piwik no script img

Verschärfungen im StrafrechtHubig zündet zu Silvester einen Kracher

Justizministerin Stefanie Hubig stellt ein Paket mit Verschärfungen im Strafrecht vor. Auch Gewalt gegen Einsatzkräfte soll härter bestraft werden.

Silvesternacht 2022: In Berlin-Neukölln eskaliert die Lage, Einsatzkräfte werden mit Raketen beschossen Foto: Florian Boillot

Zumindest das Timing stimmt. Pünktlich zu Silvester und den damit meist verbundenen Ausschreitungen präsentierte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) an diesem Dienstag ein Paket mit Strafrechtsverschärfungen zum Schutz von Po­li­zis­t:in­nen und anderen Einsatzkräften wie Feuerwehrleuten und Rettungssanitäter:innen.

„Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind, sollen strafrechtlich besser geschützt werden“, sagte Hubig, „der Zusammenhalt einer Gesellschaft hängt auch davon ab, ob wir denjenigen den Rücken stärken, die Verantwortung für unsere Gesellschaft übernehmen.“

Nur einen Tag zuvor – und damit kaum weniger gut platziert – hatte das Bundeskriminalamt in einem Lagebild dargestellt, dass Gewalttaten gegen Po­li­zis­t:in­nen seit 2015 um 38,5 Prozent zugenommen haben. Im Jahr 2024 seien 106.875 Po­li­zis­t:in­nen Opfer einer gegen sie gerichteten Gewalttat gewesen. Hinzu kommen laut BKA noch 2.916 angegriffene Rettungskräfte.

Der Zusammenhalt einer Gesellschaft hängt auch davon ab, ob wir denjenigen den Rücken stärken, die Verantwortung für unsere Gesellschaft übernehmen

Stefanie Hubig, SPD, Bundesjustizministerin

Die Justizministerin will darauf vor allem mit Strafverschärfungen reagieren. Wer Widerstand gegen Po­li­zei­be­am­t:in­nen leistet oder Einsatzkräfte bei der Arbeit behindert, soll künftig mit einer Mindeststrafe von drei Monaten Freiheitsstrafe rechnen. Derzeit sind noch Geldstrafen möglich. Eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren wird aber meist zur Bewährung ausgesetzt und mit einer Geldauflage versehen, sodass sich in der Wahrnehmung der Tä­te­r:in­nen wenig ändern dürfte.

Wer Voll­zugs­be­am­t:in­nen und Rettungskräfte körperlich angreift, soll künftig mit einer Mindeststrafe von sechs (statt drei) Monaten rechnen. Ein „hinterlistiger Überfall“ soll künftig ausdrücklich als „besonders schwerer Fall“ bestraft werden. Wie Hubigs Gesetzentwurf erläutert, wird es aber schon heute als schwerer Fall angesehen, wenn Polizei und Rettungskräfte in Hinterhalte gelockt und dann angegriffen werden.

Ähnliches gilt für die von Hubig vorgeschlagene Änderung bei der Strafzumessung. Dabei soll künftig ausdrücklich berücksichtigt werden, ob die Tat geeignet ist, „eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen“. Auch das sei aber, so der Gesetzentwurf, nichts wirklich Neues, sondern nur eine „Klarstellung und Bekräftigung“, mit der die Gerichte „sensibilisiert“ werden sollen.

Angriffe auf Ärz­t:in­nen werden härter verfolgt

Neu ist, dass künftig auch Angriffe auf Ärzt:innen, Apo­the­ke­r:in­nen und Kran­ken­pfle­ge­r:in­nen härter bestraft werden sollen als Angriffe auf „normale“ Menschen. Dies hat nun nichts mehr mit Silvesterkrawallen und ähnlichen Ausschreitungen zu tun, denn hier geht es eher um Angriffe in der Praxis, im Krankenhaus oder in der Apotheke. Allerdings waren Ärz­t:in­nen etwas verschnupft, dass bisher nur Ret­tungs­sa­ni­tä­te­r:in­nen und Not­fall­me­di­zi­ne­r:in­nen besonders geschützt wurden und nicht alle Me­di­zi­ne­r:in­nen gleich behandelt werden.

Keinen besonderen Schutz bekommen dagegen Journalist:innen, obwohl Hubig im Gesetzentwurf darauf hinweist, dass auch die Angriffe auf Medienschaffende gestiegen sind. 2023 habe es 69 derartige tätliche Angriffe gegeben. Doch der Schutz von Jour­na­lis­t:in­nen ist nicht so populär wie der Schutz von Ärzt:innen. Bei der Justizministerkonferenz im November waren Strafverschärfungen für Angriffe auf Jour­na­lis­t:in­nen mit dem Argument abgelehnt worden, man wolle keine Zweiklassenjustiz.

Immerhin sollen Europaabgeordnete und Gemeinderäte künftig den Bundestags- und Landtagsabgeordneten gleichgestellt werden, wenn es um die „Nötigung von Verfassungsorganen“ und ihrer Mitglieder geht. Wer etwa mit Gewalt oder Drohungen eine Gemeinderatssitzung verhindert, zum Beispiel, weil dort ein Flüchtlingsheim beschlossen werden soll, muss mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechnen.

