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Direkte Demokratie in HamburgVolksentscheide haben ein Nachspiel

Geld aus dem Ausland, Meinungsfreiheit für den Senat: In Hamburg sollen wegen der jüngsten Volksentscheide Regeln geändert werden. Doch daran gibt es Kritik.

Hamburgs SPD und Grüne wollen zusammen mit der oppositionellen CDU die direkte Demokratie in der Stadt beschneiden. Das zumindest werfen ihnen die Linksfraktion und der Verein Mehr Demokratie vor. Hintergrund ist die angestrebte Reform des Hamburgischen Volksabstimmungsgesetzes, mit der rechtliche Hürden an Volksinitiativen, die nach einem Volksentscheid streben, erhöht werden sollen.

Auch die bislang zur Zurückhaltung verpflichteten Senatsmitglieder sollen künftig vor Volksentscheiden ihre Haltung äußern dürfen. Das geschehe zur Stärkung von Transparenz und Nachvollziehbarkeit der direkten Demokratie in Hamburg, widerspricht die Grünen-Abgeordnete Lena Zagst der Kritik.

Es war eine schräge Einlassung, die Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) im vergangenen Herbst in einem offenen Brief und im Hamburger Abendblatt abgab. Nicht unbedingt wegen des Inhalts, sondern weil Dressel sehr offensiv deutlich machen musste, dass er da gerade nicht in der Rolle des Finanzsenators spreche, sondern ganz schlicht als „wahlberechtigter Bürger und SPD-Kreisvorsitzender“. Und der „Bürger Dressel“ empfahl den Hamburger Wahlberechtigten vor den beiden damals anstehenden Volksentscheiden „Hamburg testet Grundeinkommen“ und „Zukunftsentscheid“, dass sie da doch besser jeweils mit Nein stimmen sollten.

Im Vorfeld der vergangenen Volksentscheide herrschte Dissens darüber, wie sehr sich Senatsmitglieder aus der Debatte heraushalten sollen – was dazu führte, dass sich der Finanzsenator nicht als Finanzsenator äußerte

„Es gab im Vorfeld der Volksentscheide 2025 eine Unsicherheit in der Handhabung, ob sich der Senat in solchen Fällen positionieren darf – diese Unsicherheit wollen wir mit einer Klarstellung ausräumen“, sagt Zagst. Denn wenn Volksinitiativen in Hamburg eine Abstimmung erzwingen, ist der Senat dem Sachlichkeitsgebot unterworfen. Vor den beiden Volksentscheiden herrschte allerdings Dissens darüber, wie sehr sich Senatsmitglieder aus der Debatte heraushalten sollen, was dazu führte, dass sich der Finanzsenator nicht als Finanzsenator äußerte.

Das sorgte nicht nur für Verwunderung: Die Volksinitiative „Hamburg testet Grundeinkommen“ hat nach ihrem Scheitern bei der Wahl Klage vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht eingereicht. Sie will die Wahl anfechten – und begründet das auch damit, dass sich der Finanzsenator in die Debatte vor der Wahl rechtswidrig eingemischt habe. Wann das Gericht darüber entscheiden will, ist noch unklar, erklärt eine Sprecherin der taz.

Grüne: Macht des Senats nicht überschätzen

„Selbstverständlich haben Senatorinnen und Senatoren persönliche politische Überzeugungen“, heißt es hierzu beim Verein Mehr Demokratie. „Doch zugleich sind sie Amtsträgerinnen und Amtsträger mit besonderer Autorität, öffentlicher Sichtbarkeit und Zugang zu staatlichen Kommunikationsmitteln und Medien.“ Deshalb solle es bei der bisherigen Praxis bleiben, dass Senatsmitglieder also besondere Zurückhaltung üben.

Nach der Ansicht von Zagst sollte die Macht der Senatsmitglieder im öffentlichen Diskurs nicht überschätzt werden. Das habe ja gerade erst die Abstimmung zur Olympia-Bewerbung gezeigt, bei der, anders als bei den von Volksinitiativen erzwungenen Volksentscheiden, der Senat sein Vorhaben zur Wahl gestellt hat. „Da hat der Senat für ein Ja geworben, aber die Mehrheit hat für Nein gestimmt“, sagt Zagst. „Das zeigt, dass Meinungsäußerungen des Senats eine Wahl nicht automatisch in die eine Richtung beeinflussen.“

Die Angst vor einer anderen Beeinflussung hingegen sorgt für den zweiten großen Teil der Reform, die ebenfalls vor den beiden vorangegangen Volksentscheiden diskutiert wurde: Lässt sich mit viel – ausländischem – Geld ein Volksentscheid in Hamburg kaufen? Das zumindest stand zur Debatte, weil sowohl die Grundeinkommen- als auch die Klimaentscheid-Volksinitiative im Wahlkampf von großen Spenden profitierte, teils auch aus dem Nicht-EU-Ausland.

