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Urteil im Lübcke-ProzessDie halbe Härte des Rechtsstaates

Der Hauptangeklagte Stephan E. wird zu lebenslanger Haft verurteilt, ein Mitangeklagter freigesprochen. Für die Hinterbliebenen ist es eine Enttäuschung.

Stephan E. wird wird vor der Urteilsverkündung in den Gerichtssaal geführt Foto: Kai Pfaffenbach/Pool/reuters

FRANKFURT AM MAIN taz | Irmgard Braun-Lübcke senkt still den Blick, als Richter Thomas Sagebiel sein Urteil verkündet. Ihre Söhne, Christoph und Jan-Hendrik, links und rechts neben ihr, blicken versteinert. Lebenslange Haft wegen Mordes für Stephan E. Für den Mann, dem die Lübckes seit 45 Prozesstagen im Saal 165 gegenübersitzen. Den Mann, der ihren Ehemann und Vater in der Nacht des 1. Juni 2019 erschoss.

„Wir wissen, dass wir Ihren Verlust kaum ermessen können“, wendet sich Sagebiel an die Familie. „Dass dieses Verfahren sehr schwer und schmerzhaft für Sie war.“ Aber, so der Richter: Auch für seinen Senat sei das Verfahren schwer gewesen, man habe sich um einen fairen Prozess bemüht. Da schüttelt Christoph Lübcke nur noch den Kopf.

Und dann verkündet der Richter auch noch einen Freispruch: für Markus H., den Mitangeklagten, auch er ein Rechtsextremist. Dass H., wie angeklagt, psychische Beihilfe zu dem Mord geleistet hat oder dass er – wie die Lübckes glauben – gar beim Mord dabei und Mittäter war, sei nicht nachzuweisen. „Wenn noch Zweifel bestehen, hat das Gericht zugunsten des Angeklagten zu entscheiden“, verweist Sagebiel auf den Grundsatz „In dubio pro reo“. Einzig für einen Waffenverstoß wird der 44-Jährige verurteilt, zu anderthalb Jahren Haft auf Bewährung.

Und noch einen Freispruch verkündet Sagebiel. Für einen Messerangriff auf den Iraker Ahmed I., der nun ebenfalls im Saal sitzt. Diese Tat soll Stephan E. laut Anklage bereits am 6. Januar 2016 verübt haben. Und auch sie sei nicht zweifelsfrei nachweisbar, sagt Sagebiel. Auch Ahmed I. starrt konsterniert in den Saal. Für die Familie Lübcke und für Ahmed I. ist es ein enttäuschender Ausgang dieses Prozesses. Einer, der den Regeln des Rechtsstaats folgen mag. Aber einer, der den Schmerz der Betroffenen nicht lindern wird.

Ein historischer Prozess

Und auch die Angeklagten lassen keine Regung erkennen. Stephan E., der den Prozess von Beginn an wie eingefroren an sich vorbeiziehen ließ, blickt auch jetzt starr in den Raum. Der 47-Jährige hat das Urteil wohl kommen sehen. Und auch Markus H., der zuvor immer wieder provozierend grinste, zu den Vorwürfen aber beharrlich schwieg, verzieht nun keine Miene.

Seit Juni 2020 war im Oberlandesgericht Frankfurt am Main über die Tötung von Walter Lübcke verhandelt worden. Ein historischer Prozess: Es ist der erste rechtsextreme Mord an einem Politiker seit Be­stehen der Bundesrepublik.

Schon in der Nacht vor dem Urteilstag warten JournalistInnen vor dem Gericht, um einen der raren Plätze zu ergattern. Auch SchülerInnen der nach dem Mord neubenannten Walter-Lübcke-Schule in Wolfhagen, dem Heimatort des Getöteten, sind erschienen. Sie tragen ein Banner: „Demokratische Werte sind unsterblich“. Christoph und Jan-Hendrik Lübcke kommen zu ihnen und bedanken sich.

Richter Sagebiel, der im Prozess zuvor wortmächtig und direkt auftrat, unterlässt an diesem Tag jede gesellschaftliche und historische Einordnung der Tat. Er belässt es vielmehr bei einem kurzen Vorwort, in dem er betont, dass Freisprüche nicht immer bedeuteten, dass man von der Unschuld der Angeklagten überzeugt ist. Dann rattert er, im Wechsel mit Mitrichter Christoph Koller, drei Stunden lang die Urteilsbegründung herunter.

