen? Wie ist ein Beratergremium zu bestimmen und welche Zusammensetzung sollte es haben? Sollten dort nur ein paar wenige genehme Virologen oder auch Soziologen, Psychologen, Wirtschaftswissenschaftler, Juristen, Pädagogen usw. vertreten sein? Ist eine von den Parlamenten generalermächtigte MPK das richtige Entscheidungsgremium? Wie können wir die erforderliche Entscheidungsgeschwindigkeit mit den Grundsätzen der rechtstaatlichen Überprüfbarkeit konsolidieren? Da muß es nicht um Recht gehabt gehen, und rauskommen könnte viel.
zum Beitrag29.03.2024 , 17:05 Uhr
Wieso mit Grundlagen beschäftigen, es reicht ja zum Besserwissen wenn man Inhalte per Copy Paste aus der Wikipedia holt. Ich bin beeindruckt.
zum Beitrag29.03.2024 , 13:40 Uhr
"Auch Umschreibungen, die die Geschlechter nicht ausdrücklich benennen, sind möglich. Dazu zählt etwa der Begriff „Fachkräfte“"
Was für eine Erkenntnis! Ein generisches Femininum wie "Fachkraft" benennt das Geschlecht nicht ausdrücklich. Dasselbe gilt dann logischerweise auch für generische Maskulina. Geschlechtergerechte Sprache ganz ohne Gendern :-)
zum Beitrag26.03.2024 , 23:28 Uhr
"Das habe ich immer noch nicht verstanden, was für ein Problem haben Menschen mit gerechter Sprache?"
Ist denke gar keins. Darum verwenden die meisten Standarddeutsch, was eine geschlechtergerechte Sprache ist, da es die Möglichkeit bietet, Sexus und Gender hinter dem Genus unbestimmt zu lassen.
Gendern ist diskriminierend, weil es Menschen auf das Geschlecht reduziert.
www.tagesspiegel.d...immer-4192660.html
zum Beitrag24.03.2024 , 21:46 Uhr
Er scheint einiges nicht zu wissen. Im Gegensatz zu Frau Bärbock scheint ihm z.B. nicht bekannt zu sein, dass der Konflikt 2014 schon einmal eingefroren und auf dem Verhandlungsweg zu befrieden versucht wurde.
Auch die "Die pauschale Abwertung von Diplomatie und Verhandlungslösungen" entspringt alleine seiner Phantasie.
zum Beitrag24.03.2024 , 17:02 Uhr
"Flucht vor einem aufgezwungenen Krieg ist ein Asylgrund"
Das ist nicht der Fall.
www.nds-fluerat.or...tlingsanerkennung/
"Grundsätzlich sind Kriege und Bürgerkriege kein ausreichender Grund, um Asyl oder einen anderen Flüchtlingsschutz in Deutschland zu erhalten."
zum Beitrag22.03.2024 , 23:48 Uhr
"die beweisen, dass Menschen bei der Verwendung von männlichen Formen fast ausschließlich an Männer denken" Beweisen diese Studien auch, dass Menschen bei einer "Führungskraft" fast ausschließlich an Frauen denken? Falls nicht, wäre das dann nicht der Beleg dafür, dass das Denken von Stereotypen und Erwartungen geprägt ist, nicht von Grammatik?
zum Beitrag20.03.2024 , 21:52 Uhr
Natürlich kann ein Maskulinum generisch sein, genauso wie ein Femininum. Oder haben Sie mit "Lehrkräfte" etwa die männlichen Lehrer nicht mitgemeint?
zum Beitrag17.03.2024 , 22:03 Uhr
Es sollte aber ihr Problem sein, wenn die Forderungen zu teuer sind. Weil dann die Wettbewerbsfähigkeit ihres Arbeitgebers leidet, und die Mitglieder der Gewerkschaft Gefahr laufen, ihre Arbeitsplätze zu verlieren. Das ist normalerweise ein Regulativ, das unangemessene Streiks begrenzt.
