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Ungleichbehandlung im AbstammungsrechtFamilien ohne Cis-Mann wird es schwer gemacht

Das Abstammungsrecht diskriminiert lesbische und nicht binäre Paare. Betroffene fordern seit Jahren eine Reform. Doch die Union weigert sich.

Es ist drei Wochen her, als ein Foto von Jens Spahn mit seinem Partner und einem Kinderwagen einen politischen Erdrutsch auslöste. „Empörend“, schrieb die Familienrechtsanwältin Lucy Chebout bei Instagram, sei jedoch nicht zuerst die Doppelmoral von Jens Spahn beim Thema Leihmutterschaft, „sondern die deutsche Rechtslage, nach der Kinder völlig unterschiedlich rechtlich abgesichert sind“. Worauf Chebout anspielte, ist in der Debatte um Leihmutterschaft ein Nebenschauplatz, der trotz jahrelangem Aktivismus von Betroffenen meist unbeachtet bleibt: das deutsche Abstammungsrecht.

Nicht alle Kinder haben die gleiche Chance auf zwei rechtliche Elternteile von Geburt an. „Während Jens Spahn und sein Ehemann in Deutschland von Anfang an als vollwertige rechtliche Zwei-Väter-Familie registriert werden, werden Zwei-Mütter-Familien, die legal in Deutschland entstehen, nicht rechtlich anerkannt“, schreibt Chebout weiter. Die Rechtsanwältin, Vizepräsidentin des Deutschen Juristinnenbundes und nun Richterin des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin vertrat lange Zwei-Mütter-Familien vor Gericht.

Diese rechtliche Lage ist kompliziert: Ungleichheiten sowohl zwischen hetero- und homosexuellen Ehepaaren als auch zwischen schwulen und lesbischen oder nicht binären Paaren ergeben sich aus dem deutschen Abstammungsrecht – und einem Beschluss des Bundesgerichtshofs.

Automatisch rechtliche Eltern

Bekommt ein verheiratetes lesbisches oder nicht binäres Paar durch eine Samenspende ein Kind, wird nur die Person, die das Kind ausgetragen hat, als rechtliches Elternteil anerkannt. Das nicht austragende Elternteil kann erst nachträglich durch eine Stiefkindadoption anerkannt werden. Erst wenn das Adoptionsverfahren abgeschlossen ist, ist das Kind auch gegenüber dem zweiten Elternteil rechtlich abgesichert. Bei heterosexuellen Ehepaaren wird der Mann hingegen automatisch als rechtlicher Elternteil anerkannt, egal, ob er auch der biologische Vater ist.

Die Kinder müssen rechtlich abgesichert sein und wir sind eben ihre Eltern, es gibt keine anderen

Christina Klitzsch-Eulenburg, Nodoption

Anders wiederum ist die Sache bei schwulen cisgender Paaren, wie im Falle Spahn: Da diese kein Kind austragen können, Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist und das Zwei-Eltern-Prinzip Mehrelternfamilien bisher verbietet, gibt es für sie zwei Optionen: die Adoption oder die Leihmutterschaft im Ausland.

Im Fall der Leihmutterschaft ist dabei deutlich mehr möglich als für lesbische Paare. Schon 2014 erkannte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzbeschluss die rechtliche Doppelvaterschaft an. Geklagt hatte ein schwules Ehepaar, das in den USA ein Kind durch eine Leihmutter austragen ließ. Beide wurden dort per Gerichtsbeschluss als Elternteile anerkannt. Das ließ der BGH in Deutschland gelten: Das Kind habe ein Recht auf zwei Eltern und eine Adoption würde dem Kind keine Vorteile bieten, argumentierte er.

Eine weitere Fallkonstellation: Ein lesbisches Ehepaar nimmt im Ausland die in Deutschland ebenfalls verbotene Eizellenspende in Anspruch. Bei der sogenannten reziproken Eizellenspende trägt eine Partnerin das Kind aus, die andere ist genetische Mutter. Doch trotz genetischer Verwandtschaft gilt nur diejenige als rechtliche Mutter, die das Kind ausgetragen hat. Zum Vergleich: Erst 2024 stärkte das Bundesverfassungsgericht die Rechte von biologischen Vätern zur Anfechtung ihrer rechtlichen Vaterschaft. 2026 verabschiedete der Bundestag dazu ein entsprechendes Gesetz.

