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Verbotsverfahren erfolgreichStaatstheatergericht hält AfD für verfassungswidrig

Beim „Prozess gegen Deutschland“ im Thalia Theater fordert die Jury eine Verbotsprüfung. Regisseur Milo Rau hatte auch Rechte auf die Bühne gebeten.

Die Strafrechtsanwälting Gabriele Heinecke spricht als Vertreterin der Anklage Foto: Fabian Hammerl/Thalia Theater

Mit einem differenzierten Geschworenenurteil ist Deutschlands erster AfD-Verbotsprozess zu Ende gegangen. Im Rahmen einer von Regisseur Milo Rau in Szene gesetzten dreitägigen Gerichtsverhandlung am Hamburger Thalia Theater erklärte die Jury-Mehrheit, dass die extrem rechte Partei sowohl gegen das Demokratiegebot des Grundgesetzes verstoße als auch die Menschenwürde verletze.

Das Zustandekommen des siebenköpfigen Gremiums war im Dunklen belassen worden. Erahnen ließ sich bei der Minimalpräsentation der Frei­wil­li­gen­rich­te­r*in­nen bei der Auftaktsitzung am Freitag bestenfalls, dass sie das dramaturgische Team als Re­prä­sen­tan­t*in­nen eines vermuteten Querschnitts gecastet hatte.

Am Sonntag erklärte eine Sprecherin der Geschworenen schließlich, fünf von ihnen hätten in der Gesamtbetrachtung dafür gestimmt, dass ein AfD-Verbot „durchs Verfassungsgericht geprüft werden soll“. Sofort gestrichen werden solle aber die staatliche Finanzierung der Partei.

Unproblematisch war die Veranstaltung zu keinem Zeitpunkt. Eine ganze Reihe Zeu­g*in­nen war abgesprungen, weil das dramaturgische Team auch extrem Rechte auf die Bühne des Thalia gebeten hatte, und zwar mehr, als die Prozessform erforderlich gemacht hätte.

Kritik am Spektakel

So bleibt komplett unverständlich, warum Frauke Petry am Sonntag nach Ende der Beweisaufnahme und vor der Urteilsverkündung als Pausenclownin auftreten durfte. Die Vorsitzende einer rechten Kleinstpartei redet zwar Quatsch, ist aber weder lustig noch interessant oder gar auf dunkle Weise faszinierend.

Ohne sich dem Spiel zu verweigern, hatte Historiker Volker Weiß seine Skepsis gegenüber der Veranstaltung deutlich artikuliert. Am Samstag trat er in den Zeugenstand, um die Geschichtspolitik der AfD darzustellen. „Wir sind alle Laiendarsteller in einem fragwürdigen Spektakel“, hatte er aber zunächst die eigene Rolle hinterfragt.

Eine nachvollziehbare Kritik: Dokumentarisches Theater ist zwar ein etabliertes Medium, um aktuelle Ereignisse, die alle angehen, anschaulich zu machen. Aber anders als bei Rau, dessen „Prozess gegen Deutschland“ einem Verbotsverfahren vorgreift, das es wohl nie geben wird, war es dabei eher auf Geschehenes bezogen.

Entstanden im Zuge der Französischen Revolution – in einer Zeit, als Theater das einzige allgemein zugängliche Massenmedium war – hatte es in Deutschland seine erste Hochphase in der Weimarer Republik, die Demokratie lernen wollte: Erwin Piscator ließ anfangs wichtige Reichstagssitzungen und Parteitagsdebatten in Arbeiterkneipen reenacten.

Der Prozess gegen Deutschland war insofern ein Wagnis, weil er die Gefahr, die von einer breiten, rechten Bewegung ausgeht, nicht bagatellisieren durfte, aber auch vermeiden musste, als Schauprozess diffamiert zu werden

Nach dem Zweiten Weltkrieg trug es entscheidend dazu bei, einen Begriff für die NS-Verbrechen zu finden – und die Bedeutung ihrer strafrechtlichen Aufarbeitung zu vermitteln. So hatte Peter Weiss in „Die Ermittlung“ noch im Schlussjahr des Frankfurter Auschwitz-Prozesses dessen Wortlaut-Protokolle in die Form eines Oratoriums gebracht.