Widersprüchliche Geständnisse

Dass der Hauptangeklagte Stephan E., ein langjähriger, einst notorisch gewaltbereiter Rechtsextremist, verurteilt werde, stand außer Zweifel. Am Hemd von Walter Lübcke fand sich seine DNA, ebenso am Tatrevolver. Und nach seiner Verhaftung gestand er die Tat auf eigenen Wunsch ohne Anwalt: Er habe Lübcke auf dessen Terrasse erschossen – aus jahrelang aufgestautem Hass, weil dieser Gegner einer Asylunterkunft im Oktober 2015 kritisiert hatte.

Dann aber zog E. das Geständnis zurück und sagte, sein Kumpel Markus H. habe geschossen, man sei zu zweit am Tatort gewesen. Im Prozess dann Variante drei: Er habe doch geschossen, aber H. sei dabei gewesen und habe ihn zur Tat „aufgehetzt“.

Über Tage sagte E. im Prozess aus, gab sich reuig und beteuerte, er wolle aus dem Rechtsextremismus aussteigen. Seine Verteidiger forderten deshalb ein mildes Urteil, ohne besondere Schwere der Schuld, ohne Sicherungsverwahrung. Die Tat sei auch kein Mord, sondern nur ein Totschlag, (da sie nicht heimtückisch geschah und E. irrig dachte, er handele im Sinne einer – asylfeindlichen – Allgemeinheit). Und schließlich habe Sagebiel selbst versprochen, ein Geständnis werde sich lohnen.

„Dabei bleibe ich“, sagt der Richter. So würden E. über ein Aussteigerprogramm ja nun Hilfen angeboten. Dennoch verkündet Sagebiel die Höchststrafe, erklärt neben der lebenslangen Haft eine besondere Schwere der Schuld, dazu eine vorbehaltliche Sicherungsverwahrung. E. trage einen tief verinnerlichten Rechtsextremismus in sich, er sei „für die Allgemeinheit gefährlich“, weitere Straftaten zu befürchten.

Der Mitangeklagte scherzt mit der Anwältin

Die Richter machen klar, dass sie nur seinem ersten Geständnis glauben, in dem er sich als Alleinschütze bezichtigte. Es sei ohne Widersprüche gewesen, detailliert, glaubhaft, sagt Koller. Spätere Aussagen hingegen bezeichnet er als detailarm, emotionslos und „zu keinem Zeitpunkt konstant“.

Koller benennt die Punkte. Wann genau fiel der Mordentschluss? Im Mai 2019, bei einem Bier nach einer Sitzung des Schützenvereins, hatte E. gesagt. „Plötzlich bei einem Bier an einer Tankstelle?“, fragt Koller. „Da sind erhebliche Zweifel angebracht.“ Warum wurde E. als Schütze erkoren? Bis heute keine Antwort. Warum ging von H.s Handy in der Tatnacht noch eine Nachricht ab? Von einem eingeweihten Dritten abgeschickt, als fingiertes Alibi? Abwegig. Und warum rief Lübcke nicht laut um Hilfe, als die zwei Männer auf die Terrasse kamen? Warum hielt der Erschossene noch eine Zigarette in der Hand? Kollers Antwort: Weil es eben doch E. allein war, der sich anschlich und heimtückisch schoss.

Sagebiel und Koller sehen nicht einmal eine Beihilfe. Dass Markus H. einen Videoausschnitt von Lübckes Ausspruch auf der Bürgerversammlung online stellte, der den Hass gegen den CDU-Politiker anfachte, heiße nicht, dass er einen Mord wollte. Dass er mit E. zu Waffentrainings ging, könne auch Leidenschaft für Sportschießen sein. Auch habe H. Stephan E. nicht radikalisieren müssen – er war ja seit jeher rechtsextrem. Dass beide den Wohnort der Lübckes ausspähten, hätte auch dem Ziel eines Farbanschlags dienen können, nicht eines Mordes.

Je länger die Richter reden, umso mehr sackt Irmgard Braun-Lübcke in sich zusammen. Christoph Lübcke wendet den Blick nicht mehr der Richterbank, sondern den Angeklagten zu. Dort hat sich Markus H. nun mit verschränkten Armen zurückgelehnt, in einer Pause scherzt er mit seiner Anwältin.