Verlust der Wählbarkeit bei Volksverhetzung

Eine sicher kontroverse Änderung sieht Ministerin Hubig bei dem Straftatbestand Volksverhetzung vor. Hier soll das Strafgericht künftig nicht mehr nur zu Geld- und Freiheitsstrafen verurteilen können, sondern in schwereren Fällen – ab einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten – auch den Verlust der Wählbarkeit und der Fähigkeit, „öffentliche Ämter“ innezuhaben, anordnen können. Verurteilte Volks­ver­het­ze­r:in­nen können dann nicht mehr Abgeordnete oder Be­am­t:in­nen sein. Bisher ist diese Nebenfolge nur bei Verbrechen vorgesehen, also bei Straftaten mit einer Mindeststrafe von einem Jahr. Dazu zählt die Volksverhetzung nicht.

Hubigs Gesetzentwurf zur „Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens“ wurde an diesem Dienstag den Bundesländern und den Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Die endgültige Beschlussfassung findet im Bundestag statt. Die vorgeschlagenen Änderungen werden diesen Silvester also auf keinen Fall gelten.

Gemeinsam für freie Presse

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

66 Kommentare

 / 
  • Die Vorstellung, dass medizinisches Personal bei der Ausübung ihrer Tätigkeit bedroht oder gar angegriffen wird, finde ich absurd.



    Es ist gut, dass die Bundesjustizministerin hier deutlich wird.



    Der Anstieg der Straftaten ist leider ein Indiz für eine Verrohung der Gesellschaft. Wenn moralische Standards von Einigen nicht mehr anerkannt werden, muss der Staat seiner Aufgabe nachkommen, Menschen zu schützen.



    "Wer nicht hören will, muss fühlen", ist dann wohl wieder nötig.

    • @Philippo1000:

      "Der Anstieg der Straftaten ist leider ein Indiz für eine Verrohung der Gesellschaft."



      Die Gesamtzahl der erfassten Gewalttaten ist heute nicht signifikant höher als vor 20 Jahren auch schon, war zwischenzeitlich allerdings auch schon mal niedriger.



      Eine Rolle bei der gefühlten Dramatik der BKA-Statistik dürfte auch spielen wie diese Gewalttaten definiert. Die mit Abstand größten Deliktgruppen sind Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und tätlicher Angriff ohne(!) Körperverletzung (z.B. versuchte Ohrfeige, Herumgezappel im Polizeigriff), gefolgt von Bedrohung. Bedeutet: jedes mal wenn sich jemand nicht komplett kooperativ abführen lässt und jedes mal wenn ein Besoffener so was wie "Ich hau dir aufs Maul" lallt gilt das als Gewalttat und Beleg für die fortschreitende Verrohung der Gesellschaft.



      Selbstverständlich ist nichts davon zu goutieren und eine Sanktionierung angebracht. Daran ob 6 Monate Mindeststrafe für derlei Bagatellen noch verhältnismäßig sind kann man aber auch berechtigte Zweifel haben.

      www.bka.de/SharedD...2024.html?nn=60092

      • @Ingo Bernable:

        Sie behaupten, vor 20 Jahren wurden auch Feuerwehr und Sanitäter so häufig angegriffen wie heute? Da habe ich eine andere Wahrnehmung. Die Statistik die sie verlinkt haben, sagt dazu nichts aus.



        Und sie reden von Vollstreckungsbeamten. Hier geht es aber aber (in erster Linie) um Sanitäter und Feuerwehrleute.

    • @Philippo1000:

      @Phillippo 1000



      Meine Güte - Sie sind ja ein wahrer Künstler in der Verdrehung von Tatsachen - Ursache & Wirkung !



      Bei der Verrohung der Regierenden und ihrem Versuch, die Bevölkerung mit autoritären Maßnahmen zu regieren / zu maßregeln - muss an sich doch nicht wirklich über Widerstand aus der Bevölkerung wundern.



      " Wer nicht hören will, muss fühlen " entspringt doch gerade einer undemokratischen Einstellung und hat mit Demokratie nichts mehr gemein !



      Für Sie als datt " Philipp 1000 " selbstverständlich als absurd empfunden - schon klärchen...

      • @Alex_der_Wunderer:

        "muss an sich doch nicht wirklich über Widerstand aus der Bevölkerung wundern."

        Versuchen Sie gerade zu relativieren, wenn Straftäter Einsatzkräfte durch gefakte Notrufe in einen Hinterhalt locken?



        Eine "Verrohung der Regierenden" sollten Sie belegen, wenn Sie diese schon unterstellen.

  • Und woher kommen die Polizeistreifen an jeder Straßenecke zu Silvester? Und die Staatsanwälte und Richter dazu?

    Strafen schrecken nur dann ab, wenn sie auch mit ausreichender Wahrscheinlichkeit eintreten.

  • Sehr zu begrüßen.

    Das hätte schon vor Jahren passieren müssen.

    • @shantivanille:

      Eine wirkliche Schutzlücke besteht jedenfalls seit 1871 nicht mehr. Die Strafen für diese Taten wurden auch in den vergangenen 22 Jahren bereits mehrfach durch Ausweitung des Strafrahmens und der Tatbestände weiter verschärft. Diese Verschärfungen haben allerdings noch nicht dazu geführt, dass die Anzahl der Taten eingedämmt worden wäre. Ganz im Gegenteil, sie soll trotz der Verschärfungen sogar „einen neuen Höchststand erreicht“ (BMJV) haben. Dieser Entwicklung möchte die Bundesregierung nun mit genau der gleichen Methode, die in der Vergangenheit ihr Ziel ersichtlich verfehlt hat, nochmal („nun aber wirklich“) entgegenwirken. Ich glaube nicht, dass das klappt.

