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Urteile im Linksextremismus-ProzessLina E. wieder frei – vorerst

Der Prozess gegen Antifa-Mitglieder endet mit harten Urteilen gegen Linksradikale. Die Hauptangeklagte kommt dennoch erstmal frei.

Ruhe vor dem Sturm? Für Mittwochabend rufen autonome Gruppen zu Demos in mehren Städten auf Foto: Jan Woitas/dpa

Dresden taz | Und dann ist, um 19.48 Uhr, Lina E. tatsächlich frei. Nach mehr als neun rekordverdächtigen Stunden Urteilsverkündung setzt Richter Hans Schlüter-Staats zu seiner letzten Amtshandlung im Prozess gegen die 28-jährige Leipzigerin und drei Mitangeklagte an – und setzt ihren Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug.

Die zuvor von ihm verhängten 5 Jahre und 3 Monate seien in ihrem Alter schon „heftig und gravierend“, hatte Schlüter-Staats erklärt. Sie habe sich im Prozess aber „positiv abgehoben“, von einer Fluchtgefahr sei derzeit nicht auszugehen. Die Reststrafe muss sie erst verbüßen, falls das Urteil rechtskräftig wird – allerdings auch die kaum zur Gänze. Da die Studentin bisher nicht vorbestraft ist, kann sie damit rechnen, dass das letzte Drittel der Haft zur Bewährung ausgesetzt wird. Und zweieinhalb Jahre saß Lina E. bereits in Untersuchungshaft.

So ist der monatelange Szeneslogan „Free Lina“ plötzlich Realität: Lina E. kann vorläufig frei den Gerichtssaal verlassen. Die Studentin ringt um Fassung, wischt sich eine Träne aus dem Auge, alle Mitangeklagten umarmen sie. Und im Saal brandet Jubel auf.

Es ist das Ende eines außergewöhnlichen Prozess – und des derzeit wohl politisch am aufgeladensten.

Diese Tat zeigt, wohin militanter Antifaschismus führt

Hans Schlüter-Staats, Richter

Seit September 2021 wurde vor dem Oberlandesgericht Dresden in einem Hochsicherheitssaal am Stadtrand gegen Lina E. und drei Mitangeklagte verhandelt – Lennart A., Jannis R., Philipp M., drei junge Autonome aus Leipzig und Berlin. Die Vorwürfe: Bildung einer kriminellen Vereinigung und sechs schwere Angriffe auf Rechtsextreme in Leipzig, Wurzen und Eisenach, verübt von 2018 bis 2020.

Lina E. sollte laut Anklage die Anführerin gewesen sein, zusammen mit ihrem seit drei Jahren untergetauchten Verlobten Johann G. Schon vor zweieinhalb Jahren wurde die Studentin der Erziehungswissenschaften deshalb in ihrer Wohnung in Leipzig-Connewitz verhaftet und öffentlichkeitswirksam mit dem Hubschrauber zum Ermittlungsrichter geflogen.

Kaum ein Prozess war zuletzt ein solches Politikum wie dieser. Jahrelang tappten Ermittler nach linksmilitanten Anschlägen im Dunkeln, 2019 gründete Sachsen eigens eine „Soko Linx“. Den Fall um die Gruppe um Lina E. zog dann die Bundesanwaltschaft an sich und forderte bis zu acht Jahre Haft. Auf der anderen Seite konterte die linke Szene mit einer großen Solidaritätskampagne, verbreitete den Slogan „Free Lina“. Die Verteidigung geißelte eine „politische Justiz“ und einseitige Ermittlungen, forderte weitgehend Freisprüche.

Am Mittwochmorgen prallt all das noch einmal aufeinander. Schon am frühen Morgen ist das Gericht von Polizisten umzingelt, am Himmel kreist ein Hubschrauber. Vor dem Gericht sammeln sich Demonstrierende mit Antifa-Bannern zu einer Kundgebung, kritisieren die „Kriminalisierung“ der Szene. Wer das Gericht betreten will, wird penibel kontrolliert.