Keine Gerechtigkeit für Ahmed I.

„Nicht nachvollziehbar und schwer zu verkraften“ sei der Freispruch für Markus H., lassen die Lübckes ihren Sprecher erklären. Dabei sei die Beweislage gegen H. „überzeugend“ gewesen, für eine Beihilfe hätte es gereicht. Nun blieben „zentrale Fragen zum Tatablauf ungeklärt“.

Auch Oberstaatsanwalt Dieter Killmer kündigt Revision im Fall Markus H. an: Die Zweifel des Senats teile er nicht. Mustafa Kaplan, der Anwalt von Stephan E., schimpft auf die „unzureichenden“ Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen Markus H. „Jeder Dorfsheriff hätte besser ermittelt.“ Ob auch Stephan E. Revision einlegt? Kaplan lässt es unbeantwortet, zieht wortlos ab. Das Urteil ist auch eine Schlappe für ihn.

Mit Verbitterung reagiert auch Ahmed I. 2016 wurde der irakische Geflüchtete in Kassel von hinten niedergestochen, in der Nähe seiner Unterkunft – just der, für die Lübcke eingetreten war. Laut Anklage soll auch dieser Täter Stephan E. gewesen sein. In seinem Keller fanden Ermittler ein Messer mit DNA-Fragmenten, die denen von Ahmed I. ähnelten. Doch auch hier erklären die Richter die DNA-Spur für nicht aussagekräftig genug. Wieder Freispruch. Es sei bedauerlich, was ihm zugestoßen sei, wendet sich Sagebiel noch an Ahmed I. „Ich bin sehr traurig“, sagt der 27-Jährige später im Nieselregen vor dem Gericht. „Wir wissen alle, wer der Täter ist. Nur das Gericht weiß es nicht.“

Die Lübckes haben sich da bereits zurückgezogen, für sie spricht nur ihr Sprecher. Die Familie müsse das Urteil nun sacken lassen, sagt der. Sie wolle aber keine Gerichtsschelte betreiben, denn auch Walter Lübcke habe stets hinter dem Rechtsstaat gestanden, auch wenn es unbequem wurde. Für diese Werte wolle die Familie nun auch nach dem Prozess weiter kämpfen. „Für eine Demokratie ohne Hass, Ausgrenzung und Gewalt“.

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24 Kommentare

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  • Mit Verlaub - das sei in seiner lakonischen Nüchternheit hier doch noch angefügt -



    “ Lübcke-Verfahren



    Eine sinnlose, erschreckende Tat

    Thomas Fischer



    Ein Kommentar von Thomas Fischer



    Im Verfahren wegen des Mordes an Walter Lübcke ist das Urteil des Tatgerichts verkündet worden. Gibt es Neues? Eine erste Annäherung.“



    www.spiegel.de/pan...-a11c-79398b09d2cd



    & a. E. =>



    “ Die Entgrenzung, Hemmungslosigkeit und Freude an der fantasierten oder realen Gewalt, die aus abseitigen Gründen geschürt wird und als Spiegel der gesellschaftlichen Verunsicherung viele Bereiche erfasst, fängt im relativ Kleinen an, hat aber auf Dauer und in der Breite verheerende Wirkungen. Das sollte den Blick nicht nur auf das Statuieren von »Exempeln« richten, sondern auch allgemein auf die Suche nach »Sündenböcken«, nach hysterischer Dramatisierung alles Negativen und auf das Gift einer heimlichen Freude am Niedergang.“

    kurz - Wer wollte widersprechen?!

    • @Lowandorder:

      Nachschlag - “…hab mit beiden immer gern zu tun gehabt!“ - a sonntäglichem ☕️☕️ - Ritual - sei daher hier ergänzt =>



      “ Strafprozess Nicht jeder wird gefragt. Aus Gründen - Thomas Fischer



      Eine Kolumne von Thomas Fischer



      www.spiegel.de/pan...-86fe-478a86f9d94e



      Als kleines feines Lehrkompendium - auch für zukünftige Fälle ins around & sorry - gern auch den mit Verlaub meist doch eher ahnungslosen tazis an die Hand gegeben - Newahr. - 🤫 -



      …servíce - Gern&Dannichfür - Normal.