Nur der GDL, der kann das egal sein. Die bestreiken de facto nicht die Bahn, sondern den Staat. Den Managern der Bahn ist das übrigens auch egal. Das ist einer der Gründe, warum dieser Arbeitskampf nicht funktioniert.
zum Beitrag12.03.2024 , 23:25 Uhr
Können Sie das konkretisieren, oder ist das einfach nur ein Gerücht? Woher weiß die Karte, welche Waren ich im Supermarkt an die Kasse gebracht habe? Die kennt nur den Gesamtbetrag.
zum Beitrag10.03.2024 , 07:45 Uhr
"Vorstellen kann ich mir das leider schon, dass es der Union gelingt, dabei den Artikel 12 GG, Verbot der Zwangsarbeit, zu umgehen. Oder will die Union das Grundgesetz ändern???"
Man muß davon ausgehen. Das wollte die Union ohnehin schon zur Erziehung unserer Jugend einführen, a.k.a. "soziales Pflichtjahr".
zum Beitrag09.03.2024 , 21:56 Uhr
"Es gibt nur sehr wenige deren Qualifikation es ihnen ermöglicht über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz einzuwandern. Kaum eine Qualifikation wird hier anerkannt."
Mit der Reform von 2023 wird jede mindestens zweijährige Berufsausbildung des Herkunftslandes anerkannt.
zum Beitrag09.03.2024 , 20:12 Uhr
Da haben Sie sicherlich recht. Aber politisches Asyl ist nicht das Ersatzverfahren für an unzureichender Qualifikation scheiternde reguläre Einwanderung.
zum Beitrag09.03.2024 , 12:12 Uhr
Natürlich haben Sie recht, aber das Asylverfahren ist eben nicht als Ersatz für nicht ausreichende Qualifikation von Migranten gedacht, die eigentlich über ein Arbeitsvisum einwandern wollen.
zum Beitrag08.03.2024 , 23:12 Uhr
Gibt es seit fast 5 Jahren. Jeder Migrant entscheidet für sich, ob er das wahrnehmen möchte oder lieber auf die Asylschiene mit einer Anerkennungsquote von 0,7% setzt.
zum Beitrag08.03.2024 , 18:54 Uhr
Danke für Ihren Kommentar
zum Beitrag08.03.2024 , 18:50 Uhr
Es geht um Asylbewerber, nicht um Arbeitsmigranten. Einwanderer nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz dürfen mit ihrem selbst erwirtschafteten Einkommen verfahren, wie sie wollen. Nach Abzug der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge selbstverständlich.
zum Beitrag08.02.2024 , 18:28 Uhr
Das Opfer muss nicht mit dem Täter zusammenarbeiten. Allerdings empfand ich es immer als eine wichtige Errungenschaft unserer Zivilisation, daß die Feststellung der Täterschaft einem ordentlichen Gericht in einem rechtsstaatlichen Verfahren obliegt.
zum Beitrag08.02.2024 , 17:51 Uhr
Es passierte aber nicht im Kontext der Universität.
Ja, Straftaten haben Konsequenzen. Und dafür haben wir Institutionen.
zum Beitrag08.02.2024 , 15:50 Uhr
Ja schon gut wenn ein Arbeitgeber in der Zeitung von einer Prügelei auf dem Dorffest liest und gleich mal ein paar Leute entlässt. Jeder sollte seine Mitbürger nach Gutdünken maßregeln. Das ist auch viel effizienter, so Legislative, Judikative und Exekutive direkt in einer Hand. Die Justiz wird dann auch entlastet. Denken Sie mal drüber nach.
zum Beitrag07.02.2024 , 21:59 Uhr
Was ist denn, wenn der Täter kein Student ist, und nicht exmatrikuliert werden kann, sollen wir dann fordern, sein Arbeitgeber möge ihn entlassen oder seine Kirchengemeinde ihn exkommunizieren?
Wenn unser Strafrecht nicht ausreicht, solche Taten zu ahnden, wäre es dann nicht sinnvoller, das Strafrecht nachzubessern, anstatt Sanktionen außerhalb ordentlicher rechtsstaatlicher Verfahren zu fordern?
Oder bietet das Strafrecht gar ausreichende Mittel und Wege, warum lassen wir dann nicht der Justiz ihren Lauf? Wenn der Täter erst in Haft ist, ist die Forderung nach Exmatrikulation gegenstandslos.
zum Beitrag04.02.2024 , 17:46 Uhr
Das ist nett, dass Sie sich Sorgen um mich machen, aber das müssen Sie wirklich nicht, ich bin moralisch gefestigt und für rechte Parolen nicht empfänglich.
