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Durchsuchungen bei Kunstkol­lek­tiv ZPSRazzia nach AfD-Flyeraktion

Das „Zentrum für Politische Schönheit“ hatte kurz vor der Bundestagswahl die AfD reingelegt. Die Polizei hat nun Räume des Kollektivs durchsucht.

Für die Tonne: Vor der Bundestagswahl hatte das ZPS die AfD mit einer Flyeraktion getäuscht Foto: Patrick Pleul/dpa

Berlin taz | Im September 2021 gab das „Zentrum für politische Schönheit“ (ZPS) bekannt, die AfD mit einer falschen Flyerfirma getäuscht zu haben. Jetzt hat es in Berlin wegen der Aktion Hausdurchsuchungen bei Künst­le­r*in­nen des Kollektivs gegeben. Das teilte das ZPS zuerst auf Twitter mit und sprach von einem „schwarzen Tag für die Kunstfreiheit in Deutschland“.

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Die Berliner Polizei bestätigte auf Anfrage der taz, dass am Donnerstagmorgen aufgrund eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses ein Atelier und eine Wohnung in Prenzlauer Berg von Er­mitt­le­r*in­nen des polizeilichen Staatsschutzes durchsucht wurden. Das sei aufgrund eines laufenden Verfahrens wegen „Fälschung beweiserheblicher Daten“ passiert. Bei den Durchsuchungen wurden nach Angaben der Polizei Beweismittel sichergestellt. Mehrere Datenträger wie Smartphones oder Computer sollen beschlagnahmt worden sein.

Im Vorlauf des Bundestagswahl soll der fiktive „Flyerservice Hahn“ von der extrem rechten Partei den Auftrag erhalten haben, mehrere Millionen AfD-Wahlkampfflyer für die Bundestagswahl unter die Wäh­le­r*in­nen zu bringen. Anstatt das Material zu verteilen, habe das ZPS die fünf Millionen Flyer von verschiedenen Kreisverbänden der Partei allerdings nur eingesammelt, um sie später zu entsorgen. Die Künst­le­r*in­nen sprachen von etwa 30 Tonnen Werbematerial, das sie bei einem Unternehmen für Aktenvernichtung geschreddert hätten. Die AfD kündigte damals eine Anzeige an.

Das ZPS kritisierte die Durchsuchungen auf Twitter und kommentierte mit Blick auf die Landesregierung aus SPD, Grünen und Linken: „Die erste Amtshandlung des neuen R2G-Senats in Berlin: Wohnungen von Künstlern durchsuchen.“ Das Vorgehen des LKA nennen die Künst­le­r*in­nen einen „politischen Skandal“. Für einen möglichen Rechtsstreit und die damit verbundenen Kosten hatte sich das Zentrum für politische Schönheit bereits mit einer Crowdfunding-Aktion gewappnet. Zahlreiche Menschen unterstützten die Künst­le­r*in­nen und die Aktion gegen die AfD mit einer Geldspende.

Nach Angaben des ZPS gab es keinen rechtsgültigen Vertrag mit der AfD. Auch hätte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des fiktiven „Flyerservice Hahn“ gestanden, dass „die Verteilung von ‚Propaganda und Falschaussagen‘ sowie Werbematerialien ‚politischer Parteien‘ ausdrücklich“ ausgeschlossen sei.

Das Zentrum für politische Schönheit beschreibt sich auf ihrer Homepage als „Sturmtruppe zur Errichtung moralischer Schönheit, politischer Poesie und menschlicher Großgesinntheit“. In der abstrakten, poetischen Beschreibung liegt bereits eine der Charakteristiken der Arbeit des Kollektivs: Sie provozieren mit ihren Aussagen, kreieren sprachliche Widersprüche und wollen auch durch ihre Kommunikationsart Debatten anstoßen. Die handelnden Personen sind ein Zusammenschluss von Künstler*innen, die sich mit ihren Aufsehen erregenden Kunstaktionen insbesondere gegen die Verletzung von Menschenrechten engagieren.