Damit machte er einerseits das dringend benötigte und von Staatsanwalt Fritz Bauer gegen zähe Widerstände erkämpfte juristische Verfahren allgemein zugänglich. Und er legte die im Zuge des Verfahrens eingesetzten taktischen Abwehrrhetoriken der KZ-Mitarbeiter offen: „Wenn ich einen Stock hatte“, weist zum Beispiel der Angeklagte 13 alle Prügelvorwürfe als verleumderisch zurück, „brauchte ich nicht mit der Hand zu schlagen.“

Seltsam inquisitorisch

Insofern ist es interessant, dass Liane Bednarz als AfD-Verteidigerin im Hamburger „Prozess gegen Deutschland“ energisch daran erinnert, dass sich der Identitären-Führer Martin Sellner mit den in seinem Buch erwähnten Ghetto-Gesetzen auf Dänemark beziehe. Das ist ihr wichtig.

Umgekehrt wird es seltsam inquisitorisch, wenn Anklagevertreter Andreas Speit, taz-Autor seit Jahrzehnten, den konservativen Mainzer Neuhistoriker Andreas Rödder, der als CDU-Vordenker eingeführt wird, zur Einordnung der extrem rechten Ideologen Benedikt Kaiser und Götz Kubitschek befragt.

Rödder hatte sie zuvor als „explizite Theoretiker der Neuen Rechten“ bezeichnet, und das ist ja eigentlich deutlich genug: Laut Bundeszentrale für politische Bildung versteht man unter der Neuen Rechten eine „geistige Strömung“ mit dem Ziel der „Erneuerung des Rechtsextremismus“. Speit hält Rödders Wortwahl offenbar für verharmlosend.

Hakeleien und vergebene Chancen

Damit verrennt er sich, leider: Denn Rödder hatte ja zuvor einerseits erklärt, dass ein AfD-Verbot unvermeidlich wäre, sollte der Nachweis gelingen, dass die Partei offensiv verfassungsfeindlich ist. „Dann gehört sie verboten“, so der Professor. Anders, als beim seinerzeitigen KPD-Verbot hätte man Rödder zufolge in diesem Falle aber mit bürgerkriegsähnlichen Zuständen zu rechnen: „Es würde zu Unruhen führen, da bin ich sicher.“ Hier weiterzubohren, hätte ergiebig sein können.

Aber diese Hakeleien und vergebenen Chancen sind politisch aussagekräftig und markieren spannungsvolle Höhepunkte. Die künstliche Situation der Zeugeneinvernahme ermöglicht andere, gleichsam unhöflichere, aber dafür mitunter ergiebigere direkte Kommunikation: Das ist der Vorzug eines solchen Projekts. Das war allerdings ausgerechnet durch Dramaturgiefehler sowohl am Eröffnungsabend als auch am Samstagnachmittag mehrfach an den Rand des Scheiterns gebracht worden.

So hatte am Freitag die neu erfundene parajuristische Prozessform, garniert mit Sonntagsreden von rechts und links, im Zentrum gestanden und alles mit lähmender Langeweile zugedeckt.

Pseudo- und Unwissen

Am Samstag wiederum war eine Altersgrenze für die Nutzung von Social-Media-Plattformen für unter 16-Jährige als Thema aufgerufen worden. Für sich genommen wäre das ein toller Debattengegenstand. Die Diskussion über ein AfD-Verbotsverfahren entgrenzt er hingegen komplett.

Expertise dazu hat man auch keine aufgetan: Es geht sogar so weit, dass Dramaturg Robert Misik, auch taz-Kolumnist, in den Zeugenstand tritt, um mit charmantem Schmäh sein Pseudo- und Unwissen zum Sujet auszubreiten. Offenbar hat er auch ein Buch darüber geschrieben. Das wird man sich getrost schenken können.