      • @Yes:

        Was wären denn ihre Vorschläge? Wie sollen sich Feuerwehrleute, Sanitäter verhalten? Einfach weglaufen? Ist das dann unterlassenen Hilfeleistung? Wer sich im WWW Bilder aus Großstädten anschaut, kann eigentlich nur noch mit dem Kopf schütteln.



        Dass eine Erhöhung der möglichen Strafen nur ein Zeichen ist, nicht automatisch aber die Taten reduziert, ist klar. Aber mit der Logik könnte man jedes Strafmaß reduzieren.

        • @Ahnungsloser:

          Feuerwehrleute und Sanitäter sollten deeskalieren und insbesondere bei mutwilligen Angriffen Strafanzeige erstatten. Das Verhalten ist auch ohne die Strafverschärfungen nicht straflos.

          Das Unterlassen der Rettung ist jedenfalls insoweit im Ergebnis straflos, als der Rettungskraft die Hilfe unmöglich oder unzumutbar ist, z. B. weil ihr selbst erhebliche Gefahren für ihr Leben oder ihren Körper drohen. Von Feuerwehrleuten und Sanitätern wird dabei ein relativ hohes Maß an Selbstgefährdung verlangt. Sie müssen die Gefahren, die für sie bestehen, gegen die, die für den Hilfebedürftigen bestehen, abwägen, sich aber letztendlich auch nicht selbst aufopfern.

          • @Yes:

            "Feuerwehrleute und Sanitäter sollten deeskalieren"

            Sind Sie verrückt geworden?



            Sind etwa die Einsatzkräfte schuld, wenn sie angegriffen werden?

            Das Unterlassen von Hilfe ist natürlich grundsätzlich erlaubt, zumindest in der Theorie. Wie das in der Praxis aussieht, kann ich nicht beurteilen, kann mir aber gut vorstellen, dass im Einzelfall sehr genau überprüft werden würde.

  • " Die vorgeschlagenen Änderungen werden diesen Silvester noch auf keinen gelten "



    Warum wird eigentlich nicht wie bei Tabakwaren & Alkohol, auf Pyrotechnik noch keine Genussmittelsteuer oder eine Vergnügungssteuer erhoben ?



    Zudem eine Gefahrgutsteuer würde auch durchaus Sinn machen.



    Eventuell die zusätzlichen Steuereinnahmen in die Sozialisierung & Bildung der Bevölkerung investieren.



    Es erweckt hier eher den Anschein, hier möchten Politiker die Gewaltexzesse an Silvester zum Ausbau des Polizeistaates nutzen.

    • @Alex_der_Wunderer:

      Interessanter Vorschlag.



      Wo Sie allerdings einen "Ausbau des Polizeistaates" sehen, erschließt sich mir nicht. Sie wohnen schon auch in Deutschland, oder?

    • @Alex_der_Wunderer:

      Ja, sehe ich auch so.

  • Sie "stellt ein Paket vor", es "soll härter bestraft werden"...



    Ich befürchte, alles was sich ändert, wird eine Zahl in der Datumsbezeichnung sein.

  • Die Sozis spielen mal wieder Law-And-Order-Partei, Verschärfung des Strafrechts geht einfach und kostet nichts. Ob das Ganze zielführend und sinnvoll ist interessiert die Sozis ja auch in anderen Politikfeldern nicht. Ein Symptom der fortgeschrittenen Klingbeilisierung, die Sozis braucht so keiner mehr.

    • @FtznFrtz:

      Die SPD ist halt Koalitionspartner 😉 und nicht in der Opposition.

  • Der Hinweis, dass es ja nur eine Bewährungsstrafe ist, die Symbolcharakter hat, zieht nur im ersten Fall. Es soll ja Wiederholungstäter geben, und da wird dann eben doch wirksam, dass jemand schon mal einen anderen Menschen angegriffen hat.



    Abgesehen davon wundere ich mich, wie wenig an die Lernfähigkeit der Menschen geglaubt wird. Natürlich setzt sich irgendwann im Kopf durch, dass dieses oder jenes verboten ist. Zu behaupten, das wäre unmöglich, kommt einer Kapitulation der Menschheit gleich.



    Ich finde diese Änderungen im Strafrecht in Ordnung. Und natürlich gibt es Menschen, die stärker gefährdet sind als andere und wo eine Anspruchshaltung schneller zur Eskalation führt und die anders geschützt sein müssen. Sonst können wir gleich alles auf volldigital umstellen. Ich will das jedenfalls nicht.

  • Ich finde es echt bemerkenswert, wie in dem Text und den Kommentaren Angriffe auf Feuerwehr und Rettungskräfte runtergespielt und verharmlost werden. Alles halb so wild, und man muss doch verstehen wenn der Typ mit dem Messer auf den Sanitäter losgeht... Der hat davor sich die Birne weg geknallt oder hatte eine schwierige Kindheit...



    Ich finde so ziemlich in 99,9% der Fälle sind Angriffe auf Sanitäter und Ärzte nicht entschuldbar und Relativierbar.



    Aber wenn ein Polizist irgendwo jemanden zu "unfreundlich" angeht, dann steht die Polizeidiktatur vor der Tür.