Ihre Kunstaktionen kreiden politische Tatenlosigkeit an, etwa in der Politik für Geflüchtete und auch im Hinblick auf das Erstarken von Rechtspopulismus in Deutschland, etwa durch die AfD. So bauten die Künst­le­r*in­nen beispielsweise im November 2017 auf dem Nachbargrundstück des Thüringer AfD-Politikers Björn Höcke das Berliner Holocaust-Mahnmal nach, nachdem dieser es öffentlich als „Denkmal der Schande“ betitelt hatte.

Gegründet hat sich die Gruppe im Jahr 2009. Insgesamt sollen sich über 70 Personen zum Zentrum für politische Schönheit zusammengeschlossen haben. Das Kernteam besteht dabei aus einer Gruppe von etwa zehn Menschen. Zentrale Ak­teu­r*in­nen der Gruppe sind und waren der Politikwissenschaftler und Theaterregisseur Philipp Ruch, der Dramaturg André Leipold, die Schauspielerin Cesy Leonard und der Busunternehmer Stefan Pelzer.

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54 Kommentare

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  • Berliner Polizistinnen gegen links- alte Kamelle seit KaiserIn WilhelmA. Aber Lebensversicherer/Innen dürfen Verträge kündigen, wenn die "Gewinnaussichten nicht den Erwartungen entsprechen". Gratuliere Neokapitalismus-vulgo politisch gestärkte Mafia

  • Ich sach nur, spenden, spenden, spenden. Auf die Chubacca-Verteidigung können wir nicht hoffen.

    en.wikipedia.org/wiki/Chewbacca_defense



    de.wikipedia.org/w...bacca-Verteidigung

    Ausserdem hat die AfD das gleiche Gewicht wie eine Ente.

  • Anyway - ich rufe hiermit jeden aufrechten Demokraten zur Solidarität mit dem ZPS auf. Nicht reden - handeln. Jetzt.

    Bitte: politicalbeauty.de/spenden.html

    • RS
      Ria Sauter
      @Grenzgänger:

      Danke!

  • RS
    Ria Sauter

    Das war eine sehr gute Aktion gegen die braune Brühe.



    Gibt es eine Möglichkeit zur Spende für Prozesskosten etc.?

  • Übertragen wir das doch einfach mal in die "Digitale Welt".

    Da finden sich in diversen "Nutzungsbedingungen" auf Seite 67 im Kleingedruckten Vereinbarungen nach denen unser Nutzungsverhalten, unsere Daten und im Grunde unsere intimsten Geheimnisse nach Herzenslust gestohlen, gesammelt und letztlich verdealt werden dürfen.

    Wo ist also der Unterschied wenn Flyerservice Hahn auf Seite irgendwo der Geschäftsbedingungen ledigleich die Entsorgung des übergebenen Altpapiers anbietet - und das offenbar niemand liest.

    Frage am Rande (@Lowandorder): Welche Strafe droht einem Ermittler wenn er unter Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Durchsuchungsbeschluß erwirkt ?



    Ist das Prozessbetrug ?

    • @Bolzkopf:

      Der Unterschied: Man bekommt zumindest die eigentliche Dienstleistung -z.B. einen Internetzugang- um deren willen man den Vertrag abschließt.



      Der Flyerservice Hahn dagegen verspricht eine bestimmte Dienstleistung,mit der sogar proaktiv geworben wurde ,um sie dann letztlich nicht zu gewähren.



      Das würde dem Provider entsprechen,der nur die Daten sammelt ,aber keinen Internetzugang gewährt, obwohl diese Dienstleistung in der Werbung versprochen wurde.

    • @Bolzkopf:

      Die Frage stellt sich gleich doppelt nicht. Zum einen reicht für eine Durchsuchung ein Anfangsverdacht und zum anderen ist der Vorwurf hier "Fälschung technischer Aufzeichnungen", weil eben die Webseite vortäuschte, von einer realen Firma mit UStNr. usw. zu stammen, was tatsächlich nicht der Fall war. Entspricht gewissermaßen einer "Urkundenfälschung in elektronischer Form" - und nach allem, was zu lesen war, besteht dafür weit mehr als ein Anfangsverdacht.

