Volksentscheide in Hamburg: Aktivisten fordern Vetorecht fürs Volk
Die Hamburger Bürgerschaft will die Volksgesetzgebung schwächen. Dagegen sind jetzt zwei Volksinitiativen angemeldet worden.
Manfred Brandt und Angelika Gardiner haben schon viele Kämpfe für die Volksgesetzgebung in Hamburg ausgefochten. Jetzt sind beide im Rentenalter und stellen fest, dass sie doch noch einmal antreten müssen. Das liegt daran, dass eine breite Mehrheit in der Bürgerschaft plant, die Gewichte von den Initiativen zugunsten des Senats zu verschieben.
„Wir waren eigentlich zufrieden mit den Regeln, die wir erkämpft haben“, sagt Gardiner bei einer Pressekonferenz in der Innenstadt. Jetzt stellt sie zusammen mit Brandt zwei Volksinitiativen zur Änderung der Hamburger Landesverfassung vor, die sie eben bei der Senatskanzlei angemeldet haben. Bei der einen geht es um faire Volksabstimmungen, bei der anderen um ein Vetorecht für die Hamburger Bürger.
Mit den Initiativen, deren Vertrauensleute sie sind, reagierten die beiden auf eine von SPD, Grünen und CDU in der Bürgerschaft geplante Änderung der Volksgesetzgebung. Demnach sollen Volksinitiativen frühzeitig darlegen müssen, woher ihre Spenden kommen. Spenden aus dem Nicht-EU-Ausland sollen verboten werden, ebenso solche von Stiftungen und Parteien. Überdies sollen Senatsmitglieder zu Volksinitiativen Stellung beziehen können.
Diese Themen kamen auf den Tisch nach dem Hamburger Zukunftsentscheid für eine schärfere Klimapolitik und die Volksbefragung zu einer Hamburger Olympia-Bewerbung. Beide hat der rot-grüne Senat verloren. Brandt macht das misstrauisch: „Wenn nach verlorenen Volksentscheiden ein Gesetz gemacht wird, ist das nicht dazu da, Volksentscheide zu beflügeln“, sagt er.
Gleiches Recht für alle
Brandt und Gardiner kritisieren, dass der Senat beim Olympia-Referendum mit öffentlichem Geld eine Pro-Kampagne fuhr. So etwas dürfe es nicht noch einmal geben. Die Initiative „Demokratie schützen – faire Volksabstimmungen“ will daher Senatsmitgliedern zwar das Recht zugestehen, sich sachlich zu äußern – aber nicht mehr. Öffentliche Mittel dürften jedoch „nicht eingesetzt werden, um das Abstimmungsverhalten einseitig zu beeinflussen“.
Darüber hinaus dürften an Initiativen bei Spenden, Transparenz und Rechenschaftspflichten „keine strengeren Anforderungen gestellt werden als an politische Parteien“.
Die zweite Volksinitiative „Demokratie stärken – Vetorecht ausbauen“ begründen Brandt und Gardiner mit dem Gesetzentwurf, gegen den sich die erste Initiative richtet und der aus ihrer Sicht die Volksgesetzgebung schwächen würde.
Die Initiative schlägt vor, dass die Wahlberechtigten gegen bestimmte von der Bürgerschaft beschlossene Gesetze binnen drei Monaten ein Veto einlegen können. Dazu kommt es, wenn zweieinhalb Prozent der Wahlberechtigten innerhalb dieser Frist ein Referendum über das Gesetz verlangen.
Jörg Mitzlaff, Geschäftsführer von OpenPetition
Ausnahmen soll es für als dringlich deklarierte Gesetze geben und bestimmte Gesetzgebungsgegenstände. Dazu gehören Bundesratsinitiativen, Haushaltspläne, Abgaben, Tarife der öffentlichen Unternehmen, Dienst- und Versorgungsbezüge sowie höherrangige Gesetzgebung des Bundes und der EU.
Ein Vetorecht gebe es in der Schweiz schon seit 1874, wo es sich bewährt habe, argumentiert die Initiative. Eigentlich gehe es dabei darum, dass die Bürgerschaft umstrittene Gesetzesvorhaben noch einmal überdenke. „Das Wichtigste dabei ist die Botschaft“, sagt Brandt. „Es soll möglichst gar nicht erst zu einem Referendum kommen.“ Entscheidend sei es, die Regierung und die Abgeordneten aus ihrer Blase zu holen.
Im Übrigen wäre ein Vetorecht nichts Neues für die Hamburger Verfassung, argumentiert die Initiative. Schon heute könne es eingelegt werde, wenn die Verfassung oder das Wahlrecht geändert werden sollten sowie wenn ein per Volksentscheid gefasster Beschluss aufgehoben werden solle.
10.000 Unterschriften binnen sechs Monaten
Auch bei Einführung des breiter gefassten Vetorechts behalte die Bürgerschaft das letzte Wort. Zudem sei die vorgeschlagene Regelung für die Bürgerschaft günstiger als die heutige: Zurzeit müsse die Bürgerschaft bei einem Referendum die Mehrheit der Abstimmenden und mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten für ein Gesetz gewinnen. Künftig müssten die Initiatoren diese Hürden überwinden, um ein Gesetz ablehnen zu können.
Die Volksinitiative zum Vetorecht gehört zu dem bundesweiten Petitionsbündnis „Demokratie stärken – Vetorecht“. Die Initiatoren hoffen, in Hamburg schon einmal zu verwirklichen, was in Zukunft bundesweit Standard werden könnte. Es gehe darum, die Demokratie zu stärken. „Die Leute glauben an die Demokratie“, sagt Jörg Mitzlaff, Geschäftsführer von OpenPetition, „aber nicht mehr daran, wie sie gelebt wird“.
Damit sich die Bürgerschaft mit den Initiativen befasst, müssen sie binnen sechs Monaten von 10.000 wahlberechtigten Hamburgern unterzeichnet werden.
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen
Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!