    Ich habe die Polizei in den Text etwas ausgeklammert den dort gibt es das sicher auf beiden Seiten. Missverständnisse und Fehler. Aber mir ist es unbegreiflich wie man versuchen kann die Behinderung, Bedrohung und den Angriff auf Ärzte und Sanitäter zu entschuldigen.

    • @Duplozug:

      Wenn Kritik an dem doch eher fragwürdigen Vorhaben eine Verharmlosung der Taten darstellt, erklären sie doch mal warum es weniger schlimm ist wenn "der Typ mit dem Messer" statt auf Polizisten/Rettungskräfte/Heilberufe auf einen 'Normalbürger' losgeht und deshalb weniger hart bestraft werden sollte.



      Und man sollte schon auch noch die Frage stellen ob härtere Strafen Selbstzweck sind oder ob es nicht darum gehen sollte sie möglichst zu verhindern. Für letzteres scheint es aber doch eher fraglich ob Strafverschärfungen tatsächlich ein aussichtsreicher Weg sind. Die abschreckende Wirkung von Strafrahmen gerade bei Affekt- und Gewalttaten dürfte nämlich eher begrenzt sein oder meinen sie tatsächlich, dass jemand der im Begriff ist auf einen Sanitäter loszugehen die dafür entsprechenden Strafmaße im Kopf hat und dann rational abwägt fünf Jahre Knast riskieren zu wollen, zehn aber nicht?

      Unfreundliche Polizisten sind sicher kein Indiz einer drohenden Diktatur, wenn aber (zuvorderst) für Polizisten andere Gesetzte gelten als für Bürger und Rechtsextreme bei anstehenden Landtagswahlen Chancen auf die absolute Mehrheit haben, sollte man das schon kritisch diskutieren dürfen.

      • @Ingo Bernable:

        Bitte drehen Sie doch versuchsweise Ihre Perspektive. Wenn "der Typ mit dem Messer" auf Sie oder mich losgeht, waren wir vermutlich fast immer nur zur falschen Zeit am falschen Ort. Sanitäter, Feuerwehrleute, Polizisten sind in der Regel gerade dabei, anderen Menschen zu helfen, wenn sie beschimpft und attackiert werden. Das finde ich schon fieser und daher härtere Strafen gut. Mag auch sein, dass die Täter vor ihrem Angriff nicht das Strafmaß erwägen, aber wenn sie zehn statt fünf Jahre dafür brummen müssen, können sie in der Zeit keinen weiteren Mist machen, der andere Menschen gefährdet. Macht die Welt dann ein wenig schöner.

        Und vergessen Sie bitte nicht, neben Affekttätern gab es in der Vergangenheit auch Mistkerle, die die Feuerwehr oder Sanitäter bewußt mit falschen Angaben in einen Hinterhalt gelockt haben. Wenn man die erwischt: Knast.

        Das gilt auch für denjenigen, der gestern in Frankfurt mit Raketen auf seine Mitmenschen geschossen hat. Einbuchten und dann ist genug Zeit, zu ergründen, warum er das getan hat und ihm bei der Lösung seiner Probleme zu helfen.

        • @ PeWi:

          Für schwere Körperverletzung auch an Normalbürgern sind auch heute schon bis zu 10 Jahre Haft möglich, für versuchten Mord auch Lebenslänglich ggf. mit Sicherungsverwahrung. Wieviel Verschärfung braucht es ihrer Ansicht nach damit "die Welt dann ein wenig schöner" wird? Und wenn das Ziel des Ganzen nicht Rechtsfrieden und Resozialisierung ist, sondern lediglich Delinquenten möglichst nachhaltig aus der Gesellschaft zu entfernen wäre die logische Konsequenz auch schon bei minderschweren Vergehen konsequent zu exekutieren.

    • @Duplozug:

      Und ich finde grundlose Gewalt generell scheiße, aber eben auch 2 Klassenjustiz.



      .



      Die vorhandenen strafrechtlichen Regelungen sind vollkommen ausreichend, die Gesetzesinitiative ist reiner Populismus.



      .



      Körperliche Angriffe machen laut Studie von 2024 rund 14,4% der Fälle von Gewalt gegen Rettungskräfte aus.



      .



      Wenn jemand total besoffen ist und nicht weiß was geschieht und dann besoffen lallt: "lasch miiiich in Ruuuhe du Aschloooch" ist das für Sie also unentschuldbar und nicht relativierbar?



      .



      Fälle wie dieser sind die Norm.



      .



      Ode auch wenn jemand im Wahn nicht weiß was er/sie tut und um sich schlägt?



      .



      In bürgerlichen Vierteln gibt es übrigens fast genauso viele Angriffe wie in sozialen Brennpunkten oder Stadtzentren. So viel zu "schwere Kindheit".



      .



      Ich finde auch Gaffer:innen und andere nicht physische Gewalt nicht in Ordnung und das es wieder mehr Respekt gegenüber Einsatzkräften/ Ärzten bedarf. Bzw insg. wieder mehr zwischenmenschlicher Respekt!



      .



      Das Sie und viele Andere bei Angriffen gleich an 🔪 und Hinterhalte denken und sich weder mit der tatsächlichen Sachlage, noch den bereits bestehenden Gesetzen einmal kurz auseinandersetzen ist jedoch auch ein enormes Problem.

    • @Duplozug:

      Mit der Entschuldigung "schwierige Kindheit" wird man wohl keinen Richter mehr ernsthaft beeindrucken können. Das funktioniert nur in Ihrer Phantasie.