    • @Bolzkopf:

      Uppsalatata - zuviel der Ehre: Koa Ahnung nich & verweise auf meine letzte Untat StR-Klausur: “mangelhaft - ob die Arbeit den Schritt zum ‚ungenügend' getan hat - mag dahinstehen“ gez. Eimer (im Gegensatz zum “leeren“ - “Bluteimer“ genannt!



      (btw - Was eine Prüfungskommission:



      Dann FELLste in den🩸EIMER & GUCKst GANZ blöd!;)) - Sie war verschrien.



      (Er gratulierte. Ich: “Danke. Na. Dass ist ja noch mal gutgegangen!“ - “Hatten Sie etwelche Zweifel?“ => meine Tochter - 3 - rollte sich geiernd ab.



      (Sein Satz wurde mir erst viel später klar - aber das bleibt entre nous & im Skat!;)) Mann muß auch jönne könne.



      Normal Schonn •

    • @Bolzkopf:

      Betrug ist es nur, wenn eine Bereicherungsabsicht vorhanden ist. Ohne dieses Kriterium kann es kein Betrug sein.

      Qualitativ gibt es auch deutliche Unterschiede. AGB von normalen Firmen sind überschaubar. Die Nutzungs, bzw. Lizenzvereinbarungen bei Produkten von Digitalkonzernen sind dagegen mitunter 50 DIN-A4-Seiten (oder so in der Art) gross oder gar grösser. Und oft hat man keine andere Wahl, als diese Bedingungen zu akzeptieren, weil es keine Alternative gibt, wo diese Bedingungen nicht auch in Umfang und Inhalt äquivalent wären. Eine eigene Vereinbarung zu schliessen, mit anderen Parametern, wird normalen Leuten nicht zugestanden. Wäre auch schwer umzusetzen, wenn man hundert Millionen "Kundinnen" hat.

      "Welche Strafe droht einem Ermittler wenn er unter Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Durchsuchungsbeschluß erwirkt ?"

      Hier ist § 344 StGB "Verfolgung Unschuldiger" einschlägig. Je nach Schwere können 3 Monate bis 10 Jahre Freiheitsstrafe verhängt werden. Der Versuch ist strafbar und eine Strafbarkeit ist auch bei Unterlassungshandlungen gegeben.

      Es könnte, je nachdem wie die "Vorspiegelung" genau ausgeführt wurde, auch § 348 StGB



      "Falschbeurkundung im Amt" greifen. Hier sind es bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Der Versuch ist strafbar.

    • 0G
      05989 (Profil gelöscht)
      @Bolzkopf:

      Das wäre dann vergleichbar, wenn der Verkäufer (oder eine entsprechende Webseite auf der das angeboten wird) gleichzeitig versprechen würde, "Bei uns werden keine Daten gesammelt".

      Dann stehen Aussagen von AGB und Verkaufskommunikation direkt gegeneinander. Und dann müssen bei einer gerichtlichen Klärung eventuelle Betrugsabsichten gegen mögliche Fahrlässigkeiten - auf beiden Seiten - abgewogen werden.

  • Über Kunst lässt sich streiten. Aber nicht über den Fakt, dass kein juristischer Vertrag zustande kam. Und in den AGBs alles drinstand. Man muss sich eben informieren. Ist zwar extra witzig, dass es die AfD trifft, aber ich würde das bei anderen Parteien ebenso sehen. Wer zu dumm zum Lesen ist, muss eben Lehrgeld zahlen. Solange andere Gestalten viel mehr Menschen viel stärker schaden und trotzdem ihre Millionen behalten dürfen *hust*maschmeier*hust* sehe ich hier keine relevanten Opfer. Bürger und Demokratie wurden sogar geschützt 😉 Aber über Kunst würde ich nicht argumentieren.