  • Die halbe Härte des Rechtsstaates ist schon korrekt getitelt. Die Richter konnten nur nach Faktenlage urteilen. Fakten und Indizien werden durch die Staatsanwaltschaft zusammengetragen mit Hilfe der Ermittlungsbehörden. Ernsts Verteidiger Mustafa Kaplan sagte nach dem Prozess, daß jeder Dorfsheriff hätte besser ermitteln können.



    Es entsetzt mich, wenn ein Mensch und Vertreter des Staates ermordet wird und das Engagement der Staatsanwaltschaft, der Ermittlungsbehörden und auch des Verfassungsschutzes deutlich ausbaubarer sind.



    Die Werkzeuge, Arbeitskräfte und Willenskraft sind ja vorhanden, siehe Rondenbarg-Komplex

    • @Arne M:

      Da sagen Sie was. Beim Rodenbarg-Prozess gibt es ja nicht mal einen konkreten Tatvorwurf. Die Angeklagten haben keine Straftaten begangen. Das Gericht möchte aber gerne einer politischen Forderung von ganz oben nachkommen, wonach möglichst viele Teilnehmer an den G-20-Demos bestraft werden sollen - koste es, was es wolle. Das ist so, als würde man bei einer Kollision mit Sachschaden alle Verkehrsteilnehmer in Haftung nehmen, die zum selben Zeitpunkt auf derselben Strasse unterwegs waren.

  • Einem Rechtsextremen gegenüber ein überaus wohlwollendes Urteil. Anderen Angeklagten gegenüber wurden schon viel höhere Strafen bei weniger Evidenz verhängt.



    Auch hier hätte man sich zunächst Härte gegenüber diesen Kriminellen gewünscht. Sollte das zu hart sein, kann in einem Rechtsstaat die Revision nötigenfalls korrigierend eingreifen.



    Jedenfalls wäre ein deutliches Signal angemessen.

    Das dies nicht geschehen ist, spricht eine deutliche Sprache - gegen diese Richter.

    Eins ist doch sonnenklar: Es wurde in rechtsextremen Kreisen zur Ermordung aufgerufen, Lübke gemeinschaftlich ausgespäht, eine Waffe organisiert. Man kann, wie der Richter, diese Fakten ignorieren und an Einzeltat glauben. Aber dann müsste er auch an den Weihnachtsmann glauben. Keine seriöse Basis für dieses Glaubensurteil.

  • Welche Voruteile meinen Sie und wofür wollen Sie die Ermittler_innen sanktionieren?

    Am 6. Januar 2016 wurde Ahmed I. niedergestochen, am 13. Januar besuchten sie Stephan E. zu Hause.

    Eine rechtsextremistische Tat stand sofort im Raum, entsprechende Listen von infrage kommen Rechtsextremisten wurde angelegt und die Personen überprüft.

    Stephan E. kam sofort ins Visier, weil er ebenfalls auf der gefertigten Liste bekannter Messerstecher stand.

    "Immer wieder" ist für die genaue Betrachtung eines konkreten Falles nur bedingt zielführend.

    Und für eine konkrete Sanktionierung im Einzelfall von wem auch immer keine akzeptable Grundlage.

  • "In dubio pro reo" ist nur ein "halber Rechtsstaat"?! Was ist dann für die taz ein ganzer Rechtsstaat?

  • 1G
    17900 (Profil gelöscht)

    Tschäpe und nun Stephan E. (wieso kein voller Name?).



    So kann`s gerne weitergehen.



    Dummheit stirbt nie aus. Manchmal ist der Preis dafür halt sehr hoch.

  • 9G
    91655 (Profil gelöscht)

    Es ist keine "halbe Härte", sondern der "zweifelsfrei" am Tatort und mit der Mordwaffe in Verbindung bringbare Täter wurde mit der Höchststrafe belegt!

    Justizia ist, kann und darf nie wieder zu "furchtbarer" Justiz einer Volksmeinung werden!

    Daher ist hier jede Justizschelte völlig unangebracht, möge der verurteilte Täter noch lange Gelegenheit haben, seinen Mord zu bereuen und seine Familie nie mehr in Freiheit zu sehen!

    Mögen wir ANTIFAschisten bei der Enttarnung von Antisemiten, Rassisten weiterhin unbeirrt arbeiten und lassen wir uns nie zu den Mitteln der Menschenfeinde hinreißen!