      Übrigens, wenn jemand mit einem Messer auf eine andere Person losgeht, dann kann ein Richter das bisher schon als versuchten Totschlag oder versuchten Mord werten, der Strafrahmen beginnt bei 2 Jahren und reicht bis lebenslänglich. Das gilt übrigens nur für den Versuch.



      Das sollte doch reichen.

    • @Duplozug:

      Danke, genaus so ist es. Sanitäter und Ärzte wie auch die Feuerwehr sind einfach nur Helfer, sie tun niemandem etwas (die Polizei muss das manchmal). Selbst wenn man sich ungerecht behandelt fühlt, weil man zum Beispiel etwas warten muss oder nicht überall hin darf, wo man gerne hin möchte, entschuldigt das Gewalt in keiner Weise.

  • Klingt alles recht vernünftig, ist aber tatsächlich nur ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einem autoritären Polizeistaat.

  • "Gewalt gegen Einsatzkräfte soll härter bestraft werden"



    Richtig so. Alle Einsatzkräfte mit Bodycams, damit nachher die Beweislage sicher ist. Wer Einsatzkräfte mit Sprengkörpern beschießt, gehört in Haft.

    • @Hans Dampf:

      Ganz genau und obendrein braucht es die lückenlose Videoüberwachung des öffentlichen Raums, gekoppelt mit Gesichts- und Verhaltenserkennung. Kein Fehlverhalten darf ungestraft bleiben und zwar mit maximaler Härte, denn nur so lässt sich ja abschrecken. Also am Besten lebenslänglich oder gleich Kopf ab, hängen, ausweiden, vierteilen, pfählen, säcken, in die Asche werfen und aufs Rad flechten.



      Alternativ könnte man aber auch mal, statt bei jeder zu Recht oder Unrecht als empörend empfundenen Tat reflexhaft nach immer härteren Strafen zu rufen den Versuch einer evidenzbasierten Justiz unternehmen und dabei feststellen, dass der Beweis dafür, dass möglichst drakonische Strafen geeignet sind die Delinquenz oder wenigstens die Rückfallquote signifikant zu senken noch nicht erbracht wurde. Hier schneiden nämlich die skandinavischen Modelle die sehr viel stärker auf Resozialisierung, Therapie und Betreuung setzen generell deutlich besser ab.



      Ein Tag Haft kostet 200-400 € (bei 10 Jahren im Mittel also eine runde Million) und man sollte schon mal danach fragen ob diese Steuergelder wirklich gut und sinnvoll investiert sind wenn dann 30-50% recht bald rückfällig werden.

  • Zur Zustimmung sag man "recht so!"



    Persönlich bin darüber auch froh, denn der Mangel an respektvollem Gewährenlassen einer Person, die selbstlos fachlich gekonnt Hilfe leistet, ist ein Kardinalsymptom einer verrohenden Zivilgesellschaft. Bedrohungsszenarien sind ein absolutes No-Go.



    "Allerdings waren Ärz­t:in­nen etwas verschnupft, dass bisher nur Ret­tungs­sa­ni­tä­te­r:in­nen und Not­fall­me­di­zi­ne­r:in­nen besonders geschützt wurden und nicht alle Me­di­zi­ne­r:in­nen gleich behandelt werden."



    /



    Vielleicht sind das im Ergebnis jetzt die ersten Vor-Wehen des Gesundheitssicherstellungsgesetzes und der Werbung um die entsprechende Compliance.



    Über dessen diskursiven Verlauf in den Vorstufen der parlamentarischen Beratung schweigt sich Berlin bislang geflissentlich und mit Erfolg aus.



    Kriegstüchtigkeit ist vielen Kolleg*innen als Leistungsziel ein Dorn im Auge.



    Wir wüssten schon gerne, was die "Büchse der Pandora" für den Gesundheitssektor zukünftig noch alles bedeutet.



    Die Verschärfung bei der Volksverhetzung war überfällig, die spezielle Einschätzung der Gefährdungslage durch Einzelpersonen und Gruppen ist ja bereits ein ziemlich aufwändiges und teures Langzeitprojekt geworden.

  • Auch Symbolpolitik kann gefährlich sein. Nicht etwa, weil härtere Strafen einen der Gefährdeten künftig in trügerischer Sicherheit wiegen könnten. Dies erscheint ausgeschlossen, da der Gesetzesentwurf vermutlich bei niemandem tatsächlich den Eindruck erwecken kann, dass das Problem mit ihm irgendwie unter Kontrolle gebracht werden wird. (Die Täter handeln ja überwiegend impulsgesteuert, oftmals unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, so dass sie kein Gedanke an die Anhebung des Strafrahmens oder die Ausweitung des Tatbestands von dessen Verwirklichung abhalten wird.) Die Gefahr der Strafverschärfungen besteht vielmehr darin, dass der Gesetzgeber durch sie mit Verrohung auf Verrohung reagiert. Statt einer Verrohung in der Gesellschaft entgegenzuwirken, erhebt er seine eigene Verrohung zum Qualitätsmerkmal guter Gesetzgebung. Auf diese Weise wird die Verrohung auch in der Gesellschaft weiter etabliert. Härtere Strafen legitimieren Verrohung und werden diese eher fördern als abbauen. Politiker mögen dabei annehmen, Probleme zu lösen und Wähler zu mobilisieren. Sie zeigen damit aber vor allem ihre enorme Gleichgültigkeit gegenüber Gefährdeten, den Tätern und der Gesellschaft insgesamt.