Wie Sie zu dem Eindruck kommen konnten ich sei verängstigt oder verunsichert wird Ihr Geheimnis bleiben, ich hatte nichts derartiges geschrieben.
zum Beitrag03.02.2024 , 22:59 Uhr
Ich stimme Ihnen zu. Man kann gegen Faschismus sein, für das Asylrecht, und trotzdem unkontrollierte und unbegrenzte Migration mit Besorgnis sehen.
zum Beitrag31.01.2024 , 20:51 Uhr
"Die Asylanerkennungsquote beträgt 70%."
Laut BAMF ist die Asylanerkennungsquote (Art 16a GG) unter 1%.
Die Gesamtschutzquote einschließlich Duldung war 2023 bei 51,7%.
www.bamf.de/Shared...023.html?nn=284722
zum Beitrag27.01.2024 , 13:55 Uhr
"Es gab selbst auf den Demos gegen rechts Redner, die über Themen wie Leitkultur und Obergrenzen gesprochen haben."
Die Begriffe Leitkultur und Obergrenze sind nicht rassistisch. Sie sind, obwohl mittlerweile von Rechten vereinnahmt, in ihrem Wesen nicht mal rechts.
de.m.wikipedia.org/wiki/Leitkultur
zum Beitrag26.01.2024 , 20:38 Uhr
Ich finde das hochgradig absurd. Da steht der Täter wegen eines erfolglosen Fluchtversuches in einem rechtsstaatlichen Verfahren vor Gericht, erwartet eine erhebliche Freiheitsstrafe, und dem Rechtsstaat werden dafür von den Opfern eines früheren Verbrechens "Behördenversagen", "menschenfeindliche Ideologien", "große Schande und Enttäuschung", "Misstrauen in die deutschen Behörden.“ vorgeworfen.
Es bleibt unklar, was diese Leute erwarten, aber vielleicht sollten wir froh sein, dass unser Rechtsstaat das wohl nicht erfüllen kann.
zum Beitrag19.01.2024 , 23:51 Uhr
Ich finde es einen durchaus angemessenen Anspruch, dass jemand, der in eine Gesellschaft einwandern will, auch etwas zu dieser beizutragen der Lage sei. Seinen eigenen Lebensunterhalt erwirtschaften zu können ist dabei das mindeste. Das hält jedes andere Land der Welt, einschließlich der Ursprungsländer der Migranten, auch so. Das ist in keiner Weise eine rechte Position, und es stärkt gerade den rechten Diskurs, wenn dies als eine solche diffamiert wird.
zum Beitrag07.01.2024 , 22:21 Uhr
Angeboten ist vielleicht etwas zu viel gesagt. Aber ernsthaft darüber nachgedacht wurde zwischen 1991 und 2001 auf beiden Seiten. Let me google it for you:
m.faz.net/aktuell/...hung-17345639.html
www.theguardian.co...rly-on-in-his-rule
Spätestens ab 1999 wäre es allerdings eher unwahrscheinlich gewesen, dass die gerade dem Warschauer Pakt entronnenen Neumitglieder dem zugestimmt hätten: www.welt.de/print-...t-auf-Skepsis.html
zum Beitrag05.01.2024 , 23:57 Uhr
Und das ist problematisch weil? Vermuten Sie, daß es das Handeln der Außenministerin beeinflußt? Wieso und in welcher Weise?
zum Beitrag04.01.2024 , 22:10 Uhr
Interessant. Ich finde daran nichts vergleichbar.
zum Beitrag04.01.2024 , 21:11 Uhr
"Doch es kommt zu Abweichungen, weil Frauen zum Beispiel weniger unbequeme Schichten übernehmen können."
"können"? Das heißt die Frauen wollen gerne unbequeme Schichten übernehmen, aber es ist ihnen nicht möglich? Welcher objektive externe Zwang hindert sie daran?
"Um Kinder kümmern muß" erklärt nichts, es wiederholt nur die Behauptung. Wieso "muß"? Die Fürsorgepflicht für Kinder obliegt Männern wie Frauen gleichermaßen.