„Es ist eine Bestrafung“

„Es gibt für lesbische und nicht binäre Paare, also Personen, die nicht Männer sind, überhaupt keine Möglichkeit, ab der Geburt des Kindes an die rechtliche Elternstellung zu kommen“, sagt Christina Klitzsch-Eulenburg. Als sie und ihre Frau vor sechs Jahren ihr erstes Kind bekamen, hat die Juristin deshalb zusammen mit anderen Betroffenenfamilien die Initiative Nodoption gegründet, die die verfassungsrechtlich gebotene Gleichstellung von allen Regenbogenfamilien fordert. Obwohl beim Bundesverfassungsgericht bisher eine Verfassungsbeschwerde und sieben Normenkontrollklagen anhängig sind und Betroffene seit Jahren ein Ende der Diskriminierung fordern – passiert ist seither nichts.

„Es fühlt sich so falsch an, sein eigenes Kind adoptieren zu müssen“, sagt Klitzsch-Eulenburg. „Es ist eine Bestrafung.“ Der oft intransparente Weg der Stiefkindadoption war für sie deshalb keine Option: Das wäre vielleicht pragmatisch, aber so ändere sich nichts. „Es ist mir wichtig, ein Vorbild für meine Kinder zu sein und sich für etwas einzusetzen, von dem man überzeugt ist“, sagt die zweifache Mutter weiter. Den Familienalltag macht das allerdings kompliziert.

Ob Arztbesuche, Kita-Anmeldung, über mögliche Unterhaltspflichten bis hin zu Erb- oder Sorgerechtsfragen im Todesfall: Die rechtlichen Unsicherheiten sind groß. Manchmal werden sie zu groß. Klitzsch-Eulenburg weiß von Familien in der Nodoption-Initiative, bei denen eine Mutter einen beinahe tödlichen Unfall hatte. In einer anderen Familie ist eine Mutter an Brustkrebs erkrankt. Sie haben sich trotz der laufenden Verfahren schließlich für den Weg der Stiefkindadoption entschieden. Für Klitzsch-Eulenburg und ihre Frau ist das bisher keine Option, aber sie sagt: „Wir können nur hoffen, dass keine von uns ernsthaft erkrankt.“

Im Juli hat Nodoption zusammen mit dem Verband Queere Vielfalt LSVD+ nun erneut eine Petition gestartet, in der sie eine Reform des Abstammungsrechts fordern. Mehr als 120.000 Menschen haben bisher unterzeichnet. Weil das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung weiter hinauszögert, hoffen die Betroffenen auf die Politik. Und was macht die?

Union stellt sich quer

Schon 2021 wollte die damalige Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) zumindest die Co-Mutterschaft im Abstammungsrecht verankern. „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat. Mutter eines Kindes ist neben der Mutter nach Absatz 1 auch die Frau, die zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter nach Absatz 1 verheiratet ist oder die Mutterschaft anerkannt hat“, sollte es in Paragraf 1591 im Bürgerlichen Gesetzbuch heißen.

Doch die Union stellte sich in der damaligen großen Koalition quer. Thorsten Frei, damals stellvertretender Unionsfraktionschef, warf der SPD in der Welt gar vor, „Biologie durch Ideologie“ ersetzen zu wollen. „Abstammung benennt die biologische Frage, wer Vater und Mutter eines Kindes sind. In Fällen gleichgeschlechtlicher Eltern ist aber klar, dass eine biologische Abstammung allenfalls zu einem Elternteil bestehen kann“, sagte Frei. Dass in heterosexuellen Ehen der rechtliche Vater nicht auch der biologische Vater sein muss, schien Frei nicht zu stören.

Auch ein Vorhaben der Ampel-Koalition scheiterte nach dem vorzeitigen Regierungsende. In der aktuellen Legislatur hat sich Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) mehrmals für eine gesetzliche Neuregelung des Abstammungsrechtes ausgesprochen. In der Regierungskoalition fehlt dafür bisher aber die Mehrheit.