„Ich denke, dass wir heute Nachmittag relativ wenig über soziale Medien gelernt haben“, resümierte die souverän agierende Vorsitzende Herta Däubler-Gmelin nach immerhin zweieinhalb Stunden das Ergebnis der Verhandlung an jenem Abend.

Reale Bedrohung durch die AfD freigelegt

„Auch wenn das, was wir hier machen, Theater ist“, hatte sich die Anwältin Gabriele Heinecke als Anklagevertreterin fürs Schlussplädoyer an die Geschworenen gewandt, „geht es nicht um Kunst.“ Thema sei vielmehr „die Gefahr, die von einer breiten, rechten Bewegung ausgeht“.

Der „Prozess gegen Deutschland“ war insofern ein Wagnis, weil er diese nicht bagatellisieren durfte, aber auch vermeiden musste, als Schauprozess diffamiert zu werden. An den drei Tagen wurde daher einerseits die reale Bedrohung durch die AfD freigelegt – für Menschenwürde, Demokratie und für Leib und Leben von vielen. Aber auch in den Zeugenaussagen konnten sich die Hoffnungen, Befürchtungen und eben realen Ängste, die ein Verbotsverfahren weckt, kondensieren.

Insofern ist und bleibt auch diese theatrale Simulation ein Muster. Aber weil es auch im Urteil bei aller Formelhaftigkeit die Komplexität der Frage wahrt, war sie doch wenigstens keines ohne Wert.

Transparenzhinweis: Im Untertitel hatten wir fälschlicherweise geschrieben, die Jury habe für ein Verbot der AfD votiert. Richtig ist es, wie es im Text steht: Die Jury fordert, dass ein AfD-Verbot „durchs Verfassungsgericht geprüft werden soll“.

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30 Kommentare

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  • Milo Rau ist seine Popularität schwer in die Quere gekommen. Er will gefallen und arbeitet für den eigenen Ruf, statt seine Herangehensweise an die Analyse gesellschaftlicher Verhältnisse weiterzuentwickeln. So versucht er als „Erfolgsmodell“ zu kopieren, was einst ein innovatives Format war. Ansonsten stürzt er sich auf so ziemlich jedes Thema, dass nach Benachteiligung, Diskriminierung oder Unterdrückung riecht und feiert z.B. in Wien ein Festival liberalen Freigeists als Widerstand gegen ? ... den Geist des Liberalismus. Nur ist das weder ihm noch seinen KritikerInnen aufgefallen, dass die liberale Idee der Freiheit nur eine rosige Verpackung für einen generalisierten Sozialdarwinismus ist. Der destruktive Wettbewerb zwischen um Selbstverwirklichung ringende Identitäten, UnternehmerInnen, Nationen usw. produziert und liebt diesen Karneval, weil sich eigne Machtinteressen im bunten Treiben bestens verbergen lassen.

  • Das einzige was hier in Erinnerung bleiben wird ist der riesige Spiegel den Martenstein dem Schauspielern und Zuschauern vorgehalten hat.



    Das er nicht niedergebruellt wurde ist der einen älteren Dame, die Versuche unterbunden hat, hoch anzurechnen.

  • Keine Frage, Kritik am eigenen Redaktionskollegen, in diesem Fall Herrn Speit, ehrt die taz, zeigt dies doch kritische Berichterstattung.



    Aber wenn dies so wichtig ist, sollte genau geschildert werden, was die Kritik von Speit an Rödder ausmacht und warum sie verfehlt ist.



    In einem SWR-Interview vom 15.992025 vergleicht Rödder den Kollektivismus von links mt dem von Maximlian Krah, den er gegen rechte Bürgerlichkeit von rechts abgrenzt.



    Rödder unterstellt einen linken woken Kulturkampf der Grünen im Bereich Migration und Intergration, Klima und Sexualität, Geschlecht und Diversität.