Dann betritt Lina E. den Saal. Anders als sonst wirkt sie angespannt, versteckt ihr Gesicht hinter einem schwarzen Ordner. Ihre Un­ter­stüt­ze­r:in­nen und ihre Mutter, die fast jeden der 98. Prozesstage vor Ort waren, begrüßen sie stehend mit langem Applaus. Erst später wird Lina E. ihnen lächelnd zurückwinken. Zuvor hatte sie das Verfahren noch unbeschwert verfolgt, zumindest äußerlich. Zu den Vorwürfen aber schwiegen sie und die anderen drei Mitangeklagten bis zum Schluss.

Als dann Richter Hans Schlüter-Staats sein Urteil gegen Lina E. verkündet, herrscht zunächst konsternierte Stille, die 28-Jährige starrt nur in den Saal. 5 Jahre und 3 Monate Haft. Die drei Mitangeklagten verurteilt Schlüter-Staats zu bis zu drei Jahren und 3 Monaten Haft. Dann bricht Unmut auf. „Feuer und Flamme der Repression“, rufen Zuhörende im Chor. Ein Mann schreit „Faschofreunde“, eine Frau „Scheiß Klassenjustiz“. Schlüter-Staats muss die Urteilsbegründung unterbrechen, lässt die Zwischenrufenden rausschmeißen.

Es sind die schwersten Urteile gegen die linksradikale Szene seit Jahren. 2009 war die „militante gruppe“ für Brandanschläge zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Nun sind es zumindest für Lina E. nochmal mehr. Und das Urteil wird die autonome Szene und Sicherheitsbehörden noch länger beschäftigen.

Als Richter Schlüter-Staats seine Urteilsbegründung beginnt, verweist er gleich zu Beginn auf den Angriff auf den Kanalarbeiter Tobias N. im Jahr 2019 in Leipzig-Connewitz, „der brutalsten Tat“. Nur aufgrund einer getragenen Mütze mit rechtsextremem Logo sei dieser schwer verprügelt und „für sein Leben gezeichnet“ worden. „Nur weil er die falsche Mütze am falschen Ort trug“, bemerkt Schlüter-Staats. „Diese Tat zeigt, wohin der militante Antifaschismus führt.“

Auch Schlüter-Staats erklärt die Bekämpfung des Rechtsextremismus als „achtenswertes Motiv“. Dieser sei die derzeit größte Gefahr im Land. Das aber mache die Angriffe auf Rechtsextreme „nicht zur bloßen Bagatelle“, so der Richter. Auch gewalttätige Nazis würden durch ihre Taten „nicht vogelfrei“. Und es habe auch „keine nur ansatzweise notwehrähnliche Situation“ gegeben. Und Schlüter-Staats weist auch eine zu lasche Verfolgung durch die Justiz zurück. Allein von seinem Senat seien Rechtsextreme seit 2018 zu 88 Jahren Haft verurteilt worden, zählt er zusammen.

Dann holt der Richter gegen die Un­ter­stüt­ze­r:in­nen von Lina E. aus. Diese hätten eine „propagandistische Begleitmusik“ zum Prozess aufgeführt. Die Angeklagten als reine Opfer eines Repressionsstaats zu bezeichnen, „gehen ins Absurde“. Immer wieder wird der Richter von Unmutsrufen unterbrochen. Schlüter-Staats wirft den Un­ter­stü­ze­r:in­nen wiederum einen „ideologischen Schrebergarten“ vor. Und an den Saal gerichtet: „Und ich habe den Eindruck, einige gärtnern gerade.“

Über mehrere Stunden zeichnet Schlüter-Staats dann sehr detailliert nach, warum Lina E. aus Sicht des Senats tatsächlich an mehreren der sechs Angriffen beteiligt gewesen sei. Monatelang war darüber im Prozess gestritten worden. Opfer und Zeugen konnten die vermummten Angreifer nicht erkennen, klare Beweise gab es nicht. Noch dazu waren die Aussagen der angegriffenen Rechtsextremen mit Vorsicht zu genießen: Einige wie der Eisenacher Leon R. sitzen oder saßen inzwischen selbst in Haft, ebenfalls festgenommen im Auftrag der Bundesanwaltschaft unter dem Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung.

