Volksverhetzender Tweet: Strafanzeige gegen Beatrix von Storch

Gegen die AfD-Bundestagsabgeordnete wurde Anzeige erstattet – von der Polizei. Von Storch hatte über einen arabischsprachigen Tweet gehetzt.

Beatrix von Storch mit ausgestreckten Zeigefingern am Rednerpult

Kriegt Ärger: Beatrix von Storch Foto: dpa

KÖLN epd | Die Kölner Polizei hat gegen die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch Anzeige wegen Volksverhetzung gestellt. Dies bestätigte eine Polizeisprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Dienstag. Hintergrund ist eine Reaktion der Politikerin auf eine Silvester-Botschaft der Kölner Polizei in arabischer Sprache beim Kurznachrichtendienst Twitter.

Dort hatte sie Medienberichten zufolge gepostet: „Wieso twittert eine offizielle Polizeiseite aus NRW auf Arabisch. Meinen Sie, die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden zu besänftigen?“ Der Kurznachrichtendienst sperrte kurzzeitig ihr Profil.

Der Tweet ist auf Storchs Twitterseite verschwunden. Wie die FAZ berichtet, veröffentlichte von Storch über ihren Facebook-Account einen Handy-Screenshot, die den Tweet und eine Mitteilung des Kurznachrichtendiensts an sie zeigen. Aus ihm geht hervor, dass Twitter den abgesetzten Tweet als einen Verstoß gegen seine Regeln über Hass-Inhalte sieht. Für eine Reaktion sei der Kurznachrichtendienst nicht erreichbar gewesen, schreibt die FAZ.

Die Kölner Polizei hatte an Silvester allen Menschen in der Stadtregion Köln, Leverkusen sowie darüber hinaus einen guten Rutsch ins neue Jahr 2018 gewünscht. „Wir entscheiden sukzessiv, welche Sprachen wir verwenden“, erklärte die Polizeisprecherin. In diesem Fall hatte die Polizei die Nachricht auf Deutsch, Englisch, Französisch und Arabisch gesendet.

Das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz verpflichtet Plattformbetreiber, von Nutzern gemeldete Beiträge mit offensichtlich rechtswidrigem Inhalt binnen 24 Stunden zu löschen. Nicht eindeutige Fälle können die Plattformen einer Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle übergeben. Zudem müssen sie einen Ansprechpartner für Beschwerden nennen, der innerhalb von 48 Stunden auf Auskunftsersuchen reagiert. Bei Verstößen kann das Bundesamt für Justiz Bußgeldverfahren gegen die Plattformbetreiber einleiten.

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