Tatwaffe im Mordfall Walter Lübcke: Anklage gegen Waffenverkäufer
Elmar J. soll dem rechtsextremen Mörder von Walter Lübcke die spätere Tatwaffe verkauft haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm nun fahrlässige Tötung vor.
Foto: Peter Hartenfelser/imago
afp/dpa | Fast zwei Jahre nach dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) ist Anklage gegen den mutmaßlichen Verkäufer der späteren Mordwaffe erhoben worden. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf wirft dem 65 Jahre alten Elmar J. aus Ostwestfalen fahrlässige Tötung und Verstoß gegen das Waffengesetz vor.
Er soll Lübckes späterem Mörder Stephan E. die Tatwaffe samt Munition 2016 verkauft haben. Das Landgericht Paderborn habe nun zu entscheiden, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird, teilte die Behörde am Dienstag in Düsseldorf mit.
Daneben bestehe der Verdacht des unerlaubten Besitzes weiterer Munition. J. soll „unerlaubt Patronen unterschiedlicher Fabrikate und Kaliber“ besessen haben, die der Generalstaatsanwaltschaft zufolge im Juni 2019 beschlagnahmt wurden.
Der 65-jährige Angeschuldigte aus Ostwestfalen befindet sich den Angaben zufolge auf freiem Fuß. J. war nach dem Mord an Lübcke Ende Juni 2019 festgenommen worden, kam aber Mitte Januar 2020 wieder auf freien Fuß. Den Haftbefehl gegen J. hob der Bundesgerichtshof damals auf, weil gegen ihn kein hinreichender Tatverdacht für eine Beihilfe zum Mord bestand.
Die Bundesanwaltschaft übertrug den Fall seinerzeit der Staatsanwaltschaft Paderborn, die ihrerseits den Fall der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf vorlegte, bei der die Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen angesiedelt ist. Die Düsseldorfer Behörde erhob gegen J. nun die Anklage wegen fahrlässiger Tötung.
Der Kasseler Regierungspräsident Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni 2019 an seinem Wohnhaus im nordhessischen Wolfhagen-Istha aus nächster Nähe erschossen worden. E. wurde im Januar vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach Haftverbüßung behielten sich die Richter vor. Im Prozess mitangeklagt war Markus H., der vom Vorwurf der psychischen Beihilfe freigesprochen wurde.
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