    • @Haja1953:

      Diese Ansicht ist grob falsch. Das reale Handeln hat immer Vorrang vor den AGB. Wenn man als Vermieter in die AGB schreibt, man vermiete nicht an Leute ohne Arbeit und schließt einen Vertrag mit 2 Leuten, die ihren ALG2-Bescheid vorgelegt haben, dann ist der Vertrag natürlich gültig.

    • @Haja1953:

      Ob kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist? Auch ein mündlicher abgeschlossener Vertrag ist gültig. Genauso die Annahme durch kongruentes Verhalten.



      Ich bin durchaus für Aktionen gegen die AfD, kann aber schlecht beurteilen, in wie weit die ganze Aktion rechtlich zu beurteilen ist. Das wird letzlich wohl ein Gericht entscheiden müssen.



      Zitat aus älterem Artikel:



      "Die Ak­ti­ons­künst­le­r:in­nen berichten nun, der „Flyerservice Hahn“ habe der AfD vor einigen Monaten angeboten, Wahlkampfmaterial zu günstigen Preisen zu verteilen. "



      Das ist ein Angebot, das jemand annehmen kann. Hier hat ja der Anbietende offensichtlich unter Kenntnis der juristischen Person, er gegenüber das Angebot gemacht wurde, die Wahlfreiheit für seine eigenen AGBs übergangen. Damit ist durch Annahme des Angebots der Vertrag zustande gekommen und die Künstler waren verpflichtet, das Angebotene auch zu liefern. Abgesehen davon werden sie auch noch für die Zerstörung der übergebenen Flyer schadenersatzpflichtig sein. Bitte vor solchen Aktionen mal das BGB konsultieren.



      Etwas als "Kunst" zu deklarieren und sich darauf zurück zu ziehen ist im BGB nicht vorgesehen.



      Die strafrechtliche Bewertung ist noch einmal eine andere. Da wird vermutlich nicht viel passieren.

      • @MeinNick2021:

        Ich kann Ihre Betrachtungsweise nachvollziehen, denke aber, dass der Verweis auf die AGB-Klausel auch nur als Schmankerl gemeint gewesen sein könnte. In einer juristischen Verteidigungssituation wird sehr oft der tatsächlichen Stichhaltigkeit einzelner Verteidigungspunkte bevor eine Verhandlung stattfindet, kein allzu grosser Wert beigemessen. "Gish-Gallop"-artig ist relativ normal. Lieber zu viel als zu wenig.

        "angeboten, Wahlkampfmaterial zu günstigen Preisen zu verteilen"

        Ist Ihnen die genaue Wortlaut bekannt? Oder sonstjemandem? Würde mich mal im Detail interessieren. Wenn man kreativ ist und juristisch gewandt, kann man eine Dienstleistung potenziell auch ohne dabei einen juristischen Widerspruch zu erzeugen "anbieten".

        Die Frage zu klären, ob das "Angebot" wirklich eins war oder nur Werbung, ist um den Sachverhalt genau zu verstehen, von entscheidender Bedeutung.

        Strafrechtlich könnte eine Sachbeschädigung in Frage kommen, weil das Zeug geschreddert wurde.

  • Na ja, ich hab ja auch gut geschmunzelt und um keinen AfD flyer isses irgendwie schade.

    Aber, egal wie oft mans betont, das sei alles nur eine Kunstaktion, man sei nur Künstler und durch die Ermittlungen seiner Kunstfreiheit beraubt. Skandal, Skandal! Sorry, aber das ist natürlich nicht so.

    Und genauso, wie das ZPS ganz bewußt Grenzen überschreitet und sich dafür öffentlichkeitswirksam feiern lässt, genauso muss man auch mit den Konsequenzen leben, wenns schief geht.



    Sonst könnte man wohl auch Kokslieferungen in Bananenkisten als Kunstaktion bezeichnen.

  • Das mag ja juristisch alles soundso sein - aber was für eine geile Aktion.

    • @Zahnow Gregor:

      Jo aber Hallo! Dem kann ich nur zustimmen.

  • Naja, ein ziemlich klarer Straftatbestand. Wird wohl bei Bewährung und Schadensersatz bleiben. Die Untersuchungen als Angriff auf die Kunst darstellen zu wollen finde ich allerdings recht nervig.