Klar ist für Schlüter-Staats der Angriff auf den rechtsextremen Eisenacher Kampfsportler und Szenewirt Leon R. im Dezember 2019. Lina E. war damals direkt danach verhaftet worden, in einem Fluchtauto mit dem Mitangeklagten Lennart A. – es war der Wagen ihrer Mutter. Nur einen Tag vor dem Angriff war Lina E. zudem in einem Baumarkt erwischt worden, wie sie zwei Hämmer klaute. Die Rechtsextremen wurden teils mit Hämmern und Schlagstöcken angegriffen. Schon bei einem ersten Angriff auf Leon R.s Kneipe, zwei Monate zuvor, aber ist die Sache wackliger. Hier gibt es nur DNA von Lina A.s Partner Johann G. und Zeugenaussagen, dass eine Frau dabei war. Beides aber reicht dem Richter: Das Angriffsverhalten der Frau sei dasselbe wie bei der zweiten Attacke in Eisenach gewesen, deshalb sei Lina E. auch hier die Täterin gewesen.

Als eine Frau „Beweislastumkehr“ reinruft und aus dem Saal gezerrt wird, kommt es zum Tumult. Mehrere Zuhörende protestieren, der richter unterbricht wieder. Dann drängen Justizwachleute vermeintliche Rufer nach draußen, schubsen sie teils über Stühle, darunter auch Angehörige der Angeklagten. Polizisten stürmen in den Saal, Lina E.s Mutter verlässt diesen schluchzend. Erst nach einer längeren Pause kann weiterverhandelt werden. Am Ende des Tages wird das Gericht mehrere Hausverbote erteilen.

Schlüter-Staats aber beruft sich auch auf einen Kronzeugen: Johannes D., ein früherer Weggefährte von Lina E. Nach Vergewaltigungsvorwürfen wurde er aus der Szene verstoßen, hatte vor Ermittlern ausgepackt und Lina E. und ihren Verlobten belastete er schwer: Sie hätten die Gruppe zusammengehalten und Angriffe koordiniert. Schlüter-Staats hält das für schlüssig, auch habe D. keinen überzogenen Belastungseifer gegen die Angeklagten gezeigt.

Polizei bereitet sich auf Großeinsatz vor

Dennoch erteilt das Gericht auch Freisprüche. Bei Lina E. tut es das für die Angriffe auf den früheren NPD-Mann Enrico B. und den Wurzener Neonazi Cedric S., wo eine Beteiligung nicht nachweisbar sei. Auch die Alibis der Mitangeklagten Philipp M. und Jannis R. für zwei der angeklagten Taten erkennt Schlüter-Staats an. Sie hatten über Handydaten nachweisen können, dass sie beim ersten Angriff in Eisenach nicht vor Ort waren. Und anders als die Bundesanwaltschaft sieht Schlüter-Staats Lina E. auch nicht so klar als Rädelsführerin der Gruppe – auch deshalb die geringere Strafe als von den Anklägern gefordert. Zudem rechnet das Gericht Lina E. die große Medienberichterstattung zu, die auch ihre Persönlichkeitsrechte verletzt habe. Auch war E. bisher nicht vorbestraft. Die Strafe sei daher „maßvoll“.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) warnte derweil am Mittwoch bereits vor gefallenen Hemmschwellen und einer „Gewaltspirale“ in der linksextremen Szene. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) warnete vor „Selbstjustiz“. Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang erklärte, der Fall Lina E. stehe „beispielhaft für das hohe Gewaltpotenzial und Radikalisierungsniveau“ in Teilen der linksextremen Szene. Wenn es so weitergeht, „rückt der Moment näher, in dem man auch von Linksterrorismus sprechen muss“.

Die autonome Szene wertete das Urteil gegen Lina E. und die anderen dagegen als Skandal. Schon zuvor war zu Protesten für den Urteilstag geworben worden, zum „Tag X“. Für jedes verhängte Jahr Haft wurde ein Sachschaden von einer Million Euro angekündigt, hieß es in einem Aufruf. Bereits für Mittwochabend hatten autonome Gruppen Demonstrationen in Leipzig, Dresden, Berlin, Hamburg oder Stuttgart angekündigt.