    • @Yes:

      Nix Symbolpolitik.



      Die Mindeststrafe von drei Monaten ist mit seinen Folgen gesetzt.



      Genau lesen erspart manchen Kummer.

      • @Justus Niebur:

        … aber nicht das Verständnis. Guten Rutsch!

  • Hab ich das richtig verstanden, dass damit nun endlich eine unabhänige Ermittlungsbehörde für Straf- und Gewalttaten durch die Polizei eingerichtet wird ?

  • Zitat: Eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren wird aber meist zur Bewährung ausgesetzt und mit einer Geldauflage versehen, sodass sich in der Wahrnehmung der Tä­te­r:in­nen wenig ändern dürfte.

    Macht die ganze Sache witzlos.



    Bleibt also nur die Strafverschärfung für Volksverhetzung übrig.



    Gute Arbeit.

  • Inwiefern es dem "Zusammenhalt einer Gesellschaft" tatsächlich zuträglich sein sollte das Prinzip 'gleiches Recht für Alle' zu Gunsten von Klassenjustiz und Ständegesellschaft aufzugeben scheint mir höchst fraglich. Polizisten (aus Gründen des Selbstschutzes ohnehin regulär mehrfach bewaffnet und mindestens zu zweit unterwegs), Rettungssanitäter, Pharmazeutisch-technische Assistenten und Pfleger sind also besonders schützenswerte Bürger 1. Klasse weil sie "für das Gemeinwohl tätig sind", andere, wie etwa Schulhausmeister, Müllwerker, Journalisten, Kulturschaffende, Ehrenamtliche, Beschäftigte im ÖPNV, ... hingegen nicht, so dass Angriffe auf sie als weniger schwerwiegend und eher zu tolerieren gelten. Eine solche Kategorisierung ist wachsweich und letztlich willkürlich. Insbesondere sollte kritisch hinterfragt werden wenn für Angehörige der Exekutive als Ausführende staatlichen Handelns andere Gesetzte gelten als für gemeine Bürger, zumal wenn dies in einem zunehmend ins rechts-autoritäre driftenden gesellschaftlichen Klima geschieht.

    • @Ingo Bernable:

      @ Ingo Bernable



      Selbstverständlich muss eine rechts-autoritäre Regierung wie Fidi Merz dabei ist sie durchzusetzen, mit allen nur erdenklichen Mitteln der Exekutive, gegenüber der - sich verständlicher Weise dagegen wehrenden, denkenden Bevölkerung verteidigt werden. Dem ungehobelten, ungebildeten Mob & Pöbel soll zudem durch Verschärfung der Rechtsmittel gegen aufgeklärte Intellektuelle suggeriert werden, der Mob & Pöbel sei von der Regierung akzeptiert & als Demokrat anerkannt. Also eine völlige Verdrehung der Demokratie im eigentlichem Sinne, findet hier durch unsere aktuelle Regierung statt. Es wird Brandgefährlich für alle humanistischen, sozialen Demokraten in Deutschland werden.

    • @Ingo Bernable:

      Der Schulhausmeister hat mit Sicherheit nich die Aufgabe gegen Aggros vorzugehen und sich dabei zu gefährden. Das ist nicht seine Aufgabe. Er kann und soll weglaufen.



      Ein Rettungssanitäter könnte natürlich auch weglaufen und jemanden stattdessen sterben lassen.



      Wo Sie da eine Klassenjustiz sehen ist mir schleierhaft. Da wabbert mir zu sehr das Bild von den ungehobelten aggressiven "asozialen" "Unterschichten" durch in ihrer Beschreibung herum. Aber solche imho rechtspopulistischen Sichten passen auch gut in die Welt der ach so revolutionären bürgerlichen extremen Linken.

      • @Rudolf Fissner:

        Nicht nur Schulhausmeister haben das Recht , wenn nicht als humanistischer Demokrat sogar die Pflicht, sich gegen rechts-autoritäre Regierende und deren ausführende Exekutive, für die Erhaltung der Demokratie, zu wehren.

      • @Rudolf Fissner:

        Auch beim Schulhausmeister ließe sich aber argumentieren, dass er seine Tätigkeit fürs Gemeinwohl erbringt und wenn er in einen Hinterhalt gelockt wird kann er auch nicht weglaufen, dennoch gälte hier das Strafmaß für Normalbürger. Wie gesagt, alles sehr willkürlich.



        Wenn ich für die demokratische Selbstverständlichkeit argumentiere, dass vor dem Gesetz alle gleich sein sollen und eben nicht manche gleicher als andere und sie meinen darin sowohl bürgerlichen Linksextremismus, als auch Rechtspopulismus sowie Ressentiments gegen Unterschichten erkennen zu wollen, kann ich ihnen ob solcher in sich gleich mehrfach widersprüchlichen Zuschreibungen beim besten Willen auch nicht mehr helfen. Nach meinem Verständnis ist das Beharren auf Egalitarismus nun wirklich alles andere als irgendwie radikal.

  • Ständig dieses "bestrafen", "bestrafen", "bestrafen".



    Was soll das, wohin will man damit?



    Sinnvoller wäre ein Maßnahmenpaket welches soziale Gleichheit fördert, die Menschen mitnimmt und vor allem: Bessere Ausbildung der Polizei! Endlich mal echte Deeskalation anstatt ständig draufzuhauen.

