Dauerkampf um Speicherpflicht

Union will Vorratsdatenspeicherung – und dies auf der IMK forcieren

Von Konrad Litschko

Sie ist nicht totzukriegen. In der Debatte um eine härtere Bestrafung von Kindesmissbrauch drängt die Union erneut auf die Wiederbelebung eines umstrittenen Instruments: der Vorratsdatenspeicherung. Die Forderung soll auf der am Mittwoch beginnenden Innenministerkonferenz (IMK) in Erfurt forciert werden.

Nach dem publik gewordenen Missbrauchsfall in Münster hatte die Union bereits eine härtere Bestrafung von Kindesmissbrauch gefordert. Nun pochen die Christdemokraten auch auf die Vorratsdatenspeicherung. „Jeder Ermittler weiß, ohne Vorratsdatenspeicherung ist die Bekämpfung von Kinderpornografie erheblich eingeschränkt“, so Lorenz Caffier (CDU), Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern. Die Sicherheitsbehörden dürften „nicht aus ideologischen Gründen auf eines ihrer schärfsten Schwerter verzichten“. Das Thema werde auf der IMK „ganz oben auf der Tagesordnung stehen“.

Tatsächlich beklagen die Unions-Innenminister nach taz-Informationen in einer Beschlussvorlage zur IMK, dass Täter im Internet wegen der derzeit ausgesetzten Vorratsdatenspeicherung „sehr häufig“ nicht identifiziert würden. Das Instrument aber sei „im Kampf gegen Kinderpornografie unerlässlich“. Die Vorratsdatenspeicherung müsse deshalb wieder in Kraft gesetzt werden.

Über das Abspeichern durch Telefon- und Internetfirmen, wer wann wie lange mit wem kommunizierte, wird seit Jahren gestritten. 2015 mit einer zehnwöchigen Speicherpflicht wiedereingeführt, erklärte sie der Europäische Gerichtshof für unverhältnismäßig. Eine dortige Prüfung der deutschen Variante steht noch aus, ebenso wie eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Deshalb wird die Vorratsdatenspeicherung hierzulande derzeit nicht angewendet.

Die SPD will es vorerst auch dabei belassen. Die IMK-Beschlussvorlage tragen ihre Minister nach taz-Informationen bisher nicht mit. Auch Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) bremst. Ein Sprecher verweist auf die noch ausstehenden Gerichtsentscheidungen, weshalb auf die Speicherfrist derzeit verzichtet werde.

Zudem gibt es in der SPD eine gewichtige Gegnerin der Vorratsdatenspeicherung: Parteichefin Saskia Esken. Schon bei der Wiedereinführung 2015 durch die Groko hatte Esken gegen die Speicherpflicht gestimmt – und gegen die Mehrheit der SPD-Fraktion. Auch jetzt sagte sie der taz: „Ich bleibe bei meiner Ablehnung einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung. Und ich gehe davon aus, dass sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der EuGH an ihrer Rechtsprechung festhalten: Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist mit den europäischen Grundrechten unvereinbar.“

Die Union sieht das anders. Nach dem rechtsextremen Anschlag in Halle forderte der Parteivorstand das Instrument im Kampf gegen rechts. Bundesinnenminister Seehofer (CSU) erklärt es für „unverzichtbar“ im Kampf gegen Straftaten im digitalen Zeitalter. CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer unterstrich die Notwendigkeit zuletzt im Kampf gegen Kindesmissbrauch: Der Datenschutz der Täter dürfe nicht wichtiger sein als der Schutz der Kinder. Und für Innenminister Caffier ist klar: Wenigstens gegen Kinderpornografie werde die Vorratsdatenspeicherung „dringend“ gebraucht.