    • @Nachtsonne:

      Nein, nicht so eindeutig. Die AGBs sind schon vielen zum Verhängnis geworden. Wer die nicht liest.

  • 8G
    83191 (Profil gelöscht)

    Tja. Wo hört Kunstfreiheit auf, wo fängt Arglistige Täuschung an. Und um nichts anderes handelt es sich hier. Vorsatz, Eigeninitiative.. alles gegeben.

    Dass das maximale Strafmaß von 5 Jahren Haft + Geldstrafe ausgereizt wird bezweifle ich, aber glimpflich wird’s nicht. Dass das ZPS schuldig gesprochen wird halte ich für unvermeidbar.

    Die reflexartige und übertriebene Kritik an denjenigen, die geltendes Recht umsetzen und das fehlende Verständnis für Gewaltenteilung sind dann nur noch das I-Tüpfelchen in dieser Causa.

  • Ob diese Aktion als Kunst zu werten ist, muss wohl ein Richter klären. Denn der Schaden ist da, so sehr demokratische Kräfte sich in diesem Fall darüber freuen mögen.



    Aber wenn das jetzt ohne genauere Untersuchung einfach durchgewunken wird, tun wir der Demokratie damit einen Bärendienst.

    • @Herma Huhn:

      Warum sollen sich Kunst und Straftat ausschließen? Es mag Kunst sein oder nicht, das kann den Gerichten egal sein - für sie ist nur wichtig ob dabei gegen geltendes Recht verstoßen wurde.

    • @Herma Huhn:

      Nein, ob diese Aktion Kunst ist, kann kein Gericht der Welt "klären". Da legen Sie aber ein krudes Verständnis an den Tag ;)

      • @Orwell1984:

        Oh, irgendein schwurbelndes Richterlein ist in Schland sicher zu finden.

        Gerichte, die mit ihren Urteilen wissenschaftliche Fakten aus dem Nichts erschaffen, können auch beurteilen, ob etwas Kunst ist oder nicht.

        Der jahrzehntelange Marsch der Neurechten durch die Instanzen hat halt Spuren hinterlassen.

  • 8G
    83191 (Profil gelöscht)

    Tja. Wo endet die Kunstfreiheit und wo beginnt arglistige Täuschung.

    Wäre die AfD damals auf diese Fake-Firma zugegangen, wäre die Position vom ZPS vor Gericht diskutierfähig gewesen.

    Aber da der Verein im Namen des Fake-Unternehmens die AfD selbst angeschrieben und etwas vorgegaukelt hat, ohne jemals beabsichtigt zu haben es auch umzusetzen, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen warum es keine Arglistige Täuschung sein könnte.

    Da hilft auch keine AGB eines Unternehmens, das überhaupt nicht existiert.

    In diesem Fall ist der ZPS schlicht zu weit gegangen. Mit Kunstfreiheit hat das meiner Meinung nach nix zu tun. Und dann reflexartig mit Hyperlativen jene zu beschimpfen, die geltendes Recht umsetzen, sehe ich ebenfalls als schlechte Haltung an.

    • @83191 (Profil gelöscht):

      Ja, das dürfte genau das Problem darstellen: Die ZPS hat das Angebot gemacht und die AfD musste es nur noch annehmen.

  • Das war ne tolle Aktion, aber was ZPS jetzt jammert ist schlicht Unsinn: Ein Skandal wäre es, wenn die Landesregierung auf Staatsanwaltschaft und Polizei Einfluss üben würdde, damit die Räume der ZPS NICHT durchsucht würden. Den natürlich war diese Aktion (so gut ich sie auch finde) strafbewehrt. Da weiß im Übrigen auch das Zentrum, sonst hätten die damals nicht gleich einen Solidaritätsaufruf gestartet - wegen der zu erwartenden Prozesskosten.