    • @realnessuno:

      Wie soll ich ihren Kommentar verstehen?



      Wer sozial benachteiligt ist, kann ruhig auf Rettungskräfte böllern, er kann ja nichts dafür? Nein, wer Rettungskräfte angreift gehört verurteilt, unabhängig jeglichen sozialen Status.

    • @realnessuno:

      Ja, sicher ...die soziale Gleichheit ist der Schlüssel, um Gewalt, die durch hirnlose Idioten ausgeübt wird zu unterbinden. Und die Polizei ist sowieso immer der Grund allen Übels. Mannomann...

      • @Die_Mitte_machts:

        Sie sprechen jetzt sicherlich die Gewaltausübung der aktuellen Regierunsparteien gegenüber der Bevölkerung an.



        ZURECHT sollten wir alle als Bürger uns da Gedanken machen, was da auf uns Zukommt.

    • @realnessuno:

      Stimmt, De-Eskalation hilft bestimmt, wenn Rettungskräfte und Feuerwehrleute angegriffen werden.

      Ironie Ende.

      Ich mach das nicht mehr, solange Angreifer auch noch entschuldigt werden.

      • @ToMuch:

        Die Deeskalation soll die Situation entschärfen und einen Angriff verhindern oder ggf. beenden, um die Sicherheit der Helfer zu erhöhen. Eine Straftat soll sie vermeiden, aber nicht entschuldigen.

        • @Yes:

          Toller Vorschlag! Wie wollen Sie bei Idioten, die Böller und Raketen auf Rettungskräfte und Polizisten abfeuern deeskalieren....? Aber schon klar...eigentlich ist sowieso immer die Polizei Schuld.

          • @Die_Mitte_machts:

            @ Die_Mitte_machts [ NICHT ! ] Polizeibeamte begehen ab dem Zeitpunkt - insofern eine



            " Schuld " , ab dem sie ihre Person aufgeben und sich ganz den strikten Hierarchien des Polizeiorgan und deren Anweisungen & Befehlen verpflichten & unterwerfen, um für die Durchsetzung der Interessen der Regierung, gegenüber der Bevölkerung zu agieren.

        • @Yes:

          Wie sollen Feuerwehr, Sanitäter eskalieren? Sie fahren zu Einsätze und sollen retten, helfen. Sie sind nicht dazu da, mit Angreifern zu verhandeln

          • @Ahnungsloser:

            Die Einsatzkräfte sollen ja nicht selbst eskalieren. Den Angriffen liegen oftmals Missverständnisse, Verwirrtheit, Verzweiflung oder Angst zugrunde, z. B. bei Patienten oder Angehörigen, die die Notfallsituation oder die Rettungsmaßnahmen nicht verstehen und sich durch die Rettungskräfte bedroht oder unterversorgt fühlen. Dies kann zu Eskalationen führen, auf die die Einsatzkräfte in der Regel auch vorbereitet sind. Wer soll es sonst machen? Der Strafrichter kann da wohl am wenigsten bewirken und Menschen, die die Rettungskräfte mutwillig angreifen, sind auch eher die Ausnahme.

            • @Yes:

              Wer das machen soll?

              Keiner.

              Dass Rettungssanitäter oder Ärzte kommen, um einen in einer Notsituation zu versorgen, ist nicht so schwer zu verstehen.

              Da braucht man keinen Sozialarbeiter für.

              Von verwirrten Patienten reden wir hier nicht.

              • @rero:

                Doch, von Taten der Patienten oder ihnen nahestehenden Personen reden wir eigentlich schon, denn sie sind nicht weniger strafbar als die von Unbeteiligten und machen auch einen erheblichen Anteil der Angriffe aus. So sind z. B. nach einer Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung die Angreifenden zu 49 % die Patienten selbst und entstammen in 30 % der Fälle dem Familien- oder Freundeskreis:

                ambosafe.de/wp-con...ienst_A3_FINAL.pdf

            • @Yes:

              Wenn man nicht versteht, warum Rettungskräfte was machen, werden die es bei freundlicher Nachfrage sicher erklären - soweit Zei dafür ist und nicht sofort gehandelt werden muss.

              In beiden Alternativen ist Gewalt kontraproduktiv, weil man die Gesprächsbereitschaft durch Aggression nicht erhöht und weil man im zweiten Fall die Rettung sogar behindert. Das sollte eigentlich jeder vestehen können und seine Impulse zügeln.

              • @Dr. McSchreck:

                Es geht den Tätern doch nicht um die pure Neugier darauf, was die Rettungskräfte da machen. Diese Art von Unverständnis führt nicht zu verbalen Ausfällen oder Gewalttaten. Zu diesen kann es kommen, wenn die Täter die Notfallsituation aufgrund ihres Rausches, akuter Verwirrung, ihrer psychischen Konstellation, Aufregung oder Angst verkennen oder überzogene Erwartungen an die Rettungskräfte stellen. Diese Art von Missverständnissen war hier gemeint.

                • @Yes:

                  Vor allem die "überzogenen Erwartungen" meinte ich allerdings auch. Ich finde aber, die Konstellation "Gewaltanwendung, weil überzogene Erwartungen nicht befriedigt werden" durchaus sehr strafwürdig.

                  • @Dr. McSchreck:

                    Das sehe ich grundsätzlich auch so. So ein Verhalten wird aber auch ohne die Strafverschärfungen schon angemessen bestraft.

