Direkte Demokratie in Hamburg: Volksentscheide haben ein Nachspiel
Geld aus dem Ausland, Meinungsfreiheit für den Senat: In Hamburg sollen wegen der jüngsten Volksentscheide Regeln geändert werden. Doch daran gibt es Kritik.
Hamburgs SPD und Grüne wollen zusammen mit der oppositionellen CDU die direkte Demokratie in der Stadt beschneiden. Das zumindest werfen ihnen die Linksfraktion und der Verein Mehr Demokratie vor. Hintergrund ist die angestrebte Reform des Hamburgischen Volksabstimmungsgesetzes, mit der rechtliche Hürden an Volksinitiativen, die nach einem Volksentscheid streben, erhöht werden sollen.
Auch die bislang zur Zurückhaltung verpflichteten Senatsmitglieder sollen künftig vor Volksentscheiden ihre Haltung äußern dürfen. Das geschehe zur Stärkung von Transparenz und Nachvollziehbarkeit der direkten Demokratie in Hamburg, widerspricht die Grünen-Abgeordnete Lena Zagst der Kritik.
Es war eine schräge Einlassung, die Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) im vergangenen Herbst in einem offenen Brief und im Hamburger Abendblatt abgab. Nicht unbedingt wegen des Inhalts, sondern weil Dressel sehr offensiv deutlich machen musste, dass er da gerade nicht in der Rolle des Finanzsenators spreche, sondern ganz schlicht als „wahlberechtigter Bürger und SPD-Kreisvorsitzender“. Und der „Bürger Dressel“ empfahl den Hamburger Wahlberechtigten vor den beiden damals anstehenden Volksentscheiden „Hamburg testet Grundeinkommen“ und „Zukunftsentscheid“, dass sie da doch besser jeweils mit Nein stimmen sollten.
„Es gab im Vorfeld der Volksentscheide 2025 eine Unsicherheit in der Handhabung, ob sich der Senat in solchen Fällen positionieren darf – diese Unsicherheit wollen wir mit einer Klarstellung ausräumen“, sagt Zagst. Denn wenn Volksinitiativen in Hamburg eine Abstimmung erzwingen, ist der Senat dem Sachlichkeitsgebot unterworfen. Vor den beiden Volksentscheiden herrschte allerdings Dissens darüber, wie sehr sich Senatsmitglieder aus der Debatte heraushalten sollen, was dazu führte, dass sich der Finanzsenator nicht als Finanzsenator äußerte.
Das sorgte nicht nur für Verwunderung: Die Volksinitiative „Hamburg testet Grundeinkommen“ hat nach ihrem Scheitern bei der Wahl Klage vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht eingereicht. Sie will die Wahl anfechten – und begründet das auch damit, dass sich der Finanzsenator in die Debatte vor der Wahl rechtswidrig eingemischt habe. Wann das Gericht darüber entscheiden will, ist noch unklar, erklärt eine Sprecherin der taz.
Grüne: Macht des Senats nicht überschätzen
„Selbstverständlich haben Senatorinnen und Senatoren persönliche politische Überzeugungen“, heißt es hierzu beim Verein Mehr Demokratie. „Doch zugleich sind sie Amtsträgerinnen und Amtsträger mit besonderer Autorität, öffentlicher Sichtbarkeit und Zugang zu staatlichen Kommunikationsmitteln und Medien.“ Deshalb solle es bei der bisherigen Praxis bleiben, dass Senatsmitglieder also besondere Zurückhaltung üben.
Nach der Ansicht von Zagst sollte die Macht der Senatsmitglieder im öffentlichen Diskurs nicht überschätzt werden. Das habe ja gerade erst die Abstimmung zur Olympia-Bewerbung gezeigt, bei der, anders als bei den von Volksinitiativen erzwungenen Volksentscheiden, der Senat sein Vorhaben zur Wahl gestellt hat. „Da hat der Senat für ein Ja geworben, aber die Mehrheit hat für Nein gestimmt“, sagt Zagst. „Das zeigt, dass Meinungsäußerungen des Senats eine Wahl nicht automatisch in die eine Richtung beeinflussen.“
Die Angst vor einer anderen Beeinflussung hingegen sorgt für den zweiten großen Teil der Reform, die ebenfalls vor den beiden vorangegangen Volksentscheiden diskutiert wurde: Lässt sich mit viel – ausländischem – Geld ein Volksentscheid in Hamburg kaufen? Das zumindest stand zur Debatte, weil sowohl die Grundeinkommen- als auch die Klimaentscheid-Volksinitiative im Wahlkampf von großen Spenden profitierte, teils auch aus dem Nicht-EU-Ausland.
„Mit der Reform wollen wir das Risiko der Einflussnahme und Manipulation finanzstarker Einzelpersonen oder Organisationen aus dem außereuropäischen Ausland minimieren, beispielsweise aus Russland oder von der MAGA-Bewegung in den USA“, sagt Zagst. Ähnlich wie bei Parteien sollen Spenden unter anderem von Körperschaften des öffentlichen Rechts, Parteien, Unternehmen in öffentlicher Hand und Berufsverbänden untersagt werden, ebenso wie solche aus dem Nicht-EU-Ausland.
Mehr Demokratie beklagt „pauschalen Generalverdacht“
Carola Ensslen von der Linksfraktion kritisiert das scharf. „Das weitgehende Verbot von Auslandsspenden bürdet den Initiativen derart viel Arbeit auf, dass das ehrenamtlich nicht zu bewältigen ist“, kritisiert sie. Denn die Initiativen müssten das künftig bereits frühzeitig nachweisen.
Auch Mehr Demokratie ist damit nicht glücklich und spricht von einem „pauschalen Generalverdacht“ gegen grenzüberschreitende Unterstützung für Hamburger Volksinitiativen. Themen wie Klimaschutz, Menschenrechte, Demokratie, soziale Gerechtigkeit oder Rechtsstaatlichkeit hätten nun mal überregionale oder internationale Bezüge.
Aus Sicht von SPD, Grünen und CDU aber überwiege die Gefahr vor unlauterer Einflussnahme. „Volksinitiativen wirken unmittelbar auf die Gesetzgebung ein, deshalb halte ich hohe Anforderungen an die Transparenz bei der Finanzierung für angemessen“, sagt Zagst. Im Herbst soll die Gesetzesreform verabschiedet werden.
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