    Unsinn ist auch, die erste Amtshandlung der Landesregierung sei es "Wohnungen von Künstler zu durchsuchen. Bekanntermassen gibt es in D Gewaltenteilung. Die Landesregierung wird das nicht beschlossen haben. Auch das jammern um die Freiheit der Kunst ist albern. Es war ja eine klar politische Aktion und weil nicth legal, muss die Staatsanwaltschaft und Polizei nach Anzeige durch die AfD eben tätig werden und Beweise sichern.



    Die Vorstellung bei vielen Linken, dass Rechtsstaatlichkeit bitte schön nur dann in Ordnung ist, wenn es sich gegen den politischen Gegner richtet ist Naiv und in ihre rKonsequenz totalitär. Also. Hört auf zu jammern, eröffnet ein Spendenkonto für die Gerichtskosten. Ich würde spenden!

    • 3G
      32051 (Profil gelöscht)
      @mlevi:

      Ich hab damals schon gesagt, dass das ZPS die Flyer (Nach der Wahl eh wertlos) an die AfD zurückschicken soll. So ist es Unterschlagung.

      Aber ja, die Justiz ist halt immer dann scheiße, wenn sie sich gegen die eigene Sache richtet und wird gefeiert, wenn sie sich gegen die AfD richtet. Wie bei Wasserwerfern.

      So geht's halt auch nicht.

  • 0G
    05989 (Profil gelöscht)

    Obwohl ich die Aktion als politisches Kampfmittel unterhalt- und wirksam finde, glaube ich, dass das ZPS final vor einem Richter scheitern wird und die Kosequenzen tragen muss.

    Es ist nicht weniger ein Betrug, wenn man in der AGB durchaus unübliche Ausschlüsse formuliert - und dann auch im direkten Verkehr mit dem Vertreter der AfD - der wird ja nicht Undercover kommuniziert haben - darauf gar nicht mehr hinweist. Der Ausschluss in den AGB bekundet den Willen - und wenn der dann in der direkten Kommunkation gar keine Rolle spielt, ist mindestens die AGB-Formulierung geschwächt, in der schlimmsten Auslegung Teil eines geplanten Betrugs.

    Deswegen würde ich schon annehmen, dass da ein Vertrag zustande kam, dessen Erfüllung das ZPS nie vor hatte.

    Allerdings glaube ich auch, dass Schaden und Strafe keine astronomischen Ausmaße annehmen und durchaus mit Spenden oder Crowdfunding zusammenkommen können.

    Da fand ich das Mahmal vor Bernd Höckes Haus eleganter... ;)

  • Wenn dann die Landesregierungen mit einer schlechten Corona-App über den Tisch gezogen werden, dann gibt es keine Hausdurchsuchung?

    • @tomás zerolo:

      Abseits davon, dass ich den Vergleich zwischen AfD-Flyer und Corona-Apps merkwürdig finde, hinkt ihr Vergleich auch.

      Da hätte dann eine weitere Firma eine Zusatzfunktion für die Corana-App (ich vermute Sie meinen die Luca App) schreiben müssen, die dann zur Folge hat, dass alle Installationen DE-weit deinstalliert werden.

    • @tomás zerolo:

      Ein Fehler korrigert nicht den anderen Fehler.



      Links oder Rechts, Nord oder Süd, Einheimisch oder Ausländisch... Alle sollen gleich vor dem Gesetz sein.

      Weil ein angebliche Gesetzbrecher näher meiner Ideologie ist, heißt nicht er ist kein Gesetzbrecher.

  • Ich dachte die AfD ist selbst schuld nicht genauer zu prüfen bei der Wahl ihrer Zulieferer. Das ist dann deren Problem.

  • Endlich mal eine gute Aktion von diesem an sich merkwürdigen Verein.

    Und schon klappt es auch mit der Repression.

    • @Jim Hawkins:

      Der merkwürdige Verein trug dazu bei, die Erdoganisierung der Staatssicherheitsorgane deutlich zu machen, weil plötzlich die Einstufung als terroristische Vereinigung im Raume stand.



      Dass ausgerechnet unter r-r-g in Berlin jetzt der politische Prozess folgt, kann mich nicht überraschen.