Am Samstag soll eine zentrale Demonstration in Leipzig folgen, auf der „die Wut“ über das Urteil ausgedrückt werden soll. Die Polizei bereitet sich auf einen Großeinsatz vor, die Stadt Leipzig prüft ein Verbot der Demonstraton. In der Szene wurde dazu appeliert, so oder so nach Leipzig zu kommen – das Verbot dürfe man „nicht hinnehmen“.

Verteidiger kündigt Revision an

Lina E.'s Verteidiger Ulrich von Klinggräff kündigt derweil noch Revision gegen das Urteil gegen seine Mandantin an. Es sei ein „eklatantes Fehlurteil“. Die Haftentlassung von Lina E. sei „ein guter Punkt“. Aber die gut 5 Jahre Haft blieben angesichts der bloßen Indizien und einseitigen Ermittlungen „in keiner Weise akzeptabel“.

Lina E. bekommt das schon nicht mehr mit. Sie ist da bereits im Auto ihres zweiten Anwalts in die vorläufige Freiheit davongedüst.

Hinweis der Redaktion: Der Artikel wurde im Verlauf des Mittwochabend aktualisiert. Dass Lina E. ihre Haftstrafe erst antreten muss, wenn das Urteil rechtskräftig wird, war bei Veröffentlichung der ersten Textfassung noch nicht bekannt.

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32 Kommentare

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  • Hat der Schlüter-Staats wirklich die Zahl 88 gebraucht? Das sagt ja alles!



    Erst infolge dieses Prozesses gegen die Antifa wurde dann ein Prozess gegen die Nazis erföffnet - soviel zur laschen Verfolgung. Und wonach ruft heute der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Breilmann: „Es bedarf eines Aktionsplans gegen Linksextremismus“.



    Denn vor nichts hat eine CDU\CSU mehr Angst, als vor Linken! Wir rechts sie sein kann, erleben wir zur zeit beim sächsischen MP, der sich vor der Wahl den AFD-Sympathisanten anbiedert!

  • Warum diese Aufregung. Noch leben wir in einem Rechtsstaat. Eine Straftat ist eine Straftat und muss als solche im Rahmen der geltenden Gesetze bestraft werden. Massive körperliche Gewalt gegen Menschen, auch wenn mir deren Weltanschauung und Gedankengut nicht passt, geht gar nicht. Wo kämen wir hin wenn jeder meint, aus welchem Grund auch immer, Selbstjustiz straffrei ausüben zu können.

  • Der § 129 ist die Vielzweckwaffe der politischen Justiz, in den 70zigern gegen die RAF und ihre Sympathisanten in Stellung gebracht. Dieser Paragraph erlaubte es den Gerichten lange Strafen zu verhängen, auch ohne hinreichende Beweise für einzelne Straftaten. Gespräche am Küchentisch in Wohngemeinschaften reichten schon um die Bildung einer kriminellen Vereinigung zu unterstellen. Heute wird der § 129 wieder in Stellung gebracht. Gegen sogenannte Linksradikale oder gegen die "Letzte Generation". Auffällig ist, daß der rechte Radikalismus nicht annähernd solchen Verfolgungen ausgesetzt ist. Dieser hat sich ungefährdet in manchen Gegenden Deutschlands bis in die Mitte der Gesellschaft ausgebreitet, schafft Rechtsradikale Netzwerke, pflegt Kampfsport, bildet an der Waffe aus und wartet auf den Tag X. Das alles bekanntermaßen, von mutigen Journalisten dokumentiert, und von Polizei und Justiz ignoriert und das ist der eigentliche Skandal an dem jetzigen Urteil gegen Lina E. Natürlich ist Selbstjustiz nicht akzeptabel, aber wenn es für einige um ihr Überleben geht, was dann? Helfen Polizei und Justiz? Nicht im Osten unseres Landes!

  • "Beides aber reicht dem Richter: .... Die Strafe sei daher „maßvoll“."

    Maßvoll? Alles basiert nur auf einer einzigen Zeugenaussage. Konkrete Beweise gab es sonst nicht. Unter Maßvoll stelle ich mir auch eine bessere Würdigung der Lebensverhältnisse der Angeklagten vor. Das ist m.M. nur zum Teil geschehen.