Wäre es gerechter, daß eine Frau, die unbequeme Schichten schiebt, dafür nicht mehr erhält als ein Mann, der das nicht tut?
zum Beitrag23.12.2023 , 08:09 Uhr
Tatsächlich ist im deutschen Recht der männliche Körper sexualisiert, nicht der weibliche, denn nur männliche Nacktheit ist eine Straftat.
§ 183 StGB Exhibitionistische Handlungen (1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
zum Beitrag08.12.2023 , 08:05 Uhr
Nach heutigem Stand ist eine mit dem deutschen Strommix im Altbau betriebene Wärmepumpe nicht klimafreundlicher als eine Gasheizung. Vermutlich eher umgekehrt.
Mit zunehmendem Strombedarf durch Wärmepumpen und Elektromobilität ist auch mittelfristig eine deutliche Verbesserung des Strommixes in Richtung erneuerbare Energien nicht plausibel.
Kommt dazu, dass das Stromnetz einem flächendeckenden Umstieg auf Wärmepumpen und Elektromobilität überhaupt nicht gewachsen ist. Maßnahmen zur Ertüchtigung des Stromnetzes sind derzeit nicht in großem Stil erkennbar.
Im übrigen gibt es für Gasetagenheizungen, in Altbauten millionenfach im Betrieb, aktuell noch keine Lösung mit Wärmepumpe.
Es ist daher schon fraglich, ob im Bestand durch Maßnahmen wie Dämmung und Fenstersanierung nicht schneller mehr erreicht werden könnte, für Umwelt und Geldbeutel.
zum Beitrag03.12.2023 , 20:49 Uhr
Leider wird die Behauptung, eine Anlandung in Lybien wäre "illegal" gewesen, unkommentiert stehen gelassen. Wo ist es geregelt, dass ein Schiffbrüchiger an einen Ort seiner Wahl zu bringen ist? Steht es nicht vielmehr dem Kapitän anheim, entweder einen nahen Hafen anzusteuern, oder den Schiffbrüchigen bis zum Zielhafen mitzunehmen?
zum Beitrag02.11.2023 , 18:24 Uhr
Aber die "normalen" Menschen hätten Verständnis dafür, dass ein unschuldig Verdächtigter nach einem Freispruch aus Verfolgungseifer der in ihrer Eitelkeit gekränkten Strafvervolgungsbehörden ein zweites, drittes, viertes Mal vor Gericht gestellt wird? Oder kann das nicht passieren, weil die "normalen" Menschen vorab wissen, wer schuldig ist? Ich preise das GG und das BVerfG, das mich vor diesen "normalen" Menschen schützt.
zum Beitrag01.11.2023 , 18:34 Uhr
Das mag sein, aber mein Argument ist, dem Gesetzgeber ging es darum, deswegen musste er scheitern.
zum Beitrag31.10.2023 , 20:38 Uhr
Leider erwähnt der Kommentator nicht, dass das Bundesverfassungsgericht in diesem konkreten Fall insbesondere und einstimmig die Rückwirkung dieses Gesetzes verneint hat. Selbst wenn das Gesetz Bestand gehabt hätte, wäre bereits seine erste Anwendung rechtsmissbräuchlich gewesen. Erwähnenswert ist ebenfalls, dass bereits der Bundespräsident erhebliche Bedenken bei der Inkraftsetzung hatte.
Das ist das Ergebnis, wenn der Gesetzgeber seine Empörung über einen Einzelfall zum Maßstab eines so schwerwiegenden Eingriffs macht. Dass die Empörung berechtigt ist, macht es nicht besser. Gut gemeint ist eben oft schlecht gemacht.
Wenn der Gesetzgeber hier ernsthaft Regelungsbedarf sah, dann hätte er das Gesetz mit der gebotenen Sorgfalt und Klarheit formulieren müssen. Er hätte die beabsichtigte Rückwirkung klären müssen. Er hätte eine Anpassung des GG in Betracht ziehen müssen. Die Hürde war dann wohl doch zu hoch, so ernst meinte man es wohl nicht, der Empörung war ausreichend genüge getan, soll die Justiz selbst schauen, wie sie damit zurechtkommt. Genau daran ist das Gesetz jetzt gescheitert.
Nachlässigkeit und mangelnde Ernsthaftigkeit in der Gesetzgebung dem Bundesverfassungsgericht zum Vorwurf zu machen finde ich schäbig.
zum Beitrag