  • Die halbe Härte, aber der ganze Rechtsstaat. Natürlich ist das Urteil in mehrfacher Weise bitter, aber jedes Urteil wäre bitter gewesen. Man kann doch nicht so tun, als ob ein härteres Urteil den Angehörigen wirklich geholfen hätte, oder der Prävention. Das sind offensichtlich falsche Anforderungen an einen Prozess und an ein Urteil. Leider häuft sich dergleichen hier.

  • Ah ja. “ Die halbe Härte des Rechtsstaates“

    Die Ihnen scheint’s vorschwebende -



    “Ganze Härte“ - hätte nach Auffassung des Gerichts ersichtlich nur unter Verstoß gegen den Grundsatz in dubio pro reo & damit unter eklatanter Beschädigung des Rechtsstaates erfolgen können.



    Dem hat das Gericht rechtskonform eine klare Absage erteilt •

    kurz - & Das ist gut so.



    Wer von “Ahndung“ in diesem Zusammenhang schwadroniert - hat schlicht nichts verstanden!



    Bitter - aber wahr.

    • @Lowandorder:

      Es muß Sie Überwindung kosten, in für Sie ungewohnter Verständlichkeit derartige Hinweise unter jedem einzelnen einer Batterie Artikel zu platzieren, in denen mehr oder weniger offen nach Gesinnungsjustiz gerufen wird. Dafür herzlichen Dank!

      • @Wurstprofessor:

        Däh&Zisch - Mailtütenfrisch - mahnt an;





        "..in denen mehr oder weniger offen nach Gesinnungsjustiz gerufen wird. Dafür herzlichen Dank!"



        Charlotte Knobloch hat im BTW zwar gerade erklärt, es sei nicht möglich, den Anfängen zu wehren, da die nicht klar abgegrenzt seien; aber die Abwandlung "Wehret den Anfänger:innen." bleibt passend.







        Meine Meinung: Dass bei Hinterbliebenen Bitterkeit bleibt, weil das Gefühl da ist, es gäbe noch Fakten, die nicht gefunden oder berücksichtigt wurden, ist verständlich. Wenn aber Indizien vom Gericht nicht als ausreichende Beweise gewertet werden (können), muss das wohl hingenommen werden. Ich hoffe (und glaube auch), dass Richter:innen sich nicht damit zufrieden geben, dass sie ja einen Schuldigen haben, den sie verurteilen können. Ich möchte die schwere Last des Be-Uteilens und Abwägens nicht tragen. Der Eindruck, Ermittler:innen und Justiz würden hin und wieder nach dem Motto vorgehen: "Wir haben Eine:n.", wird durch Berichterstattung und Kriminalliteratur dem Publikum ja gelegentlich vermittelt und führt dann auch schon mal zu vorherrschender Meinung.







        Sie haben ja bereits auf den Instanzenweg hingewiesen. Frage: Steht der auch Nebenkläger:innen offen? Können diese Revision beantragen?“

        Bin ich Strafrechtler;) - Was sagts Gesetz



        “ § 401 StPO - servíce



        Einlegung eines Rechtsmittels durch den Nebenkläger

        (1) 1Der Rechtsmittel kann sich der Nebenkläger unabhängig von der Staatsanwaltschaft bedienen.…ff



        dejure.org/gesetze/StPO/401.html

      • @Wurstprofessor:

        Servíce - eine meiner leichtesten Übungen - mit 50 Järchen Training.



        Oder wie uns Ohl - als er mir den Arsch gerettet hatte & die Lehrer: “der kann ja besser Latein&Griechisch als wir!“



        Der olle Koofmich abwinkte:“Jung - jede Woche ne Lateinarbeit vom deutschen ins lateinische & alle 14 Tage ne Griechischarbeit - irgendwann sollte man‘s ja gefressen haben - 😂 -

        kurz - Immer wo‘s hingehört - 🥳 -

        • @Lowandorder:

          Däh&Zisch - mein Sidekick - nachsichtig

          “Wurst-Justiz -



          “ Rafft es nicht? Och. Er bedankt sich doch. Zu Recht.