    Und Lina muss noch gut ein Jahr in Haft. Das wäre dann in einer JVA mit einem Schwung rechter Frauen.

    Für jemanden, der keinerlei Vorstrafen hat, zuvor nie durch gewalttätiges Verhalten auffiel, ist das durch und durch ein politisches, ein hartes Urteil.

    Und auch der Kanalarbeiter mit der rechtsradikalen Mütze wird kein besseres Leben führen können, wenn Menschen besonders hart verurteilt werden. Und solche Mützen und Symbole der Szene schaffen ein Klima der Angst bei den Menschen, die nicht rechtsextreme Sympathien haben. Das ist durchaus auch eine Strategie öffentliche Räume zu kapern und zu besetzen.

    Damit will ich das nicht rechtfertigen, was ihm passiert ist, aber er hat auch ein klares Zeichen gesetzt.

    • @Andreas_2020:

      Es ist ihm nicht „passiert“, es haben Menschen getan, die so denken und handeln und das richtig finden wie die Angeklagte hier.

  • "Da die Studentin bisher nicht vorbestraft ist, kann sie damit rechnen, dass das letzte Drittel der Haft zur Bewährung ausgesetzt wird. Und zweieinhalb Jahre saß Lina E. bereits in Untersuchungshaft."



    Das bedeutet nach Adam Riese, dass sie noch ein Jahr hinter Gitter muss.



    5 Jahre 3 Monate = 63 Monate



    2/3 davon sind 42 Monate = 3,5 Jahre



    2,5 Jahre hat sie schon abgesessen, bleibt 1 Jahr.



    Das ist an sich verkraftbar, das Alter passt jedenfalls.

    • @Günter Picart:

      Die ganze Kiste geht ja noch in Revision. Und dann wird es ein Urteil geben, dass oh Wunderwunder genau aufgeht. Lina muss nicht mehr in den Bau und die Justiz kann voll gut rechtfertigen, dass sie sie 2,5 Jahre weggesperrt hat.

      • @Christoph Buck:

        Genau, so etwas wäre denkbar und das ist wohl auch der Hintergrund dafür, dass sie vorerst raus durfte. Weil man nicht weiß, was in der Revisionsverhandlung rauskommt und nicht riskieren will, sie zu lange einzusperren. Das Gros hat sie jedenfalls schon verbüßt, wenn sie sich nicht schlecht führt und die Bewährung riskiert. Eventuell muss sie dann nach der Revision noch einige Monate oder eben höchstens ein Jahr ins Gefängnis, vielleicht auch gar nicht mehr. Eine kluge Lösung, meine ich.

  • 6G
    679115 (Profil gelöscht)

    88 Jahre für jeden Nazi klingt nicht schlecht... Himorvoll

    • 6G
      652797 (Profil gelöscht)
      @679115 (Profil gelöscht):

      Bringt wenig, die sind schon alle Ü90

  • So selbstgewiss muss man erstmal sein, das richtige mit den richtigen Mitteln zu tun, dass man seine Mitmenschen mit einem Hammer dazu erzieht.

  • [...] Beitrag entfernt. Bitte beachten Sie die Netiquette. Vielen Dank! Die Moderation

  • Richtige Entscheidung, den Rest der Strafe auf Bewährung.

    • @V M:

      ... das ist eher ein Jahr oder sogar mehr. Mit Bewährung wird das so nichts.

  • "88" Jahren Haft, lol.

    Fragt sich noch, für wie viele Leute.

  • Eine "Szene", die von Kriminalisierung spricht, und gleichzeitig "Für jedes verhängte Jahr Haft [...] ein[en] Sachschaden von einer Million Euro angekündigt", sollte mal in sich gehen und den Widerspruch suchen.

  • Fünf Jahre gibt es sonst für Mord. Wäre es ein Rechter Mann gewesen hätte er in Sachsen 5 Monate bekommen. Ein weiteres Skandalurteil nach den "Terrorvorwürfen" gegen Umweltschutzorganisationen..