„Reform nicht im Koalitionsvertrag vereinbart“

„Es ist für die betroffenen Familien kaum zumutbar, dass sie ein langwieriges Adoptionsverfahren durchlaufen müssen, bevor beide Frauen rechtliche Eltern des Kindes sind“, sagte Hubig in einem Interview Ende 2025 in der taz. Auch im Kontext von Spahns Leihmutterschaft sagte sie Mitte Juli: „Es freut mich, dass der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU jetzt Familienzuwachs hat und sicherlich dann auch Verständnis hat für die Situation von zwei Müttern.“

Doch Jens Spahn ist nun weg und die Parteiposition bleibt unverändert. Eine Reform des Abstammungsrechts sei im Koalitionsvertrag nicht vereinbart worden, heißt es von Susanne Hierl, rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, gegenüber der taz in einem Statement. Über weitergehende Reformen könne zu gegebener Zeit sachlich und mit der gebotenen Sorgfalt diskutiert werden. „Dass gleichgeschlechtliche Elternpaare und heterosexuelle Elternpaare gleichermaßen liebevolle und verantwortungsvolle Eltern sein können“, stehe für sie außer Frage.

Die eigene Abstammung sei für jeden Menschen von großer Bedeutung, betont Hierl. „Das Wissen darüber, woher man kommt und von wem man biologisch abstammt, gehört zur Identität eines Menschen und ist für viele Menschen ein wichtiger Teil ihrer Persönlichkeitsentwicklung“, sagt die Abgeordnete. Und weiter: „Wenn wir über Abstammungsrecht sprechen, dann explizit über die biologische Abstammung eines Kindes.“ Ob Ei­zel­len­spen­de­r:in­nen dabei berücksichtigt sind, geht aus der Mitteilung nicht hervor.

Sowohl Frei als auch Familienministerin Karin Prien (CDU) hatten in der Vergangenheit auch Änderungen im Adoptionsrecht ins Spiel gebracht, um das Verfahren für lesbische und nicht binäre Paare zu erleichtern. Hierl geht darauf nicht ein, aber sagt mit Bezug auf gleichgeschlechtliche Paare: „Die Anerkennung dieser Lebensrealitäten und die Bedeutung biologischer Abstammung schließen sich nicht aus.“

Warten, während die Kinder älter werden

Dass das Abstammungsrecht also tatsächlich noch in dieser Legislaturperiode reformiert wird, ist ungewiss. Ministerin Hubig werbe weiter für dessen Fortentwicklung, sagte eine Sprecherin des Justizministeriums auf taz-Anfrage. Doch: „Zu den regierungsinternen Gesprächen kann ich Ihnen keinen neuen Stand mitteilen.“

Für die Betroffenen heißt das, weiter zu warten, während ihre Kinder immer älter werden. „Ich habe als lesbische Frau schon einiges an Diskriminierung erlebt“, sagt Klitzsch-Eulenburg, „aber das mit den Kindern übersteigt alles.“ Sie fühle sich nicht mehr zugehörig. Letztendlich ginge es aber gar nicht um Lesben, nicht-binäre Menschen oder Schwule, sagt sie, sondern um Kinder: „Die Kinder müssen rechtlich abgesichert sein und wir sind eben ihre Eltern, es gibt keine anderen.“

Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen

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30 Kommentare

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  • Carsten S.

    Wenn das Kind im Ausland zur Welt kommt und bei der Rückreise nach Deutschland beide Eltern eingetragen sind, sollte doch alles kein Problem sein...

  • Mendou

    Also wenn ich den verlinkten Artikel so lese, dann muss ein Teil des Paares der Leihmutterschaft leiblicher Elternteil sein, wobei Eispende ausgeschlossen ist. Sprich solange eine der Personen Spermien produziert, sollte das in der Konstellation funktionieren. Von CIS als Vorraussetzung lese ich da nichts.

  • Tetra Mint

    Am Ende muss die nichtgebärende Partnerin erst ihren Geschlechtseintrag ändern lassen vor der Geburt, schätze ich ...