    Er toleriere Queerness, möchte sich aber nicht zu Queerness bekennen müssen. In dem Zusammenhang nutzt er den Begriff Bekenntniszwang. Ein äußerst gefährlicher Satz, da er eine biologische Grundkonstante ignoriert.

    Zur durch die SPD gehießten Pride-Flagge sagt Rödder: "Man hat sich nicht vorschreiben zu lassen, was anständige Menschen zu denken haben!"

    Rödder ist ein äußerst gefährlicher Scharfmacher, Demagoge, ein Wegbereiter der Zusammenarbeit von AFD und CDU.

  • Das ist weder Theater noch ein Gerichtsverfahren

    Das nennt man Propaganda, leider hilft's AFD mehr als man denkt

  • Man rennt untrainiert in einen Boxkampf und wundert sich dann, dass man K.o. geht – während die eigene Fankurve schreibt, man habe den Gegner durch „geschicktes Zu-Boden-Gehen“ verwirrt. Applaus meine Freunde

  • Es ist schwer so ein Theaterstück zu beurteilen, wenn man es nicht gesehen hat.



    Es kann durchaus zu einem kritischen Hinterfragen oder auch zur Aufklärung beitragen, wenn es gut gemacht ist und sich an Fakten orientiert.



    Das finale Ergebnis spiegelt ja auch die aktuelle Situation wieder, das aktuell keine eindeutige Mehrheit für so ein Verbotsverfahren gibt. Es sollten aber trotzdem die Möglichkeiten geprüft werden.

  • Schön! Schade, dass unsere Kultur der Politik mal wieder haushoch überlegen ist. Wenn auch kein Wunder.

    Und jetzt wäre ich noch auf eine Verhandlung gespannt, wie cdU/csU es mit der Menschenwürde und der Demokratie halten. Denn deren Methoden gleichen sich denen der AfD immer mehr an (man denke an Dobrindt, an die Brosius-Gersdorf-Affäre etc.). Menschenwürde sehen sie ja sowieso eher als Konjunktiv. Und in vielen Themen ist das Programm ununterscheidbar von der AfD. Oder wer könnte die Vorschläge zu Migration oder zur neoliberalen Wirtschaftspolitik da auseinanderhalten?

    • @Jalella:

      Ja, ganz komisch. Wie konnte die Realität nur so tief sinken, dass sie der (nach den Wünschen der Macher designten) Fiktion an Gefälligkeit derart hinterherhinkt?? ;-)

  • cetero censeo afd esse delendam

  • Bestimmt kann man daraus auch eine RTL 2 Serie machen. Laiendarsteller gibt es ja genug.

  • Bei dem Artikel bleibe ich sprachlos zurück. Es ist Fassenacht, das ist die einzige Entschuldigung dafür. Das ist eine schlechte Theatervorführung, aber nennt es bitte nicht Gericht. Und was die Jury angeht, was unterscheidet diese von einem von sich selbst gewählten Teilnehmern eines Lynchgerichtes?



    Wenn ich mir vorstelle, dass die ganze Vorstellung zum Großteil auch noch hauptsächlich von den Hamburger Steuerzahlern finanziert wird (die Eigenfinanzierungsquote des Thalia-Theaters beträgt etwa 25 %, was für Staatstheater sogar ziemlich viel ist), kann ich da auch nur von Steuerverschwendung reden, hier könnte der Staat wirklich Geld sparen. Und wenn die Künstler und der Regisseur aufschreien, dann könnten sie ja Eintrittspreise nehmen, die die Kosten decken.

  • Theater macht eben Theater und das dürfen sie auch. Da fällt den Regisseuren auch immer mal was Originelles ein. Wenn es gut gemacht ist, ist es gute Unterhaltung, mehr aber auch nicht.

  • „...geht es nicht um Kunst.“

    Die eigentliche Botschaft.



    Im Kulturbereich tut sich etwas – schön zu wissen. Danke an das gesamte Ensemble!

