Haftstrafe für Klimaaktivisten: Ein Jahr und 10 Monate Gefängnis

Ein Mitglied der Letzten Generation wurde zu einem Jahr und 10 Monaten Haft verurteilt. Das ist die bisher längste Haftstrafe für eine Sitzblockade.

Spurensicherung: Lange Haftstrafe für ein Mitglied der Letzten Generation Foto: Lorenz Mehrlich/szphoto/picture alliance

BERLIN taz | Das Amtsgericht Tiergarten in Berlin hat die bisher längste Haftstrafe für die Teilnahme an einer Sitzblockade der Klimagruppe Letzte Generation verhängt. Der 65-jährige Winfried Lorenz wurde wegen mehrerer Protestaktionen und Blockaden in den Jahren 2022 und 2023 zu einer Haftstrafe von insgesamt einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das geht aus einer schriftlichen Mitteilung der Letzte Generation hervor.

Der Verteidiger von Winfried Lorenz sagte der taz, dass sein Mandant „wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte“ verurteilt worden sei. Allein für eine einzelne Blockade soll Winfried Lorenz ein Jahr Haft erhalten haben, so das Statement der Letzten Generation. Die Staatsanwaltschaft hatte zu Prozessbeginn eine Strafe von über zwei Jahren gefordert.

Das zuständige Amtsgericht in Berlin wurde um eine Bestätigung des Urteils gebeten, hat bis Redaktionsschluss aber noch nicht geantwortet.

Lukas Theune, Geschäftsführer des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) und Verteidiger von Lorenz, kritisierte das Urteil scharf: „Mit dem heutigen Urteil entfernt sich die Strafrichterin von Recht und Gesetz. Statt einer verfassungsmäßigen Abwägung der Grundrechte wurde hier eine extreme Strafe gegen einen Unbestraften verhängt, der lediglich an friedlichen Sitzblockaden teilgenommen hat.“

Anwalt will Urteil anfechten

Winfried Lorenz selbst zeigte sich empört: „Die Argumentation der Richterin geht komplett an der Realität vorbei. Wir stehen vor der größten Menschheitskrise und es ist unerlässlich, gegen eine Politik zu protestieren, die uns in die Klimakatastrophe führt.“

Die Letzte Generation macht außerdem darauf aufmerksam, dass Lorenz erst vor wenigen Wochen für die Teilnahme an einer ähnlichen Straßenblockade freigesprochen wurde. Am selben Tag seien sechs weitere Aktivis­t:innen in Rostock freigesprochen worden.

Winfried Lorenz und sein Anwalt planen, gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung oder Revision einzulegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.