  • Zangler

    Ich schließe mich Friedrich Schiller an: „Nicht das Blut, sondern das Herz macht uns zu Vätern.“ Ein Familienrecht zum Wohle der Kinder würde bedeuten, dass diejenigen Eltern sind, die sich um die Kinder kümmern und dies auch wollen, im Zweifel auch eigene Befindlichkeiten zurückstellen.



    Das Recht auf Kenntnis der eigenen (genetischen) Abstammung beruht hingegen auf (inzwischen älterer) Verfassungsrechtsprechung, und findet sich deswegen auch nur im BGB wieder, und zwar nicht einmal als direkter Anspruch, sondern als Teil einer gerichtlichen Abwägung (z.B. § 1600 (3) BGB).



    Schließlich ist es aber so, dass das deutsche Kollisionsrecht ausländische Regelungen meistens anerkennt (mit ganz wenigen Ausnahmen), so dass die amerikanische Leihmutterschaft, da das amerikanische Recht keine Regel enthält, dass die Frau die ein Kind geboren hat (denn im deutschen Recht zählt genetische Mutterschaft ja auch nicht, § 1591 BGB; warum dann also bei Vätern?) die Mutter ist, und so einen mutterlosen Zustand zulässt, auch in Deutschland anerkannt werden kann.



    Das Recht ist immer noch nicht modern genug, aber der Bruch mit dem Blutsrecht ist immerhin begonnen und teilweise vollzogen.

    • DiMa

      @Zangler:

      "...dass diejenigen Eltern sind, die sich um die Kinder kümmern und dies auch wollen,..."

      Und wonach wird am Ende bestimmt, wer das darf? Darf eine Frau das sein, nur weil sie das Kind ausgetragen hat? Darf die Austragende bestimmen, wer den zweiten Part übernimmt?

      Elternschaft hat halt stets eine biologische Komponente und bereits das Wort "Abstammung" ist ein Begriff aus der Biologie.

      Ja, das Abstammungsrecht ist veraltet, doch eine Modernisierung sollte ausgehen von der genetischen Abstammung. Es sollte dann den Eltern die Möglichkeit eingeräumt werden, die Elternschaft einverständlich zu übertragen.

      • Brombeertee

        @DiMa:

        Es gibt sicherlich eine genetische Abstammung. Doch mit dem Aufkommen des Patriarchats wurde diese biologische Abstammung benutzt, um Besitz zu sichern. Die Abgrenzung eigenen Besitzes und zwar Besitz eines Mannes wurde wichtig. Und um den zu sichern, sprich an die Nachkommen weiterzugeben, wurde kontrolliert, dass nur er selbst mit der von ihm "besessenen" Frau Sex hat, sodass deren Kinder tatsächlich "seine" Kinder waren und den Besitz geerbt haben. Von daher ist das Konstrukt Vaterschaft entstanden.

        • DiMa

          @Brombeertee:

          In den dunklen Zeiten, von denen Sie da berichten, war die genetische Abstammung gerade nicht ausschlaggebend für das Erbrecht. Genetische Kinder unverheirateter Patriarchen waren genau so ausgeschlossen, wie Kinder des falschen Geschlechts. Dafür wurden Kuckuckskinder Erben, wenn sie von der Frau des Patriarchen geboren wurden und Jungen waren.

          Das Argument passt also gerade nicht.

          • Brombeertee

            @DiMa:

            Es ging um die Sicherung des Besitzes und nicht primär um die biologische Abstammung. Auch wenn es Ausnahmen gab, wie sie sie nennen. Diese zeigen ja auch, dass es um Besitz ging (und geht?).

            M. E. versteckt sich hinter dem Ruf nach Abstammung heute das Bedürfnis nach Zugehörigkeit.

      • Tetra Mint

        @DiMa:

        In einer heilen Welt sind die genetischen Eltern auch immer zur Stelle, um ihren Senf dazu zu geben.



        So ist es aber im echten Leben nicht. Oft hauen die Väter ab, sobald sich abzeichnet, dass da plötzlich Verantwortung auf sie zukäme, manchmal sind auch die Mütter nicht bereit für Mutterschaft, und dann gibt's da noch die ganzen Fälle, wo der Zeugungsakt völlig ohne vorherige Identifikation der Beteiligten stattfand - freiwillig oder nicht.



