Koalition erzielt keine Einigung: Keine Senkung von Stromsteuer für private Verbraucher
Nach stundenlangen Verhandlungen konnte sich die Bundesregierung nicht darauf einigen, die Stromkosten für alle zu senken. Bei der Mütterrente gab es dagegen eine Einigung.

In ihrem Koalitionsvertrag hatten CDU/CSU und SPD vereinbart, die Stromsteuer möglichst schnell „für alle“ zu senken. Die Bundesregierung hatte aber vergangene Woche beschlossen, die Stromsteuer zunächst nur für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft zu verringern.
Aus der Union waren daraufhin Forderungen gekommen, auch Privatleute einzubeziehen. Dafür wären aber im Jahr 2026 5,4 Milliarden Euro nötig. Offensichtlich fanden die Koalitionspartner am Mittwoch keine Möglichkeit, dies zu finanzieren.
In dem Beschlusspapier wird neben der Stromsteuersenkung für das produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft im Energiebereich erneut auf andere beschlossene Maßnahmen verwiesen, die teilweise auch privaten Verbrauchern zugute kommen. Dabei geht es um die geplante Abschaffung der Gasspeicherumlage sowie die Teilübernahme der Übertragungsentgelte.
Einigung bei der Mütterrente
„Dies ist in der Jahreswirkung eine Entlastung von ca. zehn Milliarden Euro für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Wirtschaft“, heißt es in dem Koalitionsbeschluss. Damit würden „alle Verbraucherinnen und Verbraucher, Privathaushalte und Familien bereits um bis zu drei Cent pro Kilowattstunde entlastet. Dies bedeutet für eine vierköpfige Familie eine Entlastung von bis zu 100 Euro pro Jahr.“
Unterdessen konnten die Spitzen der schwarz-roten Koalition darauf verständigen, dass die Ausweitung der Mütterrente für vor 1992 geborene Kinder ab 2027 und damit ein Jahr früher als bisher geplant greifen soll. „Sofern eine technische Umsetzung erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist, wird die Mütterrente rückwirkend ausgezahlt“, heißt es in einem dreiseitigen Ergebnispapier des Koalitionsausschusses. Eltern von vor 1992 geborenen Kindern bekommen dann drei statt derzeit zweieinhalb Jahre Erziehungszeit bei der Rente angerechnet.
Damit setzte sich offenkundig die CSU mit ihrer Forderung durch. Der erste Entwurf von Arbeitsministerin und Co-SPD-Chefin Bärbel Bas für das Rentenpaket sah ein Inkrafttreten erst 2028 vor. Das wurde damit begründet, dass die Deutsche Rentenversicherung die Zeit bis dahin benötige, ihre Computerprogramme anzupassen und etwa zehn Millionen Renten neu zu berechnen. Bei der Mütterrente für vor 1992 geborene Kinder steigt die monatliche Rente pro Kind um rund 20 Euro.
Die Kosten dafür sollen mit jährlich etwa fünf Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Das Vorziehen der Wirksamkeit auf das Jahr 2027 vergrößert die Milliardenlücken in der Finanzplanung von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD). Darin klafft für die Jahre 2027 und 2028 zusammengenommen schon ein Loch von rund 78 Milliarden Euro.
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