            • @Yes:

              Weil ich es wirklich nicht verstehe: bitte schildern Sie dich mal eine realistische Situation, in der aufgrund von Missverständnissen, Verzweiflung, Angst, Verwirrung etc. Rettungsleute, Ärzte etc. angegriffen werden "müssen". Wer sich derartig missverstanden fühlt umso zu handeln sollte sein Glück doch anderswo suchen.

              • @Passionsblumenstrauß:

                Beispiel 1: Passanten werden auf einen volltrunkenen Mann, der auf einer Bank schläft, aufmerksam und versuchen, ihn zu wecken. Es gelingt ihnen nicht und sie rufen den Rettungswagen. Als der Sanitäter an ihm doktert, erwacht der Mann, fühlt sich von ihm bedroht und schlägt ihn, um die vermeintliche Bedrohung abzuwehren. Da der Patient geschlafen hat, hat er die vermeintliche Notfallsituation und die Rettungsabsicht verkannt.

                Beispiel 2: Nach einem Verkehrsunfall mit mehreren Verletzten bangt eine Frau um das Leben ihres blutüberströmten Freundes. Sie zerrt die Notärztin von einem anderen Unfallopfer zu ihm hin, um ihn vorrangig versorgen zu lassen. In ihrer Verzweiflung verkennt sie, dass ihr Freund nur leicht verletzt oder ihm nicht mehr zu helfen ist.

                Weitere Beispiele sind berauschte, demente, unterzuckerte oder psychotische Patienten, Angehörige oder Zeugen, die die Notfallsituation oder die Rettungskräfte nicht als solche erkennen oder auch überzogene Ansprüche an diese hegen.

                • @Yes:

                  Und was schlagen Sie hinsichtlich von Leuten vor, die gezielt Rettungskräfte in Hinterhalte locken und dann angreifen?

            • @Yes:

              Yes! Ich hoffe inständig, dass das Satire (wenn auch schlechte) ist!

              Falls nicht. Wie soll das in der Praxis funktionieren. Muss erst ein Deeskalationsteam vor Ort um alle zu beruhigen und dann kommen Sanitäter und Polizei?



              Was würden Sie vorschlagen, was so lange mit den geschädigten oder gar schwer verletzten Personen umgegangen wird?

              Wie gehen wir damit um, wenn das Deeskalationsteam angegriffen wird? Schicken wir dann nochmals eines?

              Ich würde ja lachen, wäre es nicht so traurig!

              • @C Walser:

                Ich wünsche Ihnen inständig alles Gute für 2026!

                • @Yes:

                  @Yes



                  Es ist einfach vielmals oft von Außenstehenden schlicht kaum Nachvollziehbar, welche unterschiedlichste Faktoren zu diesen unsäglichen, dennoch mit nichts zu entschuldigen Eskalationen führen.



                  Ihnen herzlichen Dank für den Versuch hier Klarheit zu vermitteln.

                  • @Alex_der_Wunderer:

                    Danke!

              • @C Walser:

                Zitat:

                "Grundlegend kann folgendes präventives Vorgehen Gewalt gegen Rettungskräfte vermeiden:

                - Ruhig und gelassen bleiben



                -Kompetenz ausstrahlen



                -Lage und Stimmung vor Ort erfassen



                -Redeweise dem Gegenüber anpassen



                -Selbstbewusstes aber respektvolles Auftreten



                -Freundlich aber bestimmt bleiben und Blickkontakt halten



                -Sachliche Erklärung der Maßnahmen und ihrer Notwendigkeit



                -Personen identifizieren und dokumentieren



                -Offenes Ansprechen der Person und Herstellen von Öffentlichkeit



                -Nach Möglichkeit bei auftretender Eskalation den Rückzug antreten



                -Im Nachgang genaue Dokumentation für Einsatznachbesprechung und mögliche rechtliche Folgen, denn jede Einzelheit ist entscheidend für den Prozessausgang "

                Quelle: www.medi-karriere....n-rettungskraefte/

                Wissen Sie was wirklich traurig ist?

                Das bei Angriffen auf Rettungskräfte oft gleich an Fälle wie zu Silvester vor einem Jahr gedacht wird und nicht etwa an Gaffer:innen oder Beleidigungen und sich kaum jemand die bereits geltende Rechtslage mal anschaut.

                • @sociajizzm:

                  Sie schreiben "kann", gehen aber nicht darauf ein, was passieren soll, wenn dann ein Staatsbediensteter oder Sanitäter dann trotz Beherzigen ihrer denen längst bekannten Tips dennoch verletzt oder angegriffen werden.

                  • @Rudolf Fissner:

                    Bei der Gewalt gegen Staatsbedienstete oder Sanitäter:innen geht es in erster Linie um verbale Gewalt, oder Gaffer:innen die den Einsatz behindern.

                    Da kann die Art des Umgangs und das Verhalten schon einiges bewirken.

                    Physische Angriffe sind schon eher selten.

                    Im Promillebereich sind physische Angriffe ohne Vorwarnung, bei denen vorbeugende Deeskalation tatsächlich nicht möglich ist.

                    Das die Polizei zum Beispiel ein Defizit hat bei Deeskalation ist hoffentlich nichts worüber wir diskutieren müssen.

                  • @Rudolf Fissner:

                    @Rudolf Fissner



                    Die Regierenden müssen, für ihre unsoziale Politik, zur Verantwortung gezogen werden.