        Ganz offensichtlich muss "Abstammung" endlich abgekoppelt werden von der Familiendefinition. Abstammung ist das Eine, der eigene Familienkreis das Andere. Ersteres kann, soweit möglich, immer noch irgendwo dokumentiert werden, wo das KInd später noch herankommt, wenn es das will.



        Und Letzteres muss endlich rechtlich abgesichert werden!

        • DiMa

          @Tetra Mint:

          In einer nicht so heilen Welt kann die Erklärung der Eltern durch Gerichte ersetzt werden.

          Insoweit ist das Argument "wir leben nicht in einer heilen Welt" gerade kein Argument gegen eine klare rechtliche Bestimmung.

        • Karl Heinz

          @Tetra Mint:

          Naja, genetische Abstammung wäre zum einen in seltenen Fällen von hereditären Erkrankungen zum anderen bzgl Fragen der Erbfolge ziemlich interessant. Wissen über ersteres kann die gesundheitliche, letzteres die finanzielle Situation des Kindes erheblich verbessern.

          • Tetra Mint

            @Karl Heinz:

            Viele genetisch bedingte Erbkrankheiten (ja, ich weiß, nicht alle) können heutzutage schneller durch einen Bluttest als durch das Wälzen von Stammbüchern gefunden werden.



            Das ist auch gut so, ich persönlich könnte nämlich niemanden mehr fragen ... Und Aufzeichnungen dazu irgendwelcher Art gibt's dank Weltkrieg 2 und DDR auch nicht mehr.



            "Erbfolge" ... Gibt's wohl doch noch Throne zu vererben?

            • Altbayer

              @Tetra Mint:

              Tetra - beim Punkt des Familienkreises bin ich deutlich mehr bei Ihnen, als bei der Abstammung.

              Da ich zufällig adoptiert wurde, ist die Möglichkeit recht hoch, dass zumindest eine Linie nie "erforscht werden kann".

              Damalige Sach- und Rechtslage.

              Sollte ich dennoch nochmal in den Genuß eigener Kinder kommen, so möchte ich trotzdem sagen können:

              Ich hatte zwei Mütter - und zwei Väter.



              Zwei bisher bekannt - zwei bisher unbekannt.

              Deswegen denke ich, dass es langfristig eher um den Begriff Familienkreis, als um den Begriff Abstammungsrecht gehen "sollte".

  • Brombeertee

    Ich sehe zwei wichtige Punkte.



    Einerseits das Interesse des Kindes, zu wissen, was sich ereignet hat, besonders im Hinblick auf Täuschungen (vertuschter "Ehebruch", vertuschte Schwangerschaft einer Jugendlichen, indem das Kind als spätes Kind von deren Mutter, also der Grußmutter ausgegeben wird u. ä.) und im Hinblick auf Adoption, Leihmutterschaft usw. Dazu braucht es aber m. E. keine rechtliche Anerkennung, sondern klare Information, welche Personen was getan haben, z. B. als Leihmutter, Samenspender usw., bzw. erlitten haben, z. B. Vergewaltigung, Kind-Wegnahme, Tod des Zwillings-Geschwisters bei der Geburt u. a.



    Andererseits braucht es eine eindeutige rechtliche Regelung und zwar nicht der Abstammung, sondern des Sorgerechts bzw. der Sorge-Pflicht / Erziehungsberechtigung. Da kommen m. E. zuerst die austragende und gebärende Mutter in Frage und dann - ich sag mal: bis zu vier - andere Personen, denen die austragende Mutter das Sorgerecht zuweisen kann, nicht muss, und die es annehmen können, nicht müssen.



    Abstammung ist eher ein Begriff des Patriarchats und sollte keine Rolle spielen.

    • Brombeertee

      @Brombeertee:

      Noch ein dritter Punkt ist mir gekommen. Zugehörigkeit. Ich denke, hinter dem Wunsch, die Abstammung geklärt zu haben, steckt das Bedürfnis nach Zugehörigkeit.