    • @Andreas Flaig:

      Das tut sich Kulturbereich schon seit über 50 Jahren und ist nun wirklich nichts Neues. Milo Rauch hat schon ein halbes Dutzend solcher Bühnenprozesse gemacht, Beim Überfliegen des taz-Artikels blieb bei mir hängen: "lähmende Langeweile", "Offenbar hat er auch ein Buch darüber geschrieben. Das wird man sich getrost schenken können." und "Ich denke, dass wir heute Nachmittag relativ wenig über soziale Medien gelernt haben“,

      Was ähnliches habe ich vor zwei oder drei Jahren auch von Ferdinand von Schirach gesehen, allerdings ohne Improvisation und Laien, sondern gut durchgearbeitet und gar nicht mal so langweilig. Hat sich eher am klassischen Gerichtsfilm orientiert. Weniger Aufwand, dafür mehr Inhalt.

  • Gott bewahre uns vor Gerichten außerhalb der Gerichtsbarkeit.



    Egal von welcher Seite und gegen wen.

    • @Josef 123:

      Natürlich. Gerichte halten Gericht. Aber da sie es aus unerfindlichen Gründen im Fall von Rechtsextremismus nicht tun, ist es ja mal interessant, den nicht stattfindenden Fall theoretisch durchzuspielen.

      Man sollte viel mehr darüber nachdenken, warum das Verbotsverfahren nicht angestrengt wird bzw., warum alle der Meinung sind, es wäre nicht erfolgreich.

      Vielleicht ist das Verfahren das Problem, wenn es gegenüber der Alternative für Demokratie nicht erfolgreich wäre?!



      Man sollte mal ein paar Juristen beschäftigen, die checken, ob die NSDAP nach dem heutigen Verfahren 1932/33 verboten worden wäre. Wenn nicht, sollte man das Verfahren dringend überarbeiten.

      • @Jalella:

        Na klar. Wenn einem der mögliche Ausgang eines Gerichtsverfahrens nicht passt, ändert man schnell die Gesetze, damit es zur eigenen Zufriedenheit verläuft.



        Das ist exakt das Gegenteil von Rechtsstaat und Demokratie und ziemlich genau das, was Höcke und Co. machen würden, wären sie an der Macht.

  • Der Artikel erweckt einen falschen Eindruck des Urteils der Jury: Bei der entscheidenden Frage nach einem unmittelbaren Parteiverbot gab es keine Mehrheit. "Soll die AfD verboten werden?" Auf die Frage gab es zweimal ja, zwei Enthaltungen, drei Neinstimmen.

    Eine Mehrheit der Jury stimmte nur dafür, dass das Verbot geprüft werden soll.

  • „ Anders, als beim seinerzeitigen KPD-Verbot hätte man Rödder zufolge in diesem Falle aber mit bürgerkriegsähnlichen Zuständen zu rechnen: „Es würde zu Unruhen führen, da bin ich sicher.“ “

    Erstens ist das nur noch ein weiteres Argument FÜR ein Verbot, und zweitens ist es doch auffällig, dass niemand vor einem Bürgerkrieg warnt für den Fall eines Wahlsieges der AfD.

    Sie wissen genau, dass die Demokraten sich wie Lämmer zur Schlachtbank führen werden lassen.

  • Ich kann kaum ausdrücken, wie sehr ich Martenstein verachte.

    Alle, die gegen ein Verbot der AfD sind, sollte man gnadenlos festnageln auf die Beantwortung der Frage, wie sie denn eigentlich zu dem Parteiverbot schlechthin, dem Verbot der NSDAP, stehen.

    • @Suryo:

      Du denkst zu einfach.



      Zum einen ist es schwierig, der Partei rechtssicher genug Nähe zum Extremismus nachzuweisen, um die Beweisführung erfolgreich zu einem angestrebten Urteil zu bringen.



      Zum Anderen stellt sich auch für eventuelle Grauzonen hinsichtlich Extremismus die Frage, ob die AfD denn nun tatsächlich die Voraussetzungen erfüllt oder ob sie lediglich dir und mir ein Dorn im Auge ist.