    • @Timelot:

      Sie irren, bei Mord gibt es die lebenslange Freiheitsstrafe. Im übrigen waren es mehrere schwere Körperverletzungen. Von daher ist das Urteil okay.

  • Laut anderen Berichten ist sie mittlerweile laut Gericht auf freiem Fuß und muß sich zweimal pro Woche bei der Polizei melden. Personalausweis und Reisepass wurden eingezogen. Bin gespannt . . .

  • Das Lampenputzerlied, das von dem Lampenputzer erzählt, dessen Lampen beim Revoluzzen kaputt gingen und er deshalb arbeitslos war. Er wollte dann ein Buch schreiben, wie man "revoluzzt und dabei doch Lampen putzt".



    Schwierige Frage ab wann etwas kippt. Aber es ist immer kritisch selber Gewalt anzuwenden, egal wie gewalttätig die Gegenseite ist.



    Die "Letzte Generation" ist sehr provokativ, erfährt politische, polizeiliche und Bürgergewalt, aber sie wirkt und bleibt doch sehr unangreifbar wegen ihrer gewaltfreien Vorgehensweise.

  • Der Zweck heiligt die Mittel eben nicht. Mit dem Hammer vorsätzlich auf einen menschlichen Kopf einzuschlagen ist in der Tat kein Kavaliersdelikt. Auch nicht, wenn es eine dämliche Nazi-Birne ist. "Für jedes verhängte Jahr Haft wurde ein Sachschaden von einer Million Euro angekündigt." Wer sich dem anschließt, sollte vielleicht erstmal 5 Minuten darüber nachdenken, wem er da folgt.

    • @Nachtsonne:

      Wurde ihr die Hammerattacke zweifelsfrei bewiesen, hat sie das wirklich gemacht?

      • @Andreas_2020:

        Wenn man eine Tat gemeinsam plant, gemeinsam zum Tatort fährt und sie dann wie geplant- deshalb hatte man ja den Hammer dabei - ausführt, ist es für die Rechtslage egal, wer jetzt zugeschlagen hat.

  • Puh. Als ich den Satz „Nur weil er die falsche Mütze am falschen Ort trug“ wurde mir fast schlecht. Als ob diese Mütze nicht für Menschenhass stehen würde. Auf dem rechten Auge blind sein ist echt ein deutsches Hobby.

  • "Allein von seinem Senat seien Rechtsextreme seit 2018 zu 88 Jahren Haft verurteilt worden, zählt er zusammen." - - > Humor hat er der Richter!

  • "Am Ende des Tages wird das Gericht mehrere Hausverbote erteilen."



    Wenn diejenigen als Angeklagte oder als Zeugen zu diesem Gericht vorgeladen werden, begehen die dann Hausfriedensbruch, wenn sie der Ladung nachkommen?

  • Taz, ich verstehe euch nicht. Jemand maßt sich an, Gewalt gegen missliebige Personen auszuüben. Und ihr habt Probleme mit dem Urteil?

    • @resto:

      Der Artikel beschreibt doch eher als sich einer Meinung anzuschließen. Ich finde ihn sehr gelungen und informativ.

    • @resto:

      Wo haben Sie denn herausgelesen, dass die taz bzw. der Redakteur "Probleme mit dem Urteil" hat?

      Ein persönlicher Kommentar mit Bewertung ist dieser Artikel gerade nicht, denn es werden nur Abläufe und Hintergründe geschildert. Eine Bewertung wird doch gar nicht vorgenommen, sondern wiederum nur die Bewertung anderer (Innenministerium, Verfassungsschutz, linke Szene) geschildert.

    • @resto:

      Sehe ich genau so. Gewalt ist Gewalt. Das Maß ist das Gesetz, nicht die Meinung der einen oder anderen Seite.

      Zudem sollte die linke Szene mal in sich gehen. Zuerst von Kriminalisierung sprechen, und dann zu Straftaten auffordern ("Für jedes verhängte Jahr Haft wurde ein Sachschaden von einer Million Euro angekündigt, hieß es in einem Aufruf.")? Einfach mal drüber nachdenken.

      • @Torben2018:

        Nein, für manche ist es normal dass nur andere ihre Positionen überprüfen sollen bzw. Müssen.