      Mir fällt es schwer, vorzuschlagen, woran in den verschiedenen Formen von Regenbogenfamilien heute Zugehörigkeit festgemacht werden kann, wenn es nicht die guten menschlichen Beziehungen zu den Erwachsenen sind, unter denen das Kind aufwächst. Ich würde eher auf Matrilinearität zurückgreifen, also auf die Folge der Mütter, Großmütter usw., die den "Clan" ergeben, zu dem Zugehörigkeit besteht.

      Insofern, im Sinne von Zugehörigkeit, kann ich dem Begriff Abstammung, was abgewinnen.

    • Life is Life

      @Brombeertee:

      Genau so ist es. Danke für die treffende Zusammenfassung!

    • DiMa

      @Brombeertee:

      Und wofür braucht es bis zu fünf Sorgeverpflichtete? Maximal zwei reichen für die Praxis vollkommen aus. Alle andere können unterstützen.

      • Tuff

        @DiMa:

        Zwei sind de facto eine. Und sobald irgenwas schiefläuft, bricht das System Kernfamilie zusammen.

      • Brombeertee

        @DiMa:

        Das kann die Mutter, also in dem von mir vorgeschlagenen Modell die, die das Kind ausgetragen hat, ja frei entscheiden, ob sie 0, 1, 2, 3 oder 4 andere benennt, je nach Situation der Familie.

        • DiMa

          @Brombeertee:

          Das beantwortet nicht die Frage, wofür es bis zu fünf braucht. Bei dem von Ihnen vorgeschlagenen Entwurf besteht das Risiko, dass es sich die Mutter während der Schwangerschaft anders überlegt und den zur Vaterschaft gewollten Erzeuger einfach ausschließt und dafür andere Personen einsetzt. Das sollte nicht das Ergebnis sein.

          • Brombeertee

            @DiMa:

            Es braucht nicht unbedingt bis zu fünf. Es eröffnet einen Gestaltungsspielraum. Für die Unterstützung der Mutter oder die Einbindung Beteiligter. Bei dem bekanntgewordenen Fall von Jens Spahn dürften vier im Spiel sein: die beiden Väter, die Eizellenspenderin und die Leihmutter. Nach meinem Vorschlag läge es an der Leihmutter die anderen Väter und Mütter festzulegen oder dies zu lassen. Ich bin da auch inspiriert von matriarchalen Kulturen, in denen die Brüder der Mutter soziale Väter waren / sind.

  • DiMa

    Das Problem beim Abstammungsrecht ist nicht die angebliche Ungleichbehandlung, sondern der vollkommen veraltete Automatismus der Vaterschaft durch Ehe. Eltern sollten zunächst stets die biologischen Eltern sein. Diese sollten dann (vor und nach der Geburt) die Elternschaft durch unwiderrufliche Erklärung beim Standesamt abtreten dürfen. Bei jedem Neugeborenen sollte dafür dann stets ein Vater- und Mutterschaftstest gemacht werden. So wird sicher gestellt, dass Kinder später auch ihr Recht auf Kenntnis der Abstammung durchsetzen können. Etwaige Ungleichbehandlungen zwischen den Geschlechtern sind dann auch hinfällig. Die Erscheinung des Aufenthaltsrechtes ist dann ebenfalls nicht mehr möglich.

    Es wäre ein Fehler, die veraltete Regelung der Ehevaterschaft jetzt auch noch weiter auszuweiten.

    • Zangler

      @DiMa:

      Im BGB steht aber was Anderes: Mutter ist die Frau, die ein Kind geboren hat, bei einer Eizellspende also gerade nicht (!) die „biologische“ Mutter. Vater ist, wer zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist oder (!) die Vaterschaft anerkannt hat oder (!) wessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde. Das eröffnet theoretisch Perspektiven für drei Anwärter, von denen keiner der biologische Vater zu sein braucht.



      Natürlich wäre es sinnvoll, das zu erweitern. Der Standardfall der Vaterschaft durch Ehe war einfach eine Erleichterung und ist es bis heute. Das muss bleiben.