      Denn eines wollen wir glaube ich beide nicht: ein Parteiverbot des Rechthabens Willens. Ich habe Bauchschmerzen wenn ich an einen Wahlsieg der AfD denke. Aber ich habe auch Bauchschmerzen, wenn ein Parteiverbot ohne zu zucken politisch durchgedrückt wird.

      • @Jan .:

        Wenn man es der NPD nachweisen konnte, dann auch der AfD.

        Das Grundgesetz stellt übrigens nicht nur auf das Programm einer Partei ab, sondern auch auf das Verhalten ihrer Anhänger.

    • @Suryo:

      Suryo - haben Sie Harald Martenstein überhaupt zugehört ?



      AfD mit NSDAP gleichzusetzen ist doch lächerlich.



      Egal, ob man die AfD mag oder nicht

    • @Suryo:

      Das hat Martenstein doch beantwortet, er sagte, er wäre für ein Verbot der NSDAP gewesen, aber sieht fundamentale Unterschiede zwischen NSDAP und AfD und hält das Ganze für ein linkes Komplott zum Ausschalten der politischen Relevanz rechter Meinungen. Ich sehe das vermutlich eher wie Sie als wie Martenstein, aber ganz so einfach ist seine Ansicht nicht zusammengefasst.

      • @Agarack:

        Wenn man die NPD hätte verbieten können, obwohl sie ja nun auch nicht dasselbe ist wie die NSDAP, und das Verbot nur an der geringen Größe der NPD scheiterte, dann kann man auch die AfD verbieten.



        Eine Partei muss nicht erst dasselbe wollen wie die NSDAP, um verboten werden zu können.

        Mein Punkt ist: wenn man meint, dass ein Parteiverbot prinzipiell ganz schrecklich ist, weil man damit rechtsextremen (nicht nur „rechten“!) Wählern eine Wahloption nimmt, dann müsste man diese Kritik auch hinsichtlich des Verbotes der NSDAP üben. Wo ist denn der absolut fundamentale Unterschied?

        • @Suryo:

          Die Einschätzung einer Partei als "rechtsextrem" ist halt nicht deckungsgleich mit "verfassungsfeindlich". Dazu müssen bestimmte - von der Einschätzung als links, rechts, divers etc. völlig unabhängige - Kriterien nachweislich erfüllt sein. Das ist halt bei der AfD nicht so leicht darzustellen wie bei der NPD. Die war einfach kruder in ihren menschenfeindlichen Parolen und ausdrücklicher in ihren antidemokratischen Zielsetzungen.

          Die NSDAP braucht man gar nicht als Messlatte heranzuziehen. Das Grundgesetz ist ja mit dem Wissen entstanden, was sie angerichtet hatte und entsprechend zugeschnitten worden, um Wiederholungen zu verhindern. Eine Grundlage für das Verbot der NSDAP zu schaffen, ist also eine seiner zentralen Zielsetzungen.

          ...und vielleicht ist DAS ein interessanter Wink nach Karlsruhe, woher ja die Hürden für ein Parteiverbot im Wesentlichen stammen, mal die Gegenprobe zu machen: WENN die Hürden für ein Verbot so hoch sind, dass es realistisch betrachtet unmöglich würde, die NSDAP (z. B. im Zustand von 1932) zu verbieten, dann sind die Hürden unzweifelhaft zu hoch.

        • @Suryo:

          Vielleicht sollte man es auch einfach endlich mal vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen, damit diese unsäglichen Dikussionen warum ein Verbot gerechtfertigt wäre oder nicht (was niemand von uns beantworten kann, die Antwort auf diese Frage kann nur das Gericht geben) endlich ein Ende haben.

  • Eine beachtenswerte, sehr aufwendig gestaltete Aufführung. Da fragt man sich unwillkürlich, durch wen und in welcher Höhe wurde die Inszenierung gefördert.