          Übung macht den Meister. Klar. Routine macht ... alles Möglich(e) und natürlich vieles leichter. Aber sie kann auch zu Fehlern führen. Unbestechliche "Trainingspartner", wie Ruderboote oder Computer, die Fehler direkt aufzeigen, sind hilfreich, damit mensch lernt, möglichst fehlerfrei zu arbeiten. "Fehlertoleranz" überlassen wir mal Harald Welzer. taz.de/!p5099/ "Krebs" oder "Bug" Alles nur Luck?“



          & Däh! -



          (“Hier werdese abgebürstet & wennn Sie Professor sind!“ bescheid der gemütliche Südhesse am Hessischen VGH - mein“…ich hab aber schon mal Jura gemacht!“ - 😂 - => Tiefer Dank.

          …anschließe mich. & btw but not only



          “Das Skiff als kybernetisches Gerät!“



          Walter Schröder - Nr 7 im Rom-Achter



          (=> ~ kiddies lerntens - vorher durfte mann in vielen Vereinen erst ab Senior=Elite(heute) - ins Boot! Gut - die sind auch empfindlich & scheißteuer!;)(

    • @Lowandorder:

      Da muss ich Ihnen aber widersprechen, ganze Härte wäre gewesen hätte man die Sicherheitsverwahrung festgesetzt und nicht zur Prüfung veranlasst. Wäre durchaus angemessen, denn das Stephan Ernst sich eines Tages zum Musterknaben macht ist nicht abzusehen, bei dem schon vorher vorgefallenen Tätigkeitsregister sicherlich nicht. Auch im Falle des Niedergestochenen gibt es alles was es braucht: Motiv, Rassismus, Tatnähe, Mordversuchsmittel und hinreichender Beweis. Dies zu entkräften hätte Ernst ja tun können, in dem er aufzeigt von wem das Blut am Messer klebend denn sonst stammen soll.



      Auch das Hartmann beteiligt war scheint absolut ersichtlich, rein die Details der Beteiligung bleiben unklar. Auf Grund von Falsch und nicht-Aussagen. Waffenbeschaffung, Verschleierung, dasselbe Motiv, gemeinsames Ausspähen, Hetze, und gegenseitiges Aufstacheln. Nur wenn man Beweise gegen den einen hat, versucht man kameradschaftlich die Tat auf sich zu ziehen - bis man bemerkt, dass dies doch nicht so förderlich ist. Das erklärt die Falschaussagen sehr gut und in Reihenfolge. Und auch das Verhalten von Hartmann vor Gericht zeigt schon viel zu seiner Haltung.

      • @BlackHeroe:

        Ihre Sicht - May be. Nur saßen weder Sie noch die hier verantwortlichen tazis hinter der Back. Newahr.



        &



        Das ist auch gut so.



        Das Gericht hat seine FESTSTELLUNGEN getroffen & danach entschieden •



        Für Spekulatius ist dann kein Raum.



        Für den Rest gibt es den Instanzenzug!

        unterm —— entre nous & btw



        Mir ist solches nicht unbekannt.



        Saß ich vorm Monitor & kloppte für die Endberatung in einer verfassungs&völkerrechtlichen Grundentscheidung - die Gründe in die Maschine. Kam ohne Anzuklopfen ein Kollege rein - las - “Alles falsch! Alles falsch!“ - “Mach ja sein. Sie sind aber nun mal nicht der gesetzliche Richter!



        Und nun machen’s - daß Sie rauskommen!“

        kurz - Solche Hansels sterben halt nicht aus. Gelle.



        Normal.

  • Wieder eine verpasste Chance. Wie beim NSU wurde auch hier nur der Haupttäter verurteilt, alle anderen lässt man laufen. Wann setzt sich beim "Rechts-Staat" (und bei der Zivilgesellschaft) endlich die Erkenntnis durch, dass wir es eben nicht nur mit Einzeltätern zu tun haben? Sondern mit einem Netzwerk aus Mitwissern, Helfern und Unterstützern? Correctiv hat in einer lesenswerten Recherche herausgearbeitet, dass Stephan Ernst immer wieder mit der Kasseler Blood&Honour-Sektion zu tun hatte, die auch knietief in die Mordserie des NSU verstrickt ist. Auch die laufen alle noch frei herum. Da ist der nächste rassistische Mord nur eine Frage der Zeit.