      Die fixe Idee „biologischer“ Eltern ist eine Fortschreibung der Blut-und-Boden-Ideologie der Nazis, vermute ich. Das kam ja nicht aus dem Nichts und hat sich auch nicht in Luft aufgelöst.



      Im echten Leben ist das häufigste Problem des Abstammungsrechts der Mann, der irgendwie Vater geworden ist und sich dann der Verantwortung entzieht, zu bestimmt deutlich über 90% der Problemfälle.

      • DiMa

        @Zangler:

        Nur ist die Eizellenspende in Deutschland derzeit verboten und kann daher auch keine Ungleichbehandlung mach sich ziehen.

        Ja, wenn die Eizellenspende in Deutschland irgendwann erlaubt wird, dann ist auch das zu regeln, wobei ich dafür plädiere, dass dann die genetische Mutter auch rechtliche Mutter wird und die Mutterschaft (vor oder nach Geburt) am die dies abnehmende Austragende übertragen kann.

        • Altbayer

          @DiMa:

          DiMa/Zangler: Würde man aus Ihren beiden Punkten einen Konsens erarbeiten können, so wäre die rechtliche Seite in diesem Punkt mit Sicherheit deutlich weiter!

  • Breitmaulfrosch

    Jedes Kind hat eine biologische Mutter und einen biologischen Vater. Die zu kennen (wenigstens potentiell) und um seine Abstammung zu wissen, ist ein Menschenrecht.

    Ein Kind ist kein Besitz, es gibt kein Recht auf ein Kind. Das Familienrecht darf deshalb nicht nach den Bedürfnissen der Erwachsenen ausgerichtet sein,sondern muss die Rechte des Kindes in den Mittelpunkt stellen.

    • Life is Life

      @Breitmaulfrosch:

      Ja, genau um deren Rechte geht es ja hier.



      Während die Kinder zweier verheirateter Männer nach Leihmutterschaft (Beispiel Spahn) automatisch mindestens zwei rechtliche Elternteile haben, haben Kinder zweier Frauen rechtlich gesehen zunächst nur ein Elternteil. Auch wenn sie genetisch von einer der Frauen abstammen, ist das nicht automatisch ein Elternteil, wenn die andere Frau das Kind ausgetragen hat.



      Kinder brauchen möglichst viele, aber mindestens zwei, erwachsene Menschen, die ihnen gegenüber rechtlich verpflichtet sind. Bei zwei Müttern wird ihnen das verwehrt.



      Das Abstammungsrecht ist grundsätzlich vom Kind aus gedacht und nicht von irgendwelchen Besitzansprüchen von Elternteilen. Deshalb ist ja bei einem in einer heterosexuellen Ehe geborenen Kind automatisch der Ehemann der Vater, unabhängig davon, ob er auch der Erzeuger ist. Es geht darum, die verantwortliche Versorgung von Kindern sicherzustellen.



      Es ist also unbedingt eine Anpassung in Bezug auf gleichgeschlechtliche Ehen von Frauen vorzunehmen.

  • Petzi Worpelt

    Abstammung = Biologie. Normal. Natürlich müssen andere Familienmodelle problemfrei und niederschwellig funktionieren und auch gleichwertig sein. Aber deshalb doch bitte nicht den biologischen Begriff ablehnen. Der Abstammungsbegriff ist sogar sehr wichtig, z. B. wenn man nach Erbkrankheiten sucht oder dann doch mal seinen biologischen Vater kennenlernen möchte..

    • Altbayer

      @Petzi Worpelt:

      Betrifft zum Beispiel mich persönlich, falls ich eines Tages, als Adoptierter, den realen Vater kennenlernen möchte.

      Zum Teil ist es, im Laufe des bisherigen Lebens, auch immer wieder äußerst verletzend und ärgerlich gewesen, wenn dieser Punkt immer wieder abgetan wurde.

      Auch jede Feministin hat einen Vater. Wird halt nur gerne vergessen. Verflixte Biologie aber auch!

      • Tuff

        @Altbayer:

        Väter würden nicht vergessen, wenn sie auch mal gute Elternteile gewesen wären. Das ist nur leider selten genug, dass es ein eigenes Genre an Witzen darüber gibt.