„Mit der Reform wollen wir das Risiko der Einflussnahme und Manipulation finanzstarker Einzelpersonen oder Organisationen aus dem außereuropäischen Ausland minimieren, beispielsweise aus Russland oder von der MAGA-Bewegung in den USA“, sagt Zagst. Ähnlich wie bei Parteien sollen Spenden unter anderem von Körperschaften des öffentlichen Rechts, Parteien, Unternehmen in öffentlicher Hand und Berufsverbänden untersagt werden, ebenso wie solche aus dem Nicht-EU-Ausland.

Mehr Demokratie beklagt „pauschalen Generalverdacht“

Carola Ensslen von der Linksfraktion kritisiert das scharf. „Das weitgehende Verbot von Auslandsspenden bürdet den Initiativen derart viel Arbeit auf, dass das ehrenamtlich nicht zu bewältigen ist“, kritisiert sie. Denn die Initiativen müssten das künftig bereits frühzeitig nachweisen.

Auch Mehr Demokratie ist damit nicht glücklich und spricht von einem „pauschalen Generalverdacht“ gegen grenzüberschreitende Unterstützung für Hamburger Volksinitiativen. Themen wie Klimaschutz, Menschenrechte, Demokratie, soziale Gerechtigkeit oder Rechtsstaatlichkeit hätten nun mal überregionale oder internationale Bezüge.

Aus Sicht von SPD, Grünen und CDU aber überwiege die Gefahr vor unlauterer Einflussnahme. „Volksinitiativen wirken unmittelbar auf die Gesetzgebung ein, deshalb halte ich hohe Anforderungen an die Transparenz bei der Finanzierung für angemessen“, sagt Zagst. Im Herbst soll die Gesetzesreform verabschiedet werden.

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4 Kommentare

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  • Die cdU ist nicht bekannt für großzügige Freiheiten oder Duldung von Widersprüchen; dass auf die sPD kein Verlass mehr ist, geschenkt. Aber es ist wirklich schlimm, dass auch die GRÜNEN -zumindest in Hamburg- überhaupt nicht mehr unterscheidbar sind von den anderen.

  • Vielleicht sollten Bürgerschaft und Senat die Steuermittel für ihre staatlich finanzierten Kampagnen künftig auf das Budget beschränken, mit dem auch ehrenamtliche Initiativen bei einem Volksentscheid dagegenhalten können. Das würde die Waffen- und Chancengleichheit erhöhen, die politische Willensbildung fairer gestalten und daneben davor bewahren, erhebliche Staatseinnahmen, wie beim Olympia-Referendum, in einseitigen Werbeplakaten mit Angstappellen und sonstigen stark emotionalen Slogans zu versenken. Diese Eindämmung der Werbemöglichkeiten könnte dem Senat zugleich erleichtern, dem Sachlichkeitsgebot gerecht zu werden. Sachliche Debatten könnten wiederum insgesamt eine ausgewogene Politik fördern. Letztendlich wird Politik nicht nur von Politikern gemacht.

  • Die Olympia-Abstimmung war eine klare Niederlage für SPD und Grüne als Senatsparteien, zu viele kapitale Geldgeber in die Stadt zu holen und Gentrifizierung, sowie hohe Mieten ohne eine Begrenzung zuzulassen. Das hätte die Lebensqualität zum Nachteil vieler Hamburger gesenkt, was die eben nicht wollten. Das beide Parteien bzw. der Senat Angst vor einer Auseinandersetzung mit direkter Demokratie und erweiterten demokratischen Widersprüchen der Bürger hat, zeugt eher von einem fehlenden Demokratieverständnis und der Perspektive der Bürger, die hier nicht gesehen wird. Dabei wäre es jetzt hier gerade wichtig, die Sorgen und das Votum gegen Olympia, sowie für den Zukunftsentscheid ernst zu nehmen. Denn sonst verfängt das Narrativ der AfD, dass nur Rechte direkte Demokratie können und umsetzen. Ein letztendliches Erstarken der AfD wegen einer fehlenden Umsetzung von direktdemokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten, kann sich aber keiner leisten und das kann der Senat aus seiner Perspektive nicht wollen. Wenn die politische Bilanz stimmig sein soll.

  • Gerade nach der Pro-Olympia-Kampagne sollte sich der Senat ganz andere Fragen stellen zum Thema direkte Demokratie, finde ich. Zum Beispiel, warum er nur noch die Teile der Stadtgesellschaft kommunikativ erreichen kann, die der eigenen ökonomischen Klasse angehören. Stattdessen entsteht der Eindruck, man möchte sich mit dieser Variante des "Schutz der Demokratie"-Arguments bürgerschaftliche Initiativen besser vom Leib halten.