      • @Rolf B.:

        Ich finde es voll daneben, die Blähungen eines Björn Höckermanns, das das ZFS eine terroristische Vereinigung sei als quasi offizielle staatliche "Einstufung" hinzustellen und mit diesem Konstrukt zu argumentieren.

        Wer ansonsten möchte, dass Justitia blind sein soll, der soll es auch offen fordern statt normales Justiztralala zu Repression hoch zu stilisieren.

    • @Jim Hawkins:

      Merkwürden - wie meinen - ansonsten - anschließe mich & da simmer dabei!



      Na - Aber Si’cher dat. Dat wüßt ich ever.



      Da mähtste nix.



      Normal •

      • @Lowandorder:

        In meiner älteren Vergangenheit hatten wir da auch mal was am Laufen.

        "Briefunterdrückung" hieß das damals.

        Nur dass wir uns nicht haben erwischen lassen.

        • @Jim Hawkins:

          Das ist der Unterschied zum ZFS. Die stehen zu ihrem Streich!

          • @Rudolf Fissner:

            So what? - moraline Säuernis aus HB -



            Braucht keine Sau •

            kurz - Selber mal den Arsch riskieren -



            Dann sehnmer weiter.



            Auf gau platt - “Doon is‘n Ding!



            Snakken kaant wie all.“

            • @Lowandorder:

              Man riskiert seinen Arsch nur, wenn man ihn auch offen hinhält wie das ZPS, nicht indem man ihn bzw. sich verkneift ein Papierchen dabei entsorgt und dorbi denkt dän diksten moors tau häbben. 🤓

              • @Rudolf Fissner:

                Ja, ehrlich währt am längsten, Lügen haben kurze Beine, Morgenstund hat Gold im Mund, Gott erhalte die Arbeitskraft meiner Frau.

                • @Jim Hawkins:

                  Sie sehen keinen Unterschied zwischen einer offenen politischen größeren Aktion (mit illegalen Mitteln) und dem heimlichen Entfernen von Briefen, die jedes Bekennerschreiben nur lächerlich erscheinen ließe?

                • @Jim Hawkins:

                  Liggers - anschließe mich.

                  kurz - Von der Weser zum Verweser -



                  Nur 3 Buchstaben - auf dieste dich besser nicht setzt - 🥳 -

        • @Jim Hawkins:

          Liggers. That’s the point.



          Hab ich mich bei fortgesetztem Betrug auch nicht.

          kurz - Staune nur über die bourgeoisen Hosenscheißer im Biedermannkittel!



          Betrug § 263 StGB issen ganz heikler Tatbestand. Wir wissen zwar noch nichts genaues - machen aber schon mal vorsorglich staatstragend die Windeln voll! Na toll - 🤢🤮🤑 - 💨💨💨💨💨💨



          (Ich mach jedenfalls die Tasche auf • )

          • @Lowandorder:

            Da werden schnöde Beweise sichergestellt und sie als Ex-Richter klassifizieren das als "bourgeoisen Hosenscheißer im Biedermannkittel!". Was für ein Richter waren Sie, dass Sie schon das juristische 1x1 kritisieren?

            Und was wollen Sie mit § 263 StGB vorwegnehmen, von dem hier bisher nicht die Rede war

            • @Rudolf Fissner:

              Ach härm. Is die Festplatte gecrasht?!



              Au Banan. A gähn & a gähn.



              Zum VXXLTEN. Ham’s halt nicht leicht!



              Liggers - se ham scheint’s Händchen.

          • @Lowandorder:

            Sachen zum Lachen, der Häuptling der Truppe hat vor ein paar Jahren ein "Manifest" verfasst.

            Was man eben macht, wenn einem nichts Vernünftiges einfällt. Hier ein Verriss:

            cms.konkret-magazi...s-der-idiotie.html

            • @Jim Hawkins:

              Danke. “Gebt mir mal n 🍺!“ - 🥳 -

              • @Lowandorder:

                sonst streik' ich hier.

  • Flyerservice Hahn - sehr zu empfehlen!