    • @Schapur Ahmadi:

      Haben Sie dafür " die auch knietief in die Mordserie des NSU verstrickt ist." Beweise für Straftaten die den Ermittlungsbehörden und der Justiz noch nicht bekannt sind, so sollten Sie denen diese schnellstmöglich vorlegen!



      Oder reicht bei Ihnen allein die Nähe oder lose Kontakte zu irgendwas aus, um alle über den selben Kamm zu scheren und ein wenig Willkürjustiz zu propagieren?



      Da bin ich aber froh, daß es hierzulande anders zugeht - habe ich doch mal in Berlin in der gleichen Straße wie eine bekannt Ulrike M. gewohnt - zeitgleich, wenn auch als kleiner Bub.

    • @Schapur Ahmadi:

      Auch das Netzwerk muss gerichtsfest nachgewiesen werden und zwar für jede Tat. Im vorliegenden Fall waren die Richter nicht von der Schuld überzeugt (wie sie sagten, auch nicht von der Unschuld, aber die gilt es auch nicht zu beweisen).

      Dass der Mörder mit der Kasseler Blood&Honour-Sektion zu tun hatte, soll was zur Folge haben?



      Ja, die laufen noch frei herum - aber wollen Sie jetzt Leute einsperren, mit denen ein Mörder lediglich zu tun hatte? Ohne nachweisen zu können, dass die ebenfalls in den Mord verstrickt sind?

      Meine Güte, ich dachte, "gesundes Volksempfinden" und "gerechter Volkszorn" seien lediglich auf der rechten Seite zu finden.

      Ich hoffe auf die Revision und wenn die ergibt, dass die Tatsachen fehlerhaft festgestellt worden sind, dann wird die Sache neu bewertet.

      Wenn nicht, dann hat der Rechtsstaat aber ebenfalls funktioniert.

      • @Lias Bledt:

        Das Problem ist doch, wie in diesem Fall, das die Ermittler die Beweise ermitteln sollen (und nicht die Opfer, wie das so indirekt immer wieder mal suggeriert wird), z.B. beim Angriff auf Ahmed I. ihre Vorurteile freien Lauf liessen lassen und dafür bis heute nicht sanktioniert wurden. Wer da erwartet das auch später ein "fairer Prozeß" zustande kommen soll. Welchen man ja auch hier nur "versuchen" wollte zu schaffen. Der kann bei dem aktuellen Urteil nicht zufrieden aus dem Saal gehen.



        Immer wieder vermeiden bewusst Polizeiermittler die Suche nach rechts. Das war so beim NSU, und auch bei der Freitaler Gruppe, wo aufgrund der Aktivitäten (oder eher ja nicht-Aktivitäten) der Dresdner Staatsanwaltschaft dann Karlsruhe übernommen mußte!

        Und das sollte in unserem Rechtsstaat klar benannt werden können.

    • @Schapur Ahmadi:

      Ja rechts gibts immer nur Einzeltäter. Wo selten mal gut ermittelt wird, wo auch Justiz & Exekutive & Geheimdienste oftmals gerne ein Auge zu drücken.



      Ansonsten sind die Verstrickungen von Terror-Netzwerken und Freundeskreisen ja wohlbekannt. Insbesondere auch im Kasseler Osten ist das nichts Neues und kann man alltäglich beobachten.



      Aber links gibts nur kriminelle Organisationen die mit aller Härte zerschlagen werden müssen. Wo als Beweise oftmal schon eine kritische Äusserung reicht und wo nötigenfalls auch andere Repressalien aufgefahren werden, wenn man sonst nichts hat.

      • 8G
        83379 (Profil gelöscht)
        @BlackHeroe:

        Es ist ein GRUNDSÄTZLICHES Problem das Netzwerke vor Gericht nur schwer nachzuweisen sind.



        Die Amerikaner haben dafür ihren Verschwörungs Paragraphen und der wird von Staatsanwälten hemmungslos missbraucht. Aber solange sie keine konkreten Beweise haben ist es sehr schwer jemand zu verurteilen.

    • @Schapur Ahmadi:

      Ich denke allen ist klar das der Zweite da mit drin hängt, nur verurteilt unser "Rechts-Staat" niemand ohne Beweise.



      Von dem Ersten hat man DNA + ein Geständnis. Er wurde sogar sehr hoch verurteilt OHNE Beweis das er geschossen hat.

      Mehr! kann der "Rechts-Staat" nicht tun.