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Volksabstimmung soll reformiert werdenHamburg will im laufenden Spiel die Regeln ändern

Die Bürgerschaft will die Volksgesetzgebung schwächen. Der Initiative, die stattdessen Vetorecht fürs Volk fordert, wirft sie nun Steine in den Weg.

Die Regeln zu ändern, während das Spiel läuft – das geht eigentlich nicht. Genau das werfen jedoch die Vertrauensleute zweier Volksinitiativen in Hamburg einem breiten Bündnis in der Hamburgischen Bürgerschaft vor.

Die beiden Volksinitiativen wenden sich gegen den Plan von SPD, Grünen und CDU, die Hamburger Volksgesetzgebung zu erschweren. Ihren ersten Entwurf haben die drei Bürgerschaftsfraktionen jetzt überarbeitet. Aus Sicht der Vertrauensleute sieht der neue Entwurf sogar noch weiter gehende Verschlechterungen vor. Eine davon würde beide Initiativen selbst betreffen, indem sie diese den neuen Regeln unterwirft, obwohl sie ja nach den alten gestartet sind.

Dass die rot-grüne Koalition gemeinsam mit der CDU die Volksgesetzgebung überhaupt – zum inzwischen zwölften Mal – reformieren möchte, hat mit dem Hamburger Zukunftsentscheid für eine schärfere Klimapolitik und mit der Volksbefragung zu einer Hamburger Olympia-Bewerbung zu tun. Beide hat der rot-grüne Senat verloren. Beide Male stand die oppositionelle CDU aufseiten des Senats.

Im Zuge der beiden Abstimmungen war die Frage aufgekommen, ob sich Mitglieder des Senats zu den Themen äußern – sprich für ihre Position werben – dürften, oder ob das mit ihrem Amt unvereinbar sei. Zugleich wurde kritisiert, dass die Kampagne für ein schärferes Klimaschutzgesetz zum Teil aus dem Ausland finanziert wurde.

Keine Spenden mehr von außerhalb der EU

Nach dem Gesetzentwurf von SPD, Grünen und CDU sollen Volksinitiativen frühzeitig darlegen müssen, woher ihre Spenden kommen. Spenden aus dem Nicht-EU-Ausland sollen verboten werden, ebenso solche von Stiftungen und Parteien. Überdies sollen Senatsmitglieder zu Volksinitiativen Stellung beziehen können.

Die Initiative „Demokratie schützen – faire Volksabstimmungen“ will den Senatsmitgliedern zwar das Recht zugestehen, sich sachlich zu äußern – aber nicht mehr. Öffentliche Mittel dürften jedoch „nicht eingesetzt werden, um das Abstimmungsverhalten einseitig zu beeinflussen“. Darüber hinaus dürften an Initiativen bei Spenden, Transparenz und Rechenschaftspflichten „keine strengeren Anforderungen gestellt werden als an politische Parteien“. Die zweite Volksinitiative fordert ein Vetorecht fürs Volk.

Der überarbeitete Gesetzentwurf sieht hier weitere Verschärfungen vor, etwa dass auch die Überlassung von Personal als Sachspende zu gelten habe. Das erschwere die ehrenamtliche Unterstützung, kritisiert Manfred Brandt, Vertrauensmann der Initiative.

Überdies sollen Spenden nicht nur Körperschaften, sondern von allen juristischen Personen öffentlichen Rechts tabu sein. „Es ist der Versuch, alles wahrzunehmen, was an Einschränkungen geht“, kritisiert Brandt.

Als Foulspiel bezeichnet Manfred Brandt, Vertrauensmann der Initiative, eine Übergangsklausel, die in den überarbeiteten Entwurf eingefügt wurde

SPD und Grüne dagegen verweisen auf eine Anhörung der Bürgerschaft, in der ein Sachverständiger empfohlen habe, den rechtlich eindeutigeren Begriff „juristische Person“ zu wählen. „Dass auch die Überlassung von Personal als Sachspende gilt, schafft Klarheit darüber, welche Unterstützungsleistungen von den Transparenzregeln erfasst sind“, ergänzt die SPD.

Kritik an Übergangsklausel

Als Foulspiel bezeichnet Brandt eine Übergangsklausel, die in den überarbeiteten Entwurf eingefügt wurde. Diese würde dazu führen, dass nur die erste Stufe des Volksgesetzgebungsverfahrens sich an dem jetzigen Recht orientieren müsste und alle weiteren an dem neuen Recht. Aus der Sicht Brandts gehören die drei Stufen – Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid – jedoch zu ein und demselben Verfahren.

Die so gut klingende Übergangsregel schütze nur den allerersten Schritt und schalte ausgerechnet für die entscheidenden Stufen sofort auf das strengere Recht um, kritisieren Brandt und seine Mitstreiter. „Faire Regeln ändert man nicht, während das Spiel schon läuft“, findet er.

„Die Übergangsregelung dient gerade dem Vertrauensschutz“, versichert die SPD-Fraktion. Sie bezieht das aber explizit auf bereits gestartete Volksinitiativen. Wie die Grünen verweist die SPD darauf, dass über den endgültigen Vorschlag noch in der Bürgerschaft beraten werde.

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